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diff --git a/3060.txt b/3060.txt new file mode 100644 index 0000000..38a0092 --- /dev/null +++ b/3060.txt @@ -0,0 +1,9237 @@ +The Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 1 by Theodor +Mommsen (#1 in our series by Theodor Mommsen) + +Copyright laws are changing all over the world, be sure to check the +laws for your country before redistributing these files!!! + +Please take a look at the important information in this header. We +encourage you to keep this file on your own disk, keeping an electronic +path open for the next readers. + +Please do not remove this. + +This should be the first thing seen when anyone opens the book. Do not +change or edit it without written permission. The words are carefully +chosen to provide users with the information they need about what they +can legally do with the texts. + + +**Welcome To The World of Free Plain Vanilla Electronic Texts** + +**Etexts Readable By Both Humans and By Computers, Since 1971** + +*These Etexts Prepared By Hundreds of Volunteers and Donations* + +Information on contacting Project Gutenberg to get Etexts, and further +information is included below. We need your donations. + +Presently, contributions are only being solicited from people in: Texas, +Nevada, Idaho, Montana, Wyoming, Colorado, South Dakota, Iowa, Indiana, +and Vermont. As the requirements for other states are met, additions +to this list will be made and fund raising will begin in the additional +states. These donations should be made to: + +Project Gutenberg Literary Archive Foundation PMB 113 1739 University +Ave. Oxford, MS 38655 + + +Title: Römische Geschichte Book 1 + +Author: Theodor Mommsen + +Release Date: February, 2002 [Etext #3060] [Yes, we are about one year +ahead of schedule] + +Edition: 10 + +Language: German + +The Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte by Theodor Mommsen +******This file should be named 3060.txt or 3060.zip****** + +Thanks to KGSchon for preparing this etext. + +Project Gutenberg Etexts are usually created from multiple editions, +all of which are in the Public Domain in the United States, unless a +copyright notice is included. Therefore, we usually do NOT keep any of +these books in compliance with any particular paper edition. + +We are now trying to release all our books one year in advance of the +official release dates, leaving time for better editing. Please be +encouraged to send us error messages even years after the official +publication date. + +Please note: neither this list nor its contents are final till midnight +of the last day of the month of any such announcement. The official +release date of all Project Gutenberg Etexts is at Midnight, Central +Time, of the last day of the stated month. A preliminary version may +often be posted for suggestion, comment and editing by those who wish to +do so. + +Most people start at our sites at: https://gutenberg.org +http://promo.net/pg + + +Those of you who want to download any Etext before announcement can surf +to them as follows, and just download by date; this is also a good way +to get them instantly upon announcement, as the indexes our cataloguers +produce obviously take a while after an announcement goes out in the +Project Gutenberg Newsletter. + +http://www.ibiblio.org/pub/docs/books/gutenberg/etext02 or +ftp://ftp.ibiblio.org/pub/docs/books/gutenberg/etext02 + +Or /etext01, 00, 99, 98, 97, 96, 95, 94, 93, 92, 92, 91 or 90 + +Just search by the first five letters of the filename you want, as it +appears in our Newsletters. + + +Information about Project Gutenberg (one page) + +We produce about two million dollars for each hour we work. The time +it takes us, a rather conservative estimate, is fifty hours to get +any etext selected, entered, proofread, edited, copyright searched and +analyzed, the copyright letters written, etc. This projected audience +is one hundred million readers. If our value per text is nominally +estimated at one dollar then we produce $2 million dollars per hour this +year as we release fifty new Etext files per month, or 500 more Etexts +in 2000 for a total of 3000+ If they reach just 1-2% of the world's +population then the total should reach over 300 billion Etexts given +away by year's end. + +The Goal of Project Gutenberg is to Give Away One Trillion Etext Files +by December 31, 2001. [10,000 x 100,000,000 = 1 Trillion] This is ten +thousand titles each to one hundred million readers, which is only about +4% of the present number of computer users. + +At our revised rates of production, we will reach only one-third of that +goal by the end of 2001, or about 3,333 Etexts unless we manage to get +some real funding. + +Something is needed to create a future for Project Gutenberg for the +next 100 years. + +We need your donations more than ever! + +Presently, contributions are only being solicited from people in: Texas, +Nevada, Idaho, Montana, Wyoming, Colorado, South Dakota, Iowa, Indiana, +and Vermont. As the requirements for other states are met, additions +to this list will be made and fund raising will begin in the additional +states. + +All donations should be made to the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation and will be tax deductible to the extent permitted by law. + +Mail to: + +Project Gutenberg Literary Archive Foundation PMB 113 1739 University +Avenue Oxford, MS 38655 [USA] + +We are working with the Project Gutenberg Literary Archive Foundation to +build more stable support and ensure the future of Project Gutenberg. + +We need your donations more than ever! + +You can get up to date donation information at: + +https://www.gutenberg.org/donation.html + + +*** + +You can always email directly to: + +Michael S. 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Therefore, aspirations are not marked +in Greek words, nor is there any differentiation between the different +accents of ancient Greek and the subscript iotas are missing as well. + +Theodor Mommsen Roemische Geschichte Erstes Buch Bis zur Abschaffung des +roemischen Koenigtums + +Vorrede zu der zweiten Auflage Die neue Auflage der 'Roemischen +Geschichte' weicht von der frueheren betraechtlich ab. Am meisten +gilt dies von den beiden ersten Buechern, welche die ersten fuenf +Jahrhunderte des roemischen Staats umfassen. Wo die pragmatische +Geschichte beginnt, bestimmt und ordnet sie durch sich selbst Inhalt und +Form der Darstellung; fuer die fruehere Epoche sind die Schwierigkeiten, +welche die Grenzlosigkeit der Quellenforschung und die Zeit- und +Zusammenhanglosigkeit des Materials dem Historiker bereiten, von der +Art, dass er schwerlich andern und gewiss sich selber nicht genuegt. +Obwohl der Verfasser des vorliegenden Werkes mit diesen Schwierigkeiten +der Forschung und der Darstellung ernstlich gerungen hat, ehe er +dasselbe dem Publikum vorlegte, so blieb dennoch notwendig, hier noch +viel zu tun und viel zu bessern. In diese Auflage ist eine Reihe neu +angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die staatsrechtliche +Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung der dichtenden und +bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden. Ueberdies +wurden eine Menge kleinerer Luecken ausgefuellt, die Darstellung +durchgaengig schaerfer und reichlicher gefasst, die ganze Anordnung +klarer und uebersichtlicher gestellt. Es sind ferner im dritten +Buche die inneren Verhaeltnisse der roemischen Gemeinde waehrend der +Karthagischen Kriege nicht, wie in der ersten Ausgabe, skizzenhaft, +sondern mit der durch die Wichtigkeit wie die Schwierigkeit des +Gegenstandes gebotenen Ausfuehrlichkeit behandelt worden. Der billig +Urteilende und wohl am ersten der, welcher aehnliche Aufgaben zu loesen +unternommen hat, wird es sich zu erklaeren und also zu entschuldigen +wissen, dass es solcher Nachholungen bedurfte. Auf jeden Fall hat der +Verfasser es dankbar anzuerkennen, dass das oeffentliche Urteil nicht +jene leicht ersichtlichen Luecken und Unfertigkeiten des Buches betont, +sondern vielmehr wie den Beifall so auch den Widerspruch auf dasjenige +gerichtet hat, darin es abgeschlossen und fertig war. Im uebrigen hat +der Verfasser das Buch aeusserlich bequemer einzurichten sich bemueht. +Die Varronische Zaehlung nach Jahren der Stadt ist im Texte beibehalten; +die Ziffern am Rande * bezeichnen das entsprechende Jahr vor Christi +Geburt. Bei den Jahresgleichungen ist durchgaengig das Jahr 1 der +Stadt dem Jahre 753 vor Christi Geburt und dem Olympiadenjahr 6, 4 +gleichgesetzt worden; obgleich, wenn die verschiedenen Jahresanfaenge +des roemischen Sonnenjahres mit dem 1. Maerz, des griechischen mit dem +1. Juli beruecksichtigt werden, nach genauer Rechnung das Jahr 2 der +Stadt den letzten zehn Monaten des Jahres 753 und den zwei ersten des +Jahres 752 v. Chr. sowie den vier letzten Monaten von Ol. 6, 3 und +den acht ersten von Ol. 6, 4 entsprechen wuerde. Das roemische und +griechische Geld ist durchgaengig in der Art reduziert worden, dass +Pfundas und Sesterz, Denar und attische Drachme als gleich genommen und +fuer alle Summen ueber 100 Denare der heutige Gold-, fuer alle +Summen bis zu 100 Denaren der heutige Silberwert des entsprechenden +Gewichtsquantums zugrunde gelegt wurde, wobei das roemische Pfund (= +327,45 Gramm) Geld gleich 4000 Sesterzen nach dem Verhaeltnis des Goldes +zum Silber 1:15,5 zu 304« Talern preussisch, der Denar nach Silberwert +zu 7 Groschen preussisch angesetzt wird. Die dem ersten Bande +beigefuegte Kiepertsche Karte wird die militaerische Konsolidierung +Italiens anschaulicher darstellen, als die Erzaehlung es vermag. Die +Inhaltsangaben am Rande werden dem Leser die Uebersicht erleichtern. +Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis wird dem dritten Bande beigegeben +werden **, da anderweitige Obliegenheiten es dem Verfasser unmoeglich +machen, das Werk so rasch, wie er es wuenschte, zu foerdern. +------------- * Hier in Klammern im Text. ** Karte und Register +sind hier weggelassen. ------------- Breslau, im November 1856 Die +Aenderungen, welche der Verfasser in dem zweiten und dritten Bande +dieses Werkes bei der abermaligen Herausgabe zu machen veranlasst +gewesen ist, sind zum groesseren Teil hervorgegangen aus den +neu aufgefundenen Fragmenten des Licinianus, welche er durch die +zuvorkommende Gefaelligkeit des Herausgebers, Herrn Karl Pertz, bereits +vor ihrem Erscheinen in den Aushaengebogen hat einsehen duerfen und die +zu unserer lueckenhaften Kunde der Epoche von der Schlacht bei Pydna +bis auf den Aufstand des Lepidus manche nicht unwichtige Ergaenzung, +freilich auch manches neue Raetsel hinzugefuegt haben. Breslau, im Mai +1857 Vorrede zu der dritten bis neunten Auflage Die dritte (vierte, +fuenfte, sechste, siebente, achte und neunte) Auflage wird man im ganzen +von den vorhergehenden nicht betraechtlich abweichend finden. Kein +billiger und sachkundiger Beurteiler wird den Verfasser eines Werkes, +wie das vorliegende ist, verpflichtet erachten, fuer dessen neue +Auflagen jede inzwischen erschienene Spezialuntersuchung auszunutzen, +das heisst zu wiederholen. Was inzwischen aus fremden oder aus eigenen, +seit dem Erscheinen der zweiten Auflage angestellten Forschungen sich +dem Verfasser als versehen oder verfehlt ergeben hat, ist wie billig +berichtet worden; zu einer Umarbeitung groesserer Abschnitte hat sich +keine Veranlassung dargeboten. Eine Ausfuehrung ueber die Grundlagen +der roemischen Chronologie im vierzehnten Kapitel des dritten Buches +ist spaeterhin in umfassender und dem Stoffe angemessener Weise in einer +besonderen Schrift ('Die roemische Chronologie bis auf Caesar'. Zweite +Auflage. Berlin 1859) vorgelegt und deshalb hier jetzt auf die kurze +Darlegung der Ergebnisse von allgemein geschichtlicher Wichtigkeit +eingeschraenkt worden. Im uebrigen ist die Einrichtung nicht veraendert. +Berlin, am 1. Februar 1861; am 29. Dezember 1864; am 11. April 1868; +am 4. August 1874; am 21. Juli 1881; am 15. August 1887; am 1. Oktober +1902. Meinem Freunde Moritz Haupt In Berlin Erstes Buch Bis zur +Abschaffung des roemischen Koenigtums + + +Ta palaistera saph/o/s men eyrein dia chronoy pl/e/thos ad?nata /e/n. Ek +de tekm/e/ri/o/n /o/n epi makrotaton skopo?nti moi piste?sai xymbainei +oy megala nomiz/o/ genesthai, o?te kata to?s polemoys oite es ta alla. +Die aelteren Begebenheiten liessen sich wegen der Laenge der Zeit nicht +genau erforschen; aber aus Zeugnissen, die sich mir bei der Pruefung +im grossen Ganzen als verlaesslich erwiesen, glaube ich, dass sie nicht +erheblich waren, weder in bezug auf die Kriege noch sonst. Thukydides 1. +Kapitel Einleitung Rings um das mannigfaltig gegliederte Binnenmeer, das +tief einschneidend in die Erdfeste den groessten Busen des Ozeans bildet +und, bald durch Inseln oder vorspringende Landfesten verengt, bald +wieder sich in betraechtlicher Breite ausdehnend, die drei Teile +der Alten Welt scheidet und verbindet, siedelten in alten Zeiten +Voelkerstaemme sich an, welche, ethnographisch und sprachgeschichtlich +betrachtet, verschiedenen Rassen angehoerig, historisch ein Ganzes +ausmachen. Dies historische Ganze ist es, was man nicht passend die +Geschichte der alten Welt zu nennen pflegt, die Kulturgeschichte der +Anwohner des Mittelmeers, die in ihren vier grossen Entwicklungsstadien +an uns vorueberfaehrt: die Geschichte des koptischen oder aegyptischen +Stammes an dem suedlichen Gestade, die der aramaeischen oder syrischen +Nation, die die Ostkueste einnimmt und tief in das innere Asien hinein +bis an den Euphrat und Tigris sich ausbreitet, und die Geschichte des +Zwillingsvolkes der Hellenen und der Italiker, welche die europaeischen +Uferlandschaften des Mittelmeers zu ihrem Erbteil empfingen. Wohl +knuepft jede dieser Geschichten an ihren Anfaengen an andere Gesichts- +und Geschichtskreise an; aber jede auch schlaegt bald ihren eigenen +abgesonderten Gang ein. Die stammfremden oder auch stammverwandten +Nationen aber, die diesen grossen Kreis umwohnen, die Berber und Neger +Afrikas, die Araber, Perser und Inder Asiens, die Kelten und Deutschen +Europas, haben mit jenen Anwohnern des Mittelmeers wohl auch vielfach +sich beruehrt, aber eine eigentlich bestimmende Entwicklung doch +weder ihnen gegeben noch von ihnen empfangen; und soweit ueberhaupt +Kulturkreise sich abschliessen lassen, kann derjenige als eine Einheit +gelten, dessen Hoehepunkt die Namen Theben, Karthago, Athen und Rom +bezeichnen. Es haben jene vier Nationen, nachdem jede von ihnen auf +eigener Bahn zu einer eigentuemlichen und grossartigen Zivilisation +gelangt war, in mannigfaltigster Wechselbeziehung zueinander alle +Elemente der Menschennatur scharf und reich durchgearbeitet +und entwickelt, bis auch dieser Kreis erfuellt war, bis neue +Voelkerschaften, die bis dahin das Gebiet der Mittelmeerstaaten nur wie +die Wellen den Strand umspuelt hatten, sich ueber beide Ufer +ergossen und, indem sie die Suedkueste geschichtlich trennten von der +noerdlichen, den Schwerpunkt der Zivilisation verlegten vom Mittelmeer +an den Atlantischen Ozean. So scheidet sich die alte Geschichte von +der neuen nicht bloss zufaellig und chronologisch; was wir die +neue Geschichte nennen, ist in der Tat die Gestaltung eines neuen +Kulturkreises, der in mehreren seiner Entwicklungsepochen wohl +anschliesst an die untergehende oder untergegangene Zivilisation der +Mittelmeerstaaten wie diese an die aelteste indogermanische, aber +auch wie diese bestimmt ist, eine eigene Bahn zu durchmessen und +Voelkerglueck und Voelkerleid im vollen Masse zu erproben: die Epochen +der Entwicklung, der Vollkraft und des Alters, die beglueckende +Muehe des Schaffens in Religion, Staat und Kunst, den bequemen Genuss +erworbenen materiellen und geistigen Besitzes, vielleicht auch dereinst +das Versiegen der schaffenden Kraft in der satten Befriedigung des +erreichten Zieles. Aber auch dieses Ziel wird nur ein vorlaeufiges sein; +das grossartigste Zivilisationssystem hat seine Peripherie und kann sie +erfuellen, nimmer aber das Geschlecht der Menschen, dem, so wie es am +Ziele zu stehen scheint, die alte Aufgabe auf weiterem Felde und in +hoeherem Sinne neu gestellt wird. Unsere Aufgabe ist die Darstellung +des letzten Akts jenes grossen weltgeschichtlichen Schauspiels, die alte +Geschichte der mittleren unter den drei Halbinseln, die vom noerdlichen +Kontinent aus sich in das Mittelmeer erstrecken. Sie wird gebildet durch +die von den westlichen Alpen aus nach Sueden sich verzweigenden Gebirge. +Der Apennin streicht zunaechst in suedoestlicher Richtung zwischen dem +breiteren westlichen und dem schmalen oestlichen Busen des Mittelmeers, +an welchen letzteren hinantretend er seine hoechste, kaum indes zu +der Linie des ewigen Schnees hinansteigende Erhebung in den Abruzzen +erreicht. Von den Abruzzen aus setzt das Gebirge sich in suedlicher +Richtung fort, anfangs ungeteilt und von betraechtlicher Hoehe; nach +einer Einsattlung, die eine Huegellandschaft bildet, spaltet es sich in +einen flacheren suedoestlichen und einen steileren suedlichen Hoehenzug +und schliesst dort wie hier mit der Bildung zweier schmaler Halbinseln +ab. Das noerdlich zwischen Alpen und Apennin bis zu den Abruzzen hinab +sich ausbreitende Flachland gehoert geographisch und bis in sehr spaete +Zeit auch historisch nicht zu dem suedlichen Berg- und Huegelland, +demjenigen Italien, dessen Geschichte uns hier beschaeftigt. Erst im +siebenten Jahrhundert Roms wurde das Kuestenland von Sinigaglia +bis Rimini, erst im achten das Potal Italien einverleibt; die alte +Nordgrenze Italiens sind also nicht die Alpen, sondern der Apennin. +Dieser steigt von keiner Seite in steiler Kette empor, sondern breit +durch das Land gelagert und vielfache, durch maessige Paesse verbundene +Taeler und Hochebenen einschliessend gewaehrt er selbst den Menschen +eine wohl geeignete Ansiedelungsstaette, und mehr noch gilt dies von +dem oestlich, suedlich und westlich an ihn sich anschliessenden Vor- und +Kuestenland. Zwar an der oestlichen Kueste dehnt sich, gegen Norden von +dem Bergstock der Abruzzen geschlossen und nur von dem steilen +Ruecken des Garganus inselartig unterbrochen, die apulische Ebene in +einfoermiger Flaeche mit schwach entwickelter Kuesten- und Strombildung +aus. An der Suedkueste aber zwischen den beiden Halbinseln, mit denen +der Apennin endigt, lehnt sich an das innere Huegelland eine ausgedehnte +Niederung, die zwar an Haefen arm, aber wasserreich und fruchtbar +ist. Die Westkueste endlich, ein breites, von bedeutenden Stroemen, +namentlich dem Tiber, durchschnittenes, von den Fluten und den einst +zahlreichen Vulkanen in mannigfaltigster Tal- und Huegel-, Hafen- und +Inselbildung entwickeltes Gebiet, bildet in den Landschaften Etrurien, +Latium und Kampanien den Kern des italischen Landes, bis suedlich von +Kampanien das Vorland allmaehlich verschwindet und die Gebirgskette +fast unmittelbar von dem Tyrrhenischen Meere bespuelt wird. Ueberdies +schliesst, wie an Griechenland der Peloponnes, so an Italien die Insel +Sizilien sich an, die schoenste und groesste des Mittelmeers, deren +gebirgiges und zum Teil oedes Innere ringsum, vor allem im Osten +und Sueden, mit einem breiten Saume des herrlichsten, grossenteils +vulkanischen Kuestenlandes umguertet ist; und wie geographisch die +sizilischen Gebirge die kaum durch den schmalen "Riss" (R/e/gion) +der Meerenge unterbrochene Fortsetzung des Apennins sind, so ist auch +geschichtlich Sizilien in aelterer Zeit ebenso entschieden ein Teil +Italiens wie der Peloponnes von Griechenland, der Tummelplatz derselben +Staemme und der gemeinsame Sitz der gleichen hoeheren Gesittung. +Die italische Halbinsel teilt mit der griechischen die gemaessigte +Temperatur und die gesunde Luft auf den maessig hohen Bergen und im +ganzen auch in den Taelern und Ebenen. In der Kuestenentwicklung steht +sie ihr nach; namentlich fehlt das Inselreiche Meer, das die Hellenen +zur seefahrenden Nation gemacht hat. Dagegen ist Italien dem Nachbarn +ueberlegen durch die reichen Flussebenen und die fruchtbaren und +kraeuterreichen Bergabhaenge, wie der Ackerbau und die Viehzucht ihrer +bedarf. Es ist wie Griechenland ein schoenes Land, das die Taetigkeit +des Menschen anstrengt und belohnt und dem unruhigen Streben die Bahnen +in die Ferne, dem ruhigen die Wege zu friedlichem Gewinn daheim in +gleicher Weise eroeffnet. Aber wenn die griechische Halbinsel nach Osten +gewendet ist, so ist es die italische nach Westen. Wie das epirotische +und akarnanische Gestade fuer Hellas, so sind die apulischen und +messapischen Kuesten fuer Italien von untergeordneter Bedeutung; +und wenn dort diejenigen Landschaften, auf denen die geschichtliche +Entwicklung ruht, Attika und Makedonien, nach Osten schauen, so sehen +Etrurien, Latium und Kampanien nach Westen. So stehen die beiden so eng +benachbarten und fast verschwisterten Halbinseln gleichsam voneinander +abgewendet; obwohl das unbewaffnete Auge von Otranto aus die +akrokeraunischen Berge erkennt, haben Italiker und Hellenen sich +doch frueher und enger auf jeder andern Strasse beruehrt als auf der +naechsten ueber das Adriatische Meer. Es war auch hier wie so oft in den +Bodenverhaeltnissen der geschichtliche Beruf der Voelker vorgezeichnet: +die beiden grossen Staemme, auf denen die Zivilisation der Alten Welt +erwuchs, warfen ihre Schatten wie ihren Samen der eine nach Osten, der +andere nach Westen. Es ist die Geschichte Italiens, die hier erzaehlt +werden soll, nicht die Geschichte der Stadt Rom. Wenn auch nach formalem +Staatsrecht die Stadtgemeinde von Rom es war, die die Herrschaft erst +ueber Italien, dann ueber die Welt gewann, so laesst sich doch dies im +hoeheren geschichtlichen Sinne keineswegs behaupten und erscheint das, +was man die Bezwingung Italiens durch die Roemer zu nennen gewohnt +ist, vielmehr als die Einigung zu einem Staate des gesamten Stammes der +Italiker, von dem die Roemer wohl der gewaltigste, aber doch nur ein +Zweig sind. Die italische Geschichte zerfaellt in zwei Hauptabschnitte: +in die innere Geschichte Italiens bis zu seiner Vereinigung unter der +Fuehrung des latinischen Stammes und in die Geschichte der italischen +Weltherrschaft. Wir werden also darzustellen haben des italischen +Volksstammes Ansiedelung auf der Halbinsel; die Gefaehrdung seiner +nationalen und politischen Existenz und seine teilweise Unterjochung +durch Voelker anderer Herkunft und aelterer Zivilisation, durch Griechen +und Etrusker; die Auflehnung der Italiker gegen die Fremdlinge und deren +Vernichtung oder Unterwerfung; endlich die Kaempfe der beiden italischen +Hauptstaemme, der Latiner und der Samniten, um die Hegemonie auf der +Halbinsel und den Sieg der Latiner am Ende des vierten Jahrhunderts vor +Christi Geburt oder des fuenften der Stadt Rom. Es wird dies den Inhalt +der beiden ersten Buecher bilden. Den zweiten Abschnitt eroeffnen +die Punischen Kriege; er umfasst die reissend schnelle Ausdehnung des +Roemerreiches bis an und ueber Italiens natuerliche Grenzen, den langen +Status quo der roemischen Kaiserzeit und das Zusammenstuerzen des +gewaltigen Reiches. Dies wird im dritten und den folgenden Buechern +erzaehlt werden. 2. Kapitel Die aeltesten Einwanderungen in Italien +Keine Kunde, ja nicht einmal eine Sage erzaehlt von der ersten +Einwanderung des Menschengeschlechts in Italien; vielmehr war im +Altertum der Glaube allgemein, dass dort wie ueberall die erste +Bevoelkerung dem Boden selbst entsprossen sei. Indes die Entscheidung +ueber den Ursprung der verschiedenen Rassen und deren genetische +Beziehungen zu den verschiedenen Klimaten bleibt billig dem +Naturforscher ueberlassen; geschichtlich ist es weder moeglich noch +wichtig festzustellen, ob die aelteste bezeugte Bevoelkerung eines +Landes daselbst autochthon oder selbst schon eingewandert ist. Wohl aber +liegt es dem Geschichtsforscher ob, die sukzessive Voelkerschichtung in +dem einzelnen Lande darzulegen, um die Steigerung von der unvollkommenen +zu der vollkommneren Kultur und die Unterdrueckung der minder +kulturfaehigen oder auch nur minder entwickelten Staemme durch hoeher +stehende Nationen soweit moeglich rueckwaerts zu verfolgen. Italien +indes ist auffallend arm an Denkmaelern der primitiven Epoche und +steht in dieser Beziehung in einem bemerkenswerten Gegensatz zu anderen +Kulturgebieten. Den Ergebnissen der deutschen Altertumsforschung zufolge +muss in England, Frankreich, Norddeutschland und Skandinavien, bevor +indogermanische Staemme hier sich ansaessig machten, ein Volk vielleicht +tschudischer Rasse gewohnt oder vielmehr gestreift haben, das von +Jagd und Fischfang lebte, seine Geraete aus Stein, Ton oder Knochen +verfertigte und mit Tierzaehnen und Bernstein sich schmueckte, +des Ackerbaues aber und des Gebrauchs der Metalle unkundig war. In +aehnlicher Weise ging in Indien der indogermanischen eine minder +kulturfaehige dunkelfarbige Bevoelkerung vorauf. In Italien +aber begegnen weder Truemmer einer verdraengten Nation, wie im +keltisch-germanischen Gebiet die Finnen und Lappen und die schwarzen +Staemme in den indischen Gebirgen sind, noch ist daselbst bis jetzt die +Verlassenschaft eines verschollenen Urvolkes nachgewiesen worden, wie +sie die eigentuemlich gearteten Gerippe, die Mahlzeit- und Grabstaetten +der sogenannten Steinepoche des deutschen Altertums zu offenbaren +scheinen. Es ist bisher nichts zum Vorschein gekommen, was zu der +Annahme berechtigt, dass in Italien die Existenz des Menschengeschlechts +aelter sei als die Bebauung des Ackers und das Schmelzen der Metalle; +und wenn wirklich innerhalb der Grenzen Italiens das Menschengeschlecht +einmal auf der primitiven Kulturstufe gestanden hat, die wir den +Zustand der Wildheit zu nennen pflegen, so ist davon doch jede Spur +schlechterdings ausgeloescht. Die Elemente der aeltesten Geschichte sind +die Voelkerindividuen, die Staemme. Unter denen, die uns spaeterhin +in Italien begegnen, ist von einzelnen, wie von den Hellenen, die +Einwanderung, von anderen, wie von den Brettiern und den Bewohnern der +sabinischen Landschaft, die Denationalisierung geschichtlich bezeugt. +Nach Ausscheidung beider Gattungen bleiben eine Anzahl Staemme uebrig, +deren Wanderungen nicht mehr mit dem Zeugnis der Geschichte, sondern +hoechstens auf aprioristischem Wege sich nachweisen lassen und deren +Nationalitaet nicht nachweislich eine durchgreifende Umgestaltung von +aussen her erfahren hat; diese sind es, deren nationale Individualitaet +die Forschung zunaechst festzustellen hat. Waeren wir dabei einzig +angewiesen auf den wirren Wust der Voelkernamen und der zerruetteten, +angeblich geschichtlichen Ueberlieferung, welche aus wenigen brauchbaren +Notizen zivilisierter Reisender und einer Masse meistens geringhaltiger +Sagen, gewoehnlich ohne Sinn fuer Sage wie fuer Geschichte +zusammengesetzt und konventionell fixiert ist, so muesste man die +Aufgabe als eine hoffnungslose abweisen. Allein noch fliesst auch fuer +uns eine Quelle der Ueberlieferung, welche zwar auch nur Bruchstuecke, +aber doch authentische gewaehrt; es sind dies die einheimischen Sprachen +der in Italien seit unvordenklicher Zeit ansaessigen Staemme. Ihnen, die +mit dem Volke selbst geworden sind, war der Stempel des Werdens zu tief +eingepraegt, um durch die nachfolgende Kultur gaenzlich verwischt zu +werden. Ist von den italischen Sprachen auch nur eine vollstaendig +bekannt, so sind doch von mehreren anderen hinreichende Ueberreste +erhalten, um der Geschichtsforschung fuer die Stammverschiedenheit oder +Stammverwandtschaft und deren Grade zwischen den einzelnen Sprachen und +Voelkern einen Anhalt zu gewaehren. So lehrt uns die Sprachforschung +drei italische Urstaemme unterscheiden, den iapygischen, den +etruskischen und den italischen, wie wir ihn nennen wollen, von welchen +der letztere in zwei Hauptzweige sich spaltet: das latinische Idiom und +dasjenige, dem die Dialekte der Umbrer, Marser, Volsker und Samniten +angehoeren. Von dem iapygischen Stamm haben wir nur geringe Kunde. Im +aeussersten Suedosten Italiens, auf der messapischen oder kalabrischen +Halbinsel, sind Inschriften in einer eigentuemlichen verschollenen +Sprache ^1 in ziemlicher Anzahl gefunden worden, unzweifelhaft Truemmer +des Idioms der Iapyger, welche auch die Oberlieferung mit grosser +Bestimmtheit von den latinischen und samnitischen Staemmen +unterscheidet; glaubwuerdige Angaben und zahlreiche Spuren fuehren +dahin, dass die gleiche Sprache und der gleiche Stamm urspruenglich auch +in Apulien heimisch war. Was wir von diesem Volke jetzt wissen, genuegt +wohl, um dasselbe von den uebrigen Italikern bestimmt zu unterscheiden, +nicht aber, um positiv den Platz zu bestimmen, welcher dieser Sprache +und diesem Volk in der Geschichte des Menschengeschlechts zukommt. Die +Inschriften sind nicht entraetselt, und es ist kaum zu hoffen, dass +dies dereinst gelingen wird. Dass der Dialekt den indogermanischen +beizuzaehlen ist, scheinen die Genetivformen aihi und ihi entsprechend +dem sanskritischen asya, dem griechischen oio anzudeuten. Andere +Kennzeichen, zum Beispiel der Gebrauch der aspirierten Konsonanten +und das Vermeiden der Buchstaben m und t im Auslaut, zeigen diesen +iapygischen in wesentlicher Verschiedenheit von den italischen und in +einer gewissen Uebereinstimmung mit den griechischen Dialekten. Die +Annahme einer vorzugsweise engen Verwandtschaft der iapygischen +Nation mit den Hellenen findet weitere Unterstuetzung in den auf den +Inschriften mehrfach hervortretenden griechischen Goetternamen und in +der auffallenden, von der Sproedigkeit der uebrigen italischen +Nationen scharf abstechenden Leichtigkeit, mit der die Iapyger sich +hellenisierten: Apulien, das noch in Timaeos' Zeit (400 Roms, [350]) als +ein barbarisches Land geschildert wird, ist im sechsten Jahrhundert der +Stadt, ohne dass irgendeine unmittelbare Kolonisierung von Griechenland +aus dort stattgefunden haette, eine durchaus griechische Landschaft +geworden, und selbst bei dem rohen Stamm der Messapier zeigen sich +vielfache Ansaetze zu einer analogen Entwicklung. Bei dieser allgemeinen +Stamm- oder Wahlverwandtschaft der Iapyger mit den Hellenen, die aber +doch keineswegs so weit reicht, dass man die Iapygersprache als einen +rohen Dialekt des Hellenischen auffassen koennte, wird die Forschung +vorlaeufig wenigstens stehen bleiben muessen, bis ein schaerferes und +besser gesichertes Ergebnis zu erreichen steht ^2. Die Luecke ist indes +nicht sehr empfindlich; denn nur weichend und verschwindend zeigt sich +uns dieser beim Beginn unserer Geschichte schon im Untergehen +begriffene Volksstamm. Der wenig widerstandsfaehige, leicht in andere +Nationalitaeten sich aufloesende Charakter der iapygischen Nation passt +wohl zu der Annahme, welche durch ihre geographische Lage wahrscheinlich +gemacht wird, dass dies die aeltesten Einwanderer oder die historischen +Autochthonen Italiens sind. Denn unzweifelhaft sind die aeltesten +Wanderungen der Voelker alle zu Lande erfolgt; zumal die nach Italien +gerichteten, dessen Kueste zur See nur von kundigen Schiffern erreicht +werden kann und deshalb noch in Homers Zeit den Hellenen voellig +unbekannt war. Kamen aber die frueheren Ansiedler ueber den Apennin, +so kann, wie der Geolog aus der Schichtung der Gebirge ihre Entstehung +erschliesst, auch der Geschichtsforscher die Vermutung wagen, dass die +am weitesten nach Sueden geschobenen Staemme die aeltesten Bewohner +Italiens sein werden; und eben an dessen aeusserstem +suedoestlichen Saume begegnen wir der iapygischen Nation. +------------------------------------------------------- ^1 Ihren Klang +moegen einige Grabschriften vergegenwaertigen, wie theotoras artahiaihi +berenarrihino und dazihonas platorrihi bollihi. ^2 Man hat, freilich +auf ueberhaupt wenig und am wenigsten fuer eine Tatsache von solcher +Bedeutung zulaengliche sprachliche Vergleichungspunkte hin, eine +Verwandtschaft zwischen der iapygischen Sprache und der heutigen +albanesischen angenommen. Sollte diese Stammverwandtschaft sich +bestaetigen und sollten anderseits die Albanesen - ein ebenfalls +indogermanischer und dem hellenischen und italischen gleichstehender +Stamm - wirklich ein Rest jener hellenobarbarischen Nationalitaet sein, +deren Spuren in ganz Griechenland und namentlich in den noerdlichen +Landschaften hervortreten, so wuerde diese vorhellenische Nationalitaet +damit als auch voritalisch nachgewiesen sein; Einwanderung der Iapyger +in Italien ueber das Adriatische Meer hin wuerde daraus zunaechst +noch nicht folgen. +----------------------------------------------------------------- Die +Mitte der Halbinsel ist, soweit unsere zuverlaessige Ueberlieferung +zurueckreicht, bewohnt von zwei Voelkern oder vielmehr zwei Staemmen +desselben Volkes, dessen Stellung in dem indogermanischen Volksstamm +sich mit groesserer Sicherheit bestimmen laesst, als dies bei der +iapygischen Nation der Fall war. Wir duerfen dies Volk billig das +italische heissen, da auf ihm die geschichtliche Bedeutung der Halbinsel +beruht; es teilt sich in die beiden Staemme der Latiner einerseits, +anderseits der Umbrer mit deren suedlichen Auslaeufern, den Marsern +und Samniten und den schon in geschichtlicher Zeit von den Samniten +ausgesandten Voelkerschaften. Die sprachliche Analyse der diesen +Staemmen angehoerenden Idiome hat gezeigt, dass sie zusammen ein Glied +sind in der indogermanischen Sprachenkette, und dass die Epoche, in +der sie eine Einheit bildeten, eine verhaeltnismaessig spaete ist. Im +Lautsystem erscheint bei ihnen der eigentuemliche Spirant f, worin sie +uebereinstimmen mit den Etruskern, aber sich scharf scheiden von allen +hellenischen und hellenobarbarischen Staemmen, sowie vom Sanskrit +selbst. Die Aspiraten dagegen, die von den Griechen durchaus und die +haerteren davon auch von den Etruskern festgehalten werden, sind den +Italikern urspruenglich fremd und werden bei ihnen vertreten durch eines +ihrer Elemente, sei es durch die Media, sei es durch den Hauch allein +f oder h. Die feineren Hauchlaute s, w, j, die die Griechen soweit +moeglich beseitigen, sind in den italischen Sprachen wenig beschaedigt +erhalten, ja hie und da noch weiter entwickelt worden. Das Zurueckziehen +des Akzents und die dadurch hervorgerufene Zerstoerung der Endungen +haben die Italiker zwar mit einigen griechischen Staemmen und mit den +Etruskern gemein, jedoch in staerkerem Grad als jene, in geringerem als +diese angewandt; die unmaessige Zerruettung der Endungen im Umbrischen +ist sicher nicht in dem urspruenglichen Sprachgeist begruendet, sondern +spaetere Verderbnis, welche sich in derselben Richtung wenngleich +schwaecher auch in Rom geltend gemacht hat. Kurze Vokale fallen in den +italischen Sprachen deshalb im Auslaut regelmaessig, lange haeufig ab; +die schliessenden Konsonanten sind dagegen im Lateinischen und mehr +noch im Samnitischen mit Zaehigkeit festgehalten worden, waehrend das +Umbrische auch diese fallen laesst. Damit haengt es zusammen, dass +die Medialbildung in den italischen Sprachen nur geringe Spuren +zurueckgelassen hat und dafuer ein eigentuemliches, durch Anfuegung von +r gebildetes Passiv an die Stelle tritt; ferner dass der groesste Teil +der Tempora durch Zusammensetzungen mit den Wurzeln es und fu gebildet +wird, waehrend den Griechen neben dem Augment die reichere Ablautung +den Gebrauch der Hilfszeitwoerter grossenteils erspart. Waehrend die +italischen Sprachen wie der aeolische Dialekt auf den Dual verzichteten, +haben sie den Ablativ, der den Griechen verlorenging, durchgaengig, +grossenteils auch den Lokativ erhalten. Die strenge Logik der Italiker +scheint Anstoss daran genommen zu haben, den Begriff der Mehrheit in +den der Zweiheit und der Vielheit zu spalten, waehrend man die in den +Beugungen sich ausdrueckenden Wortbeziehungen mit grosser Schaerfe +festhielt. Eigentuemlich italisch und selbst dem Sanskrit fremd ist +die in den Gerundien und Supinen vollstaendiger als sonst irgendwo +durchgefuehrte Substantivierung der Zeitwoerter. Diese aus einer reichen +Fuelle analoger Erscheinungen ausgewaehlten Beispiele genuegen, um +die Individualitaet des italischen Sprachstammes jedem anderen +indogermanischen gegenueber darzutun und zeigen denselben zugleich +sprachlich wie geographisch als naechsten Stammverwandten der Griechen; +der Grieche und der Italiker sind Brueder, der Kelte, der Deutsche und +der Slave ihnen Vettern. Die wesentliche Einheit aller italischen wie +aller griechischen Dialekte und Staemme unter sich muss frueh und klar +den beiden grossen Nationen selbst aufgegangen sein; denn wir finden in +der roemischen Sprache ein uraltes Wort raetselhaften Ursprungs, Graius +oder Graicus, das jeden Hellenen bezeichnet, und ebenso bei den Griechen +die analoge Benennung Opikos, die von allen, den Griechen in aelterer +Zeit bekannten latinischen und samnitischen Stmmen, nicht aber von +Iapygern oder Etruskern gebraucht wird. Innerhalb des italischen +Sprachstammes aber tritt das Lateinische wieder in einen bestimmten +Gegensatz zu den umbrisch-samnitischen Dialekten. Allerdings sind +von diesen nur zwei, der umbrische und der samnitische oder oskische +Dialekt, einigermassen, und auch diese nur in aeusserst lueckenhafter +und schwankender Weise bekannt; von den uebrigen Dialekten sind die +einen, wie der volskische und der marsische, in zu geringen Truemmern +auf uns gekommen, um sie in ihrer Individualitaet zu erfassen oder +auch nur die Mundarten selbst mit Sicherheit und Genauigkeit zu +klassifizieren, waehrend andere, wie der sabinische, bis auf geringe, +als dialektische Eigentuemlichkeiten im provinzialen Latein erhaltene +Spuren voellig untergegangen sind. Indes laesst die Kombination der +sprachlichen und der historischen Tatsachen daran keinen Zweifel, dass +diese saemtlichen Dialekte dem umbrisch-samnitischen Zweig des grossen +italischen Stammes angehoert haben, und dass dieser, obwohl dem +lateinischen Stamm weit naeher als dem griechischen verwandt, doch auch +wieder von ihm aufs bestimmteste sich unterscheidet. Im Fuerwort und +sonst haeufig sagte der Samnite und der Umbrer p, wo der Roemer q sprach +- so pis fuer quis; ganz wie sich auch sonst nahverwandte Sprachen +scheiden, zum Beispiel dem Keltischen in der Bretagne und Wales p, +dem Gaelischen und Irischen k eigen ist. In den Vokalen erscheinen die +Diphthonge im Lateinischen und ueberhaupt den noerdlichen Dialekten +sehr zerstoert, dagegen in den suedlichen italischen Dialekten sie wenig +gelitten haben; womit verwandt ist, dass in der Zusammensetzung der +Roemer den sonst so streng bewahrten Grundvokal abschwaecht, was nicht +geschieht in der verwandten Sprachengruppe. Der Genetiv der Woerter +auf a ist in dieser wie bei den Griechen as, bei den Roemern in der +ausgebildeten Sprache ae; der der Woerter auf us im Samnitischen eis, +im Umbrischen es, bei den Roemern ei; der Lokativ tritt bei diesen +im Sprachbewusstsein mehr und mehr zurueck, waehrend er in den andern +italischen Dialekten in vollem Gebrauch blieb; der Dativ des Plural +auf bus ist nur im Lateinischen vorhanden. Der umbrisch-samnitische +Infinitiv auf um ist den Roemern fremd, waehrend das oskisch-umbrische, +von der Wurzel es gebildete Futur nach griechischer Art (her-est wie +leg-s/o/) bei den Roemern fast, vielleicht ganz verschollen und ersetzt +ist durch den Optativ des einfachen Zeitworts oder durch analoge +Bildungen von fuo (ama-bo). In vielen dieser Faelle, zum Beispiel in +den Kasusformen, sind die Unterschiede indes nur vorhanden fuer +die beiderseits ausgebildeten Sprachen, waehrend die Anfaenge +zusammenfallen. Wenn also die italische Sprache neben der griechischen +selbstaendig steht, so verhaelt sich innerhalb jener die lateinische +Mundart zu der umbrisch- samnitischen etwa wie die ionische zur +dorischen, waehrend sich die Verschiedenheiten des Oskischen und des +Umbrischen und der verwandten Dialekte etwa vergleichen lassen mit denen +des Dorismus in Sizilien und in Sparta. Jede dieser Spracherscheinungen +ist Ergebnis und Zeugnis eines historischen Ereignisses. Es laesst +sich daraus mit vollkommener Sicherheit erschliessen, dass aus dem +gemeinschaftlichen Mutterschoss der Voelker und der Sprachen ein Stamm +ausschied, der die Ahnen der Griechen und der Italiker gemeinschaftlich +in sich schloss; dass aus diesem alsdann die Italiker sich abzweigten +und diese wieder in den westlichen und oestlichen Stamm, der oestliche +noch spaeter in Umbrer und Osker auseinander gingen. Wo und wann diese +Scheidungen stattfanden, kann freilich die Sprache nicht lehren, und +kaum darf der verwegene Gedanke es versuchen, diesen Revolutionen ahnend +zu folgen, von denen die fruehesten unzweifelhaft lange vor derjenigen +Einwanderung stattfanden, welche die Stammvaeter der Italiker ueber die +Apenninen fuehrte. Dagegen kann die Vergleichung der Sprachen, richtig +und vorsichtig behandelt, von demjenigen Kulturgrade, auf dem das Volk +sich befand, als jene Trennungen eintraten, ein annaeherndes Bild und +damit uns die Anfaenge der Geschichte gewaehren, welche nichts ist +als die Entwicklung der Zivilisation. Denn es ist namentlich in der +Bildungsepoche die Sprache das treue Bild und Organ der erreichten +Kulturstufe; die grossen technischen und sittlichen Revolutionen sind +darin wie in einem Archiv aufbewahrt, aus dessen Akten die Zukunft +nicht versaeumen wird, fuer jene Zeiten zu schoepfen, aus welchen alle +unmittelbare Ueberlieferung verstummt ist. Waehrend die jetzt getrennten +indogermanischen Voelker einen gleichsprachigen Stamm bildeten, +erreichten sie einen gewissen Kulturgrad und einen diesem angemessenen +Wortschatz, den als gemeinsame Ausstattung in konventionell +festgestelltem Gebrauch alle Einzelvoelker uebernahmen, um auf der +gegebenen Grundlage selbstaendig weiter zu bauen. Wir finden in diesem +Wortschatz nicht bloss die einfachsten Bezeichnungen des Seins, der +Taetigkeiten, der Wahrnehmungen wie sum, do, pater, das heisst den +urspruenglichen Widerhall des Eindrucks, den die Aussenwelt auf die +Brust des Menschen macht, sondern auch eine Anzahl Kulturwoerter +nicht bloss ihren Wurzeln nach, sondern in einer gewohnheitsmaessig +ausgepraegten Form, welche Gemeingut des indogermanischen Stammes und +weder aus gleichmaessiger Entfaltung noch aus spaeterer Entlehnung +erklaerbar sind. So besitzen wir Zeugnisse fuer die Entwicklung des +Hirtenlebens in jener fernen Epoche in den unabaenderlich fixierten +Namen der zahmen Tiere: sanskritisch gaus ist lateinisch bos, +griechisch bo?s; sanskritisch avis ist lateinisch ovis, griechisch ois; +sanskritisch a‡vas, lateinisch equus, griechisch ippos; sanskritisch +hansas, lateinisch anser, griechisch ch/e/n; sanskritisch atis, +griechisch n/e/ssa, lateinisch anas; ebenso sind pecus, sus, porcus, +taurus, canis sanskritische Woerter. Also schon in dieser fernsten +Epoche hatte der Stamm, auf dem von den Tagen Homers bis auf unsere +Zeit die geistige Entwicklung der Menschheit beruht, den niedrigsten +Kulturgrad der Zivilisation, die Jaeger- und Fischerepoche, +ueberschritten und war zu einer wenigstens relativen Stetigkeit der +Wohnsitze gelangt. Dagegen fehlt es bis jetzt an sicheren Beweisen +dafuer, dass schon damals der Acker gebaut worden ist. Die Sprache +spricht eher dagegen als dafuer. Unter den lateinisch-griechischen +Getreidenamen kehrt keiner wieder im Sanskrit mit einziger Ausnahme von +zea, das sprachlich dem sanskritischen yavas entspricht, uebrigens im +Indischen die Gerste, im Griechischen den Spelt bezeichnet. Es muss +nun freilich zugegeben werden, dass diese von der wesentlichen +Uebereinstimmung der Benennungen der Haustiere so scharf abstechende +Verschiedenheit in den Namen der Kulturpflanzen eine urspruengliche +Gemeinschaft des Ackerbaues noch nicht unbedingt ausschliesst; in +primitiven Verhaeltnissen ist die Uebersiedelung und Akklimatisierung +der Pflanzen schwieriger als die der Tiere, und der Reisbau der Inder, +der Weizen- und Speltbau der Griechen und Roemer, der Roggen- und +Haferbau der Germanen und Kelten koennten an sich wohl alle auf einen +gemeinschaftlichen urspruenglichen Feldbau zurueckgehen. Aber auf der +andern Seite ist die den Griechen und Indern gemeinschaftliche Benennung +einer Halmfrucht doch hoechstens ein Beweis dafuer, dass man vor der +Scheidung der Staemme die in Mesopotamien wildwachsenden Gersten- und +Speltkoerner ^3 sammelte und ass, nicht aber dafuer, dass man schon +Getreide baute. Wenn sich hier nach keiner Seite hin eine Entscheidung +ergibt, so fuehrt dagegen etwas weiter die Beobachtung, dass eine Anzahl +der wichtigsten hier einschlagenden Kulturwoerter im Sanskrit zwar auch, +aber durchgaengig in allgemeinerer Bedeutung vorkommen: agras ist bei +den Indern ueberhaupt Flur, kurnu ist das Zerriebene, aritram ist Ruder +und Schiff, venas das Anmutige ueberhaupt, namentlich der anmutende +Trank. Die Woerter also sind uralt; aber ihre bestimmte Beziehung auf +die Ackerflur (ager), auf das zu mahlende Getreide (granum, Korn), auf +das Werkzeug, das den Boden furcht wie das Schiff die Meeresflaeche +(aratrum), auf den Saft der Weintraube (vinum) war bei der aeltesten +Teilung der Staemme noch nicht entwickelt; es kann daher auch nicht +wundernehmen, wenn die Beziehungen zum Teil sehr verschieden ausfielen +und zum Beispiel von dem sanskritischen kurnu sowohl das zum Zerreiben +bestimmte Korn als auch die zerreibende Muehle, gotisch quairnus, +litauisch girnos ihre Namen empfingen. Wir duerfen darnach als +wahrscheinlich annehmen, dass das indogermanische Urvolk den Ackerbau +noch nicht kannte, und als gewiss, dass, wenn es ihn kannte, er doch +noch in der Volkswirtschaft eine durchaus untergeordnete Rolle spielte; +denn waere er damals schon gewesen, was er spaeter den Griechen und +Roemern war, so haette er tiefer der Sprache sich eingepraegt, als +es geschehen ist. Dagegen zeugen fuer den Haeuser- und Huettenbau der +Indogermanen sanskritisch dam(as), lateinisch domus, griechisch domos; +sanskritisch ve‡as, lateinisch vicus, griechisch oikos; sanskritisch +dvaras, lateinisch fores, griechisch th?ra; ferner fuer den Bau von +Ruderbooten die Namen des Nachens - sanskritisch naus, griechisch na?s, +lateinisch navis - und des Ruders - sanskritisch aritram, griechisch +eretmos, lateinisch remus, tri-res-mis; fuer den Gebrauch der Wagen +und die Baendigung der Tiere zum Ziehen und Fahren sanskritisch akshas +(Achse und Karren), lateinisch axis, griechisch ax/o/n, am- axa; +sanskritisch iugam, lateinisch iugum, griechisch zygon. Auch die +Benennungen des Kleides - sanskritisch vastra, lateinisch vestis, +griechisch esth/e/s - und des Naehens und Spinnens - sanskritisch siv, +lateinisch suo; sanskritisch nah, lateinisch neo, griechisch n/e/th/o/ +- sind in allen indogermanischen Sprachen die gleichen. Von der hoeheren +Kunst des Webens laesst dies dagegen nicht in gleicher Weise sich +sagen ^4. Dagegen ist wieder die Kunde von der Benutzung des Feuers zur +Speisenbereitung und des Salzes zur Wuerzung derselben uraltes Erbgut +der indogermanischen Nationen und das gleiche gilt sogar von der +Kenntnis der aeltesten zum Werkzeug und zum Zierat von dem Menschen +verwandten Metalle. Wenigstens vom Kupfer (aes) und Silber (argentum), +vielleicht auch vom Gold kehren die Namen wieder im Sanskrit, und diese +Namen sind doch schwerlich entstanden, bevor man gelernt hatte, die +Erze zu scheiden und zu verwenden; wie denn auch sanskritisch asis, +lateinisch ensis auf den uralten Gebrauch metallener Waffen hinleitet. +----------------------------------------------- ^3 Nordwestlich von Anah +am rechten Euphratufer fanden sich zusammen Gerste, Weizen und Spelt im +wilden Zustande (Alphonse de Candolle, Geographie botanique raisonnee. +Paris 1855. Bd. 2, S. 934). Dasselbe, dass Gerste und Weizen +in Mesopotamien wild wachsen, sagt schon der babylonische +Geschichtschreiber Berosos (bei Georgios Synkellos p. 50 Bonn.). ^4 Wenn +das lateinische vieo, vimen, demselben Stamm angehoert wie unser weben +und die verwandten Woerter, so muss das Wort, noch als Griechen und +Italiker sich trennten, die allgemeine Bedeutung flechten gehabt haben, +und kann diese erst spaeter, wahrscheinlich in verschiedenen Gebieten +unabhaengig voneinander, in die des Webens uebergegangen sein. Auch der +Leinbau, so alt er ist, reicht nicht bis in diese Zeit zurueck, denn die +Inder kennen die Flachspflanze wohl, bedienen sich ihrer aber bis heute +nur zur Bereitung des Leinoels. Der Hanf ist den Italikern wohl noch +spaeter bekannt geworden als der Flachs; wenigstens sieht cannabis +ganz aus wie ein spaetes Lehnwort. +----------------------------------------------- Nicht minder reichen in +diese Zeiten die Fundamentalgedanken zurueck, auf denen die Entwicklung +aller indogermanischen Staaten am letzten Ende beruht: die Stellung von +Mann und Weib zueinander, die Geschlechtsordnung, das Priestertum des +Hausvaters und die Abwesenheit eines eigenen Priesterstandes sowie +ueberhaupt einer jeden Kastensonderung, die Sklaverei als rechtliche +Institution, die Rechtstage der Gemeinde bei Neumond und Vollmond. +Dagegen die positive Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen +Koenigtum und Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der +Koenigs- und Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der +Buerger gehoert ueberall einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente +der Wissenschaft und der Religion zeigen Spuren urspruenglicher +Gemeinschaft. Die Zahlen sind dieselben bis hundert (sanskritisch ‡atam, +eka‡atam, lateinisch centum, griechisch e-katon, gotisch hund); der +Mond heisst in allen Sprachen davon, dass man nach ihm die Zeit misst +(mensis). Wie der Begriff der Gottheit selbst (sanskritisch devas, +lateinisch deus, griechisch theos) gehoeren zum gemeinen Gut der Voelker +auch manche der aeltesten Religionsvorstellungen und Naturbilder. Die +Auffassung zum Beispiel des Himmels als des Vaters, der Erde als der +Mutter der Wesen, die Festzuege der Goetter, die in eigenen Wagen +auf sorgsam gebahnten Gleisen von einem Orte zum andern ziehen, die +schattenhafte Fortdauer der Seele nach dem Tode sind Grundgedanken +der indischen wie der griechischen und roemischen Goetterlehre. Selbst +einzelne der Goetter vom Ganges stimmen mit den am Ilissos und am Tiber +verehrten bis auf die Namen ueberein - so ist der Uranos der Griechen +der Varunas, so der Zeus, Jovis pater, Diespiter der Djaus pita der +Veden. Auf manche raetselhafte Gestalt der hellenischen Mythologie ist +durch die neuesten Forschungen ueber die aeltere indische Goetterlehre +ein ungeahntes Licht gefallen. Die altersgrauen geheimnisvollen +Gestalten der Erinnyen sind nicht hellenisches Gedicht, sondern schon +mit den aeltesten Ansiedlern aus dem Osten eingewandert. Das goettliche +Windspiel Sarama, das dem Herrn des Himmels die goldene Herde der Sterne +und Sonnenstrahlen behuetet und ihm die Himmelskuehe, die naehrenden +Regenwolken zum Melken zusammentreibt, das aber auch die frommen Toten +treulich in die Welt der Seligen geleitet, ist den Griechen zu dem Sohn +der Sarama, dem Sarameyas oder Hermeias geworden, und die raetselhafte, +ohne Zweifel auch mit der roemischen Cacussage zusammenhaengende +hellenische Erzaehlung von dem Raub der Rinder des Helios erscheint +nun als ein letzter unverstandener Nachklang jener alten sinnvollen +Naturphantasie. Wenn die Aufgabe, den Kulturgrad zu bestimmen, den +die Indogermanen vor der Scheidung der Staemme erreichten, mehr der +allgemeinen Geschichte der alten Welt angehoert, so ist es dagegen +speziell Aufgabe der italischen Geschichte, zu ermitteln, soweit es +moeglich ist, auf welchem Stande die graecoitalische Nation sich befand, +als Hellenen und Italiker sich voneinander schieden. Es ist dies +keine ueberfluessige Arbeit; wir gewinnen damit den Anfangspunkt der +italischen Zivilisation, den Ausgangspunkt der nationalen Geschichte. +Alle Spuren deuten dahin, dass, waehrend die Indogermanen wahrscheinlich +ein Hirtenleben fuehrten und nur etwa die wilde Halmfrucht kannten, die +Graecoitaliker ein korn-, vielleicht sogar schon ein weinbauendes Volk +waren. Dafuer zeugt nicht gerade die Gemeinschaft des Ackerbaues selbst, +die im ganzen noch keineswegs einen Schluss auf alle Voelkergemeinschaft +rechtfertigt. Ein geschichtlicher Zusammenhang des indogermanischen +Ackerbaus mit dem der chinesischen, aramaeischen und aegyptischen +Staemme wird schwerlich in Abrede gestellt werden koennen; und doch sind +diese Staemme den Indogermanen entweder stammfremd oder doch zu einer +Zeit von ihnen getrennt worden, wo es sicher noch keinen Feldbau gab. +Vielmehr haben die hoeher stehenden Staemme vor alters wie heutzutage +die Kulturgeraete und Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn +die Annalen von China den chinesischen Ackerbau auf die unter einem +bestimmten Koenig in einem bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung +von fuenf Getreidearten zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im +allgemeinen wenigstens die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche +ohne Zweifel richtig. Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des +Alphabets, der Streitwagen, des Purpurs und andern Geraets und Schmuckes +gestattet weit oefter einen Schluss auf alten Voelkerverkehr als auf +urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen und Italiker anlangt, +so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten Beziehungen dieser +beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau, wie Schrift +und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei, als +voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den engsten +Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die Gemeinschaftlichkeit aller +aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke: ager agros, aro aratrum aro/o/ +arotron, ligo neben lachain/o/, hortus chortos, hordeum krith/e/, milium +melin/e/, rapa raphanis, malva malach/e/, vinum oinos, und ebenso das +Zusammentreffen des griechischen und italischen Ackerbaus in der Form +des Pfluges, der auf altattischen und roemischen Denkmaelern ganz gleich +gebildet vorkommt, in der Wahl der aeltesten Kornarten: Hirse, Gerste, +Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren mit der Sichel zu schneiden und +sie auf der glattgestampften Tenne durch das Vieh austreten zu lassen, +endlich in der Bereitungsart des Getreides: puls poltos, pinso ptiss/o/, +mola m?l/e/, denn das Backen ist juengeren Ursprungs, und wird auch +deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes stets der Teig oder +Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien ueber die aelteste +griechische Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht die Benennung +"Weinland" (Oinotria), die bis zu den aeltesten griechischen Anlaendern +hinaufzureichen scheint. Danach muss der Uebergang vom Hirtenleben zum +Ackerbau oder, genauer gesprochen, die Verbindung des Feldbaus mit der +aelteren Weidewirtschaft stattgefunden haben, nachdem die Inder aus dem +Mutterschoss der Nationen ausgeschieden waren, aber bevor die Hellenen +und die Italiker ihre alte Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens scheinen, +als der Ackerbau aufkam, die Hellenen und Italiker nicht bloss unter +sich, sondern auch noch mit anderen Gliedern der grossen Familie zu +einem Volksganzen verbunden gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache, +dass die wichtigsten jener Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern +der indogermanischen Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und +Griechen mit den keltischen sowohl als mit den deutschen, slawischen, +lettischen Staemmen gemeinsam sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen +Erbgutes von dem wohlerworbenen Eigen einer jeden Nation in Sitte und +Sprache ist noch lange nicht vollstaendig und in aller Mannigfaltigkeit +der Gliederungen und Abstufungen durchgefuehrt; die Durchforschung +der Sprachen in dieser Beziehung hat kaum begonnen, und auch die +Geschichtschreibung entnimmt immer noch ihre Darstellung der Urzeit +vorwiegend, statt dem reichen Schacht der Sprachen, vielmehr dem +groesstenteils tauben Gestein der Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es +darum hier genuegen, auf die Unterschiede hinzuweisen zwischen der +Kultur der indogermanischen Familie in ihrem aeltesten Beisammensein +und zwischen der Kultur derjenigen Epoche, wo die Graecoitaliker noch +ungetrennt zusammenlebten; die Unterscheidung der den asiatischen +Gliedern dieser Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen +Kulturresultate von denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser +letzteren, wie die griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede +fuer sich erlangten, kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst +nach weiter vorgeschrittenen sprachlichen und sachlichen Untersuchungen +gemacht werden. Sicher aber ist der Ackerbau fuer die graecoitalische, +wie ja fuer alle anderen Nationen auch, der Keim und der Kern des Volks- +und Privatlebens geworden und als solcher im Volksbewusstsein geblieben. +Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich gruendet anstatt +der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten, werden im +geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta +oder Estia, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch +beiden Nationen von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen +Stammsagen legt dem Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen +haben muessen, Vitalus oder Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom +Hirtenleben zum Ackerbau bei und knuepft sinnig die urspruengliche +italische Gesetzgebung daran; nur eine andere Wendung davon ist es, +wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien den Ackerstier +macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das Volk bezeichnen +als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als Feldarbeiter (Opsci). +Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der sogenannten roemischen +Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes Hirten- und Jaegervolk +auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten knuepfen bei den +Italikern wie bei den Hellenen durchgaengig an den Ackerbau an ^6. +---------------------------------------------------------- ^5 So finden +sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran (pfluegen, mundartlich +eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im litauischen arti, arimnas, +im keltischen ar, aradar. So steht neben ligo unser Rechen, neben +hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle, slawisch mlyn, litauisch +malunas, keltisch malirr. Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man +es nicht zugeben koennen, dass es eine Zeit gegeben wo die Griechen in +allen hellenischen Gauen nur von der Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht +Grund-, sondern Viehbesitz in Hellas wie in Italien der Ausgangs- und +Mittelpunkt alles Privatvermoegens ist, so beruht dies nicht darauf, +dass der Ackerbau erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich nach +dem System der Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es +sich von selbst, dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung +der Staemme noch nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der +Lokalitaet mehr oder minder, die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer +Weise verband, als dies spaeter der Fall war. ^6 Nichts ist dafuer +bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche die aelteste +Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der Stadtgruendung setzte. +So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten Goetter in Italien die +Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv. Aen. 4, 166; A. Rossbach, +Untersuchungen ueber die roemische Ehe. Stuttgart 1853, S. 257, 301), in +Griechenland die Demeter (Plut. coniug. praec. Vorrede), wie denn auch +in alten griechischen Formeln die Gewinnung von Kindern selber "Ernte" +heisst (Anm. 8); ja die aelteste roemische Eheform, die Confarreatio, +entnimmt ihren Namen und ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung +des Pflugs bei der Stadtgruendung ist bekannt. +--------------------------------------------------------- Wie der +Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse und die +Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher Grundlage; wie +denn das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe Vermessung desselben +nicht gedacht werden kann. Der oskische und umbrische Vorsus von 100 +Fuss ins Gevierte entspricht genau dem griechischen Plethron. Auch das +Prinzip der Limitation ist dasselbe. Der Feldmesser orientiert sich nach +einer der Himmelsgegenden und zieht also zuerst zwei Linien von Norden +nach Sueden und von Osten nach Westen, in deren Schneidepunkt (templum, +temenos von temn/o/) er steht, alsdann in gewissen festen Abstaenden den +Hauptschneidelinien parallele Linien, wodurch eine Reihe rechtwinkeliger +Grundstuecke entsteht, deren Ecken die Grenzpfaehle (termini, in +sizilischen Inschriften termones, gewoehnlich oroi) bezeichnen. Diese +Limitationsweise, die wohl auch etruskisch, aber schwerlich etruskischen +Ursprungs ist, finden wir bei den Roemern, Umbrern, Samniten, aber +auch in sehr alten Urkunden der tarentinischen Herakleoten, die sie +wahrscheinlich ebensowenig von den Italikern entlehnt haben als diese +sie von den Tarentinern, sondern es ist altes Gemeingut. Eigentuemlich +roemisch und charakteristisch ist erst die eigensinnige Ausbildung +des quadratischen Prinzips, wonach man selbst, wo Fluss und Meer eine +natuerliche Grenze machten, diese nicht gelten liess, sondern mit dem +letzten vollen Quadrat das zum Eigen verteilte Land abschloss. Aber +nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten +der aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge +Verwandtschaft der Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische +Haus, wie Homer es schildert, ist wenig verschieden von demjenigen, +das in Italien bestaendig festgehalten ward; das wesentliche Stueck und +urspruenglich der ganze innere Wohnraum des lateinischen Hauses ist das +Atrium, das heisst das schwarze Gemach mit dem Hausaltar, dem Ehebett, +dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes ist auch das homerische +Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster Decke. Nicht +dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist +altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber +gehoert der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht +allgemein indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und +Italikern gemeinsame Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte +italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern, +deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft, +von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin +trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass +sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der Bank +liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das Feuerzuenden durch +Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern gemein; aber +gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker zusammen in +den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des "Reibers" (tr?panon, +terebra) und der "Unterlage" (storeys eschara, tabula, wohl von tendere, +tetamai). Ebenso ist die Kleidung beider Voelker wesentlich identisch, +denn die Tunika entspricht voellig dem Chiton, und die Toga ist nichts +als ein bauschigeres Himation; ja selbst in dem so veraenderlichen +Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern gemein, dass die beiden +Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, was roemischerseits in den +aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - arquites) deutlich sich ausspricht +^7 und der aeltesten nicht eigentlich auf den Nahkampf berechneten +Fechtweise angemessen ist. So geht bei den Griechen und Italikern +in Sprache und Sitte zurueck auf dieselben Elemente alles, was die +materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten +Aufgaben, die die Erde an den Menschen stellt, sind einstmals von beiden +Voelkern, als sie noch eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest +worden. ------------------------------------- ^7 Unter den beiderseits +aeltesten Waffennamen werden kaum sicher verwandte aufgezeigt werden +koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit logch/e/ zusammenhaengend, ist +als roemisches Wort jung und vielleicht von den Deutschen oder Spaniern +entlehnt. ------------------------------------- Anders ist es in dem +geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, mit sich selbst, mit +seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster Harmonie zu leben, laesst +so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt in unsers Vaters Reich; und +auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem materiellen, wo die Charaktere +der Individuen und der Voelker sich scheiden. In der graecoitalischen +Periode muessen die Anregungen noch gefehlt haben, welche diesen +innerlichen Gegensatz hervortreten machten; erst zwischen den Hellenen +und den Italikern hat jene tiefe geistige Verschiedenheit sich +offenbart, deren Nachwirkung noch bis auf den heutigen Tag sich +fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst sind in Italien wie in +Griechenland so eigentuemlich, so durchaus national entwickelt worden, +dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf der auch hier beide Voelker +fussten, dort und hier ueberwuchert und unsern Augen fast ganz entzogen +ist. Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde +die Nation, dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das +schoene und gute Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war, +dessen politische Entwicklung in der Vertiefung des urspruenglichen +Partikularismus der einzelnen Gaue und spaeter sogar in der innerlichen +Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen religioese Anschauung erst +die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter leugnete, das die +Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem Gedanken in +aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn +gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters, +die Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der +Goetter bannte, das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche +Tat und jeden Buerger zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit +rastloser Arbeit auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers +schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als +die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war +und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke +- wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren +auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide +vorbereitete und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen +Schleier lueften zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht +werden, die Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung +an eine aeltere Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen +Lesers nicht Worte zu leihen, aber die Richtung zu weisen. Alles, +was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht in +Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen +Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des +gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet +und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen Stellung +der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die Ebenbuertigkeit beider +Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt. Dagegen ist die +schroffe und gegen die Persoenlichkeit ruecksichtslose Entwicklung der +eheherrlichen und mehr noch der vaeterlichen Gewalt den Griechen fremd +und italisches Eigen; die sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien +sich zur rechtlichen Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde +die vollstaendige Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der +Sklaverei lag, von den Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten +und in allen ihren Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen +frueh tatsaechliche und rechtliche Milderungen stattfanden und zum +Beispiel die Sklavenehe als ein gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward. +----------------------------------------------- ^8 Selbst im einzelnen +zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der Bezeichnung der rechten +Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder abgeschlossenen" (gamos epi +paid/o/n gn/e/si/o/n arot/o/ - matrimonium liberorum quaerendorum +causa). ----------------------------------------------- Auf dem Hause +beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der Nachkommen +desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den Griechen +wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn in +der schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der +Geschlechtsverband als korporative Macht dem Staat gegenueber sich +noch weit in die historische Zeit hinein behauptet hat, erscheint +der italische Staat sofort insofern fertig, als ihm gegenueber +die Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die +Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger +darstellt. Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht +gegenueber in Griechenland weit frueher und vollstaendiger zur +innerlichen Freiheit und eigenartigen Entwicklung gediehen ist als in +Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in der bei beiden Voelkern +durchaus verschiedenartigen Entwicklung der urspruenglich doch +gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt der +Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu, +waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre +Vorfahren urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten. +Aber waehrend in Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh +verschwindet, wird er bei den Italikern, und zwar nicht bloss bei den +Roemern, zum Hauptnamen, so dass der eigentliche Individualname, das +Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als sollte die geringe und +immer mehr zusammenschwindende Zahl und die Bedeutungslosigkeit der +italischen, besonders der roemischen Individualnamen, verglichen mit +der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im Bilde +zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung +der Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag. Ein Zusammenleben +in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es fuer die +graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren italischen +wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber dennoch die +Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits enthalten. +Die "Gesetze des Koenigs Italus", die noch in Aristoteles' Zeiten +angewendet wurden, moegen diese beiden Nationen wesentlich gemeinsamen +Institutionen bezeichnen. Frieden und Rechtsfolge innerhalb der +Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach aussen, ein Regiment des +Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der waffenfaehigen +Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten +gewesen sein. Gericht (crimen, krinein), Busse (poena, poin/e/), +Wiedervergeltung (talio, tala/o/ tl/e/nai) sind graecoitalische +Begriffe. Das strenge Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die +Rueckgabe des Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den +Italikern und zum Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die +Grundgedanken der roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur +zur Bestaetigung oder Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an +sie gebrachten Antraege befugte Volksversammlung - sind kaum irgendwo +so scharf ausgesprochen wie in Aristoteles' Bericht ueber die aeltere +Verfassung von Kreta. Die Keime zu groesseren Staatenbuenden in der +staatlichen Verbruederung oder gar der Verschmelzung mehrerer bisher +selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos) sind gleichfalls +beiden Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der Grundlagen +hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als +dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit +erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung keineswegs +wie die der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum ausgeht. +Wie verschieden aber die auf dieser gleichen Basis in Italien und in +Griechenland aufgebauten Politien waren und wie vollstaendig der ganze +Verlauf der politischen Entwicklung jeder der beiden Nationen als +Sondergut angehoert ^9, wird die weitere Erzaehlung darzulegen haben. +--------------------------------------------- ^9 Nur darf man natuerlich +nicht vergessen, dass aehnliche Voraussetzungen ueberall zu aehnlichen +Institutionen fuehren. So ist nichts so sicher, als dass die roemischen +Plebejer erst innerhalb des roemischen Gemeinwesens erwuchsen, und +doch finden sie ueberall ihr Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine +Insassenschaft sich entwickelt hat. Dass auch der Zufall hier +sein neckendes Spiel treibt, versteht sich von selbst. +--------------------------------------------- Nicht anders ist es in +der Religion. Wohl liegt in Italien wie in Hellas dem Volksglauben der +gleiche Gemeinschatz symbolischer und allegorisierter Naturanschauungen +zugrunde; auf diesem ruht die allgemeine Analogie zwischen der +roemischen und der griechischen Goetter- und Geisterwelt, die in +spaeteren Entwicklungsstadien so wichtig werden sollte. Auch in +zahlreichen Einzelvorstellungen, in der schon erwaehnten Gestalt des +Zeus-Diovis und der Hestia-Vesta, in dem Begriff des heiligen Raumes +(temenos, templum), in manchen Opfern und Zeremonien, stimmten die +beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig ueberein. Aber dennoch +gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so vollstaendig national +und eigentuemlich, dass selbst von dem alten Erbgut nur weniges in +erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils unverstanden oder +missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders sein; denn wie in +den Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich schieden, welche die +graecoitalische Periode noch in ihrer Unmittelbarkeit zusammengehalten +hatte, so schied sich auch in ihrer Religion Begriff und Bild, die +bis dahin nur ein Ganzes in der Seele gewesen waren. Jene alten Bauern +mochten, wenn die Wolken am Himmel hin gejagt wurden, sich das so +ausdruecken, dass die Huendin der Goetter die verscheuchten Kuehe der +Herde zusammentreibe; der Grieche vergass es, dass die Kuehe eigentlich +die Wolken waren, und machte aus dem bloss fuer einzelne Zwecke +gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu allen Diensten bereiten und +geschickten Goetterboten. Wenn der Donner in den Bergen rollte, sah er +den Zeus auf dem Olymp die Keile schwingen; wenn der blaue Himmel wieder +auflaechelte, blickte er in das glaenzende Auge der Tochter des +Zeus, Athenaia; und so maechtig lebten ihm die Gestalten, die er +sich geschaffen, dass er bald in ihnen nichts sah als vom Glanze der +Naturkraft strahlende und getragene Menschen und sie frei nach den +Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl anders, aber nicht +schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet des italischen +Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt, dass die Form +ihn verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die Augen zum Himmel +aufschlaegt, so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn jenes Gebet +ist Anschauung und dieses Gedanke. In der ganzen Natur verehrt er das +Geistige und Allgemeine; jedem Wesen, dem Menschen wie dem Baum, dem +Staat wie der Vorratskammer, ist der mit ihm entstandene und mit ihm +vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des Physischen im geistigen +Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die weibliche Juno, +der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem kreisenden Jahr +der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art. Ja es wird in +den Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit vergeistigt; so wird +beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann angerufen der Geist +der Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens, Zudeckens, Eggens und +so fort bis zu dem des Einfahrens, Rufspeicherns und des Oeffnens der +Scheuer; und in aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt und jedes andere +physische Ereignis mit heiligem Leben ausgestattet. Je groessere Kreise +indes die Abstraktion beschreibt, desto hoeher steigt der Gott und die +Ehrfurcht der Menschen; so sind Jupiter und Juno die Abstraktionen der +Maennlichkeit und der Weiblichkeit, Dea Dia oder Ceres die schaffende, +Minerva die erinnernde Kraft, Dea bona oder, bei den Samniten, Dea +cupra die gute Gottheit. Wie den Griechen alles konkret und koerperlich +erschien, so konnte der Roemer nur abstrakte, vollkommen durchsichtige +Formeln brauchen; und warf der Grieche den alten Sagenschatz der Urzeit +deshalb zum groessten Teil weg, weil in deren Gestalten der Begriff noch +zu durchsichtig war, so konnte der Roemer ihn noch weniger festhalten, +weil ihm die heiligen Gedanken auch durch den leichtesten Schleier der +Allegorie sich zu trueben schienen. Nicht einmal von den aeltesten und +allgemeinsten Mythen, zum Beispiel der den Indern, Griechen und selbst +den Semiten gelaeufigen Erzaehlung von dem nach einer grossen +Flut uebriggebliebenen gemeinsamen Stammvater des gegenwaertigen +Menschengeschlechts, ist bei den Roemern eine Spur bewahrt worden. +Ihre Goetter konnten nicht sich vermaehlen und Kinder zeugen wie die +hellenischen; sie wandelten nicht ungesehen unter den Sterblichen und +bedurften nicht des Nektars. Aber dass sie dennoch in ihrer Geistigkeit, +die nur der platten Auffassung platt erscheint, die Gemueter maechtig +und vielleicht maechtiger fassten als die nach dem Bilde des Menschen +geschaffenen Goetter von Hellas, davon wuerde, auch wenn die Geschichte +schwiege, schon die roemische, dem Worte wie dem Begriffe nach +unhellenische Benennung des Glaubens, die "Religio", das heisst die +Bindung, zeugen. Wie Indien und Iran aus einem und demselben Erbschatz +jenes die Formenfuelle seiner heiligen Epen, dieses die Abstraktionen +des Zendavesta entwickelte, so herrscht auch in der griechischen +Mythologie die Person, in der roemischen der Begriff, dort die Freiheit, +hier die Notwendigkeit. Endlich gilt, was von dem Ernst des Lebens, +auch von dessen Nachbild in Scherz und Spiel, welche ja ueberall, und +am meisten in der aeltesten Zeit des vollen und einfachen Daseins, den +Ernst nicht ausschliessen, sondern einhuellen. Die einfachsten Elemente +der Kunst sind in Latium und in Hellas durchaus dieselben: der ehrbare +Waffentanz, der "Sprung" (triumpus, thriambos, di- th?rambos); der +Mummenschanz der "vollen Leute" (satyroi, satura), die, in Schaf- und +Bockfelle gehuellt, mit ihren Spaessen das Fest beschliessen; endlich +das Instrument der Floete, das den feierlichen wie den lustigen Tanz mit +angemessenen Weisen beherrscht und begleitet. Nirgends vielleicht tritt +so deutlich wie hier die vorzugsweise enge Verwandtschaft der Hellenen +und der Italiker zu Tage; und dennoch ist die Entwicklung der beiden +Nationen in keiner anderen Richtung so weit auseinandergegangen. +Die Jugendbildung blieb in Latium gebannt in die engen Schranken +der haeuslichen Erziehung; in Griechenland schuf der Drang nach +mannigfaltiger und doch harmonischer Bildung des menschlichen Geistes +und Koerpers die von der Nation und von den Einzelnen als ihr bestes Gut +gepflegten Wissenschaften der Gymnastik und der Paedeia. Latium steht in +der Duerftigkeit seiner kuenstlerischen Entwicklung fast auf der Stufe +der kulturlosen Voelker; in Hellas ist mit unglaublicher Raschheit aus +den religioesen Vorstellungen der Mythos und die Kulturfigur und +aus diesen jene Wunderwelt der Poesie und der Bildnerei erwachsen, +derengleichen die Geschichte nicht wieder aufzuzeigen hat. In Latium +gibt es im oeffentlichen wie im Privatleben keine anderen Maechte als +Klugheit, Reichtum und Kraft; den Hellenen war es vorbehalten, die +beseligende Uebermacht der Schoenheit zu empfinden, in sinnlich idealer +Schwaermerei dem schoenen Knabenfreunde zu dienen und den verlorenen +Mut in den Schlachtliedern des goettlichen Saengers wiederzufinden. +So stehen die beiden Nationen, in denen das Altertum sein Hoechstes +erreicht hat, ebenso verschieden wie ebenbuertig nebeneinander. +Die Vorzuege der Hellenen vor den Italikern sind von allgemeinerer +Fasslichkeit und von hellerem Nachglanz; aber das tiefe Gefuehl des +Allgemeinen im Besondern, die Hingebung und Aufopferungsfaehigkeit +des Einzelnen, der ernste Glaube an die eigenen Goetter ist der reiche +Schatz der italischen Nation. Beide Voelker haben sich einseitig +entwickelt und darum beide vollkommen; nur engherzige Armseligkeit +wird den Athener schmaehen, weil er seine Gemeinde nicht zu gestalten +verstand wie die Fabier und Valerier, oder den Roemer, weil er nicht +bilden lernte wie Pheidias und dichten wie Aristophanes. Es war eben +das Beste und Eigenste des griechischen Volkes, was es ihm unmoeglich +machte, von der nationalen Einheit zur politischen fortzuschreiten, ohne +doch die Politie zugleich mit der Despotie zu vertauschen. Die ideale +Welt der Schoenheit war den Hellenen alles und ersetzte ihnen selbst bis +zu einem gewissen Grade, was in der Realitaet ihnen abging; wo immer +in Hellas ein Ansatz zu nationaler Einigung hervortritt, beruht dieser +nicht auf den unmittelbar politischen Faktoren, sondern auf Spiel und +Kunst: nur die olympischen Wettkaempfe, nur die Homerischen Gesaenge, +nur die Euripideische Tragoedie hielten Hellas in sich zusammen. +Entschlossen gab dagegen der Italiker die Willkuer hin um der Freiheit +willen und lernte dem Vater gehorchen, damit er dem Staate zu gehorchen +verstaende. Mochte der Einzelne bei dieser Untertaenigkeit verderben und +der schoenste menschliche Keim darueber verkuemmern; er gewann dafuer +ein Vaterland und ein Vaterlandsgefuehl, wie der Grieche es nie gekannt +hat, und errang allein unter allen Kulturvoelkern des Altertums bei +einer auf Selbstregiment ruhenden Verfassung die nationale Einheit, die +ihm endlich ueber den zersplitterten hellenischen Stamm und ueber den +ganzen Erdkreis die Botmaessigkeit in die Hand legte. 3. Kapitel Die +Ansiedlungen der Latiner Die Heimat des indogermanischen Stammes ist +der westliche Teil Mittelasiens; von dort aus hat er sich teils in +suedoestlicher Richtung ueber Indien, teils in nordwestlicher ueber +Europa ausgebreitet. Genauer den Ursitz der Indogermanen zu bestimmen, +ist schwierig; jedenfalls muss er im Binnenlande und von der See +entfernt gewesen sein, da keine Benennung des Meeres dem asiatischen und +dem europaeischen Zweige gemeinsam ist. Manche Spuren weisen naeher in +die Euphratlandschaften, so dass merkwuerdigerweise die Urheimat +der beiden wichtigsten Kulturstaemme, des indogermanischen und des +aramaeischen, raeumlich fast zusammenfaellt - eine Unterstuetzung fuer +die Annahme einer allerdings fast jenseits aller verfolgbaren Kultur- +und Sprachentwicklung liegenden Gemeinschaft auch dieser Voelker. Eine +engere Lokalisierung ist ebensowenig moeglich, als es moeglich ist, +die einzelnen Staemme auf ihren weiteren Wanderungen zu begleiten. Der +europaeische mag noch nach dem Ausscheiden der Inder laengere Zeit in +Persien und Armenien verweilt haben; denn allem Anschein nach ist hier +die Wiege des Acker- und Weinbaus. Gerste, Spelt und Weizen sind in +Mesopotamien, der Weinstock suedlich vom Kaukasus und vom Kaspischen +Meer einheimisch; ebenda sind der Pflaumen- und der Nussbaum und andere +der leichter zu verpflanzenden Fruchtbaeume zu Hause. Bemerkenswert ist +es auch, dass den meisten europaeischen Staemmen, den Lateinern, Kelten, +Deutschen und Slawen der Name des Meeres gemeinsam ist; sie muessen +also wohl vor ihrer Scheidung die Kueste des Schwarzen oder auch des +Kaspischen Meeres erreicht haben. Auf welchem Wege von dort die Italiker +an die Alpenkette gelangt sind und wo namentlich sie, allein noch +mit den Hellenen vereinigt, gesiedelt haben moegen, laesst sich +nur beantworten, wenn es entschieden ist, auf welchem Wege, ob von +Kleinasien oder vom Donaugebiet aus, die Hellenen nach Griechenland +gelangt sind. Dass die Italiker eben wie die Inder von Norden her in +ihre Halbinsel eingewandert sind, darf auf jeden Fall als ausgemacht +gelten. Der Zug des umbrisch-sabellischen Stammes auf dem mittleren +Bergruecken Italiens in der Richtung von Norden nach Sueden laesst sich +noch deutlich verfolgen; ja die letzten Phasen desselben gehoeren der +vollkommen historischen Zeit an. Weniger kenntlich ist der Weg, den +die latinische Wanderung einschlug. Vermutlich zog sie in aehnlicher +Richtung an der Westkueste entlang, wohl lange bevor die ersten +sabellischen Staemme aufbrachen; der Strom ueberflutet die Hoehen +erst, wenn die Niederungen schon eingenommen sind, und nur, wenn die +latinischen Staemme schon vorher an der Kueste sassen, erklaert es sich, +dass die Sabeller sich mit den rauheren Gebirgen begnuegten und erst +von diesen aus, wo es anging, sich zwischen die latinischen Voelker +draengten. Dass vom linken Ufer des Tiber bis an die volskischen Berge +ein latinischer Stamm wohnte, ist allbekannt; diese Berge selbst aber, +welche bei der ersten Einwanderung, als noch die Ebenen von Latium und +Kampanien offenstanden, verschmaeht worden zu sein scheinen, waren, wie +die volskischen Inschriften zeigen, von einem den Sabellern naeher als +den Latinern verwandten Stamm besetzt. Dagegen wohnten in Kampanien vor +der griechischen und samnitischen Einwanderung wahrscheinlich Latiner; +denn die italischen Namen Novla oder Nola (Neustadt), Campani Capua, +Volturnus (von volvere wie Iuturna von iuvare), Opsci (Arbeiter) sind +nachweislich aelter als der samnitische Einfall und beweisen, dass, als +Kyme von den Griechen gegruendet ward, ein italischer und wahrscheinlich +latinischer Stamm, die Ausoner, Kampanien innehatten. Auch die +Urbewohner der spaeter von den Lucanern und Brettiern bewohnten +Landschaften, die eigentlichen Itali (Bewohner des Rinderlandes), werden +von den besten Beobachtern nicht zu dem iapygischen, sondern zu dem +italischen Stamm gestellt; es ist nichts im Wege, sie dem latinischen +Stamm beizuzaehlen, obwohl die noch vor dem Beginn der staatlichen +Entwicklung Italiens erfolgte Hellenisierung dieser Gegenden und +deren spaetere Ueberflutung durch samnitische Schwaerme die Spuren +der aelteren Nationalitaet hier gaenzlich verwischt hat. Auch den +gleichfalls verschollenen Stamm der Siculer setzten sehr alte Sagen in +Beziehung zu Rom; so erzaehlt der aelteste italische Geschichtschreiber +Antiochos von Syrakus, dass zum Koenig Morges von Italia (d. h. der +Brettischen Halbinsel) ein Mann Namens Sikelos auf fluechtigem Fuss aus +Rom gekommen sei; und es scheinen diese Erzaehlungen zu beruhen auf der +von den Berichterstattern wahrgenommenen Stammesgleichheit der Siculer, +deren es noch zu Thukydides' Zeit in Italien gab, und der Latiner. Die +auffallende Verwandtschaft einzelner Dialektwoerter des sizilischen +Griechisch mit dem Lateinischen erklaert sich zwar wohl nicht aus der +alten Sprachgleichheit der Siculer und Roemer, sondern vielmehr aus den +alten Handelsverbindungen zwischen Rom und den sizilischen Griechen; +nach allen Spuren indes sind nicht bloss die latinische, sondern +wahrscheinlich auch die kampanische und lucanische Landschaft, das +eigentliche Italia zwischen den Buchten von Tarent und Laos und die +oestliche Haelfte von Sizilien, in uralter Zeit von verschiedenen +Staemmen der latinischen Nation bewohnt gewesen. Die Schicksale dieser +Staemme waren sehr ungleich. Die in Sizilien, Grossgriechenland und +Kampanien angesiedelten kamen mit den Griechen in Beruehrung in +einer Epoche, wo sie deren Zivilisation Widerstand zu leisten nicht +vermochten, und wurden entweder voellig hellenisiert, wie namentlich +in Sizilien, oder doch so geschwaecht, dass sie der frischen Kraft der +sabinischen Staemme ohne sonderliche Gegenwehr unterlagen. So sind die +Siculer, die Italer und Morgeten, die Ausoner nicht dazu gekommen, eine +taetige Rolle in der Geschichte der Halbinsel zu spielen. Anders war es +in Latium, wo griechische Kolonien nicht gegruendet worden sind und es +den Einwohnern nach harten Kaempfen gelang, sich gegen die Sabiner wie +gegen die noerdlichen Nachbarn zu behaupten. Werfen wir einen Blick auf +die Landschaft, die wie keine andere in die Geschicke der alten Welt +einzugreifen bestimmt war. Schon in uraeltester Zeit ist die Ebene von +Latium der Schauplatz der grossartigsten Naturkaempfe gewesen, in denen +die langsam bildende Kraft des Wassers und die Ausbrueche gewaltiger +Vulkane Schicht ueber Schicht schoben desjenigen Bodens, auf dem +entschieden werden sollte, welchem Volk die Herrschaft der Erde gehoere. +Eingeschlossen im Osten von den Bergen der Sabiner und Aequer, die +dem Apennin angehoeren; im Sueden von dem bis zu 4000 Fuss Hoehe +ansteigenden volskischen Gebirg, welches von dem Hauptstock des Apennin +durch das alte Gebiet der Herniker, die Hochebene des Sacco (Trerus, +Nebenfluss des Liris), getrennt ist und von dieser aus sich westlich +ziehend mit dem Vorgebirg von Terracina abschliesst; im Westen von dem +Meer, das an diesem Gestade nur wenige und geringe Haefen bildet; im +Norden in das weite etruskische Huegelland sich verlaufend, breitet +eine stattliche Ebene sich aus, durchflossen von dem Tiberis, dem +"Bergstrom", der aus den umbrischen, und dem Anio, der von den +sabinischen Bergen herkommt. Inselartig steigen in der Flaeche auf +teils die steilen Kalkfelsen des Soracte im Nordosten, des circeischen +Vorgebirgs im Suedwesten, sowie die aehnliche, obwohl niedrigere Hoehe +des Ianiculum bei Rom; teils vulkanische Erhebungen, deren erloschene +Krater zu Seen geworden und zum Teil es noch sind: die bedeutendste +unter diesen ist das Albaner Gebirge, das nach allen Seiten frei +zwischen den Volskergebirgen und dem Tiberfluss aus der Ebene emporragt. +Hier siedelte der Stamm sich an, den die Geschichte kennt unter dem +Namen der Latiner, oder, wie sie spaeter zur Unterscheidung von den +ausserhalb dieses Bereichs gegruendeten latinischen Gemeinden genannt +werden, der "alten Latiner" (prisci Latini). Allein das von ihnen +besetzte Gebiet, die Landschaft Latium, ist nur ein kleiner Teil jener +mittelitalischen Ebene. Alles Land noerdlich des Tiber ist den Latinern +ein fremdes, ja sogar ein feindliches Gebiet, mit dessen Bewohnern ein +ewiges Buendnis, ein Landfriede nicht moeglich war und die Waffenruhe +stets auf beschraenkte Zeit abgeschlossen worden zu sein scheint. Die +Tibergrenze gegen Norden ist uralt, und weder die Geschichte noch die +bessere Sage hat eine Erinnerung davon bewahrt, wie und wann diese +folgenreiche Abgrenzung sich festgestellt hat. Die flachen und sumpfigen +Strecken suedlich vom Albaner Gebirge finden wir, wo unsere Geschichte +beginnt, in den Haenden umbrisch-sabellischer Staemme, der Rutuler +und Volsker; schon Ardea und Velitrae sind nicht mehr urspruenglich +latinische Staedte. Nur der mittlere Teil jenes Gebietes zwischen dem +Tiber, den Vorbergen des Apennin, den Albaner Bergen und dem Meer, +ein Gebiet von etwa 34 deutschen Quadratmeilen, wenig groesser als der +jetzige Kanton Zuerich, ist das eigentliche Latium, die "Ebene" ^1, +wie sie von den Hoehen des Monte Cavo dem Auge sich darstellt. Die +Landschaft ist eben, aber nicht flach, mit Ausnahme des sandigen und zum +Teil vom Tiber aufgeschwemmten Meeresstrandes wird ueberall die Flaeche +unterbrochen durch maessig hohe, oft ziemlich steile Tuffhuegel und +tiefe Erdspalten, und diese stets wechselnden Steigungen und Senkungen +des Bodens bilden zwischen sich im Winter jene Lachen, deren Verdunsten +in der Sommerhitze, namentlich wegen der darin faulenden organischen +Substanzen, die boese fieberschwangere Luft entwickelt, welche in alter +wie in neuer Zeit im Sommer die Landschaft verpestet. Es ist ein Irrtum, +dass diese Miasmen erst durch den Verfall des Ackerbaues entstanden +seien, wie ihn das Missregiment des letzten Jahrhunderts der Republik +und das der Paepste herbeigefuehrt haben; ihre Ursache liegt vielmehr +in dem mangelnden Gefaell des Wassers und wirkt noch heute wie vor +Jahrtausenden. Wahr ist es indes, dass bis auf einen gewissen Grad die +boese Luft sich bannen laesst durch die Intensitaet der Bodenkultur; +wovon die Ursache noch nicht vollstaendig ermittelt ist, zum Teil aber +darin liegen wird, dass die Bearbeitung der Oberflaeche das Austrocknen +der stehenden Waesser beschleunigt. Immer bleibt die Entstehung einer +dichten ackerbauenden Bevoelkerung in Gegenden, die jetzt keine gesunden +Bewohner gedeihen lassen und in denen der Reisende nicht gern die Nacht +verweilt, wie die latinische Ebene und die Niederungen von Sybaris +und Metapont sind, eine fuer uns befremdliche Tatsache. Man muss sich +erinnern, dass auf einer niedrigen Kulturstufe das Volk ueberhaupt +einen schaerferen Blick hat fuer das, was die Natur erheischt, und eine +groessere Fuegsamkeit gegen ihre Gebote, vielleicht auch physisch ein +elastischeres Wesen, das dem Boden sich inniger anschmiegt. In Sardinien +wird unter ganz aehnlichen natuerlichen Verhaeltnissen der Ackerbau +noch heutzutage betrieben; die boese Luft ist wohl vorhanden, allein +der Bauer entzieht sich ihren Einfluessen durch Vorsicht in Kleidung, +Nahrung und Wahl der Tagesstunden. In der Tat schuetzt vor der Aria +cattiva nichts so sicher als das Tragen der Tiervliesse und das lodernde +Feuer; woraus sich erklaert, weshalb der roemische Landmann bestaendig +in schwere Wollstoffe gekleidet ging und das Feuer auf seinem Herd nicht +erloeschen liess. Im uebrigen musste die Landschaft einem einwandernden +ackerbauenden Volke einladend erscheinen; der Boden ist leicht mit Hacke +und Karst zu bearbeiten und auch ohne Duengung ertragsfaehig, ohne nach +italienischem Massstab auffallend ergiebig zu sein; der Weizen gibt +durchschnittlich etwa das fuenfte Korn ^2. An gutem Wasser ist kein +Ueberfluss; um so hoeher und heiliger hielt die Bevoelkerung +jede frische Quelle. +---------------------------------------------------------- ^1 Wie latus +(Seite) und plat?s (platt); es ist also das Plattland im Gegensatz zu +der sabinischen Berglandschaft, wie Campania die "Ebene" den Gegensatz +bildet zu Samnium. Latus, ehemals stlatus gehoert nicht hierher. ^2 Ein +franzoesischer Statistiker, Dureau de la Malle (Economie politique des +Romains. Bd. 2, S. 226), vergleicht mit der roemischen Campagna die +Limagne in Auvergne, gleichfalls eine weite, sehr durchschnittene und +ungleiche Ebene, mit einer Bodenoberflaeche aus dekomponierter Lava und +Asche den Resten ausgebrannter Vulkane. Die Bevoelkerung, mindestens +2500 Menschen auf die Quadratlieue, ist eine der staerksten, die in rein +ackerbauenden Gegenden vorkommt, das Eigentum ungemein zerstueckelt. Der +Ackerbau wird fast ganz von Menschenhand beschafft, mit Spaten, Karst +oder Hacke; nur ausnahmsweise tritt dafuer der leichte Pflug ein der mit +zwei Kuehen bespannt ist und nicht selten spannt an der Stelle der einen +sich die Frau des Ackermanns ein. Das Gespann dient zugleich um Milch zu +gewinnen und das Land zu bestehen. Man erntet zweimal im Jahre, Korn und +Kraut; Brache kommt nicht vor. Der mittlere Pachtzins fuer einen Arpent +Ackerland ist 100 Franken jaehrlich. Wuerde dasselbe Land statt dessen +unter sechs oder sieben grosse Grundbesitzer verteilt werden wuerden +Verwalter- und Tageloehnerwirtschaft an die Stelle des Bewirtschaftens +durch kleine Grundeigentuemer treten, so wuerde in hundert Jahren ohne +Zweifel die Limagne oede, verlassen und elend sein wie heutzutage die +Campagna di Roma. ------------------------------------------------------ +Es ist kein Bericht darueber erhalten, wie die Ansiedlungen der Latiner +in der Landschaft, welche seitdem ihren Namen trug, erfolgt sind, und +wir sind darueber fast allein auf Rueckschluesse angewiesen. Einiges +indes laesst sich dennoch erkennen oder mit Wahrscheinlichkeit +vermuten. Die roemische Mark zerfiel in aeltester Zeit in eine Anzahl +Geschlechterbezirke, welche spaeterhin benutzt wurden, um dar aus +die aeltesten "Landquartiere" (tribus rusticae) zu bilden. Von dem +Claudischen Quartier ist es ueberliefert, dass es aus der Ansiedlung +der Claudischen Geschlechtsgenossen am Anio erwuchs; und dasselbe geht +ebenso sicher fuer die uebrigen Distrikte der aeltesten Einteilung +hervor aus ihren Namen. Diese sind nicht, wie die der spaeter +hinzugefuegten Distrikte, von Oertlichkeiten entlehnt, sondern ohne +Ausnahme von Geschlechternamen gebildet; und es sind die Geschlechter, +die den Quartieren der urspruenglichen roemischen Mark die Namen gaben, +soweit sie nicht gaenzlich verschollen sind (wie die Camilii, Galerii, +Lemonii, Pollii, Pupinii, Voltinii), durchaus die aeltesten roemischen +Patrizierfamilien, die Aemilii, Cornelii, Fabii, Horatii, Menenii, +Papirii, Romilii, Sergii, Voturii. Bemerkenswert ist es, dass unter +all diesen Geschlechtern kein einziges erscheint, das nachweislich erst +spaeter nach Rom uebergesiedelt waere. Aehnlich wie der roemische, wird +jeder italische und ohne Zweifel auch jeder hellenische Gau von Haus +aus in eine Anzahl zugleich oertlich und geschlechtlich vereinigter +Genossenschaften zerfallen sein; es ist diese Geschlechtsansiedlung das +"Haus" (oikia) der Griechen, aus dem, wie in Rom die Tribus, auch +dort sehr haeufig die Komen oder Demen hervorgegangen sind. Die +entsprechenden italischen Benennungen "Haus" (vicus) oder "Bezirk" +(pagus von pangere) deuten gleichfalls das Zusammensiedeln der +Geschlechtsgenossen an und gehen im Sprachgebrauch begreiflicherweise +ueber in die Bedeutung Weiler oder Dorf. Wie zu dem Hause ein Acker, so +gehoert zu dem Geschlechtshaus oder Dorf eine Geschlechtsmark, die aber, +wie spaeter zu zeigen sein wird, bis in verhaeltnismaessig spaete +Zeit noch gleichsam als Hausmark, das heisst nach dem System der +Feldgemeinschaft bestellt wurde. Ob die Geschlechtshaeuser in Latium +selbst sich zu Geschlechtsdoerfern entwickelt haben oder ob die Latiner +schon als Geschlechtsgenossenschaften in Latium eingewandert sind, ist +eine Frage, auf die wir ebenso wenig eine Antwort haben, als wir zu +bestimmen vermoegen, in welcher Weise die Gesamtwirtschaft, welche durch +eine derartige Ordnung gefordert wird, sich in Latium gestaltet hat ^3, +in wie weit das Geschlecht neben der Abstammung noch auf aeusserlicher +Ein- und Zusammenordnung nicht blutsverwandter Individuen mit beruhen +mag. ----------------------------------------------- ^3 In Slawonien, wo +die patriarchalische Haushaltung bis auf den heutigen Tag festgehalten +wird, bleibt die ganze Familie, oft bis zu fuenfzig, ja hundert Koepfen +stark, unter den Befehlen des von der ganzen Familie auf Lebenszeit +gewaehlten Hausvaters (Goszpodar) in demselben Hause beisammen. Das +Vermoegen des Hauses, das hauptsaechlich in Vieh besteht, verwaltet +der Hausvater; der Ueberschuss wird nach Familienstaemmen verteilt. +Privaterwerb durch Industrie und Handel bleibt Sondereigentum. Austritte +aus dem Hause, auch der Maenner, z. B. durch Einheiraten in eine fremde +Wirtschaft, kommen vor (Csaplovics, Slawonien und Kroatien. Pest +1839. Bd. 1, S. 106, 179). Bei derartigen Verhaeltnissen, die von den +aeltesten roemischen sich nicht allzuweit entfernen moegen, naehert +das Haus sich der Gemeinde. +------------------------------------------------- Von Haus aus aber +galten diese Geschlechtsgenossenschaften nicht als selbstaendige +Einheiten, sondern als die integrierenden Teile einer politischen +Gemeinde (civitas, populus), welche zunaechst auftritt als ein zu +gegenseitiger Rechtsfolge und Rechtshilfe und zu Gemeinschaftlichkeit in +Abwehr und Angriff verpflichteter Inbegriff einer Anzahl stamm-, sprach- +und sittengleicher Geschlechtsdoerfer. An einem festen oertlichen +Mittelpunkt konnte es diesem Gau so wenig fehlen wie der +Geschlechtsgenossenschaft; da indes die Geschlechts-, das heisst die +Gaugenossen in ihren Doerfern wohnten, so konnte der Mittelpunkt des +Gaues nicht eine eigentliche Zusammensiedlung, eine Stadt, sondern nur +eine gemeine Versammlungsstaette sein, welche die Dingstaette und die +gemeinen Heiligtuemer des Gaues in sich schloss, wo die Gaugenossen +an jedem achten Tag des Verkehrs wie des Vergnuegens wegen sich +zusammenfanden und wo sie im Kriegsfall sich und ihr Vieh vor dem +einfallenden Feind sicherer bargen als in den Weilern, die aber +uebrigens regelmaessig nicht oder schwach bewohnt war. Ganz aehnliche +alte Zufluchtsstaetten sind noch heutzutage in dem Huegellande der +Ostschweiz auf mehreren Bergspitzen zu erkennen. Ein solcher Platz +heisst in Italien "Hoehe" (capitolium, wie akra, das Berghaupt) oder +"Wehr" (arx von arcere); er ist noch keine Stadt, aber die Grundlage +einer kuenftigen, indem die Haeuser an die Burg sich anschliessen +und spaeterhin sich umgeben mit dem "Ringe" (urbs mit urvus, curvus, +vielleicht auch mit orbis verwandt). Den aeusserlichen Unterschied +zwischen Burg und Stadt gibt die Anzahl der Tore, deren die Burg +moeglichst wenige, die Stadt moeglichst viele, jene in der Regel nur ein +einziges, diese mindestens drei hat. Auf diesen Befestigungen ruht die +vorstaedtische Gauverfassung Italiens, welche in denjenigen italischen +Landschaften, die zum staedtischen Zusammensiedeln erst spaet und zum +Teil noch bis auf den heutigen Tag nicht vollstaendig gelangt sind, wie +im Marserland und in den kleinen Gauen der Abruzzen, noch einigermassen +sich erkennen laesst. Die Landschaft der Aequiculer, die noch in der +Kaiserzeit nicht in Staedten, sondern in unzaehligen offenen Weilern +wohnten, zeigt eine Menge altertuemlicher Mauerringe, die als "veroedete +Staedte" mit einzelnen Tempeln das Staunen der roemischen wie der +heutigen Archaeologen erregten, von denen jene ihre "Urbewohner" +(aborigines), diese ihre Pelasger hier unterbringen zu koennen meinten. +Gewiss richtiger wird man in diesen Anlagen nicht ummauerte Staedte +erkennen, sondern Zufluchtsstaetten der Markgenossen, wie sie in +aelterer Zeit ohne Zweifel in ganz Italien, wenngleich in weniger +kunstvoller Weise angelegt, bestanden. Dass in derselben Epoche, wo +die zu staedtischen Ansiedlungen uebergegangenen Staemme ihren Staedten +steinerne Ringmauern gaben, auch diejenigen Landschaften, die in +offenen Weilern zu wohnen fortfuhren, die Erdwaelle und Pfahlwerke ihrer +Festungen durch Steinbauten ersetzten, ist natuerlich; als dann in +der Zeit des gesicherten Landfriedens man solcher Festungen nicht +mehr bedurfte, wurden diese Zufluchtsstaetten verlassen und bald den +spaeteren Generationen ein Raetsel. Jene Gaue also, die in einer +Burg ihren Mittelpunkt fanden und eine gewisse Anzahl +Geschlechtsgenossenschaften in sich begriffen, sind als die +urspruenglichen staatlichen Einheiten der Ausgangspunkt der italischen +Geschichte. Indes wo und in welchem Umfang innerhalb Latiums dergleichen +Gaue sich bildeten, ist weder mit Bestimmtheit auszumachen noch von +besonderem historischen Interesse. Das isolierte Albaner Gebirge, das +den Ansiedlern die gesundeste Luft, die frischesten Quellen und die am +meisten gesicherte Lage darbot, diese natuerliche Burg Latiums, ist ohne +Zweifel von den Ankoemmlingen zuerst besetzt worden. Hier lag denn +auch auf der schmalen Hochflaeche oberhalb Palazzuola zwischen dem +Albanischen See (Lago di Castello) und dem Albanischen Berg (Monte Cavo) +lang hingestreckt Alba, das durchaus als Ursitz des latinischen Stammes +und Mutterort Roms sowie aller uebrigen altlatinischen Gemeinden galt; +hier an den Abhaengen die uralten latinischen Ortschaften Lanuvium, +Aricia und Tusculum. Hier finden sich auch von jenen uralten Bauwerken, +welche die Anfaenge der Zivilisation zu bezeichnen pflegen und gleichsam +der Nachwelt zum Zeugnis dastehen davon, dass Pallas Athene in der Tat, +wenn sie erscheint, erwachsen in die Welt tritt: so die Abschroffung der +Felswand unterhalb Alba nach Palazzuola zu, welche den durch die steilen +Abhaenge des Monte Cavo nach Sueden zu von Natur unzugaenglichen Ort von +Norden her ebenso unnahbar macht und nur die beiden schmalen, leicht zu +verteidigenden Zugaenge von Osten und Westen her fuer den Verkehr frei +laesst; und vor allem der gewaltige, in die harte, sechstausend Fuss +maechtige Lavawand mannshoch gebrochene Stollen, durch welchen der in +dem alten Krater des Albaner Gebirges entstandene See bis auf seine +jetzige Tiefe abgelassen und fuer den Ackerbau auf dem Berge selbst ein +bedeutender Raum gewonnen worden ist. Natuerliche Festen der latinischen +Ebene sind auch die Spitzen der letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, +wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen Staedte Tibur und +Praeneste hervorgingen. Auch Labici, Gabii und Nomentum in der Ebene +zwischen dem Albaner und Sabinergebirge und dem Tiber; Rom am Tiber, +Laurentum und Lavinium an der Kueste sind mehr oder minder alte +Mittelpunkte latinischer Kolonisation, um von zahlreichen andern, minder +namhaften und zum Teil fast verschollenen zu schweigen. Alle diese Gaue +waren in aeltester Zeit politisch souveraen und wurden ein jeder von +seinem Fuersten unter Mitwirkung des Rates der Alten und der Versammlung +der Wehrmaenner regiert. Aber dennoch ging nicht bloss das Gefuehl der +Sprach- und Stammgenossenschaft durch diesen ganzen Kreis, sondern +es offenbarte sich dasselbe auch in einer wichtigen religioesen und +staatlichen Institution, in dem ewigen Bunde der saemtlichen latinischen +Gaue. Die Vorstandschaft stand urspruenglich nach allgemeinem italischen +wie hellenischen Gebrauch demjenigen Gau zu, in dessen Grenzen die +Bundesstaetten lagen; es war dies der Gau von Alba, der ueberhaupt, wie +gesagt; als der aelteste und vornehmste der latinischen betrachtet ward. +Der berechtigten Gemeinden waren anfaenglich dreissig, wie denn diese +Zahl als Summe der Teile eines Gemeinwesens in Griechenland wie in +Italien ungemein haeufig begegnet. Welche Ortschaften zu den +dreissig altlatinischen Gemeinden oder, wie sie in Beziehung auf +die Metropolrechte Albas auch wohl genannt werden, zu den dreissig +albanischen Kolonien urspruenglich gezaehlt worden sind, ist nicht +ueberliefert und nicht mehr auszumachen. Wie bei den aehnlichen +Eidgenossenschaften zum Beispiel der Boeoter und der Ionier die +Pamboeotien und Panionien, war der Mittelpunkt dieser Vereinigung das +"latinische Fest" (feriae Latinae), an welchem auf dem "Berg von Alba" +(mons Albanus, Monte Cavo) an einem alljaehrlich von dem Vorstand dafuer +fest gesetzten Tage dem "latinischen Gott" (Iuppiter Latiaris) von dem +gesamten Stamm ein Stieropfer dargebracht ward. Zu dem Opferschmaus +hatte jede teilnehmende Gemeinde nach festem Satz ein Gewisses an Vieh, +Milch und Kaese zu liefern und dagegen von dem Opferbraten ein Stueck +zu empfangen. Diese Gebraeuche dauerten fort bis in die spaete Zeit und +sind wohlbekannt; ueber die wichtigeren rechtlichen Wirkungen dieser +Verbindung dagegen vermoegen wir fast nur Mutmassungen aufzustellen. +Seit aeltester Zeit schlossen sich an das religioese Fest auf dem Berg +von Alba auch Versammlungen der Vertreter der einzelnen Gemeinden auf +der benachbarten latinischen Dingstaette am Quell der Ferentina (bei +Marino); und ueberhaupt kann eine solche Eidgenossenschaft nicht gedacht +werden ohne eine gewisse Oberverwaltung des Bundes und eine fuer die +ganze Landschaft gueltige Rechtsordnung. Dass dem Bunde wegen Verletzung +des Bundesrechts eine Gerichtsbarkeit zustand und in diesem Fall selbst +auf den Tod erkannt werden konnte, ist ueberliefert und glaublich. Auch +die spaetere Rechts- und eine gewisse Ehegemeinschaft der latinischen +Gemeinden darf wohl schon als integrierender Teil des aeltesten +Bundesrechts gedacht werden, so dass also der Latiner mit der Latinerin +rechte Kinder erzielen und in ganz Latium Grundbesitz erwerben +und Handel und Wandel treiben konnte. Der Bund mag ferner fuer die +Streitigkeiten der Gaue untereinander ein Schieds- und Bundesgericht +angeordnet haben; dagegen laesst sich eine eigentliche Beschraenkung des +souveraenen Rechts jeder Gemeinde ueber Krieg und Frieden durch den +Bund nicht nachweisen. Ebenso leidet es keinen Zweifel, dass mit +der Bundesverfassung die Moeglichkeit gegeben war, einen Bundeskrieg +abwehrend und selbst angreifend zu fuehren, wobei denn ein +Bundesfeldherr, ein Herzog, natuerlich nicht fehlen konnte. Aber +wir haben keinen Grund anzunehmen, dass in diesem Fall jede Gemeinde +rechtlich gezwungen war, Heeresfolge zu leisten, oder dass es ihr +umgekehrt verwehrt war, auf eigene Hand einen Krieg selbst gegen ein +Bundesmitglied zu beginnen. Dagegen finden sich Spuren, dass waehrend +der latinischen Feier, aehnlich wie waehrend der hellenischen +Bundesfeste, ein Gottesfriede in ganz Latium galt ^4 und wahrscheinlich +in dieser Zeit auch die verfehdeten Staemme einander sicheres Geleit +zugestanden. Noch weniger ist es moeglich, den Umfang der Vorrechte des +fuehrenden Gaues zu bestimmen; nur soviel laesst sich sagen, dass keine +Ursache vorhanden ist, in der albanischen Vorstandschaft eine wahre +politische Hegemonie ueber Latium zu erkennen und dass moeglicher-, ja +wahrscheinlicherweise dieselbe nicht mehr in Latium zu bedeuten hatte +als die elische Ehrenvorstandschaft in Griechenland ^5. Ueberhaupt war +der Umfang wie der Rechtsinhalt dieses latinischen Bundes vermutlich +lose und wandelbar; doch war und blieb er nicht ein zufaelliges Aggregat +verschiedener, mehr oder minder einander fremder Gemeinden, sondern der +rechtliche und notwendige Ausdruck des latinischen Stammes. Wenn der +latinische Bund nicht zu allen Zeiten alle latinische Gemeinden umfasst +haben mag, so hat er doch zu keiner Zeit einer nicht latinischen die +Mitgliedschaft gewaehrt - sein Gegenbild in Griechenland ist nicht +die delphische Amphiktyonie, sondern die boeotische oder aetolische +Eidgenossenschaft. ----------------------------------------------- ^4 +Das latinische Fest wird geradezu Waffenstillstand" (indutiae Macr. Sat. +1, 16; ekecheriai Dion. Hal. 4, 49) genannt, und es war nicht erlaubt, +waehrend desselben einen Krieg zu beginnen (Macr. a.a.O.). ^5 Die oft in +alter und neuer Zeit aufgestellte Behauptung, dass Alba einstmals in den +Formen der Symmachie ueber Latium geherrscht habe, findet bei genauerer +Untersuchung nirgends ausreichende Unterstuetzung. Alle Geschichte geht +nicht von der Einigung, sondern von der Zersplitterung der Nation aus, +und es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass das Problem, das Rom nach +manchem durchkaempften Jahrhundert endlich loeste, die Einigung +Latiums, schon vorher einmal durch Alba geloest worden sei. Auch ist +es bemerkenswert, dass Rom niemals als Erbin Albas eigentliche +Herrschaftsansprueche gegen die latinischen Gemeinden geltend gemacht, +sondern mit einer Ehrenvorstandschaft sich begnuegt hat, die +freilich, als sie mit der materiellen Macht sich vereinigte, fuer die +hegemonischen Ansprueche Roms eine Handhabe gewaehrte. Von eigentlichen +Zeugnissen kann bei einer Frage, wie diese ist, ueberall kaum die Rede +sein; und am wenigsten reichen Stellen wie Fest. v. praetor p. 241 +und Dion. Hal. 3, 10 aus, um Alba zum latinischen Athen zu stempeln. +----------------------------------------------- Diese allgemeinen +Umrisse muessen genuegen; ein jeder Versuch, die Linien schaerfer zu +ziehen, wuerde das Bild nur verfaelschen. Das mannigfache Spiel, wie +die aeltesten politischen Atome, die Gaue, sich in Latium gesucht und +geflohen haben moegen, ist ohne berichtfaehige Zeugen voruebergegangen, +und es muss genuegen, das Eine und Bleibende darin festzuhalten, +dass sie in einem gemeinschaftlichen Mittelpunkt zwar nicht ihre +Einheitlichkeit aufgaben, aber doch das Gefuehl der nationalen +Zusammengehoerigkeit hegten und steigerten und damit den Fortschritt +vorbereiteten von dem kantonalen Partikularismus, mit dem jede +Volksgeschichte anhebt und anheben mass, zu der nationalen Einigung, mit +der jede Volksgeschichte endigt oder doch endigen sollte. 4. Kapitel +Die Anfaenge Roms Etwa drei deutsche Meilen von der Muendung des +Tiberflusses stromaufwaerts erheben sich an beiden Ufern desselben +maessige Huegel, hoehere auf dem rechten, niedrigere auf dem linken; an +den letzteren haftet seit mindestens dritthalbtausend Jahren der Name +der Roemer. Es laesst sich natuerlich nicht angeben, wie und wann er +aufgekommen ist; sicher ist nur, dass in der aeltesten uns bekannten +Namensform die Gaugenossen Ramner (Ramnes) heissen, nicht Romaner; und +diese der aelteren Sprachperiode gelaeufige, dem Lateinischen aber in +frueher Zeit abhanden gekommene ^1 Lautverschiebung ist ein redendes +Zeugnis fuer das unvordenkliche Alter des Namens. Eine sichere Ableitung +laesst sich nicht geben; moeglich ist es, dass die Ramner die Stromleute +sind. ----------------------------------------------- ^1 Aehnlichen +Lautwechsel zeigen beispielsweise folgende Bildungen saemtlich aeltester +Art: pars portio, Mars mors, farreum alt statt horreum, Fabii +Fovii, Valerius Volesus, vacuus vocivus. +----------------------------------------------- Aber sie blieben nicht +allein auf den Huegeln am Tiberufer. In der Gliederung der aeltesten +roemischen Buergerschaft hat sich eine Spur erhalten, dass dieselbe +hervorgegangen ist aus der Verschmelzung dreier wahrscheinlich +ehemals unabhaengiger Gaue, der Ramner, Titier und Lucerer, zu einem +einheitlichen Gemeinwesen, also aus einem Synoekismus wie derjenige war, +woraus in Attika Athen hervorging ^2. Wie uralt diese Drittelung der +Gemeinde ist ^3, zeigt wohl am deutlichsten, dass die Roemer namentlich +in staatsrechtlicher Beziehung fuer "teilen" und "Teil" regelmaessig +sagen "dritteln" (tribuere) und "Drittel" (tribus) und dieser Ausdruck +schon frueh, wie unser Quartier, die urspruengliche Zahlbedeutung +einbuesst. Noch nach der Vereinigung besass jede dieser drei ehemaligen +Gemeinden und jetzigen Abteilungen ein Drittel der gemeinschaftlichen +Feldmark und war in der Buergerwehr wie im Rate der Alten gleichmaessig +vertreten; wie denn auch im Sakralwesen die durch drei teilbare +Mitgliederzahl fast aller aeltesten Kollegien, der heiligen Jungfrauen, +der Taenzer, der Ackerbrueder, der Wolfsgilde, der Vogelschauer, +wahrscheinlich auf diese Dreiteilung zurueckgeht. Man hat mit diesen +drei Elementen, in die die aelteste roemische Buergerschaft zerfiel, +den heillosesten Unfug getrieben; die unverstaendige Meinung, dass die +roemische Nation ein Mischvolk sei, knuepft hier an und bemueht sich +in verschiedenartiger Weise, die drei grossen italischen Rassen als +komponierende Elemente des aeltesten Rom darzustellen und das Volk, das +wie wenig andere seine Sprache, seinen Staat und seine Religion rein und +volkstuemlich entwickelt hat, in ein wuestes Geroelle etruskischer und +sabinischer, hellenischer und leider sogar pelasgischer Truemmer zu +verwandeln. Nach Beseitigung der teils widersinnigen, teils grundlosen +Hypothesen laesst sich in wenige Worte zusammenfassen, was ueber die +Nationalitaet der komponierenden Elemente des aeltesten roemischen +Gemeinwesens gesagt werden kann. Dass die Ramner ein latinischer +Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen roemischen +Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalitaet der vereinigten +Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber die Herkunft der +Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege steht, sie +gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen. Dagegen die zweite +dieser Gemeinden wird einstimmig aus der Sabina abgeleitet, und dies +kann wenigstens zurueckgehen auf eine in der titischen Bruederschaft +bewahrte Ueberlieferung, wonach dieses Priesterkollegium bei dem +Eintritt der Titier in die Gesamtgemeinde zur Bewahrung des sabinischen +Sonderrituals gestiftet worden waere. Es mag also in einer sehr fernen +Zeit, als der latinische und der sabellische Stamm sich noch in Sprache +und Sitte bei weitem weniger scharf gegenueber standen als spaeter der +Roemer und der Samnite, eine sabellische Gemeinde in einen latinischen +Gauverband eingetreten sein - wahrscheinlich, da die Titier in der +aelteren und glaubwuerdigen Ueberlieferung ohne Ausnahme den Platz vor +den Ramnern behaupten, in der Art, dass die eindringenden Titier +den aelteren Ramnern den Synoekismus aufnoetigten. Eine Mischung +verschiedener Nationalitaeten hat hier also allerdings stattgefunden; +aber schwerlich hat sie viel tiefer eingegriffen als zum Beispiel die +einige Jahrhunderte spaeter erfolgte Uebersiedlung des sabinischen Attus +Clauzus oder Appius Claudius und seiner Genossen und Klienten nach Rom. +So wenig wie diese Aufnahme der Claudier unter die Roemer berechtigt +die aeltere der Titier unter die Ramner, die Gemeinde darum den +Mischvoelkern beizuzaehlen. Mit Ausnahme vielleicht einzelner, im +Ritual fortgepflanzter nationaler Institutionen lassen auch sabellische +Elemente in Rom sich nirgends nachweisen, und namentlich gibt die +latinische Sprache fuer eine solche Annahme schlechterdings keinen +Anhalt ^4. Es waere in der Tat mehr als auffallend, wenn die Einfuegung +einer einzelnen Gemeinde von einem dem latinischen naechstverwandten +Stamm die latinische Nationalitaet auch nur in fuehlbarer Weise getruebt +haette; wobei vor allem nicht vergessen werden darf, dass in der Zeit, +wo die Titier neben den Ramnern sich ansaessig machten, die latinische +Nationalitaet auf Latium ruhte und nicht auf Rom. Das neue dreiteilige +roemische Gemeinwesen war, trotz etwaiger urspruenglich sabellischer +Bestandteile, nichts als was die Gemeinde der Ramner gewesen war, +ein Teil der latinischen Nation. +---------------------------------------------------------------------- +^2 Eine wirkliche Zusammensiedlung ist mit dem Synoekismus nicht +notwendig verbunden, sondern es wohnt jeder wie bisher auf dem Seinigen, +aber fuer alle gibt es fortan nur ein Rat- und Amthaus (Thuk. 2, +15; Hdt. 1, 170). ^3 Man koennte sogar, im Hinblick auf die attische +tritt?s, die umbrische trifo, die Frage aufwerfen, ob nicht die +Dreiteilung der Gemeinde eine graecoitalische Grundform sei; in +welchem Falle die Dreiteilung der roemischen Gemeinde gar nicht auf die +Verschmelzung mehrerer einstmals selbstaendigen Staemme zurueckgefuehrt +werden duerfte. Aber um eine gegen die Ueberlieferung sich also +auflehnende Annahme aufzustellen, muesste doch die Dreiteilung im +graecoitalischen Gebiet allgemeiner auftreten, als dies der Fall zu +sein scheint, und ueberall gleichmaessig als Grundschema erscheinen. Die +Umbrer koennen das Wort tribus moeglicherweise erst unter dem Einfluss +der roemischen Herrschaft sich angeeignet haben; im Oskischen ist es +nicht mit Sicherheit nachzuweisen. ^4 Nachdem die aeltere Meinung, +dass das Lateinische als eine Mischsprache aus griechischen und +nicht-griechischen Elementen zu betrachten sei, jetzt von allen Seiten +aufgegeben ist, wollen selbst besonnene Forscher (z. B. A. Schwegler, +Roemische Geschichte. Bd. 1, Tuebingen 1853, S. 184, 193) doch noch in +dem Lateinischen eine Mischung zweier nahverwandter italischer +Dialekte finden. Aber vergebens fragt man nach der sprachlichen oder +geschichtlichen Noetigung zu einer solchen Annahme. Wenn eine Sprache +als Mittelglied zwischen zwei anderen erscheint, so weiss jeder +Sprachforscher, dass dies ebenso wohl und haeufiger auf +organischer Entwicklung beruht als auf aeusserlicher Mischung. +--------------------------------------------------- Lange bevor eine +staedtische Ansiedlung am Tiber entstand, moegen jene Ramner, Titier, +Lucerer erst vereinzelt, spaeter vereinigt auf den roemischen Huegeln +ihre Burg gehabt und von den umliegenden Doerfern aus ihre Aecker +bestellt haben. Eine Ueberlieferung aus diesen uraeltesten Zeiten mag +das "Wolfsfest" sein, das das Geschlecht der Quinctier am palatinischen +Huegel beging: ein Bauern- und Hirtenfest, das wie kein anderes die +schlichten Spaesse patriarchalischer Einfalt bewahrt und merkwuerdig +genug noch im christlichen Rom sich unter allen heidnischen Festen am +laengsten behauptet hat. Aus diesen Ansiedlungen ging dann das spaetere +Rom hervor. Von einer eigentlichen Stadtgruendung, wie die Sage sie +annimmt, kann natuerlich in keinem Fall die Rede sein: Rom ist nicht +an einem Tage gebaut worden. Wohl aber verdient es eine ernstliche +Erwaegung, auf welchem Wege Rom so frueh zu einer hervorragenden +politischen Stellung innerhalb Latiums gelangt sein kann, waehrend man +nach den Bodenverhaeltnissen eher das Gegenteil erwarten sollte. Die +Staette, auf der Rom liegt, ist minder gesund und minder fruchtbar als +die der meisten alten Latinerstaedte. Der Weinstock und der Feigenbaum +gedeihen in Roms naechster Umgebung nicht wohl und es mangelt an +ausgiebigen Quellen- denn weder der sonst treffliche Born der Camenen +vor dem Capenischen Tor noch der spaeter im Tullianum gefasste +Kapitolinische Brunnen sind wasserreich. Dazu kommt das haeufige +Austreten des Flusses, der bei sehr geringem Gefaell die in der +Regenzeit reichlich zustroemenden Bergwasser nicht schnell genug +dem Meere zuzufuehren vermag und daher die zwischen den Huegeln sich +oeffnenden Taeler und Niederungen ueberstaut und versumpft. Fuer den +Ansiedler ist die Oertlichkeit nichts weniger als lockend, und schon in +alter Zeit ist es ausgesprochen worden, dass auf diesen ungesunden und +unfruchtbaren Fleck innerhalb eines gesegneten Landstrichs sich nicht +die erste naturgemaesse Ansiedlung der einwandernden Bauern gelenkt +haben koenne, sondern dass die Not oder vielmehr irgendein besonderer +Grund die Anlage dieser Stadt veranlasst haben muesse. Schon die Legende +hat diese Seltsamkeit empfunden; das Geschichtchen von der Anlage +Roms durch Ausgetretene von Alba unter Fuehrung der albanischen +Fuerstensoehne Romulus und Remus ist nichts als ein naiver Versuch +der aeltesten Quasihistorie, die seltsame Entstehung des Orts an so +unguenstiger Staette zu erklaeren und zugleich den Ursprung Roms an die +allgemeine Metropole Latiums anzuknuepfen. Von solchen Maerchen, die +Geschichte sein wollen und nichts sind als nicht gerade geistreiche +Autoschediasmen, wird die Geschichte vor allen Dingen sich frei zu +machen haben; vielleicht ist es ihr aber auch vergoennt, noch +einen Schritt weiter zu tun und nach Erwaegung der besonderen +Lokalverhaeltnisse nicht ueber die Entstehung des Ortes, aber ueber +die Veranlassung seines raschen und auffallenden Gedeihens und +seiner Sonderstellung in Latium eine positive Vermutung aufzustellen. +Betrachten wir vor allem die aeltesten Grenzen des roemischen Gebietes. +Gegen Osten liegen die Staedte Antemnae, Fidenae, Caenina, Gabii in +naechster Naehe, zum Teil keine deutsche Meile von dem Servianischen +Mauerring entfernt, und muss die Gaugrenze hart vor den Stadttoren +gewesen sein. Gegen Sueden trifft man in einem Abstand von drei +deutschen Meilen auf die maechtigen Gemeinden Tusculum und Alba und es +scheint das roemische Stadtgebiet hier nicht weiter gereicht zu haben +als bis zum cluilischen Graben, eine deutsche Meile von Rom. Ebenso war +in suedwestlicher Richtung die Grenze zwischen Rom und Lavinium bereits +am sechsten Milienstein. Waehrend so landeinwaerts der roemische +Gau ueberall in die moeglichst engen Schranken zurueckgewiesen ist, +erstreckt er sich dagegen seit aeltester Zeit ungehindert an beiden +Ufern des Tiber gegen das Meer hin, ohne dass zwischen Rom und der +Kueste irgendeine als alter Gaumittelpunkt hervortretende Ortschaft, +irgendeine Spur alter Gaugrenze begegnete. Die Sage, die fuer alles +einen Ursprung weiss, weiss freilich auch zu berichten, dass die +roemischen Besitzungen am rechten Tiberufer, die "sieben Weiler" (septem +pagi) und die wichtigen Salinen an der Muendung durch Koenig Romulus +den Veientern entrissen worden sind, und dass Koenig Ancus am rechten +Tiberufer den Brueckenkopf, den Janusberg (Ianiculum) befestigt, am +linken den roemischen Peiraeeus, die Hafenstadt an der "Muendung" +(Ostia) angelegt habe. Aber dafuer, dass die Besitzungen am etruskischen +Ufer vielmehr schon zu der aeltesten roemischen Mark gehoert haben +muessen, legt besseres Zeugnis ab der eben hier, am vierten Milienstein +der spaeteren Hafenstrasse, gelegene Hain der schaffenden Goettin +(dea dia), der uralte Hochsitz des roemischen Ackerbaufestes und der +Ackerbruederschaft; und in der Tat ist seit unvordenklicher Zeit +das Geschlecht der Romilier, wohl einst das vornehmste unter allen +roemischen, eben hier angesessen, das Ianiculum ein Teil der Stadt +selbst, Ostia Buergerkolonie, das heisst Vorstadt gewesen. Es kann das +nicht Zufall sein. Der Tiber ist Latiums natuerliche Handelsstrasse, +seine Muendung an dem hafenarmen Strande der notwendige Ankerplatz der +Seefahrer. Der Tiber ist ferner seit uralter Zeit die Grenzwehr des +latinischen Stammes gegen die noerdlichen Nachbarn. Zum Entrepot fuer +den latinischen Fluss- und Seehandel und zur maritimen Grenzfestung +Latiums eignete kein Platz sich besser als Rom, das die Vorteile einer +festen Lage und der unmittelbaren Nachbarschaft des Flusses vereinigte, +das ueber beide Ufer des Flusses bis zur Muendung gebot, das dem den +Tiber oder den Anio herabkommenden Flussschiffer ebenso bequem gelegen +war wie bei der damaligen maessigen Groesse der Fahrzeuge dem Seefahrer, +und das gegen Seeraeuber groesseren Schutz gewaehrte als die unmittelbar +an der Kueste gelegenen Orte. Dass Rom wenn nicht seine Entstehung, doch +seine Bedeutung diesen kommerziellen und strategischen Verhaeltnissen +verdankt, davon begegnen denn auch weiter zahlreiche Spuren, die von +ganz anderem Gewicht sind als die Angaben historisierter Novelletten. +Daher ruehren die uralten Beziehungen zu Caere, das fuer Etrurien +war, was fuer Latium Rom und denn auch dessen naechster Nachbar und +Handelsfreund wurde; daher die ungemeine Bedeutung der Tiberbruecke und +des Brueckenbaues ueberhaupt in dem roemischen Gemeinwesen; daher die +Galeere als staedtisches Wappen. Daher der uralte roemische Hafenzoll, +dem von Haus aus nur unterlag, was zum Feilbieten (promercale), nicht +was zu eigenem Bedarf des Verladers (usuarium) in dem Hafen von Ostia +einging, und der also recht eigentlich eine Auflage auf den Handel war. +Daher, um vorzugreifen, das verhaeltnismaessig fruehe Vorkommen des +gemuenzten Geldes, der Handelsvertraege mit ueberseeischen Staaten in +Rom. In diesem Sinn mag denn Rom allerdings, wie auch die Sage annimmt, +mehr eine geschaffene als eine gewordene Stadt und unter den latinischen +eher die juengste als die aelteste sein. Ohne Zweifel war die Landschaft +schon einigermassen bebaut und das Albanische Gebirge sowie manche +andere Hoehe der Campagna mit Burgen besetzt, als das latinische +Grenzemporium am Tiber entstand. Ob ein Beschluss der latinischen +Eidgenossenschaft, ob der geniale Blick eines verschollenen +Stadtgruenders oder die natuerliche Entwicklung der +Verkehrsverhaeltnisse die Stadt Rom ins Leben gerufen hat, darueber ist +uns nicht einmal eine Mutmassung gestattet. Wohl aber knuepft sich an +diese Wahrnehmung ueber Roms Emporienstellung in Latium eine andere +Beobachtung an. Wo uns die Geschichte zu daemmern beginnt, steht Rom dem +latinischen Gemeindebund als einheitlich geschlossene Stadt +gegenueber. Die latinische Sitte, in offenen Doerfern zu wohnen und die +gemeinschaftliche Burg nur zu Festen und Versammlungen oder im Notfall +zu benutzen, ist hoechst wahrscheinlich im roemischen Gau weit frueher +beschraenkt worden als irgendwo sonst in Latium. Nicht als ob der Roemer +seinen Bauernhof selbst zu bestellen oder ihn als sein rechtes Heim zu +betrachten aufgehoert haette; aber schon die boese Luft der Campagna +musste es mit sich bringen, dass er, soweit es anging, auf den +luftigeren und gesunderen Stadthuegeln seine Wohnung nahm; und neben dem +Bauer muss eine zahlreiche nicht ackerbauende Bevoelkerung von Fremden +und Einheimischen dort seit uralter Zeit ansaessig gewesen sein. Die +dichte Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das hoechstens zu 5« +Quadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden +kann und schon nach der aeltesten Stadtverfassung eine Buergerwehr von +3300 freien Maennern stellte, also mindestens 10000 freie Einwohner +zaehlte, erklaert sich auf diese Art einigermassen. Aber noch mehr. +Wer die Roemer und ihre Geschichte kennt, der weiss es, dass das +Eigentuemliche ihrer oeffentlichen und Privattaetigkeit auf ihrem +staedtischen und kaufmaennischen Wesen ruht, und dass ihr Gegensatz +gegen die uebrigen Latiner und ueberhaupt die Italiker vor allem der +Gegensatz ist des Buergers gegen den Bauer. Zwar ist Rom keine Kaufstadt +wie Korinth oder Karthago; denn Latium ist eine wesentlich ackerbauende +Landschaft und Rom zunaechst und vor allem eine latinische Stadt gewesen +und geblieben. Aber was Rom auszeichnet vor der Menge der uebrigen +latinischen Staedte, muss allerdings zurueckgefuehrt werden auf +seine Handelsstellung und auf den dadurch bedingten Geist seiner +Buergerschaft. Wenn Rom das Emporium der latinischen Landschaften +war, so ist es begreiflich, dass hier neben und ueber der latinischen +Feldwirtschaft sich ein staedtisches Leben kraeftig und rasch +entwickelte und damit der Grund zu seiner Sonderstellung gelegt ward. +Die Verfolgung dieser merkantilen und strategischen Entwicklung +der Stadt Rom ist bei weitem wichtiger und ausfuehrbarer als das +unfruchtbare Geschaeft, unbedeutende und wenig verschiedene Gemeinden +der Urzeit chemisch zu analysieren. Jene staedtische Entwicklung koennen +wir noch einigermassen erkennen in den Ueberlieferungen ueber die +allmaehlich entstandenen Umwallungen und Verschanzungen Roms, deren +Anlage mit der Entwicklung des roemischen Gemeinwesens zu staedtischer +Bedeutung notwendig Hand in Hand gegangen sein muss. Die urspruengliche +staedtische Anlage, aus welcher im Laufe der Jahrhunderte Rom erwachsen +ist, umfasste nach glaubwuerdigen Zeugnissen nur den Palatin, in +spaeterer Zeit auch das viereckige Rom (Roma quadrata) genannt von der +regelmaessig viereckigen Form des palatinischen Huegels. Die Tore und +Mauern dieses urspruenglichen Stadtringes blieben bis in die Kaiserzeit +sichtbar; zwei von jenen, die Porta Romana bei S. Giorgio in Velabro +und die Porta Mugionis am Titusbogen sind auch uns noch ihrer Lage nach +bekannt, und den palatinischen Mauerring beschreibt noch Tacitus +nach eigener Anschauung wenigstens an den dem Aventin und dem Caelius +zugewendeten Seiten. Vielfache Spuren deuten darauf hin, dass hier der +Mittelpunkt und der Ursitz der staedtischen Ansiedlung war. Auf dem +Palatin befand sich das heilige Symbol derselben, die sogenannte +"Einrichtung" (mundus), darein die ersten Ansiedler von allem, dessen +das Haus bedarf, zur Genuege und dazu von der lieben heimischen Erde +eine Scholle getan hatten. Hier lag ferner das Gebaeude, in welchem die +saemtlichen Kurien jede an ihrem eigenen Herd zu gottesdienstlichen +und anderen Zwecken sich versammelten (curiae veteres). Hier war +das Versammlungshaus der "Springer" (curia saliorum), zugleich der +Aufbewahrungsort der heiligen Schilde des Mars, das Heiligtum der +"Woelfe" (lupercal) und die Wohnung des Jupiterpriesters. Auf und +an diesem Huegel ward die Gruendungssage der Stadt hauptsaechlich +lokalisiert und wurde das strohgedeckte Haus des Romulus, die +Hirtenhuette seines Ziehvaters Faustulus, der heilige Feigenbaum, daran +der Kasten mit den Zwillingen angetrieben war, der aus dem Speerschaft, +welchen der Gruender der Stadt vom Aventin her ueber das Tal des +Circus weg in diesen Mauerring geschleudert hatte, aufgeschossene +Kornelkirschbaum und andere dergleichen Heiligtuemer mehr den Glaeubigen +gewiesen. Eigentliche Tempel kannte diese Zeit noch nicht, und daher +hat solche auch der Palatin nicht aus aelterer Zeit aufzuweisen. +Die Gemeindestaetten aber sind frueh anderswohin verlegt und deshalb +verschollen; nur vermuten laesst sich, dass der freie Platz um +den Mundus, spaeter der Platz des Apollo genannt, die aelteste +Versammlungsstaette der Buergerschaft und des Senats, die ueber dem +Mundus selbst errichtete Buehne die aelteste Mahlstatt der roemischen +Gemeinde gewesen sein moegen. Dagegen hat sich in dem "Fest der sieben +Berge" (septimontium) das Andenken bewahrt an die erweiterte Ansiedlung, +welche allmaehlich um den Palatin sich gebildet hat, Vorstaedte, +eine nach der andern erwachsen, eine jede durch besondere, wenn auch +schwaechere Umwallungen geschuetzt und an den urspruenglichen Mauerring +des Palatin, wie in den Marschen an den Hauptdeich die Aussendeiche, +angelehnt. Die "sieben Ringe" sind der Palatin selbst; der Cermalus, der +Abhang des Palatins gegen die zwischen diesem und dem Kapitol nach dem +Fluss zu sich ausbreitende Niederung (velabrum); die Velia, der den +Palatin mit dem Esquilin verbindende, spaeter durch die kaiserlichen +Bauten fast ganz verschwundene Huegelruecken; das Fagutal, der Oppius +und der Cispius, die drei Hoehen des Esquilin; endlich die Sucusa oder +Subura, eine ausserhalb des Erdwalls, der die Neustadt auf den Carinen +schuetzte, unterhalb S. Pietro in Vincoli in der Einsattlung zwischen +dem Esquilin und dem Quirinal angelegte Festung. In diesen offenbar +allmaehlich erfolgten Anbauten liegt die aelteste Geschichte des +palatinischen Rom bis zu einem gewissen Grade deutlich vor, zumal wenn +man die spaeterhin auf Grund dieser aeltesten Gliederung gebildete +Servianische Bezirkseinteilung damit zusammenhaelt. Der Palatin war der +Ursitz der roemischen Gemeinde, der aelteste und urspruenglich einzige +Mauerring; aber die staedtische Ansiedlung hat in Rom wie ueberall +nicht innerhalb, sondern unterhalb der Burg begonnen und die aeltesten +Ansiedlungen, von denen wir wissen, die, welche spaeterhin in der +Servianischen Stadteinteilung das erste und zweite Quartier bilden, +liegen im Kreise um den Palatin herum. So diejenige auf dem Abhang des +Cermalus mit der Tuskergasse, worin sich wohl eine Erinnerung bewahrt +haben mag an den wohl schon in der palatinischen Stadt lebhaften +Handelsverkehr zwischen Caeriten und Roemern, und die Niederlassung +auf der Velia, die beide spaeter in der Servianischen Stadt mit dem +Burghuegel selbst ein Quartier gebildet haben. Ferner die Bestandteile +des spaeteren zweiten Quartiers: die Vorstadt auf dem Caelius, welche +vermutlich nur dessen aeusserste Spitze ueber dem Colosseum umfasst hat; +die auf den Carinen, derjenigen Hoehe, in welche der Esquilin gegen +den Palatin aus laeuft, endlich das Tal und das Vorwerk der Subura, von +welcher das ganze Quartier den Namen empfing. Beide Quartiere zusammen +bilden die anfaengliche Stadt, und der suburanische Bezirk derselben, +der unterhalb der Burg etwa vom Bogen des Konstantin bis nach S. Pietro +in Vincoli und ueber das darunter liegende Tal hin sich erstreckte, +scheint ansehnlicher, vielleicht auch aelter gewesen zu sein als die +in der Servianischen Ordnung dem palatinischen Bezirk einverleibten +Siedlungen, da jener diesem in der Rangfolge der Quartiere vorangeht. +Eine merkwuerdige Erinnerung an den Gegensatz dieser beiden Stadtteile +hat einer der aeltesten heiligen Gebraeuche des nachherigen Rom bewahrt, +das auf dem Anger des Mars jaehrlich begangene Opfer des Oktoberrosses: +bis in spaete Zeit wurde bei diesem Feste um das Pferdehaupt gestritten +zwischen den Maennern der Subura und denen von der Heiligen Strasse und +je nachdem jene oder diese siegten, dasselbe entweder an den mamilischen +Turm (unbekannter Lage) in der Subura oder an dem Koenigshaus unter dem +Palatin angenagelt. Es waren die beiden Haelften der Altstadt, die hier +in gleich berechtigtem Wetteifer miteinander rangen. Damals waren +also die Esquiliae - welcher Name eigentlich gebraucht die Carinen +ausschliesst - in der Tat, was sie hiessen, der Aussenbau (ex-quiliae, +wie inquilinus von colere) oder die Vorstadt; sie wurden in der +spaeteren Stadteinteilung das dritte Quartier und es hat dieses stets +neben dem suburanischen und dem palatinischen als minder ansehnlich +gegolten. Auch noch andere benachbarte Anhoehen, wie Kapitol und +Aventin, moegen von der Gemeinde der sieben Berge besetzt gewesen sein; +vor allem die "Pfahlbruecke" (pons sublicius) ueber den natuerlichen +Brueckenpfeiler der Tiberinsel wird - das Pontifikalkollegium allein +buergt dafuer hinreichend - schon damals bestanden und man auch den +Brueckenkopf am etruskischen Ufer, die Hoehe des Ianiculum nicht ausser +acht gelassen haben; aber die Gemeinde hatte beides doch keineswegs in +ihren Befestigungsring gezogen. Die Ordnung, die als Ritualsatz bis in +die spaeteste Zeit festgehalten worden ist, dass die Bruecke ohne Eisen +lediglich aus Holz zusammenzufuegen sei, geht in ihrem urspruenglichen +praktischen Zweck offenbar darauf hinaus, dass sie nur eine fliegende +sein sollte und jederzeit leicht musste abgebrochen oder abgebrannt +werden koennen: man erkennt daraus, wie lange Zeit hindurch die +roemische Gemeinde den Flussuebergang nur unsicher und unterbrochen +beherrscht hat. Ein Verhaeltnis dieser allmaehlich erwachsenen +staedtischen Ansiedlungen zu den drei Gemeinden, in die die roemische +staatsrechtlich seit unvordenklich frueher Zeit zerfiel, ist nicht zu +ersehen. Da die Ramner, Titier und Lucerer urspruenglich selbstaendige +Gemeinden gewesen zu sein scheinen, muessen sie freilich auch +urspruenglich jede fuer sich gesiedelt haben; aber auf den sieben +Huegeln selbst haben sie sicherlich nicht in getrennten Umwallungen +gewohnt und was der Art in alter oder neuer Zeit erfunden worden ist, +wird der verstaendige Forscher dahin stellen, wo das anmutige Maerchen +von der Tarpeia und die Schlacht am Palatin ihren Platz finden. Vielmehr +werden schon die beiden Quartiere der aeltesten Stadt, Subura und +Palatin und ebenso das vorstaedtische jedes in die drei Teile der +Ramner, Titier und Lucerer zerfallen sein; womit es zusammenhaengen +kann, dass spaeterhin sowohl in dem suburanischen und palatinischen +wie in jedem der nachher hinzugefuegten Stadtteile es drei +Paare Argeerkapellen gab. Eine Geschichte hat die palatinische +Siebenhuegelstadt vielleicht gehabt; uns ist keine andere Ueberlieferung +von derselben geblieben als die des blossen Dagewesenseins. Aber wie +die Blaetter des Waldes fuer den neuen Lenz zuschicken, auch wenn sie +ungesehen von Menschenaugen niederfallen, also hat diese verschollene +Stadt der sieben Berge dem geschichtlichen Rom die Staette bereitet. +Aber die palatinische Stadt ist nicht die einzige gewesen, die in dem +spaeterhin von den Servianischen Mauern eingeschlossenen Kreise vor +alters bestanden hat; vielmehr lag ihr in unmittelbarer Nachbarschaft +gegenueber eine zweite auf dem Quirinal. Die "alte Burg" (Capitolium +vetus) mit einem Heiligtum des Jupiter, der Juno und der Minerva und +einem Tempel der Goettin des Treuworts, in welchem Staatsvertraege +oeffentlich aufgestellt wurden, ist das deutliche Gegenbild des +spaeteren Kapitols mit seinem Jupiter-, Juno- und Minervatempel und mit +dem ebenfalls gleichsam zum voelkerrechtlichen Archiv bestimmten Tempel +der roemischen Treue, und ein sicherer Beweis dafuer, dass auch der +Quirinal einstmals der Mittelpunkt eines selbstaendigen Gemeinwesens +gewesen ist. Dasselbe geht hervor aus dem zwiefachen Marskult auf dem +Palatin und dem Quirinal: denn Mars ist das Vorbild des Wehrmanns und +der aelteste Hauptgott der italischen Buergergemeinden. Damit +haengt weiter zusammen, dass dessen Dienerschaft, die beiden uralten +Genossenschaften der Springer (salii) und der Woelfe (luperci), in +dem spaeteren Rom gedoppelt vorhanden gewesen sind und neben der +palatinischen auch eine Springerschaft vom Quirinal bestanden hat, neben +den Quinctischen Woelfen von Palatin eine Fabische Wolfsgilde, die ihr +Heiligtum hoechst wahrscheinlich auf dem Quirinal gehabt hat ^5. Alle +diese Anzeichen, schon an sich von grossem Gewicht, gewinnen um so +hoehere Bedeutung, wenn man sich erinnert, dass der genau bekannte +Umkreis der palatinischen Siebenhuegelstadt den Quirinal ausschloss +und dass spaeterhin in dem Servianischen Rom, waehrend die drei ersten +Bezirke der ehemaligen palatinischen Stadt entsprechen, aus dem Quirinal +nebst dem benachbarten Viminal das vierte Quartier gebildet wurde. So +erklaert sich auch, zu welchem Zweck ausserhalb der Stadtmauer das +feste Vorwerk der Subura in dem Talgrunde zwischen Esquilin und Quirinal +angelegt ward - hier beruehrten sich ja die beiderseitigen Marken und +musste von den Palatinern, nachdem sie die Niederung in Besitz genommen +hatten, zum Schutz gegen die vom Quirinal eine Burg aufgefuehrt +werden. ------------------------------------------------ ^5 Dass die +Quinctischen Luperker den Fabischen im Rang vorgingen, geht daraus +hervor, dass die Fabulisten dem Romulus die Quinctier, dem Remus die +Fabier beilegen (Ov. fast. 2, 373f.; Ps. Aur. Vict. orig. 22). Dass die +Fabier zu den Huegelroemern gehoerten, beweist ihr Geschlechtsopfer +auf dem Quirinal (Liv. 5, 46, 52), mag dies nun mit den +Luperkalien zusammenhaengen oder nicht. +----------------------------------------------- Uebrigens heisst +der Lupercus jenes Kollegiums auf Inschriften (Orelli 2253) Lupercus +Quinctialis vetus, und der hoechst wahrscheinlich mit dem Luperkalkult +zusammenhaengende Vorname Kaeso (siehe Roemische Forschungen, Bd. 1, S. +17) findet sich ausschliesslich bei den Quinctiern und den Fabiern; +die bei den Schriftstellern gangbare Form Lupercus Quinctilius +und Quinctilianus ist also entstellt und das Kollegium nicht den +verhaeltnismaessig jungen Quinctiliern, sondern den weit aelteren +Quinctiern eigen. Wenn dagegen die Quinctier (Liv. 1, 30) oder +Quinctilier (Dion. Hal. 3, 29) unter den albanischen Geschlechtern +genannt werden, so duerfte hier die letztere Lesung vorzuziehen und das +Quinctische vielmehr als altroemisch zu betrachten sein. Endlich ist +auch der Name nicht untergegangen, mit dem sich die Maenner vom Quirinal +von ihren palatinischen Nachbarn unterschieden. Wie die palatinische +Stadt sich die "der sieben Berge", ihre Buerger "die von den Bergen" +montani) sich nennen, die Bezeichnung "Berg" wie an den uebrigen ihr +angehoerigen Hoehen, so vor allem an dem Palatin haftet, so heisst die +quirinalische Spitze, obwohl nicht niedriger, im Gegenteil etwas +hoeher als jene, und ebenso die dazu gehoerige viminalische im genauen +Sprachgebrauch nie anders als "Huegel" (collis); ja in den sakralen +Urkunden wird nicht selten der Quirinal als der "Huegel" ohne weiteren +Beisatz bezeichnet. Ebenso heisst das von dieser Hoehe ausfuehrende +Tor gewoehnlich das Huegeltor (porta collina), die daselbst ansaessige +Marspriesterschaft die vom Huegel (salii collini) im Gegensatz zu der +vom Palatium (salii Palatini), das aus diesem Bezirk gebildete vierte +Servianische das Huegelquartier (tribus collina) ^6. Den zunaechst +wohl an der Gegend haftenden Namen der "Roemer" moegen dabei die +Huegelmaenner ebenso wie die von den Bergen sich beigelegt und etwa +Huegelroemer (Romani collini) sich genannt haben. Dass in dem Gegensatz +der beiden Nachbarstaedte zugleich eine Stammverschiedenheit obgewaltet +hat, ist moeglich, aber an Beweisen, welche ausreichten, um eine auf +latinischem Boden gegruendete Gemeinde fuer stammfremd zu erklaeren, +fehlt es auch fuer die quirinalische Gemeinde durchaus ^7. +------------------------------------------ ^6 Wenn spaeterhin fuer +die Hoehe, wo die Huegelroemer ihren Sitz hatten, der Name des +Quirinushuegels gebraeuchlich gewesen ist, so darf darum doch keineswegs +der Name der Quiriten als urspruenglich der Buergerschaft auf dem +Quirinal vorbehalten angesehen werden. Denn einerseits fuehren, wie +gezeigt ist, alle aeltesten Spuren fuer diese auf den Namen Collini; +andrerseits ist es unbestreitbar gewiss, dass der Name der Quiriten von +Haus aus wie nachher lediglich den Vollbuerger bezeichnet und mit dem +Gegensatz der montani und collini durchaus nichts gemein hat (vgl. unten +5. Kap.). Die spaetere Benennung des Quirinalis beruht darauf, dass zwar +urspruenglich der Mars quirinus, der speertragende Todesgott, sowohl +auf dem Palatin wie auf dem Quirinal verehrt wurde, wie denn noch +die aeltesten, bei dem nachher so genannten Quirinustempel gefundenen +Inschriften diese Gottheit geradezu Mars heissen, spaeterhin aber der +Unterscheidung wegen der Gott der Bergroemer vorzugsweise Mars, der der +Huegelroemer vorzugsweise Quirinus genannt ward. Wenn der Quirinal auch +wohl collis agonalis, Opferhuegel, genannt wird, so wird er damit nur +bezeichnet als der sakrale Mittelpunkt der Huegelroemer. ^7 Was man +dafuer ausgibt (vgl. z. B. Schwegler, Roemische Geschichte. Bd. 1, S. +480), geht im wesentlichen auf eine von Varro aufgestellte und von +den Spaeteren wie gewoehnlich einstimmig nachgesprochene +etymologisch-historische Hypothese, dass das lateinische quiris +quirinus mit dem sabinischen Stadtnamen Cures verwandt und demnach +des Quirinalhuegel von Cures aus bevoelkert worden sei. Auch wenn die +sprachliche Verwandtschaft jener Waerter sicher staende, duerfte daraus +der geschichtliche Folgesatz nicht hergeleitet werden. Dass die alten +Heiligtuemer auf diesem Berge - wo es uebrigens auch einen "latiarischen +Huegel" gab - sabinisch sind, hat man wohl behauptet, aber nicht +erwiesen. Mars quirinus, Sol, Salus, Flora, Semo Sancus oder Deus fidius +sind wohl sabinische, aber auch latinische Gottheiten, gebildet offenbar +in der Epoche, wo Latiner und Sabiner noch ungeschieden beisammen waren. +Wenn an den heiligen Staetten des spaeterhin zuruecktretenden Quirinal +ein Name wie der des Semo Sancus vorzugsweise haftet (vgl. die davon +benannte porta sanqualis), der uebrigens auch auf der Tiberinsel +begegnet, so wird jeder unbefangene Forscher darin nur einen Beweis +fuer das hohe Alter dieser Kulte, nicht fuer ihre Entlehnung aus dem +Nachbarland erblicken. Die Moeglichkeit, dass alte Stammgegensaetze +dennoch hier mitgewirkt, soll damit nicht geleugnet werden; aber wenn +dies der Fall war, so sind sie fuer uns verschollen und die unseren +Zeitgenossen gelaeufigen Betrachtungen ueber das sabinische Element +im Roemerrum nur geeignet, vor dergleichen aus dem Leeren in das +Leere fuehrenden Studien ernstlich zu warnen. +-------------------------------------------------------- So standen +an der Staette des roemischen Gemeinwesens zu dieser Zeit noch die +Bergroemer vom Palatin und die Huegelroemer vom Quirinal als zwei +gesonderte und ohne Zweifel vielfach sich befehdende Gemeinwesen +einander gegenueber, einigermassen wie im heutigen Rom die Montigiani +und die Trasteverini. Dass die Gemeinde der sieben Berge schon frueh +die quirinalische bei weitem ueberwog, ist mit Sicherheit zu schliessen +sowohl aus der groesseren Ausdehnung ihrer Neu- und Vorstaedte als auch +aus der Zuruecksetzung, die die ehemaligen Huegelroemer in der spaeteren +Servianischen Ordnung sich durchaus haben muessen gefallen lassen. +Aber auch innerhalb der palatinischen Stadt ist es schwerlich zu einer +rechten und vollstaendigen Verschmelzung der verschiedenen Bestandteile +der Ansiedlung gekommen. Wie Subura und Palatin miteinander jaehrlich +um das Pferdehaupt stritten, ist schon erzaehlt worden; aber auch +die einzelnen Berge, ja die einzelnen Kurien - es gab noch keinen +gemeinschaftlichen Stadtherd, sondern die verschiedenen Kurienherde +standen, obwohl in derselben Lokalitaet, doch noch nebeneinander - +moegen sich mehr gesondert als geeinigt gefuehlt haben und das ganze Rom +eher ein Inbegriff staedtischer Ansiedlungen als eine einheitliche Stadt +gewesen sein. Manchen Spuren zufolge waren auch die Haeuser der alten +und maechtigen Familien gleichsam festungsartig angelegt und der +Verteidigung faehig, also auch wohl beduerftig. Erst der grossartige +Wallbau, der dem Koenig Servius Tullius zugeschrieben wird, hat nicht +bloss jene beiden Staedte vom Palatin und Quirinal, sondern auch noch +die nicht in ihren Ringen einbegriffenen Anhoehen des Kapitol und des +Aventin mit einem einzigen grossen Mauerring umzogen und somit das neue +Rom, das Rom der Weltgeschichte, geschaffen. Aber ehe dieses gewaltige +Werk angegriffen ward, war Roms Stellung zu der umliegenden Landschaft +ohne Zweifel gaenzlich umgewandelt. Wie die Periode, in der der +Ackersmann auf den sieben Huegeln von Rom nicht anders als auf den +andern latinischen den Pflug fuehrte, und nur die in gewoehnlichen +Zeiten leerstehenden Zufluchtsstaetten auf einzelnen Spitzen einen +Anfang festerer Ansiedlung darboten, der aeltesten handel- und +tatenlosen Epoche des latinischen Stammes entspricht, wie dann spaeter +die aufbluehende Ansiedlung auf dem Palatin und in den "sieben Ringen" +zusammenfaellt mit der Besetzung der Tibermuendungen durch die roemische +Gemeinde und ueberhaupt mit dem Fortschritt der Latiner zu regerem und +freierem Verkehr, zu staedtischer Gesittung vor allem in Rom und wohl +auch zu festerer politischer Einigung in den Einzelstaaten wie in +der Eidgenossenschaft, so haengt die Gruendung einer einheitlichen +Grossstadt, der Servianische Wall, zusammen mit jener Epoche, in der die +Stadt Rom um die Herrschaft ueber die latinische Eidgenossenschaft +zu ringen und endlich sie zu erringen vermochte. 5. Kapitel Die +urspruengliche Verfassung Roms Vater und Mutter, Soehne und Toechter, +Hof und Wohnung, Knechte und Geraet - das sind die natuerlichen +Elemente, aus denen ueberall, wo nicht durch die Polygamie die Mutter +als solche verschwindet, das Hauswesen besteht. Darin aber gehen die +Voelker hoeherer Kulturfaehigkeit auseinander, dass diese natuerlichen +Gegensaetze flacher oder tiefer, mehr sittlich oder mehr rechtlich +aufgefasst und durchgearbeitet werden. Keines kommt dem roemischen +gleich an schlichter, aber unerbittlicher Durchfuehrung der von der +Natur selbst vorgezeichneten Rechtsverhaeltnisse. Die Familie, das +heisst der durch den Tod seines Vaters in eigene Gewalt gelangte freie +Mann mit der feierlich ihm von den Priestern zu Gemeinschaft des +Wassers und des Feuers durch das heilige Salzmehl (durch Confarreatio) +angetrauten Ehefrau, mit ihren Soehnen und Sohnessoehnen und deren +rechten Frauen und ihren unverheirateten Toechtern und Sohnestoechtern +nebst allem, einem von diesen zukommenden Hab und Gut ist eine Einheit, +von der dagegen die Kinder der Toechter ausgeschlossen sind, da sie +entweder, wenn sie ehelich sind, der Familie des Mannes angehoeren, +oder, wenn ausser der Ehe erzeugt, in gar keiner Familie stehen. Eigenes +Haus und Kindersegen erscheinen dem roemischen Buerger als das Ziel und +der Kern des Lebens. Der Tod ist kein Uebel, denn er ist notwendig; +aber das Aussterben des Hauses oder gar des Geschlechts ist ein +Unheil, selbst fuer die Gemeinde, welche darum in fruehester Zeit dem +Kinderlosen einen Rechtsweg eroeffnete, durch Annahme fremder Kinder +anstatt eigener diesem Verhaengnis auszuweichen. Von vornherein trug +die roemische Familie die Bedingungen hoeherer Kultur in sich in +der sittlich geordneten Stellung der Familienglieder zueinander. +Familienhaupt kann nur der Mann sein; die Frau ist zwar im Erwerb von +Gut und Geld nicht hinter dem Manne zurueckgesetzt, sondern es nimmt die +Tochter gleichen Erbteil mit dem Bruder, die Mutter gleichen Erbteil mit +den Kindern, aber immer und notwendig gehoert die Frau dem Hause, nicht +der Gemeinde an, und ist auch im Hause notwendig hausuntertaenig, die +Tochter dem Vater, das Weib dem Manne ^1, die vaterlose unverheiratete +Frau ihren naechsten maennlichen Verwandten; diese sind es und nicht +der Koenig, von denen erforderlichenfalls die Frau verrechtfertigt wird. +Aber innerhalb des Hauses ist die Frau nicht Dienerin, sondern Herrin. +Befreit von den nach roemischen Vorstellungen dem Gesinde zukommenden +Arbeiten des Getreidemahlens und des Kochens, widmet die roemische +Hausmutter sich wesentlich nur der Beaufsichtigung der Maegde und +daneben der Spindel, die fuer die Frau ist, was fuer den Mann der Pflug +^2. Ebenso wurde die sittliche Verpflichtung der Eltern gegen die Kinder +von der roemischen Nation voll und tief empfunden, und es galt als arger +Frevel, wenn der Vater das Kind vernachlaessigte oder verdarb oder auch +nur zum Nachteil desselben sein Vermoegen vergeudete. Aber rechtlich +wird die Familie unbedingt geleitet und gelenkt durch den einen +allmaechtigen Willen des Hausvaters (pater familias). Ihm gegenueber +ist alles rechtlos, was innerhalb des Hauses steht, der Stier und der +Sklave, aber nicht minder Weib und Kind. Wie die Jungfrau durch die +freie Wahl des Mannes zu seiner Ehefrau wird, so steht auch das Kind, +das sie ihm geboren, aufzuziehen oder nicht, in seinem freien Willen. +Es ist nicht Gleichgueltigkeit gegen die Familie, welche diese Satzung +eingegeben hat, vielmehr wohnte die Ueberzeugung, dass Hausbegruendung +und Kinderzeugung sittliche Notwendigkeit und Buergerpflicht sei, tief +und ernst im Bewusstsein des roemischen Volkes. Vielleicht das einzige +Beispiel einer in Rom von Gemeinde wegen gewaehrten Unterstuetzung ist +die Bestimmung, dass dem Vater, welchem Drillinge geboren werden, eine +Beihilfe gegeben werden soll; und wie man ueber die Aussetzung dachte, +zeigt die Untersagung derselben hinsichtlich aller Soehne - mit +Ausnahme der Missgeburten - und wenigstens der ersten Tochter. Aber wie +gemeinschaedlich auch die Aussetzung erscheinen mochte, die Untersagung +derselben verwandelte sich bald aus der rechtlichen Ahndung in +religioese Verwuenschung; denn vor allen Dingen war der Vater in seinem +Hause durchaus unbeschraenkt Herr. Der Hausvater haelt die Seinigen +nicht bloss in strengster Zucht, sondern er hat auch das Recht und +die Pflicht, ueber sie die richterliche Gewalt auszuueben und sie nach +Ermessen an Leib und Leben zu strafen. Der erwachsene Sohn kann einen +gesonderten Hausstand begruenden oder, wie die Roemer dies ausdruecken, +sein "eigenes Vieh" (peculium) vom Vater angewiesen erhalten; aber +rechtlich bleibt aller Erwerb der Seinigen, mag er durch eigene Arbeit +oder durch fremde Gabe, im vaeterlichen oder im eigenen Haushalte +gewonnen sein, Eigentum des Vaters, und es kann, so lange der Vater +lebt, die untertaenige Person niemals eigenes Vermoegen haben, daher +auch nicht anders als im Auftrag des Vaters veraeussern und nie +vererben. In dieser Beziehung stehen Weib und Kind voellig auf gleicher +Linie mit dem Sklaven, dem die Fuehrung einer eigenen Haushaltung auch +nicht selten verstattet ward, und der mit Auftrag des Herrn gleichfalls +befugt war zu veraeussern. Ja, der Vater kann wie den Sklaven so auch +den Sohn einem Dritten zum Eigentum uebertragen; ist der Kaeufer ein +Fremder, so wird der Sohn sein Knecht; ist er ein Roemer, so wird der +Sohn, da er als Roemer nicht Knecht eines Roemers werden kann, seinem +Kaeufer wenigstens an Knechtes Statt. Die vaeterliche und eheherrliche +Gewalt unterlag insofern einer Rechtsbeschraenkung ausser der schon +erwaehnten des Aussetzungsrechts, als einige der aergsten Missbraeuche +mit rechtlicher Ahndung wie mit dem religioesen Bannfluch belegt wurden; +so trafen diese den, der seine Ehefrau oder den verheirateten Sohn +verkauft; und durch die Familiensitte ward es durchgesetzt, dass bei der +Ausuebung der haeuslichen Gerichtsbarkeit der Vater und mehr noch der +Ehemann den Spruch ueber Kind und Frau nicht faellte, ohne vorher +die naechsten Blutsverwandten, sowohl die seinigen wie die der Frau, +zugezogen zu haben. Aber eine rechtliche Minderung der Gewalt lag in der +letzteren Einrichtung nicht; denn die bei dem Hausgericht zugezogenen +Blutsverwandten hatten nicht zu richten, sondern nur den richtenden +Hausvater zu beraten. Es ist die hausherrliche Macht aber nicht bloss +wesentlich unbeschraenkt und keinem auf der Erde verantwortlich, sondern +auch, so lange der Hausherr lebt, unabaenderlich und unzerstoerlich. +Nach den griechischen wie nach den deutschen Rechten ist der erwachsene, +tatsaechlich selbstaendige Sohn auch rechtlich von dem Vater frei; die +Macht des roemischen Hausvaters vermag bei dessen Lebzeiten nicht das +Alter, nicht der Wahnsinn desselben, ja nicht einmal sein eigener freier +Wille aufzuheben, nur dass die Person des Gewalthabers wechseln kann: +denn allerdings kann das Kind im Wege der Adoption in eines andern +Vaters Gewalt kommen, die Tochter durch eine rechte Ehe aus der Hand des +Vaters uebergehen in die Hand des Mannes und, aus ihrem Geschlecht +und Gottesschutz in das Geschlecht und den Gottesschutz des Mannes +eintretend, ihm nun untertan werden, wie sie bisher es ihrem Vater war. +Nach roemischem Recht ist es dem Knechte leichter gemacht, sich von dem +Herrn, als dem Sohne, sich von dem Vater zu loesen; die Freilassung des +ersteren ward frueh und in einfachen Formen gestattet, die Freigebung +des letzteren wurde erst viel spaeter und auf weiten Umwegen moeglich +gemacht. Ja, wenn der Herr den Knecht und der Vater den Sohn verkauft +und der Kaeufer beide freigibt, so erlangt der Knecht die Freiheit, der +Sohn aber faellt durch die Freilassung vielmehr zurueck in die fruehere +vaeterliche Gewalt. So ward durch die unerbittliche Konsequenz, mit +der die vaeterliche und eheherrliche Gewalt von den Roemern aufgefasst +wurde, dieselbe in wahres Eigentumsrecht umgewandelt. Indes, bei +aller Annaeherung der hausherrlichen Gewalt ueber Weib und Kind an die +Eigentumsgewalt ueber Sklaven und Vieh blieben dennoch die Glieder der +Familie von der Familienhabe nicht bloss tatsaechlich, sondern auch +rechtlich aufs schaerfste getrennt. Die hausherrliche Gewalt, auch +abgesehen davon, dass sie nur innerhalb des Hauses sich wirksam erzeigt, +ist voruebergehender und gewissermassen stellvertretender Art. Weib und +Kind sind nicht bloss um des Hausvaters willen da, wie das Eigentum nur +fuer den Eigentuemer, wie in dem absoluten Staat die Untertanen nur fuer +den Koenig vorhanden sind; sie sind wohl auch Gegenstand des Rechts, +aber doch zugleich eigenberechtigt, nicht Sachen, sondern Personen. +Ihre Rechte ruhen nur der Ausuebung nach, weil die Einheit des Hauses +im Regiment einen einheitlichen Repraesentanten erfordert; wenn aber der +Hausherr stirbt, so treten die Soehne von selbst als Hausherren ein und +erlangen nun ihrerseits ueber die Frauen und Kinder und das Vermoegen +die bisher vom Vater ueber sie geuebten Rechte, wogegen durch den Tod +des Herrn die rechtliche Stellung des Knechtes in nichts sich aendert. +--------------------------------------------------- ^1 Es gilt dies +nicht bloss von der alten religioesen Ehe (matrimonium confarreatione), +sondern auch die Zivilehe (matrimonium consensu) gab zwar nicht an +sich dem Manne Eigentumsgewalt ueber die Frau, aber es wurden doch die +Rechtsbegriffe der foermlichen Tradition (coemptio) und der Verjaehrung +(usus) ohne weiteres auf dieselbe angewandt und dadurch dem Ehemann der +Weg geoeffnet, Eigentumsgewalt ueber die Frau zu gewinnen. Bis er +sie gewann, also namentlich in der bis zur Vollendung der Verjaehrung +verfliessenden Zeit, war das Weib, ganz wie bei der spaeteren Ehe mit +causae probatio bis zu dieser, nicht uxor, sondern pro uxore; bis in die +Zeit der ausgebildeten Rechtswissenschaft erhielt sich dieser Satz, +dass die nicht in der Gewalt des Mannes stehende Frau nicht Ehefrau sei, +sondern nur dafuer gelte (uxor tantummodo habetur. Cic. top. 3, 14). ^2 +Die folgende Grabschrift, obwohl einer viel spaeteren Zeit angehoerig, +ist nicht unwert, hier zu stehen. Es ist der Stein, der spricht. Kurz, +Wandrer ist mein Spruch: halt' an und lies ihn durch. Es deckt der +schlechte Grabstein eine schoene Frau. Mit Namen nannten Claudia die +Eltern sie; Mit eigner Liebe liebte sie den eignen Mann; Zwei Soehne +gebar sie; einen liess auf Erden sie Zurueck, den andern barg sie in +der Erde Schoss. Sie war von artiger Rede und von edlem Gang, Versah ihr +Haus und spann. Ich bin zu Ende, geh. Vielleicht noch bezeichnender ist +die Auffuehrung des Wollspinnens unter lauter sittlichen Eigenschaften, +die in roemischen Grabschriften nicht ganz selten ist. Orelli 4639: +optima et pulcherrima, lanifica pia pudica frugi casta domiseda. Orelli +4860: modestia probitate pudicitia obsequio lanificzo diligentia fide +par similisque cetereis probeis feminis fuit. Grabschrift der Turia +1, 30: domestica bona pudicitiae, obsequi, comitatis, facilitatis, +lanificiis [tuis adsiduitatis, religionis] sine superstitione, ornatus +non conspiciendi, cultus modici. ------------------------------------ +Indes war die Einheit der Familie so maechtig, dass selbst der Tod +des Hausherrn sie nicht vollstaendig loeste. Die durch denselben +selbstaendig gewordenen Deszendenten betrachten dennoch in mancher +Hinsicht sich noch als eine Einheit, wovon bei der Erbfolge und in +vielen anderen Beziehungen Gebrauch gemacht wird, vor allen Dingen aber, +um die Stellung der Witwe und der unverheirateten Toechter zu ordnen. Da +nach aelterer roemischer Ansicht das Weib nicht faehig ist, weder ueber +andere noch ueber sich die Gewalt zu haben, so bleibt die Gewalt ueber +sie oder, wie sie mit milderem Ausdruck heisst, die Hut (tutela), bei +dem Hause, dem sie angehoert, und wird statt des verstorbenen Hausherrn +jetzt ausgeuebt durch die Gesamtheit der naechsten maennlichen +Familienglieder, regelmaessig also ueber die Muetter durch die Soehne, +ueber die Schwestern durch die Brueder. In diesem Sinne dauerte die +einmal gegruendete Familie unveraendert fort, bis der Mannesstamm ihres +Urhebers ausstarb; nur musste freilich von Generation zu Generation +faktisch das Band sich lockern und zuletzt selbst die Moeglichkeit +des Nachweises der urspruenglichen Einheit verschwinden. Hierauf, und +hierauf allein, beruht der Unterschied der Familie und des Geschlechts, +oder, nach roemischem Ausdruck, der Agnaten und der Gentilen. Beide +bezeichnen den Mannesstamm; die Familie aber umfasst nur diejenigen +Individuen, welche von Generation zu Generation aufsteigend den Grad +ihrer Abstammung von einem gemeinschaftlichen Stammherrn dartun koennen, +das Geschlecht dagegen auch diejenigen, welche bloss die Abstammung +selbst von einem gemeinschaftlichen Ahnherrn, aber nicht mehr +vollstaendig die Zwischenglieder, also nicht den Grad, nachzuweisen +vermoegen. Sehr klar spricht sich das in den roemischen Namen aus, wenn +es heisst: "Quintus, Sohn des Quintus, Enkel des Quintus und so weiter, +der Quintier", so reicht die Familie so weit, als die Aszendenten +individuell bezeichnet werden, und wo sie endlich aufhoert, tritt +ergaenzend ein das Geschlecht, die Abstammung von dem gemeinschaftlichen +Urahn, der auf alle seine Nachkommen den Namen der Quintuskinder vererbt +hat. Diesen streng geschlossenen, unter der Gewalt eines lebenden Herrn +vereinigten oder aus der Aufloesung solcher Haeuser hervorgegangenen +Familien- und Geschlechtseinheiten gehoerten ausserdem noch an zwar +nicht die Gaeste, das sind die Glieder anderer gleichartiger Kreise, +welche voruebergehend in einem fremden Hause verweilen, und ebensowenig +die Sklaven, welche rechtlich nur als Habe, nicht als Glieder des Hauses +angesehen werden, aber wohl die Hoerigen (clientes, von cluere), das +heisst diejenigen Individuen, die, ohne freie Buerger irgendeines +Gemeinwesens zu sein, doch in einem solchen im Zustande geschuetzter +Freiheit sich befanden. Dahin gehoerten teils die landfluechtigen +Leute, die bei einem fremden Schutzherrn Aufnahme gefunden hatten, teils +diejenigen Knechte, denen gegenueber der Herr auf den Gebrauch seiner +Herrenrechte vorlaeufig verzichtet, ihnen die tatsaechliche Freiheit +geschenkt hatte. Es war dies Verhaeltnis in seiner Eigentuemlichkeit +nicht ein streng rechtliches wie das zu dem Gast; der Hoerige blieb ein +unfreier Mann, fuer den Treuwort und Herkommen die Unfreiheit milderte. +Darum bilden die "Hoerigen" (clientes) des Hauses in Verbindung mit den +eigentlichen Knechten die von dem Willen des "Buergers" (patronus, +wie patricius) abhaengige "Knechtschaft" (familia); darum ist nach +urspruenglichem Recht der Buerger befugt, das Vermoegen des Klienten +teilweise oder ganz wieder an sich zu ziehen, ihn vorkommenden Falls +in die Sklaverei zurueckzuversetzen, ja ihn am Leben zu strafen; und es +sind nur tatsaechliche Verschiedenheiten, wenn gegen den Klienten nicht +so leicht wie gegen den wirklichen Knecht die volle Schaerfe dieses +hausherrlichen Rechtes hervorgekehrt wird und wenn auf der andern Seite +die sittliche Verpflichtung des Herrn, fuer seine eigenen Leute zu +sorgen und sie zu vertreten, bei dem tatsaechlich freier gestellten +Klienten groessere Bedeutung gewinnt als bei dem Sklaven. Ganz besonders +musste die faktische Freiheit des Klienten der rechtlichen da sich +naehern, wo das Verhaeltnis durch mehrere Generationen hindurchgegangen +war: wenn der Freilasser und der Freigelassene selber gestorben waren, +konnte das Herrenrecht ueber die Nachkommen des Freigelassenen von den +Rechtsnachfolgern des Freilassers nicht ohne schreiende Impietaet in +Anspruch genommen werden. Also bildete schon in dem Hause selbst sich +ein Kreis abhaengig freier Leute, die von den Knechten sich ebenso +unterschieden wie von den gleichberechtigten Geschlechtsgenossen. Auf +diesem roemischen Hause beruht der roemische Staat sowohl den Elementen +als der Form nach. Die Volksgemeinde entstand aus der wie immer +erfolgten Zusammenfuegung jener alten Geschlechtsgenossenschaften der +Romilier, Voltinier, Fabier und so ferner, das roemische Gebiet aus +den vereinigten Marken dieser Geschlechter; roemischer Buerger war, wer +einem jener Geschlechter angehoerte. Jede innerhalb des Kreises in +den ueblichen Formen abgeschlossene Ehe galt als echte roemische und +begruendete fuer die Kinder das Buergerrecht; wer in unrechter oder +ausser der Ehe erzeugt war, war aus dem Gemeindeverband ausgeschlossen. +Deshalb nannten die roemischen Buerger sich die "Vaterkinder" +(patricii), insofern nur sie rechtlich einen Vater hatten. Die +Geschlechter wurden mit allen in ihnen zusammengeschobenen Familien +dem Staat, wie sie bestanden, einverleibt. Die haeuslichen und +Geschlechterkreise blieben innerhalb des Staates bestehen; allein dem +Staate gegenueber galt die Stellung in denselben nicht, so dass der +Haussohn im Hause unter, aber in politischen Pflichten und Rechten +neben dem Vater stand. Die Stellung der Schutzbefohlenen aenderte sich +natuerlich dahin, dass die Freigelassenen und die Klienten eines jeden +Schutzherrn um seinetwillen in der ganzen Gemeinde geduldet wurden; zwar +blieben sie zunaechst angewiesen auf den Schutz derjenigen Familie, +der sie angehoerten, aber es lag doch auch in der Sache, dass von dem +Gottesdienst und den Festlichkeiten der Gemeinde die Schutzbefohlenen +der Gemeindeglieder nicht gaenzlich ausgeschlossen werden konnten, +wenn auch die eigentlichen buergerlichen Rechte wie die eigentlichen +buergerlichen Lasten selbstverstaendlich dieselben nicht trafen. Um so +mehr galt dies von den Schutzbefohlenen der Gesamtschaft. So bestand +der Staat wie das Haus aus den eigenen und den zugewandten Leuten, den +Buergern und den Insassen. Wie die Elemente des Staates die auf +der Familie ruhenden Geschlechter sind, so ist auch die Form der +Staatsgemeinschaft im einzelnen wie im ganzen der Familie nachgebildet. +Dem Hause gibt die Natur selbst den Vater, mit dem dasselbe entsteht und +vergeht. In der Volksgemeinde aber, die unvergaenglich bestehen soll, +findet sich kein natuerlicher Herr, wenigstens in der roemischen nicht, +die aus freien und gleichen Bauern bestand und keines Adels von Gottes +Gnaden sich zu ruehmen vermochte. Darum wird einer aus ihrer Mitte ihr +Leiter (rex) und Herr im Hause der roemischen Gemeinde, wie denn auch in +spaeterer Zeit in oder neben seiner Wohnung der ewig flammende Herd und +die wohlversperrte Vorratskammer der Gemeinde, die roemische Vesta und +die roemischen Penaten zu finden sind - sie alle die sichtbare Einheit +des obersten Hauses darstellend, das ganz Rom einschloss. Das Koenigsamt +beginnt, wenn das Amt erledigt und der Nachfolger bezeichnet ist, sofort +und von Rechts wegen; aber vollen Gehorsam ist die Gemeinde dem Koenig +erst schuldig, wenn er die Versammlung der waffenfaehigen Freien +zusammenberufen und sie foermlich in Pflicht genommen hat. Alsdann hat +er ganz die Macht in der Gemeinde, die im Hause dem Hausvater zukommt, +und herrscht wie dieser auf Lebenszeit. Er verkehrt mit den Goettern der +Gemeinde, die er befragt und befriedigt (auspicia publica), und ernennt +alle Priester und Priesterinnen. Die Vertraege, die er abschliesst im +Namen der Gemeinde mit Fremden, sind verpflichtend fuer das ganze +Volk, obwohl sonst kein Gemeindeglied durch einen Vertrag mit dem +Nichtmitglied der Gemeinschaft gebunden wird. Sein Gebot (imperium) ist +allmaechtig im Frieden wie im Kriege, weshalb die Boten (lictores, von +licere laden) mit Beilen und Ruten ihm ueberall voranschreiten, wo er in +amtlicher Funktion auftritt. Er allein hat das Recht, oeffentlich zu +den Buergern zu reden, und er ist es, der die Schluessel zu dem +Gemeindeschatz fuehrt. Ihm steht wie dem Vater das Zuechtigungsrecht +und die Gerichtsbarkeit zu. Er erkennt Ordnungsstrafen, namentlich +Stockschlaege wegen Versehen im Kriegsdienst. Er sitzt zu Gericht in +allen privaten und kriminellen Rechtshaendeln und entscheidet unbedingt +ueber Leben und Tod wie ueber die Freiheit, so dass er dem Buerger den +Mitbuerger an Knechtes Statt zusprechen oder auch den Verkauf desselben +in die wirkliche Sklaverei, also ins Ausland anordnen kann; der Berufung +an das Volk um Begnadigung nach gefaelltem Bluturteil stattzugeben, ist +er berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Er bietet das Volk zum Kriege +auf und er befehligt das Heer; nicht minder aber muss er bei Feuerlaerm +persoenlich auf der Brandstelle erscheinen. Wie der Hausherr im Hause +nicht der Maechtigste ist, sondern der allein Maechtige, so ist auch der +Koenig nicht der erste, sondern der einzige Machthaber im Staate; er +mag aus den der heiligen oder der Gemeindesatzungen besonders kundigen +Maennern Sachverstaendigenvereine bilden und deren Rat einfordern; er +mag, um sich die Uebung der Gewalt zu erleichtern, einzelne Befugnisse +andern uebertragen, die Mitteilungen an die Buergerschaft, den Befehl im +Kriege, die Entscheidung der minder wichtigen Prozesse, die Aufspuerung +der Verbrechen; er mag namentlich, wenn er den Stadtbezirk zu verlassen +genoetigt ist, einen Stadtvogt (praefectus urbi) mit der vollen Gewalt +eines Stellvertreters daselbst zuruecklassen; aber jede Amtsgewalt neben +der koeniglichen ist aus dieser abgeleitet und jeder Beamte nur durch +den Koenig und so lange dieser will im Amt. Alle Beamten der aeltesten +Zeit, der ausserordentliche Stadtvogt sowohl wie die Abteilungsfuehrer +(tribuni, von tribus Teil) des Fussvolks (milites) und der Reiterei +(celeres), sind nichts als Beauftragte des Koenigs und keineswegs +Magistrate im spaeteren Sinn. Eine aeussere rechtliche Schranke hat +die Koenigsgewalt nicht und kann sie nicht haben; fuer den Herrn der +Gemeinde gibt es so wenig einen Richter innerhalb der Gemeinde wie fuer +den Hausherrn innerhalb des Hauses. Nur der Tod beendigt seine Macht. +Die Wahl des neuen Koenigs steht bei dem Rat der Alten, auf den im +Fall der Vakanz das "Zwischenkoenigtum" (interregnum) uebergeht. Eine +formelle Mitwirkung bei der Koenigswahl kommt der Buergerschaft erst +nach der Ernennung zu; rechtlich ruht das Koenigtum auf dem dauernden +Kollegium der Vaeter (patres), das durch den interimistischen Traeger +der Gewalt den neuen Koenig auf Lebenszeit einsetzt. Also wird "der +hohe Goettersegen, unter dem die beruehmte Roma gegruendet ist", von +dem ersten koeniglichen Empfaenger in stetiger Folge auf die Nachfolger +uebertragen und die Einheit des Staats trotz des Personenwechsels der +Machthaber unveraenderlich bewahrt. Diese Einheit des roemischen Volkes, +die im religioesen Gebiet der roemische Diovis darstellt, repraesentiert +rechtlich der Fuerst, und darum ist auch seine Tracht die des hoechsten +Gottes; der Wagen selbst in der Stadt, wo sonst jedermann zu Fuss geht, +der Elfenbeinstab mit dem Adler, die rote Gesichtsschminke, der goldene +Eichenkranz kommen dem roemischen Gott wie dem roemischen Koenig in +gleicher Weise zu. Aber man wuerde sehr irren, darum aus der roemischen +Verfassung eine Theokratie zu machen; nie sind den Italienern die +Begriffe Gott und Koenig in aegyptischer und orientalischer Weise +ineinander verschwommen. Nicht der Gott des Volkes ist der Koenig, +sondern viel eher der Eigentuemer des Staats. Darum weiss man auch +nichts von besonderer goettlicher Begnadigung eines Geschlechts oder von +irgendeinem geheimnisvollen Zauber, danach der Koenig von anderem Stoff +waere als andere Menschen; die edle Abkunft, die Verwandtschaft mit +frueheren Regenten ist eine Empfehlung, aber keine Bedingung; vielmehr +kann rechtlich jeder zu seinen Jahren gekommene und an Geist und Leib +gesunde roemische Mann zum Koenigtum gelangen ^3. Der Koenig ist also +eben nur ein gewoehnlicher Buerger, den Verdienst oder Glueck, vor allem +aber die Notwendigkeit, dass einer Herr sein muesse in jedem Hause, zum +Herrn gesetzt haben ueber seinesgleichen, den Bauer ueber Bauern, den +Krieger ueber Krieger. Wie der Sohn dem Vater unbedingt gehorcht und +doch sich nicht geringer achtet als den Vater, so unterwirft sich der +Buerger dem Gebieter, ohne ihn gerade fuer seinen Besseren zu halten. +Darin liegt die sittliche und faktische Begrenzung der Koenigsgewalt. +Der Koenig konnte zwar, auch ohne gerade das Landrecht zu brechen, viel +Unbilliges tun; er konnte den Mitstreitern ihren Anteil an der Beute +schmaelern, er konnte uebermaessige Fronden auflegen oder sonst durch +Auflagen unbillig eingreifen in das Eigentum des Buergers; aber wenn +er es tat, so vergass er, dass seine Machtfuelle nicht von Gott kam, +sondern unter Gottes Zustimmung von dem Volke, das er vertrat, und +wer schuetzte ihn, wenn dieses wieder des Eides vergass, den es ihm +geschworen? Die rechtliche Beschraenkung aber der Koenigsgewalt lag +darin, dass er das Gesetz nur zu ueben, nicht zu aendern befugt war, +jede Abweichung vom Gesetze vielmehr entweder von der Volksversammlung +und dem Rat der Alten zuvor gutgeheissen sein musste oder ein nichtiger +und tyrannischer Akt war, dem rechtliche Folgen nicht entsprangen. +So ist sittlich und rechtlich die roemische Koenigsgewalt im tiefsten +Grunde verschieden von der heutigen Souveraenitaet und ueberhaupt im +modernen Leben so wenig vom roemischen Hause wie vom roemischen +Staat ein entsprechendes Abbild vorhanden. +----------------------------------------------- ^3 Dass Lahmheit vom +hoechsten Amte ausschloss, sagt Dionys. Dass das roemische Buergertum +Bedingung wie des Konsuls so auch des Koenigtums war, versteht sich so +sehr von selbst, dass es kaum der Muehe wert ist, die Fabeleien +ueber den Buerger von Cures noch ausdruecklich abzuweisen. +----------------------------------------------- Die Einteilung der +Buergerschaft ruht auf der Pflegschaft, der curia (wohl mit curare = +coerare, koiranos verwandt); zehn Pflegschaften bilden die Gemeinde; +jede Pflegschaft stellt hundert Mann zum Fussheer (daher mil-es, wie +equ-es, der Tausendgaenger), zehn Reiter und zehn Ratmaenner. Bei +kombinierten Gemeinden erscheint eine jede derselben natuerlich als +Teil (tribus) der ganzen Gemeinde (tota umbrisch und oskisch) und +vervielfaeltigt sich die Grundzahl mit der Zahl der Teile. Diese +Einteilung bezog sich zwar zunaechst auf den Personalbestand der +Buergerschaft, ward aber ebenso auch angewandt auf die Feldmark, soweit +diese ueberhaupt aufgeteilt war. Dass es nicht bloss Teil-, sondern auch +Kurienmarken gab, kann um so weniger bezweifelt werden, als unter +den wenigen ueberlieferten roemischen Kuriennamen neben anscheinend +gentilizischen, wie zum Beispiel Faucia, auch sicher oertliche, zum +Beispiel Veliensis, vorkommen; eine jede derselben umfasste in dieser +aeltesten Zeit der Feldgemeinschaft eine Anzahl der Geschlechtsmarken, +von denen schon die Rede war. In ihrer einfachsten Gestalt ^4 begegnet +diese Verfassung in dem Schema der spaeterhin unter roemischem Einfluss +entstandenen latinischen oder Buergergemeinden; durchgaengig zaehlten +dieselben hundert Ratmaenner (centumviri). Aber auch in der aeltesten +Tradition ueber das dreiteilige Rom, welche demselben dreissig Kurien, +dreihundert Reiter, dreihundert Senatoren; dreitausend Fusssoldaten +beilegt, treten durchgaengig dieselben Normalzahlen hervor. +------------------------------------------ ^4 Selbst in Rom, wo die +einfache Zehnkurienverfassung sonst frueh verschwunden ist, findet sich +noch eine praktische Anwendung derselben, und merkwuerdig genug eben bei +demjenigen Formalakt, den wir auch sonst Grund haben, unter allen deren +unsere Rechtsueberlieferung gedenkt fuer den aeltesten zuhalten, bei +der Confarreatio. Es scheint kaum zweifelhaft, dass deren zehn +Zeugen dasselbe in der Zehnkurien-, was die dreissig Liktoren in +der Dreissigkurienverfassung sind. +------------------------------------------- Nichts ist gewisser, als +dass dieses aelteste Verfassungsschema nicht in Rom entstanden, sondern +uraltes, allen Latinern gemeinsames Recht ist, vielleicht sogar ueber +die Trennung der Staemme zurueckreicht. Die in solchen Dingen sehr +glaubwuerdige roemische Verfassungstradition, die fuer alle uebrigen +Einteilungen der Buergerschaft eine Geschichte hat, laesst einzig die +Kurieneinteilung entstehen mit der Entstehung der Stadt; und damit im +vollsten Einklang erscheint die Kurienverfassung nicht bloss in Rom, +sondern tritt in dem neuerlich aufgefundenen Schema der latinischen +Gemeindeordnungen auf als wesentlicher Teil des latinischen Stadtrechts +ueberhaupt. Der Kern dieses Schemas war und blieb die Gliederung in +Kurien. Die "Teile" koennen schon deshalb kein wesentliches Moment +gewesen sein, weil ihr Vorkommen ueberhaupt wie nicht minder ihre Zahl +zufaellig ist; wo es deren gab, kam ihnen sicher keine andere Bedeutung +zu, als dass das Andenken an eine Epoche, wo diese Teile selber Ganze +gewesen waren, sich in ihnen bewahrte ^5. Es ist nirgends ueberliefert, +dass der einzelne Teil einen Sondervorstand und Sonderzusammenkuenfte +gehabt habe; und die grosse Wahrscheinlichkeit spricht dafuer, dass +im Interesse der Einheit des Gemeinwesens den Teilen, aus denen es +zusammengeschmolzen war, dergleichen in der Tat nie verstattet worden +sind. Selbst im Heere zaehlte das Fussvolk zwar soviel Anfuehrerpaare, +als es Teile gab; aber es befehligte nicht jedes dieser +Kriegstribunenpaare das Kontingent einer Tribus, sondern sowohl jeder +einzelne Kriegstribun wie alle zusammen geboten ueber das gesamte +Fussheer. Die Geschlechter sind unter die einzelnen Kurien verteilt, die +Grenzen derselben wie die des Hauses durch die Natur gegeben. Darauf, +dass die gesetzgebende Gewalt modifizierend in diese Kreise eingegriffen +hat, das grosse Geschlecht in Zweige gespalten und es als doppeltes +gezaehlt oder mehrere schwache zusammengeschlagen, fuehrt in der +roemischen Ueberlieferung schlechterdings keine Spur; auf jeden Fall +ist dies nur in so beschraenkter Weise geschehen, dass der +verwandtschaftliche Grundcharakter des Geschlechtes dadurch nicht +veraendert worden ist. Es wird darum weder die Zahl der Geschlechter, +noch viel weniger die der Haeuser gedacht werden duerfen als rechtlich +fixiert; wenn die Kurie hundert Mann zu Fuss und zehn Reiter zu stellen +hatte, so ist es weder ueberliefert noch glaublich, dass man aus jedem +Geschlecht einen Reiter und aus jedem Hause einen Fussgaenger +genommen hat. Das einzig funktionierende Glied in dem aeltesten +Verfassungsorganismus ist die Kurie, deren es zehn, oder wo mehrere +Teile waren, je zehn auf jeden Teil gab. Eine solche Pflegschaft war +eine wirkliche korporative Einheit, deren Mitglieder wenigstens +zu gemeinsamen Festen sich versammelten, die auch jede unter einem +besonderen Pfleger (curio) standen und einen eigenen Priester (flamen +curialis) hatten; ohne Zweifel wurde auch nach Kurien ausgehoben und +geschaetzt, und im Ding trat die Buergerschaft nach Kurien zusammen und +stimmte nach Kurien ab. Indes kann diese Ordnung nicht zunaechst der +Abstimmung wegen eingefuehrt sein, da man sonst sicherlich die Zahl +der Abteilungen ungerade gemacht haben wuerde. +------------------------------------------------------- ^5 Es liegt dies +schon im Namen. Der "Teil" ist, wie der Jurist weiss, nichts als ein +ehemaliges oder auch ein kuenftiges Ganze, also in der Gegenwart ohne +alle Realitaet. ------------------------------------------------------- +So schroff der Buerger dem Nichtbuerger gegenueberstand, so vollkommen +war innerhalb der Buergerschaft die Rechtsgleichheit. Vielleicht gibt es +kein Volk, das in unerbittlich strenger Durchfuehrung des einen wie des +andern Satzes es den Roemern jemals gleichgetan hat. Die Schaerfe des +Gegensatzes zwischen Buergern und Nichtbuergern bei den Roemern +tritt vielleicht nirgends mit solcher Deutlichkeit hervor wie in der +Behandlung der uralten Institution des Ehrenbuergerrechts, welches +urspruenglich bestimmt war, diesen Gegensatz zu vermitteln. Wenn ein +Fremder durch Gemeindebeschluss in den Kreis der Buerger hineingenommen +ward, so konnte er zwar sein bisheriges Buergerrecht aufgeben, wo er +dann voellig in die neue Gemeinschaft uebertrat, aber auch jenes mit dem +ihm neu gewaehrten verbinden. So war es aelteste Sitte und so ist es in +Hellas immer geblieben, wo auch spaeterhin nicht selten derselbe Mann in +mehreren Gemeinden gleichzeitig verbuergert war. Allein das lebendiger +entwickelte Gemeindegefuehl Latiums duldete es nicht, dass man zweien +Gemeinden zugleich als Buerger angehoeren koenne, und liess fuer +den Fall, wo der neugewaehlte Buerger nicht die Absicht hatte, sein +bisheriges Gemeinderecht aufzugeben, dem nominellen Ehrenbuergerrecht +nur die Bedeutung der gastrechtlichen Freundschaft und +Schutzverpflichtung, wie sie auch Auslaendern gegenueber von jeher +vorgekommen war. Aber mit dieser strengen Einhaltung der Schranken +gegen aussen ging Hand in Hand, dass aus dem Kreise der roemischen +Buergergemeinde jede Rechtsverschiedenheit der Glieder unbedingt +ferngehalten wurde. Dass die innerhalb des Hauses bestehenden +Unterschiede, welche freilich nicht beseitigt werden konnten, innerhalb +der Gemeinde wenigstens ignoriert wurden, wurde bereits erwaehnt; +derselbe, der als Sohn dem Vater zu eigen untergeben war, konnte also +als Buerger in den Fall kommen ihm als Herr zu gebieten. Standesvorzuege +aber gab es nicht; dass die Titier den Ramnern, beide den Lucerern +in der Reihe vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen +Eintrag. Die Buergerreiterei, welche in dieser Zeit zum Einzelgefecht +vor der Linie zu Pferd oder auch zu Fuss verwandt ward und mehr eine +Eliten- oder Reservetruppe als eine Spezialwaffe war, also durchaus +die wohlhabendste, bestgeruestete und bestgeuebte Mannschaft in sich +schloss, war natuerlich angesehener als das Buergerfussvolk; aber auch +dieser Gegensatz war rein tatsaechlicher Art und der Eintritt in die +Reiterei ohne Zweifel jedem Patrizier gestattet. Es war einzig und +allein die verfassungsmaessige Gliederung der Buergerschaft, welche +rechtliche Unterschiede hervorrief; im uebrigen war die rechtliche +Gleichheit aller Gemeindeglieder selbst in der aeusserlichen Erscheinung +durchgefuehrt. Die Tracht zeichnete wohl den Vorsteher der Gemeinde vor +den Gliedern derselben, den erwachsenen dienstpflichtigen Mann vor dem +noch nicht heerbannfaehigen Knaben aus; uebrigens aber durfte der Reiche +und Vornehme wie der Arme und Niedriggeborene oeffentlich nur erscheinen +in dem gleichen einfachen Umwurf (toga) von weissem Wollenstoff. Diese +vollkommene Rechtsgleichheit der Buerger ist ohne Zweifel urspruenglich +begruendet in der indogermanischen Gemeindeverfassung, aber in dieser +Schaerfe der Auffassung und Durchfuehrung doch eine der bezeichnendsten +und der folgenreichsten Eigentuemlichkeiten der latinischen Nation; und +wohl mag man dabei sich erinnern, dass in Italien keine den latinischen +Einwanderern botmaessig gewordene Rasse aelterer Ansiedlung und +geringerer Kulturfaehigkeit begegnet und damit die hauptsaechliche +Gelegenheit mangelte, woran das indische Kastenwesen, der spartanische +und thessalische und wohl ueberhaupt der hellenische Adel und +vermutlich auch die deutsche Staendescheidung angeknuepft hat. Dass der +Staatshaushalt auf der Buergerschaft ruht, versteht sich von selbst. +Die wichtigste Buergerleistung war der Heerdienst; denn nur die +Buergerschaft hatte das Recht und die Pflicht die Waffen zu tragen. +Die Buerger sind zugleich die "Kriegerschaft" (populus, verwandt mit +populari verheeren); in den alten Litaneien ist es die "speerbewehrte +Kriegsmannschaft" (pilumnus poplus), auf die der Segen des Mars +herabgefleht wird und selbst die Benennung, mit welcher der Koenig sie +anredet, der Quiriten ^6, wird als Bezeichnung des Wehrmanns gefasst. +In welcher Art das Angriffsheer, die "Lese" (legio) gebildet ward, ist +schon gesagt worden; in der dreiteiligen roemischen Gemeinde bestand sie +aus drei Hundertschaften (centuriae) der Reiter (celeres, die Schnellen +oder flexuntes, die Schwenker) unter den drei Abteilungsfuehrern der +Reiter (tribuni celerum) ^7 und drei Tausendschaften der Fussgaenger +(milites) unter den drei Abteilungsfuehrern des Fussvolks (tribuni +militum); letzteres war vermutlich von Haus aus der Kern des +Gemeindeaufgebots. Dazu moegen etwa noch eine Anzahl ausser Reihe und +Glied fechtende Leichtbewaffnete, besonders Bogenschuetzen gekommen +sein ^8. Der Feldherr war regelmaessig der Koenig selbst. Ausser +dem Kriegsdienst konnten noch andere persoenliche Lasten den Buerger +treffen, wie die Pflicht zur Uebernahme der koeniglichen Auftraege im +Kriege wie im Frieden (I, 78) und die Fronden zur Bestellung der Aecker +oder zur Anlage oeffentlicher Bauten; wie schwer namentlich der Bau der +Stadtmauer auf der Gemeinde lastete, zeigt, dass der Name der +"Fronden" (moenia) den Ringwaellen verblieb. Eine regelmaessige direkte +Besteuerung dagegen kam ebensowenig vor wie direkte regelmaessige +Staatsausgaben. Zur Bestreitung der Gemeindelasten bedurfte es derselben +nicht, da der Staat fuer Heerfolge, Fronde und ueberhaupt oeffentliche +Dienste keine Entschaedigung gewaehrte, sondern, soweit eine solche +ueberhaupt vorkam, sie dem Dienenden entweder von dem Bezirk geleistet +ward, den zunaechst die Auflage traf, oder auch von dem, der selber +nicht dienen konnte oder wollte. Die fuer den oeffentlichen Gottesdienst +noetigen Opfertiere wurden durch eine Prozesssteuer beschafft, +indem, wer im ordentlichen Prozess unterlag, eine nach dem Werte des +Streitgegenstandes abgemessene Viehbusse (sacramentum) an den Staat +erlegte. Von stehenden Geschenken der Gemeindebuerger an den Koenig wird +nichts berichtet. Dagegen flossen dem Koenig die Hafenzoelle zu (I, +62), sowie die Einnahme von den Domaenen, namentlich der Weidezins +(scriptura) von dem auf die Gemeinweide aufgetriebenen Vieh und die +Fruchtquote (vectigalia), die die Nutzniesser der Staatsaecker an +Zinses Statt abzugeben hatten. Hierzu kam der Ertrag der Viehbussen und +Konfiskationen und der Kriegsgewinn. In Notfaellen endlich wurde eine +Umlage (tributum) ausgeschrieben, welche indes als gezwungene Anleihe +betrachtet und in besseren Zeitlaeuften zurueckgezahlt ward; ob dieselbe +die Buerger ueberhaupt traf, oder nur die Ansaessigen, laesst sich nicht +entscheiden, doch ist die letztere Annahme wahrscheinlicher. Der Koenig +leitete die Finanzen; mit dem koeniglichen Privatvermoegen indes, +das, nach den Angaben ueber den ausgedehnten Grundbesitz des letzten +roemischen Koenigsgeschlechts der Tarquinier zu schliessen, regelmaessig +bedeutend gewesen sein muss, fiel das Staatsvermoegen nicht zusammen +und namentlich der durch die Waffen gewonnene Acker scheint stets als +Staatseigentum gegolten zu haben. Ob und wie weit der Koenig in der +Verwaltung des oeffentlichen Vermoegens durch Herkommen beschraenkt war, +ist nicht mehr auszumachen; nur zeigt die spaetere Entwicklung, dass +die Buergerschaft hierbei nie gefragt worden sein kann, wogegen es Sitte +sein mochte, die Auflage des Tributum und die Verteilung des im +Kriege gewonnenen Ackerlandes mit dem Senat zu beraten. +---------------------------------------- ^6 Quiris quiritis oder +quirinus wird von den Alten gedeutet als der Lanzentraeger, von quiris +oder curis = Lanze und ire, und faellt ihnen insofern zusammen mit +samnis, samnitis und sabinus, das auch bei den Alten von sa?nion, +Speer, hergeleitet wird. Mag diese Etymologie, die sich anschliesst an +arquites, milites, pedites, equites, velites, die mit dem Bogen, die +im Tausend, die zu Fuss, die zu Pferde, die ohne Ruestung im blossen +Oberwurf gehen, auch unrichtig sein, sie ist mit der roemischen +Auffassung des Buergerbegriffs verwachsen. Ebenso werden die Juno +quiritis, der (Mars) quirinus, der Janus quirinus als speerschwingende +Gottheiten gedacht; und von Menschen gebraucht ist quiris der Wehrmann, +das ist der Vollbuerger. Damit stimmt der Sprachgebrauch ueberein. +Wo die Oertlichkeit bezeichnet werden soll, wird nie von Quiriten +gesprochen, sondern stets von Rom und Roemern (urbs Roma, populus, +civis, ager Romanus), weil die Benennung quiris so wenig eine lokale +Bedeutung hat wie civis oder miles. Eben darum koennen auch diese +Bezeichnungen nicht miteinander verbunden werden: man sagt nicht civis +quiris, weil beides, wenngleich von verschiedenen Standpunkten aus, +denselben Rechtsbegriff bezeichnet. Dagegen lautet die feierliche +Ankuendigung der Buergerleiche darauf, dass "dieser Wehrmann mit Tode +abgegangen" (ollus quiris leto datus), und ebenso redet der Koenig die +versammelte Gemeinde mit diesem Namen an und spricht, wenn er zu Gericht +sitzt, nach dem Rechte der wehrhaften Freien (ex iure quiritium, ganz +gleich dem juengeren ex iure civili). Populus Romanus, quirites ( +populus Romanus quiritium ist nicht genuegend beglaubigt) heisst also +"die Gemeinde und die einzelnen Buerger" und werden darum in einer alten +Formel (Liv. 1, 31) dem populus Romanus die prisci Latini, den quirites +die homines prisci Latini entgegengesetzt (Becker, Handbuch, Bd. 2, S. +20f.). Diesen Tatsachen gegenueber kann nur sprachliche und sachliche +Unkende noch festhalten an der Vorstellung, als habe der roemischen +Gemeinde einst eine gleichartige quiritische gegenuebergestanden und +nach deren Inkorporierung der Name der neu aufgenommenen Gemeinde den +der aufnehmenden im sakralen und rechtlichen Sprachgebrauch verdraengt. +Vgl. 1, 68 A. ^7 Unter den acht sakralen Institutionen des Numa fuehrt +Dionysios (2, 64) nach den Kurionen und den Flamines als dritte auf +die Fuehrer der Reiter (oi /e/gemones t/o/n Keleri/o/n). Nach dem +praenestinischen Kalender wird am 19. Maerz ein Fest auf dem Comitium +begangen [adstantibus pon]tificibus et trib(unis) celer(um). Valerius +Antias (bei Dion. Hal. 1, 13 vgl. 3, 41) gibt der aeltesten roemischen +Reiterei einen Fuehrer Celer und drei Centurionen, wogegen in der +Schrift 'De viris illustribus' 1 Celer selbst centurio genannt wird. +Ferner soll Brutus bei Vertreibung der Koenige tribunus celerum gewesen +sein (Liv. 1, 59), nach Dionysios (4, 71) sogar kraft dieses Amtes +die Verbannung der Tarquinier beantragt haben. Endlich identifizieren +Pomponius (dig. 1, 2, 2, 15; 19) und aehnlich, zum Teil wohl aus ihm +schoepfend, Lydus (mag. 1, 14; 37) den tribunus celerum mit dem Celer +des Antias, dem magister equitum des republikanischen Diktators, dem +Praefectus Praetorio der Kaiserzeit. Von diesen Angaben, den einzigen, +die ueber die tribuni celerum vorhanden sind, ruehrt die letzte nicht +bloss von spaeten und gaenzlich unzuverlaessigen Gewaehrsmaennern +her, sondern widerspricht auch der Bedeutung des Namens, welcher nur +"Teilfuehrer der Reiter" heissen kann; vor allen Dingen aber kann +der immer nur ausserordentlich und spaeterhin gar nicht mehr ernannte +Reiterfuehrer der republikanischen Zeit unmoeglich identisch gewesen +sein mit der fuer das Jahrfest des 19. Maerz erforderlichen, also +stehenden Magistratur. Sieht man, wie man notwendig muss, ab von der +Nachricht des Pomponius, die offenbar lediglich hervorgegangen ist aus +der mit immer steigender Unwissenheit historisierten Brutusanekdote, +so ergibt sich einfach, dass die tribuni celerum den tribuni militum in +Zahl und Wesen durchaus entsprechen und die Abteilungsfuehrer der Reiter +gewesen sind, also voellig verschieden von dem Reiterfeldherrn. ^8 +Darauf deuten die offenbar uralten Wortbildungen velites und +arquites und die spaetere Organisation der Legion. +------------------------------------------ Indes nicht bloss leistend +und dienend erscheint die roemische Buergerschaft, sondern auch +beteiligt an dem oeffentlichen Regimente. Es traten hierzu die +Gemeindeglieder alle, mit Ausnahme der Weiber und der noch nicht +waffenfaehigen Kinder, also, wie die Anrede lautet, die "Lanzenmaenner" +(quirites) auf der Dingstaette zusammen, wenn der Koenig sie berief, +um ihnen eine Mitteilung zu machen (conventio, contio) oder auch sie +foermlich auf die dritte Woche (in trinum noundinum) zusammentreten +hiess (comitia), um sie nach Kurien zu befragen. Ordnungsmaessig setzte +derselbe zweimal im Jahr, zum 24. Maerz und zum 24. Mai, dergleichen +foermliche Gemeindeversammlungen an und ausserdem, so oft es ihm +erforderlich schien; immer aber lud er die Buerger nicht zum Reden, +sondern zum Hoeren, nicht zum Fragen, sondern zum Antworten. Niemand +spricht in der Versammlung als der Koenig oder wem er das Wort zu +gestatten fuer gut findet; die Rede der Buergerschaft ist einfache +Antwort auf die Frage des Koenigs, ohne Eroerterung, ohne Begruendung, +ohne Bedingung, ohne Fragteilung. Nichtsdestoweniger ist die roemische +Buergergemeinde eben wie die deutsche und vermutlich die aelteste +indogermanische ueberhaupt die eigentliche und letzte Traegerin der Idee +des souveraenen Staats; allein diese Souveraenitaet ruht im ordentlichen +Lauf der Dinge oder aeussert sich doch hier nur darin, dass die +Buergerschaft sich zum Gehorsam gegen den Vorsteher freiwillig +verpflichtet. Zu diesem Ende richtet der Koenig, nachdem er sein Amt +angetreten hat, an die versammelten Kurien die Frage, ob sie ihm +treu und botmaessig sein und ihn selbst wie seine Boten (lictores) in +hergebrachter Weise anerkennen wollen; eine Frage, die ohne Zweifel +ebensowenig verneint werden durfte, als die ihr ganz aehnliche +Huldigung in der Erbmonarchie verweigert werden darf. Es war durchaus +folgerichtig, dass die Buergerschaft, eben als der Souveraen, +ordentlicher Weise an dem Gang der oeffentlichen Geschaefte sich nicht +beteiligte. Solange die oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die +Ausuebung der bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich +souveraene Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht +der Gesetzgeber. Aber anders ist es, wo eine Aenderung der bestehenden +Rechtsordnung oder auch nur eine Abweichung von derselben in einem +einzelnen Fall notwendig wird; und hier tritt denn auch in der +roemischen Verfassung ohne Ausnahme die Buergerschaft handelnd auf, so +dass ein solcher Akt der souveraenen Staatsgewalt vollzogen wird +durch das Zusammenwirken der Buergerschaft und des Koenigs oder +Zwischenkoenigs. Wie das Rechtsverhaeltnis zwischen Regent und Regierten +selbst durch muendliche Frage und Antwort kontraktmaessig sanktioniert +wird, so wird auch jeder Oberherrlichkeitsakt der Gemeinde zustande +gebracht durch eine Anfrage (rogatio), welche der Koenig an die Buerger +gerichtet und welcher die Mehrzahl der Kurien zugestimmt hat; in welchem +Fall die Zustimmung ohne Zweifel auch verweigert werden durfte. Darum +ist den Roemern das Gesetz nicht zunaechst, wie wir es fassen, der von +dem Souveraen an die saemtlichen Gemeindeglieder gerichtete Befehl, +sondern zunaechst der zwischen den konstitutiven Gewalten des Staates +durch Rede und Gegenrede abgeschlossene Vertrag ^9. Einer solchen +Gesetzvertragung bedurfte es rechtlich in allen Faellen, die der +ordentlichen Rechtskonsequenz zuwiderliefen. Im gewoehnlichen Rechtslauf +kann jeder unbeschraenkt sein Eigentum weggeben an wen er will, allein +nur in der Art, dass er dasselbe sofort aufgibt; dass das Eigentum +vorlaeufig dem Eigentuemer bleibe und bei seinem Tode auf einen andern +uebergehe, ist rechtlich unmoeglich - es sei denn, dass ihm die Gemeinde +solches gestatte; was hier nicht bloss die auf dem Markt versammelte, +sondern auch die zum Kampf sich ordnende Buergerschaft bewilligen +konnte. Dies ist der Ursprung der Testamente. Im gewoehnlichen +Rechtslauf kann der freie Mann das unveraeusserliche Gut der Freiheit +nicht verlieren noch weggeben, darum auch, wer keinem Hausherrn untertan +ist, sich nicht einem andern an Sohnes Statt unterwerfen - es sei denn, +dass ihm die Gemeinde solches gestatte. Dies ist die Adrogation. Im +gewoehnlichen Rechtslauf kann das Buergerrecht nur gewonnen werden durch +die Geburt und nicht verloren werden - es sei denn, dass die Gemeinde +das Patriziat verleihe oder dessen Aufgeben gestatte, was beides +unzweifelhaft urspruenglich ohne Kurienbeschluss nicht in gueltiger +Weise geschehen konnte. Im gewoehnlichen Rechtslauf trifft den +todeswuerdigen Verbrecher, nachdem der Koenig oder sein Stellvertreter +nach Urteil und Recht den Spruch getan, unerbittlich die Todesstrafe, +da der Koenig nur richten, nicht begnadigen kann - es sei denn, dass +der zum Tode verurteilte Buerger die Gnade der Gemeinde anrufe und der +Richter ihm die Betretung des Gnadenwegs freigebe. Dies ist der Anfang +der Provokation, die darum auch vorzugsweise nicht dem leugnenden +Verbrecher gestattet wird, der ueberwiesen ist, sondern dem +gestaendigen, der Milderungsgruende geltend macht. Im gewoehnlichen +Rechtslauf darf der mit einem Nachbarstaat geschlossene ewige Vertrag +nicht gebrochen werden - es sei denn, dass wegen zugefuegter Unbill +die Buergerschaft sich desselben entbunden erachtet. Daher musste sie +notwendig befragt werden, wenn ein Angriffskrieg beabsichtigt wird, +nicht aber bei dem Verteidigungskrieg, wo der andere Staat den Vertrag +bricht, noch auch beim Abschluss des Friedens; doch richtete sich +jene Frage, wie es scheint, nicht an die gewoehnliche Versammlung der +Buerger, sondern an das Heer. So wird endlich ueberhaupt, wenn der +Koenig eine Neuerung beabsichtigt, eine Aenderung des bestehenden +gemeinen Rechtes, es notwendig, die Buerger zu befragen; und insofern +ist das Recht der Gesetzgebung von alters her nicht ein Recht des +Koenigs, sondern ein Recht des Koenigs und der Gemeinde. In diesen +und in allen aehnlichen Faellen konnte der Koenig ohne Mitwirkung der +Gemeinde nicht mit rechtlicher Wirkung handeln; der vom Koenig allein +zum Patrizier erklaerte Mann blieb nach wie vor Nichtbuerger, und es +konnte der nichtige Akt nur etwa faktische Folgen erzeugen. Insofern +war also die Gemeindeversammlung, wie beschraenkt und gebunden sie auch +auftrat, doch von alters her ein konstitutives Element des roemischen +Gemeinwesens und stand dem Rechte nach mehr ueber als neben dem Koenig. +-------------------------------------------------------- ^9 Lex, die +Bindung (verwandt mit legare, zu etwas verbinden) bezeichnet bekanntlich +ueberhaupt den Vertrag, jedoch mit der Nebenbedeutung eines Vertrages, +dessen Bedingungen der Proponent diktiert und der andere Teil einfach +annimmt oder ablehnt; wie dies z. B. bei oeffentlichen Lizitationen der +Fall zu sein pflegt. Bei der lex publica populi Romani ist der Proponent +der Koenig, der Akzeptant das Volk; die beschraenkte Mitwirkung +des letzteren ist also auch sprachlich praegnant bezeichnet. +-------------------------------------------------------- Aber neben +dem Koenig und neben der Buergerversammlung erscheint in der aeltesten +Gemeindeverfassung noch eine dritte Grundgewalt, nicht zum Handeln +bestimmt wie jener noch zum Beschliessen wie diese, und dennoch neben +beide und innerhalb ihres Rechtskreises ueber beide gesetzt. Dies +ist der Rat der Alten oder der senatus. Unzweifelhaft ist derselbe +hervorgegangen aus der Geschlechtsverfassung: die alte Ueberlieferung, +dass in dem urspruenglichen Rom die saemtlichen Hausvaeter den Senat +gebildet haetten, ist staatsrechtlich insofern richtig, als jedes der +nicht erst nachher zugewanderten Geschlechter des spaeteren Rom seinen +Ursprung zurueckfuehrte auf einen jener Hausvaeter der aeltesten Stadt +als auf seinen Stammvater und Patriarchen. Wenn, wie dies wahrscheinlich +ist, es in Rom oder doch in Latium einmal eine Zeit gegeben hat, wo wie +der Staat selbst, so auch jedes seiner letzten Bestandteile, das heisst +jedes Geschlecht gleichsam monarchisch organisiert war und unter einem, +sei es durch Wahl der Geschlechtsgenossen oder des Vorgaengers, sei es +durch Erbfolge bestimmten Aeltesten stand, so ist in derselben +Epoche auch der Senat nichts gewesen als die Gesamtheit dieser +Gechlechtsaeltesten und demnach eine vom Koenig wie von der +Buergerversammlung unabhaengige Institution, gegenueber der letzteren, +unmittelbar durch die Gesamtheit der Buerger gebildeten gewissermassen +eine repraesentative Versammlung von Volksvertretern. Allerdings ist +jene gleichsam staatliche Selbstaendigkeit der Geschlechter bei dem +latinischen Stamm in unvordenklich frueher Zeit ueberwunden und der +erste und vielleicht schwerste Schritt, um aus der Geschlechtsordnung +die Gemeinde zu entwickeln, die Beseitigung der Geschlechtsaeltesten, +moeglicherweise in Latium lange vor der Gruendung Roms getan worden; wie +wir das roemische Geschlecht kennen, ist es durchaus ohne ein sichtbares +Haupt und zur Vertretung des gemeinsamen Patriarchen, von dem alle +Geschlechtsmaenner abstammen oder abzustammen behaupten, von den +lebenden Geschlechtsgenossen kein einzelner vorzugsweise berufen, +so dass selbst Erbschaft und Vormundschaft, wenn sie dem Geschlecht +ansterben, von den Geschlechtsgenossen insgesamt geltend gemacht werden. +Aber nichtsdestoweniger sind von dem urspruenglichen Wesen des Rates +der Aeltesten auch auf den roemischen Senat noch viele und wichtige +Rechtsfolgen uebergegangen; um es mit einem Worte zu sagen, die Stellung +des Senats, wonach er etwas anderes und mehr ist als ein blosser +Staatsrat, als die Versammlung einer Anzahl vertrauter Maenner, deren +Ratschlaege der Koenig einzuholen zweckmaessig findet, beruht lediglich +darauf, dass er einst eine Versammlung gewesen war gleich jener, die +Homer schildert, der um den Koenig im Kreise herum zu Rate sitzenden +Fuersten und Herren des Volkes. Solange der Senat durch die Gesamtheit +der Geschlechtshaeupter gebildet ward, kann die Zahl der Mitglieder eine +feste nicht gewesen sein, da die der Geschlechter es auch nicht war; +aber in fruehester, vielleicht schon in vorroemischer Zeit ist die Zahl +der Mitglieder des Rats der Aeltesten fuer die Gemeinde ohne Ruecksicht +auf die Zahl der zur Zeit vorhandenen Geschlechter auf hundert +festgestellt worden, sodass von der Verschmelzung der drei Urgemeinden +die Vermehrung der Senatssitze auf die seitdem feststehende Normalzahl +von dreihundert die staatsrechtlich notwendige Folge war. Auf Lebenszeit +ferner sind die Ratsherren zu allen Zeiten berufen worden; und wenn in +spaeterer Zeit dies lebenslaengliche Verbleiben mehr tatsaechlich +als von Rechts wegen eintrat und die von Zeit zu Zeit stattfindenden +Revisionen der Senatsliste eine Gelegenheit darboten, den unwuerdigen +oder auch nur missliebigen Ratsherrn zu beseitigen, so hat diese +Einrichtung sich nachweislich erst im Laufe der Zeit entwickelt. Die +Wahl der Senatoren hat allerdings, seit es Geschlechtshaeupter nicht +mehr gab, bei dem Koenig gestanden; wohl aber mag bei dieser Wahl in +aelterer Zeit, solange noch die Individualitaet der Geschlechter im +Volke lebendig war, als Regel, wenn ein Senator starb, der Koenig +einen anderen erfahrenen und bejahrten Mann derselben +Geschlechtsgenossenschaft an seine Stelle berufen haben. Vermutlich +ist erst mit der steigenden Verschmelzung und inneren Einigung der +Volksgemeinde hiervon abgegangen worden und die Auswahl der Ratsherren +ganz in das freie Ermessen des Koenigs uebergegangen, so dass nur das +noch als Missbrauch erschien, wenn er erledigte Stellen unbesetzt liess. +Die Befugnis dieses Rates der Aeltesten beruht auf der Anschauung, dass +die Herrschaft ueber die aus den Geschlechtern gebildete Gemeinde von +Rechts wegen den saemtlichen Geschlechtsaeltesten zusteht, wenn +sie auch, nach der schon in dem Hause so scharf sich auspraegenden +monarchischen Grundanschauung der Roemer, zur Zeit immer nur von einem +dieser Aeltesten, das ist von dem Koenig, ausgeuebt werden kann. Ein +jedes Mitglied des Senats ist also als solches, nicht der Ausuebung, +aber der Befugnis nach, ebenfalls Koenig der Gemeinde; weshalb auch +seine Abzeichen zwar geringer als die koeniglichen, aber denselben +gleichartig sind: er traegt den roten Schuh gleich dem Koenig, nur +dass der des Koenigs hoeher und ansehnlicher ist als der des Senators. +Hierauf beruht es ferner, dass, wie bereits erwaehnt ward, die +koenigliche Gewalt in der roemischen Gemeinde ueberhaupt nicht erledigt +werden kann. Stirbt der Koenig, so treten ohne weiteres die Aeltesten +an seine Stelle und ueben die Befugnisse der koeniglichen Gewalt. Jedoch +nach dem unwandelbaren Grundsatz, dass nur einer zur Zeit Herr sein +kann, herrscht auch jetzt immer nur einer von ihnen und es unterscheidet +sich ein solcher "Zwischenkoenig" (interrex) von dem auf Lebenszeit +ernannten zwar in der Dauer, nicht aber in der Fuelle der Gewalt. Die +Dauer des Zwischenkoenigtums ist fuer die einzelnen Inhaber festgesetzt +auf hoechstens fuenf Tage; es geht dasselbe demnach unter den Senatoren +in der Art um, dass, bis das Koenigtum auf die Dauer wieder besetzt ist, +der zeitige Inhaber bei Ablauf jener Frist gemaess der durch das Los +festgesetzten Reihenfolge es dem Nachfolger ebenfalls auf fuenf Tage +uebergibt. Ein Treuwort wird dem Zwischenkoenig begreiflicherweise von +der Gemeinde nicht geleistet. Im uebrigen aber ist der Zwischenkoenig +berechtigt und verpflichtet, nicht bloss alle dem Koenig sonst +zustehenden Amtshandlungen vorzunehmen, sondern selbst einen Koenig +auf Lebenszeit zu ernennen - nur dem erstbestellten von ihnen fehlt +ausnahmsweise das letztere Recht, vermutlich weil dieser angesehen wird +als mangelhaft eingesetzt, da er nicht von seinem Vorgaenger ernannt +ist. Also ist diese Aeltestenversammlung am letzten Ende die Traegerin +der Herrschermacht (imperium) und des Gottesschutzes (auspicia) des +roemischen Gemeinwesens und in ihr die Buergschaft gegeben fuer die +ununterbrochene Dauer desselben und seiner monarchischen, nicht aber +erblich monarchischen Ordnung. Wenn also dieser Senat spaeter den +Griechen eine Versammlung von Koenigen zu sein duenkte, so ist das nur +in der Ordnung: urspruenglich ist er in der Tat eine solche gewesen. +Aber nicht bloss insofern der Begriff des ewigen Koenigtums in dieser +Versammlung seinen lebendigen Ausdruck fand, ist sie ein wesentliches +Glied der roemischen Gemeindeverfassung. Zwar hat der Rat der Aeltesten +sich nicht in die Amtstaetigkeit des Koenigs einzumischen. Seine +Stellvertreter freilich hat dieser, falls er nicht imstande war, selbst +das Heer zu fuehren oder den Rechtsstreit zu entscheiden, wohl von +jeher aus dem Senat genommen - weshalb auch spaeter noch die hoechsten +Befehlshaberstellen regelmaessig nur an Senatoren vergeben und ebenso +als Geschworene vorzugsweise Senatoren verwendet werden. Aber weder +bei der Heerleitung noch bei der Rechtsprechung ist der Senat in seiner +Gesamtheit je zugezogen worden; weshalb es auch in dem spaeteren Rom +nie ein militaerisches Befehlsrecht und keine Gerichtsbarkeit des Senats +gegeben hat. Aber wohl galt der Rat der Alten als der berufene Wahrer +der bestehenden Verfassung, selbst gegenueber dem Koenig und der +Buergerschaft. Es lag deshalb ihm ob, jeden auf Antrag des Koenigs von +dieser gefassten Beschluss zu pruefen und, wenn derselbe die bestehenden +Rechte zu verletzen schien, demselben die Bestaetigung zu versagen; +oder, was dasselbe ist, in allen Faellen, wo verfassungsmaessig ein +Gemeindebeschluss erforderlich war, also bei jeder Verfassungsaenderung, +bei der Aufnahme neuer Buerger, bei der Erklaerung eines +Angriffskrieges, kam dem Rat der Alten ein Veto zu. Allerdings darf +man dies wohl nicht so auffassen, als habe die Gesetzgebung der +Buergerschaft und dem Rat gemeinschaftlich zugestanden, etwa wie den +beiden Haeusern in dem heutigen konstitutionellen Staat: der Senat war +nicht sowohl Gesetzgeber als Gesetzwaechter und konnte den Beschluss nur +dann kassieren, wenn die Gemeinde ihre Befugnisse ueberschritten, also +bestehende Verpflichtungen gegen die Goetter oder gegen auswaertige +Staaten oder auch organische Einrichtungen der Gemeinde durch ihren +Beschluss verletzt zu haben schien. Immer aber bleibt es vom +groessten Gewichte, dass zum Beispiel, wenn der roemische Koenig die +Kriegserklaerung beantragt und die Buergerschaft dieselbe zum Beschluss +erhoben hatte, auch die Suehne, welche die auswaertige Gemeinde zu +erlegen verpflichtet schien, von derselben umsonst gefordert worden war, +der roemische Sendbote die Goetter zu Zeugen der Unbill anrief, und mit +den Worten schloss: "darueber aber wollen wir Alten Rat pflegen daheim, +wie wir zu unsrem Rechte kommen"; erst wenn der Rat der Alten sich +einverstanden erklaert hatte, war der nun von der Buergerschaft +beschlossene, vom Senat gebilligte Krieg foermlich erklaert. Gewiss +war es weder die Absicht noch die Folge dieser Satzung, ein stetiges +Eingreifen des Senats in die Beschluesse der Buergerschaft hervorzurufen +und durch solche Bevormundung die Buergerschaft ihrer souveraenen Gewalt +zu entkleiden; aber wie im Fall der Vakanz des hoechsten Amtes der Senat +die Dauer der Gemeindeverfassung verbuergte, finden wir auch hier ihn +als den Hort der gesetzlichen Ordnung gegenueber selbst der hoechsten +Gewalt, der Gemeinde. Hieran wahrscheinlich knuepft endlich auch +die allem Anschein nach uralte Uebung an, dass der Koenig die an die +Volksgemeinde zu bringenden Antraege vorher dem Rat der Alten vorlegte +und dessen saemtliche Mitglieder eines nach dem anderen darueber ihr +Gutachten abgeben liess. Da dem Senat das Recht zustand, den gefassten +Beschluss zu kassieren, so lag es dem Koenig nahe, sich vorher die +Ueberzeugung zu verschaffen, dass Widerspruch hier nicht zu befuerchten +sei; wie denn ueberhaupt einerseits die roemische Sitte es mit sich +brachte, in wichtigen Faellen sich nicht zu entscheiden, ohne anderer +Maenner Rat vernommen zu haben, anderseits der Senat seiner ganzen +Zusammensetzung nach dazu berufen war, dem Herrscher der Gemeinde als +Staatsrat zur Seite zu stehen. Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr +als aus der bisher bezeichneten Kompetenz, die spaetere Machtfuelle des +Senats hervorgegangen; die Anfaenge indes sind unscheinbar und gehen +eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu antworten, wenn +sie gefragt werden. Es mag ueblich gewesen sein, bei Angelegenheiten von +Wichtigkeit, die weder richterliche noch feldherrliche waren, also +zum Beispiel, abgesehen von den an die Volksversammlung zu bringender +Antraegen, auch bei der Auflage von Fronden und Steuern, bei der +Einberufung der Buerger zum Wehrdienst und bei Verfuegungen ueber das +eroberte Gebiet, den Senat vorher zu fragen; aber wenn auch ueblich, +rechtlich notwendig war eine solche vorherige Befragung nicht. Der +Koenig beruft den Rat, wenn es ihm beliebt und legt die Fragen ihm vor; +ungefragt darf kein Ratsherr seine Meinung sagen, noch weniger der Rat +sich ungeladen versammeln, abgesehen von dem einen Fall, wo er in +der Vakanz zusammentritt, um die Reihenfolge der Zwischenkoenige +festzustellen. Dass es ferner dem Koenig zusteht, neben den Senatoren +und gleichzeitig mit ihnen auch andere Maenner seines Vertrauens +zu berufen und zu befragen, ist in hohem Grade wahrscheinlich. Der +Ratschlag sodann ist kein Befehl; der Koenig kann es unterlassen, ihm zu +folgen, ohne dass dem Senat ein anderes Mittel zustaende, seiner Ansicht +praktische Geltung zu schaffen als jenes frueher erwaehnte keineswegs +allgemein anwendbare Kassationsrecht. "Ich habe euch gewaehlt, nicht +dass ihr mich leitet, sondern um euch zu gebieten": diese Worte, die ein +spaeterer Schriftsteller dem Koenig Romulus in den Mund legt, bezeichnen +nach dieser Seite hin die Stellung des Senats gewiss im wesentlichen +richtig. Fassen wir die Ergebnisse zusammen. Es war die roemische +Buergergemeinde, an welcher der Begriff der Souveraenitaet haftete; aber +allein zu handeln war sie nie, mitzuhandeln nur dann befugt, wenn von +der bestehenden Ordnung abgegangen werden sollte. Neben ihr stand die +Versammlung der lebenslaenglich bestellten Gemeindeaeltesten, gleichsam +ein Beamtenkollegium mit koeniglicher Gewalt, berufen im Fall +der Erledigung des Koenigsamtes, dasselbe bis zur definitiven +Wiederbesetzung durch ihre Mitglieder zu verwalten, und befugt, den +rechtswidrigen Beschluss der Gemeinde umzustossen. Die koenigliche +Gewalt selber war, wie Sallust sagt, zugleich unbeschraenkt und durch +die Gesetze gebunden (imperium legitimum); unbeschraenkt, insofern des +Koenigs Gebot, gerecht oder nicht, zunaechst unbedingt vollzogen werden +musste, gebunden, insofern ein dem Herkommen zuwiderlaufendes und nicht +von dem wahren Souveraen, dem Volke, gutgeheissenes Gebot auf die Dauer +keine rechtlichen Folgen erzeugte. Also war die aelteste roemische +Verfassung gewissermassen die umgekehrte konstitutionelle Monarchie. Wie +in dieser der Koenig als Inhaber und Traeger der Machtfuelle des Staates +gilt und darum zum Beispiel die Gnadenakte lediglich von ihm ausgehen, +den Vertretern des Volkes aber und den ihnen verantwortlichen Beamten +die Staatsverwaltung zukommt, so war die roemische Volksgemeinde +ungefaehr, was in England der Koenig ist und das Begnadigungsrecht, wie +in England ein Reservatrecht der Krone, so in Rom ein Reservatrecht der +Volksgemeinde, waehrend alles Regiment bei dem Vorsteher der Gemeinde +stand. Fragen wir endlich nach dem Verhaeltnis des Staates selbst zu +dessen einzelnen Gliedern, so finden wir den roemischen Staat gleich +weit entfernt von der Lockerheit des blossen Schutzverbandes und von der +modernen Idee einer unbedingten Staatsallmacht. Die Gemeinde verfuegte +wohl ueber die Person des Buergers durch Auflegung von Gemeindelasten +und Bestrafung der Vergehen und Verbrechen; aber ein Spezialgesetz, das +einen einzelnen Mann wegen nicht allgemein verpoenter Handlungen mit +Strafe belegte oder bedrohte, ist, selbst wenn in den Formen nicht +gefehlt war, doch den Roemern stets als Willkuer und Unrecht erschienen. +Bei weitem beschraenkter noch war die Gemeinde hinsichtlich der +Eigentums- und, was damit mehr zusammenfiel als zusammenhing, +der Familienrechte; in Rom wurde nicht, wie in dem lykurgischen +Polizeistaat, das Haus geradezu vernichtet und die Gemeinde auf dessen +Kosten gross gemacht. Es ist einer der unleugbarsten wie einer der +merkwuerdigsten Saetze der aeltesten roemischen Verfassung, dass der +Staat den Buerger wohl fesseln und hinrichten, aber nicht ihm seinen +Sohn oder seinen Acker wegnehmen oder auch nur ihn mit bleibender +Wirkung besteuern durfte. In diesen und aehnlichen Dingen war selbst die +Gemeinde dem Buerger gegenueber beschraenkt, und diese Rechtsschranke +bestand nicht bloss im Begriff, sondern fand ihren Ausdruck und ihre +praktische Anwendung in dem verfassungsmaessigen Veto des Senats, der +gewiss befugt und verpflichtet war, jeden einem solchen Grundrecht +zuwiderlaufenden Gemeindebeschluss zu vernichten. Keine Gemeinde war +innerhalb ihres Kreises so wie die roemische allmaechtig; aber in keiner +Gemeinde auch lebte der unstraeflich sich fuehrende Buerger in +gleich unbedingter Rechtssicherheit gegenueber seinen Mitbuergern wie +gegenueber dem Staat selbst. So regierte sich die roemische Gemeinde, +ein freies Volk, das zu gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem +mystischen Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz +und unter sich, in scharfer Auspraegung der eigenen Nationalitaet, +waehrend zugleich - es wird dies nachher dargestellt werden - dem +Verkehr mit dem Auslande so grossherzig wie verstaendig die Tore weit +aufgetan wurden. Diese Verfassung ist weder gemacht noch erborgt, +sondern erwachsen in und mit dem roemischen Volke. Es versteht +sich, dass sie auf der aelteren italischen, graecoitalischen +und indogermanischen Verfassung beruht; aber es liegt doch eine +unuebersehbar lange Kette staatlicher Entwicklungsphasen zwischen den +Verfassungen, wie die Homerischen Gedichte oder Tacitus' Bericht ueber +Deutschland sie schildern, und der aeltesten Ordnung der roemischen +Gemeinde. In dem Zuruf des hellenischen, in dem Schildschlagen des +deutschen Umstandes lag wohl auch eine Aeusserung der souveraenen Gewalt +der Gemeinde; aber es war weit von da bis zu der geordneten Kompetenz +und der geregelten Erklaerung der latinischen Kurienversammlung. Es mag +ferner sein, dass, wie das roemische Koenigtum den Purpurmantel und den +Elfenbeinstab sicher den Griechen - nicht den Etruskern - entlehnt +hat, so auch die zwoelf Liktoren und andere Aeusserlichkeiten mehr +vom Ausland heruebergenommen worden sind. Aber wie entschieden die +Entwicklung des roemischen Staatsrechts nach Rom oder doch nach Latium +gehoert, und wie wenig und wie unbedeutend das Geborgte darin ist, +beweist die durchgaengige Bezeichnung aller seiner Begriffe mit Woertern +latinischer Praegung. Diese Verfassung ist es, die die Grundgedanken des +roemischen Staats fuer alle Zeiten tatsaechlich festgestellt hat; denn +trotz der wandelnden Formen steht es fest, solange es eine roemische +Gemeinde gibt, dass der Beamte unbedingt befiehlt, dass der Rat +der Alten die hoechste Autoritaet im Staate ist und dass jede +Ausnahmebestimmung der Sanktionierung des Souveraens bedarf, das heisst +der Volksgemeinde. 6. Kapitel Die Nichtbuerger und die reformierte +Verfassung Die Geschichte einer jeden Nation, der italischen aber vor +allen, ist ein grosser Synoekismus: schon das aelteste Rom, von dem wir +Kunde haben, ist ein dreieiniges, und erst mit der voelligen Erstarrung +des Roemerrums endigen die aehnlichen Inkorporationen. Abgesehen von +jenem aeltesten Verschmelzungsprozess der Ramner, Titier und Lucerer, +von dem fast nur die nackte Tatsache bekannt ist, ist der frueheste +derartige Inkorporationsakt derjenige, durch den die Huegelbuergerschaft +aufging in dem palatinischen Rom. Die Ordnung der beiden Gemeinden wird, +als sie verschmolzen werden sollten, im wesentlichen gleichartig und +die durch die Vereinigung gestellte Aufgabe in der Art gedacht +werden duerfen, dass man zu waehlen hatte zwischen dem Festhalten der +Doppelinstitution oder, unter Aufhebung der einen, der Beziehung der +uebrigbleibenden auf die ganze vereinigte Gemeinde. Hinsichtlich der +Heiligtuemer und Priesterschaften hielt man im ganzen den ersten Weg +ein. Die roemische Gemeinde besass fortan zwei Springer- und zwei +Wolfsgilden und wie einen zwiefachen Mars, so auch einen zwiefachen +Marspriester, von denen sich spaeterhin der palatinische den Priester +des Mars, der collinische den des Quirinus zu nennen pflegte. Es +ist glaublich, wenngleich nicht mehr nachzuweisen, dass die gesamten +altlatinischen Priesterschaften Roms, der Augurn, Pontifices, Vestalen, +Fetialen in gleichartiger Weise aus den kombinierten Priesterkollegien +der beiden Gemeinden vom Palatin und vom Quirinal hervorgegangen sind. +Ferner trat in der oertlichen Einteilung zu den drei Quartieren der +palatinischen Stadt, Subura, Palatin und Vorstadt, die Huegelstadt auf +dem Quirinal als viertes hinzu. Wenn dagegen bei dem urspruenglichen +Synoekismus die beitretende Gemeinde auch nach der Vereinigung +wenigstens als Teil der neuen Buergerschaft gegolten und somit +gewissermassen politisch fortbestanden hatte, so ist dies weder in +Beziehung auf die Huegelroemer noch ueberhaupt bei einem der spaeteren +Annexionsprozesse wieder vorgekommen. Auch nach der Vereinigung +zerfiel die roemische Gemeinde in die bisherigen drei Teile zu je +zehn Pflegschaften, und die Huegelroemer, moegen sie nun ihrerseits +mehrteilig gewesen sein oder nicht, muessen in die bestehenden Teile und +Pflegschaften eingeordnet worden sein. Wahrscheinlich ist dies in der +Art geschehen, dass jeder Teil und jede Pflegschaft eine Quote der +Neubuerger zugewiesen erhielt, in diesen Abteilungen aber die Neu- mit +den Altbuergern nicht vollstaendig verschmolzen; vielmehr treten fortan +jene Teile doppelgliedrig auf und scheiden sich die Titier, ebenso die +Ramner und die Lucerer in sich wieder in erste und zweite (priores, +posteriores). Eben damit haengt wahrscheinlich die in den organischen +Institutionen der Gemeinde ueberall hervortretende paarweise Anordnung +zusammen. So werden die drei Paare der heiligen Jungfrauen ausdruecklich +als die Vertreterinnen der drei Teile erster und zweiter Ordnung +bezeichnet; auch das in jeder Gasse verehrte Larenpaar ist vermutlich +aehnlich aufzufassen. Vor allem erscheint diese Anordnung im Heerwesen: +nach der Vereinigung stellt jeder Halbteil der dreiteiligen Gemeinde +hundert Berittene, und es steigt dadurch die roemische Buergerreiterei +auf sechs Hundertschaften, die Zahl der Reiterfuehrer wahrscheinlich +auch von drei auf sechs. Von einer entsprechenden Vermehrung des +Fussvolks ist nichts ueberliefert; wohl aber wird man den nachherigen +Gebrauch, dass die Legionen regelmaessig je zwei und zwei einberufen +wurden, hierauf zurueckfuehren duerfen, und wahrscheinlich ruehrt von +dieser Verdoppelung des Aufgebotes ebenfalls her, dass nicht, wie +wohl urspruenglich, drei, sondern sechs Abteilungsfuehrer die Legion +befehligen. Eine entsprechende Vermehrung der Senatsstellen hat +entschieden nicht stattgefunden, sondern die uralte Zahl von dreihundert +Ratsherren ist bis in das siebente Jahrhundert hinein die normale +geblieben; womit sich sehr wohl vertraegt, dass eine Anzahl der +angesehensten Maenner der neu hinzutretenden Gemeinde in den Senat der +palatinischen Stadt aufgenommen sein mag. Ebenso verfuhr man mit den +Magistraturen: auch der vereinigten Gemeinde stand nur ein Koenig +vor, und von seinen hauptsaechlichsten Stellvertretern, namentlich +dem Stadtvorsteher, gilt dasselbe. Man sieht, dass die sakralen +Institutionen der Huegelstadt fortbestanden und in militaerischer +Hinsicht man nicht unterliess, der verdoppelten Buergerschaft die +doppelte Mannszahl abzufordern, im uebrigen aber die Einordnung der +quirinalischen Stadt in die palatinische eine wahre Unterordnung der +ersteren gewesen ist. Wenn wir mit Recht angenommen haben, dass der +Gegensatz zwischen den palatinischen Alt- und den quirinalischen +Neubuergern zusammenfiel mit dem zwischen den ersten und zweiten +Titiern, Ramnern und Lucerern, so sind die Geschlechter der +Quirinalstadt die "zweiten" oder die "minderen" gewesen. Indes war der +Unterschied sicherlich mehr ein Ehren- als ein Rechtsvorzug. Bei den +Abstimmungen im Rat wurden die aus den alten Geschlechtern genommenen +Ratsherren vor denen der "minderen" gefragt. In gleicher Weise steht das +collinische Quartier im Range zurueck selbst hinter dem vorstaedtischen +der palatinischen Stadt, der Priester des quirinalischen Mars hinter dem +des palatinischen, die quirinalischen Springer und Woelfe hinter +denen vom Palatin. Sonach bezeichnet der Synoekismus, durch den +die palatinische Gemeinde die quirinalische in sich aufnahm, eine +Mittelstufe zwischen dem aeltesten, durch den die Titier, Ramner und +Lucerer miteinander verwuchsen, und allen spaeteren: einen eigenen +Teil zwar durfte die zutretende Gemeinde in dem neuen Ganzen nicht mehr +bilden, wohl aber noch wenigstens einen Teil in jedem Teile, und ihre +sakralen Institutionen liess man nicht bloss bestehen, was auch nachher +noch, zum Beispiel nach der Einnahme von Alba, geschah, sondern erhob +sie zu Institutionen der vereinigten Gemeinde, was spaeterhin in dieser +Weise nicht wieder vorkam. Diese Verschmelzung zweier im wesentlichen +gleichartiger Gemeinwesen war mehr eine quantitative Steigerung als +eine innerliche Umgestaltung der bestehenden Gemeinde. Von einem zweiten +Inkorporationsprozess, der weit allmaehlicher durchgefuehrt ward und +weit tiefere Folgen gehabt hat, reichen die ersten Anfaenge gleichfalls +bis in diese Epoche zurueck: es ist dies die Verschmelzung der +Buergerschaft und der Insassen. Von jeher standen in der roemischen +Gemeinde neben der Buergerschaft die Schutzleute, die "Hoerigen" +(clientes), wie man sie nannte, als die Zugewandten der einzelnen +Buergerhaeuser, oder die "Menge" (plebes, von pleo, plenus), wie sie +negativ hiessen mit Hinblick auf die mangelnden politischen Rechte ^1. +Die Elemente zu dieser Mittelstufe zwischen Freien und Unfreien waren, +wie gezeigt ward, bereits in dem roemischen Hause vorhanden; aber in der +Gemeinde musste diese Klasse aus einem zwiefachen Grunde tatsaechlich +und rechtlich zu groesserer Bedeutung erwachsen. Einmal konnte die +Gemeinde selbst wie Knechte, so auch halbfreie Hoerige besitzen; +besonders mochte nach Ueberwindung einer Stadt und Aufloesung ihres +Gemeinwesens es oft der siegenden Gemeinde zweckmaessig erscheinen, +die Masse der Buergerschaft nicht foermlich als Sklaven zu verkaufen, +sondern ihnen den faktischen Fortbesitz der Freiheit zu gestatten, +so dass sie gleichsam als Freigelassene der Gemeinde, sei es zu den +Geschlechtern, sei es zu dem Koenig in Klientelverhaeltnis traten. +Zweitens aber war durch die Gemeinde und deren Macht ueber die +einzelnen Buerger die Moeglichkeit gegeben, auch deren Klienten gegen +missbraeuchliche Handhabung des rechtlich fortbestehenden Herrenrechts +zu schuetzen. Bereits in unvordenklich frueher Zeit ist in das roemische +Landrecht der Grundsatz eingefuehrt worden, von dem die gesamte +Rechtsstellung der Insassenschaft ihren Ausgang genommen hat: dass, wenn +der Herr bei Gelegenheit eines oeffentlichen Rechtsakts - Testament, +Prozess, Schatzung - sein Herrenrecht ausdruecklich oder stillschweigend +aufgegeben habe, weder er selbst noch seine Rechtsnachfolger diesen +Verzicht gegen die Person des Freigelassenen selbst oder gar seiner +Deszendenten jemals wieder sollten willkuerlich rueckgaengig machen +koennen. Die Hoerigen und ihre Nachkommen besassen nun zwar weder +Buerger- noch Gastrecht; denn zu jenem bedurfte es foermlicher Erteilung +von seiten der Gemeinde, dieser aber setzte das Buergerrecht des Gastes +in einer mit der roemischen in Vertrag stehenden Gemeinde voraus. Was +ihnen zuteil ward, war ein gesetzlich geschuetzter Freiheitsbesitz bei +rechtlich fortdauernder Unfreiheit; und darum scheinen laengere Zeit +hindurch ihre vermoegensrechtlichen Beziehungen gleich denen der Sklaven +als Rechtsverhaeltnisse des Patrons gegolten und dieser prozessualisch +sie notwendig vertreten zu haben, womit denn auch zusammenhaengen wird, +dass der Patron im Notfall Beisteuern von ihnen einheben und sie vor +sich zu krimineller Verantwortung ziehen konnte. Aber allmaehlich +entwuchs die Insassenschaft diesen Fesseln; sie fingen an, in eigenem +Namen zu erwerben und zu veraeussern und ohne die formelle Vermittlung +ihres Patrons von den roemischen Buergergerichten Recht anzusprechen +und zu erhalten. In Ehe und Erbrecht ward die Rechtsgleichheit mit den +Buergern zwar weit eher den Auslaendern gestattet als diesen keiner +Gemeinde angehoerigen, eigentlich unfreien Leuten; aber es konnte +denselben doch nicht wohl gewehrt werden, in ihrem eigenen Kreise +Ehen einzugehen und die daran sich knuepfenden Rechtsverhaeltnisse der +eheherrlichen und vaeterlichen Gewalt, der Agnation und des Geschlechts, +der Erbschaft und der Vormundschaft, nach Art der buergerrechtlichen +zu gestalten. ---------------------------------------------------- +^1 Habuit plebem in clientelas principum descriptam (Cic. rep. 2, +2). ---------------------------------------------------- Teilweise zu +aehnlichen Folgen fuehrte die Ausuebung des Gastrechts, insofern auf +Grund desselben Auslaender sich auf die Dauer in Rom niederliessen und +dort eine Haeuslichkeit begruendeten. In dieser Hinsicht muessen seit +uralter Zeit die liberalsten Grundsaetze in Rom bestanden haben. +Das roemische Recht weiss weder von Erbgutsqualitaet noch von +Geschlossenheit der Liegenschaften und gestattet einesteils jedem +dispositionsfaehigen Mann bei seinen Lebzeiten vollkommen unbeschraenkte +Verfuegung ueber sein Vermoegen, anderseits, soviel wir wissen, jedem, +der ueberhaupt zum Verkehr mit roemischen Buergern befugt war, selbst +dem Fremden und dem Klienten, das unbeschraenkte Recht bewegliches +und, seitdem Immobilien ueberhaupt im Privateigentum stehen konnten, +in gewissen Schranken auch unbewegliches Gut in Rom zu erwerben. Es +ist eben Rom eine Handelsstadt gewesen, die, wie sie den Anfang +ihrer Bedeutung dem internationalen Verkehr verdankte, so auch das +Niederlassungsrecht mit grossartiger Freisinnigkeit jedem Kinde +ungleicher Ehe, jedem freigelassenen Knecht, jedem nach Rom unter +Aufgebung seines Heimatrechts uebersiedelnden Fremden gewaehrt hat. +Anfaenglich waren also die Buerger in der Tat die Schutzherren, die +Nichtbuerger die Geschuetzten; allein wie in allen Gemeinden, die die +Ansiedlung freigeben und das Buergerrecht schliessen, ward es auch in +Rom bald schwer und wurde immer schwerer, dieses rechtliche Verhaeltnis +mit dem faktischen Zustand in Harmonie zu erhalten. Das Aufbluehen +des Verkehrs, die durch das latinische Buendnis allen Latinern +gewaehrleistete volle privatrechtliche Gleichstellung mit Einschluss +selbst der Erwerbung von Grundbesitz, die mit dem Wohlstand steigende +Haeufigkeit der Freilassungen mussten schon im Frieden die Zahl der +Insassen unverhaeltnismaessig vermehren. Es kam dazu der groessere Teil +der Bevoelkerung der mit den Waffen bezwungenen und Rom inkorporierten +Nachbarstaedte, welcher, mochte er nun nach Rom uebersiedeln oder in +seiner alten, zum Dorf herabgesetzten Heimat verbleiben, in der Regel +wohl sein eigenes Buergerrecht mit roemischem Metoekenrecht vertauschte. +Dazu lastete der Krieg ausschliesslich auf den Altbuergern und lichtete +bestaendig die Reihen der patrizischen Nachkommenschaft, waehrend die +Insassen an dem Erfolg der Siege Anteil hatten, ohne mit ihrem Blute +dafuer zu bezahlen. Unter solchen Verhaeltnissen ist es nur befremdlich, +dass das roemische Patriziat nicht noch viel schneller zusammenschwand, +als es in der Tat der Fall war. Dass er noch laengere Zeit eine +zahlreiche Gemeinde blieb, davon ist der Grund schwerlich zu suchen +in der Verleihung des roemischen Buergerrechts an einzelne ansehnliche +auswaertige Geschlechter, die nach dem Austritt aus ihrer Heimat oder +nach der Ueberwindung ihrer Stadt das roemische Buergerrecht empfingen - +denn diese Verleihungen scheinen von Anfang an sparsam erfolgt und immer +seltener geworden zu sein, je mehr das roemische Buergerrecht im Preise +stieg. Von groesserer Bedeutung war vermutlich die Einfuehrung der +Zivilehe, wonach das von patrizischen, als Eheleute wenn auch ohne +Konfarreation zusammenlebenden Eltern erzeugte Kind volles Buergerrecht +erwarb, so gut wie das in konfarreierter Ehe erzeugte; es ist wenigstens +wahrscheinlich, dass die schon vor den Zwoelf Tafeln in Rom bestehende, +aber doch gewiss nicht urspruengliche Zivilehe eben eingefuehrt ward, um +das Zusammenschwinden des Patriziats zu hemmen ^2. Auch die Massregeln, +durch welche bereits in aeltester Zeit auf die Erhaltung einer +zahlreichen Nachkommenschaft in den einzelnen Haeusern hingewirkt +ward, gehoeren in diesen Zusammenhang. +------------------------------------------------------- ^2 Die +Bestimmungen der Zwoelf Tafeln ueber den Usus zeigen deutlich, dass +dieselben die Zivilehe bereits vorfanden. Ebenso klar geht das +hohe Alter der Zivilehe daraus hervor, dass auch sie so gut wie die +religioese Ehe die eheherrliche Gewalt notwendig in sich schloss und von +der religioesen Ehe hinsichtlich der Gewalterwerbung nur darin abwich, +dass die religioese Ehe selbst als eigentuemliche und rechtlich +notwendige Erwerbsform der Frau galt, wogegen zu der Zivilehe eine der +anderweitigen allgemeinen Formen des Eigentumserwerbs, Uebergabe von +seiten der Berechtigten oder auch Verjaehrung, hinzutreten musste, +um eine gueltige eheherrliche Gewalt zu begruenden. +------------------------------------------------------ +Nichtsdestoweniger war notwendigerweise die Zahl der Insassen in +bestaendigem und keiner Minderung unterliegendem Wachsen begriffen, +waehrend die der Buerger sich im besten Fall nicht vermindern mochte; +und infolgedessen erhielten die Insassen unmerklich eine andere und +freiere Stellung. Die Nichtbuerger waren nicht mehr bloss entlassene +Knechte und schutzbeduerftige Fremde; es gehoerten dazu die ehemaligen +Buergerschaften der im Krieg unterlegenen latinischen Gemeinden und +vor allen Dingen die latinischen Ansiedler, die nicht durch Gunst des +Koenigs oder eines anderen Buergers, sondern nach Bundesrecht in Rom +lebten. Vermoegensrechtlich unbeschraenkt gewannen sie Geld und Gut in +der neuen Heimat und vererbten gleich dem Buerger ihren Hof auf Kinder +und Kindeskinder. Auch die drueckende Abhaengigkeit von den einzelnen +Buergerhaeusern lockerte sich allmaehlich. Stand der befreite Knecht, +der eingewanderte Fremde noch ganz isoliert im Staate, so galt dies +schon nicht mehr von seinen Kindern, noch weniger von den Enkeln, +und die Beziehungen zu dem Patron traten damit von selbst immer mehr +zurueck. War in aelterer Zeit der Klient ausschliesslich fuer den +Rechtsschutz angewiesen auf die Vermittlung des Patrons, so musste, +je mehr der Staat sich konsolidierte und folgeweise die Bedeutung der +Geschlechtsvereine und der Haeuser sank, desto haeufiger auch ohne +Vermittlung des Patrons vom Koenig dem einzelnen Klienten Rechtsfolge +und Abhilfe der Unbill gewaehrt werden. Eine grosse Zahl der +Nichtbuerger, namentlich die Mitglieder der aufgeloesten latinischen +Gemeinden, standen ueberhaupt, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich +von Haus aus nicht in der Klientel der koeniglichen und der sonstigen +grossen Geschlechter und gehorchten dem Koenig ungefaehr in gleicher Art +wie die Buerger. Dem Koenig, dessen Herrschaft ueber die Buerger denn +doch am Ende abhing von dem guten Willen der Gehorchenden, musste es +willkommen sein, in diesen wesentlich von ihm abhaengigen Schutzleuten +sich eine ihm naeher verpflichtete Genossenschaft zu bilden. So erwuchs +neben der Buergerschaft eine zweite roemische Gemeinde; aus den Klienten +ging die Plebs hervor. Dieser Namenwechsel ist charakteristisch; +rechtlich ist kein Unterschied zwischen dem Klienten und dem Plebejer, +dem Hoerigen und dem Manne aus dem Volk, faktisch aber ein sehr +bedeutender, indem jene Bezeichnung das Schutzverhaeltnis zu einem +der politisch berechtigten Gemeindeglieder, diese bloss den Mangel +der politischen Rechte hervorhebt. Wie das Gefuehl der besonderen +Abhaengigkeit zuruecktrat, draengte das der politischen Zuruecksetzung +den freien Insassen sich auf; und nur die ueber allen gleichmaessig +waltende Herrschaft des Koenigs verhinderte das Ausbrechen des +politischen Kampfes zwischen der berechtigten und der rechtlosen +Gemeinde. Der erste Schritt zur Verschmelzung der beiden Volksteile +geschah indes schwerlich auf dem Wege der Revolution, den jener +Gegensatz vorzuzeichnen schien. Die Verfassungsreform, die ihren Namen +traegt vom Koenig Servius Tullius, liegt zwar ihrem geschichtlichen +Ursprung nach in demselben Dunkel, wie alle Ereignisse einer Epoche, von +der wir, was wir wissen, nicht durch historische Ueberlieferung, sondern +nur durch Rueckschluesse aus den spaeteren Institutionen wissen; aber +ihr Wesen zeugt dafuer, dass nicht die Plebejer sie gefordert haben +koennen, denen die neue Verfassung nur Pflichten, nicht Rechte gab. Sie +muss vielmehr entweder der Weisheit eines der roemischen Koenige +ihren Ursprung verdanken oder auch dem Draengen der Buergerschaft auf +Befreiung von der ausschliesslichen Belastung und auf Zuziehung der +Nichtbuerger teils zu der Besteuerung, das heisst zu der Verpflichtung, +dem Staat im Notfall vorzuschiessen (dem Tributum), und zu den Fronden, +teils zu dem Aufgebot. Beides wird in der Servianischen Verfassung +zusammengefasst, ist aber schwerlich gleichzeitig erfolgt. Ausgegangen +ist die Heranziehung der Nichtbuerger vermutlich von den oekonomischen +Lasten: es wurden diese frueh auch auf die "Begueterten" (locupletes) +oder die "stetigen Leute" (adsidui) erstreckt, und nur die gaenzlich +Vermoegenslosen, die "Kinderzeuger" (proletarii, capite censi) blieben +davon frei. Weiter folgte die politisch wichtigere Heranziehung der +Nichtbuerger zu der Wehrpflicht. Diese wurde fortan, statt auf die +Buergerschaft als solche, gelegt auf die Grundbesitzer, die tribules, +mochten sie Buerger oder bloss Insassen sein; die Heeresfolge wurde +aus einer persoenlichen zu einer Reallast. Im einzelnen war die Ordnung +folgende. Pflichtig zum Dienst war jeder ansaessige Mann vom achtzehnten +bis zum sechzigsten Lebensjahr mit Einschluss der Hauskinder ansaessiger +Vaeter, ohne Unterschied der Geburt; so dass selbst der entlassene +Knecht zu dienen hatte, wenn er ausnahmsweise zu Grundbesitz gelangt +war. Auch die grundbesitzenden Latiner - anderen Auslaendern war +der Erwerb roemischen Bodens nicht gestattet - wurden zum Dienst +herangezogen, sofern sie, was ohne Zweifel bei den meisten derselben der +Fall war, auf roemischem Gebiet ihren Wohnsitz genommen hatten. Nach der +Groesse der Grundstuecke wurde die kriegstuechtige Mannschaft +eingeteilt in die Volldienstpflichtigen oder die Vollhufener, welche in +vollstaendiger Ruestung erscheinen mussten und insofern vorzugsweise das +Kriegsheer (classis) bildeten, waehrend von den vier folgenden Reihen +der kleineren Grundbesitzer, den Besitzern von Dreivierteln, Haelften, +Vierteln und Achteln einer ganzen Bauernstelle, zwar auch die Erfuellung +der Dienstpflicht, nicht aber die volle Armierung verlangt ward, und +sie also unterhalb des Vollsatzes (infra classem) standen. Nach der +damaligen Verteilung des Bodens waren fast die Haelfte der Bauernstellen +Vollhufen, waehrend die Dreiviertel-, Halb- und Viertelhufener +jede knapp, die Achtelhufener reichlich ein Achtel der Ansaessigen +ausmachten; weshalb festgesetzt ward, dass fuer das Fussvolk auf achtzig +Vollhufener je zwanzig der drei folgenden und achtundzwanzig der letzten +Reihe ausgehoben werden sollten. Aehnlich verfuhr man bei der Reiterei: +die Zahl der Abteilungen wurde in dieser verdreifacht, und nur darin +wich man hier ab, dass die bereits bestehenden sechs Abteilungen mit den +alten Namen (Tities, Ramnes, Luceres primi und secundi) den Patriziern +blieben, waehrend die zwoelf neuen hauptsaechlich aus den Nichtbuergern +gebildet wurden. Der Grund dieser Abweichung ist wohl darin zu suchen, +dass man damals die Fusstruppen fuer jeden Feldzug neu formierte und +nach der Heimkehr entliess, dagegen die Reiter mit ihren Rossen aus +militaerischen Ruecksichten auch im Frieden zusammengehalten wurden und +regelmaessige Uebungen hielten, die als Festlichkeiten der roemischen +Ritterschaft bis in die spaeteste Zeit fortbestanden ^3. So liess man +denn auch bei dieser Reform den einmal bestehenden Schwadronen ihre +hergebrachten Namen. Um auch die Reiterei jedem Buerger zugaenglich zu +machen, wurden die unverheirateten Frauen und die unmuendigen Waisen, +soweit sie Grundbesitz hatten, angehalten, anstatt des eigenen Dienstes +einzelnen Reitern die Pferde - jeder Reiter hatte deren zwei - zu +stellen und zu fuettern. Im ganzen kam auf neun Fusssoldaten ein +Reiter; doch wurden beim effektiven Dienst die Reiter mehr geschont. +---------------------------------------------------- ^3 Aus demselben +Grund wurde bei der Steigerung des Aufgebots nach dem Eintritt der +Huegelroemer die Ritterschaft verdoppelt, bei der Fussmannschaft +aber statt der einfachen Lese eine Doppellegion einberufen. +----------------------------------------------------- Die nicht +ansaessigen Leute (adcensi, neben dem Verzeichnis der Wehrpflichtigen +stehende Leute) hatten zum Heere die Werk- und Spielleute zu stellen +sowie eine Anzahl Ersatzmaenner, die unbewaffnet (velati) mit dem Heer +zogen und, wenn im Felde Luecken entstanden, mit den Waffen der Kranken +und Gefallenen ausgeruestet in die Reihe eingestellt wurden. Zum Behuf +der Aushebung des Fussvolks wurde die Stadt eingeteilt in vier "Teile" +(tribus) wodurch die alte Dreiteilung wenigstens in ihrer lokalen +Bedeutung beseitigt ward: den palatinischen, der die Anhoehe gleiches +Namens nebst der Velia in sich schloss; den der Subura, dem die +Strasse dieses Namens, die Carinen und der Caelius angehoerten; den +esquilinischen; und den collinischen, den der Quirinal und Viminal, die +"Huegel" im Gegensatz der "Berge" des Kapitol und Palatin, bildeten. Von +der Bildung dieser Distrikte ist bereits frueher die Rede gewesen und +gezeigt, in welcher Weise dieselben aus der alten palatinischen und +quirinalischen Doppelstadt hervorgegangen sind. In welcher Weise es +herbeigefuehrt worden ist, dass jeder ansaessige Buerger einem dieser +Stadtteile angehoerte, laesst sich nicht sagen; aber es war dies der +Fall, und dass die vier Distrikte ungefaehr gleiche Mannzahl hatten, +ergibt sich aus ihrer gleichmaessigen Anziehung bei der Aushebung. +Ueberhaupt hat diese Einteilung, die zunaechst auf den Boden allein und +nur folgeweise auf die Besitzer sich bezog, einen ganz aeusserlichen +Charakter und namentlich ist ihr niemals eine religioese Bedeutung +zugekommen; denn dass in jedem Stadtdistrikt eine gewisse Zahl der +raetselhaften Argeerkapellen sich befanden, macht dieselben ebensowenig +zu sakralen Bezirken, als es die Gassen dadurch wurden, dass in jeder +ein Larenaltar errichtet ward. Jeder dieser vier Aushebungsdistrikte +hatte annaehernd den vierten Teil wie der ganzen Mannschaft, so jeder +einzelnen militaerischen Abteilung zu stellen, sodass jede Legion und +jede Zenturie gleich viel Konskribierte aus jedem Bezirk zaehlte, um +alle Gegensaetze gentilizischer und lokaler Natur in dem einen und +gemeinsamen Gemeindeaufgebot aufzuheben und vor allem durch den +maechtigen Hebel des nivellierenden Soldatengeistes Insassen und Buerger +zu einem Volke zu verschmelzen. Militaerisch wurde die waffenfaehige +Mannschaft geschieden in ein erstes und zweites Aufgebot, von denen +jene, die "Juengeren", vom laufenden achtzehnten bis zum vollendeten +sechsundvierzigsten Jahre, vorwiegend zum Felddienst verwandt wurden, +waehrend die "Aelteren" die Mauern daheim schirmten. Die militaerische +Einheit ward in der Infanterie die jetzt verdoppelte Legion, eine +vollstaendig nach alter dorischer Art gereihte und geruestete Phalanx +von sechstausend Mann, die sechs Glieder hoch eine Front von tausend +Schwergeruesteten bildete; wozu dann noch 2400 "Ungeruestete" (velites, +s. 1, 84, A.) kamen. Die vier ersten Glieder der Phalanx, die classis, +bildeten die vollgeruesteten Hopliten der Vollhufener, im fuenften und +sechsten standen die minder geruesteten Bauern der zweiten und dritten +Abteilung; die beiden letzten traten als letzte Glieder zu der Phalanx +hinzu oder kaempften daneben als Leichtbewaffnete. Fuer die leichte +Ausfuellung zufaelliger Luecken, die der Phalanx so verderblich sind, +war gesorgt. Es standen also in derselben 84 Zenturien oder 8400 Mann, +davon 6000 Hopliten, 4000 der ersten, je 1000 der beiden folgenden +Abteilungen, ferner 2400 Leichte, davon 1000 der vierten, 1200 der +fuenften Abteilung; ungefaehr stellte jeder Aushebungsbezirk zu der +Phalanx 2100, zu jeder Zenturie 25 Mann. Diese Phalanx war das zum +Ausruecken bestimmte Heer, waehrend die gleiche Truppenmacht auf die +fuer die Stadtverteidigung zurueckbleibenden Aelteren gerechnet wurde; +wodurch also der Normalbestand des Fussvolks auf 16800 Mann kam, +80 Zenturien der ersten, je 20 der drei folgenden, 28 der letzten +Abteilung; ungerechnet die beiden Zenturien Ersatzmannschaft sowie die +der Werk- und die der Spielleute. Zu allen diesen kam die Reiterei, +welche aus 1800 Pferden bestand; dem ausrueckenden Heer ward indes oft +nur der dritte Teil der Gesamtzahl beigegeben. Der Normalbestand des +roemischen Heeres ersten und zweiten Aufgebots stieg sonach auf nahe +an 20000 Mann; welche Zahl dem Effektivbestand der roemischen +Waffenfaehigen, wie er war zur Zeit der Einfuehrung dieser neuen +Organisation, unzweifelhaft im allgemeinen entsprochen haben wird. Bei +steigender Bevoelkerung wurde nicht die Zahl der Zenturien vermehrt, +sondern man verstaerkte durch zugegebene Leute die einzelnen +Abteilungen, ohne doch die Grundzahl ganz fallen zu lassen; wie denn die +roemischen der Zahl nach geschlossenen Korporationen ueberhaupt haeufig +durch Aufnahme ueberzaehliger Mitglieder die ihnen gesetzte Schranke +umgingen. Mit dieser neuen Heeresordnung Hand in Hand ging die +sorgfaeltigere Beaufsichtigung des Grundbesitzes von seiten des Staats. +Es wurde entweder jetzt eingefuehrt oder doch sorgfaeltiger bestimmt, +dass ein Erdbuch angelegt werde, in welchem die einzelnen Grundbesitzer +ihre Aecker mit dem Zubehoer, den Gerechtigkeiten, den Knechten, den +Zug- und Lasttieren verzeichnen lassen sollten. Jede Veraeusserung, die +nicht offenkundig und vor Zeugen geschah, wurde fuer nichtig erklaert +und eine Revision des Grundbesitzregisters, das zugleich Aushebungsrolle +war, in jedem vierten Jahre vorgeschrieben. So sind aus der +servianischen Kriegsordnung die Manzipation und der Zensus +hervorgegangen. Augenscheinlich ist diese ganze Institution von Haus aus +militaerischer Natur. In dem ganzen weitlaeufigen Schema begegnet auch +nicht ein einziger Zug, der auf eine andere als die rein kriegerische +Bestimmung der Zenturien hinwiese; und dies allein muss fuer jeden, der +in solchen Dingen zu denken gewohnt ist, genuegen, um ihre Verwendung +zu politischen Zwecken fuer spaetere Neuerung zu erklaeren. Wenn, +wie wahrscheinlich, in aeltester Zeit, wer das sechzigste Jahr +ueberschritten hat, von den Zenturien ausgeschlossen ist, so hat dies +keinen Sinn, sofern dieselben von Anfang an bestimmt waren, gleich und +neben den Kurien die Buergergemeinde zu repraesentieren. Indes wenn auch +die Zenturienordnung lediglich eingefuehrt ward, um die Schlagfertigkeit +der Buergschaft durch die Beziehung der Insassen zu steigern, und +insofern nichts verkehrter ist, als die Servianische Ordnung fuer die +Einfuehrung der Timokratie in Rom auszugeben, so wirkte doch folgeweise +die neue Wehrpflichtigkeit der Einwohnerschaft auch auf ihre politische +Stellung wesentlich zurueck. Wer Soldat werden muss, muss auch Offizier +werden koennen, solange der Staat nicht faul ist; ohne Frage konnten +in Rom jetzt auch Plebejer zu Centurionen und Kriegstribunen ernannt +werden. Wenn ferner auch der bisherigen in den Kurien vertretenen +Buergerschaft durch die Zenturieninstitution der Sonderbesitz der +politischen Rechte nicht geschmaelert werden sollte, so mussten doch +unvermeidlich diejenigen Rechte, welche die bisherige Buergerschaft +nicht als Kurienversammlung, sondern als Buergeraufgebot geuebt hatte, +uebergehen auf die neuen Buerger- und Insassenzenturien. Die Zenturien +also sind es fortan, die der Koenig vor dem Beginn eines Angriffskrieges +um ihre Einwilligung zu befragen hat. Es ist wichtig der spaeteren +Entwicklung wegen, diese ersten Ansaetze zu einer Beteiligung der +Zenturien an den oeffentlichen Angelegenheiten zu bezeichnen; allein +zunaechst trat der Erwerb dieser Rechte durch die Zenturien mehr +folgeweise ein, als dass er geradezu beabsichtigt worden waere, und +nach wie vor der Servianischen Reform galt die Kurienversammlung als die +eigentliche Buergergemeinde, deren Huldigung das ganze Volk dem Koenig +verpflichtete. Neben diesen neuen grundsaessigen Vollbuergern standen +die angesessenen Auslaender aus dem verbuendeten Latium als teilnehmend +an den oeffentlichen Lasten, der Steuer und den Fronden (daher +municipes); waehrend die ausser den Tribus stehenden, nicht +ansaessigen und des Wehr- und Stimmrechts entbehrenden Buerger nur als +steuerpflichtig (aerarii) in Betracht kommen. Hatte man somit bisher +nur zwei Klassen der Gemeindeglieder: Buerger und Schutzverwandte +unterschieden, so stellten jetzt sich diese drei politischen Klassen +fest, die viele Jahrhunderte hindurch das roemische Staatsrecht +beherrscht haben. Wann und wie diese neue militaerische Organisation +der roemischen Gemeinde ins Leben trat, darueber sind nur Vermutungen +moeglich. Sie setzt die vier Quartiere voraus, das heisst, die +Servianische Mauer musste gezogen sein, bevor die Reform stattfand. +Aber auch das Stadtgebiet musste schon seine urspruengliche Grenze +betraechtlich ueberschritten haben, wenn es 8000 volle ebensoviel +Teilhufener oder Hufenersoehne stellen konnte. Wir kennen zwar den +Flaechenraum der vollen roemischen Bauernstelle nicht, allein es wird +nicht moeglich sein, sie unter 20 Morgen anzusetzen ^4; rechnen wir +als Minimum 10000 Vollhufen, so wuerden diese einen Flaechenraum von 9 +deutschen Quadratmeilen Ackerland voraussetzen, wonach, wenn man Weide, +Haeuserraum und nicht kulturfaehigen Boden noch so maessig in Ansatz +bringt, das Gebiet zu der Zeit, wo diese Reform durchgefuehrt ward, +mindestens eine Ausdehnung von 20 Quadratmeilen, wahrscheinlich +aber eine noch betraechtlichere, gehabt haben muss. Folgt man der +Ueberlieferung, so muesste man gar eine Zahl von 84000 ansaessigen und +waffenfaehigen Buergern annehmen; denn so viel soll Servius bei dem +ersten Zensus gezaehlt haben. Indes dass diese Zahl fabelhaft ist, +zeigt ein Blick auf die Karte; auch ist sie nicht wahrhaft ueberliefert, +sondern vermutungsweise berechnet, indem die 16800 Waffenfaehigen des +Normalstandes der Infanterie nach einem durchschnittlichen die Familie +zu fuenf Koepfen ansetzenden Ueberschlag eine Zahl von 84000 Buergern zu +ergeben schienen und diese Zahl mit der der Waffenfaehigen verwechselt +ward. Aber auch nach jenen maessigeren Saetzen ist bei einem Gebiet von +etwa 16000 Hufen mit einer Bevoelkerung von nahe an 20000 Waffenfaehigen +und mindestens der dreifachen Zahl von Frauen, Kindern und Greisen, +nicht grundsaessigen Leuten und Knechten notwendig anzunehmen, dass +nicht bloss die Gegend zwischen Tiber und Anio gewonnen, sondern auch +die albanische Mark erobert war, bevor die Servianische Verfassung +festgestellt wurde; womit denn auch die Sage uebereinstimmt. Wie das +Verhaeltnis der Patrizier und Plebejer im Heere sich der Zahl +nach urspruenglich gestellt hat, ist nicht zu ermitteln. +---------------------------------------------------------- ^4 Schon um +480 erschienen Landlose von sieben Morgen (Val. Max. 3, 3, 5; Colum. 1 +praef. 14, 1, 3, 11; Plin. nat. 18,3,18; vierzehn Morgen: Ps. Aur. Vict. +33; Plut. apophth. reg. et imp. p. 235 Duebner, wonach Plut. Crass. 2 zu +berichtigen ist) den Empfaengern klein. Die Vergleichung der deutschen +Verhaeltnisse ergibt dasselbe. Jugerum und Morgen, beide urspruenglich +mehr Arbeits- als Flaechenmasse, koennen angesehen werden als +urspruenglich identisch. Wenn die deutsche Hufe regelmaessig aus 30, +nicht selten auch aus 20 oder 40 Morgen bestand, und die Hofstaette +haeufig, wenigstens bei den Angelsachsen, ein Zehntel der Hufe betrug, +so wird bei Beruecksichtigung der klimatischen Verschiedenheit und des +roemischen Heredium von zwei Morgen die Annahme einer roemischen Hufe +von 20 Morgen den Verhaeltnissen angemessen erscheinen. Freilich bleibt +es zu bedauern, dass die Ueberlieferung uns eben hier im Stich laesst. +------------------------------------------------------- Im allgemeinen +aber ist es einleuchtend einerseits, dass diese Servianische Institution +nicht hervorgegangen ist aus dem Staendekampf, sondern dass sie den +Stempel eines reformierenden Gesetzgebers an sich traegt gleich der +Verfassung des Lykurgos, des Solon, des Zaleukos, anderseits, dass sie +entstanden ist unter griechischem Einfluss. Einzelne Analogien koennen +truegen, wie zum Beispiel die schon von den Alten hervorgehobene, dass +auch in Korinth die Ritterpferde auf die Witwen und Waisen angewiesen +wurden; aber die Entlehnung der Ruestung wie der Gliederstellung von dem +griechischen Hoplitensystem ist sicher kein zufaelliges Zusammentreffen. +Erwaegen wir nun, dass eben im zweiten Jahrhundert der Stadt +die griechischen Staaten in Unteritalien von der reinen +Geschlechterverfassung fortschritten zu einer modifizierten, die das +Schwergewicht in die Haende der Besitzenden legte ^5, so werden +wir hierin den Anstoss erkennen, der in Rom die Servianische Reform +hervorrief, eine im wesentlichen auf demselben Grundgedanken beruhende +und nur durch die streng monarchische Form des roemischen Staats +in etwas abweichende Bahnen gelenkte Verfassungsaenderung. +--------------------------------------------- ^5 Auch die Analogie +zwischen der sogenannten Servianischen Verfassung und der Behandlung der +attischen Metoeken verdient hervorgehoben zu werden. Athen hat eben wie +Rom verhaeltnismaessig frueh den Insassen die Tore geoeffnet und dann +auch dieselben zu den Lasten des Staates mit herangezogen. Je weniger +hier ein unmittelbarer Zusammenhang angenommen werden kann, desto +bestimmter zeigt es sich, wie dieselben Ursachen - staedtische +Zentralisierung und staedtische Entwicklung - ueberall und notwendig +die gleichen Folgen herbeifuehren. +--------------------------------------------- 7. Kapitel Roms Hegemonie +in Latium An Fehden unter sich und mit den Nachbarn wird es der tapfere +und leidenschaftliche Stamm der Italiker niemals haben fehlen lassen; +mit dem Aufbluehen des Landes und der steigenden Kultur muss die Fehde +allmaehlich in den Krieg, der Raub in die Eroberung uebergegangen sein +und politische Maechte angefangen haben, sich zu gestalten. Indes von +jenen fruehesten Raufhaendeln und Beutezuegen, in denen der Charakter +der Voelker sich bildet und sich aeusserst wie in den Spielen und +Fahrten des Knaben der Sinn des Mannes, hat kein italischer Homer uns +ein Abbild aufbewahrt; und ebensowenig gestattet uns die geschichtliche +Ueberlieferung, die aeussere Entwicklung der Machtverhaeltnisse der +einzelnen latinischen Gaue auch nur mit annaehernder Genauigkeit zu +erkennen. Hoechstens von Rom laesst die Ausdehnung seiner Macht und +seines Gebietes sich einigermassen verfolgen. Die nachweislich aeltesten +Grenzen der vereinigten roemischen Gemeinde sind bereits angegeben +worden; sie waren landeinwaerts durchschnittlich nur etwa eine deutsche +Meile von dem Hauptort des Gaus entfernt und erstreckten sich einzig +gegen die Kueste zu bis an die etwas ueber drei deutsche Meilen von +Rom entfernte Tibermuendung (Ostia). "Groessere und kleinere +Voelkerschaften", sagt Strabon in der Schilderung des aeltesten +Rom, "umschlossen die neue Stadt, von denen einige in unabhaengigen +Ortschaften wohnten und keinem Stammverband botmaessig waren". Auf +Kosten zunaechst dieser stammverwandten Nachbarn scheinen die aeltesten +Erweiterungen des roemischen Gebietes erfolgt zu sein. Die am oberen +Tiber und zwischen Tiber und Anio gelegenen latinischen Gemeinden +Antemnae, Crustumerium, Ficulnea, Medullia, Caenina, Corniculum, +Cameria, Collatia drueckten am naechsten und empfindlichsten auf Rom +und scheinen schon in fruehester Zeit durch die Waffen der Roemer +ihre Selbstaendigkeit eingebuesst zu haben. Als selbstaendige Gemeinde +erscheint in diesem Bezirk spaeter nur Nomentum, das vielleicht durch +Buendnis mit Rom seine Freiheit rettete; um den Besitz von Fidenae, dem +Brueckenkopf der Etrusker am linken Ufer des Tiber, kaempften Latiner +und Etrusker, das heisst Roemer und Veienter mit wechselndem Erfolg. +Gegen Gabii, das die Ebene zwischen dem Anio und den Albaner Bergen +innehatte, stand der Kampf lange Zeit im Gleichgewicht; bis in die +spaete Zeit hinab galt das gabinische Gewand als gleichbedeutend mit dem +Kriegskleid und der gabinische Boden als Prototyp des feindlichen Landes +^1. Durch diese Eroberungen mochte das roemische Gebiet sich auf etwa 9 +Quadratmeilen erweitert haben. Aber lebendiger als diese verschollenen +Kaempfe ist, wenn auch in sagenhaftem Gewande, der Folgezeit eine +andere uralte Waffentat der Roemer im Andenken geblieben: Alba, die +alte heilige Metropole Latiums, ward von roemischen Scharen erobert und +zerstoert. Wie der Zusammenstoss entstand und wie er entschieden ward, +ist nicht ueberliefert; der Kampf der drei roemischen gegen die drei +albanischen Drillingsbrueder ist nichts als eine personifizierte +Bezeichnung des Kampfes zweier maechtiger und eng verwandter Gaue, von +denen wenigstens der roemische ein dreieiniger war. Wir wissen eben +nichts weiter als die nackte Tatsache der Unterwerfung und Zerstoerung +Albas durch Rom ^2. ---------------------------------------------------- +^1 Ebenso charakteristisch sind die Verwuenschungsformeln fuer Gabii und +Fidenae (Macr. Sat. 3, 9), waehrend doch eine wirkliche geschichtliche +Verfluchung des Stadtbodens, wie sie bei Veii, Karthago, Fregellae in +der Tat stattgefunden hat, fuer diese Staedte nirgends nachweisbar und +hoechst unwahrscheinlich ist. Vermutlich waren alte Bannfluchformulare +auf diese beiden verhassten Staedte gestellt und wurden von spaeteren +Antiquaren fuer geschichtliche Urkunden gehalten. ^2 Aber zu bezweifeln, +dass die Zerstoerung Albas in der Tat von Rom ausgegangen sei wie es +neulich von achtbarer Seite geschehen ist, scheint kein Grund vorhanden. +Es ist wohl richtig, dass der Bericht ueber Albas Zerstoerung in seinen +Einzelheiten eine Kette von Unwahrscheinlichkeiten und Unmoeglichkeiten +ist; aber das gilt eben von jeder in Sagen eingesponnenen historischen +Tatsache. Auf die Frage, wie sich das uebrige Latium zu dem Kampfe +zwischen Alba und Rom verhielt, haben wir freilich keine Antwort; aber +die Frage selbst ist falsch gestellt, denn es ist unerwiesen, dass +die latinische Bundesverfassung einen Sonderkrieg zweier latinischer +Gemeinden schlechterdings untersagte. Noch weniger widerspricht +die Aufnahme einer Anzahl albischer Familien in den roemischen +Buergerverband der Zerstoerung Albas durch die Roemer; warum soll es +nicht in Alba eben wie in Capua eine roemische Partei gegeben haben? +Entscheidend duerfte aber der Umstand sein, dass Rom in religioeser +wie in politischer Hinsicht als Rechtsnachfolgerin von Alba auftritt; +welcher Anspruch nicht auf die Uebersiedelung einzelner Geschlechter, +sondern nur auf die Eroberung der Stadt sich gruenden konnte und +gegruendet ward. ---------------------------------------- Dass in +der gleichen Zeit, wo Rom sich am Anio und auf dem Albaner Gebirge +festsetzte, auch Praeneste, welches spaeterhin als Herrin von acht +benachbarten Ortschaften erscheint, ferner Tibur und andere latinische +Gemeinden in gleicher Weise ihr Gebiet erweitert und ihre spaetere +verhaeltnismaessig ansehnliche Macht begruendet haben moegen, laesst +sich vollends nur vermuten. Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen +wir genaue Berichte ueber den rechtlichen Charakter und die rechtlichen +Folgen dieser aeltesten latinischen Eroberungen. Im ganzen ist es nicht +zu bezweifeln, dass sie nach demselben Inkorporationssystem behandelt +wurden, woraus die dreiteilige roemische Gemeinde hervorgegangen war; +nur dass die durch die Waffen zum Eintritt gezwungenen Gaue nicht +einmal, wie jene aeltesten drei, als Quartiere der neuen vereinigten +Gemeinde eine gewisse relative Selbstaendigkeit bewahrten, sondern +voellig und spurlos in dem Ganzen verschwanden (I, 99). Soweit die +Macht des latinischen Gaues reichte, duldete er in aeltester Zeit keinen +politischen Mittelpunkt ausser dem eigenen Hauptort, und noch weniger +legte er selbstaendige Ansiedlungen an, wie die Phoeniker und die +Griechen es taten und damit in ihren Kolonien vorlaeufig Klienten und +kuenftige Rivalen der Mutterstadt erschufen. Am merkwuerdigsten in +dieser Hinsicht ist die Behandlung, die Ostia durch Rom erfuhr: Die +faktische Entstehung einer Stadt an dieser Stelle konnte und wollte +man nicht hindern, gestattete aber dem Orte keine politische +Selbstaendigkeit und gab darum den dort Angesiedelten kein Ortsbuerger-, +sondern liess ihnen bloss, wenn sie es bereits besassen, das allgemeine +roemische Buergerrecht ^3. Nach diesem Grundsatz bestimmte sich auch das +Schicksal der schwaecheren Gaue, die durch Waffengewalt oder auch +durch freiwillige Unterwerfung einem staerkeren untertaenig wurden. +Die Festung des Gaues wurde geschleift, seine Mark zu der Mark der +Ueberwinder geschlagen, den Gaugenossen selbst wie ihren Goettern in +dem Hauptort des siegenden Gaues eine neue Heimat gegruendet. Eine +foermliche Uebersiedelung der Besiegten in die neue Hauptstadt, wie +sie bei den Staedtegruendungen im Orient Regel ist, wird man hierunter +freilich nicht unbedingt zu verstehen haben. Die Staedte Latiums konnten +in dieser Zeit wenig mehr sein als die Festungen und Wochenmaerkte der +Bauern; im ganzen genuegte die Verlegung des Markt- und Dingverkehrs an +den neuen Hauptort. Dass selbst die Tempel oft am alten Platze blieben, +laesst sich an dem Beispiel von Alba und Caenina dartun, welchen +Staedten noch nach der Zerstoerung eine Art religioeser Scheinexistenz +geblieben sein muss. Selbst wo die Festigkeit des geschleiften Ortes +eine wirkliche Verpflanzung der Insassen erforderlich machte, wird man +mit Ruecksicht auf die Ackerbestellung dieselben haeufig in offenen +Weilern ihrer alten Mark angesiedelt haben. Dass indes nicht selten auch +die ueberwundenen alle oder zum Teil genoetigt wurden, sich in ihrem +neuen Hauptort niederzulassen, beweist besser als alle einzelnen +Erzaehlungen aus der Sagenzeit Latiums der Satz des roemischen +Staatsrechts, dass nur, wer die Grenzen des Gebietes erweitert habe, die +Stadtmauer (das Pomerium) vorzuschieben befugt sei. Natuerlich wurde +den ueberwundenen, uebergesiedelt oder nicht, in der Regel das +Schutzverwandtenrecht aufgezwungen ^4; einzelne Geschlechter wurden aber +auch wohl mit dem Buergerrecht, das heisst dem Patriziat, beschenkt. +Noch in der Kaiserzeit kannte man die nach dem Fall ihrer Heimat in die +roemische Buergerschaft eingereihten albischen Geschlechter, darunter +die Iulier, Servilier, Quinctilier, Cloelier, Geganier, Curiatier, +Metilier; das Andenken ihrer Herkunft bewahrten ihre albischen +Familienheiligtuemer, unter denen das Geschlechterheiligtum der Iulier +in Bovillae sich in der Kaiserzeit wieder zu grossem Ansehen erhob. +------------------------------------------------ ^3 Hieraus entwickelte +sich der staatsrechtliche Begriff der See- oder Buergerkolonie (colonia +civium Romanorum), das heisst einer faktisch gesonderten, aber rechtlich +unselbstaendigen und willenlosen Gemeinde, die in der Hauptstadt aufgeht +wie im Vermoegen des Vaters das Peculium des Sohnes und als stehende +Besatzung vom Dienst in der Legion befreit ist. ^4 Darauf geht ohne +Zweifel die Bestimmung der Zwoelf Tafeln: Nex[i mancipiique] forti +sanatique idem ius esto, d. h. es soll im privatrechtlichen Verkehr dem +Guten und dem Gebesserten gleiches Recht zustehen. An die latinischen +Bundesgenossen kann hier nicht gedacht sein, da deren rechtliche +Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt wird und das +Zwoelftafelgesetz ueberhaupt nur vom Landrecht handelt; sondern die +sanates sind die Latini prisci cives Romani, das heisst die von +den Roemern in das Plebejat genoetigten Gemeinden Latiums. +------------------------------------------ Diese Zentralisierung +mehrerer kleiner Gemeinden in einer groesseren war natuerlich nichts +weniger als eine spezifisch roemische Idee. Nicht bloss die Entwicklung +Latiums und der sabellischen Staemme bewegt sich um die Gegensaetze der +nationalen Zentralisation und der kantonalen Selbstaendigkeit, sondern +es gilt das gleiche auch von der Entwicklung der Hellenen. Es war +dieselbe Verschmelzung vieler Gaue zu einem Staat, aus der in Latium Rom +und in Attika Athen hervorging; und eben dieselbe Fusion war es, welche +der weise Thales dem bedraengten Bunde der ionischen Staedte als den +einzigen Weg zur Rettung ihrer Nationalitaet bezeichnete. Wohl aber ist +es Rom gewesen, das diesen Einheitsgedanken folgerichtiger, ernstlicher +und gluecklicher festhielt als irgendein anderer italischer Gau; und +eben wie Athens hervorragende Stellung in Hellas die Folge seiner +fruehen Zentralisierung ist, so hat auch Rom seine Groesse lediglich +demselben hier noch weit energischer durchgefuehrten System zu +danken. Wenn also die Eroberungen Roms in Latium im wesentlichen als +gleichartige, unmittelbare Gebiets- und Gemeindeerweiterungen betrachtet +werden duerfen, so kommt doch derjenigen von Alba noch eine besondere +Bedeutung zu. Es sind nicht bloss die problematische Groesse und der +etwaige Reichtum der Stadt, welche die Sage bestimmt haben, die Entnahme +Albas in so besonderer Weise hervorzuheben. Alba galt als die Metropole +der latinischen Eidgenossenschaft und hatte die Vorstandschaft unter den +dreissig berechtigten Gemeinden. Die Zerstoerung Albas hob natuerlich +den Bund selbst so wenig auf wie die Zerstoerung Thebens die boeotische +Genossenschaft ^5; vielmehr nahm, dem streng privatrechtlichen Charakter +des latinischen Kriegsrechts vollkommen entsprechend, Rom jetzt als +Rechtsnachfolgerin von Alba dessen Bundesvorstandschaft in Anspruch. +Ob und welche Krisen der Anerkennung dieses Anspruchs vorhergingen oder +nachfolgten, vermoegen wir nicht anzugeben; im ganzen scheint man die +roemische Hegemonie ueber Latium bald und durchgaengig anerkannt zu +haben, wenn auch einzelne Gemeinden, wie zum Beispiel Labici und vor +allem Gabii, zeitweilig sich ihr entzogen haben moegen. Schon damals +mochte Rom als seegewaltig der Landschaft, als Stadt den Dorfschaften, +als Einheitsstaat der Eidgenossenschaft gegenueberstehen, schon damals +nur mit und durch Rom die Latiner ihre Kuesten gegen Karthager, Hellenen +und Etrusker schirmen und ihre Landgrenze gegen die unruhigen Nachbarn +sabellischen Stammes behaupten und erweitern koennen. Ob der materielle +Zuwachs, den Rom durch die Ueberwaeltigung von Alba erhielt, groesser +war als die durch die Einnahme von Antemnae oder Collatia erlangte +Machtvermehrung, laesst sich nicht ausmachen; es ist sehr moeglich, +dass Rom nicht erst durch die Eroberung Albas die maechtigste latinische +Gemeinde ward, sondern schon lange vorher es war; aber was dadurch +gewonnen ward, war die Vorstandschaft bei dem latinischen Feste und +damit die Grundlage der kuenftigen Hegemonie der roemischen Gemeinde +ueber die gesamte latinische Eidgenossenschaft. Es ist wichtig, diese +entscheidenden Verhaeltnisse so bestimmt wie moeglich zu bezeichnen. +---------------------------------------------------- ^5 Es scheint sogar +aus einem Teile der albischen Mark die Gemeinde Bovillae gebildet und +diese an Albas Platz unter die autonomen latinischen Staedte eingetreten +zu sein. Ihren albischen Ursprung bezeugt der Iulierkult und der +Name Albani Longani Bovillenses (Orelli-Henzen 119, 2252, 6019); +ihre Autonomie Dionysios (5, 61) und Cicero (Planc. 9, 23). +--------------------------------------------------------------- Die Form +der roemischen Hegemonie ueber Latium war im ganzen die eines gleichen +Buendnisses zwischen der roemischen Gemeinde einer- und der latinischen +Eidgenossenschaft anderseits, wodurch ein ewiger Landfriede in der +ganzen Mark und ein ewiges Buendnis fuer den Angriff wie fuer die +Verteidigung festgestellt ward. "Friede soll sein zwischen den Roemern +und allen Gemeinden der Latiner, solange Himmel und Erde bestehen; sie +sollen nicht Krieg fuehren untereinander noch Feinde ins Land rufen noch +Feinden den Durchzug gestatten; dem Angegriffenen soll Hilfe geleistet +werden mit gesamter Hand und gleichmaessig verteilt werden, was gewonnen +ist im gemeinschaftlichen Krieg." Die verbriefte Rechtsgleichheit im +Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im Erbrecht, verflocht die +Interessen der schon durch die gleiche Sprache und Sitte +verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen Beziehungen des +Geschaeftsverkehrs, und es ward damit etwas aehnliches erreicht wie in +unserer Zeit durch die Beseitigung der Zollschranken. Allerdings +blieb jeder Gemeinde formell ihr eigenes Recht; bis auf den +Bundesgenossenkrieg war das latinische Recht mit dem roemischen nicht +notwendig identisch, und wir finden zum Beispiel, dass die Klagbarkeit +der Verloebnisse, die in Rom frueh abgeschafft ward, in den latinischen +Gemeinden bestehen blieb. Allein die einfache und rein volkstuemliche +Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die +Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin, +dass das Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in +ganz Latium. Am schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den +Bestimmungen ueber den Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit +des einzelnen Buergers. Nach einem alten ehrwuerdigen Rechtssatz des +latinischen Stammes konnte kein Buerger in dem Staat, wo er frei gewesen +war, Knecht werden oder innerhalb dessen das Buergerrecht einbuessen; +sollte er zur Strafe die Freiheit und, was dasselbe war, das +Buergerrecht verlieren, so musste er ausgeschieden werden aus dem +Staat und bei Fremden in die Knechtschaft eintreten. Diesen Rechtssatz +erstreckte man auf das gesamte Bundesgebiet; kein Glied eines der +Bundesstaaten sollte als Knecht leben koennen innerhalb der gesamten +Eidgenossenschaft. Anwendungen davon sind die in die Zwoelf Tafeln +aufgenommene Bestimmung, dass der zahlungsunfaehige Schuldner, wenn +der Glaeubiger ihn verkaufen wolle, verkauft werden muesse jenseits der +Tibergrenze, das heisst ausserhalb des Bundesgebietes, und die Klausel +des zweiten Vertrags zwischen Rom und Karthago, dass der von den +Karthagern gefangene roemische Bundesgenosse frei sein solle, so wie er +einen roemischen Hafen betrete. Wenngleich allgemeine Ehegemeinschaft +innerhalb des Bundes wahrscheinlich nicht bestand, so sind dennoch +Zwischenehen zwischen den verschiedenen Gemeinden, wie dies schon +frueher bemerkt worden ist, haeufig vorgekommen. Die politischen Rechte +konnte zunaechst jeder Latiner nur da ausueben, wo er eingebuergert war; +dagegen lag es im Wesen der privatrechtlichen Gleichheit, dass jeder +Latiner an jedem latinischen Orte sich niederlassen konnte, oder, nach +heutiger Terminologie, es bestand neben den besonderen Buergerrechten +der einzelnen Gemeinden ein allgemeines eidgenoessisches +Niederlassungsrecht; und seitdem der Plebejer in Rom als Buerger +anerkannt war, wandelte sich dieses Recht Rom gegenueber um in volle +Freizuegigkeit. Dass dies wesentlich zum Vorteil der Hauptstadt +ausschlug, die allein in Latium staedtischen Verkehr, staedtischen +Erwerb, staedtische Genuesse darzubieten hatte, und dass die Zahl der +Insassen in Rom sich reissend schnell vermehrte, seit die latinische +Landschaft im ewigen Frieden mit Rom lebte, ist begreiflich. In +Verfassung und Verwaltung blieb nicht bloss die einzelne Gemeinde +selbstaendig und souveraen, soweit nicht die Bundespflichten eingriffen, +sondern, was mehr bedeutet, es blieb dem Bunde der dreissig Gemeinden +als solchem Rom gegenueber die Autonomie. Wenn versichert wird, dass +Albas Stellung zu den Bundesgemeinden eine ueberlegenere gewesen sei als +die Roms, und dass die letzteren durch Albas Sturz die Autonomie +erlangt haetten, so ist dies insofern wohl moeglich, als Alba wesentlich +Bundesglied war, Rom von Haus aus mehr als Sonderstaat dem Bunde +gegenueber als innerhalb desselben stand; aber es mag, eben wie die +Rheinbundstaaten formell souveraen waren, waehrend die deutschen +Reichsstaaten einen Herrn hatten, der Sache nach vielmehr Albas +Vorstandschaft gleich der des deutschen Kaisers ein Ehrenrecht, Roms +Protektorat von Haus aus wie das napoleonische eine Oberherrlichkeit +gewesen sein. In der Tat scheint Alba im Bundesrat den Vorsitz gefuehrt +zu haben, waehrend Rom die latinischen Abgeordneten selbstaendig, unter +Leitung, wie es scheint, eines aus ihrer Mitte gewaehlten +Vorsitzenden, ihre Beratungen abhalten liess und sich begnuegte mit der +Ehrenvorstandschaft bei dem Bundesopferfest fuer Rom und Latium und mit +der Errichtung eines zweiten Bundesheiligtums in Rom, des Dianatempels +auf dem Aventin, so dass von nun an teils auf roemischem Boden fuer Rom +und Latium, teils auf latinischem fuer Latium und Rom geopfert ward. +Nicht minder im Interesse des Bundes war es, dass die Roemer in dem +Vertrag mit Latium sich verpflichteten, mit keiner latinischen Gemeinde +ein Sonderbuendnis einzugehen - eine Bestimmung, aus der die ohne +Zweifel wohlbegruendete Besorgnis der Eidgenossenschaft gegenueber der +maechtigen leitenden Gemeinde sehr klar heraussieht. Am deutlichsten +zeigt sich die Stellung Roms nicht innerhalb, sondern neben Latium in +dem Kriegswesen. Die Bundesstreitmacht ward, wie die spaetere Weise +des Aufgebots unwidersprechlich zeigt, gebildet aus zwei gleich starken +Massen, einer roemischen und einer latinischen. Das Oberkommando stand +ein fuer allemal bei den roemischen Feldherren; Jahr fuer Jahr hatte der +latinische Zuzug vor den Toren Roms sich einzufinden und begruesste hier +den erwaehlten Befehlshaber durch Zuruf als seinen Feldherrn, nachdem +die vom latinischen Bundesrat dazu beauftragten Roemer sich aus der +Beobachtung des Voegelflugs der Zufriedenheit der Goetter mit der +getroffenen Wahl versichert hatten. Was im Bundeskrieg an Land und Gut +gewonnen war, wurde nach dem Ermessen der Roemer unter die Bundesglieder +verteilt. Dass dem Ausland gegenueber die roemisch-latinische +Foederation nur durch Rom vertreten worden ist, laesst sich nicht +mit Sicherheit behaupten. Der Bundesvertrag untersagte weder Rom noch +Latium, auf eigene Hand einen Angriffskrieg zu beginnen; und wenn, sei +es nach Bundesschluss, sei es infolge eines feindlichen Ueberfalls, +ein Bundeskrieg gefuehrt ward, so mag bei der Fuehrung wie bei der +Beendigung desselben auch der latinische Bundesrat rechtlich beteiligt +gewesen sein. Tatsaechlich freilich wird Rom damals schon die Hegemonie +besessen haben, wie denn, wo immer ein einheitlicher Staat und +ein Staatenbund in eine dauernde Verbindung zueinander treten, das +Uebergewicht auf die Seite von jenem zu fallen pflegt. Wie nach Albas +Fall Rom, jetzt sowohl die Herrin eines verhaeltnismaessig bedeutenden +Gebietes als auch vermutlich die fuehrende Macht innerhalb der +latinischen Eidgenossenschaft, sein unmittelbares und mittelbares +Gebiet weiter ausgedehnt hat, koennen wir nicht mehr verfolgen. Mit den +Etruskern, zunaechst den Veientern, hoerten die Fehden namentlich um den +Besitz von Fidenae nicht auf; es scheint aber nicht, dass es den Roemern +gelang, diesen auf dem latinischen Ufer des Flusses nur eine starke +Meile von Rom gelegenen etruskischen Vorposten dauernd in ihre Gewalt +zu bringen und die Veienter aus dieser gefaehrlichen Offensivbasis zu +verdraengen. Dagegen behaupten sie sich, wie es scheint, unangefochten +im Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer der Tibermuendung. Den +Sabinern und Aequern gegenueber erscheint Rom in einer mehr ueberlegenen +Stellung; von der spaeterhin so engen Verbindung mit den entfernteren +Hernikern werden wenigstens die Anfaenge schon in der Koenigszeit +bestanden und die vereinigten Latiner und Herniker ihre oestlichen +Nachbarn von zwei Seiten umfasst und niedergehalten haben. Der +bestaendige Kriegsschauplatz aber war die Suedgrenze, das Gebiet der +Rutuler und mehr noch das der Volsker. Nach dieser Richtung hat die +latinische Landschaft sich am fruehesten erweitert, und hier begegnen +wir zuerst den von Rom und Latium in dem feindlichen Lande +begruendeten und als autonome Glieder der latinischen Eidgenossenschaft +konstituierten Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien, von +denen die aeltesten noch in die Koenigszeit hineinzureichen scheinen. +Wie weit indes das roemische Machtgebiet um das Ende der Koenigszeit +sich erstreckte, laesst sich in keiner Weise bestimmen. Von Fehden +mit den benachbarten latinischen und volskischen Gemeinden ist in den +roemischen Jahrbuechern der Koenigszeit genug und nur zuviel die Rede; +aber kaum duerften wenige einzelne Meldungen, wie etwa die der Einnahme +von Suessa in der pomptinischen Ebene, einen geschichtlichen Kern +enthalten. Dass die Koenigszeit nicht bloss die staatlichen Grundlagen +Roms gelegt, sondern auch nach aussen hin Roms Macht begruendet hat, +laesst sich nicht bezweifeln; die Stellung der Stadt Rom mehr gegenueber +als in dem latinischen Staatenbund ist bereits im Beginn der Republik +entschieden gegeben und laesst erkennen, dass in Rom schon in +der Koenigszeit eine energische Machtentfaltung nach aussen hin +stattgefunden haben muss. Gewiss sind grosse Taten, ungemeine Erfolge +hier verschollen; aber der Glanz derselben ruht auf der Koenigszeit +Roms, vor allem auf dem koeniglichen Hause der Tarquinier, wie ein +fernes Abendrot, in dem die Umrisse verschwimmen. So war der latinische +Stamm im Zuge, sich unter der Fuehrung Roms zu einigen und zugleich sein +Gebiet nach Osten und Sueden hin zu erweitern; Rom selbst aber war durch +die Gunst der Geschicke und die Kraft der Buerger aus einer regsamen +Handels- und Landstadt der maechtige Mittelpunkt einer bluehenden +Landschaft geworden. Die Umgestaltung der roemischen Kriegsverfassung +und die darin im Keim enthaltene politische Reform, welche uns unter +dem Namen der Servianischen Verfassung bekannt ist, steht im engsten +Zusammenhang mit dieser innerlichen Umwandlung des roemischen +Gemeindewesens. Aber auch aeusserlich musste mit den reicher stroemenden +Mitteln, mit den steigenden Anforderungen, mit dem erweiterten +politischen Horizont der Charakter der Stadt sich aendern. Die +Verschmelzung der quirinalischen Nebengemeinde mit der palatinischen +muss bereits vollzogen gewesen sein, als die sogenannte Servianische +Reform stattfand; seit in dieser die Buergerwehr sich in festen und +einheitlichen Formen zusammengenommen hatte, konnte die Buergerschaft +nicht dabei beharren, die einzelnen Huegel, wie sie nacheinander +mit Gebaeuden sich gefuellt hatten, zu verschanzen und etwa noch +zur Beherrschung des Tiberlaufes die Flussinsel und die Hoehe am +entgegengesetzten Ufer besetzt zu halten. Die Hauptstadt von Latium +verlangte ein anderes und abgeschlossenes Verteidigungssystem: man +schritt zu dem Bau der Servianischen Mauer. Der neue, zusammenhaengende +Stadtwall begann am Fluss unterhalb des Aventin und umschloss diesen +Huegel, an dem neuerdings (1855) an zwei Stellen, teils am westlichen +Abhang gegen den Fluss zu, teils an dem entgegengesetzten oestlichen, +die kolossalen Ueberreste dieser uralten Befestigungen zum Vorschein +gekommen sind, Mauerstuecke von der Hoehe derjenigen von Alatri +und Ferentino, aus maechtigen, viereckig behauenen Tuffbloecken +unregelmaessig geschichtet, die wiedererstandenen Zeugen einer +gewaltigen Epoche, deren Bauten in diesen Felswaenden unvergaenglich +dastehen und deren geistige Taten unvergaenglicher als diese in Ewigkeit +fortwirken werden. Weiter umfasste der Mauerring den Caelius und den +ganzen Raum des Esquilin, Viminal und Quirinal, wo ein ebenfalls erst +vor kurzem (1862) wieder in groesseren Resten zu Tage gekommener Bau, +nach aussen von Peperinbloecken aufgesetzt und durch einen vorgezogenen +Graben geschuetzt, nach innen in einen maechtigen, gegen die Stadt +zu abgeboeschten und noch heute imponierenden Erddamm auslaufend, den +Mangel der natuerlichen Verteidigungsmittel ersetzte, lief von da zum +Kapitol, dessen steile Senkung gegen das Marsfeld zu einen Teil des +Stadtwalls ausmachte, und stiess oberhalb der Tiberinsel zum zweitenmal +an den Fluss. Die Tiberinsel nebst der Pfahlbruecke und das Ianiculum +gehoerten nicht zur eigentlichen Stadt, wohl aber war die letztere Hoehe +ein befestigtes Vorwerk. Wenn ferner bisher der Palatin die Burg +gewesen war, so wurde dieser Huegel jetzt dem freien staedtischen Anbau +ueberlassen und dagegen auf dem nach allen Seiten hin freistehenden und +bei seinem maessigen Umfang leicht zu verteidigenden tarpeischen Huegel +die neue "Burg" (arx, capitolium) ^6 angelegt mit dem Burgbrunnen, +dem sorgfaeltig gefassten "Quellhaus" (tullianum), der Schatzkammer +(aerarium), dem Gefaengnis und dem aeltesten Versammlungsplatz der +Buergerschaft (area Capitolina), auf dem auch spaeter immer noch die +regelmaessigen Abkuendigungen der Mondzeiten stattgefunden haben. +Privatwohnungen dauernder Art sind dagegen in frueherer Zeit nicht auf +dem Burghuegel geduldet worden ^7; und der Raum zwischen den beiden +Spitzen des Huegels, das Heiligtum des argen Gottes (Ve-diovis) oder, +wie die spaetere hellenisierende Epoche es nannte, das Asyl war mit +Wald bedeckt und vermutlich bestimmt, die Bauern mit ihren Herden +aufzunehmen, wenn Ueberschwemmung oder Krieg sie von der Ebene vertrieb. +Das Kapitol war dem Namen wie der Sache nach die Akropole Roms, ein +selbstaendiges, auch noch nach dem Fall der Stadt verteidigungsfaehiges +Kastell, dessen Tor wahrscheinlich nach dem spaeteren Markt zu gelegen +hat ^8. In aehnlicher Weise, wenn auch schwaecher, scheint der Aventin +befestigt und der festen Ansiedelung entzogen worden zu sein. Es haengt +damit zusammen, dass fuer eigentlich staedtische Zwecke, zum +Beispiel fuer die Verteilung des zugeleiteten Wassers, die roemische +Stadtbewohnerschaft sich teilte in die eigentlichen Stadtbewohner +(montani) und in die innerhalb der allgemeinen Ringmauer gelegenen, +aber doch nicht zu der eigentlichen Stadt gerechneten Bezirke (pagani +Aventinenses, Ianiculenses, collegia Capitolinorum et Mercurialium) ^9. +Der von der neuen Stadtmauer umschlossene Raum umfasste also ausser +der bisherigen palatinischen und quirinalischen Stadt noch die beiden +Bundesfestungen des Kapitol und des Aventin, ferner das Ianiculum ^10; +der Palatin als die eigentliche und aelteste Stadt ward von den +uebrigen Anhoehen, an denen die Mauer entlang gefuehrt war, wie im Kranz +umschlossen und von den beiden Kastellen in die Mitte genommen. Aber +das Werk war nicht vollstaendig, solange der mit schwerer Muehe vor dem +auswaertigen Feinde geschirmte Boden nicht auch dem Wasser abgewonnen +war, welches das Tal zwischen dem Palatin und dem Kapitol dauernd +fuellte, sodass hier vielleicht sogar eine Faehre bestand, und das +Tal zwischen dem Kapitol und der Velia sowie das zwischen Palatin und +Aventin versumpfte. Die heute noch stehenden, aus prachtvollen Quadern +zusammengefuegten unterirdischen Abzugsgraeben, welche die Spaeteren +als ein Wunderwerk des koeniglichen Rom anstaunten, duerften eher +der folgenden Epoche angehoeren, da Travertin dabei verwendet ist und +vielfach von Neubauten daran in der republikanischen Zeit erzaehlt +wird; allein die Anlage selbst gehoert ohne Zweifel in die Koenigszeit, +wenngleich vermutlich in eine spaetere Epoche als die Anlage des +Mauerrings und der kapitolinischen Burg. Durch sie wurden an den +entsumpften oder trockengelegten Stellen oeffentliche Plaetze gewonnen, +wie die neue Grossstadt sie bedurfte. Der Versammlungsplatz der +Gemeinde, bis dahin der kapitolinische Platz auf der Burg selbst, ward +verlegt auf die Flaeche, die von der Burg gegen die Stadt sich senkte +(comitium), und dehnte von dort zwischen dem Palatin und den Carinen in +der Richtung nach der Velia hin sich aus. An der der Burg zugekehrten +Seite der Dingstaette erhielten auf der nach Art eines Altanes ueber die +Dingstaette sich erhebenden Burgmauer die Ratsmitglieder und die Gaeste +der Stadt bei Festlichkeiten und Volksversammlungen den Ehrenplatz; +und auf dem Versammlungsplatz selbst wurde das Rathaus errichtet, das +spaeter den Namen der hostilischen Kurie fuehrte. Die Estrade fuer den +Richterstuhl (tribunal) und die Buehne, von wo aus zur Buergerschaft +gesprochen ward (die spaeteren rostra), wurden ebenfalls auf der +Dingstaette selbst errichtet. Ihre Verlaengerung gegen die Velia ward +der neue Markt (forum Romanum). Am Ende desselben, unter dem Palatin, +erhob sich das Gemeindehaus, das die Amtswohnung des Koenigs (regia) +und den gemeinsamen Herd der Stadt, die Rotunde des Vestatempels, +einschloss; nicht weit davon, an der Suedseite des Marktes, ward ein +dazu gehoeriges zweites Rundgebaeude errichtet, die Kammer der Gemeinde +oder der Tempel der Penaten, der heute noch steht als Vorhalle der +Kirche Santi Cosma e Damiano. Es ist bezeichnend fuer die neu und in +ganz anderer Art, als die Ansiedelung der "sieben Berge" es gewesen +war, geeinigte Stadt, dass neben und ueber die dreissig Kurienherde, mit +deren Vereinigung in einem Gebaeude das palatinische Rom sich begnuegt +hatte, in dem Servianischen dieser allgemeine und einheitliche Stadtherd +trat ^11. Laengs der beiden Langseiten des Marktes reihten sich die +Fleischbuden und andere Kauflaeden. In dem Tal zwischen Aventin und +Palatin ward fuer die Rennspiele der "Ring" abgesteckt; das ward der +Circus. Unmittelbar am Flusse ward der Rindermarkt angelegt und bald +entstand hier eines der am dichtesten bevoelkerten Quartiere. Auf allen +Spitzen erhoben sich Tempel und Heiligtuemer, vor allem auf dem Aventin +das Bundesheiligtum der Diana und auf der Hoehe der Burg der +weithin sichtbare Tempel des Vater Diovis, der seinem Volk all +diese Herrlichkeit gewaehrt hatte und nun, wie die Roemer ueber die +umliegenden Nationen, so mit ihnen ueber die unterworfenen Goetter der +Besiegten triumphierte. ---------------------------------------- ^6 +Beide Namen, obwohl spaeter auch als Lokalnamen und zwar capitolium von +der nach dem Fluss, arx von der nach dem Quirinal zu liegenden Spitze +des Burghuegels gebraucht, sind urspruenglich, genau den griechischen +akra und koryph/e/ entsprechend, appellativ, wie denn jede latinische +Stadt ihr capitolium ebenfalls hat. Der Lokalname des roemischen +Burghuegels ist mons Tarpeius. ^7 Die Bestimmung, ne quis patricius in +arce aut capitolio habitaret, untersagte wohl nur die Umwandlung des +Bodens in Privateigentum, nicht die Anlegung der Wohnhaeuser. Vgl. W. A. +Becker Topographie der Stadt Rom (Becker, Handbuch, 1). Leipzig 1843, S. +386. ^8 Denn von hier fuehrte der Hauptweg, die "Heilige Strasse", auf +die Burg hinauf und in der Wendung, die diese bei dem Severusbogen nach +links macht, ist noch deutlich die Einbiegung auf das Tor zu erkennen. +Dieses selbst wird in den grossen Bauten, die spaeter am Clivus +stattfanden, untergegangen sein. Das sogenannte Tor an der steilsten +Stelle des kapitolinischen Berges, das unter dem Namen des janualischen +oder saturnischen oder auch des offenen vorkommt und in Kriegszeiten +stets offenstehen musste, hatte augenscheinlich nur religioese Bedeutung +und ist nie ein wirkliches Tor gewesen. ^9 Es kommen vier solcher Gilden +vor: 1. die Capitolini (Cic. ad Q. fr. 2, 5, 2) mit eigenen magistri +(Henzen 6010, 6011) und jaehrlichen Spielen (Liv. 5, 50); vgl. zu CIL +I, 805; 2. die Mercuriales (Liv. 2, 27; Cic. a.a.O.; Preller, Roemische +Mythologie. Berlin 1858. Bd. 1, S. 597) ebenfalls mit magistri (Henzen +6010), die Gilde aus dem Circustal, wo der Mercurtempel sich befand; +3. die pagani Aventinenses ebenfalls mit magistri (Henzen 6010); 4. die +pagani pagi Ianiculensis ebenfalls mit magistri (CIL I, 801, 802). +Es ist gewiss nicht zufaellig, dass diese vier Gilden, die einzigen +derartigen, die in Rom vorkommen, eben den von den vier oertlichen +Tribus aus-, aber von der Servianischen Mauer eingeschlossenen beiden +Huegeln, dem Kapitol und dem Aventin, und dem zu derselben Befestigung +gehoerigen Ianiculum angehoeren; und damit steht weiter im Zusammenhang, +dass als Bezeichnung der gesamten staedtischen Eingesessenen Roms +montani paganive gebraucht wird - vgl. ausser der bekannten Stelle Cic. +dom. 28; 74 besonders das Gesetz ueber die staedtischen Wasserleitungen +bei Festus unter sifus p. 340: [mon]tani paganive si[fis aquam +dividunto]. Die montani, eigentlich die Bewohner der palatinischen +drei Bezirke, scheinen hier a potiori fuer die ganze eigentliche +Stadtbuergerschaft der vier Quartiere gesetzt zu sein; die pagani sind +sicher die ausserhalb der Tribus stehenden Genossenschaften von Aventin +und Ianiculum und die analogen Kollegien vom Kapitol und dem Circustal. +^10 Die "Siebenhuegelstadt" im eigentlichen und religioesen Sinn ist +und bleibt das engere palatinische Altrom. Allerdings hat auch das +Servianische Rom sich wenigstens schon in der ciceronischen Zeit +(vgl. z. B. Cic. Att. 6, 5, 2; Plut. q. Rom. 69) als Siebenhuegelstadt +betrachtet, wahrscheinlich weil das auch in der Kaiserzeit eifrig +gefeierte Fest des Septimontium anfing, als allgemeines Stadtfest zu +gelten; aber schwerlich ist man je darueber zu fester Einigung gelangt, +welche von den durch den Servianischen Mauerring umfassten Anhoehen +zu den sieben zaehlen. Die uns gelaeufigen sieben Berge Palatinus, +Aventinus, Caelius, Esquilinus, Viminalis, Quirinalis, Capitolinus +zaehlt kein alter Schriftsteller auf. Sie sind zusammengestellt aus der +traditionellen Erzaehlung von der allmaehlichen Entstehung der Stadt +(Jordan, Topographie der Stadt Rom im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. +206f.), aber das Ianiculum ist dabei nur uebergangen, weil sonst acht +herauskommen wuerden. Die aelteste Quelle, welche die sieben Berge +(montes) Roms aufzaehlt, die Stadtbeschreibung aus der Zeit Konstantins +des Grossen, nennt als solche Palatin, Aventin, Caelius, Esquilin, +Tarpeius, Vaticanus und Ianiculum - wo also der Quirinal und Viminal, +offenbar als colles, fehlen und dafuer zwei "montes" vom rechten +Tiberufer, darunter sogar der ausserhalb der Servianischen Mauer +liegende Vaticanus mit hineingezogen sind. Andere, noch spaetere Listen +geben Servius (Aen. 6, 783), die Berner Scholien zu Vergils Georgiken +(2, 535) und Lydus (mens. p. 118 Bekker). ^11 Sowohl die Lage der beiden +Tempel als das ausdrueckliche Zeugnis des Dionysios (2, 25), dass der +Vestatempel ausserhalb der Roma quadrata lag, bezeugen es, dass +diese Anlagen nicht mit der palatinischen, sondern mit der zweiten +(Servianischen) Stadtgruendung im Zusammenhang stehen; und wenn den +Spaeteren dieses Koenigshaus mit dem Vestatempel als Anlage Numas gilt, +so ist die Ursache dieser Annahme zu offenbar, um darauf Gewicht zu +legen. ------------------------------------------ Die Namen der Maenner, +auf deren Geheiss diese staedtischen Grossbauten sich erhoben, sind +nicht viel weniger verschollen, als die der Fuehrer in den aeltesten +roemischen Schlachten und Siegen. Die Sage freilich knuepft die +verschiedenen Werke an verschiedene Koenige an, das Rathaus an Tullus +Hostilius, das Ianiculum und die Holzbruecke an Ancus Marcius, die +grosse Kloake, den Circus, den Jupitertempel, an Tarquinius den +Aelteren, den Dianatempel und den Mauerring an Servius Tullius. Manche +dieser Angaben moegen richtig sein, und es scheint nicht zufaellig, dass +der Bau des neuen Mauerrings mit der neuen Heeresordnung, die ja auf die +stetige Verteidigung der Stadtwaelle wesentliche Ruecksicht nahm, auch +der Zeit und dem Urheber nach zusammengestellt wird. Im ganzen aber wird +man sich begnuegen muessen, aus dieser Ueberlieferung zu entnehmen, was +schon an sich einleuchtet, dass diese zweite Schoepfung Roms mit +der Anbahnung der Hegemonie ueber Latium und mit der Umschaffung des +Buergerheeres im engsten Zusammenhange stand; und dass sie zwar aus +einem und demselben grossen Gedanken hervorgegangen, uebrigens aber +weder eines Mannes noch eines Menschenalters Werk ist. Dass auch +in diese Umgestaltung des roemischen Gemeindewesens die hellenische +Anregung maechtig eingegriffen hat, ist ebenso unzweifelhaft, als es +unmoeglich ist, die Art und den Grad dieser Einwirkung darzutun. Es +wurde schon bemerkt, dass die Servianische Militaerverfassung wesentlich +hellenischer Art ist, und dass die Circusspiele nach hellenischem Muster +geordnet wurden, wird spaeter gezeigt werden. Auch das neue Koenigshaus +mit dem Stadtherd ist vollstaendig ein griechisches Prytaneion und der +runde, nach Osten schauende und nicht einmal von den Auguren eingeweihte +Vestatempel in keinem Stueck nach italischem, sondern durchaus nach +hellenischem Ritus erbaut. Es scheint danach durchaus nicht unglaublich, +was die Ueberlieferung meldet, dass der roemisch-latinischen +Eidgenossenschaft die ionische in Kleinasien gewissermassen als Muster +diente und darum auch das neue Bundesheiligtum auf dem Aventin +dem ephesischen Artemision nachgebildet ward. 8. Kapitel Die +umbrisch-sabellischen Staemme Anfaenge der Samniten Spaeter als die der +Latiner scheint die Wanderung der umbrischen Staemme begonnen zu haben, +die gleich der latinischen sich suedwaerts bewegte, jedoch mehr in der +Mitte der Halbinsel und gegen die oestliche Kueste zu sich hielt. Es +ist peinlich, davon zu reden, denn die Kunde davon kommt zu uns wie der +Klang der Glocken aus der im Meer versunkenen Stadt. Das Volk der +Umbrer dehnt noch Herodotos bis an die Alpen aus, und es ist nicht +unwahrscheinlich, dass sie in aeltester Zeit ganz Norditalien +innehatten, bis wo im Osten die illyrischen Staemme begannen, im Westen +die Ligurer, von deren Kaempfen mit den Umbrern es Sagen gibt, und auf +deren Ausdehnung in aeltester Zeit gegen Sueden zu einzelne Namen, +zum Beispiel der der Insel Ilva (Elba), verglichen mit den ligurischen +Ilvates, vielleicht einen Schluss gestatten. Dieser Epoche der +umbrischen Groesse moegen die offenbar italischen Namen der aeltesten +Ansiedlungen im Potal, Atria (Schwarzstadt) und Spina (Dornstadt), sowie +die zahlreichen umbrischen Spuren in Suedetrurien (Fluss Umbro, Camars +alter Name von Clusium, Castrum Amerinum) ihren Ursprung verdanken. +Ganz besonders begegnen dergleichen Anzeichen einer der etruskischen +voraufgegangenen italischen Bevoelkerung in dem suedlichen Strich +Etruriens zwischen dem Ciminischen Wald (unterhalb Viterbo) und dem +Tiber. In Falerii, der Grenzstadt Etruriens gegen Umbrien und das +Sabinerland, ward nach Strabons Zeugnis eine andere Sprache geredet als +die etruskische, und neuerdings sind daselbst derartige Inschriften +zum Vorschein gekommen, deren Alphabet und Sprache zwar auch mit +dem Etruskischen Beruehrungspunkte hat, aber doch im allgemeinen dem +Latinischen analog ist ^1. Auch der Lokalkult zeigt sabellische Spuren; +in denselben Kreis gehoeren die uralten, auch sakralen Beziehungen +zwischen Caere und Rom. Wahrscheinlich haben die Etrusker diese +suedlichen Striche bedeutend spaeter als die Landschaft nordwaerts +vom Ciminischen Wald den Umbrern entrissen und hat sogar noch nach der +tuskischen Eroberung umbrische Bevoelkerung sich hier gehalten. Die +spaeter nach der roemischen Eroberung im Vergleich mit dem zaehen +Festhalten etruskischer Sprache und Sitte im noerdlichen Etrurien so +auffallend schnell erfolgende Latinisierung der suedlichen Landschaft +findet vermutlich eben hierin ihren letzten Grund. Dass von Norden und +Westen her die Umbrer nach harten Kaempfen zurueckgedraengt wurden in +das enge Bergland zwischen den beiden Armen des Apennin, das sie spaeter +innehaben, bezeichnet schon ihre geographische Lage ebenso deutlich, +wie heutzutage die der Bewohner Graubuendens und die der Basken ihre +aehnlichen Schicksale andeutet; auch die Sage weiss zu berichten, dass +die Tusker den Umbrern dreihundert Staedte entrissen haben, und, was +mehr ist, in den Nationalgebeten der umbrischen Iguviner, die wir +noch besitzen, werden nebst anderen Staemmen vor allem die Tusker als +Landesfeinde verwuenscht. ---------------------------------------- ^1 +In dem Alphabet ist besonders bemerkenswert, das r von der lateinischen +(R), nicht von der etruskischen Form (D) und das z ( ); es kann nur aus +dem primitiven lateinischen abgeleitet sein und wird dies sehr getreu +darstellen. Die Sprache steht ebenfalls dem aeltesten Latein nah; Marci +Acarcelini he cupa, das ist Marcius Acarcelinius heic cubat; Menerva A. +Cotena La. f. .... zenatuo sentem .... dedet cuando ... cuncaptum, das +ist Minervae A(ulus?) Cotena La(rtis) f(ilius) . . de senatus sententia +dedit quando (wohl = olim) conceptum. Zugleich mit diesen und aehnlichen +haben sich einige andere Inschriften gefunden von abweichender +und unzweifelhaft etruskischer Sprache und Schrift. +--------------------------------------- Vermutlich infolge dieses von +Norden her auf sie geuebten Druckes dringen die Umbrer vor gegen Sueden, +im allgemeinen sich haltend auf dem Gebirgszug, da sie die Ebenen schon +von den latinischen Staemmen besetzt fanden, jedoch ohne Zweifel das +Gebiet ihrer Stammverwandten oft betretend und beschraenkend und mit +ihnen sich um so leichter vermischend, als der Gegensatz in Sprache und +Weise damals noch bei weitem nicht so scharf ausgepraegt sein konnten, +wie wir spaeter ihn finden. In diesen Kreis gehoert, was die Sage zu +erzaehlen weiss von dem Eindringen der Reatiner und Sabiner in Latium +und ihren Kaempfen mit den Roemern; aehnliche Erscheinungen moegen sich +laengs der ganzen Westkueste wiederholt haben. Im ganzen behaupten +die Sabiner sich in den Bergen, so in der von ihnen seitdem benannten +Landschaft neben Latium und ebenso in dem Volskerland, vermutlich, weil +die latinische Bevoelkerung hier fehlte oder doch minder dicht war; +waehrend anderseits die wohlbevoelkerten Ebenen besser Widerstand +zu leisten vermochten, ohne indes das Eindringen einzelner +Genossenschaften, wie der Titier und spaeter der Claudier in Rom, ganz +abwehren zu koennen oder zu wollen. So mischten sich hier die Staemme +hueben und drueben, woraus sich auch erklaert, weshalb die Volsker mit +den Latinern in zahlreichen Beziehungen stehen und nachher dieser Strich +sowie die Sabina so frueh und so schnell sich latinisieren konnten. Der +Hauptstock des umbrischen Stammes aber warf sich aus der Sabina +oestlich in die Gebirge der Abruzzen und das suedlich an diese sich +anschliessende Huegelland: sie besetzten auch hier wie an der Westkueste +die bergigen Striche, deren duenne Bevoelkerung den Einwanderern +wich oder sich unterwarf, waehrend dagegen in dem ebenen apulischen +Kuestenland die alte einheimische Bevoelkerung der Iapyger, zwar unter +steten Fehden, namentlich an der Nordgrenze um Luceria und Arpi, doch im +ganzen sich behauptete. Wann diese Wanderungen stattfanden, laesst sich +natuerlich nicht bestimmen; vermutlich aber doch um die Zeit, wo in Rom +die Koenige herrschten. Die Sage erzaehlt, dass die Sabiner, gedraengt +von den Umbrern, einen Lenz gelobten, das heisst schwuren, die in dem +Kriegsjahre geborenen Soehne und Toechter, nachdem sie erwachsen waeren, +preiszugeben und ueber die Landesgrenze zu schaffen, damit die Goetter +sie nach ihrem Gefallen verderben oder auswaerts ihnen neue Sitze +bescheren moechten. Den einen Schwarm fuehrte der Stier des Mars: das +wurden die Safiner oder Samniten, die zuerst sich festsetzten auf den +Bergen am Sagrusfluss und in spaeterer Zeit von da aus die schoene Ebene +oestlich vom Matesegebirg an den Quellen des Tifernus besetzten und im +alten wie im neuen Gebiet ihre Dingstaette, dort bei Agnone, hier bei +Bojano gelegen, von dem Stier, der sie leitete, Bovianum nannten. Einen +zweiten Haufen fuehrte der Specht des Mars: das wurden die Picenter, das +Spechtvolk, das die heutige anconitanische Mark gewann; einen dritten +der Wolf (hirpus) in die Gegend von Benevent: das wurden die Hirpiner. +In aehnlicher Weise zweigten von dem gemeinschaftlichen Stamm sich die +uebrigen kleinen Voelkerschaften ab: die Praetuttier bei Teramo, die +Vestiner am Gran Sasso, die Marruciner bei Chieti, die Frentaner an der +apulischen Grenze, die Paeligner am Majellagebirg, die Marser endlich am +Fuciner See, diese mit den Volskern und den Latinern sich beruehrend. +In ihnen allen blieb das Gefuehl der Verwandtschaft und der Herkunft +aus dem Sabinerlande lebendig, wie es denn in jenen Sagen deutlich sich +ausspricht. Waehrend die Umbrer im ungleichen Kampf erlagen und die +westlichen Auslaeufer des gleichen Stammes mit der latinischen oder +hellenischen Bevoelkerung verschmolzen, gediehen die sabellischen +Staemme in der Abgeschlossenheit des fernen Gebirgslandes, gleich +entrueckt dem Anstoss der Etrusker, der Latiner und der Griechen. +Staedtisches Leben entwickelte bei ihnen sich nicht oder nur in geringem +Grad; von dem Grossverkehr schloss ihre geographische Lage sie +beinahe voellig aus und dem Beduerfnis der Verteidigung genuegten die +Bergspitzen und die Schutzburgen, waehrend die Bauern wohnen blieben in +den offenen Weilern oder auch, wo Quell und Wald oder Wiese einem jeden +gefiel. So blieb denn auch die Verfassung, wie sie war; aehnlich wie +bei den aehnlich gelegenen Arkadern in Hellas kam es hier nicht zur +Inkorporation der Gemeinden, und es bildeten hoechstens mehr oder minder +lockere Eidgenossenschaften sich aus. Vor allem in den Abruzzen scheint +die scharfe Sonderung der Bergtaeler eine strenge Abgeschlossenheit der +einzelnen Kantone hervorgerufen zu haben, sowohl unter sich wie +gegen das Ausland; woher es kommt, dass diese Bergkantone in geringem +Zusammenhang unter sich und in voelliger Isolierung gegen das uebrige +Italien verharrt und trotz der Tapferkeit ihrer Bewohner weniger als +irgendein anderer Teil der italischen Nation in die Entwicklung der +Geschichte der Halbinsel eingegriffen haben. Dagegen ist das Volk der +Samniten in dem oestlichen Stamm der Italiker ebenso entschieden +der Hoehepunkt der politischen Entwicklung wie in dem westlichen das +latinische. Seit frueherer Zeit, vielleicht von der ersten Einwanderung +an, umschloss ein vergleichungsweise festes politisches Band die +samnitische Nation und gab ihr die Kraft, spaeter mit Rom um den ersten +Platz in Italien in ebenbuertigem Kampf zu ringen. Wann und wie das +Band geknuepft ward, wissen wir ebensowenig als wir die Bundesverfassung +kennen; das aber ist klar, dass in Samnium keine einzelne Gemeinde +ueberwog und noch weniger ein staedtischer Mittelpunkt den samnitischen +Stamm zusammenhielt wie Rom den latinischen, sondern dass die Kraft +des Landes in den einzelnen Bauernschaften, die Gewalt in der aus +ihren Vertretern gebildeten Versammlung lag; sie war es, die +erforderlichenfalls den Bundesfeldherrn ernannte. Damit haengt es +zusammen, dass die Politik dieser Eidgenossenschaft nicht wie die +roemische aggressiv ist, sondern sich beschraenkt auf die Verteidigung +der Grenzen; nur im Einheitsstaat ist die Kraft so konzentriert, die +Leidenschaft so maechtig, dass die Erweiterung des Gebiets planmaessig +verfolgt wird. Darum ist denn auch die ganze Geschichte der beiden +Voelker vorgezeichnet in ihrem diametral auseinandergehenden +Kolonisationssystem. Was die Roemer gewannen, erwarb der Staat; was die +Samniten besetzten, das eroberten freiwillige Scharen, die auf Landraub +ausgingen und von der Heimat im Glueck wie im Unglueck preisgegeben +waren. Doch gehoeren die Eroberungen, welche die Samniten an den Kuesten +des Tyrrhenischen und des Ionischen Meeres machten, erst einer spaeteren +Periode an; waehrend die Koenige in Rom herrschten, scheinen sie selbst +erst die Sitze sich gewonnen zu haben, in denen wir spaeter sie finden. +Als ein einzelnes Ereignis aus dem Kreise der durch diese samnitische +Ansiedelung veranlassten Voelkerbewegungen ist der Ueberfall von Kyme +durch Tyrrhener vom oberen Meer, Umbrer und Daunier im Jahre der Stadt +230 (524) zu erwaehnen; es moegen sich, wenn man den allerdings sehr +romantisch gefaerbten Nachrichten trauen darf, hier, wie das bei solchen +Zuegen zu geschehen pflegt, die Draengenden und die Gedraengten zu einem +Heer vereinigt haben, die Etrusker mit ihren umbrischen Feinden, mit +diesen die von den umbrischen Ansiedlern suedwaerts gedraengten Iapyger. +Indes das Unternehmen scheiterte; fuer diesmal gelang es noch der +ueberlegenen hellenischen Kriegskunst und der Tapferkeit des Tyrannen +Aristodemos, den Sturm der Barbaren von der schoenen Seestadt +abzuschlagen. 9. Kapitel Die Etrusker Im schaerfsten Gegensatz zu den +latinischen und den sabellischen Italikern wie zu den Griechen steht das +Volk der Etrusker oder, wie sie sich selber nannten, der Rasen ^1. Schon +der Koerperbau unterschied die beiden Nationen; statt des schlanken +Ebenmasses der Griechen und Italiker zeigen die Bildwerke der Etrusker +nur kurze staemmige Figuren mit grossem Kopf und dicken Armen. Was wir +wissen von den Sitten und Gebraeuchen dieser Nation, laesst +gleichfalls auf eine tiefe und urspruengliche Verschiedenheit von den +griechisch-italischen Staemmen schliessen, so namentlich die Religion, +die bei den Tuskern einen trueben phantastischen Charakter traegt und im +geheimnisvollen Zahlenspiel und wuesten und grausamen Anschauungen +und Gebraeuchen sich gefaellt, gleich weit entfernt von dem klaren +Rationalismus der Roemer und dem menschlich heiteren hellenischen +Bilderdienst. Was hierdurch angedeutet wird, das bestaetigt das +wichtigste Dokument der Nationalitaet, die Sprache, deren auf uns +gekommene Reste, so zahlreich sie sind, und so manchen Anhalt sie fuer +die Entzifferung darbieten, dennoch so vollkommen isoliert stehen, dass +es bis jetzt nicht einmal gelungen ist, den Platz des Etruskischen in +der Klassifizierung der Sprachen mit Sicherheit zu bestimmen, geschweige +denn die Ueberreste zu deuten. Deutlich unterscheiden wir zwei +Sprachperioden. In der aelteren ist die Vokalisierung vollstaendig +durchgefuehrt und das Zusammenstossen zweier Konsonanten fast ohne +Ausnahme vermieden ^2. Durch Abwerfen der vokalischen konsonantischen +Endungen und durch Abschwaechen oder Ausstossen der Vokale ward dies +weiche und klangvolle Idiom allmaehlich in eine unertraeglich harte +und rauhe Sprache verwandelt ^3; so machte man zum Beispiel ramtha aus +ramuthaf, Tarchnaf aus Tarquinius, Menrva aus Minerva, Menle, Pultuke, +Elchsentre aus Menelaos, Polydeukes, Alexandros. Wie dumpf und rauh die +Aussprache war, zeigt am deutlichsten, dass o und u, b und p, c und g, d +und t den Etruskern schon in sehr frueher Zeit zusammenfielen. Zugleich +wurde wie im Lateinischen und in den rauheren griechischen Dialekten der +Akzent durchaus auf die Anfangssilbe zurueckgezogen. Aehnlich wurden die +aspirierten Konsonanten behandelt; waehrend die Italiker sie wegwarfen +mit Ausnahme des aspirierten b oder des f, und die Griechen umgekehrt +mit Ausnahme dieses Lautes die uebrigen th ph ch beibehielten, liessen +die Etrusker den weichsten und lieblichsten, das ph gaenzlich, ausser +in Lehnwoertern fallen und bedienten sich dagegen der uebrigen drei +in ungemeiner Ausdehnung, selbst wo sie nicht hingehoerten, wie zum +Beispiel Thetis ihnen Thethis, Telephus Thelaphe, Odysseus Utuze oder +Uthuze heisst. Von den wenigen Endungen und Woertern, deren +Bedeutung ermittelt ist, entfernen die meisten sich weit von allen +griechisch-italischen Analogien; so die Zahlwoerter alle; so die Endung +al zur Bezeichnung der Abstammung, haeufig als Metronymikon, wie zum +Beispiel Canial auf einer zwiesprachigen Inschrift von Chiusi uebersetzt +wird durch Cainnia natus; die Endung sa bei Frauennamen zur Bezeichnung +des Geschlechts, in das sie eingeheiratet haben, so dass zum Beispiel +die Gattin eines Licinius Lecnesa heisst. So ist cela oder clan mit dem +Kasus clensi Sohn; sech Tochter; ril Jahr; der Gott Hermes wird Turms, +Aphrodite Turan, Hephaestos Sethlans, Bakchos Fufluns. Neben diesen +fremdartigen Formen und Lauten finden sich allerdings einzelne Analogien +zwischen dem Etruskischen und den italischen Sprachen. Die Eigennamen +sind im wesentlichen nach dem allgemeinen italischen Schema gebildet: +die haeufige gentilizische Endung enas oder ena ^4 kehrt wieder in der +auch in italischen, besonders sabellischen Geschlechtsnamen haeufigen +Endung enus, wie denn die etruskischen Namen Maecenas und Spurinna +den roemischen Maecius und Spurius genau entsprechen. Eine Reihe von +Goetternamen, die auf etruskischen Denkmaelern oder bei Schriftstellern +als etruskische vorkommen, sind dem Stamme und zum Teil auch der Endung +nach so durchaus lateinisch gebildet, dass, wenn diese Namen wirklich +von Haus aus etruskisch sind, die beiden Sprachen eng verwandt gewesen +sein muessen: so Usil (Sonne und Morgenroete, verwandt mit ausum, aurum, +aurora, sol), Minerva (menervare), Lasa (lascivus), Neptunus, Voltumna. +Indes da diese Analogien erst aus den spaeteren politischen und +religioesen Beziehungen zwischen Etruskern und Latinern und den dadurch +veranlassten Ausgleichungen und Entlehnungen herruehren koennen, +so stossen sie noch nicht das Ergebnis um, zu dem die uebrigen +Wahrnehmungen hinfuehren, dass die tuskische Sprache von den saemtlichen +griechisch-italischen Idiomen mindestens so weit abstand wie die +Sprache der Kelten und der Slaven. So wenigstens klang sie den Roemern; +"tuskisch und gallisch" sind Barbarensprachen, "oskisch und volskisch" +Bauernmundarten. Wenn aber die Etrusker dem griechisch-italischen +Sprachstamm fernstanden, so ist es bis jetzt ebensowenig gelungen, +sie einem andern bekannten Stamme anzuschliessen. Auf die +Stammesverwandtschaft mit dem etruskischen sind die verschiedenartigsten +Idiome, bald mit der einfachen, bald mit der peinlichen Frage, aber alle +ohne Ausnahme vergeblich befragt worden; selbst mit dem baskischen, an +das den geographischen Verhaeltnissen nach noch am ersten gedacht +werden koennte, haben entscheidende Analogien sich nicht herausgestellt. +Ebensowenig deuten die geringen Reste, die von der liturgischen Sprache +in Orts- und Personennamen auf uns gekommen sind, auf Zusammenhang mit +den Tuskern. Nicht einmal die verschollene Nation, die auf den Inseln +des tuskischen Meeres, namentlich auf Sardinien, jene raetselhaften +Grabtuerme, Nurhagen genannt, zu Tausenden aufgefuehrt hat, kann +fueglich mit der etruskischen in Verbindung gebracht werden, da im +etruskischen Gebiet kein einziges gleichartiges Gebaeude vorkommt. +Hoechstens deuten einzelne, wie es scheint, ziemlich zuverlaessige +Spuren darauf hin, dass die Etrusker im allgemeinen den Indogermanen +beizuzaehlen sind. So ist namentlich mi im Anfang vieler aelterer +Inschriften sicher emi, eimi und findet die Genetivform konsonantischer +Staemme veneruf, rafuvuf im Altlateinischen genau sich wieder, +entsprechend der alten sanskritischen Endung as. Ebenso haengt der Name +des etruskischen Zeus Tina oder Tinia wohl mit dem sanskritischen dina += Tag zusammen wie Zan mit dem gleichbedeutenden diwan. Aber selbst dies +zugegeben erscheint das etruskische Volk darum kaum weniger isoliert. +"Die Etrusker", sagt schon Dionysios, "stehen keinem Volke gleich +an Sprache und Sitte"; und weiter haben auch wir nichts zu sagen. +--------------------------------------- ^1 Ras-ennae mit der 1, 131 +erwaehnten gentilizischen Endung. ^2 Dahin gehoeren z. B. +Inschriften caeritischer Tongefaesse wie: minice +thumamimathumaramlisiaeipurenaietheeraisieepanaminethunastavhelefu oder: +mi ramuthas kaiufinaia. ^3 Wie die Sprache jetzt klingen mochte, davon +kann einen Begriff geben zum Beispiel der Anfang der grossen Perusiner +Inschrift: eulat tanna larezu amevachr lautn velthinase stlaafunas +slelethcaru. ^4 So Maecenas, Porsena, Vivenna, Caecina, Spurinna. Der +Vokal in der vorletzten Silbe ist urspruenglich lang, wird aber infolge +der Zurueckziehung des Akzents auf die Anfangssilbe haeufig verkuerzt +und sogar ausgestossen. So finden wir neben Porsena, auch Porsena, neben +Caecina Ceicne. ---------------------------------------- Ebensowenig +laesst sich bestimmen, von wo die Etrusker nach Italien eingewandert +sind; und hiermit ist nicht viel verloren, da diese Wanderung auf jeden +Fall der Kinderzeit des Volkes angehoert und dessen geschichtliche +Entwicklung in Italien beginnt und endet. Indes ist kaum eine Frage +eifriger verhandelt worden als diese, nach jenem Grundsatz der +Archaeologen, vorzugsweise nach dem zu forschen, was weder wissbar +noch wissenswert ist, "nach der Mutter der Hekabe", wie Kaiser Tiberius +meinte. Da die aeltesten und bedeutendsten etruskischen Staedte tief +im Binnenlande liegen, ja unmittelbar am Meer keine einzige namhafte +etruskische Stadt begegnet ausser Populonia, von dem wir aber eben +sicher wissen, dass es zu den alten Zwoelf Staedten nicht gehoert hat; +da ferner in geschichtlicher Zeit die Etrusker von Norden nach Sueden +sich bewegen, so sind sie wahrscheinlich zu Lande nach der Halbinsel +gekommen; wie denn auch die niedere Kulturstufe, auf der wir sie zuerst +finden, mit einer Einwanderung ueber das Meer sich schlecht vertragen +wuerde. Eine Meerenge ueberschritten schon in fruehester Zeit die +Voelker gleich einem Strom; aber eine Landung an der italischen +Westkueste setzt ganz andere Bedingungen voraus. Danach muss die aeltere +Heimat der Etrusker west- oder nordwaerts von Italien gesucht werden. Es +ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die Etrusker ueber die raetischen +Alpen nach Italien gekommen sind, da die aeltesten in Graubuenden und +Tirol nachweisbaren Ansiedler, die Raeter, bis in die historische Zeit +etruskisch redeten und auch ihr Name auf den der Rasen anklingt; sie +koennen freilich Truemmer der etruskischen Ansiedlungen am Po, aber +wenigstens ebenso gut auch ein in den aelteren Sitzen zurueckgebliebener +Teil des Volks sein. Mit dieser einfachen und naturgemaessen Auffassung +aber tritt in grellen Widerspruch die Erzaehlung, dass die Etrusker aus +Asien ausgewanderte Lyder seien. Sie ist sehr alt: schon bei Herodot +findet sie sich und kehrt dann in zahllosen Wandlungen und Steigerungen +bei den Spaeteren wieder, wenngleich einzelne verstaendige Forscher, +wie zum Beispiel Dionysios, sich nachdruecklich dagegen erklaerten und +darauf hinwiesen, dass in Religion, Gesetz, Sitte und Sprache zwischen +Lydern und Etruskern auch nicht die mindeste Aehnlichkeit sich zeige. Es +ist moeglich, dass ein vereinzelter kleinasiatischer Piratenschwarm nach +Etrurien gelangt ist und an dessen Abenteuer diese Maerchen anknuepfen; +wahrscheinlicher aber beruht die ganze Erzaehlung auf einem blossen +Quiproquo. Die italischen Etrusker oder die Turs-ennae - denn diese Form +scheint die urspruengliche und der griechischen Tyr-s/e/noi, Tyrr/e/noi, +der umbrischen Turs-ci, den beiden roemischen Tusci Etrusci zu Grunde zu +liegen - begegneten sich in dem Namen ungefaehr mit dem lydischen Volke +der Torr/e/boi oder auch wohl Tyrr-/e/noi, so genannt von der Stadt +T?rra; und diese offenbar zufaellige Namensvetterschaft scheint in der +Tat die einzige Grundlage jener durch ihr hohes Alter reicht besser +gewordenen Hypothese und des ganzen babylonischen Turmes darauf +aufgefuehrter Geschichtsklitterungen zu sein. Indem man mit dem +lydischen Piratenwesen den alten etruskischen Seeverkehr verknuepfte und +endlich noch - zuerst nachweislich tut es Thukydides - die torrhebischen +Seeraeuber mit Recht oder Unrecht zusammenwarf mit dem auf allen Meeren +pluendernden und hausenden Flibustiervolk der Pelasger, entstand eine +der heillosesten Verwirrungen geschichtlicher Ueberlieferung. Die +Tyrrhener bezeichnen bald die lydischen Torrheber - so in den aeltesten +Quellen, wie in den Homerischen Hymnen; bald als Tyrrhener-Pelasger oder +auch bloss Tyrrhener die pelasgische Nation; bald endlich die italischen +Etrusker, ohne dass die letzteren mit den Pelasgern oder den Torrhebern +je sich nachhaltig beruehrt oder gar die Abstammung mit ihnen gemein +haetten. Von geschichtlichem Interesse ist es dagegen zu bestimmen, was +die nachweislich aeltesten Sitze der Etrusker waren und wie sie von dort +aus sich weiter bewegten. Dass sie vor der grossen keltischen Invasion +in der Landschaft noerdlich vom Padus sassen, oestlich an der Etsch +grenzend mit den Venetern illyrischen (albanesischen?) Stammes, westlich +mit den Ligurern, ist vielfach beglaubigt; vornehmlich zeugt dafuer der +schon erwaehnte rauhe etruskische Dialekt, den noch in Livius' Zeit +die Bewohner der raetischen Alpen redeten, sowie das bis in spaete Zeit +tuskisch gebliebene Mantua. Suedlich vom Padus und an den Muendungen +dieses Flusses mischten sich Etrusker und Umbrer, jener als der +herrschende Stamm, dieser als der aeltere, der die alten Kaufstaedte +Atria und Spina gegruendet hatte, waehrend Felsina (Bologna) und Ravenna +tuskische Anlagen scheinen. Es hat lange gewaehrt, ehe die Kelten den +Padus ueberschritten; womit es zusammenhaengt, dass auf dem rechten +Ufer desselben das etruskische und umbrische Wesen weit tiefere +Wurzeln geschlagen hat als auf dem frueh aufgegebenen linken. Doch sind +ueberhaupt die Landschaften noerdlich vom Apennin zu rasch von einer +Nation an die andere gelangt, als dass eine dauerhafte Volksentwicklung +sich hier haette gestalten koennen. Weit wichtiger fuer die Geschichte +wurde die grosse Ansiedelung der Tusker in dem Lande, das heute noch +ihren Namen traegt. Moegen auch Ligurer oder Umbrer hier einstmals +gewohnt haben, so sind doch ihre Spuren durch die etruskische Okkupation +und Zivilisation so gut wie vollstaendig ausgetilgt worden. In diesem +Gebiet, das am Meer von Pisae bis Tarquinii reicht und oestlich vom +Apennin abgeschlossen wird, hat die etruskische Nationalitaet ihre +bleibende Staette gefunden und mit grosser Zaehigkeit bis in die +Kaiserzeit hinein sich behauptet. Die Nordgrenze des eigentlich +tuskischen Gebietes machte der Arnus; das Gebiet von da nordwaerts bis +zur Muendung der Macra und dem Apennin war streitiges Grenzland, bald +ligurisch, bald etruskisch, und groessere Ansiedlungen gediehen deshalb +daselbst nicht. Die Suedgrenze bildete anfangs wahrscheinlich der +Ciminische Wald, eine Huegelkette suedlich von Viterbo, spaeterhin der +Tiberstrom; es ward schon oben angedeutet, dass das Gebiet zwischen +dem Ciminischen Gebirg und dem Tiber mit den Staedten Sutrium, Nepete, +Falerii, Veii, Caere erst geraume Zeit spaeter als die noerdlicheren +Distrikte, moeglicherweise erst im zweiten Jahrhundert Roms, von den +Etruskern eingenommen zu sein scheint und dass die urspruengliche +italische Bevoelkerung sich hier, namentlich in Falerii, wenn auch in +abhaengigem Verhaeltnis behauptet haben muss. Seitdem der Tiberstrom +die Markscheide Etruriens gegen Umbrien und Latium bildete, mag hier im +ganzen ein friedliches Verhaeltnis eingetreten sein und eine wesentliche +Grenzverschiebung nicht stattgefunden haben, am wenigsten gegen die +Latiner. So lebendig in den Roemern das Gefuehl lebte, dass der Etrusker +ihnen fremd, der Latiner ihr Landsmann war, so scheinen sie doch vom +rechten Ufer her weit weniger Ueberfall und Gefahr befuerchtet zu +haben als zum Beispiel von den Stammesverwandten in Gabii und Alba; +natuerlich, denn dort schuetzte nicht bloss die Naturgrenze des +breiten Stromes, sondern auch der fuer Roms merkantile und politische +Entwicklung folgenreiche Umstand, dass keine der maechtigeren +etruskischen Staedte unmittelbar am Fluss lag wie am latinischen Ufer +Rom. Dem Tiber am naechsten waren die Veienter, und sie waren es auch, +mit denen Rom und Latium am haeufigsten in ernste Konflikte gerieten, +namentlich um den Besitz von Fidenae, welches den Veientern auf +dem linken Tiberufer, aehnlich wie auf dem rechten den Roemern das +Ianiculum, als eine Art Brueckenkopf diente und bald in den Haenden der +Latiner, bald in denen der Etrusker sich befand. Dagegen mit dem etwas +entfernteren Caere war das Verhaeltnis im ganzen weit friedlicher und +freundlicher, als es sonst unter Nachbarn in solchen Zeiten vorzukommen +pflegt. Es gibt wohl schwankende und in die graueste Fernzeit gerueckte +Sagen von Kaempfen zwischen Latium und Caere, wie denn der caeritische +Koenig Mezentius ueber die Latiner grosse Siege erfochten und denselben +einen Weinzins auferlegt haben soll; aber viel bestimmter als der +einstmalige Fehdestand erhellt aus der Tradition ein vorzugsweise enges +Verhaeltnis zwischen den beiden uralten Mittelpunkten des Handels- +und Seeverkehrs in Latium und in Etrurien. Sichere Spuren von einem +Vordringen der Etrusker ueber den Tiber hinaus auf dem Landweg mangeln +ueberhaupt. Zwar werden in dem grossen Barbarenheer, das Aristodemos +im Jahre 230 (524) der Stadt unter den Mauern von Kyme vernichtet, die +Etrusker in erster Reihe genannt; indes selbst wenn man diese Nachricht +als bis ins einzelne glaubwuerdig betrachtet, folgt daraus nur, dass die +Etrusker an einem grossen Pluenderzuge teilnahmen. Weit wichtiger +ist es, dass suedwaerts vom Tiber keine auf dem Landweg gegruendete +etruskische Ansiedlung nachweisbar ist und dass namentlich von einer +ernstlichen Bedraengung der latinischen Nation durch die Etrusker gar +nichts wahrgenommen wird. Der Besitz des Ianiculum und der beiden Ufer +der Tibermuendung blieb den Roemern, soviel wir sehen, unangefochten. +Was die Uebersiedlungen etruskischer Gemeinschaften nach Rom anlangt, so +findet sich ein vereinzelter, aus tuskischen Annalen gezogener Bericht, +dass eine tuskische Schar, welche Caelius Vivenna von Volsinii und nach +dessen Untergang der treue Genosse desselben, Mastarna, angefuehrt habe, +von dem letzteren nach Rom gefuehrt worden sei. Es mag dies zuverlaessig +sein, wenngleich die Herleitung des Namens des caelischen Berges von +diesem Caelius offenbar eine Philologenerfindung ist und nun gar der +Zusatz, dass dieser Mastarna in Rom Koenig geworden sei unter dem Namen +Servius Tullius, gewiss nichts ist als eine unwahrscheinliche Vermutung +solcher Archaeologen, die mit dem Sagenparallelismus sich abgaben. Auf +etruskische Ansiedlungen in Rom deutet weiter das "Tuskerquartier" unter +dem Palatin. Auch das kann schwerlich bezweifelt werden, dass das +letzte Koenigsgeschlecht, das ueber die Roemer geherrscht hat, das der +Tarquinier, aus Etrurien entsprossen ist, sei es nun aus Tarquinii, wie +die Sage will, sei es aus Caere, wo das Familiengrab der Tarchnas +vor kurzem aufgefunden worden ist; auch der in die Sage verflochtene +Frauenname Tanaquil oder Tanchvil ist unlateinisch, dagegen in Etrurien +gemein. Allein die ueberlieferte Erzaehlung, wonach Tarquinius der Sohn +eines aus Korinth nach Tarquinii uebergesiedelten Griechen war und in +Rom als Metoeke einwanderte, ist weder Geschichte noch Sage und die +geschichtliche Kette der Ereignisse offenbar hier nicht bloss verwirrt, +sondern voellig zerrissen. Wenn aus dieser Ueberlieferung ueberhaupt +etwas mehr entnommen werden kann als die nackte und im Grunde +gleichgueltige Tatsache, dass zuletzt ein Geschlecht tuskischer Abkunft +das koenigliche Szepter in Rom gefuehrt hat, so kann darin nur liegen, +dass diese Herrschaft eines Mannes tuskischer Herkunft ueber Rom weder +als eine Herrschaft der Tusker oder einer tuskischen Gemeinde ueber Rom, +noch umgekehrt als die Herrschaft Roms ueber Suedetrurien gefasst werden +darf. In der Tat ist weder fuer die eine noch fuer die andere Annahme +irgendein ausreichender Grund vorhanden; die Geschichte der Tarquinier +spielt in Latium, nicht in Etrurien, und soweit wir sehen, hat waehrend +der ganzen Koenigszeit Etrurien auf Rom weder in der Sprache noch in +Gebraeuchen einen wesentlichen Einfluss geuebt oder gar die ebenmaessige +Entwicklung des roemischen Staats oder des latinischen Bundes +unterbrochen. Die Ursache dieser relativen Passivitaet Etruriens gegen +das latinische Nachbarland ist wahrscheinlich teils zu suchen in den +Kaempfen der Etrusker mit den Kelten am Padus, den diese vermutlich erst +nach der Vertreibung der Koenige in Rom ueberschritten, teils in +der Richtung der etruskischen Nation auf Seefahrt und Meer- und +Kuestenherrschaft, womit zum Beispiel die kampanischen Ansiedelungen +entschieden zusammenhaengen und wovon im folgenden Kapitel weiter die +Rede sein wird. Die tuskische Verfassung beruht gleich der griechischen +und latinischen auf der zur Stadt sich entwickelnden Gemeinde. Die +fruehe Richtung der Nation aber auf Schiffahrt, Handel und Industrie +scheint rascher, als es sonst in Italien der Fall gewesen ist, hier +eigentlich staedtische Gemeinwesen ins Leben gerufen zu haben; zuerst +von allen italischen Staedten wird in den griechischen Berichten Caere +genannt. Dagegen finden wir die Etrusker im ganzen minder kriegstuechtig +und kriegslustig als die Roemer und Sabeller; die unitalische Sitte, mit +Soeldnern zu fechten, begegnet hier sehr frueh. Die aelteste Verfassung +der Gemeinden muss in den allgemeinen Grundzuegen Aehnlichkeit mit +der roemischen gehabt haben; Koenige oder Lucumonen herrschten, die +aehnliche Insignien, also wohl auch aehnliche Machtfuelle besassen wie +die roemischen; Vornehme und Geringe standen sich schroff gegenueber; +fuer die Aehnlichkeit der Geschlechterordnung buergt die Analogie +des Namensystems, nur dass bei den Etruskern die Abstammung von +muetterlicher Seite weit mehr Beachtung findet als im roemischen Recht. +Die Bundesverfassung scheint sehr lose gewesen zu sein. Sie umschloss +nicht die gesamte Nation, sondern es waren die noerdlichen und die +kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso +wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Buende bestand +aus zwoelf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich fuer den +Goetterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester +anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein +scheinen und zum Teil wenigstens so maechtig, dass weder eine Hegemonie +sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte. +Im eigentlichen Etrurien war die Metropole Volsinii; von den uebrigen +Zwoelfstaedten desselben kennen wir durch sichere Ueberlieferung nur +Perusia, Vetulonium, Volci und Tarquinii. Es ist indes ebenso selten, +dass die Etrusker wirklich gemeinschaftlich handeln, als das Umgekehrte +selten ist bei der latinischen Eidgenossenschaft; die Kriege fuehrt +regelmaessig eine einzelne Gemeinde, die von ihren Nachbarn wen sie kann +ins Interesse zieht, und wenn ausnahmsweise der Bundeskrieg beschlossen +wird, so schliessen sich dennoch sehr haeufig einzelne Staedte aus - es +scheint den etruskischen Konfoederationen mehr noch als den aehnlichen +italischen Stammbuenden von Haus aus an einer festen und gebietenden +Oberleitung gefehlt zu haben. 10. Kapitel Die Hellenen in Italien +Seeherrschaft der Tusker und Karthager Nicht auf einmal wird es hell in +der Voelkergeschichte des Altertums; und auch hier beginnt der Tag +im Osten. Waehrend die italische Halbinsel noch in tiefes Werdegrauen +eingehuellt liegt, ist in den Landschaften am oestlichen Becken des +Mittelmeers bereits eine nach allen Seiten hin reich entwickelte Kultur +ans Licht getreten; und das Geschick der meisten Voelker, in den ersten +Stadien der Entwicklung an einem ebenbuertigen Bruder zunaechst den +Meister und Herrn zu finden, ist in hervorragendem Masse auch den +Voelkern Italiens zuteil geworden. Indes lag es in den geographischen +Verhaeltnissen der Halbinsel, dass eine solche Einwirkung nicht zu Lande +stattfinden konnte. Von der Benutzung des schwierigen Landwegs zwischen +Italien und Griechenland in aeltester Zeit findet sich nirgends eine +Spur. In das transalpinische Land freilich mochten von Italien aus +schon in unvordenklich ferner Zeit Handelsstrassen fuehren: die aelteste +Bernsteinstrasse erreichte von der Ostsee aus das Mittelmeer an der +Pomuendung - weshalb in der griechischen Sage das Delta des Po als +Heimat des Bernsteins erscheint -, und an diese Strasse schloss sich +eine andere quer durch die Halbinsel ueber den Apennin nach Pisa +fuehrende an; aber Elemente der Zivilisation konnten von dort her den +Italikern nicht zukommen. Es sind die seefahrenden Nationen des Ostens, +die nach Italien gebracht haben, was ueberhaupt in frueher Zeit von +auslaendischer Kultur dorthin gelangt ist. Das aelteste Kulturvolk am +Mittelmeergestade, die Aegypter, fuhren noch nicht ueber Meer und haben +daher auch auf Italien nicht eingewirkt. Ebensowenig aber kann dies von +den Phoenikern behauptet werden. Allerdings waren sie es, die von ihrer +engen Heimat am aeusseren Ostrand des Mittelmeers aus zuerst unter allen +bekannten Staemmen auf schwimmenden Haeusern in dasselbe, anfangs des +Fisch- und Muschelfangs, bald auch des Handels wegen, sich hinauswagten, +die zuerst den Seeverkehr eroeffneten und in unglaublich frueher Zeit +das Mittelmeer bis zu seinem aeussersten westlichen Ende befuhren. Fast +an allen Gestaden desselben erscheinen vor den hellenischen phoenikische +Seestationen: wie in Hellas selbst, auf Kreta und Kypros, in Aegypten, +Libyen und Spanien, so auch im italischen Westmeer. Um ganz Sizilien +herum, erzaehlt Thukydides, hatten, ehe die Griechen dorthin kamen, +oder wenigstens, ehe sie dort in groesserer Anzahl sich festsetzten, die +Phoeniker auf den Landspitzen und Inselchen ihre Faktoreien gegruendet, +des Handels wegen mit den Eingeborenen, nicht um Land zu gewinnen. +Allein anders verhaelt es sich mit dem italischen Festland. Von +phoenikischen Niederlassungen daselbst ist bis jetzt nur eine einzige +mit einiger Sicherheit nachgewiesen worden, eine punische Faktorei +bei Caere, deren Andenken sich bewahrt hat teils in der Benennung der +kleinen Ortschaft an der caeritischen Kueste Punicum, teils in dem +zweiten Namen der Stadt Caere selbst, Agylla, welcher nicht, wie man +fabelt, von den Pelasgern herruehrt, sondern phoenikisch ist und +die "Rundstadt" bezeichnet, wie eben vom Ufer aus gesehen Caere sich +darstellt. Dass diese Station und was von aehnlichen Gruendungen es an +den Kuesten Italiens noch sonst gegeben haben mag, auf jeden Fall +weder bedeutend noch von langem Bestande gewesen ist, beweist ihr fast +spurloses Verschwinden; aber es liegt auch nicht der mindeste Grund +vor, sie fuer aelter zu halten als die gleichartigen hellenischen +Ansiedlungen an denselben Gestaden. Ein unveraechtliches Anzeichen +davon, dass wenigstens Latium die kanaanitischen Maenner erst durch +Vermittlung der Hellenen kennengelernt hat, ist ihre latinische, der +griechischen entlehnte Benennung der Poener. Vielmehr fuehren alle +aeltesten Beziehungen der Italiker zu der Zivilisation des Ostens +entschieden nach Griechenland; und es laesst sich das Entstehen der +phoenikischen Faktorei bei Caere, ohne auf die vorhellenische Periode +zurueckzugehen, sehr wohl aus den spaeteren wohlbekannten Beziehungen +des caeritischen Handelsstaats zu Karthago erklaeren. In der Tat +lag, wenn man sich erinnert, dass die aelteste Schiffahrt wesentlich +Kuestenfahrt war und blieb, den Phoenikern kaum eine Landschaft am +Mittelmeer so fern wie der italische Kontinent. Sie konnten ihn +nur entweder von der griechischen Westkueste oder von Sizilien aus +erreichen; und es ist sehr glaublich, dass die hellenische Seefahrt +frueh genug aufbluehte, um den Phoenikern in der Befahrung der +Adriatischen wie der Tyrrhenischen See zuvorzukommen. Urspruenglichen +unmittelbaren Einfluss der Phoeniker auf die Italiker anzunehmen, +ist deshalb kein Grund vorhanden; auf die spaeteren Beziehungen der +phoenikischen Seeherrschaft im westlichen Mittelmeer zu den italischen +Anwohnern der Tyrrhenischen See wird die Darstellung zurueckkommen. +Allem Anschein nach sind es also die hellenischen Schiffer gewesen, die +zuerst unter den Anwohnern des oestlichen Beckens des Mittelmeers die +italischen Kuesten befuhren. Von den wichtigen Fragen indes, aus welcher +Gegend und zu welcher Zeit die griechischen Seefahrer dorthin +gelangt sind, laesst nur die erstere sich mit einiger Sicherheit und +Vollstaendigkeit beantworten. Es war das aeolische und ionische Gestade +Kleinasiens, wo zuerst der hellenische Seeverkehr sich grossartig +entfaltete und von wo aus den Griechen wie das Innere des Schwarzen +Meeres so auch die italischen Kuesten sich erschlossen. Der Namen des +Ionischen Meeres, welcher den Gewaessern zwischen Epirus und Sizilien +geblieben ist, und der der Ionischen Bucht, mit welchem Namen die +Griechen frueher das Adriatische Meer bezeichneten, haben das Andenken +an die einstmalige Entdeckung der Sued- und Ostkueste Italiens durch +ionische Seefahrer bewahrt. Die aelteste griechische Ansiedlung in +Italien, Kyme, ist dem Namen wie der Sage nach eine Gruendung der +gleichnamigen Stadt an der anatolischen Kueste. Nach glaubwuerdiger +hellenischer Ueberlieferung waren es die kleinasiatischen Phokaeer, die +zuerst von den Hellenen die entferntere Westsee befuhren. Bald folgten +auf den von den Kleinasiaten gefundenen Wegen andere Griechen nach: +Ionier von Naxos und von Chalkis auf Euboea, Achaeer, Lokrer, Rhodier, +Korinther, Megarer, Messener, Spartaner. Wie nach der Entdeckung +Amerikas die zivilisierten Nationen Europas wetteiferten, dorthin +zu fahren und dort sich niederzulassen; wie die Solidaritaet der +europaeischen Zivilisation den neuen Ansiedlern inmitten der Barbaren +deutlicher zum Bewusstsein kam als in ihrer alten Heimat, so war auch +die Schiffahrt nach dem Westen und die Ansiedelung im Westland kein +Sondergut einer einzelnen Landschaft oder eines einzelnen Stammes der +Griechen, sondern Gemeingut der hellenischen Nation; und wie sich zu +Nordamerikas Schoepfung englische und franzoesische, hollaendische und +deutsche Ansiedlungen gemischt und durchdrungen haben, so ist auch +das griechische Sizilien und "Grossgriechenland" aus den +verschiedenartigsten hellenischen Stammschaften oft ununterscheidbar +zusammengeschmolzen. Doch lassen sich, ausser einigen mehr vereinzelt +stehenden Ansiedlungen, wie die der Lokrer mit ihren Pflanzstaedten +Hipponion und Medama und die erst gegen Ende dieser Periode gegruendete +Niederlassung der Phokaeer Hyele (Velia, Elea) sind, im ganzen drei +Hauptgruppen unterscheiden: die unter dem Namen der chalkidischen +Staedte zusammengefasste urspruenglich ionische, zu der in Italien Kyme +mit den uebrigen griechischen Niederlassungen am Vesuv und Rhegion, +in Sizilien Zankle (spaeter Messana), Naxos, Katane, Leontini, +Himera zaehlen; die achaeische, wozu Sybaris und die Mehrzahl der +grossgriechischen Staedte sich rechneten, und die dorische, welcher +Syrakus, Gela, Akragas, ueberhaupt die Mehrzahl der sizilischen +Kolonien, dagegen in Italien nur Taras (Tarentum) und dessen Pflanzstadt +Herakleia angehoeren. Im ganzen ueberwiegt in der Einwanderung die +aeltere hellenische Schicht der Ionier und der vor der dorischen +Einwanderung im Peloponnes ansaessigen Staemme; von den Dorern haben +sich vorzugsweise nur die Gemeinden gemischter Bevoelkerung, wie +Korinth und Megara, die rein dorischen Landschaften dagegen nur in +untergeordnetem Grade beteiligt; natuerlich, denn die Ionier waren ein +altes Handels- und Schiffervolk, die dorischen Staemme aber sind erst +verhaeltnismaessig spaet von ihren binnenlaendischen Bergen in die +Kuestenlandschaften hinabgestiegen und zu allen Zeiten dem +Seeverkehr ferner geblieben. Sehr bestimmt treten die verschiedenen +Einwanderergruppen auseinander, besonders in ihrem Muenzfuss. +Die phokaeischen Ansiedler praegen nach dem in Asien herrschenden +babylonischen Fuss. Die chalkidischen Staedte folgen in aeltester Zeit +dem aeginaeischen, das heisst dem urspruenglich im ganzen europaeischen +Griechenland vorherrschenden und zwar zunaechst derjenigen Modifikation +desselben, die wir dort auf Euboea wiederfinden. Die achaeischen +Gemeinden muenzen auf korinthische, die dorischen endlich auf diejenige +Waehrung, die Solon im Jahre 160 Roms (594) in Attika eingefuehrt hatte, +nur dass Taras und Herakleia sich in wesentlichen Stuecken vielmehr +nach der Waehrung ihrer achaeischen Nachbarn richten als nach der +der sizilischen Dorer. Die Zeitbestimmung der frueheren Fahrten und +Ansiedlungen wird wohl fuer immer in tiefes Dunkel eingehuellt bleiben. +Zwar eine gewisse Folge darin tritt auch fuer uns noch unverkennbar +hervor. In der aeltesten Urkunde der Griechen, welche, wie der aelteste +Verkehr mit dem Westen, den kleinasiatischen Ioniern eignet, in den +Homerischen Gesaengen reicht der Horizont noch kaum ueber das +oestliche Becken des Mittelmeers hinaus. Vom Sturm in die westliche See +verschlagene Schiffer mochten von der Existenz eines Westlandes und etwa +noch von dessen Meeresstrudeln und feuerspeienden Inselbergen die Kunde +nach Kleinasien heimgebracht haben; allein zu der Zeit der Homerischen +Dichtung mangelte selbst in derjenigen griechischen Landschaft, welche +am fruehesten mit dem Westland in Verkehr trat, noch jede zuverlaessige +Kunde von Sizilien und Italien; und die Maerchenerzaehler und Dichter +des Ostens konnten, wie seinerzeit die okzidentalischen den fabelhaften +Orient, ungestoert die leeren Raeume des Westens mit ihren luftigen +Gestalten erfuellen. Bestimmter treten schon in den Hesiodischen +Gedichten die Umrisse Italiens und Siziliens hervor; sie kennen aus +beiden einheimische Namen von Voelkerschaften, Bergen und Staedten; +doch ist ihnen Italien noch eine Inselgruppe. Dagegen in der gesamten +nachhesiodischen Literatur erscheint Sizilien und selbst das gesamte +Gestade Italiens als den Hellenen wenigstens im allgemeinen bekannt. +Ebenso laesst die Reihenfolge der griechischen Ansiedlungen mit einiger +Sicherheit sich bestimmen. Als die aelteste namhafte Ansiedlung im +Westland galt offenbar schon dem Thukydides Kyme; und gewiss hat +er nicht geirrt. Allerdings lag dem griechischen Schiffer mancher +Landungsplatz naeher; allein vor den Stuermen wie vor den Barbaren +war keiner so geschuetzt wie die Insel Ischia, auf der die Stadt +urspruenglich lag; und dass solche Ruecksichten vor allem bei dieser +Ansiedlung leiteten, zeigt selbst die Stelle noch, die man spaeter auf +dem Festland dazu ausersah, die steile, aber geschuetzte Felsklippe, die +noch heute den ehrwuerdigen Namen der anatolischen Mutterstadt +traegt. Nirgends in Italien sind denn auch die Oertlichkeiten der +kleinasiatischen Maerchen mit solcher Festigkeit und Lebendigkeit +lokalisiert wie in der kymaeischen Landschaft, wo die fruehesten +Westfahrer, jener Sagen von den Wundern des Westens voll, zuerst das +Fabelland betraten und die Spuren der Maerchenwelt, in der sie zu +wandeln meinten, in den Sirenenfelsen und dem zur Unterwelt fuehrenden +Aornossee zurueckliessen. Wenn ferner in Kyme zuerst die Griechen +Nachbarn der Italiker wurden, so erklaert es sich sehr einfach, weshalb +der Name desjenigen italischen Stammes, der zunaechst um Kyme angesessen +war, der Name der Opiker, von ihnen noch lange Jahrhunderte nachher +fuer saemtliche Italiker gebraucht ward. Es ist ferner glaublich +ueberliefert, dass die massenhafte hellenische Einwanderung in +Unteritalien und Sizilien von der Niederlassung auf Kyme durch +einen betraechtlichen Zwischenraum getrennt war und dass bei jener +Einwanderung wieder die Ionier von Chalkis und von Naxos vorangingen und +Naxos auf Sizilien die aelteste aller durch eigentliche Kolonisierung in +Italien und Sizilien gegruendeten Griechenstaedte ist, worauf dann die +achaeischen und dorischen Kolonisationen erst spaeter erfolgt sind. +Allein es scheint voellig unmoeglich, fuer diese Reihe von Tatsachen +auch nur annaehernd sichere Jahreszahlen festzustellen. Die Gruendung +der achaeischen Stadt Sybaris im Jahre 33 (721) und die der dorischen +Stadt Taras im Jahre 46 Roms (708) moegen die aeltesten Daten der +italischen Geschichte sein, deren wenigstens ungefaehre Richtigkeit als +ausgemacht angesehen werden kann. Um wieviel aber die Ausfuehrung der +aelteren ionischen Kolonien jenseits dieser Epoche zurueckliege, ist +ebenso ungewiss wie das Zeitalter der Entstehung der Hesiodischen und +gar der Homerischen Gedichte. Wenn Herodot das Zeitalter Homers richtig +bestimmt hat, so war Italien den Griechen ein Jahrhundert vor der +Gruendung Roms (850) noch unbekannt; indes jene Ansetzung ist wie alle +anderen der Lebenszeit Homers kein Zeugnis, sondern ein Schluss, und wer +die Geschichte der italischen Alphabete sowie die merkwuerdige Tatsache +erwaegt, dass den Italikern das Griechenvolk bekannt ward, bevor der +hellenische Stammname aufgekommen war, und die Italiker ihre Bezeichnung +der Hellenen von dem in Hellas frueh verschollenen Stamm der Grai oder +Graeci entlehnten ^1, wird geneigt sein, den fruehesten Verkehr der +Italiker mit den Griechen um ein bedeutendes hoeher hinaufzuruecken. +------------------------------------------- ^1 Ob der Name der Graeker +urspruenglich aus dem epirotischen Binnenland und der Gegend von +Dodone haftet oder vielmehr den frueher vielleicht bis an das Westmeer +reichenden Aetolern eigen war, mag dahingestellt bleiben; er muss in +ferner Zeit einem hervorragenden Stamm oder Komplex von Staemmen des +eigentlichen Griechenlands eigen gewesen und von diesen auf die gesamte +Nation uebergegangen sein. In den Hesiodischen Eoeen erscheint er als +aelterer Gesamtname der Nation, jedoch mit offenbarer Absichtlichkeit +beiseite geschoben und dem hellenischen untergeordnet, welcher +letztere bei Homer noch nicht, wohl aber, ausser bei Hesiod, schon +bei Archilochos um das Jahr 50 Roms (704) auftritt und recht wohl noch +bedeutend frueher aufgekommen sein kann (M. L. Duncker, Geschichte des +Altertums. Berlin 1852-57. Bd. 3, S. 18, 556). Also bereits vor dieser +Zeit waren die Italiker mit den Griechen soweit bekannt, dass jener in +Hellas frueh verschollene Name bei ihnen als Gesamtname der griechischen +Nation blieb, auch als diese selbst andere Wege ging. Es ist dabei +nur in der Ordnung, dass den Auslaendern die Zusammengehoerigkeit der +hellenischen Staemme frueher und deutlicher zum Bewusstsein gekommen +ist als diesen selbst, und daher die Gesamtbenennung hier schaerfer +sich fixierte als dort, nicht minder, dass dieselbe nicht gerade den +wohlbekannten naechstwohnenden Hellenen entnommen ward. Wie man es +damit vereinigen will, dass noch ein Jahrhundert vor der Gruendung Roms +Italien den kleinasiatischen Griechen voellig unbekannt war, ist schwer +abzusehen. Von dem Alphabet wird unten die Rede sein; es ergibt dessen +Geschichte vollkommen die gleichen Resultate. Man wird es vielleicht +verwegen nennen, auf solche Beobachtungen hin die Herodotische Angabe +ueber das Zeitalter Homers zu verwerfen; aber ist es etwa keine +Kuehnheit, in Fragen dieser Art der Ueberlieferung zu folgen? +---------------------------------------- Die Geschichte der italischen +und sizilischen Griechen ist zwar kein Teil der italischen; die +hellenischen Kolonisten des Westens blieben stets im engsten +Zusammenhang mit der Heimat und hatten teil an den Nationalfesten +und Rechten der Hellenen. Doch ist es auch fuer Italien wichtig, den +verschiedenen Charakter der griechischen Ansiedlungen daselbst zu +bezeichnen und wenigstens gewisse Grundzuege hervorzuheben, durch +die der verschiedenartige Einfluss der griechischen Kolonisierung +auf Italien wesentlich bedingt worden ist. Unter allen griechischen +Ansiedlungen die intensivste und in sich am meisten geschlossene war +diejenige, aus der der Achaeische Staedtebund hervorging, welchen die +Staedte Siris, Pandosia, Metabus oder Metapontion, Sybaris mit seinen +Pflanzstaedten Poseidonia und Laos, Kroton, Kaulonia, Temesa, Terina +und Pyxus bildeten. Diese Kolonisten gehoerten, im grossen und ganzen +genommen, einem griechischen Stamm an, der an seinem eigentuemlichen, +dem dorischen naechst verwandten Dialekt sowie nicht minder, anstatt des +sonst allgemein in Gebrauch gekommenen juengeren Alphabets, lange Zeit +an der altnationalen hellenischen Schreibweise festhielt, und der seine +besondere Nationalitaet den Barbaren wie den andern Griechen gegenueber +in einer festen buendischen Verfassung bewahrte. Auch auf diese +italischen Achaeer laesst sich anwenden, was Polybios von der +achaeischen Symmachie im Peloponnes sagt: "nicht allein in +eidgenoessischer und freundschaftlicher Gemeinschaft leben sie, sondern +sie bedienen sich auch gleicher Gesetze, gleicher Gewichte, Masse und +Muenzen sowie derselben Vorsteher, Ratmaenner und Richter". Dieser +Achaeische Staedtebund war eine eigentliche Kolonisation. Die Staedte +waren ohne Haefen - nur Kroton hatte eine leidliche Reede - und ohne +Eigenhandel; der Sybarite ruehmte sich, zu ergrauen zwischen den +Bruecken seiner Lagunenstadt, und Kauf und Verkauf besorgten ihm +Milesier und Etrusker. Dagegen besassen die Griechen hier nicht bloss +die Kuestensaeume, sondern herrschten von Meer zu Meer in dem "Wein-" +und "Rinderland" (Oinotria, Italia) oder der "grossen Hellas"; die +eingeborene ackerbauende Bevoelkerung musste in Klientel oder gar in +Leibeigenschaft ihnen wirtschaften und zinsen. Sybaris - seiner Zeit +die groesste Stadt Italiens - gebot ueber vier barbarische Staemme +und fuenfundzwanzig Ortschaften und konnte am andern Meer Laos und +Poseidonia gruenden; die ueberschwenglich fruchtbaren Niederungen des +Krathis und Bradanos warfen den Sybariten und Metapontinern ueberreichen +Ertrag ab - vielleicht ist hier zuerst Getreide zur Ausfuhr gebaut +worden. Von der hohen Bluete, zu welcher diese Staaten in unglaublich +kurzer Zeit gediehen, zeugen am lebendigsten die einzigen auf uns +gekommenen Kunstwerke dieser italischen Achaeer: ihre Muenzen von +strenger, altertuemlich schoener Arbeit - ueberhaupt die fruehesten +Denkmaeler von Kunst und Schrift in Italien, deren Praegung erweislich +im Jahre 174 der Stadt (580) bereits begonnen hatte. Diese Muenzen +zeigen, dass die Achaeer des Westens nicht bloss teilnahmen an der eben +um diese Zeit im Mutterlande herrlich sich entwickelnden Bildnerkunst, +sondern in der Technik demselben wohl gar ueberlegen waren; denn statt +der dicken, oft nur einseitig gepraegten und regelmaessig schriftlosen +Silberstuecke, welche um diese Zeit in dem eigentlichen Griechenland wie +bei den italischen Dorern ueblich waren, schlugen die italischen Achaeer +mit grosser und selbstaendiger Geschicklichkeit aus zwei gleichartigen, +teils erhaben teils vertieft geschnittenen Stempeln grosse duenne, +stets mit Aufschrift versehene Silbermuenzen, deren sorgfaeltig vor der +Falschmuenzerei jener Zeit - Plattierung geringen Metalls mit duennen +Silberblaettern - sich schuetzende Praegweise den wohlgeordneten +Kulturstaat verraet. Dennoch trug diese schnelle Bluete keine Frucht. +In der muehelosen, weder durch kraeftige Gegenwehr der Eingeborenen noch +durch eigene schwere Arbeit auf die Probe gestellten Existenz versagte +sogar den Griechen frueh die Spannkraft des Koerpers und des Geistes. +Keiner der glaenzenden Namen der griechischen Kunst und Literatur +verherrlicht die italischen Achaeer, waehrend Sizilien deren unzaehlige, +auch in Italien das chalkidische Rhegion den Ibykos, das dorische Tarent +den Archytas nennen kann; bei diesem Volk, wo stets sich am Herde der +Spiess drehte, gedieh nichts von Haus aus als der Faustkampf. Tyrannen +liess die strenge Aristokratie nicht aufkommen, die in den einzelnen +Gemeinden frueh ans Ruder gekommen war und im Notfall an der +Bundesgewalt einen sicheren Rueckhalt fand: wohl aber drohte die +Verwandlung der Herrschaft der Besten in eine Herrschaft der Wenigen, +vor allem, wenn die bevorrechteten Geschlechter in den verschiedenen +Gemeinden sich untereinander verbuendeten und gegenseitig sich +aushalfen. Solche Tendenzen beherrschten die durch den Namen des +Pythagoras bezeichnete solidarische Verbindung der "Freunde", sie gebot, +die herrschende Klasse "gleich den Goettern zu verehren", die dienende +"gleich den Tieren zu unterwerfen", und rief durch solche Theorie und +Praxis eine furchtbare Reaktion hervor, welche mit der Vernichtung +der pythagoreischen "Freunde" und mit der Erneuerung der alten +Bundesverfassung endigte. Allein rasende Parteifehden, Massenerhebungen +der Sklaven, soziale Missstaende aller Art, praktische Anwendung +unpraktischer Staatsphilosophie, kurz alle Uebel der entsittlichten +Zivilisation hoerten nicht auf, in den achaeischen Gemeinden zu wueten, +bis ihre politische Macht darueber zusammenbrach. Es ist danach nicht +zu verwundern, dass fuer die Zivilisation Italiens die daselbst +angesiedelten Achaeer minder einflussreich gewesen sind als die uebrigen +griechischen Niederlassungen. ueber die politischen Grenzen hinaus +ihren Einfluss zu erstrecken, lag diesen Ackerbauern ferner als +den Handelsstaaten; innerhalb ihres Gebiets verknechteten sie die +Eingeborenen und zertraten die Keime einer nationalen Entwicklung, ohne +doch den Italikern durch vollstaendige Hellenisierung eine neue Bahn zu +eroeffnen. So ist in Sybaris und Metapont, in Kroton und Poseidonia das +griechische Wesen, das sonst allen politischen Missgeschicken zum Trotz +sich lebenskraeftig zu behaupten wusste, schneller, spur- und ruhmloser +verschwunden als in irgendeinem anderen Gebiet, und die zwiesprachigen +Mischvoelker, die spaeterhin aus den Truemmern der eingeborenen Italiker +und der Achaeer und den juengeren Einwanderern sabellischer Herkunft +hervorgingen, sind zu rechtem Gedeihen ebensowenig gelangt. Indes, diese +Katastrophe gehoert der Zeit nach in die folgende Periode. Anderer +Art und von anderer Wirkung auf Italien waren die Niederlassungen der +uebrigen Griechen. Auch sie verschmaehten den Ackerbau und Landgewinn +keineswegs; es war nicht die Weise der Hellenen, wenigstens seit sie zu +ihrer Kraft gekommen waren, sich im Barbarenland nach phoenikischer Art +an einer befestigten Faktorei genuegen zu lassen. Aber wohl waren alle +diese Staedte zunaechst und vor allem des Handels wegen begruendet und +darum denn auch, ganz abweichend von den achaeischen, durchgaengig +an den besten Haefen und Landungsplaetzen angelegt. Die Herkunft, +die Veranlassung und die Epoche dieser Gruendungen waren mannigfach +verschieden; dennoch bestand zwischen ihnen eine gewisse Gemeinschaft +- so in dem allen jenen Staedten gemeinsamen Gebrauch gewisser moderner +Formen des Alphabets ^2 und selbst in dem Dorismus der Sprache, der auch +in diejenigen Staedte frueh eindrang, die, wie zum Beispiel Kyme ^3, von +Haus aus den weichen ionischen Dialekt sprachen. Fuer die Entwicklung +Italiens sind diese Niederlassungen in sehr verschiedenem Grade wichtig +geworden; es genuegt hier, derjenigen zu gedenken, welche entscheidend +in die Schicksale der Staemme Italiens eingegriffen haben, des +dorischen Tarent und des ionischen Kyme. +------------------------------------------------- ^2 So sind die +drei altorientalischen Formen des i, l und r, fuer die als leicht +zu verwechseln mit den Formen des s, g und p schon frueh die Zeichen +vorgeschlagen worden sind, in den achaeischen Kolonien entweder +ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend in Gebrauch geblieben, +waehrend die uebrigen Griechen Italiens und Siziliens ohne Unterschied +des Stammes sich ausschliesslich oder doch sehr vorwiegend der juengeren +Formen bedient haben. ^3 So zum Beispiel heisst es auf einem kymaeischen +Tongefaess Tataies emi leyqthos. Fos d'an me klephsei th?phlos estai. +--------------------------------- Den Tarentinern ist unter allen +hellenischen Ansiedlungen in Italien die glaenzendste Rolle zugefallen. +Der vortreffliche Hafen, der einzige gute an der ganzen Suedkueste, +machte ihre Stadt zum natuerlichen Entrepot fuer den sueditalienischen +Handel, ja sogar fuer einen Teil des Verkehrs auf dem Adriatischen Meer. +Der reiche Fischfang in dem Meerbusen, die Erzeugung und Verarbeitung +der vortrefflichen Schafwolle sowie deren Faerbung mit dem Saft der +tarentinischen Purpurschnecke, die mit der tyrischen wetteifern konnte - +beide Industrien hierher eingebuergert aus dem kleinasiatischen Miletos +-, beschaeftigten Tausende von Haenden und fuegten zu dem Zwischen- noch +den Ausfuhrhandel hinzu. Die in groesserer Menge als irgendwo sonst im +griechischen Italien und ziemlich zahlreich selbst in Gold geschlagenen +Muenzen sind noch heute redende Beweise des ausgebreiteten und lebhaften +tarentinischen Verkehrs. Schon in dieser Epoche, wo Tarent noch mit +Sybaris um den ersten Rang unter den unteritalischen Griechenstaedten +rang, muessen seine ausgedehnten Handelsverbindungen sich angeknuepft +haben; indes auf eine wesentliche Erweiterung ihres Gebietes nach Art +der achaeischen Staedte scheinen die Tarentiner nie mit dauerndem +Erfolg ausgegangen zu sein. Wenn also die oestlichste der griechischen +Ansiedlungen in Italien rasch und glaenzend sich emporhob, so gediehen +die noerdlichsten derselben am Vesuv zu bescheidnerer Bluete. Hier +waren von der fruchtbaren Insel Aenaria (Ischia) aus die Kymaeer auf das +Festland hinuebergegangen und hatten auf einem Huegel hart am Meere eine +zweite Heimat erbaut, von wo aus der Hafenplatz Dikaearchia (spaeter +Puteoli), und weiter die "Neustadt" Neapolis gegruendet wurden. +Sie lebten, wie ueberhaupt die chalkidischen Staedte in Italien und +Sizilien, nach den Gesetzen, welche Charondas von Katane (um 100 650) +festgestellt hatte, in einer demokratischen, jedoch durch hohen Zensus +gemaessigten Verfassung, welche die Macht in die Haende eines aus den +Reichsten erlesenen Rates von Mitgliedern legte - eine Verfassung, +die sich bewaehrte und im ganzen von diesen Staedten Usurpatoren +wie Poebeltyrannei fern hielt. Wir wissen wenig von den aeusseren +Verhaeltnissen dieser kampanischen Griechen. Sie blieben, sei es aus +Zwang oder aus freier Wahl, mehr noch als die Tarentiner beschraenkt +auf einen engen Bezirk; indem sie von diesem aus nicht erobernd und +unterdrueckend gegen die Eingeborenen auftraten, sondern friedlich +mit ihnen handelten und verkehrten, erschufen sie sich selbst eine +gedeihliche Existenz und nahmen zugleich den ersten Platz unter den +Missionaren der griechischen Zivilisation in Italien ein. Wenn zu beiden +Seiten der rheginischen Meerenge teils auf dem Festlande die ganze +suedliche und die Westkueste bis zum Vesuv, teils die groessere +oestliche Haelfte der sizilischen Insel griechisches Land war, so +gestalteten dagegen auf der italischen Westkueste nordwaerts vom Vesuv +und auf der ganzen Ostkueste die Verhaeltnisse sich wesentlich anders. +An dem dem Adriatischen Meer zugewandten italischen Gestade entstanden +griechische Ansiedlungen nirgends; womit die verhaeltnismaessig +geringere Anzahl und untergeordnete Bedeutung der griechischen +Pflanzstaedte auf dem gegenueberliegenden illyrischen Ufer und +den zahlreichen demselben vorliegenden Inseln augenscheinlich +zusammenhaengt. Zwar wurden auf dem Griechenland naechsten Teil dieser +Kueste zwei ansehnliche Kaufstaedte, Epidamnos oder Dyrrhachion (jetzt +Durazzo; 127 587) und Apollonia (bei Avlona; um 167 627) noch waehrend +der roemischen Koenigsherrschaft gegruendet; aber weiter noerdlich ist, +mit Ausnahme etwa der nicht bedeutenden Niederlassung auf Schwarzkerkyra +(Curzola; um 174? 580) keine alte griechische Ansiedlung nachzuweisen. +Es ist noch nicht hinreichend aufgeklaert, warum die griechische +Kolonisierung so duerftig gerade nach dieser Seite hin auftrat, wohin +doch die Natur selbst die Hellenen zu weisen schien und wohin in der Tat +seit aeltester Zeit von Korinth und mehr noch von der nicht lange nach +Rom (um 44 710) gegruendeten Ansiedlung auf Kerkyra (Korfu) aus ein +Handelszug bestand, dessen Entrepots auf der italischen Kueste die +Staedte an der Pomuendung, Spina und Atria, waren. Die Stuerme der +Adriatischen See, die Unwirtlichkeit wenigstens der illyrischen Kuesten, +die Wildheit der Eingeborenen reichen offenbar allein nicht aus, +um diese Tatsache zu erklaeren. Aber fuer Italien ist es von den +wichtigsten Folgen gewesen, dass die von Osten kommenden Elemente +der Zivilisation nicht zunaechst auf seine oestlichen Landschaften +einwirkten, sondern erst aus den westlichen in diese gelangten. +Selbst in den Handelsverkehr teilte sich mit Korinth und Kerkyra die +oestlichste Kaufstadt Grossgriechenlands, das dorische Tarent, das durch +den Besitz von Hydrus (Otranto) den Eingang in das Adriatische Meer auf +der italischen Seite beherrschte. Da ausser den Haefen an der Pomuendung +an der ganzen Ostkueste nennenswerte Emporien in jener Zeit nicht +bestanden - Ankons Aufbluehen faellt in weit spaetere Zeit und noch +spaeter das Emporkommen von Brundisium -, ist es wohl begreiflich, dass +die Schiffer von Epidamnos und Apollonia haeufig in Tarent loeschten. +Auch auf dem Landwege verkehrten die Tarentiner vielfach mit Apulien; +auf sie geht zurueck, was sich von griechischer Zivilisation im +Suedosten Italiens vorfindet. Indes fallen in diese Zeit davon nur die +ersten Anfaenge; der Hellenismus Apuliens entwickelte sich erst in einer +spaeteren Epoche. Dass dagegen die Westkueste Italiens auch noerdlich +vom Vesuv in aeltester Zeit von den Hellenen befahren worden ist und auf +den Inseln und Landspitzen hellenische Faktoreien bestanden, laesst +sich nicht bezweifeln. Wohl das aelteste Zeugnis dieser Fahrten ist die +Lokalisierung der Odysseussage an den Kuesten des Tyrrhenischen Meeres +^4. Wenn man in den Liparischen Inseln die des Aeolos wiederfand, wenn +man am Lacinischen Vorgebirge die Insel der Kalypso, am Misenischen die +der Sirenen, am Circeischen die der Kirke wies, wenn man das ragende +Grab des Elpenor in dem steilen Vorgebirge von Tarracina erkannte, wenn +bei Caieta und Formiae die Laestrygonen hausen, wenn die beiden Soehne +des Odysseus und der Kirke, Agrios, das heisst der Wilde, und Latinos, +im "innersten Winkel der heiligen Inseln" die Tyrrhener beherrschen oder +in einer juengeren Fassung Latinus der Sohn des Odysseus und der Kirke, +Auson der Sohn des Odysseus und der Kalypso heisst, so sind das alte +Schiffmaerchen der ionischen Seefahrer, welche der lieben Heimat auf +der Tyrrhenischen See gedachten, und dieselbe herrliche Lebendigkeit +der Empfindung, wie sie in dem ionischen Gedicht von den Fahrten des +Odysseus waltet, spricht auch noch aus der frischen Lokalisierung +derselben Sage bei Kyme selbst und in dem ganzen Fahrbezirk der +kymaeischen Schiffer. ------------------------------------------- ^4 +Die aeltesten griechischen Schriften, in denen uns diese tyrrhenische +Odysseussage erscheint, sind die Hesiodische 'Theogonie' in einem ihrer +juengeren Abschnitte und sodann die Schriftsteller aus der Zeit kurz vor +Alexander, Ephoros, aus dem der sogenannte Skymnos geflossen ist, und +der sogenannte Skylax. Die erste dieser Quellen gehoert einer Zeit an, +wo Italien den Griechen noch als Inselgruppe galt, und ist also sicher +sehr alt; und es kann danach die Entstehung dieser Sagen im ganzen +mit Sicherheit in die roemische Koenigszeit gesetzt werden. +------------------------------------------- Andere Spuren dieser +aeltesten Fahrten sind die griechischen Namen der Insel Aethalia (Ilva, +Elba), die naechst Aenaria zu den am fruehesten von Griechen besetzten +Plaetzen zu gehoeren scheint, und vielleicht auch des Hafenplatzes +Telamon in Etrurien; ferner die beiden Ortschaften an der caeritischen +Kueste Pyrgi (bei S. Severa) und Alsion (bei Palo), wo nicht bloss die +Namen unverkennbar auf griechischen Ursprung deuten, sondern auch die +eigentuemliche, von den caeritischen und ueberhaupt den etruskischen +Stadtmauern sich wesentlich unterscheidende Architektur der Mauern +von Pyrgi. Aethalia, "die Feuerinsel", mit ihren reichen Kupfer- und +besonders Eisengruben mag in diesem Verkehr die erste Rolle gespielt und +hier die Altsiedlung der Fremden wie ihr Verkehr mit den Eingeborenen +seinen Mittelpunkt gehabt haben; um so mehr als das Schmelzen der +Erze auf der kleinen und nicht waldreichen Insel ohne Verkehr mit dem +Festland nicht geschehen konnte. Auch die Silbergruben von Populonia +auf der Elba gegenueberliegenden Landspitze waren vielleicht schon den +Griechen bekannt und von ihnen in Betrieb genommen. Wenn die Fremden, +wie in jenen Zeiten immer, neben dem Handel auch dem See- und Landraub +obliegend, ohne Zweifel es nicht versaeumten, wo die Gelegenheit +sich bot, die Eingeborenen zu brandschatzen und sie als Sklaven +fortzufuehren, so uebten auch die Eingeborenen ihrerseits das +Vergeltungsrecht aus; und dass die Latiner und Tyrrhener dies +mit groesserer Energie und besserem Glueck getan haben als ihre +sueditalischen Nachbarn, zeigen nicht bloss jene Sagen an, sondern vor +allem der Erfolg. In diesen Gegenden gelang es den Italikern, sich der +Fremdlinge zu erwehren und nicht bloss Herren ihrer eigenen Kaufstaedte +und Kaufhaefen zu bleiben oder doch bald wieder zu werden, sondern auch +Herren ihrer eigenen See. Dieselbe hellenische Invasion, welche die +sueditalischen Staemme erdrueckte und denationalisierte, hat die Voelker +Mittelitaliens, freilich sehr wider den Willen der Lehrmeister, zur +Seefahrt und zur Staedtegruendung angeleitet. Hier zuerst muss der +Italiker das Floss und den Nachen mit der phoenikischen und griechischen +Rudergaleere vertauscht haben. Hier zuerst begegnen grosse Kaufstaedte, +vor allem Caere im suedlichen Etrurien und Rom am Tiber, die, nach den +italischen Namen wie nach der Lage in einiger Entfernung vom Meere +zu schliessen, eben wie die ganz gleichartigen Handelsstaedte an der +Pomuendung, Spina und Atria, und weiter suedlich Ariminum, sicher keine +griechischen, sondern italische Gruendungen sind. Den geschichtlichen +Verlauf dieser aeltesten Reaktion der italischen Nationalitaet gegen +fremden Eingriff darzulegen sind wir begreiflicherweise nicht imstande; +wohl aber laesst es noch sich erkennen, was fuer die weitere Entwicklung +Italiens von der groessten Bedeutung ist, dass diese Reaktion in Latium +und im suedlichen Etrurien einen andern Gang genommen hat als in der +eigentlichen tuskischen und den sich daran anschliessenden Landschaften. +Schon die Sage setzt in bezeichnender Weise dem "wilden Tyrrhener" den +Latiner entgegen und dem unwirtlichen Strande der Volsker das friedliche +Gestade an der Tibermuendung. Aber nicht das kann hiermit gemeint +sein, dass man die griechische Kolonisierung in einigen Landschaften +Mittelitaliens geduldet, in andern nicht zugelassen haette. Nordwaerts +vom Vesuv hat ueberhaupt in geschichtlicher Zeit nirgends eine +unabhaengige griechische Gemeinde bestanden, und wenn Pyrgi dies einmal +gewesen ist, so muss es doch schon vor dem Beginn unserer Ueberlieferung +in die Haende der Italiker, das heisst der Caeriten zurueckgekehrt sein. +Aber wohl ward in Suedetrurien, in Latium und ebenso an der Ostkueste +der friedliche Verkehr mit den fremden Kaufleuten geschuetzt und +gefoerdert, was anderswo nicht geschah. Vor allem merkwuerdig ist die +Stellung von Caere. "Die Caeriten", sagt Strabon, "galten viel bei den +Hellenen wegen ihrer Tapferkeit und Gerechtigkeit, und weil sie, so +maechtig sie waren, des Raubes sich enthielten." Nicht der Seeraub ist +gemeint, den der caeritische Kaufmann wie jeder andere sich gestattet +haben wird; sondern Caere war eine Art von Freihafen fuer die Phoeniker +wie fuer die Griechen. Wir haben der phoenikischen Station - spaeter +Punicum genannt - und der beiden von Pyrgi und Alsion bereits gedacht; +diese Haefen waren es, die zu berauben die Caeriten sich enthielten, +und ohne Zweifel war es eben dies, wodurch Caere, das nur eine schlechte +Reede besitzt und keine Gruben in der Naehe hat, so frueh zu hoher +Bluete gelangt ist und fuer den aeltesten griechischen Handel noch +groessere Bedeutung gewonnen hat als die von der Natur zu Emporien +bestimmten Staedte der Italiker an den Muendungen des Tiber und des +Po. Die hier genannten Staedte sind es, welche in uraltem religioesen +Verkehr mit Griechenland erscheinen. Der erste unter allen Barbaren, +der den olympischen Zeus beschenkte, war der tuskische Koenig Arimnos, +vielleicht ein Herr von Ariminum. Spina und Caere hatten in dem Tempel +des delphischen Apollon wie andere mit dem Heiligtum in regelmaessigem +Verkehr stehende Gemeinden ihre eigenen Schatzhaeuser; und mit der +aeltesten caeritischen und roemischen Ueberlieferung ist das delphische +Heiligtum sowohl wie das kymaeische Orakel verflochten. Diese Staedte, +wo die Italiker friedlich schalteten und mit dem fremden Kaufmann +freundlich verkehrten, wurden vor allen reich und maechtig und wie +fuer die hellenischen Waren so auch fuer die Keime der hellenischen +Zivilisation die rechten Stapelplaetze. Anders gestalteten sich die +Verhaeltnisse bei den "wilden Tyrrhenern". Dieselben Ursachen, die in +der latinischen und in den vielleicht mehr unter etruskischer Suprematie +stehenden als eigentlich etruskischen Landschaften am rechten Tiberufer +und am unteren Po zur Emanzipierung der Eingeborenen von der fremden +Seegewalt gefuehrt hatten, entwickelten in dem eigentlichen Etrurien, +sei es aus anderen Ursachen, sei es infolge des verschiedenartigen, zu +Gewalttat und Pluenderung hinneigenden Nationalcharakters, den Seeraub +und die eigene Seemacht. Man begnuegte sich hier nicht, die Griechen aus +Aethalia und Populonia zu verdraengen; auch der einzelne Kaufmann ward, +wie es scheint, hier nicht geduldet, und bald durchstreiften sogar +etruskische Kaper weithin die See und machten den Namen der Tyrrhener +zum Schrecken der Griechen - nicht ohne Ursache galt diesen der +Enterhaken als eine etruskische Erfindung und nannten die Griechen das +italische Westmeer das Meer der Tusker. Wie rasch und ungestuem diese +wilden Korsaren, namentlich im Tyrrhenischen Meere, um sich griffen, +zeigt am deutlichsten ihre Festsetzung an der latinischen und +kampanischen Kueste. Zwar behaupteten im eigentlichen Latium sich die +Latiner und am Vesuv sich die Griechen; aber zwischen und neben ihnen +geboten die Etrusker in Antium wie in Surrentum. Die Volsker traten in +die Klientel der Etrusker ein; aus ihren Waldungen bezogen diese +die Kiele ihrer Galeeren, und wenn dem Seeraub der Antiaten erst die +roemische Okkupation ein Ende gemacht hat, so begreift man es wohl, +warum den griechischen Schiffern das Gestade der suedlichen Volsker das +laestrygonische hiess. Die hohe Landspitze von Sorrent, mit dem noch +steileren, aber hafenlosen Felsen von Capri eine rechte, inmitten der +Buchten von Neapel und Salern in die Tyrrhenische See hinausschauende +Korsarenwarte, wurde frueh von den Etruskern in Besitz genommen. Sie +sollen sogar in Kampanien einen eigenen Zwoelfstaedtebund gegruendet +haben und etruskisch redende Gemeinden haben hier noch in vollkommen +historischer Zeit im Binnenlande bestanden; wahrscheinlich sind diese +Ansiedlungen mittelbar ebenfalls aus der Seeherrschaft der Etrusker im +kampanischen Meer und aus ihrer Rivalitaet mit den Kymaeern am Vesuv +hervorgegangen. Indes beschraenkten die Etrusker sich keineswegs auf +Raub und Pluenderung. Von ihrem friedlichen Verkehr mit griechischen +Staedten zeugen namentlich die Gold- und Silbermuenzen, die wenigstens +vom Jahre 200 der Stadt (550) an die etruskischen Staedte, besonders +Populonia, nach griechischem Muster und auf griechischen Fuss geschlagen +haben; dass dieselben nicht den grossgriechischen, sondern vielmehr +attischen, ja kleinasiatischen Stempeln nachgepraegt wurden, ist +uebrigens wohl auch ein Fingerzeig fuer die feindliche Stellung der +Etrusker zu den italischen Griechen. In der Tat befanden sie sich +fuer den Handel in der guenstigsten Stellung und in einer weit +vorteilhafteren als die Bewohner von Latium. Von Meer zu Meer wohnend +geboten sie am westlichen ueber den grossen italischen Freihafen, am +oestlichen ueber die Pomuendung und das Venedig jener Zeit, ferner ueber +die Landstrasse, die seit alter Zeit von Pisa am Tyrrhenischen nach +Spina am Adriatischen Meere fuehrte, dazu in Sueditalien ueber die +reichen Ebenen von Capua und Nola. Sie besassen die wichtigsten +italischen Ausfuhrartikel, das Eisen von Aethalia, das volaterranische +und kampanische Kupfer, das Silber von Populonia, ja den von der +Ostsee ihnen zugefuehrten Bernstein. Unter dem Schutze ihrer Piraterie, +gleichsam einer rohen Navigationsakte, musste ihr eigener Handel +emporkommen; und es kann ebensowenig befremden, dass in Sybaris der +etruskische und milesische Kaufmann konkurrierten, als dass aus jener +Verbindung von Kaperei und Grosshandel der mass- und sinnlose Luxus +entsprang, in welchem Etruriens Kraft frueh sich selber verzehrt hat. +Wenn also in Italien die Etrusker und, obgleich in minderem Grade, die +Latiner den Hellenen abwehrend und zum Teil feindlich gegenueberstanden, +so griff dieser Gegensatz gewissermassen mit Notwendigkeit in +diejenige Rivalitaet ein, die damals Handel und Schiffahrt auf dem +Mittellaendischen Meere vor allem beherrschte: in die Rivalitaet der +Phoeniker und der Hellenen. Es ist nicht dieses Orts, im einzelnen +darzulegen, wie waehrend der roemischen Koenigszeit diese beiden +grossen Nationen an allen Gestaden des Mittelmeeres, in Griechenland +und Kleinasien selbst, auf Kreta und Kypros, an der afrikanischen, +spanischen und keltischen Kueste miteinander um die Oberherrschaft +rangen; unmittelbar auf italischem Boden wurden diese Kaempfe nicht +gekaempft, aber die Folgen derselben doch auch in Italien tief und +nachhaltig empfunden. Die frische Energie und die universellere Begabung +des juengeren Nebenbuhlers war anfangs ueberall im Vorteil; die Hellenen +entledigten sich nicht bloss der phoenikischen Faktoreien in ihrer +europaeischen und asiatischen Heimat, sondern verdraengten die Phoeniker +auch von Kreta und Kypros, fassten Fuss in Aegypten und Kyrene und +bemaechtigten sich Unteritaliens und der groesseren oestlichen Haelfte +der sizilischen Insel. Ueberall erlagen die kleinen phoenikischen +Handelsplaetze der energischeren griechischen Kolonisation. Schon ward +auch im westlichen Sizilien Selinus (126 628) und Akragas (174 580) +gegruendet, schon von den kuehnen kleinasiatischen Phokaeern die +entferntere Westsee befahren, an dem keltischen Gestade Massalia erbaut +(um 150 600) und die spanische Kueste erkundet. Aber ploetzlich, um die +Mitte des zweiten Jahrhunderts, stockt der Fortschritt der hellenischen +Kolonisation: und es ist kein Zweifel, dass die Ursache dieses Stockens +der Aufschwung war, den gleichzeitig, offenbar infolge der von den +Hellenen dem gesamten phoenikischen Stamme drohenden Gefahr, die +maechtigste ihrer Staedte in Libyen, Karthago nahm. War die Nation, die +den Seeverkehr auf dem Mittellaendischen Meere eroeffnet hatte, durch +den juengeren Rivalen auch bereits verdraengt aus der Alleinherrschaft +ueber die Westsee, dem Besitze beider Verbindungsstrassen zwischen dem +oestlichen und dem westlichen Becken des Mittelmeeres und dem Monopol +der Handelsvermittlung zwischen Orient und Okzident, so konnte doch +wenigstens die Herrschaft der Meere westlich von Sardinien und Sizilien +noch fuer die Orientalen gerettet werden; und an deren Behauptung setzte +Karthago die ganze, dem aramaeischen Stamme eigentuemliche zaehe und +umsichtige Energie. Die phoenikische Kolonisierung wie der Widerstand +der Phoeniker nahmen einen voellig anderen Charakter an. Die aelteren +phoenikischen Ansiedlungen, wie die sizilischen, welche Thukydides +schildert, waren kaufmaennische Faktoreien; Karthago unterwarf sich +ausgedehnte Landschaften mit zahlreichen Untertanen und maechtigen +Festungen. Hatten bisher die phoenikischen Niederlassungen vereinzelt +den Griechen gegenuebergestanden, so zentralisierte jetzt die +maechtige libysche Stadt in ihrem Bereiche die ganze Wehrkraft ihrer +Stammverwandten mit einer Straffheit, der die griechische Geschichte +nichts Aehnliches an die Seite zu stellen vermag. Vielleicht das +wichtigste Moment aber dieser Reaktion fuer die Folgezeit ist die enge +Beziehung, in welche die schwaecheren Phoeniker, um der Hellenen sich zu +erwehren, zu den Eingeborenen Siziliens und Italiens traten. Als Knidier +und Rhodier um das Jahr 175 (579) im Mittelpunkt der phoenikischen +Ansiedlungen auf Sizilien bei Lilybaeon sich festzusetzen versuchten, +wurden sie durch die Eingeborenen - Elymer von Segeste - und Phoeniker +wieder von dort vertrieben. Als die Phokaeer um 217 (537) sich in Alalia +(Aleria) auf Korsika Caere gegenueber niederliessen, erschien, um sie +von dort zu vertreiben, die vereinigte Flotte der Etrusker und +der Karthager, hundertundzwanzig Segel stark; und obwohl in dieser +Seeschlacht - einer der aeltesten, die die Geschichte kennt - die +nur halb so starke Flotte der Phokaeer sich den Sieg zuschrieb, so +erreichten doch die Karthager und Etrusker, was sie durch den Angriff +bezweckt hatten: die Phokaeer gaben Korsika auf und liessen lieber +an der weniger ausgesetzten lukanischen Kueste in Hyele (Velia) sich +nieder. Ein Traktat zwischen Etrurien und Karthago stellte nicht bloss +die Regeln ueber Wareneinfuhr und Rechtsfolge fest, sondern schloss auch +ein Waffenbuendnis (symmachia) ein, von dessen ernstlicher Bedeutung +eben jene Schlacht von Alalia zeugt. Charakteristisch ist es fuer die +Stellung der Caeriten, dass sie die phokaeischen Gefangenen auf dem +Markt von Caere steinigten und alsdann, um den Frevel zu suehnen, +den delphischen Apoll beschickten. Latium hat dieser Fehde gegen die +Hellenen sich nicht angeschlossen; vielmehr finden sich in sehr alter +Zeit freundliche Beziehungen der Roemer zu den Phokaeern in Hyele wie +in Massalia, und die Ardeaten sollen sogar gemeinschaftlich mit +den Zakynthiern eine Pflanzstadt in Spanien, das spaetere Saguntum +gegruendet haben. Doch haben die Latiner noch viel weniger sich auf die +Seite der Hellenen gestellt; dafuer buergen sowohl die engen Beziehungen +zwischen Rom und Caere als auch die Spuren alten Verkehrs zwischen den +Latinern und den Karthagern. Der Stamm der Kanaaniten ist den Roemern +durch Vermittlung der Hellenen bekannt geworden, da sie, wie wir sahen, +ihn stets mit dem griechischen Namen genannt haben; aber dass sie weder +den Namen der Stadt Karthago ^5 noch den Volksnamen der Afrer ^6 von den +Griechen entlehnt haben, dass tyrische Waren bei den aelteren Roemern +mit dem ebenfalls die griechische Vermittlung ausschliessenden Namen +der sarranischen bezeichnet werden ^7, beweist ebenso wie die spaeteren +Vertraege den alten und unmittelbaren Handelsverkehr zwischen Latium +und Karthago. ------------------------------------------------ ^5 +Phoenikisch Karthada, griechisch Karchedon, roemisch Cartago. ^6 Der +Name Afri, schon Ennius und Cato gelaeufig - man vergleiche Scipio +Africanus -, ist gewiss ungriechisch, hoechst wahrscheinlich +stammverwandt mit dem der Hebraeer. ^7 Sarranisch heissen den Roemern +seit alter Zeit der tyrische Purpur und die tyrische Floete, und auch +als Beiname ist Sarranus wenigstens seit dem Hannibalischen Krieg in +Gebrauch. Der bei Ennius und Plautus vorkommende Stadtname Sarra ist +wohl aus Sarranus, nicht unmittelbar aus dem einheimischen Namen Sor +gebildet. Die griechische Form Tyrus, Tyrius moechte bei den Roemern +nicht vor Afranius (bei Festus p. 355 M.) vorkommen. Vgl. F. K. +Movers, Die Phoenicier. Bonn/Berlin 1840-56. Bd. 2, 1, S. 174. +-------------------------------------------- Der vereinigten Macht der +Italiker und Phoeniker gelang es in der Tat, die westliche Haelfte des +Mittelmeeres im wesentlichen zu behaupten. Der nordwestliche Teil +von Sizilien mit den wichtigen Haefen Soloeis und Panormos an +der Nordkueste, Motye an der Afrika zugewandten Spitze blieb im +unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Karthager. Um die Zeit des +Kyros und Kroesos, eben als der weise Bias die Ionier zu bestimmen +suchte, insgesamt aus Kleinasien auswandernd in Sardinien sich +niederzulassen (um 200 554), kam ihnen dort der karthagische Feldherr +Malchus zuvor und bezwang einen bedeutenden Teil der wichtigen Insel mit +Waffengewalt; ein halbes Jahrhundert spaeter erscheint das ganze Gestade +Sardiniens in unbestrittenem Besitz der karthagischen Gemeinde. Korsika +dagegen mit den Staedten Alalia und Nikaea fiel den Etruskern zu und die +Eingeborenen zinsten an diese von den Produkten ihrer armen Insel, +dem Pech, Wachs und Honig. Im Adriatischen Meer ferner sowie in +den Gewaessern westlich von Sizilien und Sardinien herrschten die +verbuendeten Etrusker und Karthager. Zwar gaben die Griechen den Kampf +nicht auf. Jene von Lilybaeon vertriebenen Rhodier und Knidier setzten +auf den Inseln zwischen Sizilien und Italien sich fest und gruendeten +hier die Stadt Lipara (175 579). Massalia gedieh trotz seiner Isolierung +und monopolisierte bald den Handel von Nizza bis nach den Pyrenaeen. An +den Pyrenaeen selbst ward von Lipara aus die Pflanzstadt Rhoda (jetzt +Rosas) angelegt und auch in Saguntum sollen Zakynthier sich angesiedelt, +ja selbst in Tingis (Tanger) in Mauretanien griechische Dynasten +geherrscht haben. Aber mit dem Vorruecken war es denn doch fuer +die Hellenen vorbei; nach Akragas' Gruendung sind ihnen bedeutende +Gebietserweiterungen am Adriatischen wie am westlichen Meer nicht mehr +gelungen, und die spanischen Gewaesser wie der Atlantische Ozean blieben +ihnen verschlossen. Jahr aus Jahr ein fochten die Liparaeer mit den +tuskischen "Seeraeubern", die Karthager mit den Massalioten, den +Kyrenaeern, vor allem den griechischen Sikelioten; aber nach keiner +Seite hin ward ein dauerndes Resultat erreicht und das Ergebnis der +Jahrhunderte langen Kaempfe war im ganzen die Aufrechterhaltung des +Status quo. So hatte Italien, wenn auch nur mittelbar, den Phoenikern +es zu danken, dass wenigstens die mittleren und noerdlichen Landschaften +nicht kolonisiert wurden, sondern hier, namentlich in Etrurien, eine +nationale Seemacht ins Leben trat. Es fehlt aber auch nicht an Spuren, +dass die Phoeniker es schon der Muehe wert fanden, wenn nicht gegen +die latinischen, doch wenigstens gegen die seemaechtigeren etruskischen +Bundesgenossen diejenige Eifersucht zu entwickeln, die aller +Seeherrschaft anzuhaften pflegt: der Bericht ueber die von den +Karthagern verhinderte Aussendung einer etruskischen Kolonie nach den +Kanarischen Inseln, wahr oder falsch, offenbart die hier obwaltenden +rivalisierenden Interessen. 11. Kapitel Recht und Gericht Das Volksleben +in seiner unendlichen Mannigfaltigkeit anschaulich zu machen, vermag +die Geschichte nicht allein; es muss ihr genuegen, die Entwicklung +der Gesamtheit darzustellen. Das Schaffen und Handeln, das Denken und +Dichten des einzelnen, wie sehr sie auch von dem Zuge des Volksgeistes +beherrscht werden, sind kein Teil der Geschichte. Dennoch scheint der +Versuch, diese Zustaende, wenn auch nur in den allgemeinsten Umrissen, +anzudeuten, eben fuer diese aelteste, geschichtlich so gut wie +verschollene Zeit deswegen notwendig, weil die tiefe Kluft, die unser +Denken und Empfinden von dem der alten Kulturvoelker trennt, sich auf +diesem Gebiet allein einigermassen zum Bewusstsein bringen laesst. +Unsere Ueberlieferung mit ihren verwirrten Voelkernamen und getruebten +Sagen ist wie die duerren Blaetter, von denen wir muehsam begreifen, +dass sie einst gruen gewesen sind; statt die unerquickliche Rede durch +diese saeuseln zu lassen und die Schnitzel der Menschheit, die Choner +und Oenotrer, die Siculer und Pelasger zu klassifizieren, wird es sich +besser schicken zu fragen, wie denn das reale Volksleben des alten +Italien im Rechtsverkehr, das ideale in der Religion sich ausgepraegt, +wie man gewirtschaftet und gehandelt hat, woher die Schrift den Voelkern +kam und die weiteren Elemente der Bildung. So duerftig auch hier unser +Wissen ist, schon fuer das roemische Volk, mehr noch fuer das der +Sabeller und das etruskische, so wird doch selbst die geringe und +lueckenvolle Kunde dem Leser statt des Namens eine Anschauung oder doch +eine Ahnung gewaehren. Das Hauptergebnis einer solchen Betrachtung, +um dies gleich hier vorwegzunehmen, laesst in dem Satze sich +zusammenfassen, dass bei den Italikern und insbesondere bei den Roemern +von den urzeitlichen Zustaenden verhaeltnismaessig weniger bewahrt +worden ist als bei irgendeinem anderen indogermanischen Stamm. Pfeil und +Bogen, Streitwagen, Eigentumunfaehigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, +primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende +Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus - alle diese und +unzaehlige verwandte Erscheinungen muessen wohl auch als Grundlage der +italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst +anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, +und nur die Vergleichung der verwandten Staemme belehrt uns ueber ihr +einstmaliges Vorhandensein. Insofern beginnt die italische Geschichte +bei einem weit spaeteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die +griechische und deutsche und traegt von Haus aus einen relativ modernen +Charakter. Die Rechtssatzungen der meisten italischen Staemme sind +verschollen: nur von dem latinischen Landrecht ist in der roemischen +Ueberlieferung einige Kunde auf uns gekommen. Alle Gerichtsbarkeit +ist zusammengefasst in der Gemeinde, das heisst in dem Koenig, welcher +Gericht oder "Gebot" (ius) haelt an den Spruchtagen (dies fasti) auf +der Richterbuehne (tribunal) der Dingstaette, sitzend auf dem Wagenstuhl +(sella curulis) ^1; ihm zur Seite stehen seine Boten (lictores), vor ihm +der Angeklagte oder die Parteien (rei). Zwar entscheidet zunaechst ueber +die Knechte der Herr, ueber die Frauen der Vater, Ehemann oder naechste +maennliche Verwandte; aber Knechte und Frauen galten auch zunaechst +nicht als Glieder der Gemeinde. Auch ueber hausuntertaenige Soehne +und Enkel konkurrierte die hausvaeterliche Gewalt mit der koeniglichen +Gerichtsbarkeit; aber eine eigentliche Gerichtsbarkeit war jene nicht, +sondern lediglich ein Ausfluss des dem Vater an den Kindern zustehenden +Eigentumsrechts. Von einer eigenen Gerichtsbarkeit der Geschlechter +oder ueberhaupt von irgendeiner nicht aus der koeniglichen abgeleiteten +Gerichtsherrlichkeit treffen wir nirgends eine Spur. Was die Selbsthilfe +und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich vielleicht noch ein +sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die Toetung +des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die +Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen +schon bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach +die Blutrache in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der +Gemeindegewalt unterdrueckt worden zu sein. Ebenso ist weder von dem +Einfluss, der den Genossen und dem Umstand auf die Urteilsfaellung nach +aeltestem deutschen Recht zukommt, in dem aeltesten roemischen etwas +wahrzunehmen, noch findet sich in diesem, was in jenem so haeufig ist, +dass der Wille selbst und die Macht einen Anspruch mit den Waffen in +der Hand zu vertreten als gerichtlich notwendig oder doch zulaessig +behandelt wird. Das Gerichtsverfahren ist Staats- oder Privatprozess, +je nachdem der Koenig von sich aus oder erst auf Anrufen des Verletzten +einschreitet. Zu jenem kommt es nur, wenn der gemeine Friede gebrochen +ist, also vor allen Dingen im Falle des Landesverrats oder der +Gemeinschaft mit dem Landesfeind (proditio) und der gewaltsamen +Auflehnung gegen die Obrigkeit (perduellio). Aber auch der arge Moerder +(parricida), der Knabenschaender, der Verletzer der jungfraeulichen oder +Frauenehre, der Brandstifter, der falsche Zeuge, ferner wer die Ernte +durch boesen Zauber bespricht oder wer zur Nachtzeit auf dem der Hut der +Goetter und des Volkes ueberlassenen Acker unbefugt das Korn +schneidet, auch sie brechen den gemeinen Frieden und werden deshalb +dem Hochverraeter gleich geachtet. Den Prozess eroeffnet und leitet +der Koenig und faellt das Urteil, nachdem er mit den zugezogenen +Ratsmaennern sich besprochen hat. Doch steht es ihm frei, nachdem er den +Prozess eingeleitet hat, die weitere Verhandlung und die Urteilsfaellung +an Stellvertreter zu uebertragen, die regelmaessig aus dem Rat genommen +werden; die spaeteren ausserordentlichen Stellvertreter, die Zweimaenner +fuer Aburteilung der Empoerung (duoviri perduellionis) und die spaeteren +staendigen Stellvertreter, die "Mordspuerer" (quaestores parricidii), +denen zunaechst die Aufspuerung und Verhaftung der Moerder, also eine +gewisse polizeiliche Taetigkeit oblag, gehoeren der Koenigszeit nicht +an, moegen aber wohl an gewisse Einrichtungen derselben anknuepfen. +Untersuchungshaft ist Regel, doch kann auch der Angeklagte +gegen Buergschaft entlassen werden. Folterung zur Erzwingung des +Gestaendnisses kommt nur vor fuer Sklaven. Wer ueberwiesen ist, den +gemeinen Frieden gebrochen zu haben, buesst immer mit dem Leben; die +Todesstrafen sind mannigfaltig: so wird der falsche Zeuge vom Burgfelsen +gestuerzt, der Erntedieb aufgeknuepft, der Brandstifter verbrannt. +Begnadigen kann der Koenig nicht, sondern nur die Gemeinde; der Koenig +aber kann dem Verurteilten die Betretung des Gnadenweges (provocatio) +gestatten oder verweigern. Ausserdem kennt das Recht auch eine +Begnadigung des verurteilten Verbrechers durch die Goetter; wer vor dem +Priester des Jupiter einen Kniefall tut, darf an demselben Tag nicht +mit Ruten gestrichen, wer gefesselt sein Haus betritt, muss der Bande +entledigt werden; und das Leben ist dem Verbrecher geschenkt, welcher +auf seinem Gang zum Tode einer der heiligen Jungfrauen der Vesta +zufaellig begegnet. ------------------------------------------ ^1 Dieser +"Wagenstuhl" - eine andere Erklaerung ist sprachlich nicht wohl moeglich +(vgl. auch Serv. Aen. 1, 16) - wird wohl am einfachsten in der Weise +erklaert, dass der Koenig in der Stadt allein zu fahren befugt +war, woher das Recht spaeter dem hoechsten Beamten fuer feierliche +Gelegenheiten blieb, und dass er urspruenglich, solange es noch kein +erhoehtes Tribunal gab, auf dem Comitium oder wo er sonst wollte, +vom Wagenstuhl herab Recht sprach. ^2 Die Erzaehlung von dem Tode des +Koenigs Tatius, wie Plutarch (Rom. 23, 24) sie gibt: dass Verwandte +des Tatius laurentinische Gesandte ermordet haetten; dass Tatius den +klagenden Verwandten der Erschlagenen das Recht geweigert habe; dass +dann Tatius von diesen erschlagen worden sei; dass Romulus die Moerder +des Tatius freigesprochen, weil Mord mit Mord gesuehnt sei; dass +aber infolge goettlicher ueber beide Staedte zugleich ergangener +Strafgerichte sowohl die ersten als die zweiten Moerder in Rom und +in Laurentum nachtraeglich zur gerechten Strafe gezogen seien - diese +Erzaehlung sieht ganz aus wie eine Historisierung der Abschaffung +der Blutrache, aehnlich wie die Einfuehrung der Provokation dem +Horatiermythus zugrunde liegt. Die anderswo vorkommenden Fassungen +dieser Erzaehlung weichen freilich bedeutend ab, scheinen aber +auch verwirrt oder zurechtgemacht. +------------------------------------------------ Bussen an den Staat +wegen Ordnungswidrigkeit und Polizeivergehen verhaengt der Koenig nach +Ermessen; sie bestehen in einer bestimmten Zahl (daher der Name multa) +von Rindern oder Schafen. Auch Rutenhiebe zu erkennen steht in seiner +Hand. In allen uebrigen Faellen, wo nur der einzelne, nicht der gemeine +Friede verletzt war, schreitet der Staat nur ein auf Anrufen des +Verletzten, welcher den Gegner veranlasst, noetigenfalls mit handhafter +Gewalt zwingt, sich mit ihm persoenlich dem Koenig zu stellen. Sind +beide Parteien erschienen und hat der Klaeger die Forderung muendlich +vorgetragen, der Beklagte deren Erfuellung in gleicher Weise verweigert, +so kann der Koenig entweder die Sache untersuchen oder sie in seinem +Namen durch einen Stellvertreter abmachen lassen. Als die regelmaessige +Form der Suehnung eines solchen Unrechts galt der Vergleich zwischen dem +Verletzer und dem Verletzten; der Staat trat nur ergaenzend ein, wenn +der Schaediger den Geschaedigten nicht durch eine ausreichende Suehne +(poena) zufriedenstellte, wenn jemand sein Eigentum vorenthalten oder +seine gerechte Forderung nicht erfuellt ward. Was in dieser Epoche der +Bestohlene von dem Dieb zu fordern berechtigt war und wann der Diebstahl +als ueberhaupt der Suehne faehig galt, laesst sich nicht bestimmen. +Billig aber forderte der Verletzte von dem auf frischer Tat ergriffenen +Diebe Schwereres als von dem spaeter entdeckten, da die Erbitterung, +welche eben zu suehnen ist, gegen jenen staerker ist als gegen diesen. +Erschien der Diebstahl der Suehne unfaehig oder war der Dieb nicht +imstande, die von dem Beschaedigten geforderte und von dem Richter +gebilligte Schaetzung zu erlegen, so ward er vom Richter dem Bestohlenen +als eigener Mann zugesprochen. Bei Schaedigung (iniuria) des Koerpers +wie der Sachen musste in den leichteren Faellen der Verletzte wohl +unbedingt Suehne nehmen; ging dagegen durch dieselbe ein Glied verloren, +so konnte der Verstuemmelte Auge um Auge fordern und Zahn um Zahn. Das +Eigentum hat, da das Ackerland bei den Roemern lange in Feldgemeinschaft +benutzt und erst in verhaeltnismaessig spaeter Zeit aufgeteilt worden +ist, sich nicht an den Liegenschaften, sondern zunaechst an dem +"Sklaven- und Viehstand" (familia pecuniaque) entwickelt. Als +Rechtsgrund desselben gilt nicht etwa das Recht des Staerkeren, sondern +man betrachtet vielmehr alles Eigentum als dem einzelnen Buerger von der +Gemeinde zu ausschliesslichem Haben und Nutzen zugeteilt, weshalb auch +nur der Buerger und wen die Gemeinde in dieser Beziehung dem Buerger +gleich achtet, faehig ist, Eigentum zu haben. Alles Eigentum geht +frei von Hand zu Hand; das roemische Recht macht keinen wesentlichen +Unterschied zwischen beweglichem und unbeweglichem Gut, seit ueberhaupt +der Begriff des Privateigentums auf das letztere erstreckt war, und +kennt kein unbedingtes Anrecht der Kinder oder der sonstigen Verwandten +auf das vaeterliche oder Familienvermoegen. Indes ist der Vater nicht +imstande, die Kinder ihres Erbrechts willkuerlich zu berauben, da er +weder die vaeterliche Gewalt aufheben noch anders als mit Einwilligung +der ganzen Gemeinde, die auch versagt werden konnte und in solchem +Falle gewiss oft versagt ward, ein Testament errichten kann. Bei +seinen Lebzeiten zwar konnte der Vater auch den Kindern nachteilige +Verfuegungen treffen; denn mit persoenlichen Beschraenkungen des +Eigentuemers war das Recht sparsam und gestattete im ganzen jedem +erwachsenen Mann die freie Verfuegung ueber sein Gut. Doch mag die +Einrichtung, wonach derjenige, welcher sein Erbgut veraeusserte und +seine Kinder desselben beraubte, obrigkeitlich gleich dem Wahnsinnigen +unter Vormundschaft gesetzt ward, wohl schon bis in die Zeit +zurueckreichen, wo das Ackerland zuerst aufgeteilt ward und damit das +Privatvermoegen ueberhaupt eine groessere Bedeutung fuer das Gemeinwesen +erhielt. Auf diesem Wege wurden die beiden Gegensaetze, unbeschraenktes +Verfuegungsrecht des Eigentuemers und Zusammenhaltung des Familiengutes, +soweit moeglich, im roemischen Recht miteinander vereinigt. Dingliche +Beschraenkungen des Eigentums wurden, mit Ausnahme der namentlich fuer +die Landwirtschaft unentbehrlichen Gerechtigkeiten, durchaus nicht +zugelassen. Erbpacht und dingliche Grundrente sind rechtlich unmoeglich; +anstatt der Verpfaendung, die das Recht ebensowenig kennt, dient +die sofortige Uebertragung des Eigentums an dem Unterpfand auf den +Glaeubiger gleichsam als den Kaeufer desselben, wobei dieser sein +Treuwort (fiducia) gibt, bis zum Verfall der Forderung die Sache nicht +zu veraeussern und sie nach Rueckzahlung der vorgestreckten Summe dem +Schuldner zurueckzustellen. Vertraege, die der Staat mit einem Buerger +abschliesst, namentlich die Verpflichtung der fuer eine Leistung an +den Staat eintretenden Garanten (praevides, praedes), sind ohne weitere +Foermlichkeit gueltig. Dagegen die Vertraege der Privaten untereinander +geben in der Regel keinen Anspruch auf Rechtshilfe von Seiten des +Staats; den Glaeubiger schuetzt nur das nach kaufmaennischer Art +hochgehaltene Treuwort und etwa noch bei dem haeufig hinzutretenden Eide +die Scheu vor den den Meineid raechenden Goettern. Rechtlich klagbar +sind nur das Verloebnis, infolgedessen der Vater, wenn er die +versprochene Braut nicht gibt, dafuer Suehne und Ersatz zu leisten hat, +ferner der Kauf (mancipatio) und das Darlehen (nexum). Der Kauf gilt +als rechtlich abgeschlossen dann, wenn der Verkaeufer dem Kaeufer die +gekaufte Sache in die Hand gibt (mancipare) und gleichzeitig der Kaeufer +dem Verkaeufer den bedungenen Preis in Gegenwart von Zeugen entrichtet; +was, seit das Kupfer anstatt der Schafe und Rinder der regelmaessige +Wertmesser geworden war, geschah durch Zuwaegen der bedungenen +Quantitaet Kupfer auf der von einem Unparteiischen richtig gehaltenen +Waage ^3. Unter diesen Voraussetzungen muss der Verkaeufer dafuer +einstehen, dass er Eigentuemer sei, und ueberdies der Verkaeufer wie der +Kaeufer jede besonders eingegangene Beredung erfuellen; widrigenfalls +buesst er dem andern Teil aehnlich, wie wenn er die Sache ihm entwendet +haette. Immer aber bewirkt der Kauf eine Klage nur dann, wenn er Zug +um Zug beiderseits erfuellt war; Kauf auf Kredit gibt und nimmt kein +Eigentum und begruendet keine Klage. In aehnlicher Art wird das Darlehen +eingegangen, indem der Glaeubiger dem Schuldner vor Zeugen die bedungene +Quantitaet Kupfer unter Verpflichtung (nexum) zur Rueckgabe zuwaegt. Der +Schuldner hat ausser dem Kapital noch den Zins zu entrichten, welcher +unter gewoehnlichen Verhaeltnissen wohl fuer das Jahr zehn Prozent +betrug ^4. In der gleichen Form erfolgte seinerzeit auch die +Rueckzahlung des Darlehens. Erfuellte ein Schuldner dem Staat gegenueber +seine Verbindlichkeit nicht, so wurde derselbe ohne weiteres mit +allem, was er hatte, verkauft; dass der Staat forderte, genuegte +zur Konstatierung der Schuld. Ward dagegen von einem Privaten die +Vergewaltigung seines Eigentums dem Koenig angezeigt (vindiciae), oder +erfolgte die Rueckzahlung des empfangenen Darlehens nicht, so kam es +darauf an, ob das Sachverhaeltnis der Feststellung bedurfte, was bei +Eigentumsklagen regelmaessig der Fall war, oder schon klar vorlag, was +bei Darlehensklagen nach den geltenden Rechtsnormen mittels der +Zeugen leicht bewerkstelligt werden konnte. Die Feststellung des +Sachverhaeltnisses geschah in Form einer Wette, wobei jede Partei +fuer den Fall des Unterliegens einen Einsatz (sacramentum) machte: bei +wichtigen Sachen von mehr als zehn Rindern Wert einen von fuenf Rindern, +bei geringeren einen von fuenf Schafen. Der Richter entschied sodann, +wer recht gewettet habe, worauf der Einsatz der unterliegenden Partei +den Priestern zum Behuf der oeffentlichen Opfer zufiel. Wer also unrecht +gewettet hatte, und, ohne den Gegner zu befriedigen, dreissig Tage +hatte verstreichen lassen; ferner, wessen Leistungspflicht von Anfang +an feststand, also regelmaessig der Darlehensschuldner, wofern er nicht +Zeugen fuer die Rueckzahlung hatte, unterlag dem Exekutionsverfahren +"durch Handanlegung" (manus iniectio), indem ihn der Klaeger packte, wo +er ihn fand, und ihn vor Gericht stellte, lediglich um die anerkannte +Schuld zu erfuellen. Verteidigen durfte der Ergriffene sich selber +nicht; ein Dritter konnte zwar fuer ihn auftreten und diese Gewalttat +als unbefugte bezeichnen (vindex), worauf dann das Verfahren eingestellt +ward; allein diese Vertretung machte den Vertreter persoenlich +verantwortlich, weshalb auch fuer den steuerzahlenden Buerger der +Proletarier nicht Vertreter sein konnte. Trat weder Erfuellung noch +Vertretung ein, so sprach der Koenig den Ergriffenen dem Glaeubiger so +zu, dass dieser ihn abfuehren und halten konnte gleich einem Sklaven. +Waren alsdann sechzig Tage verstrichen, war waehrend derselben der +Schuldner dreimal auf dem Markt ausgestellt und dabei ausgerufen worden, +ob jemand seiner sich erbarme, und dies alles ohne Erfolg geblieben, so +hatten die Glaeubiger das Recht, ihn zu toeten und sich in seine Leiche +zu teilen, oder auch ihn mit seinen Kindern und seiner Habe als Sklaven +in die Fremde zu verkaufen, oder auch ihn bei sich an Sklaven Statt zu +halten; denn freilich konnte er, so lange er im Kreis der roemischen +Gemeinde blieb, nach roemischem Recht nicht vollstaendig Sklave werden. +So ward Habe und Gut eines jeden von der roemischen Gemeinde gegen den +Dieb und Schaediger sowohl wie gegen den unbefugten Besitzer und den +zahlungsunfaehigen Schuldner mit unnachsichtlicher Strenge geschirmt. +------------------------------------------------- ^3 Die Manzipation in +ihrer entwickelten Gestalt ist notwendig juenger als die Servianische +Reform, wie die auf die Feststellung des Bauerneigentums gerichtete +Auswahl der manzipablen Objekte beweist, und wie selbst die Tradition +angenommen haben muss, da sie Servius zum Erfinder der Waage macht. +Ihrem Ursprung nach muss aber die Manzipation weit aelter sein, denn sie +passt zunaechst nur auf Gegenstaende, die durch Ergreifen mit der Hand +erworben werden und muss also in ihrer aeltesten Gestalt der Epoche +angehoeren, wo das Vermoegen wesentlich in Sklaven und Vieh (familia +pecuniaque) bestand. Die Aufzaehlung derjenigen Gegenstaende, die +manzipiert werden mussten, wird demnach eine Servianische Neuerung sein; +die Manzipation selbst und also auch der Gebrauch der Waage und des +Kupfers sind aelter. Ohne Zweifel ist die Manzipation urspruenglich +allgemeine Kaufform und noch nach der Servianischen Reform bei allen +Sachen vorgekommen; erst spaeteres Missverstaendnis deutete die +Vorschrift, dass gewisse Sachen manzipiert werden muessten, dahin um, +dass nur diese Sachen und keine anderen manzipiert werden koennten. ^4 +Naemlich fuer das zehnmonatliche Jahr den zwoelften Teil des +Kapitals (uncia), also fuer das zehnmonatliche Jahr 8 1/3, fuer +das zwoelfmonatliche zehn vom Hundert. +--------------------------------------------- Ebenso schirmte man das +Gut der nicht wehrhaften, also auch nicht zur Schirmung des eigenen +Vermoegens faehigen Personen, der Unmuendigen und der Wahnsinnigen +und vor allem das der Weiber, indem man die naechsten Erben zu der Hut +desselben berief. Nach dem Tode faellt das Gut den naechsten Erben zu, +wobei alle Gleichberechtigten, auch die Weiber gleiche Teile erhalten +und die Witwe mit den Kindern auf einen Kopfteil zugelassen +wird. Dispensieren von der gesetzlichen Erbfolge kann nur die +Volksversammlung, wobei noch vorher wegen der an dem Erbgang haftenden +Sakralpflichten das Gutachten der Priester einzuholen ist; indes +scheinen solche Dispensationen frueh sehr haeufig geworden zu sein, und +wo sie fehlte, konnte bei der vollkommen freien Disposition, die einem +jeden ueber sein Vermoegen bei seinen Lebzeiten zustand, diesem Mangel +dadurch einigermassen abgeholfen werden, dass man sein Gesamtvermoegen +einem Freund uebertrug, der dasselbe nach dem Tode dem Willen des +Verstorbenen gemaess verteilte. Die Freilassung war dem aeltesten +Recht unbekannt. Der Eigentuemer konnte freilich der Ausuebung seines +Eigentumsrechts sich enthalten; aber die zwischen dem Herrn und dem +Sklaven bestehende Unmoeglichkeit gegenseitiger Verbindlichmachung wurde +hierdurch nicht aufgehoben, noch weniger dem letzteren der Gemeinde +gegenueber das Gast- oder gar das Buergerrecht erworben. Die Freilassung +kann daher anfangs nur Tatsache, nicht Recht gewesen sein und dem Herrn +nie die Moeglichkeit abgeschnitten haben, den Freigelassenen wieder +nach Gefallen als Sklaven zu behandeln. Indes ging man hiervon ab in den +Faellen, wo sich der Herr nicht bloss dem Sklaven, sondern der Gemeinde +gegenueber anheischig gemacht hatte, denselben im Besitze der Freiheit +zu lassen. Eine eigene Rechtsform fuer eine solche Bindung des Herrn gab +es jedoch nicht - der beste Beweis, dass es anfaenglich eine Freilassung +nicht gegeben haben kann -, sondern es wurden dafuer diejenigen Wege +benutzt, welche das Recht sonst darbot: das Testament, der Prozess, die +Schatzung. Wenn der Herr entweder bei Errichtung seines letzten Willens +in der Volksversammlung den Sklaven freigesprochen hatte oder wenn er +dem Sklaven verstattet hatte, ihm gegenueber vor Gericht die Freiheit +anzusprechen oder auch sich in die Schatzungsliste einzeichnen zu +lassen, so galt der Freigelassene zwar nicht als Buerger, aber wohl als +frei selbst dem frueheren Herrn und dessen Erben gegenueber und demnach +anfangs als Schutzverwandter, spaeterhin als Plebejer. Auf groessere +Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stiess diejenige des +Sohnes; denn wenn das Verhaeltnis des Herrn zum Knecht zufaellig und +darum willkuerlich loesbar ist, so kann der Vater nie aufhoeren Vater zu +sein. Darum musste spaeterhin der Sohn, um von dem Vater sich zu loesen, +erst in die Knechtschaft eintreten, um dann aus dieser entlassen zu +werden; in der gegenwaertigen Periode aber kann es eine Emanzipation +ueberhaupt noch nicht gegeben haben. Nach diesem Rechte lebten in Rom +die Buerger und die Schutzverwandten, zwischen denen, soweit wir sehen, +von Anfang an vollstaendige privatrechtliche Gleichheit bestand. Der +Fremde dagegen, sofern er sich nicht einem roemischen Schutzherrn +ergeben hat und also als Schutzverwandter lebt, ist rechtlos, er wie +seine Habe. Was der roemische Buerger ihm abnimmt, das ist ebenso recht +erworben wie die am Meeresufer aufgelesene herrenlose Muschel; nur, +das Grundstueck, das ausserhalb der roemischen Grenze liegt, kann der +roemische Buerger wohl faktisch gewinnen, aber nicht im Rechtssinn als +dessen Eigentuemer gelten; denn die Grenze der Gemeinde vorzuruecken, +ist der einzelne Buerger nicht befugt. Anders ist es im Kriege; was +der Soldat gewinnt, der unter dem Heerbann ficht, bewegliches wie +unbewegliches Gut, faellt nicht ihm zu, sondern dem Staat, und hier +haengt es denn auch von diesem ab, die Grenze vorzuschieben oder +zurueckzunehmen. Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln entstehen +durch besondere Staatsvertraege, die den Mitgliedern fremder Gemeinden +innerhalb der roemischen gewisse Rechte sichern. Vor allem erklaerte das +ewige Buendnis zwischen Rom und Latium alle Vertraege zwischen Roemern +und Latinern fuer rechtsgueltig und verordnete zugleich fuer diese +einen beschleunigten Zivilprozess vor geschworenen "Wiederschaffern" +(reciperatores), welche, da sie, gegen den sonstigen roemischen Gebrauch +einem Einzelrichter die Entscheidung zu uebertragen, immer in der +Mehrheit und in ungerader Zahl sitzen, wohl als ein aus Richtern beider +Nationen und einem Obmann zusammengesetztes Handels- und Messgericht +zu denken sind. Sie urteilen am Ort des abgeschlossenen Vertrages +und muessen spaetestens in zehn Tagen den Prozess beendigt haben. Die +Formen, in denen der Verkehr zwischen Roemern und Latinern sich bewegte, +waren natuerlich die allgemeinen, in denen auch Patrizier und Plebejer +miteinander verkehrten; denn die Manzipation und das Nexum sind +urspruenglich gar keine Formalakte, sondern der praegnante Ausdruck +der Rechtsbegriffe, deren Herrschaft reichte wenigstens so weit man +lateinisch sprach. In anderer Weise und anderen Formen ward der Verkehr +mit dem eigentlichen Ausland vermittelt. Schon in fruehester Zeit +muessen mit den Caeriten und anderen befreundeten Voelkern Vertraege +ueber Verkehr und Rechtsfolge abgeschlossen und die Grundlage des +internationalen Privatrechts (ius gentium) geworden sein, das sich in +Rom allmaehlich neben dem Landrecht entwickelt hat. Eine Spur dieser +Rechtsbildung ist das merkwuerdige mutuum, der "Wandel" (von mutare; wie +dividuus); eine Form des Darlehens, die nicht wie das Nexum auf +einer ausdruecklich vor Zeugen abgegebenen bindenden Erklaerung des +Schuldners, sondern auf dem blossen Uebergang des Geldes aus einer +Hand in die andere beruht und die so offenbar dem Verkehr mit Fremden +entsprungen ist wie das Nexum dem einheimischen Geschaeftsverkehr. Es +ist darum charakteristisch, dass das Wort als moiton im sizilischen +Griechisch wiederkehrt; womit zu verbinden ist das Wiedererscheinen +des lateinischen carcer in dem sizilischen karkaron. Da es sprachlich +feststeht, dass beide Woerter urspruenglich latinisch sind, so wird ihr +Vorkommen in dem sizilischen Lokaldialekt ein wichtiges Zeugnis fuer den +haeufigen Verkehr der latinischen Schiffer auf der Insel, welcher sie +veranlasste, dort Geld zu borgen und der Schuldhaft, die ja ueberall in +den aelteren Rechten die Folge des nicht bezahlten Darlehens ist, +sich zu unterwerfen. Umgekehrt ward der Name des syrakusanischen +Gefaengnisses, "Steinbrueche" oder latomiai, in alter Zeit auf das +erweiterte roemische Staatsgefaengnis, die lautumiae uebertragen. Werfen +wir noch einen Blick zurueck auf die Gesamtheit dieser Institutionen, +die im wesentlichen entnommen sind der aeltesten, etwa ein halbes +Jahrhundert nach der Abschaffung des Koenigtums veranstalteten +Aufzeichnung des roemischen Gewohnheitsrechts und deren Bestehen schon +in der Koenigszeit sich wohl fuer einzelne Punkte, aber nicht im +ganzen bezweifeln laesst, so erkennen wir darin das Recht einer +weit vorgeschrittenen, ebenso liberalen als konsequenten Acker- und +Kaufstadt. Hier ist die konventionelle Bildersprache, wie zum +Beispiel die deutschen Rechtssatzungen sie aufzeigen, bereits voellig +verschollen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine solche auch bei den +Italikern einmal vorgekommen sein muss; merkwuerdige Belege dafuer +sind zum Beispiel die Form der Haussuchung, wobei der Suchende nach +roemischer wie nach deutscher Sitte ohne Obergewand im blossen Hemd +erscheinen musste, und vor allem die uralte latinische Formel der +Kriegserklaerung, worin zwei, wenigstens auch bei den Kelten und den +Deutschen vorkommende Symbole begegnen: das "reine Kraut" (herba pura, +fraenkisch chrene chruda) als Symbol des heimischen Bodens und der +angesengte blutige Stab als Zeichen der Kriegseroeffnung. Mit wenigen +Ausnahmen aber, in denen religioese Ruecksichten die altertuemlichen +Gebraeuche schuetzten - dahin gehoert ausser der Kriegserklaerung durch +das Fetialenkollegium namentlich noch die Konfarreation -, verwirft das +roemische Recht, das wir kennen, durchaus und prinzipiell das Symbol und +fordert in allen Faellen nicht mehr und nicht weniger als den vollen und +reinen Ausdruck des Willens. Die Uebergabe der Sache, die Aufforderung +zum Zeugnis, die Eingebung der Ehe sind vollzogen, so wie die Parteien +die Absicht in verstaendlicher Weise erklaert haben; es ist zwar +ueblich, dem neuen Eigentuemer die Sache in die Hand zu geben, den zum +Zeugnis Geladenen am Ohre zu zupfen, der Braut das Haupt zu verhuellen +und sie in feierlichem Zuge in das Haus des Mannes einzufuehren; +aber alle diese uralten Uebungen sind schon nach aeltestem roemischen +Landrecht rechtlich wertlose Gebraeuche. Vollkommen analog wie aus der +Religion alle Allegorie und damit alle Personifikation beseitigt ward, +wurde auch aus dem Rechte jede Symbolik grundsaetzlich ausgetrieben. +Ebenso ist hier jener aelteste Zustand, den die hellenischen wie die +germanischen Institutionen uns darstellen, wo die Gemeindegewalt noch +ringt mit der Autoritaet der kleineren, in die Gemeinde aufgegangenen +Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, gaenzlich beseitigt; es +gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates zur Ergaenzung der +unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen Schutz und Trutz, keine +ernstliche Spur der Blutrache oder des die Verfuegung des einzelnen +beschraenkenden Familieneigentums. Auch dergleichen muss wohl einmal +bei den Italikern bestanden haben; es mag in einzelnen Institutionen +des Sakralrechts, zum Beispiel in dem Suehnbock, den der unfreiwillige +Totschlaeger den naechsten Verwandten des Getoeteten zu geben +verpflichtet war, davon eine Spur sich finden; allein schon fuer die +aelteste Periode Roms, die wir in Gedanken erfassen koennen, ist +dies ein laengst ueberwundener Standpunkt. Zwar vernichtet ist das +Geschlecht, die Familie in der roemischen Gemeinde nicht; aber die +ideelle wie die reale Allmacht des Staates auf dem staatlichen Gebiet +ist durch sie ebensowenig beschraenkt wie durch die Freiheit, die der +Staat dem Buerger gewaehrt und gewaehrleistet. Der letzte Rechtsgrund +ist ueberall der Staat: die Freiheit ist nur ein anderer Ausdruck +fuer das Buergerrecht im weitesten Sinn; alles Eigentum beruht auf +ausdruecklicher oder stillschweigender Uebertragung von der Gemeinde +auf den einzelnen; der Vertrag gilt nur, insofern die Gemeinde in ihren +Vertretern ihn bezeugt, das Testament nur, insofern die Gemeinde es +bestaetigt. Scharf und klar sind die Gebiete des oeffentlichen und +des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen gegen den Staat, +welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen und immer +Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den Mitbuerger oder +den Gast, welche zunaechst auf dem Wege des Vergleichs durch Suehne oder +Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit dem Leben gebuesst +werden, sondern hoechstens mit dem Verlust der Freiheit. Hand in Hand +gehen die groesste Liberalitaet in Gestattung des Verkehrs und das +strengste Exekutionsverfahren; ganz wie heutzutage in Handelsstaaten +die allgemeine Wechselfaehigkeit und der strenge Wechselprozess zusammen +auftraten. Der Buerger und der Schutzgenosse stehen sich im Verkehr +vollkommen gleich; Staatsvertraege gestatten umfassende Rechtsgleichheit +auch dem Gast; die Frauen sind in der Rechtsfaehigkeit mit den Maennern +voellig auf eine Linie gestellt, obwohl sie im Handeln beschraenkt +sind; ja der kaum erwachsene Knabe bekommt sogleich das umfassendste +Dispositionsrecht ueber sein Vermoegen, und wer ueberhaupt verfuegen +kann, ist in seinem Kreise so souveraen, wie im oeffentlichen Gebiet der +Staat. Hoechst charakteristisch ist das Kreditsystem: ein Bodenkredit +existiert nicht, sondern anstatt der Hypothekarschuld tritt sofort ein, +womit heutzutage das Hypothekarverfahren schliesst, der Uebergang des +Eigentums vom Schuldner auf den Glaeubiger; dagegen ist der persoenliche +Kredit in der umfassendsten, um nicht zu sagen ausschweifendsten +Weise garantiert, indem der Gesetzgeber den Glaeubiger befugt, den +zahlungsunfaehigen Schuldner dem Diebe gleich zu behandeln und +ihm dasjenige, was Shylock sich von seinem Todfeind halb zum Spott +ausbedingt, hier in vollkommen legislatorischem Ernste einraeumt, ja den +Punkt wegen des Zuvielabschneidens sorgfaeltiger verklausuliert, als es +der Jude tat. Deutlicher konnte das Gesetz es nicht aussprechen, dass +es zugleich unabhaengige, nicht verschuldete Bauernwesen und +kaufmaennischen Kredit herzustellen, alles Scheineigentum aber wie alle +Wortlosigkeit mit unerbittlicher Energie zu unterdruecken beabsichtige. +Nimmt man dazu das frueh anerkannte Niederlassungsrecht saemtlicher +Latiner und die gleichfalls frueh ausgesprochene Gueltigkeit der +Zivilehe, so wird man erkennen, dass dieser Staat, der das Hoechste +von seinen Buergern verlangte und den Begriff der Untertaenigkeit des +einzelnen unter die Gesamtheit steigerte, wie keiner vor oder nach ihm, +dies nur tat und nur tun konnte, weil er die Schranken des Verkehrs +selber niederwarf und die Freiheit ebensosehr entfesselte, wie er sie +beschraenkte. Gestattend oder hemmend tritt das Recht stets unbedingt +auf: wie der unvertretene Fremde dem gehetzten Wild, so steht der Gast +dem Buerger gleich; der Vertrag gibt regelmaessig keine Klage, aber wo +das Recht des Glaeubigers anerkannt wird, da ist es so allmaechtig, dass +dem Armen nirgends eine Rettung, nirgends eine menschliche und billige +Beruecksichtigung sich zeigt; es ist, als faende das Recht eine Freude +daran, ueberall die schaerfsten Spitzen hervorzukehren, die aeussersten +Konsequenzen zu ziehen, das Tyrannische des Rechtsbegriffs gewaltsam dem +bloedesten Verstande aufzudraengen. Die poetische Form, die gemuetliche +Anschaulichkeit, die in den germanischen Rechtsordnungen anmutig walten, +sind dem Roemer fremd, in seinem Recht ist alles klar und knapp, kein +Symbol angewandt, keine Institution zuviel. Es ist nicht grausam; alles +Noetige wird vollzogen ohne Umstaende, auch die Todesstrafe; dass der +Freie nicht gefoltert werden kann, ist ein Ursatz des roemischen Rechts, +den zu gewinnen andere Voelker Jahrtausende haben ringen muessen. Aber +es ist schrecklich, dies Recht mit seiner unerbittlichen Strenge, die +man sich nicht allzusehr gemildert denken darf durch eine humane Praxis, +denn es ist ja Volksrecht - schrecklicher als die Bleidaecher und die +Marterkammern, jene Reihe lebendiger Begraebnisse, die der Arme in den +Schuldtuermen der Vermoegenden klaffen sah. Aber darin eben ist die +Groesse Roms beschlossen und begruendet, dass das Volk sich selber ein +Recht gesetzt und ein Recht ertragen hat, in dem die ewigen Grundsaetze +der Freiheit und der Botmaessigkeit, des Eigentums und der Rechtsfolge +unverfaelscht und ungemildert walteten und heute noch walten. 12. +Kapitel Religion Die roemische Goetterwelt ist, wie schon frueher +angedeutet ward, hervorgegangen aus der Widerspiegelung des irdischen +Rom in einem hoeheren und idealen Anschauungsgebiet, in dem sich mit +peinlicher Genauigkeit das Kleine wie das Grosse wiederholte. Der Staat +und das Geschlecht, das einzelne Naturereignis wie die einzelne geistige +Taetigkeit, jeder Mensch, jeder Ort und Gegenstand, ja jede Handlung +innerhalb des roemischen Rechtskreises kehren in der roemischen +Goetterwelt wieder; und wie der Bestand der irdischen Dinge flutet im +ewigen Kommen und Gehen, so schwankt auch mit ihm der Goetterkreis. +Der Schutzgeist, der ueber der einzelnen Handlung waltet, dauert +nicht laenger als diese Handlung selbst, der Schutzgeist des einzelnen +Menschen lebt und stirbt mit dem Menschen; und nur insofern kommt +auch diesen Goetterwesen ewige Dauer zu, als aehnliche Handlungen und +gleichartige Menschen und damit auch gleichartige Geister immer aufs +neue sich erzeugen. Wie die roemischen ueber der roemischen, walten +ueber jeder auswaertigen Gemeinde deren eigene Gottheiten; wie schroff +auch der Buerger dem Nichtbuerger, der roemische dem fremden Gott +entgegentreten mag, so koennen fremde Menschen wie fremde Gottheiten +dennoch durch Gemeindebeschluss in Rom eingebuergert werden, und wenn +aus der eroberten Stadt die Buerger nach Rom uebersiedelten, wurden +auch wohl die Stadtgoetter eingeladen, in Rom eine neue Staette sich +zu bereiten. Den urspruenglichen Goetterkreis, wie er in Rom vor jeder +Beruehrung mit den Griechen sich gestaltet hat, lernen wir kennen +aus dem Verzeichnis der oeffentlichen und benannten Festtage (feriae +publicae) der roemischen Gemeinde, das in dem Kalender derselben +erhalten und ohne Frage die aelteste aller aus dem roemischen Altertum +auf uns gekommenen Urkunden ist. Den Vorrang in demselben nehmen die +Goetter Jupiter und Mars nebst dem Doppelgaenger des letzteren, dem +Quirinus, ein. Dem Jupiter sind alle Vollmondstage (idus) heilig, +ausserdem die saemtlichen Weinfeste und verschiedene andere, spaeter +noch zu erwaehnende Tage; seinem Widerspiel, dem "boesen Jovis" +(Vediovis), ist der 21. Mai (agonalia) gewidmet. Dem Mars dagegen +gehoert das Neujahr des 1. Maerz und ueberhaupt das grosse Kriegerfest +in diesem, von dem Gotte selbst benannten Monat, das, eingeleitet durch +das Pferderennen (equirria) am 27. Februar, im Maerz selbst an den +Tagen des Schildschmiedens (equirria oeder Mamuralia, 14. Maerz), +des Waffentanzes auf der Dingstaette (quinquatrus, 19. Maerz) und der +Drommetenweihe (tubilustrium, 23. Maerz) seine Hochtage hatte. Wie, wenn +ein Krieg zu fuehren war, derselbe mit diesem Feste begann, so folgte +nach Beendigung des Feldzuges im Herbst wiederum eine Marsfeier, das +Fest der Waffenweihe (armilustrium, 19. Oktober). Dem zweiten Mars +endlich, dem Quirinus, war der 17. Februar (Quirinalia) eigen. Unter den +uebrigen Festtagen nehmen die auf den Acker- und Weinbau bezueglichen +die erste Stelle ein, woneben die Hirtenfeste eine untergeordnete Rolle +spielen. Hierher gehoert vor allem die grosse Reihe der Fruehlingsfeste +im April, wo am 15. der Tellus, das ist der naehrenden Erde (fordicidia, +Opfer der traechtigen Kuh), und am 19. der Ceres, das ist der Goettin +des sprossenden Wachstums (Cerialia), dann am 21. der befruchtenden +Herdengoettin Pales (Parilia), am 23. dem Jupiter als dem Schuetzer +der Reben und der an diesem Tage zuerst sich oeffnenden Faesser von der +vorjaehrigen Lese (Vinalia), am 25. dem boesen Feinde der Saaten, dem +Roste (Robigus: Robigalia) Opfer dargebracht werden. Ebenso wird nach +vollendeter Arbeit und gluecklich eingebrachtem Feldersegen dem Gott und +der Goettin des Einbringens und der Ernte, dem Consus (von condere) und +der Ops ein Doppelfest gefeiert: zunaechst unmittelbar nach vollbrachtem +Schnitt (21. August, Consualia; 25. August, Opiconsiva), sodann im +Mittwinter, wo der Segen der Speicher vor allem offenbar wird (15. +Dezember, Consualia; 19. Dezember, Opalia), zwischen welchen letzteren +beiden Feiertagen die sinnige Anschauung der alten Festordner das Fest +der Aussaat (Saturnalia von Sa‰turnus oder Saturnus, 17. Dezember), +einschaltete. Gleichermassen wird das Most- oder Heilefest +(meditrinalia, 11. Oktober), so benannt, weil man dem jungen Most +heilende Kraft beilegte, dem Jovis als dem Weingott nach vollendeter +Lese dargebracht, waehrend die urspruengliche Beziehung des dritten +Weinfestes (Vinalia, 19. August) nicht klar ist. Zu diesen Festen kommen +weiter am Jahresschluss das Wolfsfest (Lupercalia, 17. Februar) der +Hirten zu Ehren des guten Gottes, des Faunus, und das Grenzsteinfest +(Terminalia, 23. Februar) der Ackerbauer, ferner das zweitaegige +sommerliche Hainfest (Lucaria, 19., 21. Juli) das den Waldgoettern +(Silvani) gegolten haben mag, die Quellfeier (Fontinalia, 13. Oktober) +und das Fest des kuerzesten Tages, der die neue Sonne herauffuehrt +(An-geronalia, Divalia, 21. Dezember). Von nicht geringer Bedeutung sind +ferner, wie das fuer die Hafenstadt Latiums sich nicht anders erwarten +laesst, die Schifferfeste der Gottheiten der See (Neptunalia, 23. Juli), +des Hafens (Portunalia, 17. August) und des Tiberstromes (Volturnalia, +27. August). Handwerk und Kunst dagegen sind in diesem Goetterkreis nur +vertreten durch den Gott des Feuers und der Schmiedekunst, den Vulcanus, +welchem ausser dem nach seinem Namen benannten Tag (Volcanalia, 23. +August) auch das zweite Fest der Drommetenweihe (tubilustrium, 23. +Mai) gewidmet ist, und allenfalls noch durch das Fest der Carmentis +(Carmentalia, 11., 15. Januar), welche wohl urspruenglich als die +Goettin der Zauberformel und des Liedes und nur folgeweise als +Schuetzerin der Geburten verehrt ward. Dem haeuslichen und Familienleben +ueberhaupt galten das Fest der Goettin des Hauses und der Geister der +Vorratskammer, der Vesta und der Penaten (Vestalia, 9. Juni); das Fest +der Geburtsgoettin ^1 (Matralia, 11. Juni), das Fest des Kindersegens, +dem Liber und der Libera gewidmet (Liberalia, 17. Maerz), das Fest +der abgeschiedenen Geister (Feralia, 21. Februar) und die dreitaegige +Gespensterfeier (Lemuria, 9., 11., 13. Mai), waehrend auf die +buergerlichen Verhaeltnisse sich die beiden uebrigens fuer uns nicht +klaren Festtage der Koenigsflucht (Regifugium, 24. Februar) und der +Volksflucht (Poplifugia, 5. Juli), von denen wenigstens der letzte Tag +dem Jupiter zugeeignet war, und das Fest der sieben Berge (Agonia oder +Septimontium, 11. Dezember) bezogen. Auch dem Gott des Anfangs, dem +Janus, war ein eigener Tag (agonia, 9. Januar) gewidmet. Einige andere +Tage, der der Furrina (25. Juli) und der dem Jupiter und der Acca +Larentia gewidmete der Larentalien, vielleicht ein Larenfest +(23. Dezember), sind ihrem Wesen nach verschollen. +----------------------------------------------- ^1 Das ist allem +Anschein nach das urspruengliche Wesen der "Morgenmutter" oder Mater +matuta; wobei man sich wohl daran zu erinnern hat, dass, wie die +Vornamen Lucius und besonders Manius beweisen, die Morgenstunde fuer die +Geburt als glueckbringend galt. Zur See- und Hafengoettin ist die +Mater matuta wohl erst spaeter unter dem Einfluss des Leukotheamythus +geworden; schon dass die Goettin vorzugsweise von den Frauen verehrt +ward, spricht dagegen, sie urspruenglich als Hafengoettin zu fassen. +----------------------------------------------- Diese Tafel ist +vollstaendig fuer die unbeweglichen oeffentlichen Feste; und wenn auch +neben diesen stehenden Festtagen sicher seit aeltester Zeit Wandel- und +Gelegenheitsfeste vorgekommen sind, so oeffnet doch diese Urkunde, in +dem, was sie sagt, wie in dem, was sie auslaesst, uns den Einblick in +eine sonst fuer uns beinahe gaenzlich verschollene Urzeit. Zwar die +Vereinigung der altroemischen Gemeinde und der Huegelroemer war bereits +erfolgt, als diese Festtafel entstand, da wir in ihr neben dem Mars den +Quirinus finden; aber noch stand der kapitolinische Tempel nicht, als +sie aufgesetzt ward, denn es fehlen Juno und Minerva; noch war das +Dianaheiligtum auf dem Aventin nicht errichtet; noch war den Griechen +kein Kultbegriff entlehnt. Der Mittelpunkt nicht bloss des roemischen, +sondern ueberhaupt des italischen Gottesdienstes in derjenigen Epoche, +wo der Stamm noch sich selber ueberlassen auf der Halbinsel hauste, war +allen Spuren zufolge der Gott Maurs oder Mars, der toetende Gott ^2, +vorwiegend gedacht als der speerschwingende, die Herde schirmende, +den Feind niederwerfende goettliche Vorfechter der Buergerschaft - +natuerlich in der Art, dass eine jede Gemeinde ihren eigenen Mars besass +und ihn fuer den staerksten und heiligsten unter allen achtete, demnach +auch jeder zu neuer Gemeindebegruendung auswandernde heilige Lenz unter +dem Schutz seines eigenen Mars zog. Dem Mars ist sowohl in der - sonst +goetterlosen - roemischen Monatstafel wie auch wahrscheinlich in den +saemtlichen uebrigen latinischen und sabellischen der erste Monat +geheiligt; unter den roemischen Eigennamen, die sonst ebenfalls keiner +Goetter gedenken, erscheinen Marcus, Mamercus, Mamurius seit uralter +Zeit in vorwiegendem Gebrauch; an den Mars und seinen heiligen Specht +knuepft sich die aelteste italische Weissagung; der Wolf, das heilige +Tier des Mars, ist auch das Wahrzeichen der roemischen Buergerschaft, +und was von heiligen Stammsagen die roemische Phantasie aufzubringen +vermocht hat, geht ausschliesslich zurueck auf den Gott Mars und seinen +Doppelgaenger, den Quirinus. In dem .Festverzeichnis nimmt allerdings +der Vater Diovis, eine reinere und mehr buergerliche als kriegerische +Widerspiegelung des Wesens der roemischen Gemeinde, einen groesseren +Raum ein als der Mars, ebenso wie der Priester des Jupiter an Rang den +beiden Priestern des Kriegsgottes vorgeht; aber eine sehr hervorragende +Rolle spielt doch auch der letztere in demselben, und es ist sogar ganz +glaublich, dass, als diese Festordnung festgestellt wurde, Jovis +neben Mars stand wie Ahuramazda neben Mithra und dass der wahrhafte +Mittelpunkt der Gottesverehrung in der streitbaren roemischen Gemeinde +auch damals noch der kriegerische Todesgott und dessen Maerzfest war, +wogegen gleichzeitig nicht der durch die Griechen spaeter eingefuehrte +"Sorgenbrecher", sondern der Vater Jovis selbst als der Gott galt des +herzerfreuenden Weines. ----------------------------------- ^2 Aus +Maurs, was die aelteste ueberlieferte Form ist, entwickeln sich durch +verschiedene Behandlung des u Mars, Mavors, mors; der Uebergang in o +(aehnlich wie Paula, Pola und dergleichen mehr) erscheint auch in +der Doppelform Mar-Mor (vgl. Ma-murius) neben Mar-Mar und Ma-Mers. +----------------------------------- Es ist nicht die Aufgabe dieser +Darstellung, die roemischen Gottheiten im einzelnen zu betrachten; aber +wohl ist es auch geschichtlich wichtig, ihren eigentuemlichen, +zugleich niedrigen und innigen Charakter hervorzuheben. Abstraktion +und Personifikation sind das Wesen der roemischen wie der hellenischen +Goetterlehre; auch der hellenische Gott ruht auf einer Naturerscheinung +oder einem Begriff, und dass dem Roemer eben wie dem Griechen jede +Gottheit als Person erscheint, dafuer zeugt die Auffassung der einzelnen +als maennlicher oder weiblicher und die Anrufung an die unbekannte +Gottheit: "bist du Gott oder Goettin, Mann oder auch Weib"; dafuer der +tiefhaftende Glaube, dass der Name des eigentlichen Schutzgeistes der +Gemeinde unausgesprochen bleiben muesse, damit nicht ein Feind ihn +erfahre und, den Gott bei seinem Namen rufend, ihn ueber die Grenzen +hinueberlocke. Ein Ueberrest dieser maechtig sinnlichen Auffassung +haftet namentlich der aeltesten und nationalsten italischen +Goettergestalt, dem Mars, an. Aber wenn die Abstraktion, die jeder +Religion zu Grunde liegt, anderswo zu weiten und immer weiteren +Konzeptionen sich zu erheben, tief und immer tiefer in das Wesen +der Dinge einzudringen versucht, so verhalten sich die roemischen +Glaubensbilder auf einer unglaublich niedrigen Stufe des Anschauens und +des Begreifens. Wenn dem Griechen jedes bedeutsame Motiv sich rasch +zur Gestaltengruppe, zum Sagen- und Ideenkreis erweitert, so bleibt +dem Roemer der Grundgedanke in seiner urspruenglichen nackten Starrheit +stehen. Der apollinischen Religion irdisch sittlicher Verklaerung, dem +goettlichen dionysischen Rausche, den tiefsinnigen und geheimnisvollen +chthonischen und Mysterienkulten hat die roemische Religion nichts auch +nur entfernt aehnliches entgegenzustellen, das ihr eigentuemlich +waere. Sie weiss wohl auch von einem "schlimmen Gott" (Ve-diovis), von +Erscheinungen und Gespenstern (lemures), spaeterhin auch von Gottheiten +der boesen Luft, des Fiebers, der Krankheiten, vielleicht sogar des +Diebstahls (laverna); aber den geheimnisvollen Schauer, nach dem das +Menschenherz doch auch sich sehnt, vermag sie nicht zu erregen, nicht +sich zu durchdringen mit dem Unbegreiflichen und selbst dem Boesartigen +in der Natur und dem Menschen, welches der Religion nicht fehlen darf, +wenn der ganze Mensch in ihr aufgehen soll. Es gab in der roemischen +Religion kaum etwas Geheimes als etwa die Namen der Stadtgoetter, der +Penaten; das Wesen uebrigens auch dieser Goetter war jedem offenbar. Die +nationalroemische Theologie sucht nach allen Seiten hin die +wichtigen Erscheinungen und Eigenschaften begreiflich zu fassen, sie +terminologisch auszupraegen und schematisch - zunaechst nach der auch +dem Privatrecht zu Grunde liegenden Einteilung von Personen und Sachen +- zu klassifizieren, um darnach die Goetter und Goetterreihen selber +richtig anzurufen und ihre richtige Anrufung der Menge zu weisen +(indigitare). In solchen aeusserlich abgezogenen Begriffen von der +einfaeltigsten, halb ehrwuerdigen, halb laecherlichen Schlichtheit +ging die roemische Theologie wesentlich auf; Vorstellungen wie Saat +(sa‰turnus) und Feldarbeit (ops), Erdboden (tellus) und Grenzstein +(terminus) gehoeren zu den aeltesten und heiligsten roemischen +Gottheiten. Vielleicht die eigentuemlichste unter allen roemischen +Goettergestalten und wohl die einzige, fuer die ein eigentuemlich +italisches Kultbild erfunden ward, ist der doppelkoepfige Janus; und +doch liegt in ihm eben nichts als die fuer die aengstliche roemische +Religiositaet bezeichnende Idee, dass zur Eroeffnung eines jeden Tuns +zunaechst der "Geist der Eroeffnung" anzurufen sei, und vor allem das +tiefe Gefuehl davon, dass es ebenso unerlaesslich war, die roemischen +Goetterbegriffe in Reihen zusammenzufuegen, wie die persoenlicheren +Goetter der Hellenen notwendig jeder fuer sich standen ^3. Vielleicht +der innigste unter allen roemischen ist der Kult der in und ueber +dem Hause und der Kammer waltenden Schutzgeister, im oeffentlichen +Gottesdienst der der Vesta und der Penaten, im Familienkult der der +Wald- und Flurgoetter, der Silvane und vor allem der eigentlichen +Hausgoetter, der Lasen oder Laren, denen regelmaessig von der +Familienmahlzeit ihr Teil gegeben ward, und vor denen seine Andacht zu +verrichten noch zu des aelteren Cato Zeit des heimkehrenden Hausvaters +erstes Geschaeft war. Aber in der Rangordnung der Goetter nahmen diese +Haus- und Feldgeister eher den letzten als den ersten Platz ein; es war, +wie es bei einer auf Idealisierung verzichtenden Religion nicht anders +sein konnte, nicht die weiteste und allgemeinste, sondern die einfachste +und individuellste Abstraktion, in der das fromme Herz die meiste +Nahrung fand. ---------------------------------------- ^3 Dass Tor und +Tuere und der Morgen (ianus matutinus) dem Janus heilig ist und er stets +vor jedem anderen Gott angerufen ja selbst in der Muenzreihe noch vor +dem Jupiter und den anderen Goettern aufgefuehrt wird, bezeichnet ihn +unverkennbar als die Abstraktion der Oeffnung und Eroeffnung. Auch der +nach zwei Seiten schauende Doppelkopf haengt mit dem nach zwei Seiten +hin sich oeffnenden Tore zusammen. Einen Sonnen- und Jahresgott darf +man um so weniger aus ihm machen, als der von ihm benannte Monat +urspruenglich der elfte, nicht der erste ist; vielmehr scheint dieser +Monat seinen Namen davon zu fuehren, dass in dieser Zeit nach der Rast +des Mittwinters der Kreislauf der Feldarbeiten wieder von vorn beginnt. +Dass uebrigens, namentlich seit der Januarius an der Spitze des +Jahres stand, auch die Eroeffnung des Jahres in den Bereich des +Janus hineingezogen ward, versteht sich von selbst. +------------------------------------- Hand in Hand mit dieser +Geringhaltigkeit der idealen Elemente ging die praktische und +utilitarische Tendenz der roemischen Religion, wie sie in der oben +eroerterten Festtafel deutlich genug sich darlegt. Vermoegensmehrung und +Guetersegen durch Feldbau und Herdengewinn, durch Schiffahrt und Handel +- das ist es, was der Roemer von seinen Goettern begehrt; es stimmt dazu +recht wohl, dass der Gott des Worthaltens (deus fidius), die Zufalls- +und Gluecksgoettin (fors fortuna) und der Handelsgott (mercurius), alle +aus dem taeglichen Verkehr hervorgegangen, zwar noch nicht in jener +uralten Festtafel, aber doch schon sehr frueh weit und breit von den +Roemern verehrt auftreten. Strenge Wirtschaftlichkeit und kaufmaennische +Spekulation waren zu tief im roemischen Wesen begruendet, um nicht auch +dessen goettliches Abbild bis in den innersten Kern zu durchdringen. +Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der +sterblichen Menschen, die "Guten" (manes) lebten schattenhaft weiter, +gebannt an den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von +den Ueberlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen +der Tiefe und keine Bruecke fuehrte aus der unteren Welt weder zu den +auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Goettern. Der +griechische Heroenkult ist den Roemern voellig fremd und wie jung und +schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz +unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. Numa, +der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in +Rom nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen. Die aeltesten +Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor allem auf +Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der "Zuender des Mars" +(flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer benannt ward, +und die zwoelf "Springer" (salii), eine Schar junger Leute, die im Maerz +den Waffentanz zu Ehren des Mars auffuehrten und dazu sangen. Dass die +Verschmelzung der Huegelgemeinde mit der palatinischen die Verdoppelung +des roemischen Mars und damit die Einfuehrung eines zweiten +Marspriesters - des flamen Quirinalis - und einer zweiten Taenzergilde +- der salii collini - herbeifuehrte, ist bereits frueher +auseinandergesetzt worden. Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil +wohl ihrem Ursprung nach weit ueber Roms Entstehung hinaufreichende +Verehrungen, fuer welche entweder Einzelpriester angestellt waren +-solche gab es zum Beispiel der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und +des Flussgottes - oder deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder +Geschlechtern im Namen des Volkes uebertragen war. Eine derartige +Genossenschaft war vermutlich die der zwoelf "Ackerbrueder" (fratres +arvales), welche die "schaffende Goettin" (dea dia) im Mai anriefen fuer +das Gedeihen der Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe +bereits in dieser Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches +wir ihr in der Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische +Bruederschaft sich an, die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu +bewahren und zu besorgen hatte, sowie die fuer die Herde der dreissig +Kurien eingesetzten dreissig Kurienzuender (flamines curiales). Das +schon erwaehnte "Wolfsfest" (lupercalia) wurde fuer die Beschirmung der +Herden dem "guenstigen Gotte" (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und +den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen Fabiern im Monat +Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die "Woelfe" +(luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und wen sie +trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern gentilizischen +Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als mitvertreten. Zu diesem +aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten allmaehlich neue +Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf +die neu geeinigte und durch den grossen Mauer- und Burgbau gleichsam +zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der hoechste +beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius des roemischen Volkes, +an die Spitze der gesamten roemischen Goetterschaft, und sein +fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, bildet mit den beiden +Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit. Gleichzeitig +beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes - der Vesta - und der +dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche Jungfrauen versahen, +gleichsam als die Haustoechter des roemischen Volkes, jenen frommen +Dienst und hatten das heilsame Feuer des Gemeindeherdes den Buergern zum +Beispiel und zum Wahrzeichen stets lodernd zu unterhalten. Es war dieser +haeuslich-oeffentliche Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie +er denn auch von allem Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen +Verfemung gewichen ist. Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen +als der Repraesentantin der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben +darum eine besondere roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt; +und zahlreichen anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die +Gemeinde sich in bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch +besonders zu ihrem Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu +huldigen, wobei sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der +Obstgoettin (Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass +deren zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied +man unter ihnen jene drei "grossen Zuender" (flamines maiores), die bis +in die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden +konnten, ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen +und quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen +Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und stehenden +Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten Genossenschaften +oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal uebertragen und zur +Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen Opferkosten teils den +einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die Bussen angewiesen. Dass +der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch der +sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht +zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und +Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische +Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen +in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster +gebildet zu sein. Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis +des Staats, so auch der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen +Kreises aehnliche Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss +Opfer darbringen, sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen. Also +gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen an +den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott. +Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde +natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den Curio +und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche +Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis verdecken +oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem Gotte +zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die nur dem +kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht, der weiss +den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch zu lenken, +sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum ist es +natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige Leute +zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen +Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus +national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung +weit bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die +Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein +mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten +Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition +fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren +richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren +treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese +geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern, ergaenzenden +Genossenschaften sind dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten +und Wissenschaften geworden. In der roemischen und ueberhaupt der +latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien urspruenglich +nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die sechs +"Voegelfuehrer" (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus +dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich +betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward. +Die sechs "Brueckenbauer" (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem +ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und +das Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen +Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher +ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem +Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu sorgen, +dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am rechten Tage +vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick ueber den +ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei Ehe, +Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte +Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und +ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen +exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der +Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller +Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die +allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was +damit zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst +bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens "die Kunde goettlicher und +menschlicher Dinge". In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und +weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus +dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle +Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft, +musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der +Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung +nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell +werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein +Gutachten zu geben allein kompetent war. +------------------------------------------------------- ^4 Am +deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem latinischen +Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall vorkommen +(z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der +pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die uebrigen +Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der +Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes +latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die +anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus +und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt +geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices, +ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische +Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen, +oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat, +pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den Wegebauer. +Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn +schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt +Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht +dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei +teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen +muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz +sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er +Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die +Zahl der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20. +------------------------------------------------------- Gewissermassen +laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten Genossenschaften +geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der zwanzig Staatsboten +(fetiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als lebendiges +Archiv das Andenken an die Vertraege mit den benachbarten Gemeinden +durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber angebliche Verletzungen des +vertragenen Rechts gutachtlich zu entscheiden und noetigenfalls den +Suehneversuch und die Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus +fuer das Voelkerrecht, was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und +hatten daher auch wie diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu +sprechen, aber doch zu weisen. Aber wie hochansehnlich immer diese +Genossenschaften waren und wie wichtige und umfassende Befugnisse +sie zugeteilt erhielten, nie vergass man, und am wenigsten bei den +am hoechsten gestellten, dass sie nicht zu befehlen, sondern +sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der Goetter nicht +unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen +hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im Rang dem +Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem +Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die Voegel beobachten +will; der Vogelschauer steht nur dabei und verdolmetscht ihm, wenn es +noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann der Fetialis und +der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders eingreifen +als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher +Strenge hat man trotz aller Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz, +dass in dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu +verbleiben und, von allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen +Buerger dem geringsten Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische +Gottesverehrung beruht wesentlich auf dem Behagen des Menschen am +Irdischen und nur in untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden +Naturkraeften; sie bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der +Freude, in Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem +aber in Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig +von Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das +Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den +Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche +Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit +des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit +gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten +latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch +die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner +Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von +solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben. +Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und +irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein +Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im +innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum +Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes +Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes; +der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der +boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern. +Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung begegnet +hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf einen +bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie versoehnen, wer +sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige Erdspalten sich +schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn ein +braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund oder in die Feinde +stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem +den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und +Menschen geboren werden laesst. Will man dies Menschenopfer nennen, so +gehoert solches freilich zum Kern des latinischen Glaubens; aber +man muss hinzufuegen, dass, soweit unser Blick in die Ferne irgend +zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, sich +beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem buergerlichen Gericht +ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod waehlt. +Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung +zuwider und beruhen wenigstens bei den indogermanischen Staemmen +ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer Ausartung und Verwilderung. +Bei den Roemern haben sie nie Eingang gefunden; kaum dass einmal +in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube und Verzweiflung +ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von +Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei +den Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und +Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in +Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben +ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die +latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit +verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen +Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, vor +allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer +Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers durch seine +Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung ueberhaupt gegeben +wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult +der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen voellig +gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein +wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da +die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des irdischen +Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines jeden +Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine +muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen +auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen +Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu +ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche Mann erfuellt +die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben kaufmaennischen +Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen Verpflichtungen nachkommt und +tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott es seinerseits getan hat. Auch +auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: das Geluebde ist der +Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen dem Gotte +und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine +gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein +Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht +der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der +Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der +roemische Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet, +den Vertrag bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward +auch, wie die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern +das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des +Himmelsgewoelbes brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren +statt auf der Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater +Tiberis wurden zur Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer +jaehrlich dreissig von Binsen geflochtene Puppen in die Wellen +geworfen ^5. Die Ideen goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind +hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche +es versucht, den gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu +beruecken und abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von +gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes +Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das +den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde +liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von +demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten, +aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist +einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die +spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet +war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem +Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die +Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten +auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste +Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller +Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu +kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen +Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die +griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen, +die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit +dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor +die Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt +hatte, zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der +Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler +noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische +Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der +Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer +irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild +seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von +Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu +trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische +Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch in +Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit der +Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward, +so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas +zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit +Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein +ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete +ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller +zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die letzte +Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die +roemische Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben. +----------------------------------------------- ^5 Hierin konnte +nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter Menschenopfer finden. +----------------------------------------------- Aber auch auf dem +praktischen Gebiet offenbart sich derselbe Unterschied. Der praktische +Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus ihrer Religion erwuchs, +war ein von den Priestern, namentlich den Pontifices entwickeltes, +formuliertes Moralgesetz, welches teils in dieser - der polizeilichen +Bevormundung des Buergers durch den Staat noch fernstehenden - Zeit die +Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils die sittlichen Verpflichtungen +vor das Gericht der Goetter zog und sie mit goettlicher Strafe belegte. +Zu den Bestimmungen der ersteren Art gehoerte ausser der religioesen +Einschaerfung der Heiligung des Feiertags und eines kunstmaessigen +Acker- und Rebenbaus, die wir unten kennenlernen werden, zum Beispiel +der auch mit gesundheitspolizeilichen Ruecksichten zusammenhaengende +Herd- oder Larenkult und vor allem die bei den Roemern ungemein frueh, +weit frueher als bei den Griechen, durchgefuehrte Leichenverbrennung, +welche eine rationelle Auffassung des Lebens und Sterbens voraussetzt, +wie sie der Urzeit und selbst unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird +es nicht gering anschlagen duerfen, dass die latinische Landesreligion +diese und aehnliche Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger +aber noch war ihre sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der +Vater den verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur +den Vater oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen +den Gast oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der +ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei +naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht +vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des +Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei +gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht +ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in +Rom waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen +Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die Vollstreckung +solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also Gebannte dem +goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der menschlichen +Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser Bannfluch +fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen Macht +gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht; vielmehr +ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu vollstrecken und, +nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die Bannung setzt, nach +seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt worden ist, den +Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein Opfertier zu schlachten +(supplicium) und also die Gemeinde von dem Verbrechen des einzelnen zu +reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art, so tritt an die Stelle der +Toetung des Schuldigen die Loesung durch Darbringung eines Opfertiers +oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze Kriminalrecht in seinem letzten +Grunde auf der religioesen Idee der Suehnung. Weitere Leistungen aber +als dergleichen Foerderungen buergerlicher Ordnung und Sittlichkeit hat +die Religion in Latium auch nicht verrichtet. Unsaeglich viel hat hier +Hellas vor Latium voraus gehabt - dankt es doch seiner Religion nicht +bloss seine ganze geistige Entwicklung, sondern auch seine nationale +Einigung, soweit sie ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und +Goetterfeste, um Delphi und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die +Musen, bewegt sich alles, was im hellenischen Leben gross, und alles, +was darin nationales Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch +Latiums Vorzuege vor Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt +wie sie ist auf das Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem +vollkommen verstaendlich und allen insgemein zugaenglich; und darum +bewahrte die roemische Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend +Hellas, wo die Religion auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von +fruehester Zeit an unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie +gestanden hat. Auch die latinische Religion ist wie jede andere +urspruenglich hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur +der oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich +taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach +erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der +Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne +und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber +laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive Glaeubigkeit +sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie die Farben die +Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so sind Kunst und +Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch die Zerstoerer des +Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung und Vernichtung die +Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das gleiche Naturgesetz +auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, die man spaeter +vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige geistige +Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene religioese und +literarische Einheit erschuf, machte es ihnen unmoeglich, zu der echten +politischen Einigung zu gelangen; sie buessten damit die Einfalt, +die Lenksamkeit, die Hingebung, die Verschmelzbarkeit ein, welche die +Bedingung aller staatlichen Einigung ist. Es waere darum wohl an der +Zeit, einmal abzulassen von jener kinderhaften Geschichtsbetrachtung, +welche die Griechen nur auf Kosten der Roemer oder die Roemer nur auf +Kosten der Griechen preisen zu koennen meint und, wie man die +Eiche neben der Rose gelten laesst, so auch die beiden grossartigen +Organismen, die das Altertum hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu +tadeln, sondern es zu begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch +ihre Mangelhaftigkeit bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der +Verschiedenheit beider Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium +nicht, wohl aber Hellas in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt +hat. Kein Volksstamm der Erde fuer sich allein war gross genug, weder +das Wunder der hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen +Kultur zu erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt, +wo aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich +eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein +humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der +nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren +und von beiden zu lernen. Also war und wirkte die roemische Religion in +ihrer reinen und ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es +tut ihrem nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit +Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen +wurden; so wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde +den roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her +mit den Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich; +bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten Goettern +und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der Titier ist +bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien Goetterbegriffe entlehnt +worden sind, ist zweifelhafter; denn die Lasen, die aeltere +Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die Minerva, die Goettin +des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man wohl als urspruenglich +etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach sprachlichen Gruenden +vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf jeden Fall, und passt +auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen Verkehr wissen, dass +frueher und ausgedehnter als irgendein anderer auslaendischer der +griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den aeltesten Anlass +gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der roemischen Goetter +beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und hoechstens auf die +Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es scheint, urspruenglich +italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit sehr alter Zeit, +wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten empfangenen +Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche Wahrsprueche +erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die Roemer gar +frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden Priesterin +Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine hochgehaltene Gabe der +griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur Lesung und Ausdeutung des +Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein eigenes, nur den Augurn und +Pontifices im Range nachstehendes Kollegium von zwei Sachverstaendigen +(duoviri sacris faciundis) bestellt, auch fuer dasselbe zwei der +griechischen Sprache kundige Sklaven von Gemeinde wegen angeschafft; +diese Orakelbewahrer ging man in zweifelhaften Faellen an, wenn es, um +ein drohendes Unheil abzuwenden, eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte +und man doch nicht wusste, welchem Gott und wie er zu beschaffen sei. +Aber auch an den delphischen Apollon selbst wandten schon frueh sich +ratsuchende Roemer; ausser den schon erwaehnten Sagen ueber diesen +Verkehr zeugt davon noch teils die Aufnahme des mit dem delphischen +Orakel eng zusammenhaengenden Wortes thesaurus in alle uns bekannte +italische Sprachen, teils die aelteste roemische Form des Namens Apollon +Aperta, der Eroeffner, eine etymologisierende Entstellung des dorischen +Apellon, deren Alter eben ihre Barbarei verraet. Auch der griechische +Herakles ist frueh als Herclus, Hercoles, Hercules in Italien +einheimisch und dort in eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie +es scheint zunaechst als Gott des gewagten Gewinns und der +ausserordentlichen Vermoegensmehrung; weshalb sowohl von dem Feldherrn +der Zehnte der gemachten Beute wie auch von dem Kaufmann der Zehnte des +errungenen Guts ihm an dem Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt +dargebracht zu werden pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der +kaufmaennischen Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar +geschlossen und mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit +dem alten latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die +Verehrung des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden; +er wurde, mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck +Italiens verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen +standen ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und +Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes, +der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius, +wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche +Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der "guten Goettin" +(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen damion oder d/e/mion, +mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter +Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer +spaeter als "Vater Befreier" gefasst ward und mit dem Weingott der +Griechen, dem "Loeser" (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische +Gott der Tiefe der "Reichtumspender" (Pluton - Dis pater) hiess, +dessen Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch +Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass heisst +Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes, die +aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen +Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war +das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus +gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen +Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen, +herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische +Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt. +Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen Religion +vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie zunaechst +Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien gebracht +haben. --------------------------------------- ^6 Sors, von serere, +reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur gereihte Holztaefelchen, +die geworfen verschiedenartige Figuren bildeten; was an die Runen +erinnert. ---------------------------------------- Indessen sind die +einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von sekundaerer Bedeutung, +die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit aber, wie etwa die Sage von +den Rindern des Cacus eines sein mag, so gut wie ganz verschollen; im +grossen und ganzen ist die roemische Religion eine organische Schoepfung +des Volkes, bei dem wir sie finden. Die sabellische und umbrische +Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen zu schliessen, was wir davon +wissen, auf ganz gleichen Grundanschauungen wie die latinische mit +lokal verschiedener Faerbung und Gestaltung. Dass sie abwich von +der latinischen, zeigt am bestimmtesten die Gruendung einer eigenen +Genossenschaft in Rom zur Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber +eben sie gibt ein belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand. +Die Vogelschau war beiden Staemmen die regelmaessige Weise der +Goetterbefragung; aber die Titier schauten nach anderen Voegeln als die +ramnischen Augurn. Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich +aehnliche Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des +Irdischen und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein, +Ausdruck und Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese +Abweichungen gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen +den charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu +erfassen. Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf +uns gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine +duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und Zeichendeuterei +und jene feierliche Inthronisierung des reinen Aberwitzes, die zu allen +Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar den etruskischen Kult +bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und Reinheit wie den +latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch manches erst +hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren und +phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich entfernenden +Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in der Tat nicht +wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug uebrig, um die Mystik +und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des +etruskischen Volkes begruendet. Ein innerlicher Gegensatz des sehr +ungenuegend bekannten etruskischen Gottheitsbegriffs zu dem italischen +laesst sich nicht erfassen; aber bestimmt treten unter den etruskischen +Goettern die boesen und schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn +auch der Kult grausam ist und namentlich das Opfern der Gefangenen +einschliesst - so schlachtete man in Caere die gefangenen Phokaeer, in +Tarquinii die gefangenen Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der +Tiefe friedlich schaltenden Welt der abgeschiedenen "guten Geister", wie +die Latiner sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die +die armen Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen +abgeholt werden von dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen +Greisengestalt mit Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt, +die man spaeter in Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann +zu kostuemieren, der die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz +wegschaffte. So fest ist mit diesem Zustand der Schatten die Pein +verbunden, dass es sogar eine Erloesung daraus gibt, die nach gewissen +geheimnisvollen Opfern die arme Seele versetzt unter die oberen Goetter. +Es ist merkwuerdig, dass, um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker +frueh von den Griechen deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie +denn die acherontische Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der +etruskischen Weisheit spielen. Aber vor allen Dingen beschaeftigt den +Etrusker die Deutung der Zeichen und Wunder. Die Roemer vernahmen +wohl auch in der Natur die Stimme der Goetter; allein ihr Vogelschauer +verstand nur die einfachen Zeichen und erkannte nur im allgemeinen, ob +die Handlung Glueck oder Unglueck bringen werde. Stoerungen im Laufe der +Natur galten ihm als unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum +Beispiel bei Blitz und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und +man suchte auch wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt +schleunigst getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich +damit nicht. Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den +Eingeweiden der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins +einzelne heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender +das Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und +wie man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre, +die Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen +Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die +Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren, +der von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden, +Tages genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und +altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -, +also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann sogleich +gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche Goetter Blitze +zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels und an der +Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz einen dauernden +Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn dieses, ob dasselbe +ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst sich verschieben lasse +bis zu einer gewissen Grenze; wie man den eingeschlagenen Blitz bestatte +oder den drohenden einzuschlagen zwinge, und dergleichen wundersame +Kuenste mehr, denen man gelegentlich die Sportulierungsgelueste anmerkt. +Wie tief dies Gaukelspiel dem roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass, +selbst als man spaeter in Rom es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht +ward, es einzubuergern; in dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch +die einheimischen und die griechischen Orakel. Hoeher als die roemische +Religion steht die etruskische insofern, als sie von dem, was den +Roemern voellig mangelt, einer in religioese Formen gehuellten +Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. Ueber der Welt +mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die der etruskische +Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und wird, wie sie +entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines bestimmten +Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den geistigen +Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie einmal +gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch ihnen ein +geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus aus eigen +gewesen zu sein. 13. Kapitel Ackerbau, Gewerbe und Verkehr Ackerbau und +Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und der aeusseren +Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung vielfach auf +dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es versucht +werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die italische, +namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und ergaenzend +zu schildern. Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft +jenseits der Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward +schon bemerkt. Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen +Gemeinden, der sabellischen und der etruskischen nicht minder als +der latinischen; eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in +geschichtlicher Zeit nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme +ueberall, je nach der Art der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem +Masse, neben dem Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man +es empfand, dass jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die +schoene Sitte, die Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man +dort, wo der kuenftige Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine +Furche vorzeichnete. Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische +Verhaeltnisse sich allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst, +nicht bloss der Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der +Bauernschaft lag, sondern auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit +der Ansaessigen immer festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am +klarsten die Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser +Teil des roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern +gelangt war und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht +mehr auf der Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung +dies Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer +einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder +ohne Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der +Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die +Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf +der Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und +Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf +die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so +hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu +vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz +in der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem +Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder +fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich +eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische +Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die +Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden also +im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die Lanze +gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was der +Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also die +Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten +verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten +haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem +Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des Mannes +und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die ausgedehnteste +und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den Boden und auf die +geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten Bauernschaft. Dass in +aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich nach den +einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der Ertrag +unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser verteilt +ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft und +Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin +in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr +haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch +zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung +bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum +aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste +Bezeichnung des Vermoegens als "Viehstand" (pecunia) oder "Sklaven- und +Viehstand" (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder +und Sklaven als "Schaefchen" (peculium); ferner die aelteste Form +des Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer +bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass +des "Eigenlandes" (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder +preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann +^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat, +laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel +fest, dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern +als Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon +die Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben +Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus +mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu +leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des Pfluges +gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen Vollhufe +ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon gesagt +ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden. +------------------------------------------------------------ ^1 Die +bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung geteilten +Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung durch die +Genossenschaft hat in Italien schwerlich je bestanden. Waere hier, wie +bei den Deutschen, jeder Genosse als Eigentuemer eines Einzelfleckes +in jedem wirtschaftlich abgegrenzten Teile der Gesamtmark betrachtet +worden, so wuerde doch wohl die spaetere Sonderwirtschaft von +zerstueckelten Hufen ausgehen. Allein es ist vielmehr das Gegenteil +der Fall; die Individualnamen der roemischen Hufen (fundus Cornelianus) +zeigen deutlich, dass der aelteste roemische Individualgrundbesitz +faktisch geschlossen war. ^2 Cicero (rep. 2, 9, 14; vgl. Plut. q. Rom. +15) berichtet: Tunc (zur Zeit des Romulus) erat res in pecore et locorum +possessionibus, ex quo pecuniosi et locupletes vocabantur. - (Numa) +primum agros, quos bello Romulus ceperat, divisit viritim civibus. +Ebenso laesst Dionys den Romulus das Land in dreissig Kuriendistrikte +teilen, den Numa die Grenzsteine setzen und das Terminalienfest +einfuehren (1, 7; 2, 74; daraus Plut. Num. 16). ^3 Da dieser Behauptung +fortwaehrend noch widersprochen wird, so moegen die Zahlen reden. Die +roemischen Landwirte der spaeteren Republik und der Kaiserzeit rechnen +durchschnittlich fuer das Iugerum als Aussaat fuenf roemische Scheffel +Weizen, als Ertrag das fuenffache Korn; der Ertrag eines Heredium +ist demnach, selbst wenn man, von dem Haus- und Hofraum absehend, es +lediglich als Ackerland betrachtet und auf Brachjahre keine Ruecksicht +nimmt, 50 oder nach Abzug des Saatkorns 40 Scheffel. Auf den +erwachsenen, schwer arbeitenden Sklaven rechnet Cato (agr. c. 56) fuer +das Jahr 51 Scheffel Weizen. Die Frage, ob eine roemische Familie von +dem Heredium leben konnte oder nicht, mag danach sich jeder selber +beantworten. Der versuchte Gegenbeweis stuetzt sich darauf, dass der +Sklave der spaeteren Zeit ausschliesslicher als der freie Bauer der +aelteren von Getreide gelebt hat und dass fuer die aeltere Zeit die +Annahme des fuenffachen Kornes eine zu niedrige ist; beides ist wohl +richtig, aber fuer beides gibt es eine Grenze. Ohne Zweifel sind die +Nebennutzungen, welche das Ackerland selbst und die Gemeinweide an +Feigen, Gemuese, Milch, Fleisch (besonders durch die alte und intensive +Schweinezucht) und dergleichen abwirft, besonders fuer die aeltere Zeit +in Anschlag zu bringen; aber die aeltere roemische Weidewirtschaft war, +wenn auch nicht unbedeutend, so doch von untergeordneter Bedeutung und +die Hauptnahrung des Volkes immer notorisch das Getreide. Man mag ferner +wegen der Intensitaet der aelteren Kultur zu einer sehr ansehnlichen +Steigerung besonders des Bruttoertrags gelangen - und ohne Frage haben +die Bauern dieser Zeit ihren Ackern einen groesseren Ertrag abgewonnen, +als die Plantagenbesitzer der spaeteren Republik und der Kaiserzeit +ihn erzielten; aber Mass wird auch hier zu halten sein, da es ja um +Durchschnittssaetze sich handelt und um eine weder rationell noch +mit grossem Kapital betriebene Bauernbewirtschaftung. Die Annahme des +zehnten Korns statt des fuenften wird die aeusserste Grenze sein, +und sie genuegt doch weitaus nicht. Auf keinen Fall laesst das enorme +Defizit, welches auch nach diesen Ansaetzen zwischen dem Ertrag +des Heredium und dem Bedarf des Hauswesens bleibt, durch blosse +Kultursteigerung sich decken. In der Tat wird der Gegenbeweis erst +dann als gefuehrt zu betrachten sein, wenn eine rationelle +landwirtschaftliche Berechnung aufgestellt sein wird, wonach bei einer +ueberwiegend von Vegetabilien sich naehrenden Bevoelkerung der Ertrag +eines Grundstueckes von zwei Morgen sich als durchschnittlich fuer die +Ernaehrung einer Familie ausreichend herausstellt. Man behauptet +nun zwar, dass selbst in geschichtlicher Zeit Koloniegruendungen mit +Ackerlosen von zwei Morgen vorkommen; aber das einzige Beispiel der +Art (Liv. 4, 47), die Kolonie Labici vom Jahr 336, wird von denjenigen +Gelehrten, gegen welche es ueberhaupt der Muehe sich verlohnt, Argumente +zu gebrauchen, sicherlich nicht zu der im geschichtlichen Detail +zuverlaessigen Ueberlieferung gezaehlt werden und unterliegt auch noch +anderen sehr ernsten Bedenken. Das allerdings ist richtig, dass bei der +nichtkolonialen Ackeranweisung an die gesamte Buergerschaft (adsignatio +viritana) zuweilen nur wenige Morgen gegeben worden sind (so z. B. +Liv. 8, 11, 21); aber hier sollten auch keineswegs in den Losen neue +Bauernwesen geschaffen, sondern vielmehr in der Regel zu den bestehenden +vom eroberten Lande neue Parzellen hinzugefuegt werden (vgl. CIL I, +p. 88). Auf alle Faelle wird jede andere Annahme besser sein als eine +Hypothese, welche mit den fuenf Broten und zwei Fischen des Evangeliums +ziemlich auf einer Linie steht. Die roemischen Bauern waren bei weitem +weniger bescheiden als ihre Historiographen; sie meinten selbst auf +Grundstuecken von sieben Morgen oder 140 roemischen Scheffeln +Ertrag nicht auskommen zu koennen. +---------------------------------------------- Die Landwirtschaft ging +wesentlich auf den Getreidebau, das gewoehnliche Korn war der Spelt +(far) ^4; doch wurden auch Huelsenfruechte, Rueben und Gemuese fleissig +gezogen. --------------------------------------------- ^4 Vielleicht der +juengste, obwohl schwerlich der letzte Versuch, den Nachweis zu fuehren, +dass die latinische Bauernfamilie von zwei Morgen Landes hat leben +koennen, ist hauptsaechlich darauf gestuetzt worden, dass Varro (tust. +1, 44, 1) als Aussaat auf den Morgen fuenf Scheffel Weizen, dagegen +zehn Scheffel Spelt rechnet und diesem entsprechend den Ertrag ansetzt, +woraus denn gefolgert wird, dass der Speltbau wo nicht den doppelten, +doch einen betraechtlich hoeheren Ertrag liefert als der Weizenbau. +Es ist aber vielmehr das Umgekehrte richtig und jene nominell hoehere +Aussaat und Ernte einfach zu erklaeren aus dem Umstand, dass die Roemer +den Weizen ausgehuelst lagerten und saeten, den Spelt aber in den +Huelsen (Plin. nat. 18, 7, 61), die sich hier durch das Dreschen +nicht von der Frucht trennen. Aus demselben Grunde wird der Spelt auch +heutzutage noch doppelt so stark gesaet als der Weizen und liefert +nach Scheffelmass doppelt hoeheren Ertrag, nach Abzug der Huelsen +aber geringeren. Nach wuerttembergischen Angaben, die mir G. +Hanssen mitteilt, rechnet man dort als Durchschnittsertrag fuer den +wuerttembergischen Morgen an Weizen (bei einer Aussaat von ¬-« Scheffel) +drei Scheffel zum mittleren Gewicht von 275 Pfund (= 825 Pfund), an +Spelt (bei einer Aussaat von «-1« Scheffel) mindestens sieben Scheffel +zum mittleren Gewicht von 150 Pfund (= 1050 Pfund), welche durch die +Schaelung sich auf etwa vier Scheffel reduzieren. Also liefert der +Spelt, verglichen mit dem Weizen, im Bruttoertrag mehr als doppelte, bei +gleich gutem Boden vielleicht dreifache Ernte, dem spezifischen Gewicht +nach aber vor der Enthuelsung nicht viel ueber, nach der Enthuelsung +(als Kern") weniger als die Haelfte. Nicht aus Versehen, wie behauptet +worden ist, sondern weil es zweckmaessig ist, bei Ueberschlaegen dieser +Art von ueberlieferten und gleichartigen Ansetzungen auszugehen, ist die +oben aufgestellte Berechnung auf Weizen gestellt worden; sie durfte +es, weil sie, auf Spelt uebertragen, nicht wesentlich abweicht und der +Ertrag eher faellt als steigt. Der Spelt ist genuegsamer in bezug auf +Boden und Klima und weniger Gefahren ausgesetzt als der Weizen; aber +der letztere liefert im ganzen, namentlich wenn man die nicht +unbetraechtlichen Enthuelsungskosten in Anschlag bringt, einen hoeheren +Reinertrag (nach fuenfzigjaehrigem Durchschnitt stellt in der Gegend +von Frankenthal in Rheinbayern sich der Malter Weizen auf 11 Gulden +3 Kreuzer, der Malter Spelt auf 4 Gulden 30 Kreuzer), und wie in +Sueddeutschland, wo der Boden ihn zulaesst, der Weizenbau vorgezogen +wird, und ueberhaupt bei vorschreitender Kultur dieser den Speltbau +zu verdraengen pflegt, so ist auch der gleichartige Uebergang der +italischen Landwirtschaft vom Spelt- zum Weizenbau unleugbar +ein Fortschritt gewesen. +-------------------------------------------------------- Dass die Pflege +des Weinstocks nicht erst durch die griechischen Ansiedler nach +Italien kam, beweist das in die vorgriechische Zeit hinaufreichende +Festverzeichnis der roemischen Gemeinde, das drei Weinfeste kennt +und diese dem Vater Iovis, nicht dem juengeren, erst von den Griechen +entlehnten Weingott, dem Vater Befreier, feiern heisst. Wenn nach einer +recht alten Sage der Koenig Mezentius von Caere von den Latinern oder +den Rutulern einen Weinzins fordert, wenn als die Ursache, welche +die Kelten veranlasste, die Alpen zu ueberschreiten, in einer weit +verbreiteten und sehr verschiedenartig gewendeten italischen Erzaehlung +die Bekanntschaft mit den edlen Fruechten Italiens und vor allem mit +der Traube und dem Wein genannt wird, so spricht daraus der Stolz der +Latiner auf ihre herrliche, von den Nachbarn vielbeneidete Rebe. Frueh +und allgemein wurde von den latinischen Priestern auf eine sorgfaeltige +Rebenzucht hingewirkt. In Rom begann die Lese erst, wenn der hoechste +Priester der Gemeinde, der Flamen des Jupiter sie gestattet und selbst +damit begonnen hatte; in gleicher Weise verbot eine tusculanische +Ordnung das Feilbieten des neuen Weines, bevor der Priester das Fest +der Fassoeffnung abgerufen hatte. Ebenso gehoert hierher nicht bloss die +allgemeine Aufnahme der Weinspende in das Opferritual, sondern auch die +als Gesetz des Koenigs Numa bekannt gemachte Vorschrift der roemischen +Priester, den Goettern keinen von unbeschnittenen Reben gewonnenen Wein +zum Trankopfer auszugiessen; eben wie sie, um das nuetzliche Doerren des +Getreides einzufuehren, die Opferung ungedoerrten Getreides untersagten. +Juenger ist der Oelbau und sicher erst durch die Griechen nach +Italien gekommen ^5. Die Olive soll zuerst gegen das Ende des zweiten +Jahrhunderts der Stadt am westlichen Mittelmeer gepflanzt worden sein; +es stimmt dazu, dass der Oelzweig und die Olive im roemischen Ritual +eine weit untergeordnetere Rolle spielen als der Saft der Rebe. Wie wert +uebrigens der Roemer beide edle Baeume hielt, beweisen der Rebstock +und Oelbaum, die mitten auf dem Markte der Stadt unweit des Curtischen +Teiches gepflanzt wurden. --------------------------------------- ^5 +Oleum, oliva sind aus elaion, elaia, amurca (PHlhefe) aus amorg/e/ +entstanden. --------------------------------------- Von den +Fruchtbaeumen ward vor allem die nahrhafte und wahrscheinlich in Italien +einheimische Feige gepflanzt; um die alten Feigenbaeume, deren ebenfalls +mehrere auf und an dem roemischen Markte standen ^6, hat die +roemische Ursprungssage ihre dichtesten Faeden gesponnen. +--------------------------------------- ^6 Aber dass der vor dem +Saturnustempel stehende im Jahr 260 (494) umgehauen ward (Plin. nat. 15, +18, 77), ist nicht ueberliefert; die Ziffer CCLX fehlt in allen guten +Handschriften und ist, wohl mit Anlehnung an Liv. 2, 21, interpoliert. +----------------------------------------- Es waren der Bauer und +dessen Soehne, welche den Pflug fuehrten und ueberhaupt die +landwirtschaftlichen Arbeiten verrichteten; dass auf den gewoehnlichen +Bauernwirtschaften Sklaven oder freie Tageloehner regelmaessig mit +verwandt worden sind, ist nicht wahrscheinlich. Den Pflug zog der Stier, +auch die Kuh; zum Tragen der Lasten dienten Pferde, Esel und Maultiere. +Eine selbstaendige Viehwirtschaft zur Gewinnung des Fleisches oder der +Milch bestand wenigstens auf dem in Geschlechtseigentum stehenden Land +nicht oder nur in sehr beschraenktem Umfang; wohl aber wurden ausser dem +Kleinvieh, das man auf die gemeine Weide mit auftrieb, auf dem Bauernhof +Schweine und Gefluegel, besonders Gaense gehalten. Im allgemeinen ward +man nicht muede zu pfluegen und wieder zu pfluegen - der Acker galt als +mangelhaft bestellt, bei dem die Furchen nicht so dicht gezogen waren, +dass das Eggen entbehrt werden konnte; aber der Betrieb war mehr +intensiv als intelligent, und der mangelhafte Pflug, das unvollkommene +Ernte- und Dreschverfahren, blieben unveraendert. Mehr als das +hartnaeckige Festhalten der Bauern an dem Hergebrachten wirkte hierzu +wahrscheinlich die geringe Entwicklung der rationellen Mechanik; denn +dem praktischen Italiener war die gemuetliche Anhaenglichkeit an die +mit der ererbten Scholle ueberkommene Bestellungsweise fremd, und +einleuchtende Verbesserungen der Landwirtschaft, wie zum Beispiel der +Anbau von Futterkraeutern und das Berieselungssystem der Wiesen, moegen +schon frueh von den Nachbarvoelkern uebernommen oder selbstaendig +entwickelt worden sein; begann doch die roemische Literatur selbst +mit der theoretischen Behandlung des Ackerbaus. Der fleissigen und +verstaendigen Arbeit folgte die erfreuliche Rast; und auch hier +machte die Religion ihr Recht geltend, die Muehsal des Lebens auch +dem Niedrigen durch Pausen der Erholung und der freieren menschlichen +Bewegung zu mildern. Jeden achten Tag (nonae), also durchschnittlich +viermal im Monat, geht der Bauer in die Stadt, um zu verkaufen und +zu kaufen und seine uebrigen Geschaefte zu besorgen. Eigentliche +Arbeitsruhe bringen aber nur die einzelnen Festtage und vor allem der +Feiermonat nach vollbrachter Wintersaat (feriae sementivae); waehrend +dieser Fristen rastete nach dem Gebote der Goetter der Pflug und es +ruhten in Feiertagsmusse nicht bloss der Bauer, sondern auch der Knecht +und der Stier. In solcher Weise etwa ward die gewoehnliche roemische +Bauernstelle in aeltester Zeit bewirtschaftet. Gegen schlechte +Verwaltung gab es fuer die Anerben keinen anderen Schutz, als das Recht, +den leichtsinnigen Verschleuderer ererbten Vermoegens gleichsam als +einen Wahnsinnigen unter Vormundschaft stellen zu lassen. Den Frauen war +ueberdies das eigene Verfuegungsrecht wesentlich entzogen, und wenn sie +sich verheirateten, gab man ihnen regelmaessig einen Geschlechtsgenossen +zum Mann, um das Gut in dem Geschlecht zusammenzuhalten. Der +Ueberschuldung des Grundbesitzes suchte das Recht zu steuern teils +dadurch, dass es bei der Hypothekenschuld den vorlaeufigen Uebergang +des Eigentums an der verpfaendeten Liegenschaft vom Schuldner auf den +Glaeubiger verordnete, teils durch das strenge und rasch zum faktischen +Konkurs fuehrende Exekutivverfahren bei dem einfachen Darlehen; doch +erreichte, wie die Folge zeigt, das letztere Mittel seinen Zweck sehr +unvollkommen. Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb gesetzlich +unbeschraenkt. So wuenschenswert es auch sein mochte, dass die Miterben +im ungeteilten Besitz des Erbguts blieben, so sorgte doch schon das +aelteste Recht dafuer die Aufloesung einer solchen Gemeinschaft zu jeder +Zeit jedem Teilnehmer offenzuhalten; es ist gut, wenn Brueder friedlich +zusammenwohnen, aber sie dazu zu noetigen, ist dem liberalen Geiste des +roemischen Rechts fremd. Die Servianische Verfassung zeigt denn auch, +dass es schon in der Koenigszeit in Rom an Insten und Gartenbesitzern +nicht gefehlt hat, bei denen an die Stelle des Pfluges der Karst trat. +Die Verhinderung der uebermaessigen Zerstueckelung des Bodens blieb der +Gewohnheit und dem gesunden Sinn der Bevoelkerung ueberlassen; und dass +man sich hierin nicht getaeuscht hat und die Landgueter in der Regel +zusammengeblieben sind, beweist schon die allgemeine roemische Sitte, +sie mit feststehenden Individualnamen zu bezeichnen. Die Gemeinde +griff nur indirekt hier ein durch die Ausfuehrung von Kolonien, welche +regelmaessig die Gruendung einer Anzahl neuer Vollhufen, und haeufig +wohl auch, indem man kleine Grundbesitzer als Kolonisten ausfuehrte, +die Einziehung einer Anzahl Instenstellen herbeifuehrte. Bei weitem +schwieriger ist es, die Verhaeltnisse des groesseren Grundbesitzes zu +erkennen. Dass es einen solchen in nicht unbedeutender Ausdehnung gab, +ist nach der fruehen Entwicklung der Ritterschaft nicht zu +bezweifeln und erklaert sich auch leicht teils aus der Aufteilung der +Geschlechtsmarken, welche bei der notwendig ungleichen Kopfzahl der in +den einzelnen Geschlechtern daran Teilnehmenden von selbst einen Stand +von groesseren Grundbesitzern ins Leben rufen musste, teils aus der +Menge der in Rom zusammenstroemenden kaufmaennischen Kapitalien. Aber +eine eigentliche Grosswirtschaft, gestuetzt auf einen ansehnlichen +Sklavenstand, wie wir sie spaeter in Rom finden, kann fuer diese Zeit +nicht angenommen werden; vielmehr ist die alte Definition, wonach die +Senatoren Vaeter genannt worden sind von den Aeckern, die sie an geringe +Leute austeilen wie der Vater an die Kinder, hierher zu ziehen und wird +urspruenglich der Gutsbesitzer den Teil seines Grundstueckes, den er +nicht selber zu bewirtschaften vermochte, oder auch das ganze Gut in +kleinen Parzellen unter abhaengige Leute zur Bestellung verteilt haben, +wie dies noch jetzt in Italien allgemein geschieht. Der Empfaenger +konnte Hauskind oder Sklave des Verleihers sein; wenn er ein freier Mann +war, so war sein Verhaeltnis dasjenige, welches spaeter unter dem Namen +des "Bittbesitzes" (precarium) erscheint. Der Empfaenger behielt diesen, +solange es dem Verleiher beliebte, und hatte kein gesetzliches Mittel, +um sich gegen denselben im Besitz zu schuetzen; vielmehr konnte +dieser ihn jederzeit nach Gefallen ausweisen. Eine Gegenleistung des +Bodennutzers an den Bodeneigentuemer lag in dem Verhaeltnis nicht +notwendig; ohne Zweifel aber fand sie haeufig statt und mag wohl in der +Regel in der Abgabe eines Teils vom Fruchtertrag bestanden haben, wo +dann das Verhaeltnis der spaeteren Pacht sich naehert, immer aber von +ihr unterschieden bleibt teils durch den Mangel eines festen Endtermins, +teils durch den Mangel an Klagbarkeit auf beiden Seiten und den +lediglich durch das Ausweisungsrecht des Verpaechters vermittelten +Rechtsschutz der Pachtforderung. Offenbar war dies wesentlich ein +Treueverhaeltnis und konnte ohne das Hinzutreten eines maechtigen, +religioes geheiligten Herkommens nicht bestehen; aber dieses fehlte auch +nicht. Das durchaus sittlich-religioese Institut der Klientel ruhte +ohne Zweifel im letzten Grunde auf dieser Zuweisung der Bodennutzungen. +Dieselbe wurde auch keineswegs erst durch die Aufhebung der +Feldgemeinschaft moeglich; denn wie nach dieser der einzelne, konnte +vorher das Geschlecht die Mitnutzung seiner Mark abhaengigen Leuten +gestatten, und eben damit haengt ohne Zweifel zusammen, dass die +roemische Klientel nicht persoenlich war, sondern von Haus aus der +Klient mit seinem Geschlecht sich dem Patron und seinem Geschlecht zu +Schutz und Treue anbefahl. Aus dieser aeltesten Gestalt der roemischen +Gutswirtschaft erklaert es sich, weshalb aus den grossen Grundbesitzern +in Rom ein Land-, kein Stadtadel hervorging. Da die verderbliche +Institution der Mittelmaenner den Roemern fremd blieb, fand sich der +roemische Gutsherr nicht viel weniger an den Grundbesitz gefesselt als +der Paechter und der Bauer; er sah ueberall selbst zu und griff selber +ein, und auch dem reichen Roemer galt es als das hoechste Lob, ein guter +Landwirt zu heissen. Sein Haus war auf dem Lande; in der Stadt hatte er +nur ein Quartier, um seine Geschaefte dort zu besorgen und etwa waehrend +der heissen Zeit dort die reinere Luft zu atmen. Vor allem aber wurde +durch diese Ordnungen eine sittliche Grundlage fuer das Verhaeltnis der +Vornehmen zu den Geringen hergestellt und dadurch dessen Gefaehrlichkeit +wesentlich gemindert. Die freien Bittpaechter, hervorgegangen +aus heruntergekommenen Bauernfamilien, zugewandten Leuten und +Freigelassenen, machten die grosse Masse des Proletariats aus und +waren von dem Grundherrn nicht viel abhaengiger, als es der kleine +Zeitpaechter dem grossen Gutsbesitzer gegenueber unvermeidlich ist. Die +fuer den Herrn den Acker bauenden Knechte waren ohne Zweifel bei weitem +weniger zahlreich als die freien Paechter. Ueberall wo die einwandernde +Nation nicht sogleich eine Bevoelkerung in Masse geknechtet hat, +scheinen Sklaven anfaenglich nur in sehr beschraenktem Umfang vorhanden +gewesen zu sein und infolgedessen die freien Arbeiter eine ganz andere +Rolle im Staate gehabt zu haben, als in der wir spaeter sie finden. +Auch in Griechenland erscheinen in der aelteren Epoche die "Tageloehner" +(th/e/tes) vielfach an der Stelle der spaeteren Sklaven und hat in +einzelnen Gemeinden, zum Beispiel bei den Lokrern, es bis in die +historische Zeit keine Sklaverei gegeben. Selbst der Knecht aber war +doch regelmaessig italischer Abkunft; der volskische, sabinische, +etruskische Kriegsgefangene musste seinem Herrn anders gegenueberstehen +als in spaeterer Zeit der Syrer und der Kelte. Dazu hatte er als +Parzelleninhaber zwar nicht rechtlich, aber doch tatsaechlich Land und +Vieh, Weib und Kind wie der Gutsherr, und seit es eine Freilassung gab, +lag die Moeglichkeit, sich frei zu arbeiten, ihm nicht fern. Wenn es mit +dem grossen Grundbesitz der aeltesten Zeit sich also verhielt, so war er +keineswegs eine offene Wunde des Gemeinwesens, sondern fuer dasselbe +vom wesentlichsten Nutzen. Nicht bloss verschaffte er nach Verhaeltnis +ebenso vielen Familien eine wenn auch im ganzen geringere Existenz +wie der mittlere und kleine; sondern es erwuchsen auch in den +verhaeltnismaessig hoch und frei gestellten Grundherren die +natuerlichen Leiter und Regierer der Gemeinde, in den ackerbauenden und +eigentumslosen Bittpaechtern aber das rechte Material fuer die roemische +Kolonisationspolitik, welche ohne ein solches nimmermehr gelingen +konnte; denn der Staat kann wohl dem Vermoegenlosen Land, aber nicht +demjenigen, der kein Ackerbauer ist, den Mut und die Kraft geben, um die +Pflugschar zu fuehren. Das Weideland ward von der Landaufteilung nicht +betroffen. Es ist der Staat, nicht die Geschlechtsgenossenschaft, der +als Eigentuemer der Gemeinweide betrachtet wird, und teils dieselbe +fuer seine eigenen, fuer die Opfer und zu anderen Zwecken bestimmten +und durch die Viehbussen stets in ansehnlichem Stande gehaltenen Herden +benutzt, teils den Viehbesitzern das Auftreiben auf dieselbe gegen eine +maessige Abgabe (scriptura) gestattet. Das Triftrecht am Gemeindeanger +mag urspruenglich tatsaechlich in einem gewissen Verhaeltnis zum +Grundbesitz gestanden haben. Allein eine rechtliche Verknuepfung der +einzelnen Ackerhufe mit einer bestimmten Teilnutzung der Gemeinweide +kann in Rom schon deshalb nie stattgefunden haben, weil das Eigentum +auch von dem Insassen erworben werden konnte, das Nutzungsrecht aber dem +Insassen wohl nur ausnahmsweise durch koenigliche Gnade gewaehrt ward. +In dieser Epoche indes scheint das Gemeindeland in der Volkswirtschaft +ueberhaupt nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu haben, da die +urspruengliche Gemeinweide wohl nicht sehr ausgedehnt war, das eroberte +Land aber wohl groesstenteils sogleich unter die Geschlechter oder +spaeter unter die einzelnen als Ackerland verteilt ward. Dass der +Ackerbau in Rom wohl das erste und ausgedehnteste Gewerbe war, daneben +aber andere Zweige der Industrie nicht gefehlt haben, folgt schon aus +der fruehen Entwicklung des staedtischen Lebens in diesem Emporium der +Latiner, und in der Tat werden unter den Institutionen des Koenigs +Numa, das heisst unter den seit unvordenklicher Zeit in Rom bestehenden +Einrichtungen, acht Handwerkerzuenfte aufgezaehlt: der Floetenblaeser, +der Goldschmiede, der Kupferschmiede, der Zimmerleute, der Walker, der +Faerber, der Toepfer, der Schuster - womit fuer die aelteste Zeit, wo +man das Brotbacken und die gewerbmaessige Arzneikunst noch nicht kannte +und die Frauen des Hauses die Wolle zu den Kleidern selber spannen, der +Kreis der auf Bestellung fuer fremde Rechnung arbeitenden Gewerke wohl +im wesentlichen erschoepft sein wird. Merkwuerdig ist es, dass keine +eigene Zunft der Eisenarbeiter erscheint. Es bestaetigt dies aufs neue, +dass man in Latium erst verhaeltnismaessig spaet mit der Bearbeitung des +Eisens begonnen hat; weshalb denn auch im Ritual zum Beispiel fuer den +heiligen Pflug und das priesterliche Schermesser bis in die spaeteste +Zeit durchgaengig nur Kupfer verwandt werden durfte. Fuer das +staedtische Leben Roms und seine Stellung zu der latinischen Landschaft +muessen diese Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser +Bedeutung gewesen sein, die nicht abgemessen werden darf nach den +spaeteren, durch die Masse der fuer den Herrn oder auf seine Rechnung +arbeitenden Handwerkersklaven und die steigende Einfuhr von Luxuswaren +gedrueckten Verhaeltnissen des roemischen Handwerks. Die aeltesten +Lieder Roms feierten nicht bloss den gewaltigen Streitgott Mamers, +sondern auch den kundigen Waffenschmied Mamurius, der nach dem +goettlichen vom Himmel gefallenen Musterschild seinen Mitbuergern +gleiche Schilde zu schmieden verstanden hatte; der Gott des Feuers +und der Esse Volcanus erscheint bereits in dem uralten roemischen +Festverzeichnis. Auch in dem aeltesten Rom sind also wie allerorten die +Kunst, die Pflugschar und das Schwert zu schmieden und sie zu fuehren, +Hand in Hand gegangen und fand sich nichts von jener hoffaertigen +Verachtung der Gewerke, die spaeter daselbst begegnet. Seit indes die +Servianische Ordnung den Heerdienst ausschliesslich auf die Ansaessigen +legte, waren die Industriellen zwar nicht gesetzlich, aber doch wohl +infolge ihrer durchgaengigen Nichtansaessigkeit tatsaechlich vom +Waffenrecht ausgeschlossen, ausser insofern aus den Zimmerleuten, den +Kupferschmieden und gewissen Klassen der Spielleute eigene militaerisch +organisierte Abteilungen dem Heer beigegeben wurden; und es mag dies +wohl der Anfang sein zu der spaeteren sittlichen Geringschaetzung und +politischen Zuruecksetzung der Gewerke. Die Einrichtung der Zuenfte +hatte ohne Zweifel denselben Zweck wie die der auch im Namen ihnen +gleichenden Priestergemeinschaften: die Sachverstaendigen taten sich +zusammen, um die Tradition fester und sicherer zu bewahren. Dass +unkundige Leute in irgendeiner Weise ferngehalten wurden, ist +wahrscheinlich; doch finden sich keine Spuren weder von Monopoltendenzen +noch von Schutzmitteln gegen schlechte Fabrikation - freilich sind auch +ueber keine Seite des roemischen Volkslebens die Nachrichten so voellig +versiegt wie ueber die Gewerke. Dass der italische Handel sich in der +aeltesten Epoche auf den Verkehr der Italiker untereinander beschraenkt +hat, versteht sich von selbst. Die Messen (mercatus), die wohl zu +unterscheiden sind von den gewoehnlichen Wochenmaerkten (nundinae), sind +in Latium sehr alt. Sie moegen sich zunaechst an die internationalen +Zusammenkuenfte und Feste angereiht, vielleicht also in Rom mit der +Festfeier in dem Bundestempel auf dem Aventin in Verbindung gestanden +haben; die Latiner, die hierzu jedes Jahr am 13. August nach Rom kamen, +mochten diese Gelegenheit zugleich benutzen, um ihre Angelegenheiten in +Rom zu erledigen und ihren Bedarf daselbst einzukaufen. Aehnliche und +vielleicht noch groessere Bedeutung hatte fuer Etrurien die jaehrliche +Landesversammlung am Tempel der Voltumna (vielleicht bei Montefiascone) +im Gebiet von Volsinii, welche zugleich als Messe diente und auch von +roemischen Kaufleuten regelmaessig besucht ward. Aber die bedeutendste +unter allen italischen Messen war die, welche am Soracte im Hain der +Feronia abgehalten ward, in einer Lage, wie sie nicht guenstiger zu +finden war fuer den Warentausch unter den drei grossen Nationen. Der +hohe, einzeln stehende Berg, der mitten in die Tiberebene wie von der +Natur selbst den Wanderern zum Ziel hingestellt erscheint, liegt an der +Grenzscheide der etruskischen und sabinischen Landschaft, zu welcher +letzteren er meistens gehoert zu haben scheint, und ist auch von Latium +und Umbrien aus mit Leichtigkeit zu erreichen; regelmaessig erschienen +hier die roemischen Kaufleute, und Verletzungen derselben fuehrten +manchen Hader mit den Sabinern herbei. Ohne Zweifel handelte und +tauschte man auf diesen Messen, lange bevor das erste griechische oder +phoenikische Schiff in die Westsee eingefahren war. Hier halfen bei +vorkommenden Missernten die Landschaften einander mit Getreide aus; +hier tauschte man ferner Vieh, Sklaven, Metalle und was sonst in jenen +aeltesten Zeiten notwendig oder wuenschenswert erschien. Das aelteste +Tauschmittel waren Rinder und Schafe, so dass auf ein Rind zehn Schafe +gingen; sowohl die Feststellung dieser Gegenstaende als gesetzlich +allgemein stellvertretender oder als Geld, als auch der Verhaeltnissatz +zwischen Gross- und Kleinvieh reichen, wie die Wiederkehr von beiden +besonders bei den Deutschen zeigt, nicht bloss in die graecoitalische, +sondern noch darueber hinaus in die Zeit der reinen Herdenwirtschaft +zurueck ^7. Daneben kam in Italien, wo man besonders fuer die +Ackerbestellung und die Ruestung allgemein des Metalls in ansehnlicher +Menge bedurfte, nur wenige Landschaften aber selbst die noetigen Metalle +erzeugten, sehr frueh als zweites Tauschmittel das Kupfer (aes) auf, +wie denn den kupferarmen Latinern die Schaetzung selbst die "Kupferung" +(aestimatio) hiess. In dieser Feststellung des Kupfers als allgemeinen, +auf der ganzen Halbinsel gueltigen Aequivalents, sowie in den spaeter +noch genauer zu erwaegenden einfachsten Zahlzeichen italischer Erfindung +und in dem italischen Duodezimalsystem duerften Spuren dieses aeltesten +sich noch selbst ueberlassenen Internationalverkehrs der italischen +Voelker vorliegen. ----------------------------------------------- ^7 +Der gesetzliche Verhaeltniswert der Schafe und Rinder geht bekanntlich +daraus hervor, dass, als man die Vieh- in Geldbussen umsetzte, das Schaf +zu zehn, das Rind zu hundert Assen angesetzt wurde (Fest. v. peculatus +p. 237, vgl. p. 34, 144; Gell. 11, 1; Plut. Publ. 11). Es ist dieselbe +Bestimmung, wenn nach islaendischem Recht der Kuh zwoelf Widder gleich +gelten; nur dass hier, wie auch sonst, das deutsche Recht dem aelteren +dezimalen das Duodezimalsystem substituiert hat. Dass die Bezeichnung +des Viehs bei den Latinern (pecunia) wie bei den Deutschen +(englisch fee) in die des Geldes uebergeht, ist bekannt. +----------------------------------------------- In welcher Art +der ueberseeische Verkehr auf die unabhaengig gebliebenen Italiker +einwirkte, wurde im allgemeinen schon frueher bezeichnet. Fast ganz +unberuehrt von ihm blieben die sabellischen Staemme, die nur einen +geringen und unwirtlichen Kuestensaum innehatten, und was ihnen von +den fremden Nationen zukam, wie zum Beispiel das Alphabet, nur durch +tuskische oder latinische Vermittlung empfingen; woher denn auch der +Mangel staedtischer Entwicklung ruehrt. Auch Tarents Verkehr mit den +Apulern und Messapiern scheint in dieser Epoche noch gering gewesen zu +sein. Anders an der Westkueste, wo in Kampanien Griechen und Italiker +friedlich nebeneinander wohnten, in Latium und mehr noch in Etrurien ein +ausgedehnter und regelmaessiger Warentausch stattfand. Was die aeltesten +Einfuhrartikel waren, laesst sich teils aus den Fundstuecken schliessen, +die uralte, namentlich caeritische Graeber ergeben haben, teils aus +Spuren, die in der Sprache und den Institutionen der Roemer bewahrt +sind, teils und vorzugsweise aus den Anregungen, die das italische +Gewerbe empfing; denn natuerlich kaufte man laengere Zeit die fremden +Manufakte, ehe man sie nachzuahmen begann. Wir koennen zwar nicht +bestimmen, wie weit die Entwicklung der Handwerke vor der Scheidung der +Staemme und dann wieder in derjenigen Periode gediehen ist, wo Italien +sich selbst ueberlassen blieb; es mag dahingestellt werden, inwieweit +die italischen Walker, Faerber, Gerber und Toepfer von Griechenland +oder von Phoenikien aus den Anstoss empfangen oder selbstaendig sich +entwickelt haben. Aber sicher kann das Gewerk der Goldschmiede, das seit +unvordenklicher Zeit in Rom bestand, erst aufgekommen sein, nachdem +der ueberseeische Handel begonnen und in einiger Ausdehnung unter den +Bewohnern der Halbinsel Goldschmuck vertrieben hatte. So finden wir denn +auch in den aeltesten Grabkammern von Caere und Vulci in Etrurien und +Praeneste in Latium Goldplatten mit eingestempelten gefluegelten +Loewen und aehnlichen Ornamenten babylonischer Fabrik. Es mag ueber das +einzelne Fundstueck gestritten werden, ob es vom Ausland eingefuehrt +oder einheimische Nachahmung ist; im ganzen leidet es keinen Zweifel, +dass die ganze italische Westkueste in aeltester Zeit Metallwaren aus +dem Osten bezogen hat. Es wird sich spaeter, wo von der Kunstuebung die +Rede ist, noch deutlicher zeigen, dass die Architektur wie die Plastik +in Ton und Metall daselbst in sehr frueher Zeit durch griechischen +Einfluss eine maechtige Anregung empfangen haben, das heisst, dass die +aeltesten Werkzeuge und die aeltesten Muster aus Griechenland gekommen +sind. In die eben erwaehnten Grabkammern waren ausser dem Goldschmuck +noch mit eingelegt Gefaesse von blaeulichem Schmelzglas oder gruenlichem +Ton, nach Material und Stil wie nach den eingedrueckten Hieroglyphen zu +schliessen, aegyptischen Ursprungs ^8; Salbgefaesse von orientalischem +Alabaster, darunter mehrere als Isis geformt; Strausseneier mit gemalten +oder eingeschnitzten Sphinxen und Greifen; Glas- und Bernsteinperlen. +Die letzten koennen aus dem Norden auf dem Landweg gekommen sein; +die uebrigen Gegenstaende aber beweisen die Einfuhr von Salben und +Schmucksachen aller Art aus dem Orient. Eben daher kamen Linnen und +Purpur, Elfenbein und Weihrauch, was ebenso der fruehe Gebrauch der +linnenen Binden, des purpurnen Koenigsgewandes, des elfenbeinernen +Koenigsszepters und des Weihrauchs beim Opfer beweist wie die uralten +Lehnnamen (linon linum; porph?ra purpura; sk/e/ptron skip/o/n scipio, +auch wohl elephas ebur; th?os thus). Eben dahin gehoert die Entlehnung +einer Anzahl auf Ess- und Trinkwaren bezueglicher Woerter, namentlich +die Benennung des Oels (vgl. 1, 200), der Kruege (amphore?s amp[h]ora +ampulla; krat/e/r cratera), des Schmausens (k/o/maz/o/ comissari), +des Leckergerichts (ops/o/nion opsonium), des Teiges (maza massa) und +verschiedener Kuchennamen (glyko?s lucuns; plako?s placenta; tyro?s +turunda), wogegen umgekehrt die lateinischen Namen der Schuessel (patina +patan/e/) und des Specks (arvina arbin/e/) in das sizilische Griechisch +Eingang gefunden haben. Die spaetere Sitte, den Toten attisches, +kerkyraeisches und kampanisches Luxusgeschirr ins Grab zu stellen, +beweist eben wie diese sprachlichen Zeugnisse den fruehen Vertrieb der +griechischen Toepferwaren nach Italien. Dass die griechische Lederarbeit +in Latium wenigstens bei der Armatur Eingang fand, zeigt die Verwendung +des griechischen Wortes fuer Leder (sk?tos) bei den Latinern fuer den +Schild (scutum; wie lorica von lorum). Endlich gehoeren hierher die +zahlreichen aus dem Griechischen entlehnten Schifferausdruecke, obwohl +die Hauptschlagwoerter fuer die Segelschiffahrt: Segel, Mast und Rahe +doch merkwuerdigerweise rein lateinisch gebildet sind ^9; ferner die +griechische Benennung des Briefes (epistol/e/ epistula), der Marke +(tessera, von tessara ^10), der Waage (stat/e/r statera) und des +Aufgeldes (arrab/o/n arrabo, arra) im Lateinischen und umgekehrt die +Aufnahme italischer Rechtsausdruecke in das sizilische Griechisch, +sowie der nachher zu erwaehnende Austausch der Muenz-, Mass- und +Gewichtsverhaeltnisse und Namen. Namentlich der barbarische Charakter, +den alle diese Entlehnungen an der Stirne tragen, vor allem die +charakteristische Bildung des Nominativs aus dem Akkusativ (placenta += plako?nta; ampora = amphorea; statera = stat/e/ra), ist der klarste +Beweis ihres hohen Alters. Auch die Verehrung des Handelsgottes +(Mercurius) erscheint von Haus aus durch griechische Vorstellungen +bedingt und selbst sein Jahrfest darum auf die Iden des Mai gelegt +zu sein, weil die hellenischen Dichter ihn feierten als den Sohn der +schoenen Maia. ----------------------------------------------- ^8 Vor +kurzem ist in Praeneste ein silberner Mischkrug mit einer phoenikischen +und einer Hieroglypheninschrift gefunden worden (Mon. Inst. X., Taf. +32), welcher unmittelbar beweist, dass, was Aegyptisches in Italien zum +Vorschein kommt, durch phoenikische Vermittlung dorthin gelangt ist. +^9 Velum ist sicher latinischen Ursprungs; ebenso malus, zumal da dies +nicht bloss den Mast-, sondern ueberhaupt den Baum bezeichnet; auch +antenna kann von ana (anhelare, antestari) und tendere = supertensa +herkommen. Dagegen sind griechisch gubernare steuern kybernan, ancora +Anker agkyra, prora Vorderteil pr/o/ra, aplustre Schiffshinterteil +aphlaston, anquina der die Rahen festhaltende Strick agkoina, nausea +Seekrankheit naysia. Die alten vier Hauptwinde - aquilo der Adlerwind, +die nordoestliche Tramontana; volturnus (unsichere Ableitung, vielleicht +der Geierwind), der Suedost; auster, der ausdoerrende Suedwestwind, der +Scirocco; favonius, der guenstige, vom Tyrrhenischen Meer herwehende +Nordwestwind - haben einheimische nicht auf Schiffahrt bezuegliche +Namen; alle uebrigen lateinischen Windnamen aber sind griechisch +(wie eurus, notus) oder aus griechischen uebersetzt (z. B. solanus += ap/e/li/o/t/e/s, Africus = lips). ^10 Zunaechst sind die Marken im +Lagerdienst gemeint, die xyl/e/phia kata phylak/e/n brachea tele/o/s +echonta charakt/e/ra (Polyb. 6, 35, 7); die vier vigiliae des +Nachtdienstes haben den Marken ueberhaupt den Namen gegeben. Die +Vierteilung der Nacht fuer den Wachtdienst ist griechisch wie roemisch; +die Kriegswissenschaft der Griechen mag wohl, etwa durch Pyrrhos (Liv. +35, 14), auf die Organisation des Sicherheitsdienstes im roemischen +Lager eingewirkt haben. Die Verwendung der nicht dorischen Form +spricht fuer verhaeltnismaessig spaete Uebernahme des Wortes. +------------------------------------------ Sonach bezog das aelteste +Italien so gut wie das kaiserliche Rom seine Luxuswaren aus dem Osten, +bevor es nach den von dort empfangenen Mustern selbst zu fabrizieren +versuchte; zum Austausch aber hatte es nichts zu bieten als seine +Rohprodukte, also vor allen Dingen sein Kupfer, Silber und Eisen, dann +Sklaven und Schiffsbauholz, den Bernstein von der Ostsee und, wenn etwa +im Ausland Missernte eingetreten war, sein Getreide. Aus diesem Stande +des Warenbedarfs und der dagegen anzubietenden Aequivalente ist schon +frueher erklaert worden, warum sich der italische Handel in Latium und +in Etrurien so verschiedenartig gestaltete. Die Latiner, denen +alle hauptsaechlichen Ausfuhrartikel mangelten, konnten nur einen +Passivhandel fuehren und mussten schon in aeltester Zeit das Kupfer, +dessen sie notwendig bedurften, von den Etruskern gegen Vieh oder +Sklaven eintauschen, wie denn der uralte Vertrieb der letzteren auf +das rechte Tiberufer schon erwaehnt ward; dagegen musste die tuskische +Handelsbilanz in Caere wie in Populonia, in Capua wie in Spina sich +notwendig guenstig stellen. Daher der schnell entwickelte Wohlstand +dieser Gegenden und ihre maechtige Handelsstellung, waehrend Latium +vorwiegend eine ackerbauende Landschaft bleibt. Es wiederholt sich dies +in allen einzelnen Beziehungen: die aeltesten nach griechischer Art, +nur mit ungriechischer Verschwendung gebauten und ausgestatteten Graeber +finden sich in Caere, waehrend mit Ausnahme von Praeneste, das eine +Sonderstellung gehabt zu haben und mit Falerii und dem suedlichen +Etrurien in besonders enger Verbindung gewesen zu sein scheint, die +latinische Landschaft nur geringen Totenschmuck auslaendischer Herkunft +und kein einziges eigentliches Luxusgrab aus aelterer Zeit aufweist, +vielmehr hier wie bei den Sabellern in der Regel ein einfacher Rasen +die Leiche deckte. Die aeltesten Muenzen, den grossgriechischen der +Zeit nach wenig nachstehend, gehoeren Etrurien, namentlich Populonia an; +Latium hat in der ganzen Koenigszeit mit Kupfer nach dem Gewicht sich +beholfen und selbst die fremden Muenzen nicht eingefuehrt, denn +nur aeusserst selten haben dergleichen, wie zum Beispiel eine von +Poseidonia, dort sich gefunden. In Architektur, Plastik und Toreutik +wirkten dieselben Anregungen auf Etrurien und auf Latium, aber nur +dort kommt ihnen ueberall das Kapital entgegen und erzeugt ausgedehnten +Betrieb und gesteigerte Technik. Es waren wohl im ganzen dieselben +Waren, die man in Latium und Etrurien kaufte, verkaufte und fabrizierte; +aber in der Intensitaet des Verkehrs stand die suedliche Landschaft weit +zurueck hinter den noerdlichen Nachbarn. Eben damit haengt es zusammen, +dass die nach griechischem Muster in Etrurien angefertigten Luxuswaren +auch in Latium, namentlich in Praeneste, ja in Griechenland selbst +Absatz fanden, waehrend Latium schwerlich jemals dergleichen ausgefuehrt +hat. Ein nicht minder bemerkenswerter Unterschied des Verkehrs der +Latiner und Etrusker liegt in dem verschiedenen Handelszug. Ueber den +aeltesten Handel der Etrusker im Adriatischen Meere koennen wir kaum +etwas aussprechen als die Vermutung, dass er von Spina und Hatria +vorzugsweise nach Kerkyra gegangen ist. Dass die westlichen Etrusker +sich dreist in die oestlichen Meere wagten und nicht bloss mit Sizilien, +sondern auch mit dem eigentlichen Griechenland verkehrten, ward schon +gesagt. Auf alten Verkehr mit Attika deuten nicht bloss die attischen +Tongefaesse, die in den juengeren etruskischen Graebern so zahlreich +vorkommen und zu anderen Zwecken als zum Graeberschmuck, wie bemerkt, +wohl schon in dieser Epoche eingefuehrt worden sind, waehrend umgekehrt +die tyrrhenischen Erzleuchter und Goldschalen frueh in Attika ein +gesuchter Artikel wurden, sondern bestimmter noch die Muenzen. Die +Silberstuecke von Populonia sind nachgepraegt einem uralten, +einerseits mit dem Gorgoneion gestempelten, anderseits bloss mit einem +eingeschlagenen Quadrat versehenen Silberstueck, das sich in Athen und +an der alten Bernsteinstrasse in der Gegend von Posen gefunden hat +und das hoechst wahrscheinlich eben die in Athen auf Solons Geheiss +geschlagene Muenze ist. Dass ausserdem, und seit der Entwicklung +der karthagisch-etruskischen Seeallianz vielleicht vorzugsweise, die +Etrusker mit den Karthagern verkehrten, ward gleichfalls schon erwaehnt; +es ist beachtenswert, dass in den aeltesten Graebern von Caere ausser +einheimischem Bronze- und Silbergeraet vorwiegend orientalische Waren +sich gefunden haben, welche allerdings auch von griechischen Kaufleuten +herruehren koennen, wahrscheinlicher aber doch von phoenikischen +Handelsmaennern eingefuehrt wurden. Indes darf diesem phoenikischen +Verkehr nicht zu viel Bedeutung beigelegt und namentlich nicht +uebersehen werden, dass das Alphabet wie alle sonstigen Anregungen und +Befruchtungen der einheimischen Kultur von den Griechen, nicht von den +Phoenikern nach Etrurien gebracht sind. Nach einer anderen Richtung +weist der latinische Verkehr. So selten wir auch Gelegenheit haben, +Vergleichungen der roemischen und der etruskischen Aufnahme hellenischer +Elemente anzustellen, so zeigen sie doch, wo sie moeglich sind, eine +vollstaendige Unabhaengigkeit beider Voelkerschaften voneinander. +Am deutlichsten tritt dies hervor im Alphabet: das von den +chalkidisch-dorischen Kolonien in Sizilien oder Kampanien den Etruskern +zugebrachte griechische weicht nicht unwesentlich ab von dem den +Latinern ebendaher mitgeteilten, und beide Voelker haben also hier +zwar aus derselben Quelle, aber doch jedes zu anderer Zeit und an einem +anderen Ort geschoepft. Auch in einzelnen Woertern wiederholt sich +dieselbe Erscheinung: der roemische Pollux, der tuskische Pultuke sind +jedes eine selbstaendige Korruption des griechischen Polydeukes; der +tuskische Utuze oder Uthuze ist aus Odysseus gebildet, der roemische +Ulixes gibt genau die in Sizilien uebliche Namensform wieder; ebenso +entspricht der tuskische Aivas der altgriechischen Form dieses Namens, +der roemische Aiax einer wohl auch sikelischen Nebenform; der roemische +Aperta oder Apello, der samnitische Appellun sind entstanden aus dem +dorischen Apellon, der tuskische Apulu a us Apollon. So deuten Sprache +und Schrift Latiums ausschliesslich auf den Zug des latinischen Handels +zu den Kymaeern und Sikelioten; und eben dahin fuehrt jede andere Spur, +die aus so ferner Zeit uns geblieben ist: die in Latium gefundene Muenze +von Poseidonia; der Getreidekauf bei Missernten in Rom bei den Volskern, +Kymaeern und Sikelioten, daneben freilich auch wie begreiflich bei +den Etruskern; vor allen Dingen aber das Verhaeltnis des latinischen +Geldwesens zu dem sizilischen. Wie die lokale dorisch-chalkidische +Bezeichnung der Silbermuenze nomos, das sizilische Mass /e/mina als +nummus und hemina in gleicher Bedeutung nach Latium uebergingen, so +waren umgekehrt die italischen Gewichtsbezeichnungen libra, triens, +quadrans, sextans, uncia, die zur Abmessung des nach dem Gewichte +an Geldes Statt dienenden Kupfers in Latium aufgekommen sind, in den +korrupten und hybriden Formen litra, trias, tetras, ezas, oygkia +schon im dritten Jahrhundert der Stadt in Sizilien in den gemeinen +Sprachgebrauch eingedrungen. Ja es ist sogar das sizilische Gewicht- +und Geldsystem allein unter allen griechischen zu dem italischen +Kupfersystem in ein festes Verhaeltnis gesetzt worden, indem nicht bloss +dem Silber der zweihundertfuenfzigfache Wert des Kupfers konventionell +und vielleicht gesetzlich beigelegt, sondern auch das hiernach bemessene +Aequivalent eines sizilischen Pfundes Kupfer (1/120 des attischen +Talents, 1/3 des roemischen Pfundes) als Silbermuenze (litra argyrioy, +das ist "Kupferpfund in Silber") schon in fruehester Zeit namentlich in +Syrakus geschlagen ward. Es kann danach nicht bezweifelt werden, dass +die italischen Kupferbarren auch in Sizilien an Geldes Statt umliefen; +und es stimmt dies auf das beste damit zusammen, dass der Handel der +Latiner nach Sizilien ein Passivhandel war und also das latinische Geld +nach Sizilien abfloss. Noch andere Beweise des alten Verkehrs zwischen +Sizilien und Italien, namentlich die Aufnahme der italischen Benennungen +des Handelsdarlehens, des Gefaengnisses, der Schuessel in den +sizilischen Dialekt und umgekehrt, sind bereits frueher erwaehnt worden. +Auch von dem alten Verkehr der Latiner mit den chalkidischen Staedten +in Unteritalien, Kyme und Neapolis, und mit den Phokaeern in Elea und +Massalia begegnen einzelne, wenn auch minder bestimmte Spuren. Dass +er indes bei weitem weniger intensiv war als der mit den Sikelioten, +beweist schon die bekannte Tatsache, dass alle in aelterer Zeit nach +Latium gelangten griechischen Woerter - es genuegt an Aesculapius, +Latona, Aperta, machina zu erinnern - dorische Formen zeigen. Wenn +der Verkehr mit den urspruenglich ionischen Staedten, wie Kyme und die +phokaeischen Ansiedlungen waren, dem mit den sikelischen Dorern auch nur +gleichgestanden haette, so wuerden ionische Formen wenigstens daneben +erscheinen; obwohl allerdings auch in diese ionischen Kolonien selbst +der Dorismus frueh eingedrungen ist und der Dialekt hier sehr geschwankt +hat. Waehrend also alles sich vereinigt, um den regen Handel der +Latiner mit den Griechen der Westsee ueberhaupt und vor allem mit den +sizilischen zu belegen, hat mit den asiatischen Phoenikern schwerlich +ein unmittelbarer Verkehr stattgefunden und kann der Verkehr mit den +afrikanischen, den Schriftstellen und Fundstuecke hinreichend belegen, +in seiner Einwirkung auf den Kulturstand Latiums doch nur in zweiter +Reihe gestanden haben; namentlich ist dafuer beweisend, dass - von +einigen Lokalnamen abgesehen - es fuer den alten Verkehr der Latiner +mit den Voelkerschaften aramaeischer Zunge an jedem sprachlichen Zeugnis +gebricht ^11. ---------------------------------------------------------- +^11 Das Latein scheint, abgesehen von Sarranus, Afer und anderen +oertlichen Benennungen, nicht ein einziges, in aelterer Zeit unmittelbar +aus dem Phoenikischen entlehntes Wort zu besitzen. Die sehr wenigen in +demselben vorkommenden, wurzelhaft phoenikischen Woerter, wie namentlich +arrabo oder arra und etwa noch murra, nardus und dergleichen mehr, sind +offenbar zunaechst Lehnwoerter aus dem Griechischen, das in solchen +orientalischen Lehnwoertern eine ziemliche Anzahl von Zeugnissen seines +aeltesten Verkehrs mit den Aramaeern aufzuweisen hat. Dass elephas und +ebur von dem gleichen phoenikischen Original mit oder ohne Hinzufuegung +des Artikels, also jedes selbstaendig gebildet seien, ist sprachlich +unmoeglich, da der phoenikische Artikel vielmehr ha ist, auch so nicht +verwendet wird; ueberdies ist das orientalische Urwort bis jetzt noch +nicht gefunden. Dasselbe gilt von dem raetselhaften Worte thesaurus; +mag dasselbe nun urspruenglich griechisch oder von den Griechen aus dem +Phoenikischen oder Persischen entlehnt sein, im Lateinischen ist es, +wie schon die Festhaltung der Aspiration beweist, auf jeden +Fall griechisches Lehnwort. +---------------------------------------------------------- Fragen wir +weiter, wie dieser Handel vorzugsweise gefuehrt ward, ob von italischen +Kaufleuten in der Fremde oder von fremden Kaufleuten in Italien, so +hat, wenigstens was Latium anlangt, die erstere Annahme alle +Wahrscheinlichkeit fuer sich: es ist kaum denkbar, dass jene latinischen +Bezeichnungen des Geldsurrogats und des Handelsdarlehens in den gemeinen +Sprachgebrauch der Bewohner der sizilischen Insel dadurch haetten +eindringen koennen, dass sizilische Kaufleute nach Ostia gingen und +Kupfer gegen Schmuck einhandelten. Was endlich die Personen und Staende +anlangt, durch die dieser Handel in Italien gefuehrt ward, so hat +sich in Rom kein eigener, dem Gutsbesitzerstand selbstaendig +gegenueberstehender hoeherer Kaufmannsstand entwickelt. Der Grund dieser +auffallenden Erscheinung ist, dass der Grosshandel von Latium von Anfang +an sich in den Haenden der grossen Grundbesitzer befunden hat - eine +Annahme, die nicht so seltsam ist, wie sie scheint. Dass in einer von +mehreren schiffbaren Fluessen durchschnittenen Landschaft der grosse +Grundbesitzer, der von seinen Paechtern in Fruchtquoten bezahlt wird, +frueh zu dem Besitz von Barken gelangte, ist natuerlich und beglaubigt; +der ueberseeische Eigenhandel musste also um so mehr dem Gutsbesitzer +zufallen, als er allein die Schiffe und in den Fruechten die +Ausfuhrartikel besass. In der Tat ist der Gegensatz zwischen Land- +und Geldaristokratie den Roemern der aelteren Zeit nicht bekannt; +die grossen Grundbesitzer sind immer zugleich die Spekulanten und die +Kapitalisten. Bei einem sehr intensiven Handel waere allerdings diese +Vereinigung nicht durchzufuehren gewesen; allein wie die bisherige +Darstellung zeigt, fand ein solcher in Rom wohl relativ statt, insofern +der Handel der latinischen Landschaft sich hier konzentrierte, allein +im wesentlichen ward Rom keineswegs eine Handelsstadt wie Caere oder +Tarent, sondern war und blieb der Mittelpunkt einer ackerbauenden +Gemeinde. 14. Kapitel Mass und Schrift Die Kunst des Messens unterwirft +dem Menschen die Welt; durch die Kunst des Schreibens hoert seine +Erkenntnis auf, so vergaenglich zu sein, wie er selbst ist; sie beide +geben dem Menschen, was die Natur ihm versagte, Allmacht und Ewigkeit. +Es ist der Geschichte Recht und Pflicht, den Voelkern auch auf diesen +Bahnen zu folgen. Um messen zu koennen, muessen vor allen Dingen die +Begriffe der zeitlichen, raeumlichen und Gewichtseinheit und des +aus gleichen Teilen bestehenden Ganzen, das heisst die Zahl und das +Zahlensystem entwickelt werden. Dazu bietet die Natur als naechste +Anhaltspunkte fuer die Zeit die Wiederkehr der Sonne und des Mondes oder +Tag und Monat, fuer den Raum die Laenge des Mannesfusses, der leichter +misst als der Arm, fuer die Schwere diejenige Last, welche der Mann mit +ausgestrecktem Arm schwebend auf der Hand zu wiegen (librare) vermag +oder das "Gewicht" (libra). Als Anhalt fuer die Vorstellung eines aus +gleichen Teilen bestehenden Ganzen liegt nichts so nahe als die Hand mit +ihren fuenf oder die Haende mit ihren zehn Fingern, und hierauf beruht +das Dezimalsystem. Es ist schon bemerkt worden, dass diese Elemente +alles Zaehlens und Messens nicht bloss ueber die Trennung des +griechischen und lateinischen Stammes, sondern bis in die fernste Urzeit +zurueckreichen. Wie alt namentlich die Messung der Zeit nach dem Monde +ist, beweist die Sprache; selbst die Weise, die zwischen den einzelnen +Mondphasen verfliessenden Tage nicht von der zuletzt eingetretenen +vorwaerts, sondern von der zunaechst zu erwartenden rueckwaerts zu +zaehlen, ist wenigstens aelter als die Trennung der Griechen und +Lateiner. Das bestimmteste Zeugnis fuer das Alter und die urspruengliche +Ausschliesslichkeit des Dezimalsystems bei den Indogermanen gewaehrt +die bekannte Uebereinstimmung aller indogermanischen Sprachen in den +Zahlwoertern bis hundert einschliesslich. Was Italien anlangt, so sind +hier alle aeltesten Verhaeltnisse vom Dezimalsystem durchdrungen: es +genuegt, an die so gewoehnliche Zehnzahl der Zeugen, Buergen, Gesandten, +Magistrate, an die gesetzliche Gleichsetzung von einem Rind und zehn +Schafen, an die Teilung des Gaues in zehn Kurien und ueberhaupt +die durchstehende Dekuriierung, an die Limitation, den Opfer- und +Ackerzehnten, das Dezimieren, den Vornamen Decimus zu erinnern. Dem +Gebiet von Mass und Schrift angehoerige Anwendungen dieses aeltesten +Dezimalsystems sind zunaechst die merkwuerdigen italischen Ziffern. +Konventionelle Zahlzeichen hat es noch bei der Scheidung der Griechen +und Italiker offenbar nicht gegeben. Dagegen finden wir fuer die drei +aeltesten und unentbehrlichsten Ziffern, fuer ein, fuenf, zehn, drei +Zeichen, I, V oder A, X, offenbar Nachbildungen des ausgestreckten +Fingers, der offenen und der Doppelhand, welche weder den Hellenen noch +den Phoenikern entlehnt, dagegen den Roemern, Sabellern und Etruskern +gemeinschaftlich sind. Es sind die Ansaetze zur Bildung einer national +italischen Schrift und zugleich Zeugnisse von der Regsamkeit des +aeltesten, dem ueberseeischen voraufgehenden binnenlaendischen Verkehrs +der Italiker; welcher aber der italischen Staemme diese Zeichen erfunden +und wer von wem sie entlehnt hat, ist natuerlich nicht auszumachen. +Andere Spuren des rein dezimalen Systems sind auf diesem Gebiet sparsam; +es gehoeren dahin der Vorsus, das Flaechenmass der Sabeller von 100 +Fuss ins Gevierte und das roemische zehnmonatliche Jahr. Sonst ist im +allgemeinen in denjenigen italischen Massen, die nicht an griechische +Festsetzungen anknuepfen und wahrscheinlich von den Italikern vor +Beruehrung mit den Griechen entwickelt worden sind, die Teilung des +"Ganzen" (as) in zwoelf "Einheiten" (unciae) vorherrschend. Nach der +Zwoelfzahl sind eben die aeltesten latinischen Priesterschaften, +die Kollegien der Salier und Arvalen sowie auch die etruskischen +Staedtebuende geordnet. Die Zwoelfzahl herrscht im roemischen +Gewichtsystem, wo das Pfund (libra), und im Laengenmass, wo der Fuss +(pes) in zwoelf Teile zerlegt zu werden pflegen; die Einheit des +roemischen Flaechenmasses ist der aus dem Dezimal- und Duodezimalsystem +zusammengesetzte "Trieb" (actus) von 120 Fuss ins Gevierte ^1. +Im Koerpermass moegen aehnliche Bestimmungen verschollen sein. +------------------------------------------ ^1 Urspruenglich sind sowohl +"actus" Trieb, wie auch das noch haeufiger vorkommende Doppelte +davon, "iugerum", Joch, wie unser "Morgen" nicht Flaechen-, sondern +Arbeitsmasse und bezeichnen dieser das Tage-, jener das halbe Tagewerk, +mit Ruecksicht auf die namentlich in Italien scharf einschneidende +Mittagsruhe des Pfluegers. -------------------------------------------- +Wenn man erwaegt, worauf das Duodezimalsystem beruhen, wie es gekommen +sein mag, dass aus der gleichen Reihe der Zahlen so frueh und allgemein +neben der Zehn die Zwoelf hervorgetreten ist, so wird die Veranlassung +wohl nur gefunden werden koennen in der Vergleichung des Sonnen- und +Mondlaufs. Mehr noch als an der Doppelhand von zehn Fingern ist an +dem Sonnenkreislauf von ungefaehr zwoelf Mondkreislaeufen zuerst dem +Menschen die tiefsinnige Vorstellung einer aus gleichen Einheiten +zusammengesetzten Einheit aufgegangen und damit der Begriff eines +Zahlensystems, der erste Ansatz mathematischen Denkens. Die feste +duodezimale Entwicklung dieses Gedankens scheint national italisch zu +sein und vor die erste Beruehrung mit den Hellenen zu fallen. Als +nun aber der hellenische Handelsmann sich den Weg an die italische +Westkueste eroeffnet hatte, empfanden zwar nicht das Flaechen-, aber +wohl das Laengenmass, das Gewicht und vor allem das Koerpermass, das +heisst diejenigen Bestimmungen, ohne welche Handel und Wandel unmoeglich +ist, die Folgen des neuen internationalen Verkehrs. Der aelteste +roemische Fuss ist verschollen; der, den wir kennen und der in +fruehester Zeit bei den Roemern in Gebrauch war, ist aus Griechenland +entlehnt und wurde neben seiner neuen roemischen Einteilung in +Zwoelftel auch nach griechischer Art in vier Hand- (palmus) und sechzehn +Fingerbreiten (digitus) geteilt. Ferner wurde das roemische Gewicht +in ein festes Verhaeltnis zu dem attischen gesetzt, welches in ganz +Sizilien herrschte, nicht aber in Kyme - wieder ein bedeutsamer Beweis, +dass der latinische Verkehr vorzugsweise nach der Insel sich zog; vier +roemische Pfund wurden gleich drei attischen Minen oder vielmehr das +roemische Pfund gleich anderthalb sizilischen Litren oder Halbminen +gesetzt. Das seltsamste und buntscheckigste Bild aber bieten die +roemischen Koerpermasse teils in den Namen, die aus den griechischen +entweder durch Verderbnis (amphora, modius nach medimnos congius +aus choe?s, hemina, cyathus) oder durch Uebersetzung (acetabulum von +ox?baphon) entstanden sind, waehrend umgekehrt xest/e/s Korruption +von sextarius ist; teils in den Verhaeltnissen. Nicht alle, aber die +gewoehnlichen Masse sind identisch: fuer Fluessigkeiten der Congius +oder Chus, der Sextarius, der Cyathus, die beiden letzteren auch fuer +trockene Waren, die roemische Amphora ist im Wassergewicht dem attischen +Talent gleichgesetzt und steht zugleich im festen Verhaeltnisse zu dem +griechischen Metretes von 3 : 2, zu dem griechischen Medimnos von 2 : +1. Fuer den, der solche Schrift zu lesen versteht, steht in diesen +Namen und Zahlen die ganze Regsamkeit und Bedeutung jenes +sizilisch-latinischen Verkehrs geschrieben. Die griechischen Zahlzeichen +nahm man nicht auf; wohl aber benutzte der Roemer das griechische +Alphabet, als ihm dies zukam, um aus den ihm unnuetzen Zeichen der drei +Hauchbuchstaben die Ziffern 50 und 1000, vielleicht auch die Ziffer 100 +zu gestalten. In Etrurien scheint man auf aehnlichem Wege wenigstens das +Zeichen fuer 100 gewonnen zu haben. Spaeter setzte sich wie gewoehnlich +das Ziffersystem der beiden benachbarten Voelker ins gleiche, indem das +roemische im wesentlichen in Etrurien angenommen ward. In gleicher Weise +ist der roemische und wahrscheinlich ueberhaupt der italische Kalender, +nachdem er sich selbstaendig zu entwickeln begonnen hatte, spaeter unter +griechischen Einfluss gekommen. In der Zeiteinteilung draengt sich die +Wiederkehr des Sonnenauf- und -unterganges und des Neu- und Vollmondes +am unmittelbarsten dem Menschen auf; demnach haben Tag und Monat, nicht +nach zyklischer Vorberechnung, sondern nach unmittelbarer Beobachtung +bestimmt, lange Zeit ausschliesslich die Zeit gemessen. Sonnenauf- und +-untergang wurden auf dem roemischen Markte durch den oeffentlichen +Ausrufer bis in spaete Zeit hinab verkuendigt, aehnlich vermutlich +einstmals an jedem der vier Mondphasentage die von da bis zum +naechstfolgenden verfliessende Tagzahl durch die Priester abgerufen. +Man rechnete also in Latium und vermutlich aehnlich nicht bloss bei den +Sabellern, sondern auch bei den Etruskern nach Tagen, welche, wie schon +gesagt, nicht von dem letztverflossenen Phasentag vorwaerts, sondern von +dem naechsterwarteten rueckwaerts gezaehlt wurden; nach Mondwochen, die +bei der mittleren Dauer von 7? Tagen zwischen sieben- und achttaegiger +Dauer wechselten; und nach Mondmonaten, die gleichfalls bei der +mittleren Dauer des synodischen Monats von 29 Tagen 12 Stunden 44 +Minuten bald neunundzwanzig-, bald dreissigtaegig waren. Eine gewisse +Zeit hindurch ist den Italikern der Tag die kleinste, der Mond die +groesste Zeiteinteilung geblieben. Erst spaeterhin begann man Tag und +Nacht in je vier Teile zu zerlegen, noch viel spaeter der Stundenteilung +sich zu bedienen; damit haengt auch zusammen, dass in der Bestimmung +des Tagesanfangs selbst die sonst naechstverwandten Staemme +auseinandergehen, die Roemer denselben auf die Mitternacht, die Sabeller +und die Etrusker auf den Mittag setzen. Auch das Jahr ist, wenigstens +als die Griechen von den Italikern sich schieden, noch nicht +kalendarisch geordnet gewesen, da die Benennungen des Jahres und der +Jahresteile bei den Griechen und den Italikern voellig selbstaendig +gebildet sind. Doch scheinen die Italiker schon in der vorhellenischen +Zeit wenn nicht zu einer festen kalendarischen Ordnung, doch zur +Aufstellung sogar einer doppelten groesseren Zeiteinheit fortgeschritten +zu sein. Die bei den Roemern uebliche Vereinfachung der Rechnung nach +Mondmonaten durch Anwendung des Dezimalsystems, die Bezeichnung einer +Frist von zehn Monaten als eines "Ringes" (annus) oder eines Jahrganzen +traegt alle Spuren des hoechsten Altertums an sich. Spaeter, aber auch +noch in einer sehr fruehen und unzweifelhaft ebenfalls jenseits der +griechischen Einwirkung liegenden Zeit ist, wie schon gesagt wurde, +das Duodezimalsystem in Italien entwickelt und, da es eben aus +der Beobachtung des Sonnenlaufs als des Zwoelffachen des Mondlaufs +hervorgegangen ist, sicher zuerst und zunaechst auf die Zeitrechnung +bezogen worden; damit wird es zusammenhaengen, dass in den +Individualnamen der Monate - welche erst entstanden sein koennen, seit +der Monat als Teil eines Sonnenjahres aufgefasst wurde -, namentlich in +den Namen des Maerz und des Mai, nicht Italiker und Griechen, aber wohl +die Italiker unter sich uebereinstimmen. Es mag also das Problem, einen +zugleich dem Mond und der Sonne entsprechenden praktischen Kalender +herzustellen - diese in gewissem Sinne der Quadratur des Zirkels +vergleichbare Aufgabe, die als unloesbar zu erkennen und zu beseitigen +es vieler Jahrhunderte bedurft hat -, in Italien bereits vor der Epoche, +wo die Beruehrungen mit den Griechen begannen, die Gemueter beschaeftigt +haben; indes diese rein nationalen Loesungsversuche sind verschollen. +Was wir von dem aeltesten Kalender Roms und einiger andern latinischen +Staedte wissen - ueber die sabellische und etruskische Zeitmessung ist +ueberall nichts ueberliefert -, beruht entschieden auf der aeltesten +griechischen Jahresordnung, die der Absicht nach zugleich den Phasen des +Mondes und den Sonnenfahrzeiten folgte und aufgebaut war auf der Annahme +eines Mondumlaufs von 29« Tagen, eines Sonnenumlaufs von 12« +Mondmonaten oder 368_ Tagen und dem stetigen Wechsel der vollen oder +dreissigtaegigen und der hohlen oder neunundzwanzigtaegigen Monate +sowie der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen Jahre, daneben aber +durch willkuerliche Aus- und Einschaltungen in einiger Harmonie mit den +wirklichen Himmelserscheinungen gehalten ward. Es ist moeglich, dass +diese griechische Jahrordnung zunaechst unveraendert bei den Latinern +in Gebrauch gekommen ist; die aelteste roemische Jahrform aber, die sich +geschichtlich erkennen laesst, weicht zwar nicht im zyklischen Ergebnis +und ebenso wenig in dem Wechsel der zwoelf- und der dreizehnmonatlichen +Jahre, wohl aber wesentlich in der Benennung wie in der Abmessung der +einzelnen Monate von ihrem Muster ab. Dies roemische Jahr beginnt mit +Fruehlingsanfang; der erste Monat desselben und der einzige, der von +einem Gott den Namen traegt, heisst nach dem Mars (Martius), die drei +folgenden vom Sprossen (aprilis), Wachsen (maius) und Gedeihen (iunius), +der fuenfte bis zehnte von ihren Ordnungszahlen (quinctilis, sextilis, +september, october, november, december), der elfte vom Anfangen +(ianuarius, 1, 178), wobei vermutlich an den nach dem Mittwinter und der +Arbeitsruhe folgenden Wiederbeginn der Ackerbestellung gedacht ist, der +zwoelfte und im gewoehnlichen Jahr der letzte vom Reinigen (februarius). +Zu dieser im stetigen Kreislauf wiederkehrenden Reihe tritt im +Schaltjahr noch ein namenloser "Arbeitsmonat" (mercedonius) am +Jahresschluss, also hinter dem Februar hinzu. Ebenso wie in den +wahrscheinlich aus dem altnationalen heruebergenommenen Namen der Monate +ist der roemische Kalender in der Dauer derselben selbstaendig: fuer die +vier aus je sechs dreissig- und sechs neunundzwanzigtaegigen Monaten +und einem jedes zweite Jahr eintretenden, abwechselnd dreissig- +und neunundzwanzigtaegigen Schaltmonat zusammengesetzten Jahre des +griechischen Zyklus (354 + 384 + 354 + 383 = 1475 Tage) sind in ihm +gesetzt worden vier Jahre von je vier - dem ersten, dritten, fuenften +und achten - einunddreissig- und je sieben neunundzwanzigtaegigen +Monaten, ferner einem in drei Jahren acht-, in dem vierten +neunundzwanzigtaegigen Februar und einem jedes andere Jahr eingelegten +siebenundzwanzigtaegigen Schaltmonat (355 + 383 + 355 + 382 = 1475 +Tage). Ebenso ging dieser Kalender ab von der urspruenglichen Einteilung +des Monats in vier, bald sieben-, bald achttaegige Wochen; er liess +die achttaegige Woche ohne Ruecksicht auf die sonstigen +Kalenderverhaeltnisse durch die Jahre laufen, wie unsere Sonntage es +tun, und setzte auf deren Anfangstage (noundinae) den Wochenmarkt. +Er setzte daneben ein fuer allemal das erste Viertel in den +einunddreissigtaegigen Monaten auf den siebenten, in den +neunundzwanzigtaegigen auf den fuenften, Vollmond in jenen auf den +fuenfzehnten, in diesen auf den dreizehnten Tag. Bei dem also fest +geordneten Verlauf der Monate brauchte von jetzt ab allein die Zahl der +zwischen dem Neumond und dem ersten Viertel liegenden Tage angekuendigt +zu werden; davon empfing der Tag des Neumonds den Namen des +Rufetages (kalendae). Der Anfangstag des zweiten, immer achttaegigen +Zeitabschnitts des Monats wurde - der roemischen Sitte gemaess, den +Zieltag der Frist mit in dieselbe einzuzaehlen - bezeichnet als Neuntag +(nonae). Der Tag des Vollmonds behielt den alten Namen idus (vielleicht +Scheidetag). Das dieser seltsamen Neugestaltung des Kalenders zu Grunde +liegende Motiv scheint hauptsaechlich der Glaube an die heilbringende +Kraft der ungeraden Zahl gewesen zu sein ^2, und wenn er im allgemeinen +an die aelteste griechische Jahrform sich anlehnt, so tritt in seinen +Abweichungen von dieser bestimmt der Einfluss der damals in Unteritalien +uebermaechtigen, namentlich in Zahlenmystik sich bewegenden Lehren des +Pythagoras hervor. Die Folge aber war, dass dieser roemische Kalender, +so deutlich er auch die Spur an sich traegt, sowohl mit dem Mond- +wie mit dem Sonnenlauf harmonieren zu wollen, doch in der Tat mit +dem Mondlauf keineswegs so uebereinkam, wie wenigstens im ganzen sein +griechisches Vorbild, den Sonnenfahrzeiten aber, eben wie der aelteste +griechische, nicht anders als mittels haeufiger willkuerlicher +Ausschaltungen folgen konnte, und da man den Kalender schwerlich +mit groesserem Verstande gehandhabt als eingerichtet hat, hoechst +wahrscheinlich nur sehr unvollkommen folgte. Auch liegt in der +Festhaltung der Rechnung nach Monaten oder, was dasselbe ist, nach +zehnmonatlichen Jahren ein stummes, aber nicht misszuverstehendes +Eingestaendnis der Unregelmaessigkeit und Unzuverlaessigkeit des +aeltesten roemischen Sonnenjahres. Seinem wesentlichen Schema nach wird +dieser roemische Kalender mindestens als allgemein latinisch angesehen +werden koennen. Bei der allgemeinen Wandelbarkeit des Jahresanfangs und +der Monatsnamen sind kleinere Abweichungen in der Bezifferung und den +Benennungen mit der Annahme einer gemeinschaftlichen Grundlage wohl +vereinbar; ebenso konnten bei jenem Kalenderschema, das tatsaechlich von +dem Mondumlauf absieht, die Latiner leicht zu ihren willkuerlichen, +etwa nach Jahrfesten abgegrenzten Monatlaengen kommen, wie denn +beispielsweise in den albanischen die Monate zwischen 16 und 36 Tagen +schwanken. Wahrscheinlich also ist die griechische Trieteris von +Unteritalien aus fruehzeitig wenigstens nach Latium, vielleicht auch +zu anderen italischen Staemmen gelangt und hat dann in den einzelnen +Stadtkalendern weitere untergeordnete Umgestaltungen erfahren. +---------------------------------------- ^2 Aus derselben Ursache sind +saemtliche Festtage ungerade, sowohl die in jedem Monat wiederkehrenden +(kalendae am 1., nonae am 5. oder 7., idus am 13. oder 15.) als auch, +mit nur zwei Ausnahmen, die Tage der oben erwaehnten 45 Jahresfeste. +Dies geht so weit, dass bei mehrtaegigen Festen dazwischen die geraden +Tage ausfallen, also z. B. das der Carmentis am 11., 15. Januar, das +Hainfest am 19., 21. Juli, die Gespensterfeier am 9., 11., 13. Mai +begangen wird. ----------------------------------------- Zur Messung +mehrjaehriger Zeitraeume konnte man sich der Regierungsjahre der Koenige +bedienen; doch ist es zweifelhaft, ob diese dem Orient gelaeufige +Datierung in Griechenland und Italien in aeltester Zeit vorgekommen +ist. Dagegen scheint an die vierjaehrige Schaltperiode und die damit +verbundene Schatzung und Suehnung der Gemeinde eine der griechischen +Olympiadenzaehlung der Anlage nach gleiche Zaehlung der Lustren +angeknuepft zu haben, die indes infolge der bald in der Abhaltung +der Schatzungen einreissenden Unregelmaessigkeit ihre chronologische +Bedeutung frueh wieder eingebuesst hat. Juenger als die Messkunst ist +die Kunst der Lautschrift. Die Italiker haben sowenig wie die +Hellenen von sich aus eine solche entwickelt, obwohl in den italischen +Zahlzeichen, etwa auch in dem uralt italischen und nicht aus +hellenischem Einfluss hervorgegangenen Gebrauch des Losziehens mit +Holztaefelchen, die Ansaetze zu einer solchen Entwicklung gefunden +werden koennen. Wie schwierig die erste Individualisierung der in +so mannigfaltigen Verbindungen auftretenden Laute gewesen sein muss, +beweist am besten die Tatsache, dass fuer die gesamte aramaeische, +indische, griechisch-roemische und heutige Zivilisation ein einziges, +von Volk zu Volk und von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflanztes +Alphabet ausgereicht hat und heute noch ausreicht; und auch dieses +bedeutsame Erzeugnis des Menschengeistes ist gemeinsame Schoepfung der +Aramaeer und der Indogermanen. Der semitische Sprachstamm, in dem +der Vokal untergeordneter Natur ist und nie ein Wort beginnen kann, +erleichtert eben deshalb die Individualisierung des Konsonanten; weshalb +denn auch hier das erste, der Vokale aber noch entbehrende Alphabet +erfunden worden ist. Erst die Inder und die Griechen haben, jedes Volk +selbstaendig und in hoechst abweichender Weise, aus der durch den Handel +ihnen zugefuehrten aramaeischen Konsonantenschrift das vollstaendige +Alphabet erschaffen durch Hinzufuegung der Vokale, welche erfolgte +durch die Verwendung von vier fuer die Griechen als Konsonantenzeichen +unbrauchbarer Buchstaben fuer die vier Vokale a e i o und durch +Neubildung des Zeichens fuer u, also durch Einfuehrung der Silbe in die +Schrift statt des blossen Konsonanten, oder wie Palamedes bei Euripides +sagt: Heilmittel also ordnend der Vergessenheit Fuegt ich lautlos' +und lautende in Silben ein Und fand des Schreibens Wissenschaft den +Sterblichen. Dies aramaeisch-hellenische Alphabet ist denn auch den +Italikern zugebracht worden und zwar durch die italischen Hellenen, +nicht aber durch die Ackerkolonien Grossgriechenlands, sondern durch +die Kaufleute etwa von Kyme oder Tarent, von denen es zunaechst nach den +uralten Vermittlungsstaetten des internationalen Verkehrs in Latium und +Etrurien, nach Rom und Caere gelangt sein wird. Das Alphabet, das die +Italiker empfingen, ist keineswegs das aelteste hellenische: es hatte +schon mehrfache Modifikationen erfahren, namentlich den Zusatz der drei +Buchstaben x ph ch und die Abaenderung der Zeichen fuer y g l ^3. Auch +das ist schon bemerkt worden, dass das etruskische und das latinische +Alphabet nicht eines aus dem anderen, sondern beide unmittelbar aus +dem griechischen abgeleitet sind; ja es ist sogar dies Alphabet nach +Etrurien und nach Latium in wesentlich abweichender Form gelangt. Das +etruskische Alphabet kennt ein doppeltes s (Sigma s und San sch) und +nur ein einfaches k ^4 und vom r nur die aeltere Form P; das latinische +kennt, soviel wir wissen, nur ein einziges s, dagegen ein doppeltes +k (Kappa k und Koppa q) und vom r fast nur die juengere Form R. Die +aelteste etruskische Schrift kennt noch die Zeile nicht und windet sich +wie die Schlange sich ringelt, die juengere schreibt in abgesetzten +Parallelzeilen von rechts nach links; die latinische Schrift kennt, +soweit unsere Denkmaeler zurueckreichen, nur die letztere Schreibung in +gleichgerichteten Zeilen, die urspruenglich wohl beliebig von links nach +rechts oder von rechts nach links laufen konnten, spaeterhin bei den +Roemern in jener, bei den Faliskern in dieser Richtung liefen. Das nach +Etrurien gebrachte Musteralphabet muss trotz seines relativ geneuerten +Charakters dennoch in eine sehr alte, wenn auch nicht positiv zu +bestimmende Zeit hinaufreichen: denn da die beiden Sibilanten Sigma +und San von den Etruskern stets als verschiedene Laute nebeneinander +gebraucht worden sind, so muss das griechische Alphabet, das nach +Etrurien kam, sie wohl auch noch in dieser Weise beide als lebendige +Lautzeichen besessen haben; unter allen uns bekannten Denkmaelern +der griechischen Sprache aber zeigt auch nicht eines Sigma und San +nebeneinander im Gebrauch. Das lateinische Alphabet traegt allerdings, +wie wir es kennen, im ganzen einen juengeren Charakter; doch ist es +nicht unwahrscheinlich, dass in Latium nicht, wie in Etrurien, bloss +eine einmalige Rezeption stattgefunden hat, sondern die Latiner infolge +ihres lebhaften Verkehrs mit den griechischen Nachbarn laengere Zeit +sich mit dem dort ueblichen Alphabet im Gleichgewicht hielten und den +Schwankungen desselben folgten. So finden wir zum Beispiel, dass die +Formen /W, P ^5 und E den Roemern nicht unbekannt waren, aber die +juengeren AA, R und >, dieselben im gemeinen Gebrauch ersetzten; was +sich nur erklaeren laesst, wenn die Latiner laengere Zeit fuer ihre +griechischen Aufzeichnungen wie fuer die in der Muttersprache sich +des griechischen Alphabets als solchen bedienten. Deshalb ist es auch +bedenklich, aus dem verhaeltnismaessig juengeren Charakter desjenigen +griechischen Alphabets, das wir in Rom finden, und dem aelteren des +nach Etrurien gebrachten den Schluss zu ziehen, dass in Etrurien +frueher geschrieben worden ist als in Rom. +------------------------------------------- ^3 Die Geschichte des +Alphabets bei den Hellenen besteht im wesentlichen darin, dass +gegenueber dem Uralphabet von 23 Buchstaben, das heisst dem +vokalisierten und mit dem u vermehrten phoenikischen, die +verschiedenartigsten Vorschlaege zur Ergaenzung und Verbesserung +desselben gemacht worden sind und dass jeder dieser Vorschlaege seine +eigene Geschichte gehabt hat. Die wichtigsten dieser Vorschlaege, die +auch fuer die Geschichte der italischen Schrift im Auge zu behalten vor. +Interesse ist, sind die folgenden. I. Einfuehrung eigener Zeichen +fuer die Laute x ph ch. Dieser Vorschlag ist so alt, dass mit einziger +Ausnahme desjenigen der Inseln Thera, Melos und Kreta alle griechischen +und schlechterdings alle aus dem griechischen abgeleiteten Alphabete +unter dem Einfluss desselben stehen. Urspruenglich ging er wohl dahin, +die Zeichen CH xi, PH phi, PS chi dem Alphabet am Schluss anzufuegen, +und in dieser Gestalt hat er auf dem Festland von Hellas mit Ausnahme +von Athen und Korinth und ebenso bei den sizilischen und italischen +Griechen Annahme gefunden. Die kleinasiatischen Griechen dagegen und +die der Inseln des Archipels, ferner auf dem Festland die Korinther +scheinen, als dieser Vorschlag zu ihnen gelangte, fuer den Laut ~i +bereits das fuenfzehnte Zeichen des phoenikischen Alphabets (Samech) X +im Gebrauch gehabt zu haben; sie verwendeten deshalb von den drei neuen +Zeichen zwar das PH auch fuer phi, aber das CH nicht fuer xi sondern +fuer chi. Das dritte, urspruenglich fuer chi erfundene Zeichen liess man +wohl meistenteils fallen; nur im kleinasiatischen Festland hielt man +es fest, gab ihm aber den Wert psi. Der kleinasiatischen Schreibweise +folgte auch Athen, nur dass hier nicht bloss das psi, sondern auch das +xi nicht angenommen, sondern dafuer wie frueher der Doppelkonsonant +geschrieben ward. II. Ebenso frueh, wenn nicht noch frueher, hat man +sich bemueht, die naheliegende Verwechslung der Formen fuer i und s zu +verhueten; denn saemtliche uns bekannte griechische Alphabete tragen +die Spuren des Bestrebens, beide Zeichen anders und schaerfer +zu unterscheiden. Aber schon in aeltester Zeit muessen zwei +Aenderungsvorschlaege gemacht sein, deren jeder seinen eigenen +Verbreitungskreis gefunden hat: entweder man verwendete fuer den +Sibilanten, wofuer das phoenikische Alphabet zwei Zeichen, das +vierzehnte (M) fuer sch und das achtzehnte (S) fuer s, darbot, statt des +letzteren, lautlich angemesseneren vielmehr jenes - und so schrieb man +in aelterer Zeit auf den oestlichen Inseln, in Korinth und Kerkyra und +bei den italischen Achaeern - oder man ersetzte das Zeichen des i durch +einfachen Strich ?, was bei weitem das Gewoehnlichere war und in +nicht allzu spaeter Zeit wenigstens insofern allgemein ward, als das +gebrochene i ueberall verschwand, wenngleich einzelne Gemeinden das s in +der Form M auch neben dem ? festhielten. III. Juenger ist die Ersetzung +des leicht mit G g zu verwechselnden l L durch V, der wir in Athen und +Boeotien begegnen, waehrend Korinth und die von Korinth abhaengigen +Gemeinden denselben Zweck dadurch erreichten, dass sie dem g statt der +haken- die halbkreisfoermige Gestalt C gaben. IV. Die ebenfalls der +Verwechslung sehr ausgesetzten Formen fuer r R p p und r P wurden +unterschieden durch Umgestaltung des letzteren in R; welche juengere +Form nur den kleinasiatischen Griechen, den Kretern, den italischen +Achaeern und wenigen anderen Landschaften fremd geblieben ist, dagegen +sowohl in dem eigentlichen wie in Grossgriechenland und Sizilien weit +aeberwiegt. Doch ist die aeltere Form des r p hier nicht so frueh und so +voellig verschwunden wie die aeltere Form des l; diese Neuerung faellt +daher ohne Zweifel spaeter. Die Differenzierung des langen und kurzen e +und des langen und kurzen o ist in aelterer Zeit beschraenkt geblieben +auf die Griechen Kleinasiens und der Inseln des Aegaeischen Meeres. +Alle diese technischen Verbesserungen sind insofern gleicher Art und +geschichtlich von gleichem Wert, als eine jede derselben zu einer +bestimmten Zeit und an einem bestimmten Orte aufgekommen ist und sodann +ihren eigenen Verbreitungsweg genommen und ihre besondere Entwicklung +gefunden hat. Die vortreffliche Untersuchung A. Kirchhoffs (Studien zur +Geschichte des griechischen Alphabets. Guetersloh 1863), welche auf die +bisher so dunkle Geschichte des hellenischen Alphabets ein helles Licht +geworfen und auch fuer die aeltesten Beziehungen zwischen Hellenen und +Italikern wesentliche Daten ergeben, namentlich die bisher ungewisse +Heimat des etruskischen Alphabets unwiderleglich festgestellt hat, +leidet insofern an einer gewissen Einseitigkeit, als sie auf einen +einzelnen dieser Vorschlaege verhaeltnismaessig zu grosses Gewicht legt. +Wenn ueberhaupt hier Systeme geschieden werden sollen, darf man die +Alphabete nicht nach der Geltung des X als x oder als ch in zwei Klassen +teilen, sondern wird man das Alphabet von 23 und das von 25 oder 26 +Buchstaben und etwa in dem letzteren noch das kleinasiatisch-ionische, +aus dem das spaetere Gemeinalphabet hervorgegangen ist, und das +gemeingriechische der aelteren Zeit zu unterscheiden haben. Es +haben aber vielmehr im Alphabet die einzelnen Landschaften sich den +verschiedenen Modifikationsvorschlaegen gegenueber wesentlich eklektisch +verhalten und ist der eine hier, der andere dort rezipiert worden. Eben +insofern ist die Geschichte des griechischen Alphabets so lehrreich, als +sie zeigt, wie in Handwerk und Kunst einzelne Gruppen der griechischen +Landschaften die Neuerungen austauschten, andere in keinem solchen +Wechselverhaeltnis standen. Was insbesondere Italien betrifft, so ist +schon auf den merkwuerdigen Gegensatz der achaeischen Ackerstaedte zu +den chalkidischen und dorischen mehr kaufmaennischen Kolonien aufmerksam +gemacht worden; in jenen sind durchgaengig die primitiven Formen +festgehalten, in diesen die verbesserten Formen angenommen, selbst +solche, die von verschiedenen Seiten kommend sich gewissermassen +widersprechen, wie das C Y neben dem V l. Die italischen Alphabete +stammen, wie Kirchhoff gezeigt hat, durchaus von dem Alphabet der +italischen Griechen und zwar von dem chalkidisch-dorischen her; dass +aber die Etrusker und die Latiner nicht die einen von den andern, +sondern beide unmittelbar von den Griechen das Alphabet empfingen, setzt +besonders die verschiedene Form des r ausser Zweifel. Denn waehrend +von den vier oben bezeichneten Modifikationen des Alphabets, die die +italischen Griechen ueberhaupt angehen (die fuenfte blieb auf Kleinasien +beschraenkt), die drei ersten bereits durchgefuehrt waren, bevor +dasselbe auf die Etrusker und Latiner ueberging, war die Differenzierung +von p und r noch nicht geschehen, als dasselbe nach Etrurien kam, +dagegen wenigstens begonnen, als die Latiner es empfingen, weshalb fuer +r die Etrusker die Form R gar nicht kennen, dagegen bei den Faliskern +und den Latinern mit der einzigen Ausnahme des Dresselschen Tongefaesses +ausschliesslich die juengere Form begegnet. ^4 Dass das Koppa den +Etruskern von jeher gefehlt hat, scheint nicht zweifelhaft: denn nicht +bloss begegnet sonst nirgends eine sichere Spur desselben, sondern +es fehlt auch in dem Musteralphabet des galassischen Gefaesses. Der +Versuch, es in dem Syllabarium desselben nachzuweisen, ist auf +jeden Fall verfehlt, da dieses nur auf die auch spaeterhin gemein +gebraeuchlichen etruskischen Buchstaben Ruecksicht nimmt und nehmen kann +zu diesen aber das Koppa notorisch nicht gehoert; ueberdies kann das am +Schluss stehende Zeichen seiner Stellung nach nicht wohl einen anderen +Wert haben als den des f, das im etruskischen Alphabet eben das letzte +ist und das in dem, die Abweichungen .des etruskischen Alphabets von +seinem Muster darlegenden Syllabarium nicht fehlen durfte. Auffallend +bleibt es freilich, dass in dem nach Etrurien gelangten griechischen +Alphabet das Koppa mangelte da es sonst in dem chalkidisch-dorischen +sich lange behauptet hat; aber es kann dies fueglich eine lokale +Eigentuemlichkeit derjenigen Stadt gewesen sein, deren Alphabet +zunaechst nach Etrurien gekommen ist. Darin, ob ein als ueberfluessig +werdendes Zeichen im Alphabet stehenbleibt oder ausfaellt, hat zu allen +Zeiten Willkuer und Zufall gewaltet; so hat das attische Alphabet +das achtzehnte phoenikische Zeichen eingebuesst, die uebrigen aus der +Lautschrift verschwundenen im Alphabet festgehalten. ^5 Die vor kurzem +bekannt gewordene goldene Spange von Praeneste (RM 2, 1887), unter +den verstaendlichen Denkmaelern lateinischer Sprache und lateinischer +Schrift das weitaus aelteste zeigt die aeltere Form des m, das +raetselhafte Tongefaess vom Quirinal (herausgegeben von A. Dressel +in den AdI 52, 1880) die aeltere Form des r. +------------------------------------------- Welchen gewaltigen Eindruck +die Erwerbung des Buchstabenschatzes auf die Empfaenger machte und +wie lebhaft sie die in diesen unscheinbaren Zeichen schlummernde Macht +ahnten, beweist ein merkwuerdiges Gefaess aus einer vor Erfindung +des Bogens gebauten Grabkammer von Caere, worauf das altgriechische +Musteralphabet, wie es nach Etrurien kam, und daneben ein daraus +gebildetes etruskisches Syllabarium, jenem des Palamedes vergleichbar, +verzeichnet ist - offenbar eine heilige Reliquie der Einfuehrung und der +Akklimatisierung der Buchstabenschrift in Etrurien. Nicht minder wichtig +als die Entlehnung des Alphabets ist fuer die Geschichte dessen weitere +Entwicklung auf italischem Boden, ja vielleicht noch wichtiger; denn +hierdurch faellt ein Lichtstrahl auf den italienischen Binnenverkehr, +der noch weit mehr im Dunkeln liegt als der Verkehr an den Kuesten mit +den Fremden. In der aeltesten Epoche der etruskischen Schrift, in +der man sich im wesentlichen des eingefuehrten Alphabets unveraendert +bediente, scheint der Gebrauch desselben sich auf die Etrusker am Po +und in der heutigen Toskana beschraenkt zu haben; dieses Alphabet ist +alsdann, offenbar von Atria und Spina aus, suedlich an der Ostkueste +hinab bis in die Abruzzen, noerdlich zu den Venetern und spaeter sogar +zu den Kelten an und in den Alpen, ja jenseits derselben gelangt, sodass +die letzten Auslaeufer desselben bis nach Tirol und Steiermark reichen. +Die juengere Epoche geht aus von einer Reform des Alphabets, welche sich +hauptsaechlich erstreckt auf die Einfuehrung abgesetzter Zeilenschrift, +auf die Unterdrueckung des o, das man im Sprechen vom u nicht mehr zu +unterscheiden wusste, und auf die Einfuehrung eines neuen Buchstabens f, +wofuer dem ueberlieferten Alphabet das entsprechende Zeichen mangelte. +Diese Reform ist offenbar bei den westlichen Etruskern entstanden und +hat, waehrend sie jenseits des Apennin keinen Eingang fand, dagegen +bei saemtlichen sabellischen Staemmen, zunaechst bei den Umbrern sich +eingebuergert; im weiteren Verlaufe sodann hat das Alphabet bei jedem +einzelnen Stamm, den Etruskern am Arno und um Capua, den Umbrern und +Samniten seine besonderen Schicksale erfahren, haeufig die Mediae ganz +oder zum Teil verloren, anderswo wieder neue Vokale und Konsonanten +entwickelt. Jene westetruskische Reform des Alphabets aber ist nicht +bloss so alt wie die aeltesten in Etrurien gefundenen Graeber, sondern +betraechtlich aelter, da das erwaehnte, wahrscheinlich in einem +derselben gefundene Syllabarium das reformierte Alphabet bereits in +einer wesentlich modifizierten und modernisierten Gestalt gibt; und da +das reformierte selbst wieder, gegen das primitive gehalten, relativ +jung ist, so versagt sich fast der Gedanke dem Zurueckgehen in jene +Zeit, wo dies Alphabet nach Italien gelangte. Erscheinen sonach die +Etrusker als die Verbreiter des Alphabets im Norden, Osten und Sueden +der Halbinsel, so hat sich dagegen das latinische Alphabet auf Latium +beschraenkt und hier im ganzen mit geringen Veraenderungen sich +behauptet; nur fielen g k und z s allmaehlich lautlich zusammen, wovon +die Folge war, dass je eins der homophonen Zeichen (k z) aus der Schrift +verschwand. In Rom waren diese nachweislich schon vor dem Ende des +vierten Jahrhunderts der Stadt beseitigt ^6, und unsere gesamte +monumentale und literarische Ueberlieferung mit einer einzigen Ausnahme +^7 kennt sie nicht. Wer nun erwaegt, dass in den aeltesten Abkuerzungen +der Unterschied von g c und k k noch regelmaessig durchgefuehrt wird ^8, +dass also der Zeitraum, wo die Laute in der Aussprache zusammenfielen, +und vor diesem wieder der Zeitraum, in dem die Abkuerzungen sich +fixierten, weit jenseits des Beginns der Samnitenkriege liegt; dass +endlich zwischen der Einfuehrung der Schrift und der Feststellung eines +konventionellen Abkuerzungssystems notwendig eine bedeutende Frist +verstrichen sein muss, der wird wie fuer Etrurien so fuer Latium den +Anfang der Schreibkunst in eine Epoche hinaufruecken, die dem ersten +Eintritt der aegyptischen Siriusperiode in historischer Zeit, dem Jahre +1321 vor Christi Geburt, naeher liegt als dem Jahre 776, mit dem in +Griechenland die Olympiadenchronologie beginnt ^9. Fuer das hohe Alter +der Schreibkunst in Rom sprechen auch sonst zahlreiche und deutliche +Spuren. Die Existenz von Urkunden aus der Koenigszeit ist hinreichend +beglaubigt: so des Sondervertrags zwischen Gabii und Rom, den ein Koenig +Tarquinius, und schwerlich der letzte dieses Namens, abschloss, und +der, geschrieben auf das Fell des dabei geopferten Stiers, in dem an +Altertuemern reichen, wahrscheinlich dem gallischen Brande entgangenen +Tempel des Sancus auf dem Quirinal aufbewahrt ward; des Buendnisses, das +Koenig Servius Tullius mit Latium abschloss und das noch Dionysios auf +einer kupfernen Tafel im Dianatempel auf dem Aventin sah - freilich +wohl in einer nach dem Brand mit Hilfe eines latinischen Exemplars +hergestellten Kopie, denn dass man in der Koenigszeit schon in Metall +grub, ist nicht wahrscheinlich. Auf den Stiftungsbrief dieses Tempels +beziehen sich noch die Stiftungsbriefe der Kaiserzeit als auf die +aelteste derartige roemische Urkunde und das gemeinschaftliche Muster +fuer alle. Aber schon damals ritzte man (exarare, scribere verwandt mit +scrobes ^10) oder malte (linere, daher littera) auf Blaetter (folium), +Bast (liber) oder Holztafeln (tabula, albuni), spaeter auch auf Leder +und Leinen. Auf leinene Rollen waren die heiligen Urkunden der Samniten +wie der anagninischen Priesterschaft geschrieben, ebenso die aeltesten, +im Tempel der Goettin der Erinnerung (Iuno moneta) auf dem Kapitol +bewahrten Verzeichnisse der roemischen Magistrate. Es wird kaum noch +noetig sein, zu erinnern an das uralte Marken des Hutviehs (scriptura), +an die Anrede im Senat "Vaeter und Eingeschriebene" (patres conscripti), +an das hohe Alter der Orakelbuecher, der Geschlechtsregister, des +albanischen und des roemischen Kalenders. Wenn die roemische Sage schon +in der fruehesten Zeit der Republik von Hallen am Markte spricht, in +denen die Knaben und Maedchen der Vornehmen lesen und schreiben lernten, +so kann das, aber muss nicht notwendig erfunden sein. Nicht die Unkunde +der Schrift, vielleicht nicht einmal der Mangel an Dokumenten hat uns +die Kunde der aeltesten roemischen Geschichte entzogen, sondern die +Unfaehigkeit der Historiker derjenigen Zeit, die zur Geschichtsforschung +berufen war, die archivalischen Nachrichten zu verarbeiten, und ihre +Verkehrtheit, fuer die aelteste Epoche Schilderung von Motiven und +Charakteren, Schlachtberichte und Revolutionserzaehlungen zu begehren +und ueber deren Erfindung zu vernachlaessigen, was die vorhandene +schriftliche Ueberlieferung dem ernsten und entsagenden Forscher +nicht verweigert haben wuerde. +------------------------------------------------------------- ^6 In +diese Zeit wird diejenige Aufzeichnung der Zwoelf Tafeln zu setzen +sein, welche spaeterhin den roemischen Philologen vorlag und von der +wir Truemmer besitzen. Ohne Zweifel ist das Gesetzbuch gleich bei seiner +Entstehung niedergeschrieben worden; aber dass jene Gelehrten selber +ihren Text nicht auf das Urexemplar zurueckfuehrten, sondern auf eine +nach dem gallischen Brande vorgenommene offizielle Niederschrift, +beweist die Erzaehlung von der damals erfolgten Wiederherstellung der +Tafeln, und erklaert sich leicht eben daraus, dass ihr Text keineswegs +die ihnen nicht unbekannte aelteste Orthographie aufwies, auch abgesehen +davon, dass bei einem derartigen, ueberdies noch zum Auswendiglernen +fuer die Jugend verwendeten Schriftstueck philologisch genaue +Ueberlieferung unmoeglich angenommen werden kann. ^7 Dies ist die 1, 227 +angefuehrte Inschrift der Spange von Praeneste. Dagegen hat selbst schon +auf der ficoronischen Kiste c den spaeteren Wert von k. ^8 So ist C +Gaius, CN Gnaeus, aber K Kaeso. Fuer die juengeren Abkuerzungen gilt +dieses natuerlich nicht; hier wird g nicht durch c, sondern durch G (GAL +Galeria), k in der Regel durch C (C centum, Cos consul, COL Collina), +vor a durch K (KAR karmentalia, MERK merkatus) bezeichnet. Denn +eine Zeitlang hat man den Laut K vor den Vokalen e i o und vor allen +Konsonanten durch C ausgedrueckt, dagegen vor a durch K, vor u durch +das alte Zeichen des Koppa Q. ^9 Wenn dies richtig ist, so muss die +Entstehung der Homerischen Gedichte, wenn auch natuerlich nicht gerade +die der uns vorliegenden Redaktion, weit vor die Zeit fallen, in +welche Herodot die Bluete des Homeros setzt (100 vor Rom 850); denn die +Einfuehrung des hellenischen Alphabets in Italien gehoert wie der Beginn +des Verkehrs zwischen Hellas und Italien selbst erst der nachhomerischen +Zeit an. ^10 Ebenso altsaechsisch writan eigentlich reissen, dann +schreiben. --------------------------------------------- Die Geschichte +der italischen Schrift bestaetigt also zunaechst die schwache und +mittelbare Einwirkung des hellenischen Wesens auf die Sabeller im +Gegensatz zu den westlicheren Voelkern. Dass jene das Alphabet von den +Etruskern, nicht von den Roemern empfingen, erklaert sich wahrscheinlich +daraus, dass sie das Alphabet schon besassen, als sie den Zug auf den +Ruecken des Apennin antraten, die Sabiner wie die Samniten also dasselbe +schon vor ihrer Entlassung aus dem Mutterlande in ihre neuen Sitze +mitbrachten. Andererseits enthaelt diese Geschichte der Schrift +eine heilsame Warnung gegen die Annahme, welche die spaetere, der +etruskischen Mystik und Altertumstroedelei ergebene roemische Bildung +aufgebracht hat und welche die neuere und neueste Forschung geduldig +wiederholt, dass die roemische Zivilisation ihren Keim und ihren Kern +aus Etrurien entlehnt habe. Waere dies wahr, so muesste hier vor allem +eine Spur sich davon zeigen; aber gerade umgekehrt ist der Keim der +latinischen Schreibkunst griechisch, ihre Entwicklung so national, dass +sie nicht einmal das so wuenschenswerte etruskische Zeichen fuer f sich +angeeignet hat ^11. Ja wo Entlehnung sich zeigt, in den Zahlzeichen, +sind es vielmehr die Etrusker, die von den Roemern wenigstens +das Zeichen fuer 50 uebernommen haben. +---------------------------------------------- ^11 Das Raetsel, wie die +Latiner dazu gekommen sind, das griechische dem v entsprechende Zeichen +fuer das lautlich ganz verschiedene f zu verwenden, hat die Spange von +Praeneste geloest mit ihrem fhefhaked fuer fecit und damit zugleich die +Herleitung des lateinischen Alphabets von den chalkidischen Kolonien +Unteritaliens bestaetigt. Denn in einer, demselben Alphabet angehoerigen +boeotischen Inschrift findet sich in dem Worte fhekadamoe (Gustav Meyer, +Griechische Grammatik, 244 a. E.) dieselbe Lautverbindung, und +ein aspiriertes v mochte allerdings dem lateinischen f lautlich sich +naehern. --------------------------------------------- Endlich ist es +charakteristisch, dass in allen italischen Staemmen die Entwicklung des +griechischen Alphabets zunaechst in einer Verderbung desselben +besteht. So sind die Mediae in den saemtlichen etruskischen Dialekten +untergegangen, waehrend die Umbrer g d, die Samniten d, die Roemer +g einbuessten und diesen auch d mit r zu verschmelzen drohte. Ebenso +fielen den Etruskern schon frueh o und u zusammen, und auch bei den +Lateinern finden sich Ansaetze derselben Verderbnis. Fast das Umgekehrte +zeigt sich bei den Sibilanten; denn waehrend der Etrusker die drei +Zeichen z s sch festhaelt, der Umbrer zwar das letzte wegwirft, aber +dafuer zwei neue Sibilanten entwickelt, beschraenkt sich der Samnite und +der Falisker auf s und z gleich dem Griechen, der spaetere Roemer sogar +auf s allein. Man sieht, die feineren Lautverschiedenheiten wurden von +den Einfuehrern des Alphabets, gebildeten und zweier Sprachen maechtigen +Leuten, wohl empfunden; aber nach der voelligen Loesung der nationalen +Schrift von dem hellenischen Mutteralphabet fielen allmaehlich die +Mediae und ihre Tenues zusammen und wurden die Sibilanten und +Vokale zerruettet, von welchen Lautverschiebungen oder vielmehr +Lautzerstoerungen namentlich die erste ganz ungriechisch ist. Die +Zerstoerung der Flexions- und Derivationsformen geht mit dieser +Lautzerruettung Hand in Hand. Die Ursache dieser Barbarisierung ist also +im allgemeinen keine andere als die notwendige Verderbnis, welche an +jeder Sprache fortwaehrend zehrt, wo ihr nicht literarisch und rationell +ein Damm entgegengesetzt wird; nur dass von dem, was sonst spurlos +voruebergeht, hier in der Lautschrift sich Spuren bewahrten. Dass diese +Barbarisierung die Etrusker in staerkerem Masse erfasste als irgendeinen +der italischen Staemme, stellt sich zu den zahlreichen Beweisen ihrer +minderen Kulturfaehigkeit; wenn dagegen, wie es scheint, unter den +Italikern am staerksten die Umbrer, weniger die Roemer, am wenigsten die +suedlichen Sabeller von der gleichen Sprachverderbnis ergriffen wurden, +so wird der regere Verkehr dort mit den Etruskern, hier mit den Griechen +wenigstens mit zu dieser Erscheinung beigetragen haben. 15. Kapitel +Die Kunst Dichtung ist leidenschaftliche Rede, deren bewegter Klang +die Weise; insofern ist kein Volk ohne Poesie und Musik. Allein zu +den poetisch vorzugsweise begabten Nationen gehoerte und gehoert die +italienische nicht; es fehlt dem Italiener die Leidenschaft des Herzens, +die Sehnsucht, das Menschliche zu idealisieren und das Leblose zu +vermenschlichen, und damit das Allerheiligste der Dichtkunst. Seinem +scharfen Blick, seiner anmutigen Gewandtheit gelingen vortrefflich die +Ironie und der Novellenton, wie wir sie bei Horaz und bei Boccaccio +finden, der launige Liebes- und Liederscherz, wie Catullus und die guten +neapolitanischen Volkslieder ihn zeigen, vor allem die niedere +Komoedie und die Posse. Auf italischem Boden entstand in alter Zeit +die parodische Tragoedie, in neuer das parodische Heldengedicht. In der +Rhetorik und Schauspielkunst vor allem tat und tut es den Italienern +keine andere Nation gleich. Aber in den vollkommenen Kunstgattungen +haben sie es nicht leicht ueber Fertigkeiten gebracht, und keine ihrer +Literaturepochen hat ein wahres Epos und ein echtes Drama erzeugt. Auch +die hoechsten in Italien gelungenen literarischen Leistungen, goettliche +Gedichte wie Dantes Commedia und Geschichtbuecher wie Sallustius und +Macchiavelli, Tacitus und Colletta sind doch von einer mehr rhetorischen +als naiven Leidenschaft getragen. Selbst in der Musik ist in alter +wie in neuer Zeit das eigentlich schoepferische Talent weit weniger +hervorgetreten als die Fertigkeit, die rasch zur Virtuositaet sich +steigert und an der Stelle der echten und innigen Kunst ein hohles und +herzvertrocknendes Idol auf den Thron hebt. Es ist nicht das innerliche +Gebiet, insoweit in der Kunst ueberhaupt ein Innerliches und ein +Aeusserliches unterschieden werden kann, das dem Italiener als eigene +Provinz anheimgefallen ist; die Macht der Schoenheit muss, um voll auf +ihn zu wirken, nicht im Ideal vor seine Seele, sondern sinnlich ihm vor +die Augen gerueckt werden. Darum ist er denn auch in den bauenden und +bildenden Kuensten recht eigentlich zu Hause und darin in der alten +Kulturepoche der beste Schueler des Hellenen, in der neuen der Meister +aller Nationen geworden. Es ist bei der Lueckenhaftigkeit unserer +Ueberlieferung nicht moeglich, die Entwicklung der kuenstlerischen Ideen +bei den einzelnen Voelkergruppen Italiens zu verfolgen; und namentlich +laesst sich nicht mehr von der italischen Poesie reden, sondern nur +von der Poesie Latiums. Die latinische Dichtkunst ist wie jede andere +ausgegangen von der Lyrik oder vielmehr von dem urspruenglichen +Festjubel, in welchem Tanz, Spiel und Lied noch in ungetrennter Einheit +sich durchdringen. Es ist dabei bemerkenswert, dass in den aeltesten +Religionsgebraeuchen der Tanz und demnaechst das Spiel weit +entschiedener hervortreten als das Lied. In dem grossen Feierzug, +mit dem das roemische Siegesfest eroeffnet ward, spielten naechst den +Goetterbildern und den Kaempfern die vornehmste Rolle die ernsten und +die lustigen Taenzer: jene geordnet in drei Gruppen, der Maenner, der +Juenglinge und der Knaben, alle in roten Roecken mit kupfernem Leibgurt, +mit Schwertern und kurzen Lanzen, die Maenner ueberdies behelmt, +ueberhaupt in vollem Waffenschmuck; diese in zwei Scharen geteilt, der +Schafe in Schafpelzen mit buntem Ueberwurf, der Boecke nackt bis auf +den Schurz mit einem Ziegenfell als Umwurf. Ebenso waren vielleicht die +aelteste und heiligste von allen Priesterschaften die "Springer" +und durften die Taenzer (ludii, ludiones) ueberhaupt bei keinem +oeffentlichen Aufzug und namentlich bei keiner Leichenfeier fehlen, +weshalb denn der Tanz schon in alter Zeit ein gewoehnliches Gewerbe +ward. Wo aber die Taenzer erscheinen, da stellen auch die Spielleute +oder, was in aeltester Zeit dasselbe ist, die Floetenblaeser sich ein. +Auch sie fehlen bei keinem Opfer, bei keiner Hochzeit und bei keinem +Begraebnis, und neben der uralten oeffentlichen Priesterschaft der +Springer steht gleich alt, obwohl im Range bei weitem niedriger, die +Pfeifergilde (collegium tibicinum, 1, 205), deren echte Musikantenart +bezeugt wird durch das alte und selbst der strengen roemischen Polizei +zum Trotz behauptete Vorrecht, an ihrem Jahresfest maskiert und suessen +Weines voll auf den Strassen sich herumzutreiben. Wenn also der Tanz als +ehrenvolle Verrichtung, das Spiel als untergeordnete, aber notwendige +Taetigkeit auftritt und darum oeffentliche Genossenschaften fuer beide +bestellt sind, so erscheint die Dichtung mehr als ein Zufaelliges und +gewissermassen Gleichgueltiges, mochte sie nun fuer sich entstehen oder +dem Taenzer zur Begleitung seiner Spruenge dienen. Den Roemern galt als +das aelteste dasjenige Lied, das in der gruenen Waldeseinsamkeit die +Blaetter sich selber singen. Was der "guenstige Geist" (faunus, von +favere) im Haine fluestert und floetet, das verkuenden die, denen +es gegeben ist, ihm zu lauschen, den Menschen wieder in rhythmisch +gemessener Rede (casmen, spaeter carmen, von canere). Diesen +weissagenden Gesaengen der vom Gott ergriffenen Maenner und +Frauen (vates) verwandt sind die eigentlichen Zaubersprueche, die +Besprechungsformeln gegen Krankheiten und anderes Ungemach und die +boesen Lieder, durch welche man dem Regen wehrt und den Blitz herabruft +oder auch die Saat von einem Feld auf das andere lockt; nur dass +in diesen wohl von Haus aus neben den Wort- auch reine Klangformeln +erscheinen ^1. Fester ueberliefert und gleich uralt sind die religioesen +Litaneien, wie die Springer und andere Priesterschaften sie sangen +und tanzten und von denen die einzige bis auf uns gekommene, ein +wahrscheinlich als Wechselgesang gedichtetes Tanzlied der +Ackerbrueder zum Preise des Mars, wohl auch hier eine Stelle verdient: +------------------------------------------------- ^1 So gibt der aeltere +Cato (agr. 160) als kraeftig gegen Verrenkungen den Spruch: hauat +hauat hauat ista pista sista damia bodannaustra, der vermutlich seinem +Erfinder ebenso dunkel war, wie er es uns ist. Natuerlich finden sich +daneben auch Wortformeln; so z. B. hilft es gegen Gicht, wenn man +nuechtern eines andern gedenkt und dreimal neunmal, die Erde beruehrend +und ausspuckend, die Worte spricht: "Ich denke dein, hilf meinen +Fuessen. Die Erde empfange das Unheil, Gesundheit sei mein Teil" +(terra pestem teneto, salus hic maneto. Varro rust. 1, 2, 27). +-------------------------------------------------------------------- +Enos, Lases, iuvate! Ne velue rue, Marmar, sins incurrere in pleores! +Satur fu, fere Mars! Timen sali! sta! berber! Semunis alternei +advocapit conctos! Enos, Marmar, invato! Triumpe! ^2 +-------------------------------------------------------------------- ^2 +Nos, Lares, iuvate! Ne veluem (= malam luem) ruem (= ruinam), Mamers, +sinas incurrere in plures! Satur esto, fere Mars! In limen insili! sta! +verbera (limen?)! Semones alterni advocate cunctos! Nos, Mamers, iuvato! +Tripudia! Die ersten fuenf Zeilen werden je dreimal, der Schlussruf +fuenfmal wiederholt. Die Uebersetzung ist vielfach unsicher, besonders +der dritten Zeile. Die drei Inschriften des Tongefaesses vom Quirinal +lauten: ioue sat deiuosqoi med mitat nei ted endo gosmis uirgo sied +- asted noisi ope toitesiai pakariuois - duenos med feked (= onus me +fecit) enmanom einom dze noine (wahrscheinlich = die noni) med malo +statod. Sicher verstaendlich sind nur einzelne Woerter; bemerkenswert +vor allem, dass Formen, die wir bisher nur als umbrische und oskische +kannten, wie das Adjektiv pacer und die Partikel einom im Wert von +et, hier wahrscheinlich doch als altlateinische uns entgegentreten. +------------------------------------------------------------ + +an die Goetter Uns, Laren, helfet! Nicht Sterben und Verderben, Mars, +Mars, lass einstuermen auf mehrere. Satt sei, grauser Mars! + +an die einzelnen Auf die Schwelle springe! stehe! tritt sie! Brueder + +an alle Brueder Den Semonen, erst ihr, dann ihr, rufet zu, allen + +an den Gott Uns, Mars, Mars, hilf! + +an die einzelnen Springe! Brueder + +Das Latein dieses Liedes und der verwandten Bruchstuecke der +Baliarischen Gesaenge, welche schon den Philologen der augustischen Zeit +als die aeltesten Urkunden ihrer Muttersprache galten, verhaelt sich zu +dem Latein der Zwoelf Tafeln etwa wie die Sprache der Nibelungen zu der +Sprache Luthers; und wohl duerfen wir der Sprache wie dem Inhalt nach +diese ehrwuerdigen Litaneien den indischen Veden vergleichen. Schon +einer juengeren Epoche gehoeren die Lob- und Schimpflieder an. Dass +es in Latium der Spottlieder schon in alten Zeiten im Ueberfluss gab, +wuerde sich aus dem Volkscharakter der Italiener abnehmen lassen, +auch wenn nicht die sehr alten polizeilichen Massnahmen dagegen es +ausdruecklich bezeugten. Wichtiger aber wurden die Lobgesaenge. Wenn ein +Buerger zur Bestattung weggetragen ward, so folgte der Bahre eine ihm +anverwandte oder befreundete Frau und sang ihm unter Begleitung eines +Floetenspielers das Leichenlied (nenia). Desgleichen wurden bei dem +Gastmahl von den Knaben, die nach der damaligen Sitte die Vaeter auch +zum Schmaus ausser dem eigenen Hause begleiteten, Lieder zum Lobe der +Ahnen abwechselnd bald ebenfalls zur Floete gesungen, bald auch ohne +Begleitung bloss gesagt (assa voce canere). Dass auch die Maenner bei +dem Gastmahl der Reihe nach sangen, ist wohl erst spaetere vermutlich +den Griechen entlehnte Sitte. Genaueres wissen wir von diesen +Ahnenliedern nicht; aber es versteht sich, dass sie schilderten und +erzaehlten und insofern neben und aus dem lyrischen Moment der Poesie +das epische entwickelten. Andere Elemente der Poesie waren taetig in dem +uralten, ohne Zweifel ueber die Scheidung der Staemme zurueckreichenden +Volkskarneval, dem lustigen Tanz oder der Satura (I, 44). Der Gesang +wird dabei nie gefehlt haben; es lag aber in den Verhaeltnissen, +dass bei diesen vorzugsweise an Gemeindefesten und den Hochzeiten +aufgefuehrten und gewiss vorwiegend praktischen Spaessen leicht mehrere +Taenzer oder auch mehrere Taenzerscharen ineinander griffen und +der Gesang eine gewisse Handlung in sich aufnahm, welche natuerlich +ueberwiegend einen scherzhaften und oft einen ausgelassenen Charakter +trug. So entstanden hier nicht bloss die Wechsellieder, wie sie spaeter +unter dem Namen der fescenninischen Gesaenge auftreten, sondern auch die +Elemente einer volkstuemlichen Komoedie, die bei dem scharfen Sinn der +Italiener fuer das Aeusserliche und das Komische und bei ihrem Behagen +an Gestenspiel und Verkleidung auf einen vortrefflich geeigneten Boden +gepflanzt war. Erhalten ist nichts von diesen Inkunabeln des roemischen +Epos und Drama. Dass die Ahnenlieder traditionell waren, versteht +sich von selbst und wird zum Ueberfluss dadurch bewiesen, dass sie +regelmaessig von Kindern vorgetragen wurden; aber schon zu des aelteren +Cato Zeit waren dieselben vollstaendig verschollen. Die Komoedien aber, +wenn man den Namen gestatten will, sind in dieser Epoche und noch +lange nachher durchaus improvisiert worden. Somit konnte von dieser +Volkspoesie und Volksmelodie nichts fortgepflanzt werden als das Mass, +die musikalische und chorische Begleitung und vielleicht die Masken. Ob +es in aeltester Zeit das gab, was wir Versmass nennen, ist zweifelhaft; +die Litanei der Arvalbrueder fuegt sich schwerlich einem aeusserlich +fixierten metrischen Schema und erscheint uns mehr als eine bewegte +Rezitation. Dagegen begegnet in spaeterer Zeit eine uralte Weise, das +sogenannte saturnische ^3 oder faunische Mass, welches den Griechen +fremd ist und vermutlich gleichzeitig mit der aeltesten latinischen +Volkspoesie entstand. Das folgende, freilich einer weit spaeteren +Zeit angehoerende Gedicht mag von demselben eine Vorstellung geben. +------------------------------------------ ^3 Der Name bezeichnet wohl +nichts als das "Liedermass", insofern die satura urspruenglich das beim +Karneval gesungene Lied ist. Von demselben Stamm ist auch der Saeegott +Saeturnus oder Saiturnus, spaeter Saturnus benannt; sein Fest, die +Saturnalien, ist allerdings eine Art Karneval, und es ist moeglich, dass +die Possen urspruenglich vorzugsweise an diesem aufgefuehrt wurden. +Aber Beweise einer Beziehung der Satura zu den Saturnauen fehlen, und +vermutlich gehoert die unmittelbare Verknuepfung des versus saturnius +mit dem Gott Saturnus und die damit zusammenhaengende Dehnung der +ersten Silbe erst der spaeteren Zeit an. +------------------------------------------ Quod re sua difeidens - +aspere afleicta Parens timens heic vovit - voto hoc souto Decuma facta +poloucta - leibereis lubentes Donu danunt - Hercolei - maxsume - mereto +Semol te orant se voti - crebro condemnes Was, Missgeschick befuerchtend +- schwer betroffnem Wohlstand, Sorgvoll der Ahn gelobt hier, - des +Geloebnis eintraf, Zu Weih' und Schmaus den Zehnten - bringen gern +die Kinder Dem Hercoles zur Gabe - dar, dem hochverdienten; Sie flehn +zugleich dich an, dass - oft du sie erhoerest. In saturnischer Weise +scheinen die Lob- wie die Scherzlieder gleichmaessig gesungen worden +zu sein, zur Floete natuerlich und vermutlich so, dass namentlich der +Einschnitt in jeder Zeile scharf angegeben ward, bei Wechselliedern hier +auch wohl der zweite Saenger den Vers aufnahm. Es ist die saturnische +Messung, wie jede andere im roemischen und griechischen Altertum +vorkommende, quantitativer Art, aber wohl unter allen antiken +Versmassen sowohl das am mindesten durchgebildete, da es ausser anderen +mannigfaltigen Lizenzen sich die Weglassung der Senkungen im weitesten +Umfang gestattet, als auch das der Anlage nach unvollkommenste, indem +diese einander entgegengesetzten iambischen und trochaeischen Halbzeilen +wenig geeignet sind, einen fuer hoehere poetische Leistungen genuegenden +rhythmischen Bau zu entwickeln. Die Grundelemente der volkstuemlichen +Musik und Choreutik Latiums, die ebenfalls in dieser Zeit sich +festgestellt haben muessen, sind fuer uns verschollen; ausser dass uns +von der latinischen Floete berichtet wird als einem kurzen und duennen, +nur mit vier Loechern versehenen, urspruenglich, wie der Name zeigt, +aus einem leichten Tierschenkelknochen verfertigten musikalischen +Instrument. Dass endlich die spaeteren stehenden Charaktermasken der +latinischen Volkskomoedie oder der sogenannten Atellane: Maccus der +Harlekin, Bucco der Vielfrass, Pappus der gute Papa, der weise Dossennus +- Masken, die man so artig wie schlagend mit den beiden Bedienten, dem +Pantalon und dem Dottore der italienischen Pulcinellkomoedie verglichen +hat -, dass diese Masken bereits der aeltesten latinischen Volkskunst +angehoeren, laesst sich natuerlich nicht eigentlich beweisen; da aber +der Gebrauch der Gesichtsmasken in Latium fuer die Volksbuehne von +unvordenklichem Alter ist, waehrend die griechische Buehne in Rom erst +ein Jahrhundert nach ihrer Begruendung dergleichen Masken an nahm, da +jene Atellanenmasken ferner entschieden italischen Ursprungs sind und da +endlich die Entstehung wie die Durchfuehrung improvisierter Kunstspiele +ohne feste, dem Spieler seine Stellung im Stueck ein fuer allemal +zuweisende Masken nicht wohl denkbar ist, so wird man die festen Masken +an die Anfaenge des roemischen Schauspiels anknuepfen oder vielmehr sie +als diese Anfaenge selbst betrachten duerfen. Wenn unsere Kunde ueber +die aelteste einheimische Bildung und Kunst von Latium spaerlich +fliesst, so ist es begreiflich, dass wir noch weniger wissen ueber +die fruehesten Anregungen, die hier den Roemern von aussen her zuteil +wurden. In gewissem Sinn kann schon die Kunde der auslaendischen, +namentlich der griechischen Sprache hierher gezaehlt werden, welche +letztere den Latinern natuerlich im allgemeinen fremd war, wie dies +schon die Anordnung hinsichtlich der Sibyllinischen Orakel beweist, aber +doch unter den Kaufleuten nicht gerade selten gewesen sein kann; und +dasselbe wird zu sagen sein von der eng mit der Kunde des Griechischen +zusammenhaengenden Kenntnis des Lesens und Schreibens. Indes die Bildung +der antiken Welt ruhte weder auf der Kunde fremder Sprachen noch auf +elementaren technischen Fertigkeiten; wichtiger als jene Mitteilungen +wurden fuer die Entwicklung Latiums die musischen Elemente, die sie +bereits in fruehester Zeit von den Hellenen empfingen. Denn lediglich +die Hellenen und weder Phoeniker noch Etrusker sind es gewesen, welche +in dieser Beziehung eine Einwirkung auf die Italiker uebten; nirgends +begegnet bei den letzteren eine musische Anregung, die auf Karthago oder +Caere zurueckwiese, und es darf wohl ueberhaupt die phoenikische wie die +etruskische den Bastard- und darum auch nicht weiterzeugenden Formen der +Zivilisation zugezaehlt werden ^4. Griechische Befruchtung aber blieb +nicht aus. Die griechische siebensaitige Lyra, die "Saiten" (fides, von +sphid/e/ Darm; auch barbitus barbytos) ist nicht, wie die Floete, in +Latium einheimisch und hat dort stets als fremdlaendisches Instrument +gegolten; aber wie frueh sie daselbst Aufnahme gefunden hat, beweist +teils die barbarische Verstuemmelung des griechischen Namens, teils ihre +Anwendung selbst im Ritual ^5. Dass von dem Sagenschatz der Griechen +bereits in dieser Zeit nach Latium floss, zeigt schon die bereitwillige +Aufnahme der griechischen Bildwerke mit ihren durchaus auf dem +poetischen Schaue der Nation ruhenden Darstellungen; und auch die +altlatinischen Barbarisierungen der Persephone in Prosepna, des +Bellerophontes in Melerpanta, des Kyklops in Codes, des Laomedon in +Alumentus, des Ganymedes in Catamitus, des Neilos in Melus, der Semele +in Stimula lassen erkennen, in wie ferner Zeit schon solche Erzaehlungen +von Latinern vernommen und wiederholt worden sind. Endlich aber und vor +allem kann das roemische Haupt- und Stadtfest (ludi maximi, Romani) +wo nicht seine Entstehung, doch seine spaetere Einrichtung nicht wohl +anders als unter griechischem Einfluss erhalten haben. Es ward als +ausserordentliche Dankfeier, regelmaessig auf Grund eines von dem +Feldherrn vor der Schlacht getanen Geluebdes und darum gewoehnlich bei +der Heimkehr der Buergerwehr im Herbst, dem kapitolinischen Jupiter und +den mit ihm zusammen hausenden Goettern ausgerichtet. Im Festzuge begab +man sich nach dem zwischen Palatin und Aventin abgesteckten und mit +einer Arena und Zuschauerplaetzen versehenen Rennplatz: voran die ganze +Knabenschaft Roms, geordnet nach den Abteilungen der Buergerwehr zu +Pferde und zu Fuss; sodann die Kaempfer und die frueher beschriebenen +Taenzergruppen, jede mit der ihr eigenen Musik; hierauf die Diener +der Goetter mit den Weihrauchfaessern und dem anderen heiligen Geraet; +endlich die Bahren mit den Goetterbildern selbst. Das Schaufest selbst +war das Abbild des Krieges, wie er in aeltester Zeit gewesen, der Kampf +zu Wagen, zu Ross und zu Fuss. Zuerst liefen die Streitwagen, deren +jeder nach homerischer Art einen Wagenlenker und einen Kaempfer trug, +darauf die abgesprungenen Kaempfer, alsdann die Reiter, deren jeder +nach roemischer Fechtart mit einem Reit- und einem Handpferd erschien +(desultor); endlich massen die Kaempfer zu Fuss, nackt bis auf einen +Guertel um die Hueften, sich miteinander im Wettlauf, im Ringen und +im Faustkampf. In jeder Gattung der Wettkaempfe ward nur einmal und +zwischen nicht mehr als zwei Kaempfern gestritten. Den Sieger lohnte +der Kranz, und wie man den schlichten Zweig in Ehren hielt, beweist die +gesetzliche Gestattung, ihm denselben, wenn er starb, auf die Bahre zu +legen. Das Fest dauerte also nur einen Tag, und wahrscheinlich liessen +die Wettkaempfe an diesem selbst noch Zeit genug fuer den eigentlichen +Karneval, wobei denn die Taenzergruppen ihre Kunst und vor allem ihre +Possen entfaltet haben moegen und wohl auch andere Darstellungen, zum +Beispiel Kampfspiele der Knabenreiterei, ihren Platz fanden ^6. Auch die +im ernsten Kriege gewonnenen Ehren spielten bei diesem Feste eine +Rolle; der tapfere Streiter stellte an diesem Tage die Ruestungen der +erschlagenen Gegner aus und trug ebenso wie der Sieger im Wettspiel +den Kranz, mit dem die dankbare Gemeinde ihn geschmueckt hatte. +----------------------------------------------------------- ^4 +Die Erzaehlung, dass ehemals die roemischen Knaben etruskische wie +spaeterhin griechische Bildung empfangen haetten (Liv. 9, 36), ist +mit dem urspruenglichen Wesen der roemischen Jugendbildung ebenso +unvereinbar, wie es nicht abzusehen ist, was denn die roemischen Knaben +in Etrurien lernten. Dass das Studium der etruskischen Sprache damals +in Rom die Rolle gespielt habe wie etwa jetzt bei uns das +Franzoesischlernen, werden doch selbst die eifrigsten heutigen Bekenner +des Tages-Kultus nicht behaupten; und von der etruskischen Haruspicin +etwas zu verstehen, galt selbst bei denen, die sich ihrer bedienten, +einem Nichtetrusker fuer schimpflich oder vielmehr fuer unmoeglich (K. +O. Mueller, Die Etrusker. Breslau 1828. Bd. 2, S. 4). Vielleicht ist +die Angabe von den etruskisierenden Archaeologen der letzten Zeit der +Republik herausgesponnen aus pragmatisierenden Erzaehlungen der aelteren +Annalen, welche zum Beispiel den Mucius Scaevola seiner Unterhaltung +mit Porsena zuliebe als Kind etruskisch lernen lassen (Dion. Hal. 5, +28; Plut. Publ. 17; vgl. Dion. Hal. 3, 70). Aber es gab allerdings eine +Epoche, wo die Herrschaft Roms ueber Italien eine gewisse Kenntnis der +Landessprache bei den vornehmen Roemern erforderte. ^5 Den Gebrauch der +Leier im Ritual bezeugen Cic. De orat. 3, 51,197; Cic. Tusc. 4, 2, 4; +Dion. Hal. 7, 72; App. Pun. 66 und die Inschrift Orelli 2448, vgl. 1803. +Ebenso ward sie bei den Nenien angewandt (Varro bei Nonius unter +nenia und praeficae). Aber das Leierspiel blieb darum nicht weniger +unschicklich (Scipio bei Macr. Sat. 2, 10 und sonst); von dem Verbot der +Musik im Jahre 639 wurden nur der "latinische Floetenspieler samt dem +Saengern, nicht der Saitenspieler ausgenommen, und die Gaeste bei dem +Mahle sangen nur zur Floete (Cato bei Cic. Tusc. 1, 2, 3; 4, 2, 3; Varro +bei Nonius unter assa voce; Hor. carm. 4, 15, 30). Quintilian, der das +Gegenteil sagt (inst. 1, 10, 20), hat, was Cicero (De orat. 3, 51) +von den Goetterschmaeusen erzaehlt, ungenau auf Privatgastmaehler +uebertragen. ^6 Das Stadtfest kann urspruenglich nur einen Tag gewaehrt +haben, da es noch im sechsten Jahrhundert aus vier Tagen szenischer +und einem Tag circensischer Spiele bestand (F. W. Ritschl, Parerga zu +Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 313) und notorisch +die szenischen Spiele erst spaeter hinzugekommen sind. Dass in jeder +Kampfgattung urspruenglich nur einmal gestritten ward, folgt aus Liv. +44, 9; wenn spaeter an einem Spieltag bis zu fuenfundzwanzig Wagenpaare +nacheinander liefen (Varro bei Serv. georg. 3, 18), so ist das Neuerung. +Dass nur zwei Wagen und ebenso ohne Zweifel nur zwei Reiter und zwei +Ringer um den Preis stritten, folgt daraus, dass zu allen Zeiten in +den roemischen Wagenrennen nur so viel Wagen zugleich liefen, als es +sogenannte Faktionen gab und dieser urspruenglich nur zwei waren, die +weisse und die rote. Das zu den circensischen gehoerende Reiterspiel der +patrizischen Epheben, die sogenannte Troia, ward bekanntlich von Caesar +wieder ins Leben gerufen; ohne Zweifel knuepfte es an den Aufzug +der Knabenbuergerwehr zu Pferde, dessen Dionys (7, 72) gedenkt. +---------------------------------------------------------- Solcher +Art war das roemische Sieges- oder Stadtfest, und auch die uebrigen +oeffentlichen Festlichkeiten Roms werden wir uns aehnlich, wenn auch +in den Mitteln beschraenkter vorzustellen haben. Bei der oeffentlichen +Leichenfeier traten regelmaessig Taenzer und daneben, wenn mehr +geschehen sollte, noch Wettreiter auf, wo dann die Buergerschaft durch +den oeffentlichen Ausrufer vorher besonders zu dem Begraebnis +eingeladen ward. Aber dieses mit den Sitten und den Uebungen Roms so eng +verwachsene Stadtfest trifft mit den hellenischen Volksfesten wesentlich +zusammen: so vor allem in dem Grundgedanken der Vereinigung einer +religioesen Feier und eines kriegerischen Wettkampfs; in der Auswahl der +einzelnen Uebungen, die bei dem Fest von Olympia nach Pindaros' Zeugnis +von Haus aus im Laufen, Ringen, Faustkampf, Wagenrennen, Speer- und +Steinwerfen bestanden; in der Beschaffenheit des Siegespreises, der in +Rom so gut wie bei den griechischen Nationalfesten ein Kranz ist und +dort wie hier nicht dem Lenker, sondern dem Besitzer des Gespannes +zuteil wird; endlich in dem Hineinziehen allgemein patriotischer Taten +und Belohnungen in das allgemeine Volksfest. Zufaellig kann diese +Uebereinstimmung nicht sein, sondern nur entweder ein Rest uralter +Volksgemeinschaft oder eine Folge des aeltesten internationalen +Verkehrs; fuer die letztere Annahme spricht die ueberwiegende +Wahrscheinlichkeit. Das Stadtfest in der Gestalt, wie wir es kennen, ist +keine der aeltesten Einrichtungen Roms, da der Spielplatz selbst erst zu +den Anlagen der spaeteren Koenigszeit gehoert (I, 123); und so gut wie +die Verfassungsreform damals unter griechischem Einfluss erfolgt ist (I, +109), kann gleichzeitig im Stadtfest eine aeltere Belustigungsweise - +der "Sprung" (triumpus, 1, 44) und etwa das in Italien uralte und bei +dem Fest auf dem Albaner Berg noch lange in Uebung gebliebene Schaukeln +- mit den griechischen Rennen verbunden und bis zu einem gewissen +Grade durch dieselben verdraengt worden sein. Es ist ferner von dem +ernstlichen Gebrauch der Streitwagen wohl in Hellas, aber nicht in +Latium eine Spur vorhanden. Endlich ist das griechische Stadion (dorisch +spadion) als spatium mit der gleichen Bedeutung in sehr frueher Zeit +in die lateinische Sprache uebergegangen und liegt sogar ein +ausdrueckliches Zeugnis dafuer vor, dass die Roemer die Pferde- und +Wagenrennen von den Thurinern entlehnten, wogegen freilich eine andere +Angabe sie aus Etrurien herleitet. Demnach scheinen die Roemer ausser +den musikalischen und poetischen Anregungen auch den fruchtbaren +Gedanken des gymnastischen Wettstreits den Hellenen zu verdanken. Es +waren also in Latium nicht bloss dieselben Grundlagen vorhanden, aus +denen die hellenische Bildung und Kunst erwuchs, sondern es hat auch +diese selbst in fruehester Zeit maechtig auf Latium gewirkt. Die +Elemente der Gymnastik besassen die Latiner nicht bloss insofern, als +der roemische Knabe wie jeder Bauernsohn Pferde und Wagen regieren +und den Jagdspiess fuehren lernte und als in Rom jeder Gemeindebuerger +zugleich Soldat war; sondern es genoss die Tanzkunst von jeher +oeffentlicher Pflege, und frueh trat mit den hellenischen Wettkaempfen +eine gewaltige Anregung hinzu. In der Poesie war die hellenische Lyrik +und Tragoedie aus aehnlichen Gesaengen erwachsen, wie das roemische +Festlied sie darbot, enthielt das Ahnenlied die Keime des Epos, die +Maskenposse die Keime der Komoedie; und auch hier mangelte griechische +Einwirkung nicht. Um so merkwuerdiger ist es, dass alle diese +Samenkoerner nicht aufgingen oder verkuemmerten. Die koerperliche +Erziehung der latinischen Jugend blieb derb und tuechtig, aber fern +von dem Gedanken einer kuenstlerischen Ausbildung des Koerpers, wie die +hellenische Gymnastik sie verfolgte. Die oeffentlichen Wettkaempfe der +Hellenen veraenderten in Italien nicht gerade ihre Satzungen, aber +ihr Wesen. Waehrend sie Wettkaempfe der Buerger sein sollten und +ohne Zweifel anfangs auch in Rom waren, wurden sie Wettkaempfe +von Kunstreitern und Kunstfechtern; und wenn der Beweis freier und +hellenischer Abstammung die erste Bedingung der Teilnahme an den +griechischen Festspielen war, so kamen die roemischen bald in die +Haende von freigelassenen und fremden, ja selbst von unfreien Leuten. +Folgeweise verwandelte sich der Umstand der Mitstreiter in ein +Zuschauerpublikum, und von dem Kranz des Wettsiegers, den man mit Recht +das Wahrzeichen von Hellas genannt hat, ist in Latium spaeterhin kaum +die Rede. Aehnlich erging es der Poesie und ihren Schwestern. Nur die +Griechen und die Deutschen besitzen den freiwillig hervorsprudelnden +Liederquell; aus der goldenen Schale der Musen sind auf Italiens gruenen +Boden eben nur wenige Tropfen gefallen. Zur eigentlichen Sagenbildung +kam es nicht. Die italischen Goetter sind Abstraktionen gewesen und +geblieben und haben nie zu rechter persoenlicher Gestaltung sich +gesteigert oder, wenn man will, verdunkelt. Ebenso sind die Menschen, +auch die groessten und herrlichsten, dem Italiker ohne Ausnahme +Sterbliche geblieben und wurden nicht wie in Griechenland in +sehnsuechtiger Erinnerung und liebevoll gepflegter Ueberlieferung in der +Vorstellung der Menge zu goettergleichen Heroen erhoben. Vor allem aber +kam es in Latium nicht zur Entwicklung einer Nationalpoesie. Es ist die +tiefste und herrlichste Wirkung der musischen Kuenste und vor allem der +Poesie, dass sie die Schranken der buergerlichen Gemeinden sprengen und +aus den Staemmen ein Volk, aus den Voelkern eine Welt erschaffen. Wie +heutzutage in unserer und durch unsere Weltliteratur die Gegensaetze +der zivilisierten Nationen aufgehoben sind, so hat die griechische +Dichtkunst das duerftige und egoistische Stammgefuehl zum hellenischen +Volksbewusstsein und dieses zum Humanismus umgewandelt. Aber in Latium +trat nichts Aehnliches ein; es mochte Dichter in Alba und in Rom geben, +aber es entstand kein latinisches Epos, nicht einmal, was eher noch +denkbar waere, ein latinischer Bauernkatechismus von der Art wie die +Hesiodischen 'Werke und Tage'. Es konnte wohl das latinische Bundesfest +ein musisches Nationalfest werden wie die Olympien und Isthmien der +Griechen. Es konnte wohl an Albas Fall ein Sagenkreis anknuepfen, wie +er um Ilions Eroberung sich spann, und jede Gemeinde und jedes edle +Geschlecht Latiums seine eigenen Anfaenge darin wiederfinden oder +hineinlegen. Aber weder das eine noch das andere geschah und Italien +blieb ohne nationale Poesie und Kunst. Was hieraus mit Notwendigkeit +folgt, dass die Entwicklung der musischen Kuenste in Latium mehr ein +Eintrocknen als ein Aufbluehen war, das bestaetigt, auch fuer uns noch +unverkennbar, die Ueberlieferung. Die Anfaenge der Poesie eignen wohl +ueberall mehr den Frauen als den Maennern; Zaubergesang und Totenlied +gehoeren vorzugsweise jenen und nicht ohne Grund sind die Liedesgeister, +die Casmenen oder Camenen und die Carmentis Latiums, wie die Musen von +Hellas weiblich gefasst worden. Aber in Hellas kam die Zeit, wo der +Dichter die Sangfrau abloeste und Apollon an die Spitze der Musen +trat; Latium hat keinen nationalen Gott des Gesanges und die aeltere +lateinische Sprache keine Bezeichnung fuer den Dichter ^7. Die +Liedesmacht ist hier unverhaeltnismaessig schwaecher aufgetreten und +rasch verkuemmert. Die Uebung musischer Kuenste hat sich hier frueh +teils auf Frauen und Kinder, teils auf zuenftige und unzuenftige +Handwerker beschraenkt. Dass die Klagelieder von den Frauen, die +Tischlieder von den Knaben gesungen wurden, ist schon erwaehnt +worden; auch die religioesen Litaneien wurden vorzugsweise von Kindern +ausgefuehrt. Die Spielleute bildeten ein zuenftiges, die Taenzer und die +Klagefrauen (praeficae) unzuenftige Gewerbe. Wenn Tanz, Spiel und Gesang +in Hellas stets blieben, was sie auch in Latium urspruenglich gewesen +waren, ehrenvolle und dem Buerger wie seiner Gemeinde zur Zier +gereichende Beschaeftigungen, so zog sich in Latium der bessere Teil der +Buergerschaft mehr und mehr von diesen eitlen Kuensten zurueck, und um +so entschiedener, je mehr die Kunst sich oeffentlich darstellte und je +mehr sie von den belebenden Anregungen des Auslandes durchdrungen war. +Die einheimische Floete liess man sich gefallen, aber die Lyra blieb +geaechtet; und wenn das nationale Maskenspiel zugelassen ward, so +schien das auslaendische Ringspiel nicht bloss gleichgueltig, sondern +schaendlich. Waehrend die musischen Kuenste in Griechenland immer mehr +Gemeingut eines jeden einzelnen und aller Hellenen zusammen werden und +damit aus ihnen eine allgemeine Bildung sich entwickelt, schwinden sie +in Latium allgemach aus dem allgemeinen Volksbewusstsein, und indem sie +zu in jeder Beziehung geringen Handwerken herabsinken, kommt hier nicht +einmal die Idee einer der Jugend mitzuteilenden, allgemein nationalen +Bildung auf. Die Jugenderziehung blieb durchaus befangen in den +Schranken der engsten Haeuslichkeit. Der Knabe wich dem Vater nicht von +der Seite und begleitete ihn nicht bloss mit dem Pfluge und der +Sichel auf das Feld, sondern auch in das Haus des Freundes und in den +Sitzungssaal, wenn der Vater zu Gaste oder in den Rat geladen war. Diese +haeusliche Erziehung war wohl geeignet, den Menschen ganz dem Hause +und ganz dem Staate zu bewahren; auf der dauernden Lebensgemeinschaft +zwischen Vater und Sohn und auf der gegenseitigen Scheu des werdenden +Menschen vor dem fertigen und des reifen Mannes vor der Unschuld der +Jugend beruhte die Festigkeit der haeuslichen und staatlichen Tradition, +die Innigkeit des Familienbandes, ueberhaupt der gewichtige Ernst +(gravitas) und der sittliche und wuerdige Charakter des roemischen +Lebens. Wohl war auch diese Jugenderziehung eine jener Institutionen +schlichter und ihrer selbst kaum bewusster Weisheit, die ebenso einfach +sind wie tief; aber ueber der Bewunderung, die sie erweckt, darf es +nicht uebersehen werden, dass sie nur durchgefuehrt werden konnte +und nur durchgefuehrt ward durch die Aufopferung der eigentlichen +individuellen Bildung und durch voelligen Verzicht auf die so +reizenden wie gefaehrlichen Gaben der Musen. +----------------------------------------------- ^7 Vates ist wohl +zunaechst der Vorsaenger (denn so wird der vates der Salier zu fassen +sein) und naehert sich dann im aelteren Sprachgebrauch dem griechischen +proph/e/t/e/s: es ist ein dem religioesen Ritual angehoerendes Wort +und hat, auch als es spaeter vom Dichter gebraucht ward, immer den +Nebenbegriff des gotterfuellten Saengers, des Musenpriesters, behalten. +---------------------------------------------- Ueber die Entwicklung der +musischen Kuenste bei den Etruskern und Sabellern mangelt uns so gut wie +jede Kunde ^8. Es kann hoechstens erwaehnt werden, dass auch in Etrurien +die Taenzer (histri, histriones) und die Floetenspieler (subulones) +frueh und wahrscheinlich noch frueher als in Rom aus ihrer Kunst ein +Gewerbe machten und nicht bloss in der Heimat, sondern auch in Rom +um geringen Lohn und keine Ehre sich oeffentlich produzierten. +Bemerkenswerter ist es, dass an dem etruskischen Nationalfest, welches +die saemtlichen Zwoelfstaedte durch einen Bundespriester ausrichteten, +Spiele wie die des roemischen Stadtfestes gegeben wurden; indes die +dadurch nahegelegte Frage, inwieweit die Etrusker mehr als die Latiner +zu einer nationalen, ueber den einzelnen Gemeinden stehenden musischen +Kunst gelangt sind, sind wir zu beantworten nicht mehr imstande. +Anderseits mag wohl in Etrurien schon in frueherer Zeit der Grund gelegt +sein zu der geistlosen Ansammlung gelehrten, namentlich theologischen +und astrologischen Plunders, durch den die Tusker spaeterhin, als in dem +allgemeinen Verfall die Zopfgelehrsamkeit zur Bluete kam, mit den Juden, +Chaldaeern und Aegyptern die Ehre teilten, als Urquell goettlicher +Weisheit angestaunt zu werden. Womoeglich noch weniger wissen wir von +sabellischer Kunst; woraus natuerlich noch keineswegs folgt, dass sie +der der Nachbarstaemme nachgestanden hat. Vielmehr laesst sich nach +dem sonst bekannten Charakter der drei Hauptstaemme vermuten, dass an +kuenstlerischer Begabung die Samniten den Hellenen am naechsten, die +Etrusker ihnen am fernsten gestanden haben moegen; und eine +gewisse Bestaetigung dieser Annahme gewaehrt die Tatsache, dass die +bedeutendsten und eigenartigsten unter den roemischen Poeten, wie +Naevius, Ennius, Lucilius, Horatius, den samnitischen Landschaften +angehoeren, wogegen Etrurien in der roemischen Literatur fast keine +anderen Vertreter hat als den Arretiner Maecenas, den unleidlichsten +aller herzvertrockneten und worteverkraeuselnden Hofpoeten, und +den Volaterraner Persius, das rechte Ideal eines hoffaertigen und +mattherzigen, der Poesie beflissenen Jungen. Die Elemente der Baukunst +sind, wie dies schon angedeutet ward, uraltes Gemeingut der Staemme. Den +Anfang aller Tektonik macht das Wohnhaus; es ist dasselbe bei Griechen +und Italikern. Von Holz gebaut und mit einem spitzen Stroh- oder +Schindeldach bedeckt, bildet es einen viereckigen Wohnraum, welcher +durch die mit dem Regenloch im Boden korrespondierende Deckenoeffnung +(cavum aedium) den Rauch entlaesst und das Licht einfuehrt. Unter dieser +"schwarzen Decke" (atrium) werden die Speisen bereitet und verzehrt; +hier werden die Hausgoetter verehrt und das Ehebett wie die Bahre +aufgestellt; hier empfaengt der Mann die Gaeste und sitzt die Frau +spinnend im Kreise ihrer Maegde. Das Haus hatte keinen Flur, insofern +man nicht den unbedeckten Raum zwischen der Haustuer und der Strasse +dafuer nehmen will, welcher seinen Namen vestibulum, das ist der +Ankleideplatz, davon erhielt, dass man im Hause im Untergewand zu +gehen pflegte und nur, wenn man hinaustrat, die Toga umwarf. Auch eine +Zimmereinteilung mangelte, ausser dass um den Wohnraum herum Schlaf- und +Vorratskammern angebracht werden konnten; und an Treppen und +aufgesetzte Stockwerke ist noch weniger zu denken. +------------------------------------------------ ^8 Dass die Atellanen +und Fescenninen nicht der kampanischen und etruskischen, sondern +der latinischen Kunst angehoeren, wird seiner Zeit gezeigt werden. +----------------------------------------------- Ob und wieweit aus +diesen Anfaengen eine national-italische Tektonik hervorging, ist kaum +zu entscheiden, da die griechische Einwirkung schon in der fruehesten +Zeit hier uebermaechtig eingegriffen und die etwa vorhandenen +volkstuemlichen Anfaenge fast ganz ueberwuchert hat. Schon die aelteste +italische Baukunst, welche uns bekannt ist, steht nicht viel weniger +unter dem Einfluss der griechischen als die Tektonik der augustischen +Zeit. Die uralten Graeber von Caere und Alsium sowie wahrscheinlich auch +das aelteste unter den kuerzlich aufgedeckten praenestinischen sind +ganz wie die Thesauren von Orchomenos und Mykenae durch +uebereinandergeschobene, allmaehlich einspringende und mit einem grossen +Deckstein geschlossene Steinlagen ueberdacht gewesen. In derselben Weise +ist ein sehr altertuemliches Gebaeude an der Stadtmauer von Tusculum +gedeckt, und ebenso gedeckt war urspruenglich das Quellhaus (tullianum) +am Fusse des Kapitols, bis des darauf gesetzten Gebaeudes wegen die +Spitze abgetragen ward. Die nach demselben System angelegten Tore +gleichen sich voellig in Arpinum und in Mykenae. Der Emissar des +Albaner Sees hat die groesste Aehnlichkeit mit dem des Kopaischen. Die +sogenannten kyklopischen Ringmauern kommen in Italien, vorzugsweise in +Etrurien, Umbrien, Latium und der Sabina haeufig vor und gehoeren der +Anlage nach entschieden zu den aeltesten Bauwerken Italiens, obwohl der +groesste Teil der jetzt vorhandenen wahrscheinlich erst viel spaeter, +einzelne sicher erst im siebenten Jahrhundert der Stadt aufgefuehrt +worden sind. Sie sind, eben wie die griechischen, bald ganz roh aus +grossen unbearbeiteten Felsbloecken mit dazwischen eingeschobenen +kleineren Steinen, bald quadratisch in horizontalen Lagen ^9, bald aus +vieleckig zugehauenen, ineinandergreifenden Bloecken geschichtet; ueber +die Wahl des einen oder des anderen dieser Systeme entschied in der +Regel wohl das Material, wie denn in Rom, wo man in aeltester Zeit nur +aus Tuff baute, deswegen der Polygonalbau nicht vorkommt. Die Analogie +der beiden ersten einfacheren Arten mag man auf die des Baustoffs und +des Bauzwecks zurueckfuehren; aber es kann schwerlich fuer zufaellig +gehalten werden, dass auch der kuenstliche polygone Mauerbau und das +Tor mit dem durchgaengig links einbiegenden und die unbeschildete +rechte Seite des Angreifers den Verteidigern blosslegenden Torweg den +italischen Festungen ebensowohl wie den griechischen eignet. Bedeutsame +Winke liegen auch darin, dass in demjenigen Teil Italiens, der von +den Hellenen zwar nicht unterworfen, aber doch mit ihnen in lebhaftem +Verkehr war, der eigentliche polygone Mauerbau landueblich war und er +in Etrurien nur in Pyrgi und in den nicht sehr weit davon entfernten +Staedten Cosa und Saturnia begegnet; da die Anlage der Mauer von Pyrgi, +zumal bei dem bedeutsamen Namen ("Tuerme"), wohl ebenso sicher den +Griechen zugeschrieben werden kann wie die der Mauern von Tirynth, so +steht hoechst wahrscheinlich in ihnen noch uns eines der Muster vor +Augen, an denen die Italiker den Mauerbau lernten. Der Tempel +endlich, der in der Kaiserzeit der tuscanische hiess und als eine +den verschiedenen griechischen Tempelbauten koordinierte Stilgattung +betrachtet ward, ist sowohl im ganzen eben wie der griechische ein +gewoehnlich viereckiger ummauerter Raum (cella), ueber welchem Waende +und Saeulen das schraege Dach schwebend emportragen, als auch im +einzelnen, vor allem in der Saeule selbst und ihrem architektonischen +Detail, voellig abhaengig von dem griechischen Schema. Es ist nach allem +diesem wahrscheinlich wie auch an sich glaublich, dass die italische +Baukunst vor der Beruehrung mit den Hellenen sich auf Holzhuetten, +Verhacke und Erd- und Steinaufschuettungen beschraenkte und dass die +Steinkonstruktion erst in Aufnahme kam durch das Beispiel und die +besseren Werkzeuge der Griechen. Kaum zu bezweifeln ist es, dass die +Italiker erst von diesen den Gebrauch des Eisens kennenlernten und von +ihnen die Moertelbereitung (cal[e]x, calecare, von chalix), die Maschine +(machina m/e/chan/e/), das Richtmass (groma, verdorben aus gn/o/m/o/n +gn/o/ma) und den kuenstlichen Verschluss (clatri kl/e/thron) ueberkamen. +Demnach kann von einer eigentuemlich italischen Architektur kaum +gesprochen werden. Doch mag in dem Holzbau des italischen Wohnhauses +neben den durch griechischen Einfluss hervorgerufenen Abaenderungen +manches Eigentuemliche festgehalten oder auch erst entwickelt worden +sein und dies dann wieder auf den Bau der italischen Goetterhaeuser +zurueckgewirkt haben. Die architektonische Entwicklung des Hauses +aber ging in Italien aus von den Etruskern. Der Latiner und selbst der +Sabeller hielten noch fest an der ererbten Holzhuette und der guten +alten Sitte, dem Gotte wie dem Geist nicht eine geweihte Wohnung, +sondern nur einen geweihten Raum anzuweisen, als der Etrusker schon +begonnen hatte, das Wohnhaus kuenstlerisch umzubilden und nach dem +Muster des menschlichen Wohnhauses auch dem Gotte einen Tempel und +dem Geist ein Grabgemach zu errichten. Dass man in Latium zu solchen +Luxusbauten erst unter etruskischem Einfluss vorschritt, beweist die +Bezeichnung des aeltesten Tempelbau- und des aeltesten Hausbaustils als +tuscanischer ^10. Was den Charakter dieser Uebertragung anlangt, so ahmt +der griechische Tempel wohl auch die allgemeinen Umrisse des Zeltes oder +des Wohnhauses nach; aber er ist wesentlich von Quadern gebaut und +mit Ziegeln gedeckt, und in dem durch den Stein und den gebrannten +Ton bestimmten Verhaeltnissen haben sich fuer ihn die Gesetze der +Notwendigkeit und der Schoenheit entwickelt. Dem Etrusker dagegen blieb +der scharfe griechische Gegensatz zwischen der von Holz +hergerichteten Menschen- und der steinernen Goetterwohnung fremd; die +Eigentuemlichkeiten des tuscanischen Tempels: der mehr dem Quadrat +sich naehernde Grundriss, der hoehere Giebel, die groessere Weite +der Zwischenraeume zwischen den Saeulen, vor allem die gesteigerte +Schraegung und das auffallende Vortreten der Dachbalkenkoepfe ueber die +tragenden Saeulen gehen saemtlich aus der groesseren Annaeherung des +Tempels an das Wohnhaus und aus den Eigentuemlichkeiten des Holzbaues +hervor. --------------------------------------------------------- ^9 +Dieser Art sind die Servianischen Mauern gewesen. Sie bestehen teils +aus einer Verstaerkung der Huegelabhaenge durch vorgelegte bis zu vier +Metern starke Futtermauern, teils in den Zwischenraeumen, vor allem am +Viminal und Quirinal, wo vom Esquilinischen bis zum Collinischen Tore +die natuerliche Verteidigung fehlte, aus einem Erdwall, welcher nach +aussen durch eine aehnliche Futtermauer abgeschlossen wird. Auf diesen +Futtermauern ruhte die Brustwehr. Ein Graben, nach zuverlaessigen +Berichten der Alten 30 Fuss tief und 100 Fuss breit, zog sich vor dem +Wall hin, zu dem die Erde aus eben diesem Graben genommen war. Die +Brustwehr hat sich nirgends erhalten; von den Futtermauern sind +in neuerer Zeit ausgedehnte Ueberreste zum Vorschein gekommen. +Die Tuffbloecke derselben sind im laenglichen Rechteck behauen, +durchschnittlich 60 Zentimeter (= 2 roem. Fuss) hoch und breit, waehrend +die Laenge von 70 Zentimetern bis zu drei Metern wechselt, und +ohne Anwendung von Moertel, abwechselnd mit den Lang- und mit den +Schmalseiten nach aussen, in mehreren Reihen nebeneinander geschichtet. +Der im Jahre 1862 in der Villa Negroni aufgedeckte Teil des +Servianischen Walls am Viminalischen Tor ruht auf einem Fundament +gewaltiger Tuffbloecke von drei bis vier Metern Hoehe und Breite, auf +welchem dann aus Bloecken von demselben Material und derselben Groesse, +wie sie bei der Mauer sonst verwandt waren, die Aussenmauer sich erhob. +Der dahinter aufgeschuettete Erdwall scheint auf der oberen Flaeche eine +Breite bis zu etwa dreizehn Metern oder reichlich 40 roem. Fuss, die +ganze Mauerwehr mit Einrechnung der Aussenmauer von Quadern eine Breite +bis zu fuenfzehn Metern oder 50 roem. Fuss gehabt zu haben. Die Stuecke +aus Peperinbloecken, welche mit eisernen Klammern verbunden sind, +sind erst bei spaeteren Ausbesserungsarbeiten hinzugekommen. Den +Servianischen wesentlich gleichartig sind die in der Vigna Nussiner am +Abhang des Palatins nach der Kapitolseite und an anderen Punkten des +Palatin aufgefundenen Mauern, die von Jordan (Topographie der Stadt Rom +im Altertum. Bd. 2. Berlin 1885, S. 173) wahrscheinlich mit Recht fuer +Ueberreste der Burgmauer des palatinischen Rom erklaert worden sind. +^10 Ratio Tuscanica; cavum aedium Tuscanicum. +----------------------------------------------------- Die bildenden und +zeichnenden Kuenste sind juenger als die Architektur; das Haus muss erst +gebaut sein, ehe man daran geht, Giebel und Waende zu schmuecken. Es ist +nicht wahrscheinlich, dass diese Kuenste in Italien schon waehrend der +roemischen Koenigszeit recht in Aufnahme gekommen sind; nur in Etrurien, +wo Handel und Seeraub frueh grosse Reichtuemer konzentrierten, wird die +Kunst oder, wenn man lieber will, das Handwerk in fruehester Zeit Fuss +gefasst haben. Die griechische Kunst, wie sie auf Etrurien gewirkt hat, +stand, wie ihr Abbild beweist, noch auf einer sehr primitiven Stufe +und es moegen wohl die Etrusker in nicht viel spaeterer Zeit von den +Griechen gelernt haben, in Ton und Metall zu arbeiten, als diejenige +war, in der sie das Alphabet von ihnen entlehnten. Von etruskischer +Kunstfertigkeit dieser Epoche geben die Silbermuenzen von Populonia, +fast die einzigen mit einiger Sicherheit dieser Epoche zuzuweisenden +Arbeiten, nicht gerade einen hohen Begriff; doch moegen von den +etruskischen Bronzewerken, welche die spaeteren Kunstkenner so hoch +stellten, die besten eben dieser Urzeit angehoert haben, und auch die +etruskischen Terrakotten koennen nicht ganz gering gewesen sein, da die +aeltesten in den roemischen Tempeln aufgestellten Werke aus gebrannter +Erde, die Bildsaeule des kapitolinischen Jupiter und das Viergespann auf +seinem Dache, in Veii bestellt worden waren und die grossen derartigen +Aufsaetze auf den Tempeldaechern ueberhaupt bei den spaeteren Roemern +als "tuscanische Werke" gingen. Dagegen war bei den Italikern, nicht +bloss bei den sabellischen Staemmen, sondern selbst bei den Latinern, +das eigene Bilden und Zeichnen in dieser Zeit noch erst im Entstehen. +Die bedeutendsten Kunstwerke scheinen im Auslande gearbeitet worden zu +sein. Der angeblich in Veii verfertigten Tonbilder wurde schon gedacht; +dass in Etrurien verfertigte und mit etruskischen Inschriften versehene +Bronzearbeiten wenn nicht in Latium ueberhaupt, doch mindestens in +Praeneste gangbar waren, haben die neuesten Ausgrabungen bewiesen. Das +Bild der Diana in dem roemisch-latinischen Bundestempel auf dem Aventin, +welches als das aelteste Goetterbild in Rom galt ^11, glich genau dem +massaliotischen der ephesischen Artetuis und war vielleicht in Elea +oder Massalia gearbeitet. Es sind fast allein die seit alter Zeit in Rom +vorhandenen Zuenfte der Toepfer, Kupfer- und Goldschmiede, welche das +Vorhandensein eigenen Bildens und Zeichnens daselbst beweisen; von +ihrem Kunststandpunkt aber ist es nicht mehr moeglich, eine konkrete +Vorstellung zu gewinnen. Versuchen wir aus den Archiven aeltester +Kunstueberlieferung und Kunstuebung geschichtliche Resultate zu +gewinnen, so ist zunaechst offenbar, dass die italische Kunst ebenso wie +italisches Mass und italische Schrift nicht unter phoenikischem, sondern +ausschliesslich unter hellenischem Einfluss sich entwickelt hat. Es ist +nicht eine einzige unter den italischen Kunstrichtungen, die nicht in +der altgriechischen Kunst ihr bestimmtes Musterbild faende, und +insofern hat die Sage ganz recht, wenn sie die Verfertigung der bemalten +Tonbilder, ohne Zweifel der aeltesten Kunstart, in Italien zurueckfuehrt +auf die drei griechischen Kuenstler: den "Bildner", "Ordner" und +"Zeichner", Eucheir, Diopos und Eugrammos, obwohl es mehr als +zweifelhaft ist, dass diese Kunst zunaechst von Korinth und zunaechst +nach Tarquinii kam. Von unmittelbarer Nachahmung orientalischer +Muster findet sich ebensowenig eine Spur als von einer selbstaendig +entwickelten Kunstform; wenn die etruskischen Steinschneider an der +urspruenglich aegyptischen Kaefer- oder Skarabaeenform festhielten, +so sind doch auch die Skarabaeen in Griechenland in sehr frueher Zeit +nachgeschnitten worden, wie denn ein solcher Kaeferstein mit sehr alter +griechischer Inschrift sich in Aegina gefunden hat, und koennen also +den Etruskern recht wohl durch die Griechen zugekommen sein. Von +dem Phoeniker mochte man kaufen; man lernte nur von dem Griechen. +-------------------------------------------------------- ^11 Wenn Varro +(bei Aug. civ. 4, 31, vgl. Plut. Num. 8) sagt, dass die Roemer mehr als +170 Jahre die Goetter ohne Bilder verehrt haetten, so denkt er offenbar +an dies uralte Schnitzbild, welches nach der konventionellen Chronologie +zwischen 176 und 219 (578 und 535) der Stadt dediziert und ohne Zweifel +das erste Goetterbild war, dessen Weihung die dem Varro +vorliegenden Quellen erwaehnten. Vgl. oben 1, 230. +------------------------------------------------------ Auf die weitere +Frage, von welchem griechischen Stamm den Etruskern die Kunstmuster +zunaechst zugekommen sind, laesst sich eine kategorische Antwort +nicht geben; doch bestehen bemerkenswerte Beziehungen zwischen der +etruskischen und der aeltesten attischen Kunst. Die drei Kunstformen, +die in Etrurien wenigstens spaeterhin in grosser, in Griechenland nur in +sehr beschraenkter Ausdehnung geuebt worden sind, die Grabmalerei, +die Spiegelzeichnung und die Steinschneidekunst, sind bis jetzt auf +griechischem Boden einzig in Athen und Aegina beobachtet worden. +Der tuskische Tempel entspricht genau weder dem dorischen noch dem +ionischen; aber in den wichtigsten Unterscheidungsmomenten, in dem um +die Cella herumgefuehrten Saeulengang sowie in der Unterlegung eines +besonderen Postaments unter jede einzelne Saeule, folgt der etruskische +Stil dem juengeren ionischen; und eben der noch vom dorischen Element +durchdrungene ionisch-attische Baustil steht in der allgemeinen Anlage +unter allen griechischen dem tuskischen am naechsten. Fuer Latium +mangelt es so gut wie ganz an sicheren kunstgeschichtlichen +Verkehrsspuren; wenn aber, wie sich dies ja genau genommen von selbst +versteht, die allgemeinen Handels- und Verkehrsbeziehungen auch fuer die +Kunstmuster entscheidend gewesen sind, so kann mit Sicherheit angenommen +werden, dass die kampanischen und sizilischen Hellenen wie im Alphabet +so auch in der Kunst die Lehrmeister Latiums gewesen sind; und +die Analogie der aventinischen Diana mit der ephesischen Artemis +widerspricht dem wenigstens nicht. Daneben war denn natuerlich die +aeltere etruskische Kunst auch fuer Latium Muster. Den sabellischen +Staemmen ist wie das griechische Alphabet so auch die griechische +Bau- und Bildkunst wenn ueberhaupt doch nur durch Vermittlung der +westlicheren italischen Staemme nahegetreten. Wenn aber endlich ueber +die Kunstbegabung der verschiedenen italischen Nationen ein Urteil +gefaellt werden soll, so ist schon hier ersichtlich, was freilich in +den spaeteren Stadien der Kunstgeschichte noch bei weitem deutlicher +hervortritt, dass die Etrusker wohl frueher zur Kunstuebung gelangt sind +und massenhafter und reicher gearbeitet haben, dagegen ihre Werke hinter +den latinischen und sabellischen an Zweckrichtigkeit und Nuetzlichkeit +nicht minder wie an Geist und Schoenheit zurueckstehen. Es zeigt sich +dies allerdings fuer jetzt nur noch in der Architektur. Der ebenso +zweckmaessige wie schoene polygone Mauerbau ist in Latium und dem +dahinterliegenden Binnenland haeufig, in Etrurien selten und nicht +einmal Caeres Mauern sind aus vieleckigen Bloecken geschichtet. Selbst +in der auch kunstgeschichtlich merkwuerdigen religioesen Hervorhebung +des Bogens und der Bruecke in Latium ist es wohl erlaubt, die Anfaenge +der spaeteren roemischen Aquaedukte und roemischen Konsularstrassen +zu erkennen. Dagegen haben die Etrusker den hellenischen Prachtbau +wiederholt, aber auch verdorben, indem sie die fuer den Steinbau +festgestellten Gesetze nicht durchaus geschickt auf den Holzbau +uebertrugen und durch das tief hinabgehende Dach und die weiten +Saeulenzwischenraeume ihrem Gotteshaus, mit einem alten Baumeister zu +reden, "ein breites, niedriges, sperriges und schwerfaelliges Ansehen" +gegeben haben. Die Latiner haben aus der reichen Fuelle der griechischen +Kunst nur sehr weniges ihrem energisch realistischen Sinne kongenial +gefunden, aber was sie annahmen, der Idee nach und innerlich sich +angeeignet und in der Entwicklung des polygonen Mauerbaus vielleicht +ihre Lehrmeister uebertroffen; die etruskische Kunst ist ein +merkwuerdiges Zeugnis handwerksmaessig angeeigneter und handwerksmaessig +festgehaltener Fertigkeiten, aber so wenig wie die chinesische ein +Zeugnis auch nur genialer Rezeptivitaet. Wie man sich auch straeuben +mag, so gut wie man laengst aufgehoert hat, die griechische Kunst aus +der etruskischen abzuleiten, wird man sich auch noch entschliessen +muessen, in der Geschichte der italischen Kunst die Etrusker aus der +ersten in die letzte Stelle zu versetzen. + + + + +End of the Project Gutenberg Etext of Römische Geschichte Book 1 by +Theodor Mommsen + + |
