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| author | nfenwick <nfenwick@pglaf.org> | 2025-02-05 22:15:46 -0800 |
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If you are not located in the United States, you'll have -to check the laws of the country where you are located before using this ebook. - - - -Title: Der Kollektivismus und die soziale Monarchie - -Author: Joseph von Neupauer - -Release Date: May 21, 2016 [EBook #52117] - -Language: German - -Character set encoding: ISO-8859-1 - -*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DER KOLLEKTIVISMUS *** - - - - -Produced by Jana Srna, Franz L Kuhlmann, Norbert H. Langkau -and the Online Distributed Proofreading Team at -http://www.pgdp.net - - - - - - - +--------------------------------------------------------------------+ - | Anmerkungen zur Transkription | - | | - | Die Markierung mit Gleichheitszeichen ( = ) zeigt eine "gesperrte" | - | Phrase zur Hervorhebung an, das Einfassen mit Unterstrichen ( _ ) | - | die Verwendung einer anderen Schriftart (Antiqua) für Phrasen in | - | einer Fremdsprache (lateinisch, englisch, französisch) im Original.| - | Tilden ( ~ ) markieren fettgedruckte Passagen. 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Im | - | Original fehlt diese Überschrift. | - | | - | In Kapitel VI, Abschnitt 8. e) ist die Verteilung des fortlaufenden| - | Textes und der Tabellen geringfügig verändert, indem wenige | - | Textzeilen zwischen einem Seitenkopf oder -fuß und Tabelle der | - | vorhergehenden oder folgenden Seite zugeordnet sind. | - | | - | Zeichensetzung und typographische Fehler wurden stillschweigend | - | korrigiert | - +--------------------------------------------------------------------+ - -[Illustration: - - It is better to fight for the - good, than to rail at the ill. - Neupauer] - - - - - Der Kollektivismus und - die soziale Monarchie - - - - - Dr. Joseph R. v. Neupauer - - Der Kollektivismus und - die soziale Monarchie - - - - - =Motto:= - - Nach Sidney Whitman sagte Bismarck - einmal: Wenn ich die Gestalt wählen könnte, - in der ich noch einmal leben möchte, weiß - ich nicht, ob ich nicht ganz gerne eine - Ameise sein würde. Jede Ameise muß - arbeiten, ein nützliches Leben führen, jede - Ameise ist fleißig. Da gibt es vollkommene - Subordination, Disziplin und Ordnung. Sie - sind glücklich, denn sie arbeiten. - - [Illustration] - - Dresden 1909 -- Richard Lincke - - - - - =Alle Rechte vorbehalten.= - - Unbefugter Nachdruck wird gerichtlich verfolgt. - - _Copyright 1909 by E. Pierson's Verlag._ - - Druck von E. Pierson's Verlag (Richard Lincke), Dresden. - - - - -Inhaltsverzeichnis. - - - Seite - - =Einleitung= IX - - I. Die kollektivistische Gesellschaftsordnung in ihren - allgemeinsten Umrissen und die Rechtsgrundsätze, nach - welchen sie ins Leben einzuführen und nach ihrer - Einführung die Verwaltung zu führen sein wird 1 - - II. Das kollektivistische Rechtssubjekt 16 - - III. Die Verfassung eines kollektivistischen Staates 20 - - 1. Allgemeines 20 - - 2. Das souveräne Volk 21 - - 3. Das Stimm- und Wahlrecht. Form der Ausübung 24 - - 4. Wahlen 28 - - 5. Das Objekt der Volksbeschlüsse 30 - - 6. Die Erhaltung der Staatseinheit 32 - - IV. Die Monarchie und der Adel 34 - - V. Die Beamtenorganisation 41 - - 1. Der Verwaltungsorganismus. Detailverwaltungsämter 41 - - 2. Der ärztliche Dienst 50 - - 3. a) Der Erziehungs- und Unterrichtsdienst 58 - - b) Höherer Unterricht 61 - - c) Die Akademie 64 - - VI. Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe 67 - - 1. Die Wohnungsansiedelungen 67 - - a) Urgemeinden oder Dörfer 67 - - b) Die Bezirksvororte 70 - - c) Die städtischen Ansiedlungen 71 - - 2. Die Verteilung der Bevölkerung 73 - - 3. Die Evidenthaltung der Bevölkerung 77 - - 4. Die Kommunikationen 78 - - a) Eisenbahnen, Schiffahrt 78 - - 1. Ihre Benützung für allgemeine Zwecke 79 - - 2. Ihre Benützung für Zwecke des Einzelnen 81 - - b) Automobile 84 - - 5. Telegraph und Telephon 85 - - a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine - Zwecke 85 - - b) Ihre Benützung für die Zwecke des Einzelnen 88 - - 6. Die Post 89 - - 7. Tagesblätter der Verwaltung 91 - - 8. Die Verrechnung und Statistik 94 - - a) Ihre Aufgabe 94 - - b) Die Bevölkerungsstatistik 95 - - c) Die Güter- und Verkehrsstatistik 96 - - d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und - Statistik 98 - - e) Beispiele von statistischen Tabellen 100 - - VII. Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und - natürliche Veredlung des Volkes 126 - - 1. Die Bevölkerungspolitik 126 - - 2. Ehe, Familie, Elternrecht, Wahlmütter, Anteil des - Staates an der Erziehung 136 - - 3. Geschlechtliche Sittlichkeit. Freie Liebe 146 - - 4. Die Frauenkurie 155 - - 5. Die Erziehung 158 - - a) Pflichten des Staates der Jugend gegenüber 158 - - b) Erziehungsorgane 161 - - c) Die physische Erziehung 166 - - d) Intellektuelle Erziehung 169 - - e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter 171 - - f) Der Elementarunterricht. In Österreich der - Unterricht in einer zweiten Sprache des Reiches 172 - - g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde - Sprachen 175 - - h) Andere Anstalten zur Volkserziehung. 1.-13. 176 - - i) Ethische Erziehung. 1.-10. 183 - - 6. Die Rechtspflege 191 - - VIII. Der Kollektivismus und der allgemeine Fortschritt 194 - - 1. Fortbildung 194 - - 2. Das Vereinswesen 196 - - 3. Die Sammlungen 202 - - 4. Zeitschriften, Bücher, Bibliotheken 203 - - a) Die Presse für Staats- und allgemeine - Angelegenheiten 204 - - b) Die Fachpresse 207 - - c) Die Unterhaltungspresse und schöne Literatur 208 - - d) Bücher 209 - - 1. Die wissenschaftliche Literatur 209 - - 2. Poesie und schöne Literatur 211 - - e) Bibliotheken 215 - - 5. Die Verteilung der Konsumtibilien 217 - - 6. Die Forschung 221 - - 7. Die Kunst 221 - - a) Schöpferische Kunst 222 - - b) Kunstreproduktion 224 - - c) Das Kunstgewerbe 224 - - 8. Die technische Erfindung 225 - - 9. Die Anerkennung der Verdienste höheren Grades im - Kollektivstaate 231 - - a) Das Arbeitsleitungsrecht 233 - - b) Ehrenvorzüge 234 - - c) Das Vorrecht der Wahl 235 - - d) Vorzüge in Beziehung auf die Wohnung 236 - - e) Vorzüge in Beziehung auf Kleidung 237 - - f) Vorzüge in Beziehung auf Nahrung 237 - - g) Das Vorrecht in Beziehung auf einen eigenen - Hausstand 238 - - h) Vorrechte in Beziehung auf Geselligkeit 239 - - i) Vorrechte in Beziehung auf Konzerte, Theater 240 - - k) Reisen im In- und Auslande 240 - - l) Das Vorrecht in Beziehung auf die in VIII, 5, - geschilderten Verteilungen 240 - - m) Das Vorrecht der Arbeitsfreiheit 240 - - n) Das Vorrecht der freien Wahl des Domizils 241 - - o) Andere berufsmäßige Vorrechte 242 - - p) Das Vorrecht, Pferde, Wagen und Automobile zu - halten 242 - - 10. Religion, Kultus, Festlichkeiten 247 - - 11. Die Wettbewerbungen, Glücksspiele 254 - - 12. Nachweis der Ökonomie der in diesem Werke - vorgeschlagenen Organisation des Verteilungs-, - Sanitäts- und Unterrichtsdienstes 255 - - IX. Darstellung der Befriedigung der wichtigsten - Bedürfnisse des Volkes im Kollektivstaat 262 - - 1. Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses 262 - - 2. Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses 273 - - 3. Bekleidung 275 - - 4. Die sonstigen Bedürfnisse außer Wohnung, Nahrung - und Kleidung 276 - - X. Die Sachproduktion im Kollektivstaate 278 - - 1. Die Kultur der Zerealien 281 - - 2. Der Futterbau 283 - - 3. Die Viehzucht 284 - - 4. Kleinvieh und Geflügelzucht 288 - - 5. Wasserwirtschaft 289 - - XI. Die Verteilung im Kollektivstaate 292 - - 1. Die Verteilung der Arbeit 292 - - a) Der Arbeitstag 293 - - b) Sonntag, Feiertage, Ferien 296 - - c) Arbeitsbefreiung 297 - - d) Arbeitszuweisung 298 - - 2. Die Verteilung der Güter 301 - - XII. Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande 303 - - 1. Der Güteraustausch 303 - - 2. Der Reiseverkehr 305 - - 3. Die Aus- und Einwanderung 307 - - 4. Politische Beziehungen und Landesverteidigung 311 - - XIII. Vorteile und Nachteile des Kollektivismus 317 - - XIV. Umwandlung der Staaten zur Einführung der - kollektivistischen Gesellschaftsordnung 333 - - - - -Einleitung. - - -In einer Rede des österreichischen Ministerpräsidenten Baron Beck im -österreichischen Herrenhause vom 24. Juli 1907 sagt derselbe: - -»Damit hat sich eines der wichtigsten Staatsprobleme auf die -Tagesordnung gestellt. Dieses Problem ist: ein richtiges Gleichgewicht -herzustellen zwischen dem erwachten Selbstbewußtsein breiter -Volksschichten und den unerläßlichen Forderungen, die im Interesse -kraftvoller Durchführung des Staatswillens und der sicheren Erreichung -der Staatszwecke erhoben werden müssen. Das sind die zwei Pole, -zwischen denen sich das öffentliche Leben bewegt und zwischen denen -die Ausgleichung gefunden werden muß. Soll die Monarchie ihrer -geschichtlichen Stellung gerecht werden, dann muß sie unter ihre -Aufgaben an oberster Stelle die soziale Fürsorge für die breiten -Schichten der Bevölkerung aufnehmen. Ich für meinen Teil glaube, -daß ein gesunder sozialer Fortschritt und die ruhige Entwickelung zu -einem wahrhaft modernen Staat, =der seinem Wesen nach Wirtschaftsstaat -und soziale Fürsorgeanstalt sein muß, nicht nur neben einer starken -monarchischen Gewalt, sondern gerade mit ihr und durch sie möglich -ist=. - -Ich begrüße es, daß unserem alten, ehrwürdigen Staatsgebilde die -Aufgabe geworden ist, den hervorragenden Beruf der Monarchie für die -modernen sozialen Aufgaben darzutun. Mit Zuversicht in die Zukunft -blickend, dürfen wir die neue Bahn betreten in der festen Überzeugung, -daß unser geliebtes Vaterland nicht nur den gewaltigen Problemen der -Neuzeit sich gewachsen zeigen, sondern gerade an diesen gesteigerten -Aufgaben wieder seine unverwüstliche, ewig blühende Lebenskraft -erweisen wird. Für diese Aufgaben erbitte ich mir die Autorität des -hohen Hauses und da ich mich mit ihm eins weiß in dem Gedanken an eine -machtvolle Monarchie, so hoffe ich, daß meiner Bitte die Erfüllung -nicht versagt bleiben wird.« - -Nicht irre machen darf uns, daß der ehemalige Ministerpräsident Baron -Beck so große Ideen angekündet, dann aber nicht das Geringste getan -hat, um die Verwirklichung dieser Ideen vorzubereiten und um den Staat -in einen »wahrhaft modernen Staat«, in einen »Wirtschaftsstaat«, in -eine »soziale Fürsorgeanstalt« umzugestalten. Denn die österreichischen -Staatsmänner vermögen gar wenig. Da aber Österreich auf keine Weise -zur Ruhe kommen kann, so lange es sich in den ausgefahrenen Geleisen -der Individualwirtschaft fortbewegt, können wir mit Sicherheit darauf -rechnen, daß die österreichische Staatskunst sich doch eines Tages -dieses Ideals bemächtigen wird. - -Diese Worte zeigen, daß die österreichische Regierung der Monarchie und -insbesondere den Habsburgern die Sendung vindiziert, neue staatliche -Grundlagen zu schaffen und Aufgaben zu lösen, die ohne Staatsomnipotenz -nicht gelöst werden können. - -Diese Ideen sind in belletristischer Form bereits in meinem Romane -»Österreich im Jahre 2020« zum Ausdrucke gekommen und in diesem Werke -werden sie philosophisch, volkswirtschaftlich und staatspolitisch -dargelegt. Die Intelligenz muß sich derselben bemächtigen, weil sie nur -durch Mitarbeit an der bevorstehenden Umgestaltung sicherstellen kann, -daß diese Umgestaltung auch den höheren Interessen, der Kunst, der -Forschung und dem technischen Fortschritte zugute kommen wird, während -die sozialdemokratische Partei, in dogmatische Irrtümer verrannt, uns -der sozialen Revolution und damit der Anarchie entgegentreibt und, -wenngleich gegen ihren Willen, die ganze Kultur in Frage stellt. - - - - -I. - -Die kollektivistische Gesellschaftsordnung in ihren allgemeinsten -Umrissen und die Rechtsgrundsätze, nach welchen sie ins Leben -einzuführen und nach ihrer Einführung die Verwaltung zu führen sein -wird. - - -Ich bin bei meinen Untersuchungen des sozialen Problems folgenden -Weg gegangen. Ich habe mir vorgestellt, daß der Staat wirtschaftlich -allmächtig geworden sei. Er sei Alleineigentümer allen Besitzes, er -allein =kann= Arbeit geben, er allein produziert und wird Eigentümer -der durch Arbeit erzeugten Güter, von ihm allein kann man Güter, also -vor allem den Unterhalt, aber auch alles andere, was wir brauchen, -erlangen, und nun stellte ich mir vor, wie er die vorhandenen -Arbeitskräfte verteilen, was er produzieren und wie er über die von -der Natur freiwillig gebotenen und die durch Arbeit erzeugten Güter -verfügen würde. Ich betrachtete den Umsatz von Arbeitskräften und -Gütern =so=, wie er sich bei gänzlicher Aufhebung des Privateigentums -und der Geldwirtschaft, also bei ausnahmsloser Naturalwirtschaft -gestalten müßte, und indem ich dieses Prinzip auf die ganze Produktion -und auf die ganze Güterverteilung anwendete, mußte offenbar jeder -Übelstand, der damit verbunden wäre, und jede Undurchführbarkeit -einer Anwendung des Prinzips auf irgend einen Teil der Produktion -oder Verteilung an den Tag kommen. Da der Staat zunächst Eigentümer -aller Güter wird und die Einzelnen nur von ihm etwas erlangen können, -mußte die Frage immer zur Untersuchung kommen, in welchen Fällen der -Staat das Eigentum zu gunsten des Einzelnen aufgeben müsse, damit der -Verteilungszweck erreicht werden kann und es ergab sich, daß nur dann -das Staatseigentum aufgegeben werden muß, wenn die Güter dem Einzelnen -zum Verbrauche für seine Person überlassen werden müssen. Das ist bei -der Nahrung unzweifelhaft der Fall, niemals aber beim Verbrauche für -die Zwecke der Gütererzeugung, welche ja der Staat für seine eigene -Rechnung betreibt, wodurch sich also Güter der einen Art in Güter der -andern Art verwandeln, wobei aber darum doch die einen und die anderen -Staatseigentum bleiben. - -Würde man Teile der Produktion den Einzelnen für ihre persönlichen -Zwecke überlassen, wie beim Verkochen von Nahrungsmitteln im -Familienhaushalte, so würde eine Eigentumsübertragung zu diesem Ende -stattfinden müssen. Allein ich nahm als die Regel an, daß der Staat -auch die Speisenbereitung für Rechnung der Gesamtheit betreibt und -daß also erst beim Verzehren der gekochten Speisen das Staatseigentum -aufgegeben werden muß. Ausnahmen zugunsten Einzelner kommen vorläufig -nicht in Betracht. - -Gegenstände, die nicht durch Verbrauch sondern durch Benützung dem -Einzelnen dienstbar gemacht werden, wie Kleider, Wäsche, Mobilien, -Bücher, Instrumente, bedürfen keiner Eigentumsübertragung, um in -=diese= Art der Konsumtion überzugehen und so wurde zunächst der -Grundsatz aufrecht erhalten, daß diese Gegenstände Staatseigentum -bleiben, also der Reihe nach mehreren Personen zum Gebrauche dienen -können, und, wenn sie unbrauchbar werden, wieder Material für die -Staatsproduktion liefern. Damit ist die =dauernde= Gebrauchszuweisung -immerhin vereinbar. - -Doch zeigt sich da, daß es Fälle gibt, in welchen der Einzelne bei -Gebrauchsgütern, ja selbst bei Produktionsmitteln das Recht haben -muß, nach seinem Gutdünken damit zu verfahren, weil er sonst in seiner -Freiheit zu sehr beschränkt wäre und weil sonst der Verteilungszweck, -die Wohlfahrt Aller, nicht erreicht würde. So ist es mir offenbar -nicht erlaubt, ein Stück Papier zu beschreiben, oder mit Zeichnungen -zu bedecken, welches fremdes Eigentum ist. Man könnte also keinen -Brief schreiben und viele andere persönliche Zwecke nicht erreichen, -wenn man immer nur über das verfügen dürfte, was man zu seiner -Ernährung verzehrt. Daraus folgt nun, daß eine gewisse Menge von sehr -mannigfaltigen Gütern zur Verteilung unter die Bevölkerung zu dem -Ende gelangen muß, damit der Einzelne damit machen kann, was er für -gut hält. Doch soll der Staat auch an diesen Stoffen und den daraus -hergestellten Dingen eine Art von Obereigentum behalten, damit keine -dem Staatswohl zuwiderlaufenden Zwecke verfolgt werden können und -damit der Staat in die Lage kommen soll, höhere Zwecke des Gemeinwesens -auch mit diesen Gütern zu verfolgen, wenn ein Anlaß vorliegt. So soll -er auf Briefe, die von einer historisch berühmten Persönlichkeit -herrühren, eine Art von Vorrecht haben, desgleichen auf Bilder, -Statuen, Manuskripte, die von einem Einzelnen nicht berufsmäßig, -also für Rechnung des Staates, sondern im freien Schaffen gemalt, -modelliert und verfaßt worden sind, insofern es im Gesamtinteresse -liegt, daß selbe erhalten, verwahrt und Allen zugänglich gemacht werden -können, was immerhin nicht ausschließt, daß das Privat=gebrauchs=recht -auf eine oder mehrere Generationen unbeschadet jenes Obereigentums -geduldet werden kann. Nur das Recht der Zerstörung könnte der -Staat verwehren, wenn ein wirklicher Wert geschaffen wurde und die -Staatsverwaltung das Obereigentum geltend zu machen erklärt hat. Auch -ist es unzweifelhaft, daß auf dem oben bezeichneten Wege auch Stoffe -zur Verteilung gelangen werden, welche man außerberuflich zu chemischen -Versuchen verwendet. Würden aber Gifte oder Explosivstoffe auf diese -Art hergestellt werden und ein schädlicher Gebrauch zu besorgen sein, -so muß dem Staate das Recht der Konfiskation der verteilten Stoffe -und der daraus hergestellten Produkte auf Grund seines Obereigentums -zustehen. Für die zur Verteilung gelangenden Stoffe, Mal- und Zeichen- -oder Schreibrequisiten, Gespinnste, Gewebe, Holz, Metalle, gesammelte -Naturprodukte, auch selbstgesammelte, schlage ich den Ausdruck -Konsumtibilien vor, weil den damit Beteiligten der Verbrauch freisteht, -obschon das Staatseigentum nie erlischt. Von dieser Verteilung wird in -VIII, 5, ausführlicher gesprochen. - -Diese Art des Staatseigentums und beziehungsweise Staatsobereigentums -bietet eine große Menge von Vorteilen. Der Eigentümer einer Sache -ist in einem solchen Staate nie zweifelhaft und darum ist Diebstahl -und Veruntreuung, außer zum persönlichen Verbrauche in ganz kleinen -Mengen, unmöglich. Der ganze Handelsumsatz -- nämlich durch Kauf und -Verkauf -- ist überflüssig und dadurch werden viele hunderttausende, -ja Millionen von Arbeitskräften für wichtigere Zwecke frei. Die -Benützung materieller Mittel zu verbrecherischen Zwecken wird -außerordentlich erschwert, wenn sie gleich nicht ganz unmöglich gemacht -werden kann. Endlich trifft jeder Zufall den Eigentümer, daher dieser -Grundsatz des ausnahmslosen Staatseigentums als Versicherung für den -Gebrauchsberechtigten wirkt, ein zufälliger Gewinn aber immer der -Gesamtheit zustatten kommt. - -Es wird sehr genau gezeigt werden, daß keine Art von wünschenswerter -Verteilung für Gebrauchs- und Verbrauchszwecke durch diese Grundsätze -erschwert oder vereitelt wird, vielmehr ist alles viel beweglicher, -jeder nicht gemeinschädliche Privatzweck viel leichter erreichbar -als dort, wo jeder Gebrauch oder Verbrauch eine Erwerbung und -Eigentumsübertragung voraussetzt. - -Eine besondere Sorgfalt wurde der Untersuchung der Frage gewidmet, wie -die Rechnungslegung und die Sicherstellung der gesetzmäßigen Gebarung -mit dem Staatseigentum und dem Staatseinkommen durchzuführen wäre und -es ist dieser Gegenstand in einem besonderen Kapitel erörtert worden. -Mit dem Geldverkehre hört auch die Geldverrechnung auf und es vertritt -die statistische Tabelle die Stelle unserer heutigen Kassenjournale. -Doch ist eine tägliche Statistik, wie sie von mir vorgeschlagen und in -VI, 8, e, exemplifiziert wird, nicht =nur= Statistik, also Feststellung -wirtschaftlicher Werte bei Ablauf einer längeren Periode, sondern -zugleich Ermittlung der kleinsten Bewegungsstufen. Sie verhält sich -zur heutigen Statistik wie das Journal zur Bilanz. Es wurde geprüft, -ob die Statistik aller schnell verbrauchten Güter, wie Milchprodukte, -Eier und das Fleisch geschlachteter Tiere, durch statistische Tabellen, -und zwar im Zusammenhange mit einer Statistik der Verteilung der -Bevölkerung dergestalt durch den Druck veröffentlicht werden könnte, -daß alle Produktion und Verbrauch dieser Güter =täglich allgemein -bekannt gemacht wird= und zwar in einem solchen Zusammenhange mit -dem Nachweise des Verpflegstandes einer jeden Gemeinde und eines -jeden Quartiers, daß jeder Volksgenosse sich über die Rechtmäßigkeit -dieser Verteilung jederzeit orientieren kann. Doch hat eine genaue -Prüfung, die ich mir jederzeit habe angelegen sein lassen, ergeben, -daß eine solche =tägliche= Veröffentlichung in einem Maße, daß jeder -Volksgenosse die Verteilung selbst prüfen kann, wahrscheinlich doch -einen zu großen Papierverbrauch zur Folge hätte. Man kann nämlich -ziemlich genau statistisch feststellen, wieviel das Volk pro Kopf und -Jahr im Ganzen an Papier verbraucht und wieviel davon durch solche -Veröffentlichungen verbraucht würde. Da zeigt sich nun, daß eine solche -Veröffentlichung in jenem Ausmaße, wie es wünschenswert erschiene, -vielleicht eine allzu große Belastung des Papierbudgets ergeben -könnte, daher zwar vorgeschlagen wird, daß für die Verwaltung und die -Bevölkerung eines jeden Bezirkes die statistischen Ausweise dieser -Art täglich abgeschlossen und schriftlich zur Prüfung aufgelegt werden -sollen, daß aber, wenn eine tägliche Veröffentlichung dieser Statistik -des Papierverbrauches wegen sich als untunlich erweisen sollte, nur die -Kreis-, Provinz- und Reichsstatistik täglich, die Bezirksstatistik aber -nur von Woche zu Woche allgemein und durch den Druck veröffentlicht -werden sollen. Das Nähere hierüber enthalten die Abschnitte VI, 7 und 8 -über das Zeitungswesen und die Statistik. - -Zum Zwecke der Beurteilung der Administration und des Arbeitsaufwandes -für Verwaltung, Erziehung, Volksunterricht und das Sanitätswesen -wurde angenommen, daß die Landgemeinden auf einen Bevölkerungsstand -von beiläufig tausend Köpfen gebracht, größere Gemeinden und Städte -aber in Quartiere von einer Bevölkerungszahl von beiläufig tausend -Köpfen geteilt werden sollen. Diese Verteilung der Bevölkerung und die -Verringerung der eigentlichen städtischen Bevölkerung auf höchstens -2-3% der Gesamtbevölkerung ist von unermeßlichen Vorteilen für die -Hygiene, die Landwirtschaft, die Verwaltung, die Volkserziehung, -den Volksunterricht und die Ökonomie. Und daraus ergibt sich nun -auch eine sehr genaue Übersicht, wieviele Personen in jenen Berufen -anzustellen sein werden und wie groß die Arbeitslast für die einzelnen -Angestellten sein wird. Nun ist zwar der angenommene Bevölkerungsstand -der Gemeinden und Quartiere keineswegs pedantisch festzuhalten, und -er wird auch innerhalb gewisser Grenzen schwanken, allein es wird -sich ergeben, daß der Verwaltung vielerlei Auswege zu Gebote stehen, -um eine sehr empfindliche Verschiebung hintanzuhalten. Die Aufhebung -des Privateigentums, welches den Domizilwechsel sehr erschwert, der -gemeinsame Staatsbetrieb und die leichtere Versetzbarkeit der nicht -produktiven Bevölkerung, dann die Notwendigkeit, in einem Staate -von 45 Millionen Bewohnern (ich nehme die Verhältnisse Österreichs -zur Grundlage) alljährlich dem Volkszuwachse entsprechend mindestens -200-300 Ortsgemeinden neu aufzubauen, werden immer eine Ausgleichung -des Bevölkerungsstandes der einzelnen Gemeinden und Quartiere -ermöglichen, wo es für die Verwaltung =ein Bedürfnis= ist. - -Die Notwendigkeit, alle Wohnungsansiedelungen nach und nach für die -Zwecke der Kollektivwirtschaft umzubauen, muß ins Auge gefaßt werden -und es ist davon in VI, 2, die Rede. Die Versorgung eines großen -Bruchteiles der Bevölkerung, welcher heute verkümmert und bei uns mehr -in Ställen haust, als in menschlichen Wohnungen, mit Wohnhäusern, die -Anpassung der Landwirtschaft an den Kollektivbetrieb, die Assanierung -vieler vernachlässigter Gemeinden, macht ohnehin viele Neubauten -notwendig und, da die Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung auch -nur nach und nach erfolgen und die Übergangsperiode auf 40-100 Jahre -veranschlagt werden kann, so ist der notwendige Bauaufwand wohl -zu bestreiten, besonders da viele verwendbare Baumaterialien und -Baubestandteile beim Abbruche der alten Bauten gewonnen werden. Hat -Nordamerika in weniger als hundert Jahren Wohnungen für 70 Millionen -Menschen bei rasch steigender Volkszahl und ohne Abbruchmaterialien -schaffen können, so muß ein Staat von 45 Millionen bei verhältnismäßig -stationärem Bevölkerungsstande den Bauaufwand für die notwendige -Umgestaltung in ein bis zwei Generationen aufzubringen vermögen. Der -Bauaufwand wird im kollektivistischen Staate dann aufzubringen sein, -wenn die Verwaltung ohne Vernachlässigung anderer Produktionszweige -so viele Prozente der verfügbaren Arbeitskräfte im Bauwesen verwenden -kann, als zur Bewältigung der festgesetzten Bauarbeiten innerhalb der -angenommenen Umgestaltungsperiode erforderlich sind. - -Die Forderung, daß der Staat zum Kollektivismus übergehe, wird -nicht aus Gefühlsduselei und Mitleid, aus Gerechtigkeitsgründen, -aufgestellt, =sondern aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen -Erwägungen und im Interesse der Kultur und des Fortschrittes=. Es -wird nur die Aufopferung eingebildeter Interessen gefordert und ich -erwarte sie nicht von der Güte der Einzelnen. Der Staat soll nur -die wirtschaftliche Macht schonungslos gebrauchen, die er bereits -besitzt, und er wird ohne Rechtsbruch zur Omnipotenz gelangen. Die -Rechtskontinuität muß gewahrt, die revolutionäre Umgestaltung muß -verhindert, jede Gewalt ohne Schwäche unterdrückt werden, aber Aufgabe -der Regierungen ist es, die hier angegebenen Ziele anzustreben. Die -Staatsmänner, welche diesen Zielen zustreben, werden sich ebenso sicher -finden, wie es nicht fehlen konnte, daß sich Staatsmänner fanden, die, -den Fürsten zum Trotze, die Einheit der deutschen Nation herbeiführten. - -Wer dieses Buch liest, wird sich überzeugen, daß unsere -Gesellschaftsordnung eine Maschine mit einem lächerlich hohen -Reibungskoeffizienten ist. - -Die Rechtsgrundsätze, von welchen ich für die =Umgestaltung= ausgehe, -sind folgende: - -Die Besitzenden, welche durch Mißbrauch ihres wirtschaftlichen -Übergewichtes Reichtümer angesammelt und die Besitzlosigkeit der -Massen herbeigeführt haben, können sich nicht darüber beschweren, -wenn der Staat seinerseits ihnen gegenüber sein wirtschaftliches -Übergewicht zur Geltung bringt und sie so expropriert, wie sie andere -expropriert haben. Ihr wirtschaftliches Übergewicht konnten sie -niemals erlangen, ohne Gesetze, welche die Staatsgewalt zu gunsten -des freien Vermögenserwerbes[1], zum Schutze des Privateigentumes -und zur Begründung eines Erbrechtes erlassen hat. Diese Gesetze zu -ändern, ist der Staat jederzeit berechtigt und dadurch kann der Prozeß -der Verstaatlichung des Besitzes beschleunigt werden. Wenn damit -nur stufenweise und langsam vorgegangen wird, so hat das nicht darin -seinen Grund, daß in einer sofortigen Einziehung des Besitzes gegen -zeitlich beschränkte Renten eine Rechtsverletzung läge, sondern daß es -nicht im Interesse des Staatswohles gelegen wäre, den Umbildungsprozeß -zu übereilen. Jede Art von Besteuerung bildet eine Verkürzung von -Privatinteressen und Privatbesitzrechten. Im öffentlichen Interesse -wurde das Besteuerungsrecht doch seit Jahrtausenden geübt und -die progressive Einkommensteuer, welche man längst für statthaft -erkannt hat, zeigt einen der vielen Wege, welche zur Erreichung des -angestrebten Zieles, die wirtschaftliche Macht des Staates auf Kosten -der Besitzenden zu erweitern, führen können. - - [1] Plato fordert die Beschränkung des freien Vermögenserwerbes - als eine erste Forderung der sozialen Wohlfahrt. Aber auch - viele Gesetze, welche die Beherrschten in Griechenland und - in Rom ertrotzten, waren auf Beschränkung des Rechtes des - Bodenerwerbs, auf Neuverteilung des mobilen Besitzes, auf - Schuldentilgung gerichtet und Julius Cäsar erließ durch - ein Gesetz den ärmeren Bürgern die Miete, welche sie für - ihre Wohnungen den Hausbesitzern schuldeten. - -Das sind die Rechtsgrundsätze, welche für die Umwandlung der -sozialen Zustände maßgebend sind. Diese Umwandlung ist kein Bruch -mit der Vergangenheit, sondern eine Entwickelung und Fortbildung der -bestehenden Zustände. Sie führt auch nicht im eigentlichen Sinne zur -=Aufhebung= des Privateigentums, wohl aber zu dessen =Aufsaugung= -zugunsten des wirtschaftlich Stärksten, des Staates und zur Erreichung -der höchsten ethischen Ziele und der Erfolg dieser Aufsaugung ist die -Zurückgewinnung eines verhältnismäßigen Anteiles am Volksvermögen für -jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft. - -Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit der Staatsomnipotenz, -welche der Verteilung von Arbeit und Gütern zugrunde liegen, sind -folgende: Wer Mitglied der staatlichen Gesellschaft werden und bleiben -will, und für die der staatlichen Erziehungsgewalt unterworfene -Jugend wird das vorausgesetzt, muß die Grundlagen dieser Gesellschaft -anerkennen und sich ihnen unterordnen. Wer aufhören will, dieser -Gesellschaft anzugehören, muß entweder auswandern, oder seinen Anteil -am staatlichen Gesamtbesitze absondern. Letzteres kann er nicht -wünschen, weil er neben einem so mächtigen wirtschaftlichen Körper -eine Sonderexistenz umsoweniger führen kann, als er von Jugend auf -an das Wohlleben des Kollektivismus gewöhnt ist. Eine Frage wäre, ob -man Auswanderern eine ihrem Anteil am Gesamtvermögen entsprechende -Summe hinauszahlen solle. Das Maß dieser Abfertigung könnte nach -Altersstufen und Berufskategorien in einen Tarif gebracht werden. -Diese Auseinandersetzung würde aber gesetzlich geregelt und ein -privatrechtlicher Anspruch niemals anerkannt werden. Die Hinauszahlung -einer Summe an =Auswanderer= wäre kein Bruch mit dem Prinzipe der -Naturalwirtschaft, die nur auf dem Territorium des Kollektivstaates, -nicht für seinen Verkehr mit auswärtigen Staaten gilt. Die Geldmittel -erwirbt der Kollektivstaat durch den Warenhandel mit Staaten, welche -Geldwirtschaft haben und durch den Fremdenverkehr mit Angehörigen -solcher Staaten. Wird es in Zukunft solche Staaten überhaupt nicht -mehr geben oder mit solchen kein auf Erwerb gerichteter Verkehr mehr -unterhalten, so könnte eine Abfertigung von Auswanderern nie anders, -als durch Zuweisung beweglicher Sachen erfolgen. - -Unter solchen Umständen, welche sowohl die Absonderung in -vermögensrechtlicher Beziehung als die Auswanderung mit Anspruch auf -Abfertigung ermöglichen, kann von einer Vergewaltigung oder unbilligen -Abhängigkeit, wie sie heute der Besitzlose zu tragen hat, niemals die -Rede sein. - -Für jene, die Staatsbürger sind und bleiben wollen, gelten folgende -Verteilungsgrundsätze: - -Da der verhältnismäßige Anteil des Einzelnen am Gesamtvermögen ohne -Arbeit zur Deckung des Lebensunterhaltes weitaus ungenügend ist, ist -jeder zur Arbeit verpflichtet, um zur Deckung des Gesamtaufwandes -beizutragen. An die Stelle der Steuerpflicht tritt im Kollektivstaat -die Arbeitspflicht. Die Erfüllung dieser Arbeitspflicht wird erzwungen, -wie der Militärdienst. Das Ausmaß der Minimalarbeitsschuldigkeit, sagen -wir achtstündige Arbeit an 300 Tagen im Jahre, und die Verteilung -der verschiedenen Arbeiten nach den Kräften und der Befähigung der -Arbeitsfähigen erfolgt nach dem Gesamtwillen. Der Einzelne wird, da er -nicht Eigentümer der Produktionsmittel, insbesondere der Naturquellen -ist, auch nicht Eigentümer der durch seine Arbeit hervorgebrachten -Güter. Diese fallen dem Staate zu, der sie zum Verbrauche, -beziehungsweise zum Gebrauche unter die Mitglieder der Gesellschaft -verteilt. Auch diese Verteilung erfolgt nach dem Gesamtwillen. Alle -Glieder der Gesellschaft haben zunächst, ob sie arbeiten können oder -nicht können, auch wenn sie von der Arbeit befreit sind, ein Recht auf -naturalwirtschaftliche Befriedigung aller ihrer Bedürfnisse nach dem -durch den Gesamtwillen festgesetzten Maßstabe. Ebenso werden alle jene -Kategorien von Arbeiten festgesetzt, welche der Staat von jedermann zu -beanspruchen berechtigt ist und jene, welche ein Sonderübereinkommen -zwischen dem Staat und den Arbeitern voraussetzen, sei es, daß die -Gefahren und Belästigungen einer Arbeit Anspruch auf Begünstigungen -gewähren, oder daß sich nicht jeder zu einem Berufe eignet. Im ersten -Falle werden den Berufen solche Begünstigungen eingeräumt, daß sich -eine genügende Anzahl von Freiwilligen meldet, im zweiten Falle setzt -der Staat die Bedingungen fest, unter welchen man die Zulassung zu -einem bestimmten Berufe erlangen kann, so z. B. Prüfungen, längere -erfolgreiche Vorbereitung oder Befähigungsnachweis. - -Von der staatlich geregelten Arbeit befreit sind folgende Kategorien -von Volksgenossen: - -1. =Die Arbeitsunfähigen.= Arbeitsunfähig sind die Kinder, die Kranken -und die Gebrechlichen aller Altersstufen. Diese Arbeitsbefreiung -ist aber eine begrenzte, denn der Kollektivstaat wird Viele -in seiner großen Organisation verwenden können, die in unserer -Gesellschaftsordnung wegen Gebrechen keine Arbeit finden. - -2. =Die Pensionierten.= Von der staatlich geregelten Arbeit befreit -sind nach dem vom Gesamtwillen festgesetzten Maßstab alle jene, -welche in ihrem Beruf die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht haben, -wenngleich sie noch arbeitsfähig sind. - -3. Auch =durch Geburt oder Verdienst= kann die Befreiung von jeder -staatlich geregelten Arbeit erlangt werden. Nach besonderen Gesetzen -können hervorragende Verdienste um das Volk auch vor Erreichung der -Altersgrenze mit Befreiung von aller staatlich geregelten Arbeit -belohnt werden. Das gilt insbesondere von sehr erfolgreichen Dichtern, -Künstlern, Forschern und Erfindern. Die Einräumung dieser Befreiung -erfolgt in der Regel durch die Staatsverwaltung, aber die Gesetze -können auch anders darüber verfügen und nach einem gewissen Turnus den -Gemeinden, oder Bezirken oder Kreisen die Befugnis einräumen, solche -Begünstigungen von Zeit zu Zeit je einer Person zu erteilen. - -Wer von Geburt aus von jeder geregelten Arbeit befreit ist, wird -gleichfalls durch die Gesetze bestimmt. Diese Begünstigung kann -durch die Gesetze eingeräumt werden den Mitgliedern einer Dynastie, -den Mitgliedern einer Anzahl von adeligen Familien, den Personen, -welche zur Beschleunigung des Umwandlungsprozesses ihr Vermögen von -einer gewissen Ausdehnung vor der Zeit abgetreten haben und ihren -Nachkommen. Die Gesetze können bestimmen, daß die durch Geburt -erworbene Arbeitsbefreiung an gewisse Beschränkungen gebunden ist und -daß sie nur einer beschränkten Anzahl von Nachkommen zustatten kommt, -sodaß z. B., wenn die Familienmitglieder der Dynastie über eine gewisse -Anzahl anwachsen, den überzähligen Mitgliedern diese Begünstigung -entzogen wird, sowie, daß nur jene Nachkommen der dynastischen Familie -diese Begünstigung genießen können, die einer monogamen Ehe zwischen -besonders geeigenschafteten Personen entspringen und dergl. - -Die Monarchie ist mit dem Kollektivismus durchaus vereinbar, -vorausgesetzt, daß auch die Dynastie dem allgemeinen Gesetze der -Eigentumslosigkeit und der Naturalwirtschaft unterworfen ist und daß -ihre verfassungsmäßige Stellung der Volkssouveränität keinen Abbruch -tut. - -Die Aufrechterhaltung der Monarchie wird sich insbesondere dort -empfehlen, wo sie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Einheit -notwendig erscheint. Damit im Zusammenhange kann auch der Fortbestand -einer Anzahl hochadeliger Familien entsprechend erscheinen, besonders -dann, wenn die Dynastie und jene Familien, welchen die Adelsqualität -zuerkannt wird, den Übergang in die neue Ordnung begünstigen, Staat -und Volk zu repräsentieren geeignet und sie den sozialen Frieden -zu schirmen bereit sind. Die ihnen zukommenden sozialen Funktionen -werden verfassungsgemäß zu ordnen sein. Die Gesetze können auch da -verhindern, daß die dem hohen Adel angehörigen Personen eine gewisse -Anzahl entweder in den einzelnen Familien oder im Ganzen übersteigen, -wenn sie bestimmen, daß die über diese Zahl geborenen Nachkommen der -Adelsvorzüge nicht teilhaftig werden. Daß der Dynastie und dem Hochadel -in einem Kollektivstaate ästhetische Aufgaben und eine soziale Stellung -eingeräumt werden können, welche im Interesse des gesamten Volkes -liegen und weder seiner Wohlfahrt noch seiner Freiheit abträglich -werden können, glaube ich in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« -klar gezeigt zu haben. - -Was die Personen und die Nachkommen jener Personen anbelangt, die nach -obigen Grundsätzen sich die Arbeitsbefreiung und demnach auch einen -prozentualen Anteil an Gütern und Genüssen für sich und ihre Nachkommen -gewissermaßen erkaufen, so wird diese wohl nur für eine gewisse Zahl -von Generationen bewilligt werden und dann erlöschen. Ihre Stellung -und die der monarchischen Familie und der Familien des Hochadels zum -Volke wäre eine verschiedene. Die letztgedachten Familien hätten eine -soziale Funktion zu erfüllen, die Nachkommen der Geldaristokraten aber -nicht, ihre Freiheit wäre absoluter. Darum würde diese Freiheit immer -unerträglicher werden, während die Ausnahmsstellung jener Familien, -wenn sie ihren Aufgaben gewachsen sind, immer mehr gerechtfertigt -scheinen wird. - -Der Rechtsgrundsatz der Festsetzung eines sehr hoch gegriffenen (etwa -90%igen) Versorgungsminimums für alle, auch die Arbeitsunfähigen, -rechtfertigt sich aus einem Versicherungsbedürfnisse der -Arbeitsfähigen, welche den Verlust ihrer Arbeitsfähigkeit jederzeit -zu fürchten haben. Die Opfer, die sie aus dem Ertrage ihrer Arbeit für -Arbeitsunfähige zu bringen haben, dienen also als Versicherungsprämie. -Aus demselben Grundsatze ist die Versorgung der Kinder und Alten -gerechtfertigt, denn die Arbeitsfähigen haben Ersatz zu leisten für -den eigenen Unterhalt und Erziehung in der Jugend durch die Tragung des -Versorgungs- und Erziehungsaufwandes für die nachwachsende Generation -und in der Versorgung der Alten leisten sie die Prämie für die eigene -Altersversorgung. Zur Versorgung der heranwachsenden Jugend haben nicht -nur die Eltern, sondern gleichermaßen die Kinderlosen beizutragen, -weil auch diese von der heranwachsenden Generation Altersversorgung -beanspruchen werden. Noch mehr Grund haben die Massen zur Entlohnung -der Hochverdienten, da sie die Früchte ihrer Leistungen genießen. -=Darum ist aber auch von einer Ausbeutung der Starken durch die -Schwachen keine Rede.= - -Trotz des sehr hoch gegriffenen Versorgungsminimums ist die Verteilung -so einzurichten, daß ein prozentuell zu bestimmender Teil des -Jahresproduktes und der persönlichen Dienstleistungen zur Entlohnung -höherer Verdienste, auch gemeiner Art, verwendet wird. Das wird am -besten in der Form der Schaffung von Dienstkategorien geschehen, -in welche man im Beförderungswege einrücken kann. Da keine anderen -Verdienste anerkannt werden, als solche, die dem gesamten Volke zum -Vorteil gereichen, so hat jeder Einzelne ein egoistisches Interesse, zu -dieser Entlohnung beizutragen. Es ist demnach auch keine Rede von einer -mechanischen Gleichheit zwischen allen Gliedern der Gesellschaft und -diese gehört auch nicht zum Wesen des Kollektivismus und zwar gerade -aus dem Grunde, weil die geplante Vermögensverwaltung das Wohl =Aller= -zu verwirklichen hat. - -Der Kollektivismus beschränkt sich nicht auf die Produktion und -Verteilung von Sachgütern, sondern er hat auch die Aufgabe, alle -Arten persönlicher Dienstleistungen sicher zu stellen und die -Sachgüterproduzenten und jene, die persönliche Dienste zu leisten -haben, in ein richtiges gegenseitiges Verhältnis zu bringen. - -Da jeder Einzelne von allen Berufsklassen Vorteile empfängt, wenn -ihm das auch oft nicht zum Bewußtsein kommt, so ist er auch allen -verpflichtet und den Austausch von Gütern und Dienstleistungen in einem -richtigen Verhältnisse zu ordnen, ist eine Hauptaufgabe der staatlichen -Verteilung. Das richtige Maß der Verteilung festzustellen dient als -Hauptgrundlage die ununterbrochene Ermittelung der Sterblichkeit in den -verschiedenen Berufsklassen. - -Da der Staat alle Kinder versorgt, steht ihm auch das Recht zu, auf -Ehe und Kindererzeugung gesetzgeberischen Einfluß zu üben und die -Fortpflanzung degenerierter und krankhafter Individuen zu unterdrücken. -Das wird in jenem Ausmaße zu geschehen haben, welches einer mäßigen -Vermehrung der Bevölkerung nicht im Wege steht. - -Es ist hier kein Grundsatz aufgestellt, der richtig angewendet nicht -im Interesse eines jeden einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft läge. -Da alle Güter an den Staat abgeliefert und alle Güter von ihm verteilt -werden und nirgends die vermeintliche Äquivalenz im Austausche zwischen -den Einzelnen, sondern allgemeine Verteilungsgrundsätze für den -Gütertausch maßgebend sind, entsteht eine enorme Vereinfachung der -Umsatz=arbeit=, wie insbesondere bei der Betrachtung der Funktionen der -Verteilungsbeamten und bei der Erörterung der statistischen Verrechnung -zur Evidenz gebracht werden wird. (Siehe V. 1, _Alinea_ »Dieser Beamte« -und VI. 8.) - -Das Schlagwort Utopie hat hier keine Berechtigung. Insofern es sich -um Zustände handelt, die nirgends und niemals waren, ist zwar, was ich -fordere, ein Nirgendwo, allein das gilt von allem, was die Entwicklung -bringt. Seit noch nicht hundert Jahren haben wir Eisenbahnen, -Telegraphen, elektrische Wunderwerke, die niemals vorher waren. Darum -wurde das Alles doch verwirklicht. Wer aber dergleichen hundert Jahre -vorher versprochen hätte, wäre ein Utopist gewesen, weil er nicht -wissen konnte, welche damals noch geheimen Kräfte die Erde birgt und -wie sie den Menschen dienstbar gemacht werden können. Allein was ich -verspreche, ist lediglich vom Willen der Menschen abhängig. Es setzt -keine neuen Wunder der Erfindung voraus, und rechnet auf nichts, was -nicht durchführbar wäre und es handelt sich nur um die Frage, ob wir -Grund haben, die Ausführung alles dessen, was ich empfehle, zu wollen -und ob es möglich sein wird, die widerstrebenden Elemente, welche heute -allerdings die Macht in der Hand haben, zu überwinden. Diese Frage wird -dort beleuchtet werden, wo die Wege besprochen werden, die in das neue -Land führen. - -Die großen Verbrechen unserer Zeit, die politische Zersetzung, die sich -überall, am stärksten in Österreich, bemerkbar macht, die furchtbaren -Hilfsmittel, welche staatsfeindliche Elemente zur Verfügung haben, ich -erinnere nur an die Zerstörungen in Salonichi im April 1903, beweisen, -daß neue Organisationen notwendig sind, will man die heutige Kultur -beschützen. So werden die Gedanken der Staatsmänner auf das gebracht -werden, was in dem von mir angedeuteten Sinne liegt. - -Zuerst folgt eine Besprechung der Verfassung und der Regierungsform, -der dauernden Einrichtungen mit Inbegriff der Populationsgesetze, -der Volkserziehung und des Volksunterrichtes, dann aller Zweige der -Verteilung der Arbeit, Güter und persönlichen Dienstleistungen. Sohin -erst sollen Vorteile und Nachteile des Kollektivismus erörtert werden -und zuletzt werden die schon jetzt erkennbaren Mittel vorgeschlagen, -welche die Umwandlung der Zustände bezwecken. - -Die umständliche Erörterung der dem Kollektivismus angepaßten -Organisation ist darum erforderlich, weil man sich klar werden muß, -ob ein so großer Wirtschaftskomplex rationell verwaltet werden kann. -Ist der Kollektivismus ausführbar und welche Umgestaltungen müssen -vorausgehen? - - - - -II. - -Das kollektivistische Rechtssubjekt. - - -Nicht leicht gibt es auf irgend einem Gebiete des menschlichen -Lebens so viel Unklarheit, wie auf dem Gebiete des Sozialismus. Die -Sozialisten wollen offenbar Produktion und Verteilung andere Grundlagen -geben, aber bestimmte Formen hat die Vorstellung von der zukünftigen -Gesellschaftsordnung nicht angenommen. Besonders ist der Begriff der -»Gesellschaft«, den man mit dem Begriffe »Staat« in Gegensatz setzt, -etwas ganz Nebelhaftes. Eine bestimmte Gestaltung hat die Gesellschaft -nur in den Köpfen der Freiländer angenommen. Sie fordern die Fortdauer -des Staates und sagen, der Staat müsse alle Produktionsmittel in seine -Gewalt bringen, Eigentümer aller Produktionsmittel werden, er dürfe -aber nicht selbst produzieren, sondern müsse die Produktionsmittel -den frei gebildeten Assoziationen zur Bewirtschaftung überlassen. Nur -für einige Produktionszweige gestatten die Freiländer die staatliche -Produktion und das Charakteristische der Freilandstheorie ist der -freie Anschluß eines jeden Individuums an eine oder mehrere der -bestehenden Genossenschaften. Solche Ideen haben auch manche Anhänger -des Anarchismus und manche sozialdemokratischen Theoretiker scheinen -auch an eine genossenschaftliche Organisation der Bewirtschaftung der -Produktionsmittel zu denken. Andere wieder scheinen sich die Kommune -oder Ortsgemeinde als souveräne wirtschaftliche Einheit zu denken. -Menger[2] geht von der Anschauung aus, die Vertreter der Ersetzung des -Staates durch die Gesellschaft meinten, daß alle Arbeitsorganisationen -aus Verträgen hervorgehen, und daß also die Gesetze durch Verträge -ersetzt werden sollen. - - [2] »Menger, Neue Staatslehre« pag. 226. Er spricht zwar - an dieser Stelle nur von den Anarchisten, aber es ist - klar, daß das von allen Wirtschaftsformen gilt, welche - genossenschaftliche Organisation zur Grundlage haben. - -Dieser Ruf, der Staat solle durch die Gesellschaft ersetzt werden, -beruht auf einem Grundirrtum der Sozialisten. Sie wollen dadurch -die Freiheit allen Gliedern des Volkes sichern. Allein solange es -ein Staatsterritorium, das heißt ein begrenztes Gebiet, auf dem -sich das wirtschaftliche Leben abspielt, gibt, gibt es einen Staat. -Der Staat hat Grenzen, er hat heimatsberechtigte Bewohner, er hat -eine Gesetzgebung, welche sich auf das Staatsgebiet und dessen -Bewohner erstreckt und dann ist der Staat in der Regel unabhängig -von allen äußeren Mächten. Obgleich für eine sehr ferne Zukunft -die Möglichkeit eines Allerweltskommunismus nicht geleugnet werden -soll, kann zunächst an nichts anderes gedacht werden, als an eine -Veränderung der Gesellschaftsordnung und der Eigentumsordnung auf dem -Gebiete eines oder mehrerer Staaten und darum ist die Erhaltung der -Staaten im Interesse des sozialistischen Ideals und der vernünftige -Sozialist bekämpft die vom Staate unabhängige wirtschaftliche Macht, -nicht den Staat, der dazu berufen ist, in Zukunft den Sozialismus zu -verwirklichen und die sozialistische Wirtschaft zu betreiben. - -Die unklaren Köpfe, die über Sozialismus reden und schreiben, wollen -den Staat abschaffen, weil sie sehen, daß die Gesetze nicht für Alle, -sondern nur für die herrschenden Klassen gemacht sind. Darum glauben -viele, die Anarchisten, daß die Abschaffung der Gesetze genüge, um der -Ungerechtigkeit ein Ende zu machen. Die Gesetze sollen nun allerdings -nicht im Interesse der herrschenden Klassen und Individuen gemacht -werden, aber auch die Freiheit Aller hat die Herrschaft von Gesetzen, -wenn auch anderer Gesetze zur Voraussetzung. Absolute Freiheit Aller, -Anarchismus, ist schon wirtschaftlich unmöglich. - -Bebel und andere Sozialisten meinen, der Staat sei bloß im Interesse -des Privateigentums geschaffen worden und habe nur ihm zu dienen, daher -er gegenstandslos sei, sobald das Privateigentum aufhöre. Allein der -Staat hat schon lange aufgehört, =nur= dem Privateigentum zu dienen. -Er ist auch schon zu einem Viertel kollektivistisch und hat auch die -Geschäfte der kollektivistischen Einrichtungen zu besorgen. Gar nichts -steht dem im Wege, durch den Staat selbst Alles in Gemeineigentum zu -verwandeln. Schon Aristoteles sagt, es sei eine falsche Auffassung -vom Staat, daß er keinen anderen Beruf habe, als die Privatrechte zu -beschützen und selbst Napoleon sagte: _Les lois ont pour but le bonheur -de touts._ Andere wieder glauben, die künftige Gesellschaftsordnung -könne nur international zur Herrschaft gelangen und das sei der Grund, -weshalb der Staat, eben weil er ein begrenztes Gebiet hat, verschwinden -müsse. Diese Anschauung ist aber falsch. Daß der internationale Verkehr -auch zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung möglich ist, -wird in diesem Werke nachzuweisen sein. Ebenso gewiß ist, daß auch zwei -Staaten der gleichen Gesellschaftsordnung, zwei Kollektivstaaten, sich -verschiedene Wirtschaftsziele setzen können. Darum unterliegt es keinem -Zweifel, daß mit der kollektivistischen Gesellschaftsform die Trennung -der Völker in mehrere Staaten nicht nur nicht unvereinbar, sondern -für die nächste Zeit sogar unvermeidlich ist. Müßten alle Völker -der Erde, oder alle Völker eines Kontinentes, oder selbst nur alle -Individuen auf einem Staatsgebiete gleichzeitig zur kollektivistischen -Gesellschaftsordnung übergehen, so wäre dieser Übergang für alle Zeiten -unmöglich, weil die Änderung der Gesellschaftsordnung sich dann nicht -evolutionistisch vollzöge. - -Ich spreche demnach von Kollektivstaaten, vom Übergange einzelner -Staaten aus der heutigen Gesellschaftsordnung in die kollektivistische -Gesellschaftsordnung und werde dabei insbesondere das österreichische -Staatsgebiet und dessen besondere Verhältnisse ins Auge fassen. Daß ich -zunächst an Österreich denke, hat nicht nur seinen Grund darin, daß -ich Österreicher bin und das Gute zuerst für mein Vaterland wünsche, -noch darin, daß ich mit österreichischen Verhältnissen besser vertraut -bin, als mit denen anderer Länder und Völker, sondern ich wende das -kollektivistische Staatsideal deshalb zuerst auf Österreich an, weil -ich glaube, daß Österreich und die habsburgische Dynastie nur durch -den Kollektivstaat vor dem Untergange gerettet werden können, daß also -der Selbsterhaltungstrieb, der dem österreichischen Staatsgebilde -innewohnt, mit Notwendigkeit den Gedanken reifen muß, gewissermaßen -_in extremis_ dieses letzte Heilmittel zu versuchen. Die Krankheit -Österreichs wurzelt im Privateigentum, um welches sich in letzter -Auflösung alle politischen Kämpfe drehen. - -Meines Erachtens ist die politische Zersetzung Österreichs als -Bankerott der herrschenden Klassen in Österreich aufzufassen, diese -Klassen müssen als Gegner der Dynastie, als Gegner des Staatsganzen, -aber vor Allem als Gegner des produktiven Volkes erkannt werden. Sie -sind das zwar in allen Ländern,[3] aber nirgends sind sie in ihrer -gemeinschädlichen Tätigkeit so weit vorgeschritten als in Österreich -und nirgends halten sie sich so sehr gegenseitig das Gleichgewicht, -nirgends ist ihre Politik so festgefahren, wie bei uns, nirgends -ist ihre Gemeinschädlichkeit so für Jedermann evident. Der Kampf der -politischen Parteien frißt am Mark des Staates, führt zur Frechheit -gegen den Träger der Krone, bedroht die Dynastie und =zugleich= -schädigt er Bürger, Bauern und Proletarier durch Unterbindung der -Produktion, =daher Österreich nur gerettet werden kann durch eine -Allianz der Krone mit den beherrschten Klassen gegen die herrschenden -Klassen=, welche ihrer politischen Macht beraubt werden müssen, was -natürlich zur Untergrabung der wirtschaftlichen Macht dieser Klassen -führen muß.[4] - - [3] In einer zu Provincetown am 20. August 1907 gehaltenen Rede - sagte Präsident Roosevelt: Es muß entschieden werden, wer - unsere freie Regierung beherrschen soll, das Volk oder ein - paar rücksichtslose Männer, =deren Reichtum sie besonders - gefährlich macht=. - - [4] Diese Anschauungen waren längst im Manuskripte dieses - Werkes niedergelegt, als im Jahre 1906 sich die Allianz - zwischen Kaiser Franz Josef und der Masse des Volkes - vollzog. - - - - -III. - -Die Verfassung eines kollektivistischen Staates. - - -1. Allgemeines. - -Das natürliche Ziel der Entwickelung der Gesellschaft ist die -Volkssouveränität, von welcher man heute nur theoretisch spricht. -Sobald das Privateigentum und der Reichtum, also das wirtschaftliche -Übergewicht, Einzelner unterdrückt ist, gibt es keine Macht -mehr, welche sich dem Volke gegenüber behaupten könnte. Mit der -Volkssouveränität ist aber die Monarchie recht wohl vereinbar. Sie -würde bedeuten, daß die oberste Leitung der Staatsgeschäfte, wie sie -heute dem Staatsoberhaupte in den Kulturstaaten, seien diese Monarchien -oder Republiken, zusteht, einer Familie erblich übertragen ist und -vom Oberhaupt dieser Familie ohne persönliche Verantwortlichkeit -ausgeübt wird. Selbstverständlich wird die Regierungsgewalt des -Staatsoberhauptes in einem Kollektivstaate eine wesentlich andere -sein, als in einem Staate unserer Gesellschaftsordnung und auch das -Staatsoberhaupt wird, wie jeder andere Volksgenosse, mehr Freiheit zu -nützen, aber viel weniger Freiheit zu schaden haben, als heute. - -Vereinbar mit der Volkssouveränität ist die Monarchie dann, wenn die -monarchische Gewalt namens des Volkes ausgeübt, von ihm abhängig -erklärt wird und wenn das Volk das Recht hat, die Monarchie -abzuschaffen, den Monarchen abzusetzen, die Successionsordnung -abzuändern. Es ist höchst wahrscheinlich, daß sich die Monarchie, wo -sie heute besteht, wenigstens für eine Reihe von Generationen auch in -der neuen Gesellschaftsordnung dann erhalten wird, wenn die Dynastie -der Umwandlung der Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet hat. Die -Befugnisse des Monarchen werden nach mancher Richtung sehr beschränkt -sein und die Hauptaufgabe des Monarchen wird nicht sein Anteil an -der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern die soziale Repräsentation -des Volkes und Staates sein. Der Monarch wird die Personifikation des -Volkes und Staates darstellen und diese Stellung wird vorzüglich zum -Ausdrucke kommen bei großen Festlichkeiten und bei den obersten und -prächtigsten geselligen Vereinigungen, deren Mittelpunkt regelmäßig -der Monarch sein wird. Er und seine Familie werden eine oberste -Stellung einnehmen und damit er imstande sein soll, die umfassenden -repräsentativen Aufgaben zu lösen, welche der Monarchie gestellt -sind, wird zu prüfen sein, ob nicht eine kleine Zahl adeliger Familien -fortbestehen soll, die den Monarchen dabei unterstützen. Der Monarch, -seine Familie und der Adel, wenn ein solcher forterhalten wird, können -ebensowenig Privateigentum haben, wie irgend ein anderer Volksgenosse -und den Aufwand der Hofhaltung bestreiten sie aus den ihnen vom Volke -jährlich naturalwirtschaftlich angewiesenen Mitteln an Arbeitskräften -und Naturalien. Über diese Hofhaltung wird in IV, Näheres gesagt -werden. - - -2. Das souveräne Volk. - -Die bloße Erklärung, das Volk sei souverän, ist ohne allen Wert. -Man muß erst wissen, wer das Volk ist, da doch mindestens Säuglinge -keinen Anteil an der Souveränität haben können und man sich über -die Grenzen des Alters der Unselbständigkeit erst einigen muß. Auch -braucht jede Vereinigung von Menschen, die gemeinsame Zwecke verfolgen -soll, bestimmte Organisationsformen, die umso schwieriger zustande -kommen, je zahlreicher die Glieder einer solchen sind. Verfassungen -müssen daher immer oktroyiert werden und zwar entweder von einem -Monarchen, oder einer provisorischen Regierung, einem Diktator -oder einer konstitutionellen Versammlung. Darum kann hier dieser -Gegenstand nur theoretisch besprochen werden und die Verwirklichung -der Volkssouveränität wird einen Teil der Umgestaltungsarbeiten bilden, -welche die neue Gesellschaftsordnung herbeiführen sollen. - -Vor allem entsteht die Frage, wer bei der Fassung von Volksbeschlüssen -eine Stimme haben soll, und es scheint für den Zukunftsstaat -das Natürlichste, das Stimmrecht jedem männlichen und weiblichen -Volksgenossen einzuräumen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn -die Gesetze bestimmen, daß mit dem vollendeten 18. Lebensjahre die -Erziehungsgewalt der Familie und des Staates beendet und der junge -Mensch, sei es Mann oder Weib, selbständig ist. Bezüglich der Jugend, -welche dieses Alter noch nicht erreicht hat, könnten verschiedene -Grundsätze angenommen werden, sie könnte 1. ganz unvertreten bleiben, -2. ihre Vertretung könnte dem Monarchen oder sonstigem Staatsoberhaupte -eingeräumt werden, endlich 3. könnte man sie in die Hände der Eltern, -vielleicht nur der Mutter oder Wahlmutter legen. Dann hätten diese -Personen für sie die Stimme abzugeben. Pluralstimme. - -1. Die unselbständige Jugend könnte ganz unvertreten bleiben, weil -sie, noch ohne genügende Arbeitsleistung, dem Staate zur Last fällt -und weil sie, der Natur der Sache nach nicht jene Reife des Urteils -besitzt, die zur Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist. Nehme -man auch an, daß viele schon in einem früheren Lebensalter als mit 18 -Jahren verstandesreif sind, so müßte doch jedenfalls für den Beginn der -Selbständigkeit und des Stimmrechtes eine natürliche, leicht erkennbare -Grenze gezogen werden. Die Beschränkung der Erziehung auf das Alter -unter 18 Jahren wird in VII, 5, a, begründet werden. - -2. Wenn aber auch eine selbständige Ausübung des Stimmrechtes vor -vollendetem 18. Lebensjahre nicht zugestanden werden könnte, so käme -noch immer eine stellvertretende Ausübung des Stimmrechtes zur Wahrung -der Interessen der Jugend in Frage und eine solche könnte in zwei -Formen zur Einführung gelangen. Den modernen Monarchen hat man in der -Regel als den Vertreter aller jener Volksschichten zu betrachten, -welche in der Gesetzgebung nicht vertreten sind. Darum könnte -auch im Kollektivstaate diese Vertretung der Jugend dem Monarchen -oder dem sonstigen Staatsoberhaupte eingeräumt werden. Beträgt die -erziehungsbedürftige Jugend 40% der Bevölkerung und setzt man sie der -Bedeutung nach dem 10. Teile des Gesamtvolkes gleich, so könnte man -dem Monarchen oder Staatsoberhaupte zur Geltendmachung der Interessen -der Jugend gewisse, jener Bedeutung angemessene Vertretungsrechte -einräumen. Es wäre nicht zu empfehlen, ihm ein effektives Stimmrecht, -etwa in der Form einzuräumen, daß er bei Volksabstimmungen ein Zehntel -aller Stimmen abgeben könnte, weil eine solche Macht in einer einzigen -Hand vereiniget gefährlich wäre. Wohl aber könnte zur Geltendmachung -dieser Interessen ein beschränktes Vetorecht eingeräumt werden, etwa -so, daß ein Beschluß auf beschränkte Zeit sistiert werden könnte, oder -daß dem Monarchen ein Vetorecht dann zustände, wenn die Majorität nicht -mehr als fünf Neuntel aller Stimmen oder aller abgegebenen Stimmen -betrüge. - -3. Den Müttern oder Wahlmüttern, siehe darüber VII, 2, könnte, -wie gesagt, auch die Abgabe einer Stimme für ihre Kinder nach Art -der Pluralvoten unserer Zeit eingeräumt werden. Nachdem den Frauen -aber ohnehin schon die Hälfte aller Stimmen, ja bei den heutigen -Bevölkerungszahlen der männlichen und der weiblichen Bevölkerung, -erheblich mehr als die Hälfte aller Stimmen gebührt, so würden solche -Pluralvoten der Mütter, wenn sie für alle Abstimmungen zugestanden -würden, zu einer gefährlichen Überstimmung der männlichen Bevölkerung -führen. Man könnte sich aber wohl denken, daß ein proportional -berechneter Teil des Volkseinkommens für die Jugend ausgeschieden würde -und wenn es sich nur um Verteilungsbeschlüsse in Beziehung auf diesen -Anteil am Volkseinkommen handelte, wäre ein solches Übergewicht der -Frauenstimmen ganz unbedenklich. Vielleicht würde ein so mächtiger -Einfluß, der vorwiegend doch nur den verheirateten Frauen zustatten -käme, etwas dazu beitragen, um die Eheflucht, die nach VII, 3, zu -fürchten wäre, einzudämmen und den verheirateten Frauen den Kindersegen -erwünscht scheinen zu lassen. - -Da aber die ganze Bevölkerung, auch die Männer und die unverheirateten -Personen, ein großes Interesse daran haben, daß die neue Generation -aufgezogen und zu einem tüchtigen Geschlechte herangebildet werde, -scheint ein Bedürfnis, die Jugend als solche besonders vertreten -zu sehen, nicht gerade evident zu sein und nachdem in allen Dingen, -insbesondere auch in Verfassungsfragen die größte Einfachheit erwünscht -ist, dürfte man von allen solche Künsteleien absehen. - -Auch den Männern könnte die Verfassung ein Übergewicht über -die Frauen verschaffen, wenn das Pluralvotum den Vätern statt -den Müttern zugestanden würde. Doch scheint es für die künftige -Gesellschaftsordnung so natürlich, daß die väterliche Gewalt durch eine -mütterliche Gewalt ersetzt werde, wie in VII, 2, gezeigt wird, daß ein -solcher Vorschlag kaum begründet erscheinen könnte. - - -3. Das Stimm- und Wahlrecht. Form der Ausübung. - -Das souveräne Volk kann so wenig durch Verfassungsformen gebunden -werden, wie früher der absolute Monarch durch Gesetze oder selbst -durch seinen eigenen Willen dauernd in seiner Freiheit beschränkt -werden konnte. Das Volk wird demnach nicht verpflichtet werden können, -Abgeordnete zu wählen und ihnen die gesetzgebende Gewalt zu übertragen. -Die Regel wird die Volksabstimmung sein, welche allerdings auch darauf -gerichtet sein kann, für einen bestimmten Fall oder für eine bestimmte -Zeit Vertreter zu wählen, welche als Vollmachtsträger zu betrachten -sind. So könnten auch zur Vorberatung der jährlichen Beschlüsse über -Produktion und Verteilung, oder neuer Gesetze Deputierte gewählt werden -mit Vorbehalt der Volksabstimmung zur Ratifizierung ihres Operates. - -Im Kollektivstaate ist die Trennung der gesetzgebenden und der -ausübenden Gewalt viel notwendiger, als im heutigen Staate, wo die -Gegenstände der staatlichen Kompetenz viel weniger ausgedehnt sind, -und wo die gesetzgebenden Körper nur über dasjenige entscheiden, was -die Besitzenden ihnen überlassen. Im Kollektivstaate würde das Volk -die ganze Zeit mit gesetzgeberischen und Verwaltungsakten zubringen -müssen, wenn es der Verwaltung keine ausübende Gewalt einräumen wollte. -Aber nicht die Notwendigkeit oder das Verlangen, die Volkssouveränität -zu beschränken, sondern die Macht der Tatsachen zwingt dazu, der -Verwaltung ausgedehnte Befugnisse einzuräumen. Das Volk schreibt -nur allgemeine Grundsätze vor, deren Anwendung der Staatsverwaltung -übertragen ist. In Betreff des Volkshaushaltes bestimmt das Volk nur, -=was= und in welcher Ausdehnung es produziert werden soll und nach -welchen =Grundsätzen= die Verteilung von Arbeit und Gütern erfolgt. -Die Durchführung der Beschlüsse ist die Aufgabe der Staatsverwaltung. -Wie die mit diesen Geschäften betrauten Personen bestellt werden, -ist selbst wieder Gegenstand der Gesetzgebung und davon wird in V, 1, -gehandelt. - -Wenn ein Analogon der heutigen Budgetierung im Kollektivstaate -fortbestünde, so würden jährlich Beschlüsse gefaßt über den -Staatshaushalt in dem Sinne, daß für das kommende Jahr bestimmt würde, -was und in welcher Ausdehnung es produziert und wie die Güter verteilt -werden sollen. Man kann sich aber auch recht wohl denken, daß man von -solchen jährlichen Festsetzungen der ganzen Staatswirtschaft absehen -und ohne Festsetzung von Terminen oder Zeitabschnitten nach Bedarf -Beschlüsse über Abänderung der Produktion und Verteilung fassen würde. -Ein einzelner Verteilungsbeschluß wird in einer Note zu VIII, 4, zur -Anschauung gebracht, wo es sich um die Verteilung von Druckpapier zu -verschiedenen Zwecken handelt. - -Außer den Beschlüssen über den Volkshaushalt gibt es noch andere -Gegenstände der Gesetzgebung. So über Beschränkungen der Einzelnen auch -in anderen Dingen als in Beziehung auf Arbeit und Güter. Besonders -sind Gegenstand der Gesetzgebung die Ehe, das Recht der Zeugung, die -Erziehung und das Familienrecht, der außereheliche Geschlechtsverkehr, -das Strafrecht, die Disziplin und auch sonst alles, was das Volk in den -Kreis seiner Gesetzgebung ziehen will. - -Auch für diese Gesetzgebungsgegenstände kann der Staatsverwaltung -ein sehr weitgehendes Verordnungsrecht eingeräumt werden, aber -selbstverständlich mit dem Rechte des Widerrufes durch Volksbeschlüsse -und der Einschränkung in Beziehung auf eine Reihe von bestimmten -Gegenständen. - -Da die Volksabstimmung nur mit »Ja« oder »Nein« erfolgen kann, ist es -notwendig, Vorlagen zu machen, auf welche sich die Volksabstimmung -bezieht. Diese Vorlagen einzubringen, ist die Aufgabe der -Staatsverwaltung. Das Volk kann aber nicht darauf beschränkt werden, -bloß über das abzustimmen, was die Staatsverwaltung vorschlägt, -weil das einer Konfiskation der Volkssouveränität zugunsten der -Staatsverwaltung gleichkäme. Es muß also ein genau definiertes Recht -der Einbringung von freien Anträgen oder von Abänderungsanträgen -eingeräumt werden. Beschränkt muß dieses Recht der Einzelnen werden, -weil sonst die Abstimmungen ins ungemessene gingen. Demgemäß wird -einmal nicht bloß der Staatsverwaltung, wie auch dem Volksbeamtentum, -wovon in V, 1, die Rede ist, die Pflicht, beziehungsweise das -Recht übertragen werden, Gesetzesvorschläge und Abänderungsanträge -einzubringen, sondern auch eine gewisse Anzahl von Kreisen, Bezirken -oder Gemeinden, welche sich auf Abänderung eines Gesetzes- oder -Abänderungsvorschlages einigen, wird dieses Recht zustehen. Hat also -die Staatsverwaltung ihre Vorlagen für den Jahreshaushalt oder ein -Gesetz veröffentlicht, so kann jeder beantragen, daß diese oder jene -von der Staatsverwaltung in Antrag gebrachte oder bisher nach den -Gesetzen geübte Produktion oder Verteilung eingeschränkt oder erweitert -werde, zur Abstimmung kann ein solcher Antrag aber nur gelangen, wenn -entweder die Staatsverwaltung, oder das Volksbeamtentum, oder etwa zwei -Kreise oder tausend Gemeinden dem Antrage beitreten. Da alle solche -Anträge veröffentlicht werden, so steht es nämlich jeder Gemeinde zu, -darüber probeweise abzustimmen und den Antrag, wie man sich heute -ausdrücken würde, zu unterstützen, und wird ein Antrag genügend -unterstützt, so wird darüber allgemein abzustimmen sein. Wie leicht -ein Gemeindebeschluß zustande kommt, wird weiter unten, _Alinea_ »Die -Gemeinden sind«, gezeigt werden. - -Die Vorlagen der Staatsverwaltung werden vom Ministerium beraten und -beschlossen. Die untergeordnete Beamtenschaft hat das Recht, über -eine Anfrage der Regierung oder aus eigenem Entschlusse Anträge zu -stellen, über welche das Ministerium zu beraten hat, die aber auch, -wenn sie nicht als Regierungsanträge eingebracht werden, jeder Beamte -und jede Beamtenkorporation einzubringen berechtigt ist, insofern sie -die erforderliche Unterstützung finden. Hat das Volk Beschlüsse gefaßt, -wonach bestimmte Entscheidungen über Fragen des Volkshaushaltes oder -der Gesetzgebung nicht im ganzen Staat einheitlich geregelt werden, -sondern nur mit Gültigkeit innerhalb einer Provinz, eines Kreises -oder für einen Bezirk oder eine Gemeinde beschlossen werden sollen, -so hat die Bevölkerung jenes Gebietes darüber zu entscheiden, für -welche das Gesetz oder die Maßregel Gültigkeit haben soll. Doch muß -ein allgemeiner Volksbeschluß immer die Kraft haben, solche Gesetze -oder Volksbeschlüsse kleinerer Gebiete aufzuheben, weil sonst der Staat -nach und nach in Gemeinden zerfiele und der Besitz des gesamten Volkes -zum Gemeindebesitze gemacht werden könnte. Dadurch würde man sich dem -Individualismus wieder nähern. - -Die Verfassung wird bestimmen, wie lange vor dem Tage einer -Abstimmung Vorlagen der Regierung veröffentlicht werden müssen. Die -Veröffentlichung von Vorlagen für eine allgemeine Abstimmung geschieht -durch das Reichsblatt. Kann eine Provinz oder ein Kreis für deren -Gebiet ein Spezialgesetz beschließen, so geschieht die Veröffentlichung -der Vorlage durch das Provinzblatt beziehungsweise das Kreisblatt. Der -Kundmachung der Vorlagen wird der Tag der Abstimmung beizufügen sein. -Die Vorlagen werden der Gegenstand der Erörterung in den Blättern sein -und Für und Wider in dem der Staatsverwaltung und dem den Volksorganen -vorbehaltenen Teile der Blätter, siehe VI, 7, _Alinea_: »Die genannten -amtlichen Blätter«, besprochen werden. Gemeinden und Bezirke können -Redner beauftragen, die Vorlage zu prüfen und in den Versammlungen der -Gemeinde oder des Bezirkes darüber zu referieren. In den Gemeinden -können die Versammlungen täglich abgehalten werden, für den ganzen -Bezirk aber an jedem Sonntage. Die stimmfähigen Mitglieder der Gemeinde -werden sich in Sektionen teilen, in welchen alle Vorlagen beraten -werden, damit jeder Stimmberechtigte auch an der Beratung teilnehmen -und in engerem Kreise zu Worte kommen kann. Probeabstimmungen -werden der endgültigen Abstimmung vorhergehen und das Ergebnis der -Probeabstimmung wird zu veröffentlichen sein. - -Die Gemeinden sind als verfassungsmäßige Körperschaft in Permanenz. -Bei jeder Mahlzeit kann jeder, dem es beliebt, beantragen, zu einer -bestimmten Stunde abends zusammenzutreten, um einen Gegenstand -zu beraten und darüber und mit Beschränkung der Wirksamkeit auf -die Gemeinde, soweit allgemeine Beschlüsse nicht im Wege stehen, -zu beschließen, oder Gegenstände allgemeiner Geltung zu beraten -und Probeabstimmungen einzuleiten. Auf solche Art werden auch -selbständige Anträge oder Abänderungsanträge der Gemeinden zu stande -kommen, welche, um die Unterstützung anderer Gemeinden zu erlangen, -durch das Kreisblatt oder Provinzblatt zu veröffentlichen sind. -Für autonome Gemeindebeschlüsse wird ein Quorum festgesetzt werden, -für Finalabstimmungen des Reiches wird man darauf halten, daß jeder -Stimmberechtigte seine Stimme abgibt und die Stimmenthaltung wird als -Pflichtverletzung betrachtet werden. Das Stimmrecht kann an jedem -Aufenthaltsorte innerhalb des Reiches, nicht bloß am Wohnorte des -Abstimmenden, ausgeübt werden, wenn es sich um Reichsabstimmungen -handelt. Durch Festsetzung der Abstimmung auf eine genau bestimmte -Zeit wird die Abgabe von Doppelvoten unmöglich gemacht. Gegen die -Abgabe von Stimmen durch Unbefugte schützt die Legitimationskarte, -ohne welche Niemand sich außerhalb des Bezirkes aufhalten kann. An -Abstimmungen und Wahlen für ein begrenztes Wirksamkeitsgebiet werden -nur stimmberechtigte Angehörige jenes Gebietes und wenn sie sich, -obschon außerhalb ihrer Gemeinde, doch innerhalb jenes Gebietes, für -welche Abstimmung oder Wahl wirksam ist, aufhalten, teilnehmen können. - - -4. Die Wahlen. - -Das Wahlrecht kann nach besonderem Volksbeschlusse ausgeübt werden, um -Abgeordnete mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten mit oder ohne -Vorbehalt der Ratifikation zu betrauen. Es kann solchen Abgeordneten -die Beschlußfassung über größere Arbeiten übertragen werden, welche -vorgeschlagen wurden; über Monumental-, Eisenbahn- und Kanal-Straßen- -oder Brückenbauten, deren Zweckmäßigkeit nur von Personen beurteilt -werden kann, welche die Vorlagen eingehend prüfen. - -Das Wahlrecht kann ferner ausgeübt werden, um Beamte für die Führung -der Geschäfte zu ernennen. In einem anderen Abschnitte, V, 1, wird -erörtert werden, weshalb sich die Bestellung der Verwaltungsbeamten, -Unterrichtspersonen und Ärzte durch Volkswahlen nicht empfiehlt, daß es -aber zweckmäßig erscheint, den staatlich bestellten Verwaltungsbeamten -zur Mitarbeit und zur Wahrnehmung der Rechte der Einzelnen vom Volke -gewählte Überwachungsorgane, »Volksbeamte«, beizugeben. Diese Wahl hat -das Volk, nämlich die stimmberechtigte Bevölkerung des Gebietes, für -das die Wahl Geltung hat, zu vollziehen. Die Volksbeamten wird man aber -nicht nur den Beamten untersten Ranges, sondern auch den übergeordneten -Beamten und den Ministern an die Seite stellen müssen, vielleicht -auch als Mitberater des Monarchen und der Hofämter bestellen, und da -entsteht die Frage, ob es zweckmäßig ist, auch die Volksbeamten höherer -Ordnung durch das Volk wählen zu lassen. Innerhalb der Gemeinden und -innerhalb des Bezirkes wird es viele Personen geben, welche allen -Gemeindegenossen und allen Bezirksgenossen sehr genau persönlich -bekannt sind und darum kann die Wahl von Volksbeamten für die Gemeinden -und Bezirke durch das Volk ohne Zweifel gutgeheißen werden. Allein ein -Kreis hat schon eine so große Ausdehnung, daß die Wahl nicht leicht auf -Jemand fallen könnte, der der Mehrzahl der Stimmberechtigten bekannt -wäre. Es könnte also die Wahl der Volksbeamten höherer Ordnung den -Volksbeamten selbst überlassen werden, wenn anzunehmen ist, daß sie -durch die Geschäftsführung und infolge der Zusammenkünfte eine genauere -Kenntnis der Männer erlangen, welche ihrem Berufe angehören und sich -für einen höheren Rang eignen. Dieses Wahlrecht wäre immer nur ein -stellvertretendes. - -Daß die Gemeinden für die eigenen, die Allgemeinheit nicht berührenden -autonomen Angelegenheiten geschäftsführende Vertreter wählen werden, -ist nicht wahrscheinlich, weil es geringe Schwierigkeiten macht, zu -einer Vollversammlung zusammenzutreten, und eines der stimmführenden -Mitglieder jeweilig zur Leitung der Verhandlung zu bestimmen. Doch -setzt das die Gemeindeeinrichtungen voraus, welche in diesem Werke -zur Grundlage genommen sind, nämlich mit Gemeindehaushalt statt des -Familienhaushaltes und mit eng zentralisierten Wohnbauten. - -Alle durch Wahl bestellten Vertreter und Organe des Volkes wird -das Volk auch wieder abzurufen berechtigt sein. So oft ein darauf -bezüglicher Antrag eingebracht wird, wird er sofort in Verhandlung -gezogen und nur Beschlußfassungen dieser Art, an welchen sich das -ganze Volk oder ganze Provinzen oder Kreise beteiligen müssen, werden -einen in den Zeitungen veröffentlichten Antrag voraussetzen, der die -Zustimmung weiterer Kreise hat. Bestünden keine solchen Beschränkungen, -so würde das Volk durch zahllose Abstimmungen belästigt werden. - -Wahlen werden daher am besten auf unbestimmte Zeit, bis zur Abberufung -vollzogen werden und eine im vorhinein bestimmte Dauer der Mandate ist -in einem Staate mit Volkssouveränität nicht zu empfehlen. Der Zwang, -einem Gewählten das Mandat vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten -Periode nicht zu entziehen, nach deren Ablauf aber neuerlich zu einer -Wahl zu schreiten, ist eine Einschränkung der Souveränität.[5] - - [5] Die hier vorgeschlagenen ultrademokratischen Einrichtungen - werden nicht von allem Anfang an in Geltung sein, sondern - den Abschluß der Verfassungsentwicklung bilden. Es - werden schon feste bewährte Grundlagen des Kollektivismus - bestehen, die Umwandlung des Staates beendet sein und jene - Erziehung sich eingelebt haben, wie in VII, 5 geschildert - ist, ehe die so weitgehende demokratische Verfassung - möglich sein wird. - - -5. Das Objekt der Volksbeschlüsse. - -Was das Verfassungsleben im Kollektivstaate anbelangt, so ist -leicht einzusehen, daß die organisatorischen Arbeiten während der -Umgestaltungsperiode sehr mannigfaltig und schwierig wären, daß -aber, wenn einmal das richtige Gleichgewicht gefunden ist, die -gesetzgeberischen Aufgaben, wenngleich der Volkswille für jede -Produktion und jede Verteilung maßgebend ist, viel einfacher sind als -heute, dafür allerdings von weit größerer Tragweite. Die Unterschiede -des Berufes, der Klassen und des Besitzes zwischen den Bürgern der -heutigen Staaten schaffen eine ungeheuere Menge von Verwickelungen, -eine Menge höchst schädlicher Reibungsflächen, welche im Kollektivstaat -entfallen. Man denke nur an die Zollgesetzgebung und an die -Handelsverträge, welche wir von Zeit zu Zeit schließen müssen und deren -Zustandekommen deshalb so schwierig ist, weil jede einzelne Bestimmung -dieser Gesetze und Verträge für viele Tausende ein Vorteil, dafür für -viele Tausende ein Schaden ist. Meist werden ganze Gewerbe zugrunde -gerichtet, andere zur Blüte gebracht und es ist ganz unmöglich, die -Folgen einer Änderung in den Zöllen und Handelsverträgen für das -Ganze und für die Einzelnen zu berechnen. Hat man doch in Österreich -durch ein Menschenalter Ausfuhrprämien für den Zucker bewilligt, und -als diese durch die Brüsseler Konvention beseitigt wurden, wurde der -Zucker in Österreich für die Konsumenten um 10% billiger und außerdem -stieg die Zuckerausfuhr beträchtlich. Im Kollektivstaat gehen die -Volksbeschlüsse für den internationalen Güteraustausch dahin, die -Staatsverwaltung zum Verkaufe oder Austausche der ihr namhaft gemachten -Überschüsse an Gütern der einen Art an das Ausland und zum Einkauf und -Eintausch anderer Güter vom Auslande zu ermächtigen und die Verwaltung -hat nur darauf zu sehen, die günstigsten Bedingungen zu erzielen. Aller -Schaden und Vorteil des internationalen Güteraustausches verteilt sich -verhältnismäßig auf Alle und nicht ein einziges Gewerbe, nicht ein -einziger Beruf, insofern man darunter die Angehörigen dieser Berufe -und ihre Einzelinteressen versteht, kann darunter leiden, niemand sich -daran bereichern, niemand dadurch ruiniert werden, so daß auch hier die -Totalversicherung, als welche sich der Kollektivismus darstellt, sich -automatisch vollzieht. - -Eine rasche Entscheidung solcher Fragen, wie über Aus- und Einfuhr, -oder über Produktion und Verteilung, oder über Ehe, Zeugung, -Familienrechte usw., kann aber nur dann im Kollektivstaate erwartet -werden, wenn das Volk sich damit begnügt, der Staatsverwaltung -grundsätzliche Direktiven zu erteilen, allgemeine Weisungen, -und dazu wird das Volk von selbst gedrängt werden. Man lese die -Gefechtsdispositionen eines Feldherrn und man wird erkennen, daß die -schwerwiegendsten Entscheidungen in wenige Worte zusammengefaßt werden -müssen, welche dem Untergebenen einen weiten Spielraum der Initiative -überlassen. Im Kollektivstaate kann es mit den Volksbeschlüssen auch -nicht anders gehalten werden. Um das aber in seiner Durchführbarkeit -zu erkennen, ist es notwendig, die Einfachheit der Verteilung und der -öffentlichen Rechnungslegung zu erfassen, welche im Abschnitte über -die Statistik VI, 8, dargelegt werden wird. Auch bedarf diese Art der -Verwaltung einen wohlgefügten und gutgeschulten Beamtenkörper. Würde -man, was ich für durchaus fehlerhaft hielte, die Verwaltungsbeamten -wählen, so würde sich eine solche Abhängigkeit der Beamten von den -Wählern geltend machen, daß es niemals das allgemeine Wohl wäre, -das die Beamten im Auge hätten und wegen des häufigen Wechsels und -der mangelnden Schulung wäre auch zu besorgen, daß gewählte Beamte -sich nicht zu helfen wüßten und aus Mangel an Erfahrung Fehler auf -Fehler machen, insbesondere, daß sie nicht organisch zusammen wirken -würden. Der Beamtenberuf setzt, wie jeder andere Beruf, eine bestimmte -Vorbildung, Schulung und Erfahrung voraus, weshalb in V, 1, die -Ergänzung des Beamtenkörpers nicht durch Wahl, sondern durch Ernennung -vorgeschlagen wird. - - -6. Die Erhaltung der Staatseinheit. - -Es entsteht die Frage, wie dem Übel vorgebeugt werden soll, daß die -Staaten wieder zerfallen und fort und fort sich in kleinere Teile -auflösen. Gegen den Willen der Gesamtheit würde sich eine im Innern des -Staatsgebietes gelegenen Gemeinde oder ein solcher Bezirk nicht leicht -von dem größeren Körper lostrennen können. Der Gütertausch ist ein so -starkes Bedürfnis, daß die Gemeinden kein Interesse haben können, sich -loszusagen. Eine solche Gemeinde würde sofort boykottiert werden und -käme in einigen Tagen in große Verlegenheiten, ohne einen erdenklichen -Vorteil dagegen zu erlangen. Auch würde der Grundsatz des ausnahmslosen -Staatseigentumes den Staat berechtigen, das ganze mobile Eigentum aus -einer solchen Gemeinde wegzuschaffen und diese könnte es auf keine -Weise sich ersetzen. Es gilt dies nicht nur von Städten, die auf -den Bezug von Nahrungsmitteln aus dem flachen Lande angewiesen sind, -sondern auch von den kleinsten Gemeinden. Aber an der Grenze gelegene -Gemeinden könnten leicht ein Interesse haben, sich von dem Staate -loszusagen und sich dem Nachbarstaat, falls er ein Kollektivstaat wäre, -anzuschließen. Geht man von der Anschauung aus, und hätte sich diese -vollkommen eingelebt, daß aller Besitz Eigentum des ganzen Volkes -sei, so würde sich eine solche Sezession als eine Rechtsverletzung -darstellen, die freilich deshalb von sehr geringem Belang wäre, -weil eine solche Lostrennung zugleich eine Verzichtleistung auf den -Mitbesitz der außerhalb der Gemeinde befindlichen Güter und auf alle -persönlichen Ansprüche der Gemeindemitglieder gegen den Staat (z. B. -auf Altersversorgung) mit sich brächte. Auch könnte ohne Mitwirkung der -Nachbarstaaten eine solche Lostrennung niemals stattfinden und selbst -mit ihrer Zustimmung nur dann, wenn es Kollektivstaaten sind, und -dagegen würde man sich wohl durch internationale Verträge schützen. - -Es wäre aber sonderbar, wenn solche Fragen mit Gewalt entschieden -würden und man wird nur darauf hoffen müssen, daß ein organisches -Ganzes eine große Anziehungskraft auf alle Teile ausüben müsse und -daher ist anzunehmen, daß, wo es an einer solchen Anziehungskraft -fehlt, ein Gebrechen an der Gerechtigkeit und an der zweckmäßigen -Verwaltung vorliegen muß. Plato nennt ein Gemeinwesen, in dem eine -wahre Solidarität besteht, ein königliches Geflecht und ein solches -zusammenzuweben, muß jeder Staatsmann als seine Aufgabe betrachten. -Auch setzte die Sezession voraus, daß der Nachbarstaat das neue Glied -als gleichberechtigten Bestandteil aufzunehmen einwilligte, und es ist -nicht anzunehmen, daß das so leicht geschehen wird, weil zwischen den -Bürgern verschiedener Staaten sich immer Verschiedenheiten herausbilden -werden, welche den bestehenden Zusammenhang verstärken, neue -Angliederungen erschweren. Im Einvernehmen mit den beteiligten Staaten -würde sich aber auch eine solche Veränderung schmerzlos vollziehen, -vorausgesetzt, daß beide beteiligten Staaten die kollektivistische -Gesellschaftsordnung angenommen haben. Ist der Nachbarstaat noch -nicht zum Kollektivismus übergegangen, so ist eine solche Sezession -wohl undenkbar, weil die Mitglieder der Grenzgemeinde in dem neuen -Verbande ihre Rechnung nicht finden könnten, der Nachbarstaat aber -das kollektivistische Ferment fürchten würde, welches die neuen Bürger -einschleppen müßten. - - - - -IV. - -Die Monarchie und der Adel. - - -Ist ein Volk nüchtern und sein Sinn nur auf das Nützliche gerichtet, -so wird ihm die Monarchie im Kollektivstaate etwas sehr Überflüssiges -erscheinen, ist ein Volk aber prachtliebend und von sehr reicher -Phantasie, so wird ihm die Hofhaltung eines Monarchen, die glänzende -Repräsentation nach außen und der stärkere Aufwand für das Schöne und -Kostbare willkommen sein. Im kollektivistischen Staate ist eine Gefahr -für die Volksfreiheit mit der Institution der Monarchie und des Adels -nicht verbunden. Der Monarch besorgt die ihm durch die Verfassung und -den Volkswillen übertragenen Geschäfte als Mandatar und besitzt keine -Autorität als jene, die ihm das Volk auf jeweiligen Widerruf überträgt. -Er ist nicht König von Gottesgnaden, sondern von Volkes Gnaden. Er ist -ebenso eigentumslos, wie ein anderer Volksgenosse, aber er hat einen -zwar genau umschriebenen, aber immerhin ausgedehnten Wirkungskreis, ist -unverantwortlich und für seine Person dem Gesetze nicht unterworfen. - -Er ist das oberste Organ des Volkes und arbeitet mit Ministern, die -die Verantwortlichkeit für seine Regierungshandlungen tragen, er -ernennt die Minister und die obersten Beamten, es mag ihm das Recht -eingeräumt werden, zu begnadigen und gewisse Ehrenvorzüge zu verleihen, -er vertritt das Reich nach außen, empfängt die angesehensten Gäste des -Volkes und ist -- doch immer ohne für seine Person zur Verantwortung -gezogen werden zu können oder einem Tadel unterworfen zu sein -- -schuldig, die ihm vom Volke anvertrauten Mittel zur Verherrlichung -des Volkes zu verwenden und zu diesem Ende Kunst und Forschung zu -fördern. Seine großen Mittel dienen vorzüglich zur Pflege der edelsten -Geselligkeit, an welcher das =gesamte Volk= Anteil zu nehmen berechtigt -ist.[6] Seine Gehilfen für gesellige Veranstaltungen sind die -Mitglieder des hohen Adels wenn ein solcher noch fortbesteht. Wie immer -auch seine Befugnisse in militärischen und auswärtigen Angelegenheiten -festgesetzt werden, so ist es doch seine Aufgabe, nicht nur den -Frieden zu erhalten, sondern auch auf Schaffung solcher internationaler -Einrichtungen hinzuwirken, die das stehende Heer und die Kriegsmarine -entbehrlich machen können. Diese Verteidigungsanstalten werden -übrigens ganz überflüssig werden, sobald der Kollektivismus sich über -ganz Europa ausgedehnt haben wird, denn auch der Krieg ist nur eine -Krankheit unserer Gesellschaftsordnung. - - [6] Anfänge zu allen zukünftigen Gestaltungen, die auf den - Kollektivismus hinauslaufen, können schon heute beobachtet - werden. In Österreich werden die Abgeordneten, wenn - sie auch Bauern oder Arbeiter sind, zu den Hoffesten - herangezogen, was noch vor 50 Jahren unmöglich schien und - in Dänemark soll es Hofsitte sein, zu jeder Hoftafel einen - Gewerbsmann zu laden. - -Die dem Monarchen für seine Person, seine Familie und allenfalls den -hohen Adel und für die Erfüllung all seiner Aufgaben eingeräumten -Mittel wird das Volk bestimmen. Man setze den Fall, daß das Volk -hierfür den hundertsten Teil des Besitzes und des Volkseinkommens -widmet, so mag es die Schlösser, Burgen und Wohnbauten, die Parke -und Anlagen, vielleicht auch einen bestimmten Teil des Gebietes der -Hauptstadt, dann Juwelen, Stoffe, Hausrat, Tiere und Kostbarkeiten -bezeichnen, welche, jedoch mit Vorbehalt des dem Staate oder Volke -zustehenden Eigentumsrechtes, der Hofhaltung gewidmet sind und welche -die Monarchie zu erhalten, zu pflegen, beziehungsweise zu vollenden -hat. Es werden ihr außerdem Arbeitskräfte und ein Teil der jährlich -geschaffenen Güter zugewiesen. Von den Arbeitskräften werden dem Hofe -insbesondere Hausgenossen, Handwerker, Künstler, Gelehrte, Forscher -und Erziehungs- und Unterrichtspersonen zugewiesen. Bezüglich der -Auswahl der Personen und Sachen wird sich der Hof mit der Regierung -und den obersten Volksbeamten zu verständigen haben. Als Rechtssubjekt -steht der Monarch hierin dem Volke nicht gegenüber, es ist nur von -anvertrauten, auf Widerruf gewidmeten Sachen die Rede, wie ja auch -heute die Zivilliste immer nur auf ein einziges Jahr bewilligt wird. -Der Monarch ist nur Verwalter. - -Die Hausgenossen, welche für die Bedienung der Gäste, für Küche und -Keller, für Gebäude, Stallungen und Tiere, und für die Verwaltung der -mobilen und immobilen Güter der dynastischen Familie und des Adels zu -sorgen haben, werden nicht den dienenden Personen der heutigen Zeit zu -vergleichen sein, sondern als Familienglieder behandelt werden. Die -schönsten Mädchen und jungen Männer werden ausgewählt werden, damit -sie auch durch ihre persönlichen Vorzüge die Schönheit der Hofhaltung -erhöhen. Den Mädchen und Jünglingen dieser Art wird es obliegen, -bei Tisch und den Abendunterhaltungen die Glieder der Dynastie und -der Adelsfamilien und deren Gäste zu bedienen, sie werden aber, wenn -sie dienstlos sind, selbst auch Gäste des Hofes sein, wie in unseren -Familien jüngere Schwestern und Brüder den Gästen aufwarten und mit -ihnen trotzdem auf gleichem Fuße verkehren. Auch aus den Reihen der -Alten mögen manche dem Hofe zugewiesen werden, wenn sie es wünschen -und sie werden nur zu bequemen Dienstleistungen verwendet werden, -die sie gerne freiwillig übernehmen. So wird ihnen die Überwachung -der Kostbarkeiten übertragen und sie werden dafür sorgen, daß alles, -was aus der Schatzkammer entlehnt wird, wieder an seinen Platz kommt. -Auch die Wagenlenker, Pferdewärter, Jäger, Türsteher und Boten werden -nur wie Familienmitglieder behandelt werden dürfen, auch können sie -nicht gezwungen werden, gegen ihren Wunsch in diesen Stellungen -zu dienen. Die Natur dieser Beziehungen gehört zur Ästhetik der -Gesellschaftsordnung und diese Ästhetik ist wieder ein wesentlicher -Vorzug der künftigen Gesellschaftsordnung. - -Hof und Adel haben in den Repräsentationspalästen und -Schlössern -Empfang zu halten und für eine angemessene Verteilung der Einladungen -zu sorgen, von welchen Niemand ganz ausgeschlossen werden soll. Außer -den bevorzugten Gästen, den Künstlern, Gelehrten, Forschern, Erfindern, -den angesehensten Besuchern aus dem Auslande, den hohen Beamten, -schönsten Frauen usw. werden alle Volksgenossen, welche in die Nähe des -Hofes kommen, heranzuziehen sein und so werden auch hier alle Glieder -des Volkes mitinteressiert werden, wie an Kunst und Forschung. In den -Sommermonaten wird das Hofleben sich vorzüglich in den Schlössern und -Burgen entfalten, im Winter in der Residenz, aber die Hofbaulichkeiten -werden das ganze Jahr in Benutzung stehen, um soviel als möglich Freude -zu schaffen. - -So wie jedes Dorf, so wird auch die Hauptstadt nach und nach -niedergerissen und nach einem grandiosen Plane neu aufgebaut werden. -Darum wird ein neuer Stadtplan für die Reichshauptstadt (vielleicht in -Österreich für zwei Reichshauptstädte) zu entwerfen sein, aber nicht -für eine Bevölkerung von Millionen, sondern höchstens zur Aufnahme -von etwa 400,000 Menschen, die Reisenden inbegriffen. Diese Neubauten -werden aber verschoben werden, bis die Masse des Volkes reichlich mit -Wohnungen versorgt ist, denn allem anderen geht die Aufgabe vor, die -Sünden der Vergangenheit zu tilgen. - -Dem Volke gebührt ein entsprechender Einfluß auf die Erziehung der -Jugend in der kaiserlichen Familie und den adeligen Familien. Wie -derselbe geltend zu machen sei, bestimmen die Gesetze. Diese Familien -müssen im Bewußtsein erhalten werden, daß sie dem Volke zu dienen -berufen seien und niemals den Dienst in Herrschaft verwandeln dürfen. -Die Erziehung muß eine vorzugsweise ästhetische sein, weil es der -Beruf dieser Familien ist, das Schöne zu pflegen. Die Kenntnis der -lebenden Sprachen besonders der größeren Kulturvölker und der im -Reiche verbreiteten Idiome ist in in diesen Familien einheimisch zu -machen, weil sie berufen sind, das heimatliche Volk den fremden Völkern -gegenüber zu repräsentieren und den nationalen Frieden im Lande zu -erhalten. - -Die Mitglieder des Adels unterstehen den allgemeinen Strafgerichten, -die Mitglieder der dynastischen Familie mögen der Strafgewalt -des Monarchen unterstehen, aber unter der Bedingung, daß die -Straferkenntnisse und deren Vollzug veröffentlicht werden und daß über -die Mitschuldigen die ordentlichen Gerichte erkennen. - -Zu den wichtigsten Angelegenheiten gehört die Ehe in diesen Familien -und das Familienleben Jener, die man bisher die Großen zu nennen -gewöhnt war. Der Gebrauch in den souveränen Familien, ihre Glieder nur -mit den Angehörigen anderer souveräner Familien zu verheiraten, ist -verwerflich, weil er zur Verwandtschaftsehe und zur Dekadenz führt.[7] -Auch soll sie die Ehe nicht an auswärtige Familien knüpfen. Es scheint -daher das Zweckmäßigste zu sein, daß die Mitglieder der Familie -des Monarchen sich mit Angehörigen der Familien des einheimischen -Adels ehelich verbinden und daß diese ihre anderweitigen Ehen mit -Volksgenossen der anderen Schichten schließen, um so einen gesunden -Blutumlauf im sozialen Körper herbeizuführen. Der Krone wäre das -Recht einzuräumen, gegen unvernünftige Ehen in diesen Familien Verbot -einzulegen. Die Vernünftigkeit dieser Ehen ist vom Standpunkte der -wahrscheinlichen Fortpflanzungserwartungen zu beurteilen. Handelt es -sich um Ehen, die nach der vom Volke genehmigten Ehegesetzgebung, -VII, 2, überhaupt unstatthaft sind, so können sie überhaupt nicht -geschlossen werden, sind sie aber deshalb nicht zu billigen, weil -sie nicht nach der Richtung nützlich erscheinen, das Geschlecht vom -biologischen Gesichtspunkte zu veredeln, so würde die Versagung der -Ehegenehmigung seitens des Monarchen die Wirkung haben, daß die -eheschließenden Teile, welche dem Willen der Krone entgegen sich -verbinden, und ihre Nachkommen von der dynastischen Familie und den -adeligen Familien ausgeschlossen werden. Die Frauen folgen den Männern, -das heißt, die nichtadeligen Frauen werden durch die regelmäßige -Verbindung mit Adeligen in die Adelsfamilie, die weiblichen Glieder des -Adels durch ihre Ehe mit Männern aus dem Volke in die Volksschichten -aufgenommen. Dadurch wird einerseits eine fortgesetzte Auffrischung -des adeligen Blutes sichergestellt, andererseits die Krone und der -Adel an dem Wohle des Volkes auch durch verwandtschaftliche Bande -interessiert. So dürfte es gelingen, den Kastengeist zu unterdrücken -und die Eigentumslosigkeit der monarchischen Familie und des Adels -verknüpfen sie auch sonst mit dem Volkswohle. Es würde so jenes -königliche Geflecht geschaffen, das Plato vorschwebte. Übrigens wird -hier, wenngleich die Vermählung der Adeligen mit Töchtern des Volkes -beantragt wird, der Rassenfrage nicht vorgegriffen, da auch im Volke -die Urrassen nicht ganz erloschen sind und, wenn z. B. die blonde -Rasse als die vom vorwiegend ästhetischen Gesichtspunkte edlere sich -bewährte, deren Bevorzugung für diese Ehen umsoweniger Bedenken erregen -könnte, als der Individualismus, die Erbkrankheit der blonden Rasse, in -einem solchen Staate nicht zu fürchten ist. - - [7] Die Rassenfanatiker empfehlen zuweilen für solche - Familien sogenannte krasse Inzucht, nämlich ganz nahe - Verwandtschaftsehen. Allein sie führt zur Verblödung und - diese Anschauung beruht auf einer grundfalschen Anschauung - über den Wert der Rassen. Man beruft sich auf die - Erfahrungen der Tierzüchter, aber auch sie müssen meistens - in der 3. oder 4. Generation von diesem System Abstand - nehmen. - -Die Zahl der adeligen Familien müßte eine sehr geringe sein und dürfte -wohl auch in einem großen Reiche 200 nicht überschreiten. Dem Adel -wären alle Stellungen in der Verwaltung oder den allgemeinen Berufen -vorenthalten, weil von ihren Mitgliedern praktische Einsicht nicht -vorauszusetzen ist und, weil sie sonst danach streben würden, höhere -Rangstufen zu erklimmen, ohne sich darum verdient zu machen. Bei -Volksabstimmungen und Wahlen mögen sie ihre Stimme abgeben, welche aber -nicht mehr gilt, als die eines anderen Volksgenossen. - -Wenn in vielen Beziehungen die Einrichtungen, welche hier für die -Familien des Monarchen und des Adels vorgeschlagen werden, jenen gerade -entgegengesetzt sind, welche heute bestehen, und noch vielmehr jenen, -welche in früheren Jahrhunderten bestanden, so ist das eine Folge -davon, daß im Kollektivstaate es das Volk ist, welches Herr im Lande -ist, und es ist in Übereinstimmung mit der Evolution, die wir in den -sozialen Verhältnissen der letzten 200 Jahre beobachten können. - -Die geschlechtlichen Beziehungen der Glieder der kaiserlichen -Familie und des Adels außerhalb der Ehe werden vom Gesichtspunkte -der allgemeinen Grundsätze der Sexualethik zu beurteilen sein. Daß -wir wirklich einer Periode so großen Rigorismus entgegengehen, wie -viele meinen, ist doch zu bezweifeln, aber abgesehen von allgemeinen -Gesetzen sexualethischer Natur wird man darauf sehen, daß die Stellung -jener Familien nicht dazu mißbraucht werde, um Liebesgunst zu erringen -und daß sich keine Tochter des Volkes ohne Liebe wegwirft an jenen, -der ihr eine bevorzugte Stellung bei Hof und reichlichere Genüsse -bietet. Darum wird der Volkswille jedes Mädchen oder Frau in ihre -Heimatsgemeinde zurückrufen können, die sich in diesem Sinne vergeht -und die Prinzen oder Grafen, welche an Maitressenwirtschaft denken, -werden zu befürchten haben, die bevorzugte Stellung zu verlieren, deren -sie sich unwürdig machen. Daß aber von der Ehe ausgeschlossene Glieder -des Volkes, der dynastischen Familie und des Adels, von verächtlichen -Nebenabsichten abgesehen, die Freuden der Liebe nicht wie alle anderen -sollten genießen dürfen, wäre wohl kaum gerechtfertigt und davon -handelt der Abschnitt VII, 3. - - - - -V. Die Beamtenorganisation. - - -1. Der Verwaltungsorganismus. - -Was ist die Aufgabe des sozialen Staates? In letzter Instanz ist es die -Verteilung von Arbeit und Genuß. Die Grundsätze und Ziele bestimmt das -Volk, aber die Verwirklichung dieser Grundsätze und Ziele liegt einem -Organe des Volkes, der Regierung und ihren Beamten ob und zwar nach dem -Prinzipe der Arbeitsteilung, welche jede menschliche Leistung besonders -dafür geschulten Personen überträgt, die nur ein und dieselbe Arbeit zu -besorgen haben. - -In allen Zweigen der menschlichen Arbeit, wozu auch die der -Verwaltungsbeamten gehört, findet man eine hierarchische Gliederung, -deren unterste Ausläufer am meisten auf einfache Handgriffe angewiesen -sind und gewissermaßen die kleinste Spalte der Gesamtleistung -besorgen. Über diesen sind jene, die diese Teilleistungen verbinden -und Höhere, die sie zu einem Ganzen vereinigen, während noch höhere -Organe die Leistungen vergleichen, die Tätigkeiten überwachen und Pläne -entwerfen, bis endlich die Oberleitung des Ganzen in den Händen eines -Einzigen oder eines obersten beratenden Körpers vereinigt ist. Diese -Organisation ist vergleichbar dem Nervensystem im tierischen Körper. - -Aber so wie in jedem einzelnen Berufe alle Teilnehmer zu einer -Einheit zusammengefaßt sind und in viele Stufen zerfallen, in welchen -die Angehörigen des Berufes vom Einzelnen zu immer Allgemeinerem -aufsteigen und in welchen auch die Träger der einzelnen Stellen -der Autorität und dem Ansehen nach abgestuft sind, so sind auch -die einzelnen Berufe untereinander hierarchisch gegliedert und im -Ansehen und der Autorität abgestuft. Da kommt man nun zur Einsicht, -daß ein eigener Verwaltungsdienst eingerichtet werden muß, welcher -die Hauptaufgabe des Staates, die Verteilung von Arbeit und Genuß -in letzter Instanz zu lösen hat. Diese Aufgabe ist die oberste, -zusammenfassendste und es ist niemand im Staate, der nicht von dieser -Körperschaft abhinge, während sie nur vom Volke abhängt. Denn es -handelt sich darum, das Gesamtleben des Volkes in eine wirkliche -Einheit zusammenzufassen, wie das Herz mit dem ganzen Apparate von -Arterien und Venen das Blut bis in die äußersten Körperteile treibt -und von dort wieder zurückerhält, um es wieder in die Arterien zu -treiben. Die spezielle Aufgabe des Verwaltungsbeamten setzt nicht die -Einseitigkeit eines Fachmenschen voraus, sondern einen Überblick über -das Ganze, die Aufeinanderbeziehung aller Teile, die Bewertung aller -Leistungen und aller Güter, die ununterbrochene Evidenthaltung aller -wirtschaftlichen Faktoren und aller Produkte. Der Verwaltungskörper hat -auch alljährlich (?) dem Volke einen Vorschlag über den Volkshaushalt -und Gesetzesvorlagen zu machen, welche die Gegenstände seines Berufes -betreffen. Dieser Volkshaushalt hat aber mit Geldsummen nichts zu tun, -sondern mit Arbeitskräften und materiellen Gütern, welche in Anspruch -genommen werden, um gewisse Mengen von Gütern herzustellen oder gewisse -Dienste zu leisten. - -Jemehr jemand zum Fachmann herangebildet und geeignet ist, umsoweniger -meistens taugt er zu allgemeinen Aufgaben zusammenfassender -Natur; universelle Köpfe, das heißt philosophische Talente, die -auch philosophisch geschult sind, werden dem Verwaltungsdienste -zuzuweisen sein und da sie alles zu vergleichen, alles abzuwägen -und jeden an seine Stelle zu bringen haben, wird ihnen auch überall -innerhalb ihrer streng territorial abgegrenzten Kompetenz jeder -dienstlich untergeordnet sein. Dienstliche Unterordnung braucht aber -Kameradschaftlichkeit außer Dienst nicht auszuschließen. - -Doch muß ich bemerken, daß ich glaube, es könne der Verwaltungsbeamte -außer der obersten allgemeinen Leitung seines Gebietes auch die -oberste Leitung für einzelne Produktionszweige eines weiteren -Sprengels besorgen, wenn er außer der allgemeinen Schulung für -den Verwaltungsdienst auch Fachkenntnisse für ein besonderes -Produktionsgebiet erworben hätte. Der eigentliche Verwaltungsdienst -beansprucht nämlich schwerlich die ganze Zeit des Verwaltungsbeamten, -denn, wenn sich die Verteilungsgrundsätze einmal eingelebt haben -und es sich nur um Überwachung und Verbesserung handelt, wird die im -bloßen Verwaltungsdienste zu leistende Arbeit selbst für einen einzigen -Beamten in einer Gemeinde von tausend Köpfen nicht erheblich sein. Und -doch ersetzt dieser eine Beamte die Tätigkeit der Richter, politischen -und Finanzbeamten, und überdies die der Kaufleute und wenn irgendwelche -richterlichen Geschäfte, insbesondere eine Strafjustiz noch fortdauern -müßten, so würden keine eigentlichen Strafbehörden eingesetzt, -sondern eine Art von Volksjustiz geübt werden, wie die Schöffen und -Geschworenen und zwar ohne fachjuristische Leitung. - -Um also die erforderliche Einheit in die Verwaltung zu bringen, wird -der Verwaltungsbeamte niedersten Ranges Vorstand einer Gemeinde und -ihres Territoriums oder eines städtischen Quartiers werden und zwar -derart, daß alle Menschen und Sachen auf diesem Territorium ihm -unterstehen und ihm die oberste Leitung aller Arbeit und die oberste -Verteilung aller Genüsse und Güter auf diesem Gebiete zusteht. -In jeder Ansiedlung und in jedem städtischen Quartier regiert ein -solcher Beamter. Die weitere Gliederung des Verwaltungsdienstes baut -sich nun so auf, daß etwa 20 Gemeinden unter einem Bezirksbeamten, -etwa 20 Bezirke unter einem Kreisbeamten, etwa 10 Kreise unter einem -Provinzialbeamten stehen und die Provinzialbeamten der Zentralregierung -direkt untergeordnet sind. - -Es ist sorgfältig zu erwägen, welche Verteilungsgeschäfte den -Verwaltungsbeamten innerhalb ihrer örtlichen Kompetenz =persönlich= -zuzuweisen und welche von ihren Organen unter ihrer Oberleitung und -=Mitverantwortung= zu besorgen sind. - -Daß nun diese Verteilungsgeschäfte keineswegs eine ganze Tagesarbeit -eines Beamten in Anspruch nehmen, ist leicht zu zeigen, wenn man die -Zahl von 1000 Köpfen als Grundlage der Berechnung annimmt. Es ist im -Auge zu behalten, daß der Beamte nach den natürlichen Verhältnissen -des Kollektivismus mit allen Gliedern seiner Gemeinde lebt, jeden -persönlich kennt, auch zahlreiche Interessen mit ihnen gemein hat. - -Dieser Beamte hat auf Grund der Berichte des Arztes und nach anderen -Daten die Geburten, Trauungen und Sterbefälle in Evidenz zu halten, -allerdings mit der genauesten Angabe der näheren Umstände. So -sollen Geburten und Sterbefälle mit Angabe von Stunde, Minute und -Sekunde verzeichnet werden, soweit sie bekannt sind oder in Fällen -unvorhergesehener Ereignisse abgeschätzt werden können. Alle Geburten -und Sterbefälle zusammen werden 30-36 im Jahre kaum übersteigen und -wenn sie selbst die doppelte Zahl erreichen, fiele nur ein solches -Ereignis in =fünf= Tagen. Die Verfügungen über die dienstlichen -Veränderungen innerhalb der Gemeinde und die an den Bezirksbeamten -zu erstattenden Anträge in Fällen einer Versetzung außerhalb der -Gemeinde oder der Besetzung einer Stelle durch gemeindefremde -Personen stehen dem Verwaltungsbeamten zu, aber wenn jeder Einzelne -10 solche Veränderungen, Versetzungen und Beförderungen in seinem -Leben zu erwarten hätte, eine Ziffer, die ohnehin hoch gegriffen -ist, so würden bei 550 in regelmäßigen Arbeitsalter stehenden -Gemeindegenossen im Jahre 120 solche Veränderungen vorfallen oder -10 im Monate. Beurlaubungen kämen täglich zwei zur Behandlung. -Disziplinäre und friedensrichterliche Erkenntnisse höchstens zwei -oder drei in der Woche. Außerdem hat der Beamte von Zeit zu Zeit jede -Betriebsstelle, Fabrik, Schule, Spital usw. zu inspizieren und dafür -zu sorgen, daß täglich der erforderliche Güteraustausch zwischen -Gemeinde und Bezirk richtig abgewickelt wird. Dabei sind aber immer -andere mitverantwortliche Personen beteiligt und die Beispiele im -Abschnitte über die Statistik VI, 8, e, insbesondere die Tabelle über -Milchproduktion und Verteilung zeigen klar, daß es sich da immer um -beinahe automatisch sich vollziehende Bewegungen handelt, die dem -Beamten mehr Aufsicht, als Arbeit zur Aufgabe machen. - -Die Angaben über die tägliche Arbeitsleistung des Einzelnen und über -den Verbrauch der Gemeinde im Tage empfängt der Beamte von den unteren -Organen und er wird für deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen -haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verhältniszahlen, -sofern sie von der vorgesetzten Behörde gefordert werden, von Lehrern, -hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, hauptsächlich aber -auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter -gegenseitiger Kontrolle besorgt werden können. - -Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte persönlich leisten -muß, gering. - -In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern würde der ganze -Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch übergeordneten -Beamten 50-60,000 Köpfe und wenn, nach den unten entwickelten -Vorschlägen, neben jedem Staatsbeamten ein gewählter Volksbeamter -als Gehilfe und Kontrollorgan säße, 100-120,000 Köpfe betragen, -nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich -zahlreiche Bevölkerung heute beschäftigt. Der Beamte hätte überdies -den regelmäßigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem -Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr -mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und -des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und höher gestellten Personen -andererseits zu unterhalten. - -Man merke, daß die statistische Arbeit, wenn sie gehörig veröffentlicht -wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und Rückschritt auf -allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und daß diese -Arbeit es möglich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag -zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf -Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte -über Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden. - -Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit -zu besorgen bezüglich der Instrumente und Apparate, welche zum -Inventar seines Bezirkes gehören und bezüglich der Benützung der -Gesellschaftsräume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, daß -die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen -beansprucht wird, daß der Vorrat nicht reicht, oder daß sich viele -Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche Räume für ihre Übungen -und Verhandlungen beanspruchen und daß die Gesellschaften sich -wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des -Verwaltungsbeamten. - -Mit Rücksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein -scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit -verursacht, scheint es nun, daß dem Beamten außer dieser leitenden -Tätigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgebürdet werden -sollte und darum scheint es zweckmäßig, daß mit der Ausbildung im -Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte, -damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig -für den ganzen Bezirk solle überwachen können. Das gilt besonders für -solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend für größere -Territorien zu lösen sind, so Straßen- und Wasserbau, Forstwesen, -Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und -Anbauplänen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die -Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in -Fühlung zu stehen hätten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten -auf dieses Bedürfnis Rücksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium -eines Bezirkes eine Körperschaft, deren Mitglieder über die -mannigfaltigsten Fachkenntnisse verfügen. - -Das sind Ideen, die sich bei der Untersuchung unseres Problemes -von selbst aufdrängen, aber es wird erst die Erfahrung während der -Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung lehren, ob eine so beschaffene -Organisation die beste ist. Sie wird nur dann gut sein, wenn der -unterste Beamte, der eigentlich das wichtigste Glied der Organisation -ist, nicht überbürdet, aber so beschäftigt ist, daß er sich mit -allen Zweigen der Produktion und Verteilung auf seinem Gebiete -vertraut machen und dort alles, soweit als die Einheitlichkeit des -Dienstes es erfordert, durch seine Hand gehen muß. Übrigens muß ihm -das Recht zustehen, sich seine Organe zu wählen, und jedem Einzelnen -Hilfeleistungen aufzutragen, zu welchen er befähigt ist und welche -mit seinem eigenen Berufe vereinbar sind, oder zu welchen er sich -freiwillig erbietet. Die Vereinigung der ganzen Verteilungsarbeit -in =einer= leitenden Hand löst alle Kompetenzkonflikte, welche die -heute übliche Trennung der Ressorts mit sich bringt, die im Betriebe -der Kollektivwirtschaft wenig Sinn hätte. Übrigens vertreten die dem -Verwaltungsbeamten untergebenen Organe die einander gegenüberstehenden -sachlichen und persönlichen Interessen. - -Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich -sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der -Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten -der Quartiere in den Städten dürften etwas weniger belastet sein, -weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den Städten weniger -Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst größere -Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten für ältere, verdiente Beamte. - -Ich bemerke noch, daß ich nicht für die Wahl der Verwaltungsbeamten -durch das Volk bin, weil das zu einer gefährlichen Dezentralisation -führen müßte, und dadurch einerseits das Parteiwesen wieder -großgezogen, andererseits eine Desorganisation in der Wirtschaft -herbeigeführt würde. Es würde dann überall nach verschiedenen -Grundsätzen produziert und damit ein großer Teil der Vorteile des -Gesamtbetriebes aufs Spiel gesetzt werden. Auch wären die Angaben -der Verwaltungsbeamten über die Produktionsergebnisse, welche die -Hauptgrundlage der Verteilung bilden, nicht mehr verläßlich, wenn -die Beamten von der Gemeinde gewählt würden. Der Grundgedanke des -Kollektivismus ist die Zentralisation, die Wahl der Beamten aber -hätte immer eine dezentralisierende Tendenz. Es ist auch besser, das -Staatsinteresse den Staatsbeamten, das Interesse der Gemeinde und des -Einzelnen immer dem Volksbeamten anzuvertrauen und so einen möglichst -genauen Gleichgewichtszustand herbeizuführen, wobei aber immer noch -im Zweifel das Staatsinteresse überwiegen müßte, daher auch nur der -Staatsbeamte eine =entscheidende= Stimme hätte, der Volksbeamte nur zu -hören wäre, zu beaufsichtigen hätte und bei den vorgesetzten Behörden -Einspruch oder Berufung einlegen könnte. Diese Verwaltungsbeamten -wären also wie heute durch die Zentralstelle zu ernennen und so ist es -ja auch mit dem Unterrichtspersonale, den Ärzten und den technischen -Beamten und Vorständen. - -Um nun jedem Einzelnen aus den kleinen Volksgruppen der Gemeinde, -des Bezirkes, Kreises usw. den größten Schutz zu verleihen, scheint -es mir, wie schon gesagt, zweckmäßig, daß das Volk in diesen Gruppen -je einen Volksbeamten wählen sollte, der vom Gemeindebeamten bis zum -Minister dem Verwaltungsbeamten beigegeben werden soll, der in allen -mechanischen Arbeiten Gehilfe des Verwaltungsbeamten wäre und dem -Staatsinteresse gegenüber das Teil- und Einzelinteresse wahrzunehmen -hätte. Nicht =er=, sondern der Staatsbeamte hätte zu dezernieren, der -Volksbeamte aber müßte immer vorher gehört werden und er könnte an den -Bezirksbeamten berufen oder vielleicht auch in wichtigen Fällen eine -Sistierung der angefochtenen Entscheidung erwirken. Durch Vermittelung -des Fernsprechers, der alle Ämter verbindet, kann das in wenigen -Minuten geschehen. - -Diese Volksbeamten würden von der Gemeinde und dem Bezirke durch das -Votum aller stimmberechtigten Volksgenossen gewählt und es scheint, -daß es vernünftiger wäre, auf unbestimmte Zeit zu wählen als auf eine -bestimmte Zeit, wie der Amerikaner sagt, _during good behaviour_. Die -periodischen Wahlen haben gar keinen vernünftigen Sinn. Eine Neuwahl -wird stattfinden, so oft sie begehrt wird und sobald ein anderer -Volksbeamter für eine Stelle gewählt ist, hat der frühere abzutreten. - -Sehr zweckmäßig wäre es auch, den Kreis- und -Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen -Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben und selbst dem -Monarchen würde es die Geschäfte erleichtern, wenn er einen solchen -Vertrauensmann des Volkes, oder in Österreich etwa Vertrauensmänner -aller Nationalitäten an der Seite hätte, die er hören könnte, aber -es scheint nicht zweckmäßig, daß diese höheren Organe durch das Volk -unmittelbar gewählt werden, weil die wählbaren Personen in diesen -großen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, daß das Volk selbst -wählen könnte. Besser würde es sich empfehlen, daß die Volksbeamten des -Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter -die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen -Reiches diese höheren Organe des Volkswillens wählen würden. - -Dies ist die wünschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes -und es scheint nicht notwendig zu erwähnen, daß die Kreis- und -Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten -als Mitarbeiter haben müßten. - -~Detailverwaltungsämter.~ Zur unmittelbaren Leitung von -Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier -nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles -von höherer Ausbildung und dann auch von angemessen höherem Range, zu -bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu -stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind. -So wird für die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle -Anstalt und für die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder -Gemeinde, für manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie -einen größeren Umfang hat, für einen etwaigen Bergbau, den Hochbau, -Straßen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter -oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder höheren Ämtern -ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials- -und Produktionsstatistik für ihren Produktionszweig herzustellen, -die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe, -die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskräfte, die Einrichtung -und Instandhaltung der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, -die zweckmäßige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre -Arbeiter, dann die Beförderung der geeigneten Personen zu besorgen -und Anträge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders -jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht -täglich abzuschließen und zu veröffentlichen ist, ist von ihnen für -ihren Betrieb doch so viel als möglich täglich zu journalisieren, -so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und -anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe -der Produkte von einer Werkstätte zur anderen, von einem Arbeiter an -den anderen und schließlich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse -an die Magazine und aus den Magazinen an die Frächter und alle diese -Verrechnungsarbeiten, wofür in jeder Betriebsstätte Instruktionen -bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom -Verwaltungsbeamten zu überwachen und zu revidieren. Da doch alles, was -durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben -wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte -Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt -und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu -beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob -für eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderwärts an Material -oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe, -Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein muß. - -Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein -Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen -sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl möglich, würden aber auch -keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate -defraudieren wollte, fände keinen Frächter und Abnehmer, hätte viele -Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu fürchten und so wäre nur -ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren -kann, von Milch, Eiern, Obst zu fürchten und auch das könnte nicht -lange verborgen bleiben, keinesfalls aber könnte sich jemand daran -bereichern. - -Alle Arten von Betrieben haben ihre hierarchisch abgestuften -Oberleitungen, deren Zentralorgane wieder Fachorgane der -Ministerien bilden. Von der Verwaltung der Hauswirtschaft und der -Bekleidungsindustrie wird noch im Abschnitte IX, besonders zu sprechen -sein, weil sie von unmittelbarem Interesse für die Einzelnen sind. - - -2. Der ärztliche Dienst. - -Der ärztliche Dienst im Kollektivstaate hat die Aufgabe, für alles zu -sorgen, was zur Verlängerung des Lebens eines jeden Einzelnen dienen -kann. Die Heilung von Krankheiten kommt weniger in Betracht, als die -Verhütung von Krankheiten und die Sammlung aller jener Erfahrungen, -welche der Vervollkommnung des Sanitätswesens förderlich sein können. -Die Aufgabe, Krankheiten zu verhüten, bedingt auch, daß der Arzt -auf die Gestattung von Ehen, die Propagation und die Berufswahl als -Fachmann Einfluß nimmt. - -Es ist unbedingt notwendig, in jeder Gemeinde und jedem städtischen -Quartier einen Arzt anzustellen, dem innerhalb des Gemeindegebietes -für alles zu sorgen obliegt, was in die Kompetenz des Sanitätsdienstes -fällt. Ich halte es aber auch für notwendig, daß ein weiblicher -Arzt dem Gemeindearzte beigegeben werde. Es scheint der Natur der -Sache zu entsprechen, daß der weibliche Arzt dem als Sanitätsbeamten -fungierenden männlichen Arzte untergeordnet werde. Hat der weibliche -Arzt im eigentlich ärztlichen Berufe mit Einschluß der Öffnung -der weiblichen Leichen zu wenig Beschäftigung, um die Arbeitszeit -auszufüllen, so ist der Ärztin Heilmittelbereitung (Apotheke), Leitung -der Krankenpflege, Mitwirkung bei Aufstellung der Sanitätsstatistik -zuzuweisen, bis ihre Arbeitskraft genügend ausgenützt ist. Die Ärztin -muß genau denselben ärztlichen Unterricht, wenngleich vorzüglich -gynäkologischer und vorwiegend frauen-physiologischer und weiblich -anatomischer Art und etwa von weiblichen Professoren empfangen, wie -der Arzt und es ist übrigens die Meinung, daß der Arzt der Ärztin -übergeordnet sein solle, nichts weniger als ein Dogma; erweist sich das -Gegenteil als zweckmäßiger, so ist bald abgeholfen. - -Die Fürsorge für den Einzelnen bringt es mit sich, daß schon während -der Schwangerschaft der Frau alles vorgekehrt werde, was vom ärztlichen -Standpunkte im Interesse nicht nur der Mutter, sondern auch der Frucht -notwendig erscheint. Der Arzt wird also dafür zu sorgen haben, daß der -Schwangeren und Wöchnerin keine Berufsgeschäfte aufgebürdet werden, -die nachteilige Folgen für Mutter und Kind haben könnten und er wird -auch sonst seinen Einfluß geltend machen, daß die Lebensweise der -schwangeren Frau zweckentsprechend geregelt werde. Lebt sie mit ihrem -Manne etwa außerhalb einer Gemeinde in einem einzelnen Gehöfte oder auf -einer Alpe, so wird der Arzt darauf dringen, daß sie in die Gemeinde -übersiedelt. Dem Ehemanne wird er jede Schonung der Frau auferlegen, -die ihrem Zustande entspricht. Nötigenfalls wird er auch bei der Geburt -die Hilfe leisten, welche zu leisten die Ärztin nicht vermag. - -Nach der Geburt wird der Arzt, wenn ich vom Arzte spreche, so setze -ich immer eine zweckmäßige Arbeitsteilung zwischen dem Arzte und der -Ärztin voraus, die richtige Pflege des Neugeborenen überwachen und -das um so sorgfältiger, je unerfahrener die Mutter ist. Er wird das -Kind anfangs häufiger sehen müssen, als später und dafür sorgen, daß -alle jene Beobachtungen regelmäßig gemacht und notiert werden, die -für die Wissenschaft und Statistik sowohl, als auch direkt für den -individuellen Pflegezweck dienlich erscheinen. Er wird ferner mitwirken -bei der physischen Erziehung und im Vereine mit dem Pädagogen bei -der intellektuellen und moralischen Erziehung, er wird sowohl beim -Eintritte in die Schule, als bei der Zuweisung zu einem bestimmten -Berufe seine Stimme erheben gegen alles, was das Leben des jungen -Menschen gefährden könnte. Auch liegt ihm die Begutachtung ob, ob die -jungen Leute sich für die Fortpflanzung eignen oder nicht, insoferne -die Gesetze gestatten, zur Fortpflanzung ungeeigneten Individuen die -Ehe zu versagen. VII, 1, _Alinea_: »Bei dem heutigen«. Seine Aufgabe -wird es sein, auch anscheinend ganz gesunde Menschen in bestimmten -Intervallen nach der ihm vorgeschriebenen Methode zu untersuchen und -alles schriftlich zu fixieren, was in späteren Jahren zu wissen von -Wichtigkeit sein mag, oder die wissenschaftlichen Interessen fördern -kann. In Krankheitsfällen hat der Lokalarzt zu ordinieren und sich -auch dann an der Diagnostizierung und Behandlung zu beteiligen, wenn -etwa auf Wunsch des Kranken oder seiner Angehörigen ein anderer als -der =kompetente= Arzt die eigentliche Behandlung leitet. Kranke, -die das Bett hüten müssen, werden am Besten in gemeinsamen oder nahe -der Wohnung des Arztes gelegenen Gemächern untergebracht werden, um -dem Arzte ein häufiges Erscheinen am Krankenbette zu ermöglichen. -Die Wartung der Kranken, an der sich unterstützend auch Angehörige -beteiligen können, erfolgt unter Oberleitung des Arztes durch geeignete --- wahrscheinlich weibliche -- Personen, die einen =Beruf= daraus -machen. In Fällen, welche besondere Erfahrungen voraussetzen oder eine -Operation erforderlich machen, wird der Arzt durch Vermittlung des -Bezirksarztes schleunigst für Beiziehung eines Spezialarztes und, wo -Ansteckung zu besorgen ist, für Separierung, und zwar nötigenfalls -durch Unterbringung in besonderen Spitälern, die nach Bedarf zu -errichten sind, sorgen. Alle Leichen hat er zu sezieren und er wird -alles das durch Beschreibung, Photographieren und durch Präparate -fixieren, was für die Wissenschaft, vielleicht auch für die ärztliche -Behandlung der Nachkommen und für die Vererbung von Bedeutung sein -kann. Für jeden Bewohner seines Bezirkes wird er einen Akt anlegen, in -dem alles notiert wird, was für eine spätere Behandlung von Interesse -ist und dieser Akt wird im Falle eines Domizilwechsels an jenen Arzt -übersendet werden, in dessen Kompetenz die fernere Behandlung übergeht. - -Die Aufgabe des Arztes ist auch, die Sanitätsstatistik nach den -erteilten Vorschriften zusammenzustellen und er wird verpflichtet sein, -regelmäßig mit seinen Fachgenossen im Bezirke zu gemeinsamen Beratungen -zusammenzukommen. Er untersteht in allgemeiner disziplinärer Hinsicht -dem Verwaltungsbeamten, in Ausübung seines Amtes aber untersteht er -auch der fachwissenschaftlichen Kontrolle des Bezirksarztes, durch -den ihm auch die Aufträge der Regierung und der wissenschaftlichen -Institute zukommen. - -Durch Vorträge im Versammlungslokale der Gemeinden wird der Arzt alles -zu verbreiten suchen, was der Einzelne selbst für seine Gesundheit tun -soll. Er hat alles zu prüfen, was zur Assanierung der Ansiedlung zu -geschehen hat, Abhilfe zu fordern, wo es not tut und die Ausführung der -beschlossenen Maßregeln zu überwachen. Die Mitwirkung eines anderen -Arztes aus einer benachbarten Gemeinde oder Quartier wird, wie schon -angedeutet, der Kranke oder seine Familie beantragen können. Außerdem -hat der Bezirksarzt persönlich oder durch ärztliche Inspektionsbeamte -die Gemeindeärzte zu überwachen. Die höheren Sanitätsbehörden haben -dafür zu sorgen, daß das notwendige Material für Spitalszwecke, -Diagnostizierung von Krankheiten, an Heilmitteln und Apparaten für -alle Fälle überall ausreichend vorhanden sei und das Material ebenso -wie das Personal an Spezialärzten zweckmäßig über das ganze Reich -verteilt werde, um tunlichst rasche Hilfe zu ermöglichen. Jeder -zur Heilung von Krankheiten und vollkommenen Wiederherstellung der -Kranken erforderliche Aufwand ist ohne Ansehen der Person auf Kosten -der Gesamtheit zu machen und sofern bestimmte ärztliche Personen -Reisen zu dem Kranken zu machen haben, ist ihnen das schnellste -Beförderungsmittel und auf den Eisenbahnen ein Separatzug zur Verfügung -zu stellen. - -Die Gemeinden werden aber auch für den klinischen Unterricht und die -Anatomie das erforderliche Material an Kranken, Leichen und Präparaten -beizustellen haben. Jeder Arzt erhält alle erforderlichen Fachblätter -zugestellt und hat bemerkenswerte Krankheitsfälle und Heilerfolge -genau zu beschreiben und den Fachblättern einen Bericht zuzusenden. -Auch die jedem Arzte unentbehrliche Bibliothek für alles, was das -Sanitätswesen betrifft, ebenso die Sanitätsstatistik aller auswärtiger -Staaten findet er am Bezirksorte. Es ist zu bemerken, daß die gesamte -Bevölkerung an den Gedanken gewöhnt werden muß, daß jede Leiche -geöffnet und wissenschaftlich durchforscht werden muß. Wenn religiöse -Vorurteile dagegen sprechen, so müssen sie bekämpft werden. Denn im -Kollektivstaate gibt es keine Leichen degradierter Auswürflinge, -welchen man die Sezierung gewissermaßen strafweise zufügt und so -würden, wenn solche Vorurteile fortbeständen, die Anatomiesäle gar kein -Material haben. - -Die ununterbrochene Arbeit des gesamten Sanitätspersonales ist -darauf zu wenden, mit Benützung des statistischen Materiales -die Schädlichkeiten aller Berufe dergestalt zu ermitteln, daß, -insofern sie nicht unterdrückt werden können, durch Anpassung der -Verteilungsgrundsätze ausreichender Ersatz geboten werde. Wie das -geschehen kann, ist in XI, d, entwickelt worden. Der Sanitätsdienst hat -dabei mitzuwirken. - -Allgemeiner Grundsatz ist, daß jedes zur Welt gekommene menschliche -Wesen Anspruch auf alle jene Fürsorge hat, die ihm angeborener oder -erworbener Gebrechen wegen zur Erlangung eines gewissen Grades von -Lebensglück nötig ist.[8] In Nordamerika allein sind erfolgreiche -Versuche gemacht worden, jene Unglücklichen zum geistigen Verkehre mit -den Mitmenschen zu erwecken, die schon in früher Jugend Gesicht =und= -Gehör verloren haben. Ist es notwendig, daß eine oder mehrere Personen -ihr ganzes Leben in den Dienst einer solchen besonderen Aufgabe -stellen, so hat der Staat diese Personen zu bestellen und überdies -so viel als möglich die Bevölkerung zu ermuntern, daß sie freiwillig -ihre Tätigkeit diesem Zwecke widme, wodurch sich die Last auf viele -verteilen wird. - - [8] Das widerspricht scheinbar den Ideen Nietzsches und - Darwins, aber statt ihrer brutalen Ideen lehre ich, das - Aussterben der Schwächeren im Wege der Unterdrückung - der Fortpflanzung erblich Belasteter herbeizuführen. - Der Staat darf seine Absicht nicht darauf richten, - Schwächlinge zu Grunde gehen zu lassen, sondern hat durch - fortgesetzte Wirksamkeit zu verhüten, daß degeneriertes - Menschenmaterial gezeugt wird. Der Grundsatz, - Unbrauchbares zu Grunde gehen zu lassen, würde zu dem - Grundsatze führen, den die alten Germanen beobachteten, - die Alten, die nicht mehr arbeiten konnten, zu töten - oder im Walde hilflos auszusetzen. Diesem Grundsatze - zufolge müßten auch ganz normale Menschen, die verunglückt - sind, dem gänzlichen Untergange preisgegeben werden. - Jeder Mensch ist gleichmäßig daran interessiert, daß - dieser Grundsatz nicht zur Geltung kommt. Das Leben - =hoffnungslos= Leidender =gegen ihren Willen= zu erhalten, - ist darum noch keine evidente soziale Pflicht. Nietzsche - hat das Törichte seiner Lehre am eigenen Leibe erfahren, - nach dieser Lehre hätte man ihn töten, statt an die - Irrenanstalt abgeben müssen. - -Zu den Aufgaben der Ärzte, die sie im Einvernehmen mit den Pädagogen -zu lösen haben, gehört auch die Ermittlung der Vererbungsgesetze nicht -nur in Beziehung auf normale physische Konstitution, sondern auch -auf ethische und intellektuelle Anlagen und auf Geschicklichkeiten. -Dementsprechend werden sie die zur Fortpflanzung bestimmten Personen -auswählen und auch für die zweckmäßige Paarung Gesetze zu ermitteln -trachten. In wieferne der Staat schwächliche oder erblich belastete -Individuen von der Fortpflanzung auszuschließen und auf die Gattenwahl -Einfluß zu nehmen berechtigt ist, wird in VII, 1, besprochen. Zunächst -handelt es sich um Aufklärung und Rat; Gesetze und Gewalt können erst -dann in Betracht gezogen werden, wenn das Volk zur Überzeugung ihrer -Notwendigkeit und Gerechtigkeit gelangt ist. - -Als Hilfsorgane der Ärzte werden Zahnärzte, zugleich Zahntechniker, -zu bestellen sein, welche die Gebisse aller Bewohner eines Bezirkes -regelmäßig zu untersuchen und die erforderlichen Operationen teils -selbständig, teils unter Aufsicht des Arztes vorzunehmen haben. Es -handelt sich aber nicht bloß um Verhütung des Verlustes und der -Krankheit der Zähne und eventuell ihren Ersatz, sondern auch die -Vererbung guter Zähne kommt in Betracht, weil ein gutes Gebiß der -schönste Schmuck des Menschen und gewiß auch ein Zeichen einer guten -Konstitution ist. Eine Statistik der vorhandenen und der fehlenden -gesunden und kranken Zähne und der verschiedenen Zahnleiden wäre sehr -interessant und könnte leicht beschafft werden. - -Der Arzt untersteht in fachwissenschaftlicher Hinsicht dem -Bezirksarzte, dieser dem Provinzialarzte und dieser dem Chefarzte des -Reiches. In den höheren Instanzen werden selbstverständlich zahlreiche -Körperschaften dem Chefarzte beigeordnet sein. Die Hierarchie dient -dazu, um verdienten Ärzten eine Beförderung zu eröffnen und um eine -Organisation zu schaffen, durch welche die sanitären Beobachtungen -auf Grund der Statistik und der Berichte der ausübenden Ärzte zur -Sammlung und Verarbeitung gelangen. Instruktionen werden erlassen -werden, inwieferne der Gemeindearzt seinen Vorgesetzten über jeden -einzelnen Krankheitsfall durch Bulletin auf dem Laufenden zu erhalten -hat. Diese Berichterstattung kann so eingerichtet werden, daß der -Bezirksarzt daraus sofort erkennen kann, ob Zweifel an der Richtigkeit -der Diagnose oder der Behandlung bestehen, in welchem Falle er -selbst zur Überprüfung schreiten, oder einen anderen Arzt seines -Bezirkes damit beauftragen kann. Diese Überwachung der Gemeindeärzte -erstreckt sich auch auf Gutachten über Krankheitsurlaube, den Besuch -von Thermen, Berufseignung oder Fortpflanzungstauglichkeit, dann auf -Spitalsverwaltung und sanitäre Anstalten. - -Spezialärzte verschiedener Fächer werden zu bestellen und über das -Land zweckmäßig zu verteilen sein. Vorzüglich kommt da das Fach -der Operateure in Betracht. Wahrscheinlich wird sich auch das Fach -der operativen Heilkunde in viele Zweige spalten. Weiter wird es -Fachärzte für die Erkrankungen einzelner Organe, wie heute, für -Infektionskrankheiten, gewisse Arten von Diagnosen, chemische -Untersuchungen und besondere Heilverfahren, wie Kaltwasser, -Elektrizität, Pneumatik, Massage, Belichtung, Heißluftbehandlung usw. -geben. Die Sanitätsverwaltung wird verfügen, inwieferne sich solche -Ärzte an Ort und Stelle zu begeben haben, oder die Kranken zum Arzte -geschickt oder in Sanatorien aufgenommen werden sollen und insbesondere -wie weit die Kompetenz des Gemeindearztes in weniger bedeutenden oder -besonders dringenden Spezialfällen geht. Die Sanitätsverwaltung hat -auch die Einrichtung von Kurorten und die Verfügung der Aufnahme der -einzelnen Kranken in dieselben über sich. - -Was die Unterbringung von Kranken und die Krankenpflege anbelangt, so -wird man eigentliche Spitäler tunlichst vermeiden. Nur insoferne die -Isolierung von Kranken geboten erscheint, oder wo es der klinische -Unterricht erfordert, wird man eigentliche Krankenhäuser errichten. - -In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern erfordert der ärztliche -Dienst nach obigen Grundsätzen mit Inbegriff der Spezialisten und der -übergeordneten Organe etwa 60 Tausend Ärzte und ebensoviele weibliche -Ärzte, somit 120 Tausend Personen. In Österreich ist gegenwärtig die -Zahl der wissenschaftlich gebildeten Ärzte sehr gering, somit ist -eine große Vermehrung erforderlich. Auch das Wartepersonal, welches in -Österreich gegenwärtig nicht zahlreich ist, wird sehr vermehrt werden -müssen. Die Untersuchung, welche Berufe im Sozialstaate ganz entfallen, -oder geringere Arbeitskräfte beanspruchen, wird in VIII, 11, folgen und -daraus sich ergeben, wie der höhere Arbeitsaufwand in manchen Berufen, -somit auch im ärztlichen und Wärterberuf hereingebracht werden wird. - -Für die Verhinderung der Einschleppung von Kontagien oder ansteckenden -Krankheiten, insbesondere auch von Geschlechtskrankheiten, kann in -einem so stramm organisierten Staate leicht gesorgt werden. Personen, -welche nicht aus einem ebenso gut verwalteten Gebiete kommen, können -beim Überschreiten der Grenzen einer ärztlichen Untersuchung unterzogen -werden. =Der Warenverkehr über die Grenze kann jederzeit auf längere -Zeit gänzlich abgesperrt werden=, weil der Staat immer für Vorräte -solcher Waren sorgen wird, für die man auf das Ausland angewiesen ist. - -Prüft man diese Organisation des ärztlichen Dienstes, so gewinnt man -die Überzeugung, daß damit alles für den Einzelnen und die Gesamtheit -erreicht werden kann, was man heute für notwendig erkennt, aber in -der individualistischen Gesellschaftsordnung undurchführbar ist. Die -Ärzte drängen sich in den großen Städten zusammen, in den ländlichen -Gemeinden fehlt es oft an aller Hilfe für Kranke und Verunglückte und -jedenfalls an den Anstalten, die für besondere Fälle notwendig sind. - -Nun aber alle anderen Dienste, die ein so eingerichteter ärztlicher -Körper dem Einzelnen und der Gesamtheit und der Wissenschaft leisten -könnte. - -Der Arzt wird bei obiger Organisation nicht gerufen, er sucht -diejenigen, für deren Gesundheit er verantwortlich ist, auf. Er ist -ihnen Freund, Berater für das Leben und ersetzt ihnen auch Priester -und Beichtvater. Er fördert die wahre Moral in viel höherem Maße, als -es heute die Kirche vermag. Keinerlei entstehendes Leiden, erbliche -Belastung, Disqualifikation zu bestimmten Berufen, zur Zeugung oder -für die Ertragung der Schwangerschaft und Entbindung kann dem Arzte -oder seiner Gehilfin entgehen. Sie können die Weitervererbung von -Krankheiten und deren Übertragung auf kommende Generationen verhindern. -Nur im Kollektivstaate kann man Lues, Tuberkulose und Alkoholismus -unterdrücken oder in der ersten Zeit wenigstens für Dritte völlig -unschädlich machen. Jeder Arzt ist zugleich Anthropologe und im Dienst -der anthropologischen Forschung. In seinem Berufe liegt es nicht nur, -die Degeneration des Volkes zu verhindern, sondern von Generation -zu Generation ein immer herrlicheres Geschlecht heranzubilden. Das -alles ist zum Teile allerdings von der Menge der anzustellenden Ärzte, -ebensosehr aber von der Verteilung der Ärzte und der Verteilung der -Bevölkerung und von der Organisation des Dienstes abhängig. Nicht nur -diese Verteilung, sondern auch die Anstellung der erforderlichen Anzahl -von Ärzten ist ohne Kollektivismus nicht denkbar. - -Noch sei bemerkt, daß in Deutschland bei den Krankenkassen statistisch -ermittelt wurde, daß auf ein Kassenmitglied im Durchschnitt 6 -Krankheitstage im Jahre kommen. Obwohl bei den hygienisch vorzüglichen -Einrichtungen des Kollektivstaates und bei der Verminderung aller -Berufsschädlichkeiten und anderer günstiger Umstände wegen der -Krankenstand beträchtlich sinken müßte, wäre selbst nach diesem -Verhältnisse der Durchschnitt in einer Gemeinde von Tausend Köpfen -nicht mehr als etwa 6000 Krankheitstage im Jahre. Das gibt einen -Tagesdurchschnitt von 16-18 Kranken, zu deren Behandlung zwei Ärzte -zur Verfügung ständen. Es blieben also dem ärztlichen Personale -viele Stunden des Tages für andere Aufgaben als die Behandlung der -Kranken übrig, für Überwachung der Kinderpflege, für Untersuchungen -der Gesunden, Beeinflussung der Lebensweise, Statistik und andere -Amtsgeschäfte, wissenschaftliche Beobachtungen und Gutachten. Da -in jeder Wohnansiedlung eine besondere Abteilung für Krankenzimmer -einzurichten wäre, und immerhin einige von den Kranken ambulant, andere -in ihren Wohngemächern behandelt würden, so wären etwa 16 Krankenzimmer -unbedingt ausreichend für Spitalzwecke. - - -3. a) Der Erziehungs- und Volksschul-Unterrichtsdienst. - -Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers -untersteht einem Pädagogen. Er wird selbst am Unterricht sich -beteiligen, vorzüglich aber die Oberaufsicht jener Geschäfte führen, -die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt -die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat für die -Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Ergänzung zu sorgen, -in den Disziplinarfällen des ihm untergeordneten Personals dem -Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einfluß auf die -gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde (dem Quartier) zu nehmen. - -Außer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen -Kindern sieben oder acht Fachlehrer für die acht oberen Klassen -bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird -vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales überlassen werden -können. Der Pädagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn -sie sich ab und zu an den Vorträgen beteiligen, die vor der gesamten -Gemeinde über die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen -nach Art der _university extension_ gehalten werden sollen, wobei -übrigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, höhere Lehrpersonen -und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele -Demonstrationen vorgeführt werden sollen. Da man annehmen kann, daß -die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher -Beziehung auf der Höhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen -werden, kann der populärwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem -Tage in der Woche für jede Urgemeinde gewiß sichergestellt werden. - -Sind besondere Klassen für Mädchen eingerichtet, so werden für -selbe weibliche Fachkräfte zu bestellen sein. Für die Überwachung -des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der -Provinz höhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen -sein, welche den Geschäftsgang zwischen den untersten Organen und der -Zentralverwaltung zu vermitteln haben. - -Wir wissen, welches Interesse unsere Universitäten für die -psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie -werden nützliche Vorarbeiten leisten, welche dem künftigen Erziehungs- -und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich -dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begnügen, sondern soviel -als möglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die -einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden. - -Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben -können, nachdem die Zahl der Schüler 25 in einer Klasse nicht -übersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte -weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas kürzer bemessen -werden als heute. - - [9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240 - Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine - beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer - nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von - Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die - oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt - sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem - Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand, - welchen die Korrepetition überlassen werden kann. - -Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und höhere Unterrichtsanstalten -wird in einem Staate von 45 Millionen für die acht höheren Jahrgänge -360,000 Personen in Anspruch nehmen, nämlich 8 Lehrpersonen für 1000 -Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die -Rede. Es haben sich die Lehrkräfte an der Erziehung selbstverständlich -mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den -Pädagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkräfte vorzüglich -zu Hilfsarbeiten für die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und -die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge -dieser Arbeiten so groß wäre, daß Schulkinder zu deren Bewältigung -herangezogen werden müßten, diese Arbeiten organisieren und leiten. - -Außerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, daß sie -sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fächer auf dem -Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende -Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten -vollständige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten -und fortlaufend ergänzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt, -daß sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung -durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung -stattfinden könnte, daß nämlich jedem gewisse Forschungsprobleme -zugewiesen würden. - -Auch den Lehrpersonen würden regelmäßige Zusammenkünfte am -Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fächer am Kreisvororte -zur Pflicht gemacht. - -Zeigt es sich, daß die Frauen für den Betrieb der Wissenschaften -als Schüler, Lehrer und Forscher eine der der Männer ebenbürtige -Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hälfte aller -Lehrkanzeln offen zu halten. - - -b) Höherer Unterricht. - -Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik -in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der -Reichshauptstadt vereiniget werden. - -Die Gründe dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt -in einem monarchischen Staate, wir haben hier Österreich im Auge, -das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen muß, der -regelmäßige Wohnsitz der Familien des höchsten Adels ist, so entwickelt -sich naturgemäß dort die höchste Blüte geselligen Lebens, also jene -Atmosphäre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfüllt, das -geistige Leben die meisten Anregungen empfängt. So wohl angebracht -der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist, -so hat sich auch für dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die -Organisation zum Teile bewährt, wie die organisierte Kooperation der -Sternwarten sich längst als förderlich erwiesen hat. Gerade jene großen -Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedürfen -auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafür am meisten -empfänglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen, -die gerade bei den hervorragendsten Männern und Frauen ihres Kreises am -befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen -zu trennen und in eine größere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie -werden sich am wohlsten fühlen in einer großen Zentrale, welche alles -umfaßt, was groß und herrlich ist, an Geist, schöpferischer Kraft und -andererseits wieder an Schönheit und äußeren Vorzügen. Damit ist nur -gesagt, daß ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein -wird, nicht daß die geistigen Größen dorthin gebannt werden müssen, da -sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille -der Einsamkeit zurückziehen mögen. Der Staat könnte einem Virchow auch -auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten -und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind -jedenfalls Ausnahmsfälle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der -Wissenschaft ein solches Bedürfnis empfinden. - -Diese Schicht der Bevölkerung bedarf für ihre Wirksamkeit eines -unermeßlichen Schatzes an Gütern, Sammlungen, Bibliotheken, -Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen -Vollständigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen -zugänglich sein wird, die seiner bedürfen. - -Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine -Dezentralisation dieser Anstalten wünschenswert machen würde. Im -kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine -sogenannten historischen Individualitäten, sondern ihre Hauptorte -Knotenpunkte für Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gütern und -diese Städte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eifersüchtig -zu sein. Denn in diesen Städten gibt es keine Eigentümer von Häusern -und Grundstücken, die, auf die Erhöhung des Wertes ihres Besitzes -bedacht, einen Anlaß hätten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb -des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich -in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend -macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum -Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Dörfer -für Menschen, die eine höhere Kultur beanspruchen, demnach auch die -ungesunde Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortschaften, -so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist, -lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach können -die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafür liefern, daß die -Verlegung der Universitäten in kleinere Städte irgendwie von Vorteil -ist. Übrigens wird es von der politischen Geschichte, die Österreich -bis zum Übergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird, -abhängen, ob eine gleichberechtigte Metropole für Ungarn in Budapest -aufrecht zu erhalten sein wird. - -Die heutige Gestaltung der Universitäten wird in einer vernünftigen -staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben -können, ja es scheint, als hätten sie sich auch für die heutige -Gesellschaftsordnung überlebt. Das Überwiegen der theologischen -und juristischen Studien, obwohl diese beiden Fakultäten nichts -als Abrichtungsanstalten für den praktischen Dienst der Kirche und -der heutigen Staatsverwaltung sind und sie als wissenschaftliche -Forschungszentren gar keinen Wert haben, ist ebenso unnatürlich, -wie das Zusammenpferchen mannigfaltiger und unendlich reicher -wissenschaftlicher Disziplinen in einer einzigen philosophischen -Fakultät und der Ausschluß der Technik, Bodenkultur und -Forstwirtschaft, dann der Kunst aus dem Bereiche der Universitäten, -wonach viele ebenbürtige Gebiete geistigen Schaffens an der -Universität gar nicht vertreten, viele kümmerlich vertreten, dafür -aber die rückständigen Disziplinen in den Vordergrund geschoben -sind. Brutanstalten des Aberglaubens stehen wahrem Wissen nicht nur -gleichberechtigt an der Seite, sondern sie überwuchern und dominieren, -und so wird Vieles an den künftigen Universitäten zu hohem Ansehen -gelangen und als gleichwertiger Teil einer wahren _universitas -scientiarium et artium_ am Hochschulleben teilnehmen, während Vieles -nach und nach absterben wird, was vor 800 Jahren in Bologna oder Padua, -oder in Paris eine hervorragende Rolle spielte. Es verdienten diese -Wissenschaften schon heute keinen hervorragenden Platz mehr, und sie -werden im Kollektivstaat nur kulturgeschichtlich in Betracht kommen. - -Die Universität wird als Forschungsanstalt im organischen Verbande mit -der Akademie stehen und über unermeßliche Mittel für Forschungszwecke -verfügen. Da der gesamte Verwaltungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienst -mit wissenschaftlich gebildeten Personen besetzt sein soll, wird -ein jährlicher Ersatz von 20,000 Abiturienten der Hochschulen -erforderlich sein und es werden demnach an 100,000 Universitätshörer -die Hochschule frequentieren, zu deren Ausbildung eine Anzahl von -etwa 10,000 Professoren erforderlich sein wird, welche in einem Staat, -wie Österreich in den verschiedenen Landessprachen zu dozieren haben -werden. - -Die staatliche Organisation verträgt im allgemeinen keine -Überproduktion auf irgend einem Gebiete. Man wird daher den -Hochschulunterricht in jedem Fache auf eine gewisse, nicht allzu -eng bemessene Zahl von Hörern beschränken und wird wenigstens für -einen bestimmten Teil von Lehrfächern vorschreiben, welche Kollegien -die Studierenden zur Ausbildung für einen bestimmten Beruf zu hören -und welche Seminare sie zu besuchen haben werden. Da der Staat die -Absolventen auch zu versorgen und auch Jene zu erhalten hat, die keine -wissenschaftliche Tauglichkeit erlangen, wird der Staat nicht nur -die Berufung an die Universität auf jene beschränken, welche sich am -besten dafür eignen, sondern es wird auch zu den Obliegenheiten der -Professoren und ihrer Assistenten gehören, sich von den Fortschritten -der Hörer in ihren Studien zu überzeugen, wozu eben die Seminare die -Gelegenheit bieten. - -Als stimmfähigen Bürgern des Reiches, eine Eigenschaft, die man -wahrscheinlich mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, also -vor Eintritt in die Universitätsstudien, erlangen wird, wird den -Studierenden Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten natürlich -freistehen, ja Pflicht sein, aber die politische Demonstration, wie sie -in unserer Zeit betrieben wird, wird man der studierenden Jugend ganz -verwehren. An den geselligen Vereinigungen sollen sich die Lehrkräfte -tunlichst beteiligen. Renitente Hörer wird man heimschicken und zu -Sense und Sichel greifen lassen. - -Auch am höheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden -Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des -Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen -stehen, welche dem ästhetischen Bedürfnisse entgegenkommen; Theater und -musikalische Veranstaltungen u. dergl. - -Der Wechsel der Unterrichtsfächer und des wissenschaftlichen Berufes, -für den sich die Hörer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es -sich nicht bloß um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf -ankommen, ob die Studienzeit verlängert wird. - -Mädchen werden als gleichberechtigte Hörer zu den Universitätsstudien -zugelassen werden, nach Maßgabe jedoch des Bedarfes für jene -wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen eröffnet werden. - - -c. Die Akademie. - -Es wurde bereits hervorgehoben, daß die Akademie als oberste -Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen -Vermögens über alle hervorragen, in einem organischen Verband -mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet -den höchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der -Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie -selbst, mit oder ohne Bestätigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen -oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar -sein und die größten Ehrenvorzüge und materiellen Vorteile, immer mit -Ausschluß jeden Eigentums, genießen. Inwiefern seine Familie an jenen -Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwägen sein. Wenn -zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte -Wohnungs- und Repräsentationsräume gehören, werden Frau und Töchter -allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen über -sich haben können, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten, -daß Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen -zu beschränken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen -Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste. - -Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden -ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches für seine eigenen -Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen -und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschränkte ist, da mit -der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der -verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lücken auftun werden, die -man auszufüllen genötigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach -den jeweiligen Bedürfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern, -welche gesonderte und Einzelberatungen möglich machen. Die Aufgabe -der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und -Kunstziele für die nächste Zeit festzustellen und bekannt zu machen. - -Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und -Künstler jeder Art, welche einen alle überwiegenden Rang erklommen -haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf -jene wissenschaftlichen Zweige beschränken, die heutzutage in den -Akademien vertreten sind. - -Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird -sich das Reich nicht mit dem vaterländischen Boden allein begnügen -können, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde -zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie -stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt -entfesseln, welcher alles übertrifft, was bisher bekannt war und für -dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht -schaffen kann. - -Noch sei erwähnt, daß das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln -der Hochschulen und von den curulischen Stühlen der Akademie -keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln für -Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der -anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der -Gynäkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schülern -reserviert sein werden. - -Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen -zu beantworten und Anträge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden -auch literarische Arbeiten begutachten. - - - - -VI. - -Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe. - - -1. Die Wohnungsansiedelungen. - -Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind für den kollektivistischen -Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine völlige Umgestaltung -innerhalb kurzer Zeit unmöglich ist, wird man sich anfangs mit -den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen müssen. Im -nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung -besprochen, wie sie mit Rücksicht auf Produktion, Verwaltung, -Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedürfnisse des Einzelnen und -der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wären. - -Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht -in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmäßig größere -Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von -Vulkanen, Erdbeben, Überschwemmungen usw. - - -a) Urgemeinden und Dörfer. - -Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Dörfer oder Weiler -nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte -produktive Bevölkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion -sich widmende, wesentlich bäuerliche Bevölkerung, sondern auch die -gesamte Industrie- und gewerbliche Bevölkerung wird ausschließlich -in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine -Stufe höherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem Übelstande -abgeholfen, daß der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der -Industriebevölkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner -können unter den heutigen Verhältnissen nur eine sehr unvollkommene -Schulbildung erlangen, während die in den Städten angesiedelte -industrielle und gewerbliche Bevölkerung in den städtischen Volks- -und Bürgerschulen eine viel höhere Ausbildung erlangen kann. Auch -die Weltanschauung dieser beiden Bevölkerungsschichten ist heute eine -wesentlich verschiedene. In den Dörfern hat Klerus und Religion eine -viel größere Bedeutung als in der Industriebevölkerung der Städte. Und -wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten -angesiedelt und die Städte nur einer ausgewählten Bevölkerung -höherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem -Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen, -um die Ausbildung der Industriebevölkerung zu verkümmern, sondern -vielmehr um sie beträchtlich über das heutige Niveau hinauszuheben, -aber die heutige bäuerliche oder Dorfbevölkerung ihr in der Ausbildung -vollkommen gleichzustellen. - -Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedürfnis soll durch -die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit -zusammenhängende Verteilung der Bevölkerung befriediget werden, auch -zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hängen damit zusammen und die -Ermöglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung, -ein intensiverer Landbau, eine größere Frachtökonomie und vieles andere -ist davon abhängig. Auch eine wirkliche Assanierung der ländlichen -=und= der städtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen -hier gedacht sind, kaum möglich. - -Durch diese Verteilung der Bevölkerung und die Einrichtung der -Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nächst höhere Stufe der -Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzählen sind, soll -die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Köpfe gebracht werden, -welche höchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das für den -kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwölf Jahre -dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von -durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgänge und -ermöglicht einen außerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht, -welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a, -dargestellt, organisiert sein soll. - -Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde genügend besetzt, -die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hält man sich an eine -solche Maximalzahl von 1000 Köpfen, so kann man die Urgemeinden nach -einem gewissen Schema erbauen, hat nicht nötig der Volksvermehrung -wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird für -sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema für die -Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzügen nachfolgend geschildert wird, -steht doch einer großen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der -einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen -Ausschmückung und in der Benützung der Terrainverhältnisse nicht im -Wege. - -Wie der Bevölkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber -innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen, -konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben. - -In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche -Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten -zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch -verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche -lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher -es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung -durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die -Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden -und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der -Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage, -hergestellt werden. - -Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau --- den ich Gemeindepalast nennen will -- einnehmen, in welchem -sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die -Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit, -Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen -Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen -1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe) -erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die -von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der -vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16 -Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges, -enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen -in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere -gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen -abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen, -Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch -gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem -Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden -Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch -unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden -Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für -Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge -usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten -in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde, -jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material -und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach -dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere -Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen -ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser, -Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß -der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen -95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den -städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden -sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein -werden. - -Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wäre also: Besiedelung -nicht nur durch jene Bevölkerung, die wir heute die bäuerliche -nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch -die Industrie- und gewerbliche Bevölkerung und eine große Zahl -wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebäude -und Betriebsstätten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser -Trennung der Schlafhäuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der -Bauten für eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung -und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen -hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht. - - -b) Die Bezirksvororte. - -Nach einem bestimmten Verhältnisse und teilweise dem Charakter des -Landes angemessen wären nach Art der heutigen Märkte Ortschaften, die -zu den Urgemeinden gehören, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie -werden etwa zwei Gemeindepaläste und sechs Schlafhäuser enthalten -und Raum für 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte, -Ärzte und Unterrichtspersonen von höherem Range ihren Sitz haben, -etwa eine Fachlehranstalt für Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau -oder für Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine größere -Fabrik betrieben, größere Magazine eingerichtet und schon für -Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fuß -durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur -in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden können. -Auch eine große Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in -den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden größere Bücherbestände -und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten, -Ärzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes -abgehalten und kleine Bühnen eingerichtet für Vorstellungen fliegender -Truppen oder von Dilettanten und für größere Konzertaufführungen. - -Wo es ökonomische Verhältnisse gebieterisch fordern, daß viele Tausende -von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder -großen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der -Ansiedlungen verlassen müssen. Aber das wird so viel als möglich zu -vermeiden sein. - - -c) Die städtischen Ansiedlungen. - -Hierher gehören nur die Kreisstädte, etwa hundert für einen Staat wie -Österreich, die Provinzialstädte, etwa 10-15 für einen solchen Staat, -und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen, -die Kreisstädte nur je 4000 Personen, die Provinzstädte je 15-20,000 -Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen -können. Die stabile Bevölkerung werden nur die höheren Behörden und -Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und -hauswirtschaftlichen Arbeitern (Köchinnen, Wäscherinnen, Stubenmädchen -u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt außer der kaiserlichen -Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten -der Zentralbehörden, die Akademiker, Universitätsprofessoren und -Hochschüler bleibend wohnen. - -Die städtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden, -deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein -solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten -untersten Ranges und verfügt über dasselbe ärztliche Personal, wie -eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal -für ein Quartier aufgestellt wird, wie für eine Urgemeinde, hängt -von Umständen ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine -Volksschule haben für die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten -Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen, -brauchen keine Volksschule. Ähnliche Verhältnisse werden für die -Provinzialstädte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe -von Quartieren solcher Städte brauchen keine Volksschulen und kein -Volkserziehungspersonal. - -Die Urgemeinden eines Bezirkes würden mit dem Bezirksvororte und -dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von -den Amtslokalitäten direkt zu den Amtslokalitäten gingen; weiterhin -würde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den -Kreisstädten zu den Provinzstädten und von hier zur Reichshauptstadt -führen. - -Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene -Einrichtung muß man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen -Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen, -wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabänderliches oder das Beste -gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die -Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft -der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenüber für Ökonomie, -Kultur und die höchsten Gesellschaftszwecke haben würde. - -Während im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den -Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich -als nützlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in -unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhängig, -welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer -Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den -herrschenden Parteien für ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus -macht dem ein Ende. - -Je genauer und ausschließlicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den -hier geschilderten kollektivistischen Charakter an sich tragen werden, -um so schwieriger werden sie es machen, wieder zum Individualismus -zurückzukehren, daher revolutionäre Angriffe, weil gegenstandslos, -nicht mehr zu fürchten sind. - - -2. Die Verteilung der Bevölkerung. - -Nach den in VI, 1, a, entwickelten Grundsätzen wären die Urgemeinden -für je 1000 Bewohner einzurichten und die eigentlich städtische -Bevölkerung in den Kreisstädten, Provinzialstädten und der -Reichshauptstadt würde selbst in einem großen Reiche weniger als eine -Million betragen. Ein großer Teil der städtischen Quartiere würde zur -Beherbergung von Reisenden dienen. Wenn in unserer Zeit es zahlreiche -Städte mit einer Bevölkerung von mehr als 100,000 Bewohnern gibt -und die Reichshauptstädte Millionen von Bewohnern zählen, so ist das -eine offenbare Krankheit, welche im innigsten Zusammenhange mit der -Gesellschaftsordnung steht. - -Die sanitären Übelstände der Riesenstädte sind schon oft erörtert -worden, aber hier werden die sozialen und volkswirtschaftlichen -Vorteile einer anderen Verteilung der Bevölkerung zur Sprache kommen. - -Im allgemeinen hätte jeder Volksgenosse das Recht, im Lande zu wohnen, -ohne eigentlich ein Heimatsrecht in einer bestimmten Gemeinde zu haben. -Als Grundsatz hätte zwar zu gelten, daß jeder in der Gemeinde dauernd -bleibe, wo er geboren wurde, aber davon würde eine Reihe von Ausnahmen -gemacht werden. Zunächst würde sich ein solches Recht, im Geburtsorte -dauernd zu wohnen, nicht auf die städtischen Quartiere erstrecken, in -welche nur ausgewählte Personen zur Ausübung eines bestimmten Berufes -oder Einzelne ohne Beruf zur Belohnung ihrer persönlichen Verdienste -aufgenommen würden, wodurch aber ihre Ehegenossen und Kinder kein -eigenes Recht erlangen würden, vielmehr einer Urgemeinde zugeschrieben -blieben. Bis zu einem gewissen Alter würden die Kinder von ihrer -Heimatszugehörigkeit abgesehen, den Eltern in ihren Wohnsitz zu folgen -haben und ebenso in der Regel die Frau dem Manne. Letztere Regel könnte -eine Ausnahme erleiden, wenn die Frau eine hervorragende Stellung -einnehmen würde, wodurch sie an einen bestimmten Ort gebunden ist, -während der Mann eine untergeordnete Stellung einnähme, für welche das -Domizil weniger entscheidend wäre. Eine Veränderung des Domizils wäre -teils mit Einwilligung der Staatsverwaltung gestattet, teils mit dem -Wechsel des Berufes oder einer Anstellung von selbst gegeben. - -Besonders liberal würde die Veränderung des Wohnsitzes jenen -zugestanden werden, die von der geregelten Arbeit befreit sind, sei -es wegen Erreichung der Altersgrenze, oder erblich, oder als Lohn für -hervorragende Dienste, oder weil ihnen vom Staate die Ausübung eines -Berufes gestattet wäre, der naturgemäß an einen bestimmten Wohnsitz -nicht gebunden ist. Siehe VIII, 9, n. - -Da die Wohnstätten gleicher Art nicht so vollständig gleiche -Annehmlichkeiten bieten,[10] daß es jemand ganz gleichgültig sein -könnte, in welcher Gemeinde oder in welchem Quartier er wohnt, -und da auch die Nachbarschaft von Freunden, Verwandten oder von -gleichstrebigen Personen den Wunsch, da oder dort zu wohnen, bestimmen -kann, wird innerhalb der Grenzen der Verwaltungsinteressen die freie -Wahl des Wohnortes als Lohn bewilligt, die unerwünschte Versetzung -als Strafe verhängt werden, wie es auch heute mit Offizieren und -Staatsbeamten gehalten wird. Dabei wird aber auch das Mitinteresse der -Familienmitglieder in Betracht kommen. Verwaltungsinteressen können in -Frage kommen, welche aus der Verteilung der Betriebsstätten oder aus -der Stellung eines Individuums im Amte oder an einer Betriebsstätte -hergeleitet werden. Ein qualifizierter Arbeiter einer bestimmten Art -von Fabriken wird immer nur in einer Fabrik gleicher Art Verwendung -finden können, und vorausgesetzt, daß dort eine Stelle für ihn frei -wird. Das Verwaltungsinteresse kann auch bedingen, daß jemand von -einem Orte wegversetzt wird, der übervölkert ist, oder nach einem Ort -versetzt wird, der neu erbaut wird, oder entvölkert ist, oder wo eine -freie Stelle besetzt werden muß. - - [10] Hier wird schon eine Frage der Verteilung von Genüssen - besprochen. - -Ob es im Interesse der Produktion gelegen sein wird, auch in Zukunft -vereinzelte Wohnstätten außerhalb der geschlossenen Ortschaften, z. B. -auf einer Alpe anzulegen, wird die Erfahrung lehren. Auch hier wird die -Versetzung an solche einsame Gehöfte als Lohn oder als Strafe zu gelten -haben. Eine Familie aber, welcher erziehungs- und schulpflichtige -Kinder angehören, wird nur in geschlossenen Ortschaften wohnen können. -Ein junges Ehepaar wird vielleicht recht gern die Honigwochen auf einer -Alpe oder in einem einsamen Gehöfte verbringen. - -Im Interesse der gleichmäßigen Verteilung der Bevölkerung auf -die Gemeinden und im Interesse einer gleichmäßigen Besetzung -der Schulklassen wird es liegen, zeitweilig kleine, unmerkliche -Verschiebungen der Bevölkerung vorzunehmen, wobei vor allem die -Zustimmung der Beteiligten entscheidend sein wird. Da aber vielen -Menschen der Veränderungstrieb angeboren ist, so wird dies ohne -große Reibung möglich sein. Wenn auch die Gewöhnung an eine bestimmte -Gegend und Gemeinde, an Freunde und Verwandte die meisten Bewohner -einer Gemeinde fesseln wird, so wird sich bei einigen auch ein -entgegengesetztes Bestreben geltend machen und dieses kann benützt -werden, um eine unmerkliche Verschiebung von einer Gemeinde zur -Nachbargemeinde und so fort vorzunehmen, damit die Verteilung der -Bevölkerung tunlichst konstant erhalten bleibe. Dabei werden am meisten -Personen in Frage kommen, die einem geeigneten Berufe angehören, -landwirtschaftliche Arbeiter und Fabrikarbeiter.[11] - - [11] Hier wird es klar, welche enormen Vorteile die Aufhebung - des Privateigentums bietet, da das Eigentum an Häusern und - Grundstücken auch eine sehr erwünschte Beweglichkeit der - Einzelnen verhindert. - -Da bei einer Bevölkerung von 45 Millionen und einem Jahreszuwachse -der Bevölkerung von 5 vom Tausend die Bevölkerung in Österreich -jährlich im ganzen um 200,000 bis 250,000 Köpfe zunimmt, so wird es -sich empfehlen die Urgemeinden jährlich um 2-300 zu vermehren und so -viele Urgemeinden jährlich neu aufzubauen, welche zur Aufnahme des zu -erwartenden nächsten Jahreszuwachses erforderlich sind. Es ist das -bei konstanten Verhältnissen leicht auf Jahre hinaus zu berechnen. -Ob die Staatsverwaltung darüber und über die Verlegung gewisser -Betriebsstätten nach der neuen Gemeinde und über die Zuweisung -von Grund und Boden, Nutztieren usw. an dieselben, selbständig zu -entscheiden haben wird, oder ob darüber Volksbeschlüsse einzuholen -sind, wird die Verfassung oder der jeweilige Volkswille bestimmen. Auch -die Besiedlung der Gemeinden wird Gelegenheit geben, eine Verschiebung -der Bevölkerung in der oben angedeuteten Richtung vorzunehmen, da -es die Natur der Sache mit sich bringt, daß die Bewohner der neuen -Urgemeinden vorzüglich aus übervölkerten Gemeinden genommen werden. - -Da durchschnittlich in jedem Kreise jährlich 2-3 neue Urgemeinden -aufgebaut werden, dürfte die Entscheidung, welche Familien und -Einzelpersonen dahin übersiedeln sollen, den Kreisbehörden überlassen -werden, nur insofern jemand aus anderen Kreisen oder Provinzen dahin -verpflanzt werden soll, wird die Verfügung von der Provinzialbehörde -oder den Zentralstellen zu erlassen sein. Da anzunehmen ist, daß diese -Urgemeinden von Jahr zu Jahr reicher ausgestattet werden, weil das dem -Fortschritte der Erfindungen entspricht, muß man vermuten, daß sich -immer mehr Personen zur Übersiedlung anmelden, als neue Wohnstellen -frei werden und die administrativen Interessen werden bei der Auswahl -unter den Bewerbern den Ausschlag geben. - -Im Ganzen gibt es also Hilfsmittel genug, um eine im großen und ganzen -den staatlichen Interessen entsprechende Verteilung der Bevölkerung -aufrecht zu erhalten. Eine absolute Freizügigkeit kann natürlich -nicht zugestanden werden, schon deshalb nicht, weil der Staat -Alleineigentümer aller Wohnbauten ist, also niemand ohne Erlaubnis des -Staates sich irgendwo niederlassen kann. Aber praktisch wird die freie -Beweglichkeit von Ort zu Ort viel größer sein, als in den heutigen -Verhältnissen. - -Wenn, allen Vorsichten bei der Anlage zum Trotze, durch Brände, -Erdbeben, Bergrutschungen und andere Elementarschäden dieser Art -Wohnungen zerstört werden, werden die obdachlosen Bewohner sofort in -anderen Häusern, erforderlichenfalls in anderen Gemeinden untergebracht -werden nach dem Grundsatze, daß alle Güter für alle Volksgenossen -bestimmt sind. In unserer Gesellschaftsordnung ist das mit der größten -Schwierigkeit verbunden. - - -3. Die Evidenthaltung der Bevölkerung. - -Die Wohngemeinde eines Kollektivisten ist in der Regel auch seine -Aufenthaltsgemeinde, wobei aber die tunlichst freie Bewegung -innerhalb des ganzen Bezirkes gestattet werden soll, sodaß nicht -nur am Sonntag der freie Verkehr im ganzen Bezirke wird stattfinden -können, sondern auch den Erwachsenen freigestellt werden kann, das -Abendmahl gegen rechtzeitige Meldung in einer anderen Gemeinde des -Bezirks einzunehmen oder selbst dort die Nacht zu verbringen, wenn nur -die Arbeit nicht versäumt wird. Außerdem aber kann ein Kollektivist -auch sonst dauernd oder vorübergehend den Aufenthalt außerhalb der -Wohngemeinde und des Wohnbezirkes nehmen. So dauernd ein noch in -der Erziehung stehendes Kind oder ein junger Mensch, wenn er fern -von seiner Familie in eine Unterrichtsanstalt aufgenommen wird, -in welchem Falle seine Mutter oder Wahlmutter eine Pflegemutter zu -bestellen hat, die nebst dem Erziehungspersonal die Aufsicht führt, -und Erwachsene können durch ihren Beruf genötigt werden, auf längere -Zeit außerhalb des Wohnbezirkes Aufenthalt zu nehmen, so Bedienstete -der Verkehrsanstalten, oder bei einem Bau Beschäftigte, Abgeordnete, -III, 3, _1. Alinea_ oder auch Arbeitsbefreite, welche auswärts Besuche -machen. Vorübergehend ist der auswärtige Aufenthalt der Reisenden, -sei es, daß sie beurlaubt sind, oder daß Arbeitsbefreite eine Reise -unternehmen, ohne ihren Wohnsitz aufzugeben. - -In der Wohngemeinde und im Wohnbezirke soll jedermann sobald als -möglich mit der ganzen Bevölkerung bekannt gemacht werden, wenn er -seine Wohngemeinde wechselt. Er ist schon vorher vom Verwaltungsbeamten -der verlassenen Gemeinde (Quartier) dem Verwaltungsbeamten der -neuen Wohngemeinde (Quartier) angemeldet und es ist ihm Herberge -und Verpflegung bereits bereitet. Er muß sich zunächst dem -Verwaltungsbeamten, dem Arzt und dem Haushaltungsvorstand und wenn -er in Arbeit steht, dem Arbeitsvorstande, vorstellen und sich dann -mit dem Aufsichtspersonale des Schlafhauses bekannt machen, wo ihm -sein Zimmer angewiesen wird. Man wird darauf halten, daß er bei -der ersten gemeinsamen Mahlzeit von einer kleinen Tribüne aus die -neue Wohngemeinde (Quartier) begrüßt und Namen, Beruf und frühere -Wohngemeinde bekannt gibt. Näher wird er sofort mit den Tischgenossen -bekannt. Am nächsten Sonntag soll er sich mit der Beamtenschaft -des Bezirksortes und nach und nach mit der Bevölkerung der anderen -Gemeinden des Wohnbezirkes bekannt machen. Gehört der Neuangekommene -der Beamtenschaft an, so wird er sich auch im Kreisorte beim -Abendempfang des Kreisbeamten diesem vorstellen und soviel als möglich -mit anderen Personen von Stellung persönlich bekannt machen, soweit er -noch fremd ist. - -Wer sich außerhalb des Wohnbezirkes begibt, sei es, daß er beurlaubt -ist und reist, oder sonst dauernd oder vorübergehend Aufenthalt nimmt, -hat seine Legitimationskarte, eventuell Reisebewilligung mitzubringen. -Die Legitimationskarte enthält die Photographie des Trägers, Namen, -Beruf und Wohngemeinde, zur Identifizierung die anthropometrischen Maße -und eventuell geheime Mitteilungen, so über ansteckende Krankheiten, -Verlust des Stimm- und Wahlrechtes, besondere Diätanweisungen u. -dergl. Es soll sich kein Unberufener einer fremden Legitimationsurkunde -bedienen können. - -Einheimische Reisende sollen angehalten werden, die -Aufenthaltsgemeinde, wo sie übernachten, täglich mittels Postkarte dem -Verwaltungsbeamten der Wohngemeinde bekannt zu geben. Legitimationen -der Ausländer werden in XII, 2, _Alinea_: »Es wird« besprochen. - -Es soll kein Einheimischer verloren gehen, kein Ausländer sich -einschleichen können. So kann man sich vor auswärtigen Verbrechern -schützen und gegen diesen Vorteil haben die Annehmlichkeiten der -Anonymität keine Bedeutung. - - -4. Die Kommunikationen. - - -a) Eisenbahnen, Schiffahrt. - -Der heutige Staat wird dem Kollektivstaat auf dem Gebiete des -Eisenbahnbaues nicht viel zu tun übrig lassen. Selbst Kleinbahnen zu -bauen wird dieser kaum einen Anlaß haben. Vielleicht wird es sich eher -um fliegende Bahnen handeln, welche in bestimmten Fällen von Vorteil -sein mögen. So beim Aufbau ganzer Ortschaften, bei der Abholzung -ganzer Waldstrecken usw. Dagegen wird es immer an den Einrichtungen der -bestehenden Eisenbahnen, an ihrer Ausrüstung und der Ausnützung etwas -zu verbessern und zu ergänzen geben. - - -1. Ihre Benützung für allgemeine Zwecke. - -Für allgemeine Zwecke dient der Personentransport der Eisenbahnen -beinahe gar nicht, der Gütertransport aber kommt wieder beinahe -ausschließlich für die Zwecke der Gesamtheit in Betracht. Es kann -sein, daß der Personen- und der Gütertransport zeitlich getrennt -werden, daß nämlich Lastzüge nur zur Nachtzeit, Personenzüge nur -zur Tageszeit verkehren, wie vormals in der Schweiz. Das würde nicht -ausschließen, daß jeder Personenzug auch eine geringe Menge von Gütern, -das Reisegepäck ungerechnet, und daß der Lastzug auch eine kleine -Anzahl von Personen mit befördert, letztere besonders, wenn sie in -Amtsgeschäften reisen. - -Was den Gütertransport anbelangt, so wird er beinahe nur -Massentransport sein und es werden beinahe nur ganze Wagenladungen, -oft ganze Züge von einer Betriebsstätte zur anderen oder an eine oder -mehrere nahe gelegene Abladestellen abgehen. Eine Papierfabrik, eine -Weberei, eine Gießerei, eine Holzwarenerzeugungsstätte wird immer -trachten, nur ganze Wagen zu verladen, oder nur für einen bestimmten -Ort Güter zu verfrachten. Eigene Züge werden die wenigen kleinen -Sendungen aufnehmen, welche in verschiedenen Orten abzuladen sind. -Besonders wichtig ist die rasche Beförderung der Zeitungen VI, 7. -Diese kann durch eigene Blitzzüge geschehen, welche in keiner Station -anhalten. In diesem Falle werden die an den Stationen abzuladenden -Zeitungspakete entweder ausgeworfen, oder auf bewegliche Behälter, die -der Zug streckenweise mitnimmt, abgeladen. Das Auswerfen von Sendungen -ist auch heute im Gebrauche, aber nur, wo die Eisenbahnverwaltung an -ihre eigenen Organe versendet. Ebenso kann es mit kleinen Sendungen -gehalten werden, die ausnahmsweise eine besonders dringende Beförderung -notwendig machen. Solche Blitzzüge würden selbst nach den heutigen -Einrichtungen der Dampfeisenbahnen in Österreich den Transport vom -Mittelpunkt des Reiches bis an die entfernteste Grenze in 6-8 Stunden -bewerkstelligen können, so daß Zeitungen, die um Mitternacht von der -Reichshauptstadt abgeschickt werden, zwischen 8 und 10 Uhr morgens in -allen, auch von der Eisenbahn entfernten Urgemeinden eintreffen können. - -Die Beförderung der Transporte wird also viel ökonomischer und rascher -sein als heute. Aber auch der Betrieb der Eisenbahnen im Kollektivstaat -ergibt eine große Menge von Ersparnissen. Absender und Empfänger ist -immer derselbe, Staatsorgane senden Güter an Staatsorgane und auch wo -es sich um Einzelne handelt, sind die Staatsorgane ihre Mandatare. -Kassen und Kontrolle entfallen, Verrechnungen und Ersätze werden -erspart und das Begleitungspersonal könnte gewiß sehr vermindert -werden, wenn nicht die übertriebene Ausnützung des Personals in -der heutigen Gesellschaftsordnung einer humaneren Behandlung der -geringeren Eisenbahnbediensteten Platz machen und aus diesem Grunde -eine Vermehrung des Personals nach anderer Richtung wieder stattfinden -müßte. - -Dabei kommt nun weiters in Betracht, daß im Kollektivstaat, wenn -obige Vorschläge für die Verteilung der Bevölkerung angenommen werden, -die Gütertransporte der Eisenbahnen im Verhältnisse zur Gesamtmenge -der Produkte vermindert werden. Es wird ein viel größerer Bruchteil -der Produkte am Produktionsort oder in dessen Nähe konsumiert und im -letzteren Falle der Transport mit Pferden betrieben und auch die Pferde -verfrachten wieder mit geringerem Aufwand an Zugkraft und geringerer -Begleitung. - -Inwiefern die Straßengüterfrachten durch Automobile statt der Pferde -werden befördert werden, ist eine bloße Frage der ökonomischen -Berechnung, wofür der Staatsverwaltung alle entscheidenden Daten -vorliegen. Dabei wird in Betracht kommen, ob nicht die Pferdezucht zu -anderen Zwecken und nicht bloß für den Transport, volkswirtschaftliches -und militärisches Bedürfnis sein wird, wobei sich vielleicht ergeben -wird, daß ein bestimmter Pferdestand unbedingt erhalten werden muß, -dessen Ausnützung für Transportzwecke aus diesem Grunde ökonomischer -ist, als ein Automobiltransport, der vielleicht dann ökonomischer wäre, -wenn man die Pferde ganz eingehen lassen könnte. Der Kollektivismus -hat in vielen Einzelheiten eine ökonomische Berechnung, die für unsere -Verhältnisse nicht zutreffend wäre. - - -2. Ihre Benützung für die Zwecke des Einzelnen. - -Hier kommt vorwiegend der Personentransport in Betracht. -Geschäftsreisen werden im Kollektivstaate nur wenige und nur als -Dienstreisen vorkommen. In unseren Verhältnissen sind es Agenten, -Kaufleute, Marktfahrer, Anwälte, Zeugen und Streitparteien, welche die -Waggons füllen. Mit dem Wegfallen des Handels und der Verminderung der -Streitigkeiten wird das anders. Im Kollektivstaat ist es das Vergnügen -und die Belehrung, welchen die Bahnen als Personentransportanstalten -dienstbar sind. Man wird für Österreich annehmen können, daß es zur -Zeit der Errichtung des Kollektivstaates mehr als 6000 deutsche Meilen -Vollbahnen und ebensoviel Kleinbahnen haben wird, deren Erweiterung -sich für die geänderten Verhältnisse kaum als wünschenswert erweisen -wird, wenn auch die Verteilung der Bevölkerung in Zukunft eine andere -sein wird. Diese geänderte Verteilung wird übrigens die Wirkung haben, -daß die Personenzüge eine gleichmäßigere und nicht eine so schwankende -Besetzung haben werden. Denn wo ungeheure Bevölkerungszentren mit -kleinsten Orten abwechseln, bemerkt man ein plötzliches Gedränge, das -mit völliger Entlastung abwechselt. - -Es ist sehr fraglich, ob der Kollektivstaat etwaige Lücken, welche sich -in den Eisenbahnen vorfinden mögen, ergänzen, und nicht lieber andere -Beförderungsarten einschieben wird. Die Beförderungsmengen sind im -Kollektivstaat viel konstanter als heute, und sie sind viel leichter -und vollständiger zu ermitteln, daher die ökonomische Berechtigung -neuer Bahnen mit absoluter Sicherheit im vorhinein festzustellen sein -wird. - -Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird für die Reisen innerhalb -der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das -Automobil, unter Umständen der Automobilomnibus, und für die gebirgigen -Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen. - -Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straßen oder ähnliche -große Anstalten ausgeführt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer -als heute. Aller Besitz ist in =einer= Hand und es entfallen alle -jene Geschäfte die notwendig sind, um die Geldmittel zu beschaffen, -Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen -Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen -verursachen. - -Die Volksbeschlüsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle -und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu -jenen gehören, welche nach III, 3, _Alinea_ »Das souveräne Volk« Anlaß -geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu wählen, obwohl auch solche Fragen -in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden, -wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen für -den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen müssen, daß -ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke -beurteilt werden kann, als ein Projekt für die Neuschöpfung solcher -gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlüsse aber, welche sich auf -den für den Personentransport bestimmten =Betrieb= der Eisenbahnen -und wohl auch anderer großen Kommunikationsanstalten beziehen, werden -in der Art erfolgen, daß der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird, -wie viele Personenzüge regelmäßig jede Strecke zu befahren haben -und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaße Sonderzüge -einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Züge und die Zahl -der bei den einzelnen Zügen einzustellenden Personenwagen werden durch -Volksbeschlüsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die -Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die -Gesamtlänge der Eisenbahnen z. B. für Österreich-Ungarn 12,000 deutsche -Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurück mit je soviel -Sitzplätzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen täglich, -wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint. - -Andererseits würden für die Verteilung der Plätze auf den Zügen -allgemeine Normen erlassen. - -Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte -zu machen, wird weder notwendig noch zweckmäßig sein, weil die -Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne, -wonach auch Bezug von Sachen zur Benützung als Konsum gerechnet -wird) abhängt und es sich nur um Ökonomie in der =Disposition= -über die Güterverfrachtung handelt. Das ist nun offenbar -Verwaltungssache und diese Dispositionen hängen auch von Umständen -ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen -und von Elementarereignissen. Der Gütertransport ist übrigens -ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil -die Produktion erst beendet ist, wenn die Güter am Verbrauchs- -beziehungsweise am Benützungsorte angelangt sind. Daher geht jeder -Warentransport für Rechnung des ganzen Volkes, nicht für Rechnung des -Konsumenten, während heute die größere Entfernung vom Erzeugungsorte -größere Kosten für den Konsumenten verursacht. Hierin liegt -einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der -in der Ortsansässigkeit begründet ist, andererseits aber der große -wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer großen und wichtigen -Arbeit für Spekulation, Verträge und Verrechnung begründet ist, wie -auch andererseits die Verfrachtung ausschließlich für Rechnung des -Staates allen Aufwand an Arbeit für Frachtversicherung entbehrlich -macht. Übrigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des -Kollektivismus zum größten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten -der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit erörtert werden.[12] - - [12] Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat, - empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte - um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das - durch Teuerungsbeiträge ausgeglichen wird. So gewährt - der Staat =seinen= Organen heute in etwas roher Art - das, was er als Kollektivstaat =allen= gewähren muß. - Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen - Österreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings =vor= - Entwickelung des Eisenbahnwesens, beträgt beispielsweise - für Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16, - 1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98, - gegen 8.80, und für Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839 - 2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen - 9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach löst der - Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die - Arbeit in den Administrationen. - -So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanäle und die Schiffahrt -auf Seen und Meeren für Rechnung des Staates und vorzüglich zur -Frachtenbeförderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen -dienen auch zur Personenbeförderung und zwar für Inländer mit Ausschluß -der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Beförderung von -Reisenden nicht von den Verwaltungsämtern der Kommunikationsanstalten, -sondern von den Verwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden -ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde -versetzte Arbeiter erhält die erforderliche Anweisung auf Beförderung -von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den -Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls -von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften, -die an der Bahn, oder an Kanälen, Seen oder Meeresufern gelegen sind, -können für beschränkte Entfernungen Anweisungen auf Beförderung für -jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst -nicht gefährdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen -Abonnements. Das kann für Zusammenkünfte mit Verwandten und Freunden -oder Versammlungen von größtem Interesse sein. - -Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die -Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu -überlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann -auch Reittiere, den Beamten, Ärzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde -und Quartier nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch für Lustfahrten -und als Reitgelegenheit zuweisen. In größerem Maße wird man natürlich -in den Städten Reitpferde und Wagen aufstellen. - - -b) Automobile. - -Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen -zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand ökonomischer Berechnung -sein. Es ist wahrscheinlich, daß für größere Städte, die aber weniger -besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel -gute Dienste leisten könnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt -schwerlich betreiben können. Was den Aufwand für Automobile anbelangt, -so würden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den -ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten können und ebenso werden die -Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die höchsten -Stellen erklommen haben, Akademikern, Künstlern, Erfindern usw. -Automobile und die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Allein -die Gefährdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man -nicht dulden. - -Was den Transport und nicht nur den Transport auf den Eisenbahnen -und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren -anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel -ökonomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der -Produktionsstätten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material -wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit -in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerkstätte -viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und -Wäschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei -übrigens zu bemerken ist, daß höchstwahrscheinlich Stoffe und Leder -schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde -nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im -Kollektivstaate das natürlichste ist.[13] - - [13] Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus - und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß - schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung - soweit vorgeschritten war, daß es ein besonderes - Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht bloß für - Schuhwerk, sondern auch für Kleider. - -Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen -eine große Ersparnis an Begleitpersonen. - - -5. Telegraph und Telephon. - -Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen -und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider -vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen. - - -a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine Zwecke. - -Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation -anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen -Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit -den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden -haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph, -in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung. -Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons -einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie. Selbstverständlich -ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch -in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den -Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des -Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso -könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken, -so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür -spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden. - -Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen -Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden -dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit -45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche -Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung, -da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst -erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen -Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in -kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer -Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk -aufzurufen.[14] - - [14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden - mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten, - der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der - Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50,000 Kilometer - Leitungsdrähte und 60,000 Sprechstellen erfordern. - Deutschland aber hatte schon 1899 195,000 Sprechstellen, - aber allerdings viel geringere Leitungslänge. - -Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit -jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten -für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in -ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben, -und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da -im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons -herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem -Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten -anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal -versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau -eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem -Falle würde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt -auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im -Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung -der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine -Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum -binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu -beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn -keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu -bedienen hat. - -Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten -Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen -empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der -Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer -Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation -der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen -werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher, -der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll. -Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an -Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr -aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung -der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll. - -Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000 -Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wäre je -eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des -hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen -ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und -fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne -erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt -mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden -anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen -zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, daß -auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke -vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde. -Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein -und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und -Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die -Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der -Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs- -und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den, -den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste -unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener -und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von -Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal -anzustellen. - - [15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar, - da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und - Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu - versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller - Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige - Zwecke verfolgen. - -Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der -Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung -von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den -telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen -würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone -und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel -intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für -Privatgespräche und Privatdepeschen. - -Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation -der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher -und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der -Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das -überzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, über die Statistik, -welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet. -Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen -durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber -diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche -heute die Kaufleute austauschen müssen. - - -b) Ihre Benützung für die Zwecke der Einzelnen. - -Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen -haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch -für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer -Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung -bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons -auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist doch -=jeder= Staatsbürger des Reichs mit =jedem= anderen Reichsgenossen -telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht -und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im -Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner -Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres -wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch -mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden -Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten -solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit -der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere -Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen -mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des -Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage. - -Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer -Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird, -Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn -oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort -wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann -das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden. - -Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei -Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen -Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers, -der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für -beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose -Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung -brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und -darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden. - - -6. Die Post. - -Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen -alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Über diesen Gegenstand ist -nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert -und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen -Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen -zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche -Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten -bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was -über die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten -denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird -nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger -als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung -von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die -Post, von der sofort die Rede sein wird. - -Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr; -der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden -kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten -durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen. -Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon -der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die -die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es -sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort -durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist -einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere -Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine -zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom -Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem -Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern. - -Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes -Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als -möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts -gehende Post zu sortieren. - -Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder -Bewohner des Reiches -- auch jeder Fremde -- Briefe und Karten -aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als -er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur -Verfügung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden. -Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen, -man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß -haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles -verbraucht hat. - -Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte -oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest -für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen -entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als -Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig. - -Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen -einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort -den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder -eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht -uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz -ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe -180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte -Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird -durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der -Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der -Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich -hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und -ermöglichten Organisation. - - -7. Tagesblätter der Verwaltung. - -Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der -Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem -anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen -besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und -der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil -das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In -seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen -Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung -der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen -Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird, -und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der -Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b, -und c, behandelt werden. - -Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis- -und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und -enthalten -- wenn es ökonomisch ausführbar ist -- tägliche, monatliche -und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden Abschnitte -VIII, das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den -statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien, -sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch -letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen, -veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden -können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden, -andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern -auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus -anderen Gemeinden. =Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher -besprochen, Ausführliches ist in= VIII, 4, a, =enthalten=. - -Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der -Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten -Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich -verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen, -da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man -schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3-1/2 bis -4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach -entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse -für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch -ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in -Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den -Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso, -wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was -die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel -vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen -zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und -rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich -verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist -in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen -in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht -würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die -Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen -im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff -von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach -rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und -verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können. - -Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise -erfolgen, daß eine =allgemeine= Verlautbarung der Publikationen der -Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation -der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden, -eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn -Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden -Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man -in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein -oder zwei Exemplare =aller= Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in -einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich -darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird. -Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche -wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen -oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich -entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder -die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als -Quellen benützen wollen. - -Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den -Urgemeinden zugesandt zu werden. - -Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen -Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen, -Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur, -dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterung von Wahlvorschlägen -und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung -nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles -und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und -den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren -polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe -der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger -Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material -dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen -von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet -und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft -werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes -mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als -heute in den Parlamenten. - - -8. Die Verrechnung und Statistik. - - -a) Ihre Aufgabe. - -Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und -Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung, -sondern auch =dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden -Kontrolle der Verteilung=, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet -wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen -vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche, -monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich -zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen -abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß -die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung -in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der -Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden -täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist. -Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die -Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal -im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier -nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und -ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem -Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die -Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind. -Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl. -zu veröffentlichen sein. - -Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden -als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die -Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu -bestimmen. - - -b) Die Bevölkerungsstatistik. - -Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person -und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der -Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung -des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern -in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche -Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen, -welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang -und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in -wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein. -Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten -Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter -dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als -der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei -Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden, -Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der -Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig -als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung -betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die -zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung -vorgeschlagen. - -Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich -gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum =eine= Veränderung -durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt. - -Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung, -Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von -Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht, -Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in -der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern -eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe, -abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten -Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung -der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B. -im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen -Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines -Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe -Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden. - - -c) Die Güter- und Verkehrsstatistik. - -Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und -Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche -Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen -sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch, -einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht -werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der -Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich -zu prüfen.[16] Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die -andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen, -Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von -Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen -ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen- -und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die -Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere -an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt -werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann. -Die Disposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten -und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann -sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden -Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in -der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung -der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist -eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden -wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich -vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte -abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der -Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat -also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die -Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte -sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der -Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten, -wer =in der Gemeinde= die Verantwortung für die einzelnen Werte -hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung -festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an -die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung. -Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen -werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil -sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle -Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten -oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die -wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen, -Provinzen und dem Staate bestimmt sind. - - [16] Es wird sich zeigen, daß die Güterstatistik ein - vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung, - angepaßt der Naturalwirtschaft, ist. - -Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde -befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen -Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter -befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren -Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen, -sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im -anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes, -dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für -die Gemeindezwecke erfolgt. - - -d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik. - -Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der -Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann -und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie -die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe -der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die -Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten, -wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung -entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit -von der Verwaltung leicht geleistet werden kann. - -Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers -haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische -Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen -Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und -Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte -oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem -Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist, -durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu -geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und -Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf -dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen -der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen -des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis- -und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich -aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom -Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder -erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu -überprüfen. - -Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung -und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten, -sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten =täglich= bekannt werden und -daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge -und Überschüsse in Kreisen und Provinzen täglich orientieren, aus den -ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes -Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die -Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der -Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder -Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag -erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja -auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von -Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der -Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im -ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig -erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein -Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei -es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere -Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten -zu verständigen. - -Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der -Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und -Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen -richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird -am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten, -also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen -ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die -richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein -anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige -Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein -anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und -Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens -ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den -Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine -sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. In VIII, 2, ist auch -von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die -Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer -Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und -wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede -wäre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für -die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem -Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben. - -Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die -Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, XI, -wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung -hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere -Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet. -Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur -Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die -Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen -die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des -statistischen Materials ergeben. - -Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der -Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe -erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind -sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen -Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung, -freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit -zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine -sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im -Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern, -welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen, -zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken- -und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden -der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer -Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt -dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So -wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin -gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist. - - -e) Beispiele der statistischen Tabellen. - -Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und -den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich -zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die -Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet, -der Todestag aber =nicht= gerechnet wird. - -Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde -werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet. -Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden -mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl -möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang -nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich -einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den -Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der -Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat, -von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf -die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien, -Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen, -insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch -die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören -wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und -zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur -in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite -102.) - -Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der -Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne -in _A 1_ gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3. -Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die -Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie -oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber -es wird der Todestag dafür =nicht= gerechnet. Es wird sich das im -Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen. -Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar -belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens -für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle -ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles -so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts- -und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein -zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein. - - Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001 - A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr. - - ===================================================================== - | Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des - Ordnungs-| | | | Verrechnungs- - zahl der | | Tage am | | Tage am | | Tage am | tages - Gemeinde |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage | Zahl | Tage - ---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+------- - | | | | | | | | - 1 | 9 | 1485 | 1 | 0 | -- | -- | 10 | 1495 - 2 | 10 | 1822 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1832 - 3 | 7 | 1370 | 2 | 403 | -- | -- | 9 | 1782 - 4 | 8 | 1511 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1519 - 5 | 9 | 1288 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1297 - 6 | 11 | 1911 | -- | -- | -- | -- | 11 | 1922 - 7 | 10 | 1799 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1809 - 8 | 8 | 1489 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1497 - 9 | 9 | 1255 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1264 - 10 | 7 | 1304 | 1 | 352 | -- | -- | 8 | 1664 - 11 | 9 | 1377 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1386 - 12 | 8 | 1389 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1397 - 13 | 11 | 1917 | -- | -- | 3 | 755 | 8 | 1170 - 14 | 10 | 1785 | -- | -- |1-A-| 365 | 9 | 1429 - 15 | 11 | 1889 | -- | -- |1-B-| 312 | 10 | 1587 - 16 | 9 | 1412 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1421 - 17 | 8 | 1203 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1211 - 18 | 10 | 1706 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1716 - 19 | 9 | 1376 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1385 - 20 | 9 | 1354 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1363 - | | | | | | | | - ---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+------- - Summa |182 | 30642 | 4 | 755 | 5 | 1432 | 181 |30146 - - _A_ Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am - Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die - Tabelle A 2. übertragen worden. - - _B_ Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den - Bezirk 8, 7, 20 versetzt. - -Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender -kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue -Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder -Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande -unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen -lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen -wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt, -so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine -nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen. - -Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur -Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in -einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der -Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig -sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in -ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3, -gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen -Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und -zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine -spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen -Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen. - -In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs -- hier an -erstjährigen Knaben -- aus und in der obigen Tabelle liegt in der -Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage -neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten -Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus -diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für -die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2 -und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen -und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen -kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und -Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen -dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am -Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für -jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die -Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als -Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint -auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem -Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt -wurde, entspricht. - -In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein -Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also --- da es kein Schaltjahr war -- das erste Lebensjahr vollendete. -Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des -höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele -sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus -dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht -erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli -2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich -der Tabellen _A 1_ und _A 2_ vollkommen klar machen, was die Note -besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger -Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als -Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde -eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote -der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig -sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen -Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der -Knabe versetzt wurde. - -Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der -Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden -größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben -gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben -mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8 -angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben -erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die -Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in -der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet, -wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde, -weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen -von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die -Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs -oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne -9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden. - -Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die -Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen -und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch -in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man -in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der -Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier -für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage -der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe -der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen -und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit -der Summen in den einzelnen Gemeinden. - -Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und -das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie -gering die =ganze= Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig -Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile -dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte -zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung -von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern -sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die -Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, _Alinea_: »Um aber jeden« zu -beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in -die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung -einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das -unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines -Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die -tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten -später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den -einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch -oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die -Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit -Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur -darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern, -welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die -Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis -auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur -der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt, -sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle -schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen, -daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden -Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon -verschickt werden kann. - -Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser -dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den -Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und -versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am -13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den -Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und -versendet.[17] - - [17] Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung - der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem - telegraphisch an den Provinzbeamten und weiter an die - Zentralbehörde zu ermöglichen, daß auch diese Tabellen für - den 10. schon am 11. gedruckt versendet werden, allein das - würde eine ungeheure Belastung der Telegraphenämter mit - sich bringen und es wäre kein großes Interesse, das dazu - zwänge, denn die Bezirksstatistik ist schon eine alles - umfassende Statistik, welche in den Kreis-, Provinz- und - Reichsblättern nur verarbeitet wird und es ist frühzeitig - genug, wenn deren Tabellen in den folgenden Tagen versandt - werden und darum können sie auf Grund der gedruckten - Bezirkstabellen vom 10. bearbeitet werden. - -Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die -ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen -in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für -Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die -Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel -schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen -stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise, -der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit -selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen -beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in -wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden. -Allein es wurde schon in V, 3, a, _Alinea_: »Die Unterrichtspersonen«, -bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten -herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen, -mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und -im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240 -Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer, -befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein -müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-, -Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich -in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht, -durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder -7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage -Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden -Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen -zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei -Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen -zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo -sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist -nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger -Gewandtheit ist die Tabelle _A_ in fünf Minuten zu bearbeiten und -durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den -Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne -9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst -überzeugen. - -Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen -Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-, -Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden. - -Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber -mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man -würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die -Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigung solcher -mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer -sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein -Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt -den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt, -daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte -erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der -Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer -zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft -geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte -als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich -aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird. - -Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben -der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere -über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen, -sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden -und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die -Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche -genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch -über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch -die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher -enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller -Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch -bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen -Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens, -ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten -usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu -führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem -Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten -Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen -können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den -Milchertrag, richtig sind. - -Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu -verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der -Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie -zurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde. -Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen -- in Horizontal- -und Vertikalreihen -- wird gleichfalls auf etwaige Irrungen -führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen -und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt -gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder -Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom -empfangenden Teile zu bestätigen. - -Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt, -weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist, -Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja -die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche -zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die -Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand -der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht -übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun, -daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich -erfolgreich ist. - -Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik, -wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht, -keinen allzugroßen Raum der in VI, 7, geschilderten Blätter einnehmen -wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit -sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird. - -Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben -werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr -als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die -Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also -schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich -5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden -6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit -vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da -jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu -machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik -und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende -Gesamttabellen. - -Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber -nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind. - - Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001. - A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre. - - ===================================================================== - Ordnungs-| Vom Vortage | Zuwachs | Abfall |Am Tagesschlusse - zahl der | | Alters-| |Alters-| |Alters-| | Alters- - Gemeinde |Köpfe| tage |Köpfe| tage |Köpfe| tage | Köpfe| tage - ---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+--------- - 1 | 65 | 78000 | | | | | 65 | 78065 - 2 | 66 | 78015 | | |1-A- | 1190 | 65 | 76890 - 3 | 59 | 77233 |5-B- | 6124 | | | 64 | 83421 - 4 | 68 | 79001 | | | | | 68 | 79069 - 5 | 70 | 80236 | | | | | 70 | 80306 - 6 | 69 | 79012 | | | 2 | 2405 | 67 | 76674 - 7 | 63 | 77230 | | | | | 63 | 77293 - 8 | 64 | 76819 | | | | | 64 | 76883 - 9 | 67 | 77344 | | | | | 67 | 77411 - 10 | 59 | 72561 | | | | | 59 | 72620 - 11 | 62 | 77344 | | | | | 62 | 77406 - 12 | 60 | 72304 | | | | | 60 | 72364 - 13 | 68 | 79105 | | | | | 68 | 79173 - 14 | 66 | 78158 |1-C- | 365 | | | 67 | 78590 - 15 | 67 | 78556 | | | | | 67 | 78623 - 16 | 69 | 81137 | | | 1 | 1213 | 68 | 79992 - 17 | 71 | 83115 | | | 2 | 2506 | 69 | 80678 - 18 | 62 | 77722 | | |2-D- | 1865 | 60 | 75917 - 19 | 65 | 77204 | | | | | 65 | 77269 - 20 | 68 | 80123 | | | | | 68 | 80191 - ---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+--------- - |1308 |1560219 | 6 | 6489 | 8 | 9179 | 1306 | 1558835 - - -A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20. - - -B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17. - - -C- Aus der Tabelle A 1. übertragen. - - -D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20. - -Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen -und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch -Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise. - -So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend -gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine -und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden, -Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird. -Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und -weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche -zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen -und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die -Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an -Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen. - -Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst -nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum -erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber -eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen, -daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse -Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für -diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden -die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es -ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser -Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die -Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann -der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an -Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem -Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen -Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange -ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel, -Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt -werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch -die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint -nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung -eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben -ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte -der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen -und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu -betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und -nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf. - - [18] Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung - der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine - Gemeinde oder ein Bezirk des Südens 100 Meterzentner - Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Böhmens liefern - in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die - Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn - nicht Bevollmächtigte aufgestellt werden, Übernahme und - Ablieferung. - -Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und -Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die -Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die -Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach -dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum -Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die -Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur -Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr -von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe -gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik -einzurichten. - -Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes -wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und -Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte. -Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein -Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches -von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden. - -Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer -einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das -Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das -Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch, -Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut, -und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer -behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser -Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe -Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus -verspritztem Blute. - - Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte - im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - - ======================================================================= - || | | | | - ~Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ | - =========================++==========+==========+==========+==========+ - | || | | | | | | | | - Milch 1.| Ermolken || 1305| 6| 805|--| 1436| 7| 1509|10| - | || | | | | | | | | - 2.| Zu- u. Abf. || + 213| 8| - 70|62| - 714|10| - 705|37| - | || | | | | | | | | - 3.| Deren || | | | | | | | | - | Verbr. i. G. || 803|--| 734|38| 721|97| 803|73| - | || | | | | | | | | - 4.| Buttererz. || 31|72| -- |--| -- |--| -- |--| - | || | | | | | | | | - 5.| Käseerz. || 80|78| -- |--| -- |--| -- |--| - | || | | | | | | | | - 6.| Abfall || 603|64| -- |--| -- |--| -- |--| - | || | | | | | | | | - 7.| Dessen || | | | | | | | | - | Zu- u. Abf. || - 219|44| + 379|--| + 380|--| + 385|--| - | || | | | | | | | | - Butter 8.| Dessen || | | | | | | | | - | Zu- u. Abf. || - 11|92| + 18|11| + 17|88| + 19|90| - | || | | | | | | | | - 9.| Verbrauch || | | | | | | | | - | i. d. Gem. || 19|80| 18|11| 17|88| 19|90| - | || | | | | | | | | - Käse 10.| Vorrat || | | | | | | | | - | am 9. 7. || 15677|--| -- |--| -- |--| -- |--| - | || | | | | | | | | - 11.| Summa || | | | | | | | | - | aus 5, 10 || 15757|78| -- |--| -- |--| -- |--| - | || | | | | | | | | - 12.| Verpflegs- || | | | | | | | | - | stand || 1100|--| 1006|--| 989|--| 1101|--| - - Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - ============================================================== - ~Ordnungszahl || | | | | | - der Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ | ~5~ | ~6~ - ===================++=======+======+======+======+======+===== - Bevölkerungsstand || 1003 | 999 | 1010 | 1020 | 1005 | 1007 - Abwesend || 23 | 19 | 21 | 20 | 25 | 25 - Fremd || 120 | 26 | -- | 101 | 72 | 13 - Verpflegungsstand || 1100 | 1006 | 989 | 1101 | 1052 | 995 - - Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm - Butter pro Kopf. - -Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine -Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016 - -Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte - im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - - =================================================================+ - | | | | | | - ~5~ | ~6~ | ~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ | - =======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+ - | | | | | | | | | | | | - 1307|12| 1601| 3| 703|14| 1632| 5| 1105| 4| 1206| 8| - | | | | | | | | | | | | - + 2151|69| - 874|68| + 72|85| - 884|53| - 323|94| - 400|16| - | | | | | | | | | | | | - 767|96| 726|35| 775|99| 747|52| 781|10| 805|92| - | | | | | | | | | | | | - 121| 8| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| - | | | | | | | | | | | | - 308|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| - | | | | | | | | | | | | - 2261|28| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| - | | | | | | | | | | | | - - 1877|--| + 387|--| + 384|--| + 383|--| + 385|--| + 385|--| - | | | | | | | | | | | | - - 102|10| + 17|91| + 19|13| + 18|43| + 19|26| + 19|87| - | | | | | | | | | | | | - 18|98| 17|91| 19|13| 18|43| 19|26| 19|87| - | | | | | | | | | | | | - 63007|--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| - | | | | | | | | | | | | - 63315|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| - | | | | | | | | | | | | - 1052|--| 995|--| 1063|--| 1024|--| 1070|--| 1104|--| - - Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - =============================================================+ - | | | | | | | | | - ~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ | ~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ | - =====+======+======+======+======+======+======+======+======+ - 1011 | 1007 | 1009 | 1001 | 1013 | 1015 | 1004 | 1008 | 1580 | - 27 | 25 | 29 | 18 | 24 | 25 | 26 | 23 | 35 | - 79 | 42 | 90 | 121 | 87 | 51 | 34 | 30 | 57 | - 1063 | 1024 | 1070 | 1104 | 1076 | 1041 | 1012 | 1015 | 1002 | - - Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm - Butter pro Kopf. - -Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe -von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter - - Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte - im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - ================================================================ - | | | | | | - ~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ | ~16~ | - =====+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+ - | | | | | | | | | | | | - 1305| 2| 1145| 4| 1620| 3| 907|12| 1436| 5| 1527| 6| - | | | | | | | | | | | | - 519|54| + 2056|72| - 881|27| - 166|17| - 266|59| + 1488|76| - | | | | | | | | | | | | - 785|48| 759|93| 738|76| 740|95| 1169|46| 745|33| - | | | | | | | | | | | | - -- |--| 109|88| -- |--| -- |--| -- |--| 101|55| - | | | | | | | | | | | | - -- |--| 290|12| -- |--| -- |--| -- |--| 275|45| - | | | | | | | | | | | | - -- |--| 2041|83| -- |--| -- |--| -- |--| 1893|49| - | | | | | | | | | | | | - + 385|--| - 1650|63| + 381|--| + 381|--| + 420|19| - 1520|--| - | | | | | | | | | | | | - + 19|53| - 91|14| + 18|22| + 18|27| + 29|84| - 83|17| - | | | | | | | | | | | | - 19|53| 18|74| 18|22| 18|27| 28|84| 18|38| - | | | | | | | | | | | | - -- |--| 54402|--| -- |--| -- |--| -- |--| 50301|--| - | | | | | | | | | | | | - -- |--| 54692|12| -- |--| -- |--| -- |--| 50576|45| - | | | | | | | | | | | | - 1076|--| 1041|--| 1012| | 1015|--| 1602|--| 1021|--| - - Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - ========================================== - | | | | || - ~16~ | ~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Summe - =====+======+======+======+======++======= - 1001 | 1003 | 1009 | 1003 | 1002 || 20710 - 27 | 29 | 25 | 27 | 28 || 501 - 47 | 36 | 28 | 130 | 28 || 1192 - 1021 | 1010 | 1012 | 1106 | 1002 || 21401 - - Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm - Butter pro Kopf. - -abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht -der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem -Durchschnitte - - Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte - im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001. - ===================================================================== - | | | || Summe oder | Verkehr | - ~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Differenz | nach außen | - =====+==+=======+==+=======+==+=======+==++=========+==+=========+==+ - | | | | | | | || | | | | - 1231| 8| 1306|15| 1108|17| 906|17|| 25101|58| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - - 493|78| + 493|78| - 300|79| - 174|73|| - 300|29| + 300|29| - | | | | | | | || | | | | - 737|30| 738|76| 807|38| 731|46|| 15622|73| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - -- |--| 47|75| -- |--| -- |--|| 411|98| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - -- |--| 127|34| -- |--| -- |--|| 1082|18| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - -- |--| 886| 8| -- |--| -- |--|| 7686|32| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - + 382|--|- 503|12| + 387|--| + 381|--|| -- |--| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - + 18|18|- 29|53| + 19|91| + 18| 4|| -- |--| + 26|38| - | | | | | | | || | | | | - 18|18| 18|22| 19|91| 18| 4|| 385|60| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - -- |--| 22503|--| -- |--| -- |--|| 205890|--| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - -- |--| 22630|34| -- |--| -- |--|| 206972|18| -- |--| - | | | | | | | || | | | | - 1010|--| 1012|--| 1106|--| 1002|--|| 21401|--| -- |--| - - Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm - Butter pro Kopf. - -mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag -von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind -also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre. -Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf -8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr -veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert -nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19] - - [19] In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion - ohne Butter und Käse und zum offenbar zu geringen - Preise von 9 Pfennig pro Liter auf 1700 Millionen Mark - gegen 986 Millionen Mark Roheisen und 1170 Millionen - Mark Kohlenproduktion, es ist also die Milch offenbar - der wertvollste Produktionsgegenstand und dadurch die - Wahl der Milch zur Exemplifikation der Produktions- und - Güterverteilungsstatistik gerechtfertigt. - -Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für -den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen -Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten -für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen. - -Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge -erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke -unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht -hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf -Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000 -Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz -wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20] - - [20] Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Käseerzeugung um - 506 Kilo zu hoch angegeben. - -Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur -monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht -eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen, -daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge -Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht, -welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem -Tage erzeugten Butter ergeben. - -Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen, -daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren -Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch -an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und -Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt -würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der -Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem -bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die -Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand -eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten -angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle -dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen -3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer -anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande -genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine -tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung -von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker, -Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden, -welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der -Frachtgelegenheit geschehen könnte. - -Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes: -Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die -Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen -Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden -erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an -die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden -- der -Annahme zufolge -- keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die -Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen -und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des -Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die -Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der -Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der -vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall -in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht -auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als -Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am -meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter -Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert. -Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und -es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den -einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben, -so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders -bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen -wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder -Verteilung ausgewiesen werden. - -Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese -Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und -Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann -auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung -eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden -Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist, -wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur -eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen -sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand -von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind, -wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher -Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der -unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird -kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber -die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten -Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die -genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche -Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber -diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen -Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von -Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die -wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den -Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen -Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren -Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein. - -In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen -den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind -die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die -Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber -weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in -der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist -in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird -die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und -weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden. -So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als -die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder -Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von -dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz -nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem -Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig -sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im -Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine -Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage -aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei -einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der -Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form -für dessen Orientierung zu sorgen.[21] - - [21] Ein Statistiker von heute mag für unglaublich halten, - daß diese statistischen Arbeiten bewältigt werden - können, allein es arbeiten daran im Kollektivstaate - viele hunderttausende von Personen mit und sie sind keine - volkswirtschaftliche Last, weil dafür alle Geldverrechnung - aufhört, an der heute jede Hausfrau und Köchin, jeder - Schuster, Schneider, Kaufmann mitarbeiten muß. - -Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um -300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr -Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen, -wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung -der großen Städte sein. - -Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich -der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem -Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener -Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie -aus dem obigen Absatze, _Alinea_: »Es ist noch zu bemerken«, Seite -109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen -Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit -der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne -Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken -steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd -diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem -Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren -Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist -ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist, -der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die -ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß -der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne -Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf -alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn -ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine -günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre, -so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere -Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche -Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte -immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen, -der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht -leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch -das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des -Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird. - -Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue -Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird, -weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von -Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine -Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch -Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen. - -Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über -die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene -Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist, -als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen, -wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde -einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll -gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und -Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde -aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine -Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings -nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde -entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger -als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse -von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung -auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der -Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser -Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in -der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das -vollkommenste und rascheste gelöst werden kann. - -Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der -Statistik das Äußerste an Genauigkeit vor ihrer Veröffentlichung die -größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt, -daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen -werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer -Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich -zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis. -Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen -Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tage =und -zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen= möglich sein wird, wenn -ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen. -Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden, -sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel -ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für -den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte. - -Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung -der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des -Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese -Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im -Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach -vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs -erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art, =sondern -die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten von Produktion -und Verteilung=, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen, -aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen -Interessen. - -Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch -viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- und -Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für -Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder -jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für -Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem -entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden. -Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser -Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die -ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich -sein. - -Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell -von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel IV, -wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht -werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen -Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik -dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des -beständigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen -hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die -Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande -bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde. - -Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese -hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern -vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre -auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen -Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso -angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien -des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse -allein für diese Gebarung maßgebend sein darf. - -Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche -nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben -unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen -Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und -Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich -wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es -wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen, -wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und -die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe des Verpflegstandes -feststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche -Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte. - -Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den -Verbrauch dieser Stoffe wäre der Verpflegstand wohl nicht maßgebend. -Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht -werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als -Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den -Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem -geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung -der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein -statistischer Monatsausweis vollkommen genügen. - -Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und -industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen -sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für -die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der -Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem -geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen. -Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren -zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und -Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer -und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für -das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den -Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch -der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in -Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl -der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf -einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten -Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung -der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein. -Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der -Nutzbauten statistisch nachzuweisen. - -Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das -Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an -Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der -Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar -zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars -handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um -Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen. - -Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich -von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft -dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände, -wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u. dergl. Dann Medikamente und -andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate -und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des -Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden -auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere -Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und -sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl -die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre. -Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2, -_Alinea:_ »Sehr zu fördern« mitbestimmend sein. - -Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt -werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen -und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch -im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern, -welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber -baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und -Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird -es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und -Unterrichtsstatistik zu halten sein. - - - - -VII. - -Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und Veredlung des -Volkes. - - -1. Die Bevölkerungspolitik. - -Der Kollektivstaat hat nicht nur die Aufgabe der Produktion und -Verteilung der Sachgüter und der persönlichen Dienstleistungen im -weitesten Sinne des Wortes, sondern er hat, da unser größtes Gut -die Mitmenschen sind, besonders auch Einfluß auf die Propagation und -Veredlung des Volkes zu nehmen. - -Dem Lande gehört jeder an, der von seinen im Lande heimatsberechtigten -Bewohnern gezeugt wurde. Wie sonst die Staatsbürgerschaft erworben wird -und wie sie verloren geht, bestimmen die Gesetze, auch, inwiefern von -Inländern mit Ausländern erzeugten Kinder als Inländer zu betrachten -sind. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, daß die Kinder der -Staatsbürgerschaft der Mutter folgen. _Mater certa, pater incertus._ - -Die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts beweist, daß ein Steigen -der heimatsberechtigten Bevölkerung innerhalb gewisser Grenzen -erträglich ist. Dagegen ist nicht zu bezweifeln, daß eine allzu rasche -Vermehrung der Bevölkerung von Übel wäre, weil die Pflege, Ernährung -und der Unterricht einer allzu zahlreichen Nachkommenschaft eine zu -große Anzahl von Arbeitskräften in Anspruch nehmen würde und demgemäß -auch die Wohnungsbauten zu rasch vermehrt werden müßten. Auch beweist -die Erfahrung, daß kein Volk der Erde sich in dem Maße vermehrt, als -nach der Zeugungskraft der Menschen möglich wäre. - -Ein Geburtenüberschuß von eins vom Hundert im Jahre würde schon in -siebzig Jahren zur Verdoppelung der Bevölkerung führen, und das müßte -schon in zwei- bis dreihundert Jahren eine Übervölkerung zur Folge -haben. Die Meinung, daß dem durch Auswanderung leicht abgeholfen werden -könnte, wäre falsch, weil man, insofern für die Zeugung nur das Recht -des Einzelnen, nicht das öffentliche Interesse in Betracht kommt, nicht -leicht ein Gesetz aufstellen könnte, =wer= auszuwandern hat, und es -auch, sobald die Überproduktion von Menschen in Europa allgemein würde, -unmöglich wäre, den Transport des Überschusses in überseeische Länder -zu bewältigen. Auch bringt es die Natur der Sache mit sich und lehrt -die Erfahrung, daß durch die Auswanderung die besseren und tüchtigeren, -insbesondere die arbeitsfähigeren Elemente außer Land geführt werden, -während die kinderreichen Familien zurückbleiben. Bei allgemeiner -Übervölkerung müßten sich die benachbarten Völker wechselseitig -gefährlich werden, da es viel näher liegt, den Nachbarn den Boden -streitig zu machen, als den Menschenexport im Großen zu betreiben. - -Trotzdem könnte man im =Kollektivstaat= an eine solche zwangsweise -Expatriierung denken und jene, die die bevölkerungspolitischen Gesetze -nicht beobachten, des Staatsbürgerrechtes berauben und gewaltsam außer -Landes schaffen, zu welchem Ende man Kolonien in unbewohnten oder -schwachbevölkerten, aber fruchtbaren überseeischen Ländern errichten -oder sonst einen Ausweg, wovon später die Rede sein wird, finden müßte. -Das setzt aber eben voraus, daß man zwischen legitimen, den heimischen -bevölkerungspolitischen Gesetzen entsprechenden, und illegitimen -Zeugungen unterscheide, daß man also doch bevölkerungspolitische -Gesetze erließe und die Expatriierung als Strafe verhängte. Dann aber -ist die Zeugung kein gleiches Recht für alle mehr. - -Es ist ein großer Irrtum, wenn man die tatsächliche Zahl der -Geburten in unserer heutigen Gesellschaftsordnung für das Ergebnis -der natürlichen Fruchtbarkeit der Menschen hält. Die Zahl der -Geburten wäre aber eine viel größere, wenn die Menschen sich in der -Propagation lediglich von den Gesetzen der Natur beherrschen ließen. -Die mannigfaltigsten Lebensgrundsätze, die mehr oder weniger mit der -Sittlichkeit vereinbar sind, nehmen Einfluß auf die Verminderung der -Zeugungen. Scheinbar einwandfrei ist die Enthaltsamkeit jungfräulicher -Frauenspersonen, welche sich der Ehe enthalten oder keine entsprechende -Ehe einzugehen Gelegenheit finden. Es ist aber immer noch die Frage, -ob diese Enthaltsamkeit nicht große Übel im Gefolge hat. Die nicht -befriedigte Natur fällt oft dafür weit größeren Verirrungen anheim. -Wir wissen, daß Unzucht mit geschlechtsunreifen Kindern, mit Tieren -und andere Verirrungen sehr häufig vorkommen und wahrscheinlich viel -häufiger, als beobachtet wird. Noch viel größer als der Einfluß der -völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit ist der Einfluß der oft als -unsittlich verworfenen Maßnahmen, welche auf Unfruchtbarkeit der -Umarmungen abzielen oder die Frucht zu beseitigen berechnet sind. -Die abscheulichste Ursache der Verminderung der Geburten ist die -Prostitution. - -Bekanntlich ist die Geburtenziffer in Tirol eine auffallend niedere, -und in diesem Lande kann man folgendes beobachten. Unter den Bauern -findet man häufig, daß die Mädchen das Alter von 45 Jahren und darüber -erreicht haben, ehe sie zur Heirat schreiten, und oft verzögert sich -die wirkliche Eheschließung bei Bräuten in diesem vorgeschrittenen -Alter noch um ein oder zwei Jahre, so daß die Absicht, von welcher -sie geleitet werden, unverkennbar ist. Es scheint, daß diese Ehen -widerlicher sind als manche andere Verirrung ähnlicher Art. - -So viel ist gewiß, daß für die Menschen zwingende Verhältnisse -vorliegen müssen, die eine natürliche Vermehrung als unheilvoll -erscheinen lassen, wenn sie zu so mannigfaltigen und oft -auch abscheulichen Mitteln greifen, die natürliche Vermehrung -einzuschränken. Es ist gewiß, daß die mit der Kultur vereinbare -Regelung der Volksvermehrung das schwierigste Problem ist, das -den Menschen gestellt ist, und man kann nur wünschen, daß es im -Kollektivstaat eine richtige Lösung finde, wenn auch vielleicht erst -nach Generationen. - -Man muß annehmen, daß unter 100 Menschen mindestens 20 Frauenspersonen -leben, die sich im zeugungsfähigen Alter befinden. Sinkt trotzdem die -Zahl der Geburten bei allen Völkern unter fünf vom Hundert, bei vielen -bis auf nahezu zwei vom Hundert im Jahre, so kann man sich vorstellen, -welchem Zwange der Verhältnisse die Menschen ausgesetzt sein müssen. -Und selbst rohe Völker verhalten sich der Propagation gegenüber -nicht anders als die Kulturvölker. So hat der spanische Reisende -Azarra bei wilden Völkern in Südamerika Gewohnheiten konstatiert, die -offenbar darauf berechnet waren, Totgeburten herbeizuführen und die -Kindersterblichkeit zu vermehren. Die klassischen Völker haben die -Aussetzung neugeborener Kinder für erlaubt gehalten, sie scheint auch -bei Juden vorgekommen zu sein, ebenso bei den Germanen. Was die Juden -anbelangt, ist die Aussetzung des Moses ein klassisches Beispiel. - -Der Geburtenüberschuß, welcher für die Propagation entscheidend -ist, hängt nicht allein von der Zahl der Geburten ab, sondern vom -Verhältnisse der Geburten zu den Todesfällen, und wird in einem -Lande die Versorgung des ganzen Volkes durch den Kollektivstaat -nach den Grundsätzen geleistet, welche hier entwickelt worden, so -muß man annehmen, daß die Todesfälle auf viel weniger als 1,5 vom -Hundert im Jahre herabgingen, weil ein so niederer Prozentsatz der -Sterbefälle schon heute in vielen sanitär gut eingerichteten Städten -beobachtet wird. Nimmt man nun an, daß die Sterbefälle auf 1,2 vom -Hundert im Jahre herabgingen, so wäre die wünschenswerte Maximalzahl -der Geburten auf 17 bis 20 vom Tausend im Jahre zu veranschlagen. -Eine Geburtenziffer von wenig über 2 Prozent wird auch heute schon -tatsächlich in Frankreich, Tirol und manchen Staaten von Nordamerika -beobachtet, obwohl gerade in Nordamerika Platz genug wäre, sich im -Lande auszubreiten. Es wird demnach im Kollektivstaat Gegenstand -der jeweiligen Volksbeschlüsse sein, die Grundsätze für die -Bevölkerungspolitik festzusetzen, die Verhältniszahl der Geburten zu -normieren und der Staatsverwaltung die Maßregeln vorzuschreiben, durch -welche auf die Einhaltung dieser Verhältniszahl hingewirkt werden soll. - -Vorausgesetzt, daß solche Gesetze und Maßregeln für zulässig erachtet -werden, entsteht die Frage, wem die Zeugung verwehrt werden soll -und wie diesen Gesetzen Achtung zu verschaffen ist. Dabei wird die -weibliche Bevölkerung zuerst in Betracht kommen, weil es nur darauf -ankommt, wie die Frauen, nicht wie die Männer sich zu diesen Gesetzen -verhalten. Nach dem, was wir in VII, 3, über die freie Liebe entwickeln -werden, ist übrigens kaum zu erwarten, daß sich jemand den staatlichen -Vorschriften wegen der Ehe und Zeugung nicht fügen wird, und es wäre -eher zu besorgen, daß eine Eheflucht einrisse, die ihrerseits dem -Staate gefährlich werden müßte, daher man daran wird denken müssen, -die Ehe den dazu Berufenen wünschenswert zu machen. Doch wollen wir -zunächst prüfen, wie der Übervölkerungsgefahr vorgebeugt werden könnte. - -Man könnte die Einschränkung der Zeugungen nach zwei verschiedenen -Richtungen normieren. Entweder würde man zwar jeder Frauensperson die -Zeugung gestatten, aber nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern, -also für etwa zwei Kinder, oder man würde eine größere Anzahl von -Frauenspersonen von der Zeugung ganz ausschließen, den anderen aber -die Zeugung von Kindern ohne jede Einschränkung freigeben. In beiden -Fällen würden jene Geburten, welche im Widerspruche mit den Gesetzen -stattfänden, als illegitim anzusehen sein. - -Bei dem heutigen Stande der Dinge wäre der zweite Weg der bessere. Er -würde uns die Möglichkeit bieten, die gesündesten Frauen und, wenn -die Ehe beibehalten würde, die gesündesten Männer auszuwählen und -ihnen die Propagation freizugeben, diese aber den anderen ganz zu -verwehren.[22] Da die Gestattung der Zeugung noch nicht bedingen würde, -daß von der Erlaubnis Gebrauch gemacht und welcher Erfolg erzielt -wird, so müßte durch ununterbrochen fortgesetzte Beobachtung des -Verhältnisses der Geburten zu den Todesfällen festgestellt werden, ob -die Verehelichungsbewilligungen vermehrt oder vermindert werden sollen. -Auch dazu würden die Bevölkerungstabellen dienen, die in VI, 8, e, -angeführt worden sind. - - [22] Nach einem Berichte der »Politisch anthropologischen - Revue« III S. 398 hat ein russischer Großgrundbesitzer - eine Züchtung besonders schöner Menschen mit großem - Erfolge versucht, indem er unter seine Arbeiter nur schöne - Menschen aufnahm und die Ehen der Schönsten unter ihnen - begünstigte. So kamen 40 besonders viel versprechende - Paare zustande, von welchen schon 100 außerordentlich - schöne Kinder gezeugt wurden, unter welchen wieder die - erste Ehe geschlossen wurde zwischen einem reizenden - Mädchen und einem Antinous von einem Jüngling. - -Man könnte nun dagegen sagen, daß niemand das Recht habe, jemand das -Zeugen von Kindern zu verwehren. Es scheint aber, daß man mit diesem -Rechtsgrundsatze den Kollektivismus unmöglich machen würde. Darum hat -auch der Liberalismus, dem der Kollektivismus verhaßt war, jenes Recht -der freien Selbstbestimmung in der Liebe und Ehe verbunden mit dem -sozialen Gesetze, daß niemand als die Erzeuger für die Kinder, welche -geboren werden, zu sorgen habe, vertreten, und diese Grundsätze konnten -nur die Folge haben, daß die Übervölkerung zwar keine allgemeine, -wohl aber eine Plage für die einzelnen Familien wurde. Man tröstete -sich damit, daß jeder schlafe, wie er sich bettet. Allein es waren ja -nicht bloß die Eltern, die die Lasten der allzu zahlreichen Geburten -zu tragen hatten, vielmehr die erzeugten Kinder selbst und mittelbar -doch auch die Gesellschaft, welche keineswegs unberührt bleibt von -dem Elend und der Verkümmerung eines großen Teiles der Mitbürger -und von der Verwahrlosung der Jugend. Darum gerät die Gesellschaft -auch wieder mit sich selbst in Widerspruch, denn es werden Werke der -Mildtätigkeit eingeleitet, um dem Elende, das die Gesetze verschuldet -haben, abzuhelfen, und so schwankt man hin und her und macht wieder -teilweise gut, was der Theorie nach nur die Eltern, aber nicht die -Gesellschaft angeht. Allein wirklich interessiert sind weder die Eltern -noch die Gesellschaft, sondern vor allem jene, die gezeugt werden und -von der Erde, auf die man sie pflanzt, doch nicht Besitz ergreifen -dürfen und, wenn sie ihren Platz auf Erden fordern, grausam bestraft -werden. Sie sind nicht im Unrecht, wenn sie ihren Eltern und der -Gesellschaft fluchen, denn so rechtlos, wie der Besitzlose, ist kein -Tier. Die Besitzlosigkeit ist die ärgste Sklaverei, und wenn man den -Enterbten zuruft, »so arbeitet doch«, ein Ruf, den am frechsten jene -erschallen lassen, die nicht arbeiten und welche aus der Zwangslage der -Besitzlosen wucherischen Gewinn ziehen, so vergißt man doch, daß das -Leben nicht mit der Arbeitstüchtigkeit beginnt, daß der Ärmste auch -zur Arbeitstüchtigkeit und zur Arbeitsfreude nicht erzogen wird und -daß die Arbeit auch nur für jenen ist, der Arbeitsgelegenheit hat. Das -ist ja eigentlich der Sinn der Armut, daß der Arme von dem =Rechte=, zu -arbeiten, ausgeschlossen ist und daß er, was zweifellos ein angeborenes -Recht ist, den Boden zu bebauen und sich von seinen Früchten zu -ernähren, als Recht nicht geltend machen darf, weil man ihn einen -Dieb nennt und als solchen bestraft, wenn er nach den von der Erde -freiwillig hervorgebrachten Früchten greift oder er sich anmaßt, die -Früchte in Anspruch zu nehmen, die er selbst der Erde abgewinnt. Bei -solchen Umständen und bei solchen Rechten der Gesellschaft gegenüber -hat der Überschüssige offenbar das Recht, ihr zuzurufen: »Ihr habt uns -nicht zeugen lassen dürfen!« - -Es wird übrigens in der künftigen Gesellschaft das gesellschaftliche -Recht, die Zeugung zu beschränken, um so weniger bezweifelt werden, -als dem Kollektivstaate durch die Zeugung von Kindern Verpflichtungen -auferlegt werden, nämlich die Kinder zu erhalten und zu erziehen. -Denn wenn der Staat allein über alle Früchte verfügt und alles -Nationaleinkommen verteilt, von wem könnten die Kinder Versorgung und -Erziehung beanspruchen, als eben vom Staate? - -Und auch in der heutigen Gesellschaftsordnung anerkennt man ein -Recht des Staates, die Erzeugung von Kindern zu erschweren oder zu -begünstigen. Das Recht steht dem Staate ohne Zweifel zu, wenn er auch -nach den Grundsätzen des Liberalismus gegenwärtig davon keinen Gebrauch -macht. Es hat bis in die neuste Zeit hinein Gesetze gegeben, welche -die Ehe erschweren, oder, im Falle eines Rückganges der Bevölkerung, -sie begünstigen. Ebenso maßen sich in vielen Gegenden, wo das -Zweikindersystem volkstümlich ist, die älteren Kinder das Recht an, den -Eltern bittere Vorwürfe zu machen oder sie dem Spotte preiszugeben, -wenn sie von weiterer Zeugung nicht abstehen. Ein Interessenkonflikt -innerhalb der Familie liegt zweifellos vor und wenn es uns verletzt, -den Streit ausbrechen zu sehen, so ist es doch sicherlich eine -natürliche Quelle der häßlichsten Familienstreitigkeiten, oft der -Anlaß zu Verbrechen und Mordtaten, sobald die Zeugung über eine -gewisse Grenze hinaus fortgesetzt wird, oder verwitwete Personen, die -schon erwachsene Kinder haben und noch zeugungsfähig sind, zu einer -zweiten Ehe schreiten. Man kann es wohl in Zweifel ziehen, ob einer oft -lächerlicher Begierde wegen der Anteil älterer Kinder am Erdenglücke so -ganz mit Recht geschmälert werden darf, besonders dann, wenn es sich um -das Schicksal erwerbsunfähiger Kinder handelt. Und wie häßlich ist es, -wenn solche Fragen zwischen sich nahestehenden Verwandten aufgeworfen -werden. Jedenfalls ist es besser, wenn sie, wie im Kollektivstaate, nur -zwischen den Einzelnen und dem Staate zum Austrage kommen, da es hier -nur vernünftige Grundsätze sein können, nach welchen sie ausgetragen -werden. - -In wieferne der Staat in einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung -berechtigt ist, die Freiheit der Volksgenossen in der Propagation -einzuschränken, mag unerörtert bleiben. Denn abstrakte Rechtsgrundsätze -haben die Menschen niemals geleitet. Vergleichen wir aber die -heutigen Zustände mit jenen, welche im Kollektivstaate in Beziehung -auf die Zeugung zur Geltung kommen mögen, so erscheinen uns letztere -vernünftiger, gerechter und mit dem Wohlwollen vereinbarer. - -Wer =heute= von Besitzlosen gezeugt wird, ist ausgeschlossen von jedem -Mitbesitz, auf den doch jeder ein unveräußerliches Recht hat, der in -die Welt gesetzt wird. - -Denken wir uns nun, in der ~künftigen~ kollektivistischen -Gesellschaftsordnung würde gegen den Willen des Staates ein Kind -erzeugt, so würde der Staat zwar solche Kinder nicht den legitimen -Kindern gleichstellen und ihnen gegenüber die Versorgungspflicht -nicht übernehmen, die er den mit seiner Zustimmung gezeugten Kindern -gegenüber übernimmt, er würde sie aber nicht zur Besitzlosigkeit -verdammen. =Er würde ihnen und ihren Erzeugern nur die Rechte der -Mitgliedschaft am Kollektivbesitze vorenthalten, er würde sie aber -nicht von allem Besitze ausschließen.= Er könnte die Eltern und die von -ihnen unrechtmäßigerweise gezeugten Kinder auf einer dazu bestimmten -Insel aussetzen, auf eine Kolonie verpflanzen, wo dem Staate eine -Versorgungspflicht nicht obliegt, oder eine solche Familie nur von -den Rechten am kollektiven Mitbesitze ausschließen. =Nicht eines -jeden Anteiles an der Mutter Erde würden sie beraubt, nur aus der -kollektivistischen Vergesellschaftung würden sie ausgeschlossen.= -Diese Vergesellschaftung wird nur begründet für jene, welche sich -den staatlichen Gesetzen unterwerfen und insbesondere jenen Gesetzen, -welche die Propagation zum Gegenstande haben. - -Wir haben im Abschnitte I, _Alinea_: »Die Rechtsgrundsätze für die -kommende Zeit« bereits darauf hingewiesen, daß die kollektivistische -Gesellschaftsregel niemand aufgezwungen werden soll, daß es jedem -freigestellt bleibe, =seinen Anteil am Gesamtbesitze abzusondern=, aus -der kollektivistischen Gesellschaft auszutreten und eine Abfertigung -in beweglichen und unbeweglichen Sachen zu verlangen. Das, was jenen, -die sich den Gesetzen unterwerfen, als Recht zugestanden wird, wird den -Kontravenienten gegen die Propagationsgesetze als Strafe auferlegt, -~sie werden aber nicht zur Besitzlosigkeit verdammt~. So verstanden -kann das Verbot, Kinder zu zeugen, offenbar nicht als ungerecht -verurteilt werden. Der Kollektivismus ist im wahren Sinne des Wortes -ein _Contrat social_, weil er fort und fort auf der Zustimmung aller -Teilnehmer beruht. - -Die Ausscheidung, welche jedem Erwachsenen freigestellt, den Sündern -gegen die Propagationsgesetze aber strafweise auferlegt würde, würde -bedeuten, daß einer solchen Familie ein Gebiet im Staate selbst mit -einem Anteil an Gebäuden und beweglichen Sachen von einem solchen -Werte als Privateigentum angewiesen würde, der beiläufig ihren Anteil -am Kollektivvermögen ausmacht, aber mit Ausschluß von allen weiteren -Vorteilen, die der Bürger aus dem Kollektivismus zieht. Sie erhielten -Privateigentum in einem Ausmaße, das dem gesellschaftlichen Anteile -entspricht, der ihnen zukommt, aber nicht mehr und sie könnten nun -nach ihrem Belieben Kinder zeugen, so viele sie wollten, aber auf -ihre Rechnung und Gefahr. In einem Punkte wären sie besser daran, -als der Besitzlose von heute, in einem anderen Punkte schlimmer, -aber nur dann schlimmer, wenn der Staat im Austausche von Gütern -mit ihnen hart verführe. Denken wir, es wäre ein Gärtner und seine -Geliebte, die geboren hat, oder Frau, die er ohne staatliche Erlaubnis -geheiratet hat. Der Staat =könnte= ihn beim Güteraustausch, den -der Ausgeschlossene nicht entbehren könnte, hart behandeln, so wie -heute der Besitzende den Arbeiter bewuchert. Es wäre aber gar nicht -notwendig, daß man seine Arbeitskraft wucherisch ausnutze, man könnte -ihm für seine Arbeitsprodukte das volle Äquivalent geben, er würde -nur die ohne Zustimmung der Gesellschaft erzeugten Kinder, seien es, -so viele es immer wären, selbst zu erziehen und zu erhalten haben. -Wenn er auch in keinem Stücke verkürzt würde, er würde diese Art von -Ausschluß aus den Vorteilen des kollektivistischen Lebens doch gewiß -hart empfinden. Die praktischen Grundsätze für eine solche Absonderung -wollen wir nicht näher erörtern. - -Zu den gesetzlichen Folgen der Nichtbeachtung der Populationsgesetze -könnte auch die zwangsweise Verbannung in Kolonien gerechnet werden, -die noch nach den Grundsätzen der alten Gesellschaftsordnung verwaltet -werden. Man könnte aber auch einem Gesetzesübertreter ein Patrimonium -in barem Gelde geben und ihn mit der Sündigen in einen fremden Staat, -der ihn aufnehmen will, einzuwandern zwingen. Er könnte nun wählen, was -von alledem ihm das mindest Beschwerliche erschiene. Schwerlich würde -irgend ein Bürger eines Kollektivstaates eine dieser Lagen verbunden -mit der vollen Freiheit der Zeugung dem Anspruche auf die Rechte -eines Kollektivbürgers unter Verzichtleistung auf das Zeugungsrecht -vorziehen. Jedenfalls würden doch er und seine Kinder weit weniger -Grund haben, sich zu beschweren, als der Arme von heute, der von -allzureichem Kindersegen bedrückt ist und die Kinder, die sich an den -armen Erzeuger halten müssen. - -Aus Vorstehendem kann man nun schon ableiten, welche Gesetze gegen -gesellschaftswidrige Zeugungen in Betracht kommen könnten. Gewiß hat -der Staat kein Recht, jene, die keine gesunde Nachkommenschaft erwarten -können, gegen ihren Willen der Zeugungskraft zu berauben,[23] noch die -von ihnen gezeugten Kinder zu töten, noch gegen den Willen der Mutter -eine Totgeburt herbeizuführen, noch die Kinder auszusetzen, ein Recht, -das sich die Griechen und Römer gegen ihre eigenen Kinder anmaßten. -Aber eine der oben erwähnten Beraubungen von den gesellschaftlichen -Rechten, unter welchen dem Betroffenen die Wahl freistünde, müßte -dem Kollektivstaate eingeräumt werden, wenn Jemand Kinder zeugt, ohne -die Einwilligung des Staates vorher erwirkt zu haben, sei es, daß die -Zeugung zu früh, in allzu jugendlichem Alter der Eltern, oder zu spät, -in einem Alter, in dem die Zeugung nicht mehr gestattet wird, erfolgt, -oder daß die Zeugenden wegen vererblicher Krankheiten oder Gebrechen -von dem Rechte der Zeugung ausgeschlossen werden. =Den größten Vorteil -für die Sicherstellung der gesellschaftlichen Interessen in den die -Propagation betreffenden Einrichtungen erwarte ich von der Frauenkurie, -von der in= VII, 4, =die Rede ist, da die Frauen vom Urteil ihrer -Geschlechtsgenossen sehr abhängig sind und sich in der Frauenkurie bald -eine öffentliche Meinung bilden wird.= - - [23] Wir können nicht wissen, welche Wandlungen die - Anschauungen der Völker im Zukunftsstaate durchmachen - werden und ob sie der Anregung in Matthäus 19, 12. nicht - doch Folge geben werden, wenn die Erfahrungen dafür - sprechen. Doch hätte das nur auf weibliche Kinder von - besonders schlechten Anlagen, z. B. Kretins, Anwendung. - - -2. Ehe, Familie, Elternrecht, Wahlmütter, Anteil des Staates an der -Erziehung. - -Man hat die Frage der Liebe von der Frage der Zeugung zu trennen. -Man kann die Liebesfreuden genießen, ohne zu zeugen, und in einer -unglücklichen Ehe kann man ohne Zweifel zeugen, ohne Liebesfreuden zu -genießen. Vielen Frauen ist die eheliche Umarmung eine Qual und eine -Schande. Wir wollen zunächst untersuchen, wie sich der Kollektivstaat -zur Zeugung zu verhalten hätte. - -Sein Interesse geböte offenbar, daß die tüchtigsten Frauen, gesund, -kräftig, schön und frohgemut, mit den tüchtigsten Männern gleicher -Vollkommenheit Kinder zeugten und zwar in einer Anzahl, welche eine -angemessene, nicht zu rasche Vermehrung der Bevölkerung von 5-10 -vom Tausend im Jahre herbeiführen würde. Mit dem Zurückgehen der -Sterblichkeit müßte das Zurückgehen der Geburten Schritt halten. -Die Erfahrung würde darüber belehren, ob die Zeugung in der Ehe und -beschränkt auf die Ehe, unter strenger Beobachtung der ehelichen -Zeugung, besser den gesellschaftlichen Zwecken entspräche, oder ob -die fallweise Verbindung zwischen zwei Personen, die sich jeweilig -zur Zeugung vereinigen, und demnach wechselnd von einer Zeugung zur -anderen, wie die Erfahrungen und die Neigungen der Frau ihre Wahl -beeinflussen mögen, vorzuziehen sei. Von vorn herein hat man keinen -Grund, der Ehe allein unbedingt den Vorzug zu geben, weil in allem jene -Erfahrungen entscheiden müssen, welche erst der Kollektivstaat machen -wird. Kärnten in Österreich ist, so viel ich weiß, das einzige Land, -welches beinahe ebenso viele uneheliche als eheliche Geburten hat und -eines scheint gewiß zu sein, daß der Menschenschlag in Kärnten kräftig -und schön ist, wie auch die Statistik zu beweisen scheint, daß die -sozialen Verhältnisse dort um nichts schlechter sind, als in Ländern, -wo die unehelichen Geburten nur 10, ja nur 5 vom Hundert der Geburten -betragen. Setzen wir den Fall, daß die Ehe nicht als die edlere und -in Beziehung auf die Zeugung einer veredelten Nachkommenschaft nicht -als die für die Gesellschaft nützlichere Form des Liebeslebens erkannt -würde, so könnte sie im Kollektivstaate aufgegeben oder dem Belieben -der Einzelnen freigegeben werden. Denn die Beschränkung der Zeugung -auf die Ehe ist heute nur deshalb von Vorteil, weil die Ehe den -Kindern in unseren Verhältnissen eine größere Sicherheit der Erziehung -und Versorgung gewährt, als die außereheliche Zeugung. Schon das -ununterbrochene Zusammenleben der Eheleute und ihrer Kinder ist heute -von großem Einfluß auf das Wohl der Kinder, abgesehen davon, daß die -uneheliche Mutter weder in hinreichendem Maße die Versorgung leisten, -noch in Beziehung auf das Erwerbsleben, welches nach den Grundlagen -unserer heutigen Zustände mehr in die Kompetenz des Vaters gehört, -die Interessen ihrer unehelichen Kinder so gut wahrnehmen, wie der -Vater für die ehelichen Kinder sorgen kann. Allein gerade dort, wo die -unehelichen Geburten beinahe vorwiegen, in Kärnten,[24] hat sich auch -in diesem Belange die außereheliche Zeugung mit dem Versorgungs- und -Erziehungsbedürfnisse ins Gleichgewicht gesetzt, indem dort der Bauer -recht gern Dirnen in den Dienst nehmen soll, so hat man mir mitgeteilt, -welche ein oder zwei uneheliche Kinder mit ins Haus bringen. Diese -fremden Kinder werden dann vom Bauer in der Hausgemeinschaft aufgezogen -und zur Arbeit verwendet, so weit es tunlich ist. - - [24] Der Prozentsatz der unehelichen Geburten ist in Kärnten - seit 1890 nicht unerheblich herabgegangen, übersteigt aber - immer noch 40 Prozent. - -Da nun, wie wir sehen werden, die Natur der Dinge es mit sich bringt, -daß im Kollektivstaat der Staat die Kinder, soweit durch die Zeugung -seine Gesetze nicht verletzt werden, versorgt, die Mutter allein für -die Familienerziehung vorzugsweise in Betracht kommt und ihre Stelle -nötigenfalls von einer Wahlmutter vertreten werden soll, besteht ein -Bedürfnis, die Zeugung auf die Ehe zu beschränken, gewiß nicht in dem -Maße, wie heute, auch in der kollektivistischen Gesellschaft. - -Und doch wäre die Aufgebung der Ehe für die erste Zeit der neuen -Gesellschaftsordnung nicht zu empfehlen. Einerseits weil man sich -hüten muß, so altehrwürdige Einrichtungen voreilig abzuschaffen, -wodurch man der neuen Ordnung nur Feinde schaffen könnte. Dann aber -auch, weil diese Einrichtung der neuen Ordnung wichtige Dienste -leisten kann. Beschränkt man nämlich das Recht der Zeugung auf die -verheirateten Personen, so kann der Staat die Auswahl gesunder Männer -und Frauen für die Zeugung leichter sichern, als in einer Verfassung -ohne Ehe. Der Staat kann dann Einfluß nehmen auf eine vernünftige -Gattenwahl, die aber unter allen befähigten Männern der Frau freistehen -muß. Ohne Beeinträchtigung dieser Freiheit können die staatlichen -Organe immerhin einen mäßigen Einfluß auf diese Wahl ausüben, wenn -die Zeugung auf die Ehe beschränkt wird. Auch darauf kann der Staat -unter dieser Voraussetzung Einfluß nehmen, daß die Zeugung durch noch -allzu jugendliche Personen oder, selbst in der Ehe, über eine gewisse -Altersgrenze hinaus, welche ein günstiges Zeugungsergebnis nicht mehr -erwarten läßt, verhindert werde. - -Aus diesen Gründen wird zunächst die Fortdauer der unlöslichen oder -schwer löslichen Ehe und die Unterdrückung der unehelichen Geburten -sich empfehlen. Es wird aber ununterbrochen darüber zu beraten -und zu verhandeln und es werden mit besonderer Rücksicht darauf -Untersuchungen anzustellen sein, ob der Kollektivismus eine Änderung -der geschlechtlichen Verhältnisse wünschenswert macht. Daß er sich -mit jeder Form des Liebeslebens leichter verträgt, als die heutige -Gesellschaftsordnung, ist gewiß. - -Zunächst können wir, wie gesagt, nur zu dem Ergebnisse kommen, daß -der Kollektivstaat unter vorläufiger Aufrechterhaltung der Ehe und -mit tunlichster Unterdrückung der unehelichen Geburten, oder auch, -wenn die Ehe jedermann freigestellt wird, =nicht aber in der Ehe die -Zeugung=, mit tunlichster Unterdrückung jener Zeugungen, welche den -Populationsgesetzen zuwiderlaufen, eine entsprechende Einschränkung -der Zeugungen unter Bevorzugung jener Zeugungspersonen, von welchen die -gesündesten, kräftigsten, schönsten und begabtesten Kinder zu erhoffen -sind, herbeizuführen haben wird. - -Was die Ehe anbelangt, so wird der Staat nur jene Ehen als gültig -anerkennen, die mit seiner Einwilligung und unter Mitwirkung der damit -betrauten staatlichen Organe geschlossen werden. Da aber eine Auswahl -der zur Zeugung, beziehungsweise zur Ehe berufenen Personen stattfinden -soll, werden nicht nur die Kinder mit Rücksicht auf die später -aufzuwerfende Frage, ob sie zur Ehe zugelassen werden sollen, häufig -zu untersuchen sein, sondern auch die Beobachtungen an ihren Eltern -und die noch weiter zurückgehenden Beobachtungen an den Voreltern -und die Sektionsergebnisse, so hoch hinauf, als sie vorliegen und -vernünftigerweise noch in Betracht kommen können, in Berücksichtigung -gezogen werden müssen und es wird sich vielleicht sehr empfehlen, -durch irgend eine Feierlichkeit oder sonst auf eine Art, die zur Ehe -Berufenen schon im frühen Alter als zur Ehe prädestinierte junge Leute -zu proklamieren, um nicht nur ihre Phantasie auf den künftigen Beruf zu -lenken, sondern auch bei den anderen die Resignation sich zu einer Zeit -einwurzeln zu lassen, wo das Geschlechtsleben noch keine Bedeutung hat. - -Die Folge der Annahme dieser Grundsätze wird es sein, daß man auf -mancherlei Art die wechselseitige Aufmerksamkeit solcher junger -Männer und Mädchen erregen wird, die nach ärztlichem Gutachten nicht -nur im allgemeinen zur Ehe geeignet, sondern auch wechselseitig ganz -besonders für einander zu passen scheinen. Natürlich könnte man nicht -daran denken, nach den brutalen Vorschlägen Platos die eigensinnig -festgesetzten Paare wie die Haustiere zusammenzugeben, allein man wird -guttun, eine voreilige Wahl möglichst zu verhindern und zur geeigneten -Zeit, nämlich wenn Mädchen und junge Männer nach den Beobachtungen der -Ärzte (beziehungsweise der Ärztin) den Grad der vollendetsten Reife -erlangt haben, zu veranstalten, daß sie sich ungezwungen sehen können. -Ob die Veranstaltung von Tanzfesten für solche junge Leute das beste -Mittel wäre, vernünftige Wahlen herbeizuführen, mag die Erfahrung -lehren. Man sollte meinen, es wäre vernünftiger, daß das Mädchen den -Bräutigam wählt, als umgekehrt, da man voraussetzen muß, daß das Weib -den echten Sexualinstinkt sicherer besitzt, als der Mann, eben weil -es das Weib ist, das empfängt. Daß heute der Mann wählt, ist nur die -Folge der Herrschaft der Männer über die Frauen, welche schon jetzt -als eine Unnatur empfunden wird, und welche im Kollektivstaate gar -keinen Sinn mehr hätte, da nicht der Ehemann, sondern der Staat die -Frau und die Kinder versorgt. Übrigens wird, wenn der Staat die Kinder -ernährt und die Eltern versorgt, das Mädchen, wenn auch der Antrag -des jungen Mannes abgewartet wird, von dem Zwange befreit sein, einen -unwillkommenen Antrag aus Versorgungsrücksichten anzunehmen. - -Was nun die Ehebewilligung anbelangt, so können auch andere, als durch -die Gesundheit bedingte Einschränkungen und selbst Erweiterungen -ins Auge gefaßt werden. Nationalgemischte Ehen können an die -Bedingung geknüpft werden, daß sich die Brautleute vorher über das -Ansiedlungsgebiet einigen und daß der nach seiner Nationalität diesem -Gebiete nicht angehörige Teil sich verpflichtet, die Kinder in der -diesem Gebiete angehörigen Sprache zu erziehen. - -Wir haben in unseren Verhältnissen ein Analogon. Die katholische -Kirche erlaubt ihren Angehörigen die Ehe mit Angehörigen anderer -Konfessionen nur gegen einen Revers, daß alle Kinder dieser Ehe im -katholischen Glauben erzogen werden. Allerdings kann die Erfüllung -dieser Verpflichtung, da sie keinen staatlichen Schutz genießt, nicht -erzwungen werden, während die vorhin erwähnte Verpflichtung durch -das dem Staate vorbehaltene Miterziehungsrecht und die Volksschule -garantiert ist. Was aber die nationalen Interessen anbelangt, so -liegt eine Gefahr vor, die wir uns nicht verhehlen dürfen. Daß -nämlich aus nationalem Chauvinismus die Zahl der Ehebewilligungen zum -Gegenstand des Kampfes gemacht würde. Freilich könnte auch da ein -Verteilungsgesetz gedacht werden, wonach die Aufrechterhaltung der -numerischen Verhältnisse der Nationalitäten der Verwaltung zur Pflicht -gemacht werde. - -Noch wichtiger wäre folgender Fall der Erweiterung der -Ehebewilligungen, nämlich die Ausdehnung auf solche, die in -gesundheitlicher Beziehung nicht ganz entsprechen, wenn sie nämlich -einem schwerer belasteten Beruf angehören und sich verpflichten, -die Kinder in diesem Berufe zu erziehen und ihm zu widmen, eine -Verpflichtung, die dann ihre Ergänzung fände in den Gesetzen über die -Verteilung der Arbeit. Selbstverständlich würde diese durch Erbschaft -überkommene Belastung der Erhebung in bevorzugte Berufe dann nicht im -Wege stehen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. - -Es ist hier der Ort, einiges über die angeborenen Anlagen der Menschen, -spricht man doch von geborenen Verbrechern, und über die Vererbung -innerhalb der menschlichen Rasse zu sagen. Die Anschauung, daß es -geborene Verbrecher gebe, teile ich nicht. Es mag gewisse angeborene -Eigenschaften geben, welche es dem damit behafteten Individuum schwerer -machen, sich den Gesetzen und den gegebenen Umständen anzupassen, aber -ein angeborener Hang zu =bestimmten= Verbrechen ist nicht erweislich. -Die Eigenschaften der Menschen bestimmen ihre Handlungen nicht allein, -sondern nur im Zusammenwirken mit den Umständen und Verhältnissen im -allgemeinen und mit einzelnen Vorkommnissen im besonderen. Bismarck -hätte nie eine zur Einigung Deutschlands führende Handlung gesetzt, -wenn er nicht in den preußischen Staatsdienst berufen worden wäre, -den er nicht gesucht hat. Mancher Selbstmörder hätte nie einen -Selbstmord begangen, wenn nicht etwa die Betrachtung einer Waffe -eine Ideenassoziation ausgelöst hätte, die zu Selbstmordgedanken -führte. Jeder Mensch birgt eine Welt der verschiedensten, sich oft -widersprechenden Anlagen und Neigungen und welche davon ins Spiel -kommen, hängt von der Geschichte des Individuums und sehr häufig von -unberechenbaren Zufällen ab. Der große Vorzug des Kollektivismus, der -zur Staatsomnipotenz führt, ist es, daß er die nützlichen Anregungen, -Anregungen, sich der Gesamtheit nützlich zu erweisen, außerordentlich -vermehrt, die gegenteiligen Anregungen nicht nur an und für sich -vermindert, sondern auch, sofern sie potentiell im Gesellschaftsleben -noch vorhanden sind, durch Anregungen sozialer Natur verdrängt.[25] - - [25] Ich war vor etwa dreißig Jahren allein in meiner Kanzlei, - als ein Mann bei mir eintrat, der Tränen in den Augen - hatte und vor Bewegung kein Wort sprechen konnte. Er - überreichte mir einen Zettel, worauf stand, daß er - soeben aus einer Strafanstalt komme, wo er ein Jahr wegen - Veruntreuung abzubüßen hatte. Er suche einen Erwerb. Ich - ließ ihn Platz nehmen und Schriften kopieren und da er - brauchbar war, gab ich ihm zunächst ein Tagegeld, später - einen Monatlohn und niemand erfuhr etwas von seinem - Vorleben. Bald fand er auf Grund meines Zeugnisses über - seine Verwendung in meiner Kanzlei einen Posten in einem - Handlungshause und dann als Korrespondent in einer Bank. - Er hat nie Anlaß zu einer Klage gegeben. Eine ähnliche - Erfahrung machte ich mit einem anderen Beamten meiner - Kanzlei, dessen Vorbestrafung mir erst nach seinem - Austritte bekannt wurde. - -Allein angeborene gute Eigenschaften -- abgesehen von deren -erziehlichen Entwickelung -- sind selbstverständlich im Interesse der -Gesellschaft gelegen, weil auch der wohlerzogene Mensch mehr leistet, -wenn er über gute Anlagen verfügt. So hat also die Gesellschaft ein -Interesse daran, daß nur gut veranlagte Individuen geboren werden. Doch -ist auf Beeinflussung der Zeugungsprodukte durch das Zusammenwählen -der Eltern von Gesellschaftswegen nicht viel zu geben, wenigstens -nach dem heutigen Stande der uns zu Gebote stehenden Kenntnisse. Nur -das fortgesetzte Ausschalten der schlecht veranlagten Individuen von -der Zeugung scheint etwas für die Veredlung der menschlichen Rasse -zu versprechen, nicht aber die positive Auswahl der zu paarenden -Individuen. Jedes Kind erbt einen Teil der Eigenschaften des Vaters und -einen Teil der Eigenschaften der Mutter und in welcher Proportion, auf -welchem Gebiete der physischen und psychischen Anlagen diese Vererbung -erfolgt, ist, derzeit wenigstens nicht bestimmbar. Die Vereinigung -des väterlichen und mütterlichen Naturells in den Kindern verhält -sich, wie die Legierungen verschiedener Metalle oder die chemischen -Verbindungen von Stoffen in verschiedenen Proportionen. Verbindungen -von Kupfer und Zink in verschiedenen prozentuellen Verhältnissen geben -Produkte, welche keineswegs im gleichen prozentuellen Verhältnisse -die Eigenschaften der verbundenen Metalle zeigen. Aber während wir -bestimmen können, wie viele Teile der Metalle wir zusammengeben, können -wir nicht beherrschen, wie viele und welche Teile des väterlichen und -mütterlichen Naturells auf die Kinder übertragen werden. Darum kann -das Kind eines schönen Vaters und einer schönen Mutter grundhäßlich -sein und es scheint darum, wenigstens heute, am meisten von einer -Paarungswahl erhofft werden zu können, welche durch den Sexualinstinkt -des Weibes bestimmt wird.[26] - - [26] Auf der Jahresversammlung des deutschen Vereins für - Volkshygiene in München sprach sich Professor M. - Gruber-München dahin aus, daß der Kampf ums Dasein unter - den Menschen nicht immer rasseveredelnd wirke, daher er - sagte, wir könnten, indem wir die äußeren Hindernisse - einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung - beseitigen =und den Kampf ums Dasein durch eine - vernunftgemäße Zuchtwahl ersetzen, ungeheure Fortschritte= - anbahnen. Ganz im Sinne dieser Mahnung soll der sanitäre - Dienst im Zukunftsstaate wirken. - -Auf das Eheleben der jungen Eheleute werden die Ärzte belehrend und -aufklärend Einfluß zu nehmen suchen. Die Ärztin wird die junge Frau -in den ersten Monaten auf das Beste beraten. Der junge Mann wird -sich mehr beherrschen müssen als heute, die Frau wird sich auch dem -geliebten Manne entziehen dürfen, wenn immer es ihr Wohl und das Wohl -der Frucht ihrer Liebe erfordert. Wenn man die Lehren des Alphons von -Liguori über die Pflichten der Frau kennt, so wird man sagen müssen, -daß das Eheleben der Zukunft gerade das Widerspiel von dem sein wird, -welches jener Moralist vorschreibt. Die Ärztin wird vielleicht durch -ihren männlichen Kollegen auch auf den jungen Ehemann einwirken, -wenn die Umstände es erfordern und die Ehe wird gewiß an Schönheit -und Vernünftigkeit gewinnen, das Los der Frauen sich viel günstiger -gestalten als es heute ist. Auch hierin muß man einen Fortschritt -begünstigen und man kann nicht von allem Anfange an vom Kollektivismus -das Vollkommenste erwarten. Die Kohabitation der Eheleute wird -ein Privilegium bilden, es ist aber nicht ausgemacht, daß diese -Kohabitation in bestimmten Perioden der Schwangerschaft nicht wird -aufzuheben sein.[27] - - [27] Ein Wiener Professor der Anatomie hielt im Februar 1902 - in Wien einen öffentlichen Vortrag über die physische - Veredlung des Menschen und stellte so ziemlich dieselben - Forderungen auf, wie sie hier aufgestellt werden, aber er - machte sich keine Gedanken darüber, daß diese Forderungen - in unserer Gesellschaftsordnung nicht erfüllt werden - können. Er ist für Aufrechterhaltung der Ehe, Schonung - der schwangeren Frau bis zur Entbindung, Beseitigung - des Mieders während der Schwangerschaft, gewiß sehr - bescheiden, Vermeidung heftiger Bewegungen während - dieser Epoche mit Inbegriff des Reitens und Schwimmens, - Schaffung eigener Stätten, wo arme Frauen gebären können. - Er ist gegen die Auswahl der Paare durch behördlichen - Einfluß, aber, wie es scheint, für den Ausschluß aller - schwächlichen und kränklichen Zeugungspersonen. Um - alles das allgemein durchzuführen, braucht man den - Kollektivismus und eine gesellschaftliche Macht über die - Einzelnen, die nur der Kollektivismus bieten kann. - -Die Lösung der Ehe wird zu ermöglichen, aber wahrscheinlich nicht zu -begünstigen sein. Wenn sich heute schon Stimmen dafür erheben, die -Ehe überhaupt nur auf Zeit und etwa für einen einzelnen Zeugungsakt -zuzulassen, so kann davon zunächst gewiß nicht die Rede sein. Später -mag man vielleicht zur Überzeugung gelangen, daß eine Scheidung, -vorzüglich auf Verlangen der Frau, etwa nach der ersten Geburt, sehr -leicht soll gestattet werden. Allein zunächst muß das System der -Scheidung und eventuellen Trennung wie bei Akatholiken unter manchen -Erschwerungen als das Vernünftigste gelten. Von der Frau ist die -eheliche Treue auf das Strengste zu fordern und zwar nicht so sehr als -ein Recht des Gatten als der staatlichen Interessen wegen, damit nicht -unter dem Deckmantel der Ehe die Zeugung durch solche Männer ermöglicht -werde, die von der Zeugung ausgeschlossen wurden. - -Die Ehe wird beiden Teilen einige Beschränkungen auferlegen, die -Unvermählten erspart sind. Daher ist manche Kompensation zu gewähren. -Trauungsfeierlichkeiten, vielleicht größere Wohnungsbequemlichkeiten, -gewisse Begünstigungen in den Honigwochen, vielleicht, aber doch nicht -wahrscheinlich, Hochzeitsreisen, eher aber Urlaub für die erste Zeit -der Ehe mit ruhigem Dahinleben an einem stillen Orte, der das engste -und vertraulichste Zusammenleben in schöner Umgebung gestattet, mag -einen Ausgleich gewähren für längeres Zuwarten, die Gebundenheit der -Ehe und vor allem der jungen Frau für die Last der Schwangerschaft -und Geburt. Ist die Auswahl zur Ehe eine besonders strenge, so wird -man von einer verheirateten Frau mehrere Kinder erwarten, etwa vier. -Wenn gleich die Erfüllung dieser Erwartung den Frauen gegenüber -nicht erzwungen werden kann, da der Vorschlag Platos, dies in der -Form auszuführen, daß man die zur Begattung bestimmten Paare am -bestimmten Tage in die Tempel führt und in Gegenwart von Priestern -zur Zeugung anhält, als brutal und absurd verworfen werden muß, so ist -doch anzunehmen, daß es dem Einflusse der Frauenkurie, VII, 4, deren -Hauptaufgabe es wäre, dafür zu sorgen, daß Frauen und Mädchen sich den -gesellschaftlichen Bedürfnissen unterordnen, und dem Einflusse des -weiblichen Arztes gelingen wird, den Widerstand jener verheirateten -Frauen zu besiegen, welche den Liebesfreuden huldigen, aber nicht -zeugen wollen, ein Gedanke, der in einer Gesellschaft wohl keimen -kann, in welcher den von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen nach den im -Abschnitt VII, 3, entwickelten Vorschlägen, dieser Ausweg freigestellt -wird. Es bedarf offenbar eines wohlorganisierten staatlichen -Einflusses, um den einen das Zeugen zu verwehren und den anderen als -Pflicht darzustellen. Theoretisch werden alle anerkennen, daß wegen des -offenbaren sozialen Interesses die untauglichen Personen die Zeugung -meiden, die tauglichen aber ihr nicht aus dem Wege gehen sollen. Aber -der Einzelne wird nicht immer gelten lassen wollen, daß das Gesetz -auf ihn Anwendung habe, schon deshalb, weil die Sachverständigen -sehr oft fehlgreifen werden und Jene, welchen sie die Ehe gestatten, -Krüppel oder Idioten zeugen und illegitime Geburten gesunden Kindern -das Leben geben werden. Und aus diesem Grunde muß man auf die -Mitwirkung der oben erwähnten Faktoren bauen.[28] Heute bleiben diese -offenbaren gesellschaftlichen Interessen unberücksichtigt, insofern -nicht vielleicht in einzelnen Fällen der priesterliche Einfluß sich -=vorteilhaft= geltend macht. - - [28] Ich machte in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« - Seite 318, 319, 332 und 333 einen Versuch, den Einfluß der - Frauen in einem Falle dieser Art zu schildern. - -Die katholische Moral stimmt mit unseren Anschauungen nicht überein. -Nach Alphons von Liguori soll sich die verheiratete Frau den Begierden -ihres Mannes jederzeit opfern, selbst während einer Krankheit, und den -maßlosesten Forderungen soll sie sich wie eine Sklavin hingeben. Die -Wahrscheinlichkeit, einem siechen Geschöpfe das Leben zu geben, ist -kein Grund, der Enthaltsamkeit rechtfertigen würde, denn Alles ist -Gottes Wille. - -Für die künftige Gesellschaftsordnung kann man sich übrigens recht -wohl denken, daß nach einer Reihe von Jahren und nach der Geburt einer -gewissen Anzahl von Kindern der eheliche Zwang aufhört und auch das -Zusammenwohnen ein Ende nimmt. Unter gewissen Umständen wird man dann -auch auf Gattentreue keinen Wert mehr legen, immer vorausgesetzt, daß -keine Kinder mehr gezeugt werden. - -Zu den Freuden der Ehe gehört auch das Zusammenleben mit den Kindern -in den Stunden, die nicht der Arbeit gewidmet sind. An die Stelle der -väterlichen Gewalt soll die mütterliche Gewalt treten, doch soll der -Vater trachten, sich einen Einfluß auf die Entscheidungen der Mutter -zu sichern und zwar durch Liebe und Weisheit. Im Falle der Scheidung -oder Trennung folgen die Kinder der Mutter, insofern nicht der in VII, -5, b, erwähnte Fall des Verlustes der mütterlichen Rechte eintritt und -eine Wahlmutter die Stelle der natürlichen Mutter einnimmt. Der Staat -wird die Autorität der Mutter den Kindern gegenüber wahren und ein -darauf berechnetes Zusammengehen der staatlichen Erziehungsorgane mit -der Mutter fordern. Da im Falle der Verwaisung von Kindern, wie auch -im Falle des Verlustes des mütterlichen Erziehungsrechtes für einen -Ersatz durch Bestellung einer Wahlmutter gesorgt werden soll, wird -der natürlichen Mutter das Recht zuzugestehen sein, für den Fall ihres -Todes oder für den Fall ihrer Abwesenheit die Frau zu wählen, welche, -wenn sie den Auftrag annimmt, zeitlich oder dauernd ihre Stelle als -Wahlmutter zu vertreten hat. - -Aber weder Frau noch Mädchen darf gezwungen werden, die Stelle -einer Wahlmutter überhaupt oder einem bestimmten Kinde gegenüber zu -übernehmen. Näheres über diesen Gegenstand enthält der Abschnitt VII, -5, b, _Alinea_: »In der Regel wird man.« - -Daß der Staat einen Anteil an der Erziehung zu nehmen hat, ist eine -selbstverständliche Sache und es ist dem der Abschnitt VII, 5, a, über -die Erziehung gewidmet. - - -3. Geschlechtliche Sittlichkeit. -- Freie Liebe. - -Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird -heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt. -Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen -will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer -die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten -Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne -die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er -die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage -ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen -erschweren die Zeugung in dem Maße, als es die Gesellschaft -braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die -Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche -demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die -Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht -zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern, -gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten -Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande -preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar -ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen -wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese -Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil -die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein -mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes -vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes -vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der -Prostitution kaum unterscheiden. - -Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem -Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint, -daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz -unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in -unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam -leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit -bilden. - -Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine -Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine -Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir -sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der -Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne -irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch -wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken -die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so -wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch -beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen -Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist -ein offenbares Bedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht -wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann -als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in -sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der -Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie -also ein längeres Leben verspricht. - -Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener -wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie -Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß -ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu -ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser -Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum -anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte -und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch -verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch -größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung -des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht -erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit -erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen -sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der -Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit -nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen -wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute -aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird -sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig -erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne -weder ablegen mögen noch sollen.[29] - - [29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder - Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind - die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen - und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche - Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich - seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute - vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber - berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899, - Seite 311. - -In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur -auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die -nur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe -der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße -Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung -der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich -die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer -größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, und =einzig und allein der -Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens -ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung=. Im einzelnen Falle -aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten -der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen -können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten -Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen -sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere -Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten, -daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige -Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht -andere Wirkungen hervorbringen. - -Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch -jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder -individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter -Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern -auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die -Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das -Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang -und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf =wechselseitige= -Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das -Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als -zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die -Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte -des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre. - -Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die -Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert -werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen -in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz -der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der -Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der -Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen, -förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen -Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser -Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben. - -Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen, -inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen -Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese -Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine -allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des -Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen -darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der -Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten -Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt -und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte, -wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an den -Anblick unbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein -ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten -menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der -Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von -Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann -auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den -Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes, -zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen -Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine -Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem -Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt -fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung -nicht möglich ist. - -Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die -Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden -können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein, -wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden -können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das -Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können. -Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen -Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten -etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie -zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich -aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart -anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die -Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch -naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen -einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die -Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung. - -Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate -nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern -auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens -und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu -einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller -Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen -dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen -zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die -ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser -wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was -mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung -der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt, -dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen -müssen. - -Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird. - -Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der -Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch -die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen -Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde, -ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein -Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge -der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen -Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen -Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200 -Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und -die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern -in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den -slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier -kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach -den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden -ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte, -man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da -sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu -erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht -fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu -Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität -amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen -Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein -bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches -Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande. - -Ist nun aber nach den in VII, 2, entwickelten Grundsätzen die Ehe -eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen -Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur -insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir -wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser -Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die -Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen -Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise -erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein -sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen -wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann -weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30] - - [30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und - Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310 - nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen - einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der - unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u. - z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs - ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter - als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe - könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er - setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit - voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt - gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der - Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der - Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint, - die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue - Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch - in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht - entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer - wird, als er heute ist, wird -- ausnahmsweise oder - vorübergehend -- auch in der Ehe die Unterdrückung der - Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit - oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich - rechtfertigen lassen. - -Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die -Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder -zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch -machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht -gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch -bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den -von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar -bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken -besser entsprechen würde, als was ich vorschlage. - -Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der -Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim -Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und -nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede -Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten. - -Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten -Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen -Einschränkungen zu gestatten wäre.[31] Es werden dabei zahlreiche -Rücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu -beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche -schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am -wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen -würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung -der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens -nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können, -wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung -gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem -kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere -vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die -Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß -der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen -Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten -dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt -wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts -zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der -Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen -und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen -daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die -Untersuchung ihnen erscheinen. - - [31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Büchern über - Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die - Anschauungen =dieses= Philosophen mitteilt, aber offenbar - in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite - 600 u. f. daß, wo die Gesetze die Tötung der überzähligen - Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das - geringere Übel wäre. Auch manche vernünftige Anschauungen - Aristoteles über das Alter, in dem man zeugen soll, - führt der Äquinate an und er scheint zu billigen, daß man - verkrüppelte Kinder nicht aufziehen solle. - -Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man -längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers, -=sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten -Alters am wahrscheinlichsten macht=, führt zu der Überzeugung, daß der -Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer -Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem -Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen -möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann, -lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt. - -Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es -an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere -gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es -unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes, -=lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste -Alter zu erreichen=, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden. - - -4. Die Frauenkurie. - -Die Frauen haben Interessen, an welchen die Männer keinen Teil haben. -Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, daß die Liebe ihnen -Gefahren, Lasten und Schäden bringt, die den Männern fremd sind. -Es entstehen daraus Bedürfnisse, die die Frauen allein angehen, auf -einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln möglich ist -und in welches den Männern Einblick zu gewähren keinen Zweck hätte, -den Frauen aber höchst peinlich wäre. Wie sie in gewissen Fällen nur -den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mögen, wenn -es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit -Frauen ihre Erfahrungen über die geheimsten Seiten des Liebeslebens -austauschen und sich beraten wollen. Darum muß ihnen Gelegenheit -gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Männern verschlossen -bleiben, geheime Korrespondenzen zu führen und Zeitschriften für Frauen -herauszugeben, welche den Männern ein Geheimnis bleiben müssen. - -Man könnte diesen Verband der Frauen und Mädchen »Frauenkurie« nennen -und demselben korporative Rechte einräumen. Die Verfassung könnte -ihnen das Recht einräumen, über gewisse Gegenstände als besonderer -gesetzgebender Körper abzustimmen. Die Kurie würde sich in Lokalgruppen -und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte würden die -Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschüsse bilden und einen -Zentralausschuß für das ganze Reich einsetzen. So wären die Frauen auch -in der Lage, einen entscheidenden Einfluß auf die Sexualmoral zu üben. -Die weiblichen Ärzte würden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial -von unermeßlichem Umfange gewinnen und es würden die Zwecke einer -vernunftgemäßen und eingeschränkten Fortpflanzung durch die Frauen -ebenso gefördert werden, wie das allgemeine Verhältnis zwischen -Männern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurücksetzung und -Unterdrückung der Frauen wäre dann nicht mehr zu besorgen. - -Wenn die Frauen dahin gelangen würden, die Fortpflanzung bloß durch -den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht -ganz ausgeschlossen ist, dann würde die Geschlechtsliebe erst eine -Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher -Mitteilungen über alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen -Frauen und Mädchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung -führen und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der -Mann. - -Man darf nicht gelten lassen, daß der =Mann= das Recht habe, zu sagen, -ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht -wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es -Kinder gebären will, oder nicht. - -Die Erfahrung beweist uns heute, daß die Kinder ein und derselben Ehe -in Gestalt, Größe, im Verhältnisse der Glieder, in den Eigenschaften -des Gemütes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, daß -man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die große -Verschiedenheit erklärt sich zweifellos daraus, daß die Eigenschaften -der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhältnisse auf die -Kinder übergehen. Wie erklärt sich aber die verschiedene Mischung -ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafür fehlt -noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu -haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit -ziemlicher Sicherheit bewirken könne, daß Knaben oder daß Mädchen -geboren werden. Er behauptet, es hänge das von der Ernährung der -Mutter während der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes -ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht -ausgeschlossen, daß eine sehr große Zahl von Erfahrungen, welche -systematisch gesammelt und verglichen würden, es den Frauen möglich -machen könnte, dahin zu wirken, daß gewisse üble Eigenschaften des -einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht übergehen, -daß mehr die Eigenschaften der Mutter oder jene des Vaters erhalten -blieben, wie es ja, wie schon erwähnt, auch sehr wünschenswert wäre, -wenn die Empfängnis vom Willen der Frau allein abhängig wäre. - -Formen wir doch alles nach unseren Bedürfnissen, weshalb soll es nicht -auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen? Aber -wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wäre es -gewiß, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch näher als die -Männer angeht, nach ihren besonderen Bedürfnissen gestalten könnten -und dazu würde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen -können. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen, -wenn man darauf rechnet, daß die Frauenkurie den richtigen Instinkt -für alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und -fortentwickeln wird und daß sie einen mächtigen Einfluß dem Einzelnen -gegenüber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse von VII, 1, -ausgesprochen wurde. - -Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben -sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu -Tauglichsten ausgewählt werden, seien es Männer oder Frauen. Die -Meinung, daß es den Frauen an geistigen Kräften und Energie fehle, -ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Männern erreichbar ist, ist -natürlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie -von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschließen, daß Frauen -weniger begabt seien als Männer, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf -um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und -dem Fortschritte nur hinderlich sein kann. - -Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der -Familie leben, hat für oberflächliche Menschen etwas sehr Bestechendes, -aber sie ist schon heute nicht begründet, wo doch die Familie viel -umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunächst gibt es -zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen können, und, -wenn sie kränklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener -Grundsatz schon reichlich für ein Drittel der Frauenspersonen keine -Anwendung haben. Zum Teil nun mögen solche zwar als dienende Personen -in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des -Familienberufes wegen alle Frauen von höheren Studien auszuschließen, -wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Männer -bestimmt ist, sich für einen gelehrten Beruf vorzubereiten. - -Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht für die bäuerlichen -Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch die -Ehefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der -Männer mitwirken. Ebensowenig können die Frauen der Arbeiter sich vom -Erwerbe außer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie -davon abhängt. Endlich führt die Beschränkung der Frauen auf ihren -Beruf in der Familie zu einer höchst ungleichen Belastung der Frauen -und zur ungleichen Ausnützung ihrer Kräfte. Frauen, die keine Kinder -haben und oft ihren Mann den Tag über nicht zu Hause sehen, führen ein -ödes, beinahe nutzloses Leben, andere sollen für zehn und zwölf Kinder -sorgen und Kranke pflegen und können sich schon aus diesem Grunde nicht -schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen. - -Wie pharisäisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen -den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, daß man bei -jedem größeren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln -und Mörtel belastet die Gerüste auf und ab klettern müssen, was aber -jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bücher -schreiben, wohl aber dagegen, daß sie statt des Familienberufes einen -=gelehrten= Beruf wählen. - -Im Sozialstaate werden alle Zufälle tunlichst ausgeglichen und darum -wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Maße -vorkommen. Es entfällt die wirtschaftliche Familientätigkeit, wenn -die gemeindeweise Hauswirtschaft eingeführt wird. Auch die staatliche -Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von -einem großen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der -Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgeführt werden wird, ist im -Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, daß die Tätigkeit -der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der -Gesellschaft auf die Familie beschränkt werden müßten. Die Familie wäre -eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr. - - -5. Die Erziehung. - - -a) Pflichten des Staates der Jugend gegenüber. - -Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedürfnisse zu befriedigen hat, -wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, für die Erziehung -aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat -zu leisten hätte und in Wirklichkeit vernachlässigt und welchen Schaden -er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit, -zufügt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen über das Elend der -Jugend. Nicht nur die empörendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder -zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkümmern ausgesetzt, -sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme geführt, zu -unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden -ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen -solchen verderblichen Einfluß zu schützen, obwohl die Gesetze ein -Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache -des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen -zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen -ermöglichen. - -In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode quälte, -als Mörderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand -darum gekümmert, was in dieser Familie vorgeht und hätten die Behörden -davon erfahren, so wären sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn -man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der -Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preußischen Landrechte -anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im österreichischen -bürgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres -Wort. - -Die Zeitungen berichten, daß in England Mitte der achtziger Jahre -eine »_National Society for the Prevention of Cruelty to children_« -gegründet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem Übel -des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser -Gesellschaft, welche ein Gebiet umfaßt, das von 22 Millionen Menschen -bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre -Gefängnis erkannt, 2023 Pfund Geldbußen eingetrieben. Es haben 109 -364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und -auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das -Übel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend -geschildert und man fand, daß ihnen jedes Werkzeug willkommen war, -womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten. - -Obwohl sicher nur die gröbsten Versündigungen der Eltern gegen ihre -Kinder ins Auge gefaßt werden konnten, ermittelte die Gesellschaft: - - 25 437 Kinder, die grausam mißhandelt wurden, - 62 887 Kinder, die verkümmert und halb verhungert waren, - 712 seien ganz zu Grunde gegangen, - 12 663 zum Betteln angehalten, - 4 460 Mädchen zum Opfer widernatürlicher Wollust gemacht und - 3 205 Kinder durch harte und gefährliche Arbeit im Wachstum - geschädigt, durch Mißhandlungen verstümmelt, verrenkt, an - Seiltänzer und Akrobaten verkauft worden, - ------- - 109 364 in allem. - -Bis 1885 wurde in solchen Fällen gar nichts vorgekehrt, der Staat -überließ diese hilfreiche Tätigkeit einer Privatgesellschaft, -erst durch sie erfuhr er diese Übelstände. Und wenn solche Kinder -heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung, -während es die Autoritäten sind, welche Abscheu und Verachtung -verdienen, weil sie trotz eines unermeßlichen Aufwandes für -staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende -zu steuern und solcher Schädigung der wichtigsten staatlichen und -Gesellschaftsinteressen abzuhelfen. - -Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Fälle von -Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, daß Armut, Mangel an Bildung der -Eltern und eigenes Verschulden der Kinder =ohne allen Einfluß= auf -diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt -in allen Schichten der Bevölkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich -von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort. - -Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande -der Kultur zu tun schuldig wäre, und im Falle der Einrichtung einer -kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermöchte, um nicht nur -solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie -geahnte Höhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu -erheben. - -Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich -eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die -Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staates zu erfüllen, wurde -in VII, 1, gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der -kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte. - -Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch -gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von -den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten -erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade -verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern -auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat. -Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig -ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von -der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die -Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung -verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern -pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert -sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen -Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende -Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht -ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht -sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst -zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder -einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie -werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen, -deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch -nur beispielgebend wirken. - - -b) Erziehungsorgane. - -Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von -den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit -nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen -zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der -Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen -und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge -sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen -ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus -unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von -ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen -Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen, -welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst -von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter -Verhältnisse der Propagation ergibt, daß eine sehr große Anzahl der -Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen, -darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes -tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern -herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter -ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß -sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder -anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das -Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird, -wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt -und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es -sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet, -so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben, -besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare, -Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen -an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich -nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel, -daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung -stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung -zu leiten. - -Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht =allein= leiten, der Staat -soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis -aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist -in V, 2, _Alinea_: »Nach der Geburt,« gezeigt worden, daß der Arzt -schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch -der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen -Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten -Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die -Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit -früh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben -haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und -sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben -Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist, -selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn -man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft -in England erfahren. Es ist vorgekommen, daß pflichtvergessene Eltern -zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in -gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie -ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche -Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern -hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne -Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden. - -In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der -Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen -müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von -Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die -staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und -Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum -wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung -der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt -notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist. - -In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das -Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen -Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt, -das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins -mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der -sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und -Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche -und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es -notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die -Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln -der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet. - -Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen, -sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen -werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen -erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die -Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte -memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben -und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand -Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu -verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist -eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten -ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und -in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher -Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden -Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu -führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die -intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder -als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen, -was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren, -ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente -entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so -eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung -verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden. - -Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh -auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben -fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten -aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten, -Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche -Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen -von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll -man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden, -sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist. -Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren, -Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche -gesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh -der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem -Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere -Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit -gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32] - - [32] Es werden in Österreich alljährlich viele Hunderte von - Millionen für Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern - spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit - macht diesen Aufwand unnötig. - -Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser -Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten -Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles -erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen -sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend -zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der -Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische -Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen -mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem -Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt -werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt -hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen. - -Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten, -hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden -Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen -lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen -verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen -und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von -Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre -Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden -und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche -Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand -wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer -Art, die der Kollektivismus ermöglicht. - -Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung und oberste Leitung -des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich -das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre -ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter -dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre, -der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter -eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja -unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit -und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit -dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen. -Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute -vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen, -kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn -geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom -19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die -einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll -er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht -mehr unterworfen sein. - -Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders -eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene -Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung -angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall -darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen. -Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche -Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden -können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der -Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion -gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer -vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der -Großstädte bietet. - - -c) Die physische Erziehung. - -Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu -leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten -Erfahrungen zu richten hat. - -In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende -von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die -Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke -Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß -die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur -der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen -Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des -Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark -richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie -ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit -Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer -Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es -dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden. -Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem -Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil -herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern -im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen -3-jährigen Sohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu -Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso -außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was -er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der -Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die -medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der -Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder -den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und -daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im -Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die -Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung -beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung -der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die -Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit -sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher -nicht früh genug reichen zu können glaubte. - -Nur der Kollektivismus ermöglicht es, =allgemeine Erfahrungen zu -machen und selbe allgemein auszunützen=. Was man in der heutigen -Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen -könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich -soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas -zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der -Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die -Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht -bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem -gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird -man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich -wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man -kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als -der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses -erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von -Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse -verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen, -Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat -bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die -Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen. - -Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung -mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der -Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das -Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern -auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich -angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort -schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, _Alinea_: »Als Hilfsorgane«. -Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft, -ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen -und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele, -Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an -anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen, -daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und -die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum -handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen -Stande der Kultur zu bestehen haben mag. - -Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die -Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im -Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den -ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht -zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert -werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben -nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert -sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und -des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere -Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge, -etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und -ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären, -welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich -machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der -Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen. - -Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten -Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben -einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie -zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch -die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die -Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin -in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei -weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten -zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der -Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen -Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt. - - -d) Intellektuelle Erziehung. - -Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung -einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit -zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen -und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß -das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt, -als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen -und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher -und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt -fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter -von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt. -So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für -das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von -sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern -der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen -werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren, -welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an -der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und -besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist -nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das -Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch -zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen, -nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht -schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf -zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder -Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder -Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und -eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen -hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die -Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. =Das -Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei -Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu -jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und -stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln, -auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig -sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen, -der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben, -die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen, -für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die -Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen -tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den -anderen bietet.= - - -e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter. - -Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum -zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern -frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen -Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht -theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten -und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen -Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise -angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern -und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten -höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von -Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch -ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum -doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für -heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und -der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung -poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll -jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit -der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines -pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen -unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt, -daß es den Dialekt nur =neben= der reinen Schriftsprache -- wobei nur -die allerschönste Aussprache zu dulden ist -- sprechen dürfe, so wird -es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen -und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges -Vorlesen von Jugendschriften notwendig. - -Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen. -Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und -schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische -Formel besinnen müssen. - -Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter, auf -Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß -ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum -von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem -frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder -müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es -ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen -anzuhalten und zu entmutigen. - - -f) Der Elementarunterricht, in Österreich der Unterricht in einer -zweiten Sprache des Reiches. - -Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre -beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er -umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich -vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit -Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im -Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie, -Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde, -Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen -geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche -nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist -und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe -der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der -Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie -und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen -über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes -beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht -zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit -Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und -dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben -soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler -der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht -der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den -Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt, -schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule -kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird. - -Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre -aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In -diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen, -andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern -zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese -Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen -Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die -Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft -auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um -die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen, -gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate -obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten -des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er -also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten, -so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen -Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil -sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur -um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat -hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab. - -Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2, -_Alinea_: »Die Fürsorge für«, die Rede. Wo solche vorkommen, werden -in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht -wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum -an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete -und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen, -welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde, -zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten -werden. - -Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es, -daß die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mädchen -anvertraut werden könnten, die dem Erziehungspersonale angehören. -Die acht oberen Klassen wären mit Lehrern und Lehrerinnen, einen für -jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer -Mittelschulprofessoren für bestimmte Fächer besäßen. Einer von ihnen -würde als Pädagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und -Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er müßte jedem, der sich selbst -weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemühung eine höhere -Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen können, und er würde -dafür zu sorgen haben, denjenigen Bedürfnissen zu genügen, welche aus -einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn -daß sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewißheit -anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet, -Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu -vereinigen. So Anhänger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten -Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer -bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik. - -Wir sehen hier, daß ein so geartetes Volksschulwesen für einen Staat -mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die -dem Erziehungspersonal angehören, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen -mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der -wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch wichtiger Tatsachen und -an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten -Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Höhe der Wissenschaft -halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen -Bevölkerung beteiligen muß, sind alle wünschenswerten Fachorgane und -neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen. - -Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande -die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser -Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben -werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den -Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte -ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen -auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst -Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts -seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach -Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate -die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein -darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu -einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus -würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln, -die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich -erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten, -daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt, -und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches -sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und -inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung -lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen, -ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und -einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege -und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein -Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen -wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen -Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den -»Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien -in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung -finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die -nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen. - -Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2, _Alinea_: »Was nun die -Ehebewilligung usw.« - - -g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde Sprachen. - -Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die -vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder -nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht -man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und -Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter -in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende -Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch -Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere -Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das -Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen. - - -h) Andere Anstalten der Volkserziehung. - -Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der -Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen -Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen -dienen, nicht fehlen dürfen. - - -1. Schwimmen. - -Vor allem wird man die Kinder so früh als möglich zum Schwimmen -anhalten und von den für diesen Zweck in jeder Gemeinde und jedem -städtischen Quartier zu errichtenden Schwimm- und anderen Badeanstalten -ist in IX, 1, _Alinea_: »Eine solche Gemeinde« die Rede. - - -2. Schlittschuhlaufen. - -Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls überall -Gelegenheit geboten werden soll. - - -3. Reiten. - -Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der -Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafür ausreichen könnte. -Nach dem für solche Fälle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das -Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten -Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus -der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige -Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die -Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. - - -4. Turnen. - -Die Wichtigkeit des Turnens für die Zwecke der Jugenderziehung ist -längst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollständigen -Geräte fehlen dürfen. - - -5. Radfahren. - -Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend -erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich -ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von -jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daß es zum -gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen -können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie -sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte -verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann -es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu -geben. - - -6. Bewegungsspiele und Kindersport. - -Daß neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller -Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer -neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die nützlichsten sein, welche -am meisten geübt werden und sich auch am längsten erhalten, für den -Rudersport ist nicht überall Gelegenheit. - - -7. Verstandes- und Gesellschaftsspiele. - -Eine große Bedeutung haben die Verstandes- und Gesellschaftsspiele. -Dabei kann der Jugend auch die Anregung zu Spielen in größerem Umfange -gegeben werden, zum Besuch- und Konversationsspiel, Kriegsspiel und -Parlamentspiel und manche Spiele von heute können ersetzt werden durch -Anteil an wirklicher Arbeit, statt der Puppen werden die Mädchen kleine -Kinder pflegen helfen, statt des Küchespielens an der Speisebereitung -teilnehmen. - - -8. Reisen der Jugend. - -Zu den wichtigsten Bildungsmitteln gehört das Reisen. Schon in -frühester Jugend können Ausflüge auf ein oder zwei Meilen Entfernung -unternommen werden und wenn so zwei oder drei Gemeinden eine gleiche -Anzahl von Köpfen sich zuschicken, so werden diese Kinder eben in -Nachbargemeinden ihre Mahlzeiten einnehmen, ohne die Wirtschaften -irgendwie zu belasten und der ganze damit verbundene Aufwand wird in -der Abnützung des Schuhwerks bestehen. Dabei werden die Kinder andere -Personen kennen lernen, Werkstätten und Fabriken sehen, die ihnen noch -nicht bekannt waren, Bergwerke kennen, landschaftliche Schönheiten -genießen lernen, irgendwelche Merkwürdigkeiten sehen und die jungen -Leute sollen, ehe sie in die Schule kommen, im ganzen Bezirke -zuhause sein, Wege und Stege, die Wasserläufe und Gebirge kennen und -alle Ortschaften nennen können zur Vorbereitung ihrer später immer -ausgedehnteren Ortskenntnis. In späteren Jahrgängen soll sich die -genaueste Ortskenntnis auf die ganze Provinz erstrecken und als Lohn -für hervorragende Verdienste kann sich die Erlaubnis darstellen, -entfernte Städte zu besuchen oder Gebirge in anderen Provinzen zu -besteigen, wobei gleichfalls jeder Aufwand für die Volkswirtschaft -vermieden wird, wenn die jungen Leute die ohnehin leeren Plätze auf -den Eisenbahnen, in den Wohnhäusern fremder Gemeinden, an ihren Tischen -einnehmen und es wird gar nicht notwendig sein, ihnen eine Begleitung -mitzugeben, da sie unter Aufsicht des Eisenbahnpersonals und der -Mitreisenden, dann des Unterrichtspersonals der besuchten Städte und -Gemeinden stehen. - -Das kann der Jugend zu statten kommen durch zwölf Jahre an schulfreien -Tagen und in den Ferien, also an etwa 100 Tagen im Jahre und die -Ferialreisen können mit einer großartigen Zirkulation der Jugend von -Kreis zu Kreis, von Provinz zu Provinz verbunden werden, wobei sie -zahllose höchst bildende Anregungen empfangen wird, welche minimale -oder gar keine Kosten verursachen. Die begabtesten Volksschüler der -höheren Jahrgänge werden gegen Ende der Schulzeit ihr ganzes Vaterland -gesehen haben und die Geographie ihres Reiches, das ja auch ihr Besitz -ist, nicht nur aus den Büchern, sondern aus der Anschauung kennen und -es wird ihnen zur Aufgabe gestellt werden, überall dem Zusammenhang der -Wasserläufe und der großen Gebirgszüge ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. - - -9. Touristik der Jugend. - -Daß viele der Ferienreisen zu Fuß zurückgelegt werden müssen, wobei -man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand -einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges -und der Ankunft durch amtliche Bestätigungen der Verwaltungsorgane -leicht kontrollieren läßt, ist selbstverständlich. Dabei soll aber -auch die nicht weniger kühne Bergbesteigung mit zu den Freuden und -Übungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben -des Kollektivstaates bringt es mit sich, daß alle Gebirge für die -Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden -die Nachbargemeinden aus eigenen Kräften besorgen. Auch da kann ein -Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermöglicht werden für jene, -welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und -dabei die größte Kühnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll -man hierin vernünftige Grenzen einhalten und tollkühne Unternehmungen -eher unterdrücken, als fördern. Alle Jugendfreuden sollen zur -Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher -Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit -eintritt, in der er dem Staate rückerstattet, was er empfangen hat -und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des -hohen Alters gewährt wird, das er in Rüstigkeit verbringen und genießen -soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile -herangewachsen ist. - - -10. Lektüre, Unterhaltungslektüre und Lektüre zur fachlichen Ausbildung. - -Ein wichtiges Förderungsmittel der Jugend ist die Lektüre, welche -ihr zwar mit Auswahl, aber reichlich zur Verfügung gestellt wird. -Literatur und Bibliothekswesen werden an anderem Orte, VIII, 4, -erörtert werden. Der Staat ist ja auch die großartigste Leihbibliothek, -die man sich denken kann, und jedes Buch der in- und ausländischen -Literatur von einigem Wert ist in einem kollektivistischen Staate -=jedem= zugänglich, nicht bloß in Städten, sondern in jedem Dorfe -und Einödhofe und selbst auf den Alpen. Bücher zirkulieren wie die -Menschen in einem ununterbrochenen Strome. Bloße Unterhaltungslektüre -soll besonders zum Gegenstande des Vorlesens in größeren Versammlungen -junger Leute gemacht und dann eine kritische Besprechung daran -geknüpft werden. Dadurch wird der Vortrag und die Zungenfertigkeit -geübt, Zeit erspart und die weiteste Verbreitung der besten Werke -sichergestellt. Wenn die Unterrichtspersonen, die besonderes Urteil -in der schönen Literatur haben, eine kritische Besprechung einleiten -und die Kunst, mit Verständnis zu lesen, lehren, so wird dieser Genuß -wieder außerordentlich fruchtbringend und förderlich wirken, wie es -keinem Zweifel unterliegt, daß uns die hohe Kultur unsrer Zeit es -möglich macht, durch den Genuß Arbeit zu schaffen und in der Arbeit zu -genießen, so daß das ganze Leben mit Lebensfreuden ausgefüllt werden -kann. - -Allein viele jungen Leute werden sich mit Lektüre nicht nur im -gewöhnlichen Wortverstande unterhalten, sondern irgend einen Zweig des -Wissens neben dem allgemeinen Unterrichte zu einem Lieblingsstudium -machen und die Lehrpersonen werden Jedem, der solche Privatstudien -betreibt, die Quellen nachweisen und zugänglich machen, aus welchen -er fortschreitende Belehrung schöpfen kann. Bemerkt man einen Erfolg, -so wird man seinem Wissensdrang immer intensivere Nahrung zuführen, -ihm Sammlungen, Zeichnungen und andere Darstellungen, Instrumente und -Apparate, selbst Chemikalien und andere Stoffe zugänglich machen, -so daß jene, die man zur Aufnahme in die Hochschulen empfiehlt, -schon langjährige Studien betrieben, wissenschaftliche Aufsätze -geliefert, Forschungen verfolgt und für die Zwecke der Hochschulen -Beobachtungen angestellt und Naturprodukte gesammelt und auf diese Art -den Beweis geliefert haben müssen, daß sie unter allen Altersgenossen -die hervorragendste Eignung für die wissenschaftliche oder eine -künstlerische Laufbahn besitzen. Dabei wird man Konzentrierung und -Spezialisierung verlangen und in irgend einem kleinen Zweiglein -des Wissens oder Könnens das Eindringen bis in die tiefsten Falten -des Studiums, die Kenntnis einer Pflanzenfamilie bis in alle ihre -Spielarten, einer Raupe in allen Abarten, ihre Lebensbedingungen, -Anatomie und Physiologie und Umwandlungsbedingungen fordern. Alle -Wanderungen, Reisen und Bemühungen dieser Anwärter auf eine höhere -Laufbahn werden immer ein und demselben Ziele dienstbar zu machen sein; -etwas Neues zu erforschen, etwas neu darzustellen, eine vollständige -Sammlung zustande zu bringen, einen mechanischen Gegenstand von -offenbarer Nützlichkeit zu erfinden, ein neues chemisches Präparat, -eine neue Anwendungsart oder -Form der elektrischen Kräfte zu -entdecken, wird man sich beeilen, ehe man das 18. Lebensjahr vollendet, -um unter der großen Zahl von Berufenen auserwählt zu werden und den -Ruf an die Universität zu erlangen, an welche nicht die Söhne reicher -Bürger, hoher Beamter, des alten Adels oder der Professoren, sondern -nur jene berufen werden, die schon in diesem noch jungen Alter ihren -Beruf erwiesen haben werden. - - -11. Handfertigkeitsunterricht und Haushaltungskunde. - -Daß Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden -ist, ist längst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen -Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder -Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten -ausgerüstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizität betriebene -mechanische Werkstätte zu finden sein, wo man die dringenden -Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten, -Maschinen und Hausgeräten besorgen kann und dort wird man den -Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich -für die Industrie und Technik eignen, während die weniger Tauglichen -sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und -dem Bergbau widmen müssen. Ebenso werden die Mädchen praktischen -und auch theoretischen Unterricht für weibliche Handarbeiten, -Haushaltungsarbeiten, Küche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man -macht jetzt eben überall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem -Lande einzubürgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an -Lehrkräften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden, -die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder -Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkführer, -Haushaltungsvorsteherinnen, Köchinnen usw. oder für das Erziehungs- -und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch für Zeichnen, Modellieren -oder Musik hervorragend befähigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen -aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht -und müssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt -werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden -von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen, -welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschäftigung an -den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Küche und Hauswesen, -Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und -Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der -Tüchtigsten für Fachschulen dienen. - - -12. Vereine und Selbstzucht der Jugend. - -Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen -und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht -gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von -Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste -Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen -überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht -wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte -gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche -Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine -aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare -Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder -herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in VIII, 2, -die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch -der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch -vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom -Unterricht nicht abgelenkt werden. - - -13. Sicherstellung einer gleichmäßigen Jugenderziehung. - -Da es wünschenswert ist, daß das ganze Volk ohne Ausnahme einen -gleichmäßigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend -eine Bevorzugung oder Zurücksetzung, soweit nicht die Eltern durch -ihre eigene Bemühung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder -mehr fördern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der -Personen, die in den Städten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen -Vorzug genössen oder zu anderen Vergnügungen Gelegenheit hätten und vom -Landleben ihrerseits ausgeschlossen wären, so ist es von Belang, hier -einige Worte darüber zu sagen. - -Jene Eltern in den Städten, die erziehungspflichtige Kinder haben, -werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten, -wo die Städte ans Freie stoßen und mit den nächstgelegenen Dörfern -zusammengrenzen. Erziehungs- und Lehrpersonen werden dieselben sein -wie in den Dörfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser -Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergänge und Ausflüge in der freien -Landschaft, die Berührung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird -ihnen gleichfalls geboten werden, so daß sie keine andere Erziehung -empfangen als die anderen Kinder. - -Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie -und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr -abgeschlossen von der übrigen Bevölkerung wird sichern wollen. Es -scheint das zum Teil nicht unbegründet, weil dieser Teil der Jugend -eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden -Sprachen empfangen soll, die manche Änderung in der Erziehung und im -Lehrplane nötig machen könnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht -auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwägen, ob -nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens -bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen -sollten. - - -i) Ethische Erziehung. - -Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen -nicht zu trennen ist, so soll darüber doch noch einiges besonders -bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gemäß wird eben -auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle -Erziehung einzurichten sein. - - -1. Mäßigkeit. - -Diese ist mit der streng geregelten Versorgung bereits zum Gegenstande -der Erziehung gemacht. Die Nahrung darf nie übermäßig zugeführt -werden, gieriges und hastiges Essen ist zu verhindern, Alkohol und -manches andere auszuschließen. Auch in anderen Dingen ist Mäßigkeit -und etwas Abhärtung anzugewöhnen. Kinder sollen in allem mit Geduld -warten, bis sie an die Reihe kommen, Arbeit, Lernen und Spiel sollen -entsprechend abwechseln und ein rasches Übergehen von dem einen zum -andern, die sofortige Hingabe an das jetzt Vorliegende eingeübt werden. -Das Verlangen nach Dingen, die ihnen nicht ohnehin geboten werden, ist -zu unterdrücken, nichts darf man sich abtrotzen lassen; will man ab -und zu besonderen Wünschen Gehör geben, so sind Tage und Stunden zu -bestimmen, wo sie vorgebracht werden und im Falle der Ablehnung wäre -die Wiederholung oder Eigensinn strafbar. Was das Essen anbelangt, so -kann man Kinder beobachten, die im frühsten Alter über die Sättigung -nicht hinausgehen und einen Rest übrig lassen, wenn ihnen gleich nicht -allzuviel vorgesetzt worden ist. Verweichlichung im Nachtlager, der -Kleidung, planloses Herumlungern oder untätiges Ausruhen darf man nicht -dulden. - - -2. Schamhaftigkeit, geschlechtliche Moral. - -Schamhaftigkeit ist von der allerfrühesten Jugend an zu pflegen. -Mienen und Gebärden, Reden sind auf das sorgfältigste zu überwachen, -die Phantasie nie auf Dinge zu richten, die kennen zu lernen nicht -an der Zeit ist. Dann aber ist es wahrscheinlich, die Erfahrung wird -das lehren, besser, der Neugierde zuvorzukommen und in ernsten Worten -die geschlechtlichen Fragen wie andere Gegenstände des Unterrichtes -darzulegen und die notwendigen Selbstbeschränkungen zu erklären. -Unter welchen Umständen der junge Mensch zur Besiegung unzeitiger -Triebe sich dem Arzte anvertrauen soll, wäre beizeiten zu lehren, -und vor den Folgen der Ausschweifungen zu warnen. Die Frage, wie das -Geschlechtsleben überhaupt einzurichten wäre, läßt sich heute nicht -ermessen, und davon war in VII, 3, die Rede. Danach wird sich aber die -Erziehung der Jugend in Beziehung auf geschlechtliche Dinge zu richten -haben. - - -3. Reinlichkeit und Körperpflege. - -Auch Reinlichkeit und Körperpflege ist von der frühesten Jugend an -einzuimpfen. Alle dazu erforderlichen Behelfe müssen vorhanden sein, -der Gebrauch der Bäder in reichlichem Maße ununterbrochen gefordert -werden. Zähne, Haare, Nägel müssen auf das sorgfältigste gepflegt, die -Kleidung reingehalten werden, auch darf man es nicht hingehen lassen, -daß junge Leute sich unordentlich gekleidet blicken lassen. - - -4. Ordnung und Pünktlichkeit. - -Auch auf strengste Ordnung muß man sehen. Die jungen Leute müssen -verhalten werden, alles in Ordnung zu bringen, ehe sie den Waschtisch, -das Spiel, die Lernstube verlassen. Der Erzieher braucht nicht -ungeduldig zu werden, man führe nur den Übeltäter sofort zurück und -lasse nicht ab, bis Ordnung gemacht ist, und der junge Mensch wird -bald seine Fehler ablegen. Ebenso ist Pünktlichkeit in der Erfüllung -aller Aufgaben, auch wo sie nur durch das Spiel bedingt sind, -unnachsichtlich zu erzwingen. Kein Zögern oder Widerstreben ist zu -dulden. Daß Anordnungen sofort und ohne Zaudern zu erfüllen sind, muß -so selbstverständlich sein, daß gar kein Widerstand aufkommt. Man darf -sich auch durch passiven Widerstand nie, nicht ein einziges Mal irre -machen lassen, sobald etwas angeordnet ist, und im übrigen lasse man -Freiheit walten, wo sie unschädlich ist. Pünktlichkeit ist auch dann zu -fordern, wenn etwas freiwillig übernommen wurde. - - -5. Wahrhaftigkeit - -muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose -Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige -Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer -von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt, -dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man -nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet -werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch -auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden -Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen -der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird -durch Vorschriften zu regeln sein. - -In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als -diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum -Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile -einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und -Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim -Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen -selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl -des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes -oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden. -Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten -gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu -bringen wären. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt -anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung der =kompetenten= Personen -hat aber Splitterrichterei nichts gemein. - - -6. Freimut. - -Mit der Wahrhaftigkeit hängt der Freimut zusammen, es soll niemand -seine Anschauungen über Dinge, welche im engeren oder weiteren -Sinne das Allgemeine betreffen, absichtlich verbergen, sondern bei -schicklichem Anlasse ohne Aufdringlichkeit bekannt geben. Tadelsucht -ist übrigens zu unterdrücken. Nur jenem gegenüber, der sich im Irrtum -befindet und fehlt oder an Fehlern krankt, ist freimütiger Tadel -ohne Kränkung oder Herausforderung und ohne unnötige Bloßstellung -vor anderen nicht nur gestattet, sondern, wo es nützlich scheint, -sittlich geboten. Der Tadel unheilbarer oder geringfügiger Gebrechen, -Splitterrichterei, absichtliche Herabsetzung anderer und offenbare -Ungerechtigkeit sind zu unterdrücken. - - -7. Höflichkeit und Nachgiebigkeit. - -Höflichkeit gehört zu den wichtigsten Tugenden der Jugend im -Kollektivstaat.[33] Sie muß allgemein gegen jedermann geübt werden, -etwas entgegenkommender gegen Vorgesetzte, Ältere, und gegen das -weibliche Geschlecht. Sie umfaßt Dienstbereitwilligkeit, Gruß, -Ersuchen, Dank, aufmerksames Entgegennehmen von Aufträgen, Ersuchen -oder Mitteilungen, freimütiges aber höfliches Ablehnen unerfüllbarer -oder ungerechtfertigter Zumutungen, Vermeidung der Unterbrechung der -Rede anderer und Bereitwilligkeit, andere zum Worte kommen zu lassen. -Die Höflichkeit macht sich in Reden, Mienen, Gebärden, in Zeichen der -Zustimmung und des Beifalls, in der Anerkennung anderer, in Blicken, im -Ausweichen bei der Begegnung, in der Sorgfalt um andere geltend. - - [33] Schon vor 2500 Jahren war die Volksschule in China - allgemein eingeführt und sehr vollkommen. Kein Dorf war - ohne Volksschule, und der Unterricht der mit dem achten - Jahre in selbe eintretenden Kinder umfaßte folgende - Übungen: Das Begießen von Blumen, das Auskehren der - Wohnräume, die Gebräuche der Welt, Zeremonien, Musik, - Pfeilwerfen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen. Aber - auch Höflichkeit wurde gelehrt, die Kinder sollten rasch - und bescheiden antworten, mit Anstand eintreten und - hinausgehen, Gäste höflich empfangen und hinausgeleiten. - Diesen Unterricht empfing der Sohn des Kaisers wie der - des Bauern, und so ist der Chinese heute noch höflich. - Der seit mehreren hundert Jahren eingetretene Stillstand - in der Kulturentwicklung Chinas ist der Herrschaft der - barbarischen Mandschu zur Last zu schreiben, und die - Volksschule ist verfallen. - -Mit der Höflichkeit ist auch gegeben, daß man niemand beleidigt, -niemand verdächtigt oder anderen Nebenabsichten unterschiebt, daß -man zartfühlend allem ausweicht, was andere beschämen oder kränken -könnte, oder an Herzeleid, vergangenes Verschulden erinnert oder -lächerlich erscheinen läßt. Gegen die Beleidigungen und Verdächtigungen -dritter soll man nur maßvolle Abwehr für genügend erachten und -sich überhaupt nie in Wortwechsel einlassen oder nach Feststellung -einer Meinungsverschiedenheit schreiend, verletzend oder hartnäckig -behaupten, was, solange man eine Meinung nicht zurückzieht, ohnehin -als festgehalten zu betrachten ist. Irrtümer soll man sich beeilen -einzugestehen und aus einem Meinungsstreit immer mit Gleichmut und ohne -Unfreundlichkeit hervorgehen. Kränkungen muß man sich beeilen gut zu -machen, sie anderen leicht und von Herzen vergeben und niemand auch nur -eine Stunde lang etwas nachtragen. Das soll man auch jederzeit deutlich -zu erkennen geben. - - -8. Lebensart, Essen, Bewegungen, Konversation, Tanzen. - -Lebensart muß den Kindern von frühester Jugend an angewöhnt -und förmlich eingeübt werden. Dazu gehört nebst Höflichkeit und -Bescheidenheit auch die Körperhaltung. Die Lebensart erfordert ein -passendes Benehmen in allen Lagen des Lebens, ein Gefühl für das, -was anderen gebührt, ein richtiges Benehmen bei Tische und in der -Konversation, mit einem Worte Schicklichkeitsgefühl, vor allem den -Frauen gegenüber. Wahrscheinlich wird man auch in Zukunft den Tanz -pflegen und die jungen Leute darin unterrichten. - -Die Konversation ist in unserer Zeit verwildert. Die Gegensätze sind -so scharf, daß viele gar nicht miteinander verkehren wollen, andere -über gewisse Themen keine Gedanken friedlich austauschen können. Die -Erziehung im Kollektivstaat wird darauf gerichtet sein, zu lehren, daß -man geduldig hören, niemand unterbrechen, entgegenstehende Ansichten -mit wenigen Worten zu erkennen geben soll, daß niemand das Gespräch an -sich reißen, niemand sich ganz davon ausschließen darf, und das ist in -der Erziehung praktisch zu üben. Der Gebrauch unserer Frauen, mit der -Konversation allerhand Handarbeiten zu verbinden, ist zu loben. - - -9. Hilfsbereitschaft. - -Die Haupttugend, zu welcher der junge Mensch erzogen werden soll, ist -Hilfsbereitschaft, der Wille, jedem in Gefahren und Leiden beizustehen, -wo die staatliche Fürsorge fehlt oder zu spät käme. Ein Teil des -Unterrichts wird der Kenntnis und Übung solcher Hilfe gewidmet sein, -welche man zu leisten am wahrscheinlichsten wird in die Lage kommen. Es -handelt sich nicht nur um den guten Willen, sondern um das Geschick und -das Urteil, wie in vorkommenden Fällen zu helfen sei. Die Bedürftigkeit -der Mitmenschen in jener vernünftigen Ordnung ist viel geringer als in -der heutigen Ordnung der Dinge, darum werden es viel geringere Übel -sein, welche uns veranlassen werden, anderen beizuspringen, zumeist -solche, die heute kaum beachtet werden. - - -10. Pflichtgefühl. - -Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten -gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an -den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums -und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen -Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und -Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen, -sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte -unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der -Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens. - -In allen vorbezeichneten Richtungen wird die =ganze= Jugend erzogen und -zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden. - -Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe, -kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel -sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man -zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und -Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher -wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des -Einzelnen gerecht werden. - -Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten, -weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation -vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die -hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet, -=alle= für das kollektive Leben geeignet zu machen. - -Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die -»Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim« -wie folgt. - -»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem -freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit -ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn -aufnahmefähig für alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare -Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein -wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch -die Freiheit der Bewegung -- Spiel, Laufen, Turnen, Wandern -- und -die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper -stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der -rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt -gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut. -Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und -ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft -auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem -Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des -jugendlichen Lebens. - -Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht -ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses -eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein -selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein -Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen -das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den -Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen. -So bieten sich ihm mannigfache Anknüpfungspunkte, die den Unterricht in -steter Beziehung mit dem Leben erhalten.« - -So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine -Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung -unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im -Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst -wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle -Teile aufeinander berechnet sind. - -Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine -Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt, =so wäre die Kaiserin -Elisabeth nicht ermordet worden=, denn Luchenie war ein _outcast_, -von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden -Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft -angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine -Feindin jener Armen? Tut denn =sie= ihre Pflicht? Hören wir. - -Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige -Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern -und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden -am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, =weil sie unheilbar -war=, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der -Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber -nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte -- wie eine Aussätzige -- in -einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, =denn -sie hatte eine ansteckende Krankheit=. Sie bettelte, aber sie stahl -dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn -ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in -ein Spital und da =wurde ihr der linke Arm abgenommen= und erst mit 28 -Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis -diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen. -In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war, -mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie, -=bis ihr der Mund geschwollen war=. Auf =diese= Art erwarb sie sich -im Zuchthause einen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit -um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr. -auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort -angekommen, sagte der Bürgermeister, =die Strafanstalt habe für sie 5 -fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt=. Bald darauf wurde -die Einarmige verführt und =als sie ein Kind gebar=, verlassen. - -Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben? - -Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten -gegen uns hat? - - -6. Die Rechtspflege. - -Eine Ziviljustiz im heutigen Sinne des Wortes gibt es im -Kollektivstaate nicht. Da es weder Privateigentum, noch Vertrag -zwischen Individuen, noch Erbrecht gibt, so entfällt auch jede Art von -Rechten, die einen Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten geben könnten. - -Dagegen wird es allerdings eine Strafjustiz geben, die in der Regel -disziplinarisch gehandhabt werden wird. Geringere Kontraventionen gegen -die Gesetze, Beschädigungen des Staatseigentums oder des Lebens und der -Gesundheit der Mitmenschen, werden je nach dem Grade der Beschädigung -und der Entstehung aus Nachlässigkeit, Mutwille oder Bosheit entweder -disziplinariter vom Verwaltungsbeamten, an den der Erziehung noch -unterworfenen Personen vom Erziehungspersonale, geahndet, oder einer -gerichtlichen Bestrafung unterzogen werden. Die Grenzen der dem -Verwaltungsbeamten und dem Erziehungspersonale zustehenden Strafgewalt -werden ziemlich eng gezogen werden. Es wird sich dabei nur um Verweise -unter vier Augen oder vor größerer oder geringerer Öffentlichkeit, um -Entziehung von Genüssen und um Strafarbeiten handeln. So kann einem -Straffälligen der Urlaub eines oder mehrerer Jahre, oder ein Teil -der gesetzlichen Arbeitsbefreiung nach Ableistung der regelmäßigen -Arbeitsjahre, oder das Recht, die Arbeitsgemeinde am Sonntag zu -verlassen, die Reisefreiheit, das Recht, an den öffentlichen Mahlzeiten -und Festlichkeiten teilzunehmen, entzogen werden. Körperliche Strafen -können bei jugendlichen Personen Anwendung finden, wenn alle sonstigen -Erziehungsmittel versagen. Bei Erwachsenen können Gefängnis- oder -Todesstrafe nur dann verhängt werden, wenn es sich um sehr schwere, aus -Roheit und Grausamkeit hervorgegangene Verbrechen handelt. Mißbrauch -der Amtsgewalt wird meistens durch Verlust der Amtsstellung und -Einreihung unter die Arbeiter einfachster Art geahndet werden, wenn es -sich um große und böswillige Vergehen handelt. - -Schwerere Strafen werden nicht von ständigen Gerichten, die -aus rechtsgelehrten Richtern zusammengesetzt sind, sondern von -Volksgenossen, welchen vielleicht die Verwaltungsbeamten präsidieren -werden, verhängt werden. Die Zahl der verbrecherischen Delikte wird -sehr beträchtlich abnehmen und mit der Vereinfachung der rechtlichen -Beziehungen unter den Menschen, werden auch die Delikte einfacher, ihr -Tatbestand leichter festzustellen und die Anwendung der Gesetze von -Fachkenntnissen weniger abhängig werden. - -Statt der heutigen Gefängnisse würde es sich empfehlen, Strafgemeinden -einzurichten, in welchen die Arbeitslast größer, die Genüsse vermindert -und eine harte Disziplin eingeführt würde. Die Todesstrafe würde wohl -sobald als möglich abgeschafft werden. Denn so harte Strafen sind nur -in unserer Gesellschaftsordnung erforderlich, um von verbrecherischen -Handlungen abzuschrecken, zu welchen unsere Gesellschaftsordnung viel -mehr Gelegenheit und Anregung bietet, als der Kollektivismus, der den -unrechtmäßigen Erwerb erschwert, den rechtmäßigen Erwerb erleichtert -und den Lohn erhöht. - -Hier sei noch besonders darauf verwiesen, daß die strafbaren Handlungen -bald auf ein Zehntel oder Zwanzigstel herabgehen werden. Unter den -Motiven zu strafbaren Handlungen werden fortbestehen: Sinnlichkeit, -Liebe, Eifersucht, Zorn, aber auch diese Motive werden weniger -schwer wiegen, weil die sorgfältige Erziehung die Sitten mildert und -weil die ganze Einrichtung der Gesellschaft darauf gerichtet ist, -der menschlichen Seele einen anderen Inhalt zu geben. Verbrechen -aus Habsucht werden nicht vorkommen, weil es unmöglich sein wird, -diesen Hang durch verbrecherische Handlungen zu befriedigen. Die -Naturalwirtschaft und das ausnahmslose Staatseigentum machen das -unmöglich. Das Geld ist das beste Werkzeug der Diebe. Sachen trägt man -nicht davon, könnte man das aber auch, man könnte sie nicht verbergen, -nicht verwerten, nicht genießen, ja man wäre der Entdeckung beinahe -sicher. Eben deshalb wären auch politische Verbrechen ohne Reiz. -Denn, mag man auch Blut vergießen und Bomben werfen, Schätze dadurch -erwerben kann man doch nicht, wenn man das Prinzip des unveräußerlichen -Staatseigentums nicht aufgibt. So werden strafbare Handlungen selten -werden. - - - - -VIII. - -Der Kollektivismus und der allgemeine Fortschritt. - - -1. Die Fortbildung. - -Wenn auch der regelmäßige Volksunterricht mit dem vollendeten -achtzehnten Lebensjahre abschließt, so wird damit die erziehliche und -belehrende Beeinflußung der Staatsbürger nicht eingestellt werden. - -Zunächst werden diesem Zwecke die Vorträge dienen, die regelmäßig -von Zeit zu Zeit in den Abendstunden werden abgehalten werden und von -welchen bereits in V, 3, a, _Alinea_: »Außer ihm« die Rede war. Die -Auswahl der Gegenstände und die Auswahl der Personen zu treffen, die zu -Vorträgen werden eingeladen werden, wird Sache des Pädagogen sein, der -sich mit den Ärzten und Unterrichtspersonen zu beraten und die Wünsche, -die im Schoße der Gemeinde laut werden, in Erwägung zu ziehen haben -wird. Die Richtung, welche die geistige Entwicklung jeder Gemeinde -nehmen wird, wird dafür maßgebend sein. Ebenso werden bedenkliche -Neigungen, welche überhand zu nehmen drohen, auf diesem Wege zu -bekämpfen sein. - -Vorträge dieser Art, analog den heutigen populären Vorlesungen der -Universitätsprofessoren, aber in jeder Gemeinde und in jedem Quartier, -und viel eingehender und im Anschlusse an den Schulunterricht, werden -vor allem die Pädagogen und Fachlehrer zu halten haben, besonders zu -dem Ende, um die Erwachsenen mit jenen Fortschritten bekannt zu machen, -welche die Gegenstände des Volksunterrichtes seit dessen Abschlusse -gemacht haben, wodurch ja auch das Erlernte immer wieder eingeprägt -wird. Das wird es ja auch den Eltern erleichtern, mit der Schule Hand -in Hand zu gehen. - -Auch die Ärzte werden sich an diesen Vorträgen beteiligen und alles -bekämpfen, was dem sanitären Fortschritte und der Veredelung des -Menschentums gefährlich werden könnte. - -Insofern es sich um technische und wissenschaftliche Erfindungen -handelt, wird man es nicht an Demonstrationen und an Berichten über -praktische Einführungen und deren Erfolg fehlen lassen, um die gesamte -Bevölkerung an der Verbreitung der Erfindungen zu interessieren. - -Dabei wird man es aber nicht bewenden lassen, sondern auch Personen von -hohem wissenschaftlichen Range zu Vorlesungen einladen, um das Wissen -nach ein und der anderen Richtung, wie dies in den besonderen geistigen -Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung liegt, zu vertiefen, besonders -dann, wenn die Bevölkerung an der Erforschung gewisser historischer -Fragen oder gewisser Gebiete der Naturschätze einen besonderen Anteil -nimmt und diese Vorträge neue Impulse zur Mitarbeit bieten können. - -Immer sind die Rückwirkungen hervorzuheben, die die neuen Forschungen, -Erfindungen und Entdeckungen auf die Verlängerung, Verschönerung und -Bereicherung des Lebens nehmen können und auch der wirtschaftliche Wert -der Erfindungen darzulegen. - -Ferner werden künstlerische Vorführungen in Gesang, Musik, Deklamation, -die nicht geradezu ein Theater voraussetzen, in jeder Gemeinde -stattfinden, um die Sitten zu veredeln und an das Schöne zu gewöhnen. -So auch wird man Wanderausstellungen von Bildern und plastischen Werken -veranstalten und Vorträge über ihren ästhetischen Wert damit verbinden. -Die Zahl der zu diesen Darbietungen und Belehrungen befähigten -Personen wird so groß sein, daß es keine Schwierigkeiten bieten wird, -allwöchentlich einen Abend solchen edleren Vergnügungen zu widmen. - -Einen erziehlichen Einfluß werden auch die Reisen bieten, welche jedem -ermöglicht werden sollen. In XI, 1, b, _Alinea_: »Nimmt man nun«, -wird der Vorschlag gemacht, jedem Arbeiter einen jährlichen Urlaub -von 14 Tagen zu erteilen und in dieser Zeit soll es dem Beurlaubten -freistehen, die heimatliche Gemeinde zu verlassen und Reisen -innerhalb des Staatsgebietes zu unternehmen. Diese Reisen sollen einen -ununterbrochenen Verkehr mit allen Reichsgenossen ermöglichen und -Belehrungen aller Art vermitteln und diese Reisen, welche zu Fuß, auf -dem Fahrrad und mit den Eisenbahnen und Schiffen unternommen werden, -werden viel dazu beitragen, alle Bewohner des Reiches in jenen engen -Verband zu bringen, den Plato ein »Königliches Geflecht« nennt. Alles -Mißtrauen, aller Neid, alle Mißgunst werden ertötet werden, wenn man -sieht, wie auch andere schaffen und daß auch andere, insoferne sie -nicht verdienter um das Volk sind, nichts genießen, was man nicht -selbst hat oder haben kann. Auch diese Reisen wirken fortbildend. - - -2. Das Vereinswesen. - -Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um -Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind -und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen. -Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu -widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate -gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit -der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche -materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht -schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch -die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt, -einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen. - -Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung -wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die -Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt, -sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in -den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie -wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern -Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische -Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie, -Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie, -Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von -Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile, -Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung -der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe -seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem -Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und -Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude -aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung -des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder -anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige -Vereinszwecke zu erwähnen. - -Außer dem in VI, 8, d, Bemerkten dient ein Reichsverein für -=Rechnungskontrolle=, =Statistik= und =Volkswirtschaft=. Die -Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte -erfolgt nach VI, 8, durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise. -Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern -enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen -wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das -Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich -schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen -Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von -den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden. - -Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen, -wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus -vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach -einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu -teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten -Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen -zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar -eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung -von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die -Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte. - -Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit -der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen -und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die -statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der -Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen, -richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die -Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung, -XI, 1, d, _Alinea_: »Der oberste Verteilungsgrundsatz« begünstigt -oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse -hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch -jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders -darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen -vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit -zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der -Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt -werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber -auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger -gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser, -als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine -Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten, -daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht -zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für -Massenbeobachtungen einen Wert hat. - -Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich -erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die -Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung -zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im -Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren -produktiven Wert. - -Von großer Wichtigkeit werden ferner =literarische Vereine= sein, -weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert -sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern. - -Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute -die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie -für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute -als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die -literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer -Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit -der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein -hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen -Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern -einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um -gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte -nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der -Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß -seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist, -der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern -hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in -unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten -Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen -werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht. -Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese -Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und -darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der -rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der -ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft -große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist, -daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen -müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken -erleidet. - -Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen, -eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder -Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige -Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern -gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein -Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren. - -Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber -entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das -Verlagswesen nicht viel gewinnen. - -Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im -Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit -als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2, -_Alinea_: »Der Anlaß« dargestellt, allein für die schöne Literatur -werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche -Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der -Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die -den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet -oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen -verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden, -unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen -darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß -manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger -zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der -Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine -gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen -Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung, -aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber -in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen -Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei -drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen -zurückgewiesen wurden. - -Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen, -der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden -den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu -verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch -solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen, -obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten. - -Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich -machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie -werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen, -welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen -Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür -Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen -Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der -Auslandsliteratur durchzuprüfen. - -Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung -von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch -Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von -Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß -der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das -Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit -solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird. - -Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen -und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für -alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte, -des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache -und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden -Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß, -analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen -Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird. - -Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für -die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man -diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe -(Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche -Werke man zur Ausführung bringen soll. - -Hier wäre noch der =Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen= zu gedenken. -Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich -machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung, -Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge -zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so -vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die -Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer -Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere -Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen. - -Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung -wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die -Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher -und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an -diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein -Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen -Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet -worden. - - -3. Die Sammlungen. - -Die Sammlungen von Kunst- und Naturprodukten, welche heute nur zum -Teil öffentliches Gut, zum größten Teile aber Privateigentum sind, -haben heute schon einen sehr großen Umfang erreicht, werden aber im -Kollektivstaat ins Unermeßliche anwachsen und ins Kollektiveigentum -übergehen. Diesen Sammlungen gehören zwar auch die Bibliotheken an, -von welchen aber hier nicht die Rede ist, weil sie anderen Zwecken -zu dienen haben, als die Sammlungen von Gegenständen, welche Objekt -der Betrachtung sind und meistens nur in einem oder wenigstens nur in -wenigen Exemplaren vorhanden sind. - -Im Kollektivstaat ist es Aufgabe der Verwaltung, die Sammlungen so -aufzustellen, daß sie ihrem Zwecke am Besten dienen. Der Sammler -von heute hütet seine Schätze und verbirgt sie zumeist vor seinen -Mitmenschen und nur wenige adelige Häuser haben sich verpflichtet -gehalten, einige solche Sammlungen, besonders Bildersammlungen, dem -Publikum zugänglich zu machen. Der Kollektivstaat wird alle Sammlungen -so aufzustellen haben, daß sie allen, vorzüglich aber jenen leicht -zugänglich gemacht werden, welche ihrer für ihre Studien bedürfen. Da -nun in Zukunft alle Bauten umgestaltet werden müssen, wird man darauf -bedacht sein, ein System anzunehmen, nach welchem die Sammlungen zu -verteilen sein werden, wie ja auch die Weltausstellungen nach vorher -angenommenen Plänen eingerichtet werden, damit Gleiches und Gleiches -vereiniget, Verwandtes nebeneinander geordnet werde. - -Es wird nun weder möglich noch zweckmäßig sein, alle Sammlungen an -einem Orte, etwa in der Hauptstadt, oder überhaupt in den städtischen -Ansiedlungen, die nicht allzusehr ausgedehnt werden sollen, zu -vereinigen und so scheint folgender Vorschlag als der annehmbarste. - -In der Hauptstadt sollen Sammlungen aller Art aber nur in -hervorragenden Typen aufgestellt werden. Ein kunsthistorisches Museum -sollte Kunstprodukte aller Art aus allen Zeiten und erzeugt von -allen Völkern der Erde zur Anschauung bringen, aber es können in der -Zentralsammlung der Hauptstadt für jede Schule, jede Periode, jedes -Volk nur einige wenige hervorragende Werke aufgestellt werden. Ebenso -wird es mit der hauptstädtischen Sammlung technischer Erzeugnisse und -der Naturprodukte zu halten sein. - -Ins einzelne gehende Sammlungen sollen aber dann nach Gebieten -systematisch aufgeteilt werden, so daß, wenn jemand alle Sammlungen -bis in ihre kleinsten Verzweigungen besichtigen wollte, er das ganze -Reich bereisen müßte. Es würden also einige Provinzen vollständige -Bildersammlungen, und Sammlungen anderer Kunstwerke, andere -vollständige Sammlungen der Werkzeuge, Apparate und Maschinen, oder -kunstgewerblicher Erzeugnisse, andere Pflanzen, wieder andere der Tiere -beherbergen und das Alles würde auch auf Bezirks- und Urgemeinden -aufgeteilt werden. Dazu kommen dann die Präparate der Biologen und -Embryologen und Histologen, welche dereinst einen solchen Schatz -bilden werden, daß man am Sitze der Universität gewiß nur Typen zur -Vergleichung aufstellen kann, wer aber alle vorhandenen Präparate -kennen lernen will, sich die Mühe wird nehmen müssen, irgend einen -Teil des Reiches zu bereisen, wo er, von Ort zu Ort wandernd, alles was -jeweilig vorhanden ist, finden wird und zwar nicht nur die Präparate, -sondern die gesamte darauf bezügliche Literatur und die Mikroskope und -sonstigen Apparate, ohne welche die Sammlung von Sachkundigen nicht -benützt werden könnte. - -Diese Sammlungen werden von Jahr zu Jahr bereichert werden und nur in -dieser Anordnung und Verteilung werden sie den größten Nutzen schaffen. -Das ganze Reich wird eine vollständige Weltausstellung sein. Übrigens -wird in der Metropole eine permanente Weltausstellung der neuesten -Erzeugnisse des Menschengeistes errichtet werden, welche im jährlichen -Wechsel immer das Neueste zur Anschauung bringen wird und nach Ablauf -des Jahres werden die Ausstellungsobjekte in die stabilen Sammlungen -wandern. - - -4. Zeitschriften, Bücher, Bibliotheken. - -Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das -Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige -Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die -Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die -heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem -die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz -in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der -Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen -werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine -Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen -Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte -kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu -leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird. - -Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse für Staats- und -allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. für Wissenschaft, -2. für Kunst und 3. für Technik und c) die Presse für Unterhaltung und -schöne Literatur. - - -a) Die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten. - -Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den -Interessengegensätzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu -machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in großen -Zügen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse -geschildert werden. - -Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und -Bezirksblatt. Während das Reichsblatt, das in Österreich in einer -großen Zahl von Landessprachen zu erscheinen hätte, an jede Gemeinde -zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptsächlich -nur für die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem -betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Blätter -ein allgemeines Interesse nur für einen Teil der Gemeinden haben, so -müssen sie doch in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren überall -hindringen. Es wird genügen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt -mindestens einige Exemplare auch der fremden Blätter aufliegen. -Sämtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksblätter müßten also wenigstens in -jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein. - -Ebenso ist es einleuchtend, daß ein größeres Bedürfnis besteht, das -heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz- -und Reichsblatt zu lesen und daß demnach die Gemeinden und Quartiere -eine größere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und -Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern -überhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon -auch nur ein Teil die Blätter lesen will und Wert darauf legen wird, -sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich genügen -lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schätzen, -daß es genügt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des -heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz- -und Reichsblattes erhält, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen. - -Nur ein Exemplar aller Blätter wird in jeder Gemeinde und Quartier, -vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die -Sammlung der übrigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes -wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollständigkeit -vollziehen, welche in unseren anarchischen Zuständen nicht denkbar -wäre. - -Demnach wird die Versorgung =aller= Bewohner mit dieser Art von -Blättern im Kollektivstaat schwerlich einen größeren in Arbeit -ausgedrückten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger -hunderttausend Zeitungsleser. - -Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer -Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem -besteht, als im Abzählen der Exemplare und deren Ausfolgung an das -Zugbegleitungspersonal und die Frächter. Der damit betraute Schaffner -hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er -anhält oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare -auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist -notwendig. - -Nachdem nun ersichtlich ist, daß die Versorgung der gesamten -Bevölkerung mit diesen Blättern gar keine Schwierigkeiten macht, -handelt es sich darum, zu erörtern, was in denselben Aufnahme zu finden -hat. - -Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevölkerungs-, Güter- -und Arbeitsbewegung, soweit sie nach VI, 8, täglich fixiert wird und -in Beilagen auch jene, die wöchentlich oder monatlich fixiert wird. -Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt -werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der -Bevölkerung successive geliefert werden. Diese Blätter bringen weiter -die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalveränderungen, -Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind, -Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die -Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten. - -Weiter nun sind diese Blätter der Erörterung von Gesetzes- und -Verfassungsvorschlägen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin -hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint -es notwendig, für jedes solche Blatt außer dem staatlich bestellten -Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die -von der Bevölkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu wählen sind -und es muß ihnen ein bestimmter Raum des Blattes für ihre eigenen -Erörterungen, wie auch für die Reproduktion jener Meinungsäußerungen -eingeräumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind. -Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so -kann man sich recht gut denken, daß bei den Blättern höherer Ordnung -fünf bis zehn solche Redakteure, die zu wählen sind, angestellt -werden. Es ist evident, daß es zur Aufklärung viel mehr dient, wenn -die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten -sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blättern -aufsuchen muß. Auch ermöglicht diese Einrichtung, daß Rede und -Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen. - -Bezüglich der Verteilung des Benützungsrechtes der Zeitungen und des -Rechtes, seine Anschauungen in diesen Blättern zu veröffentlichen, wird -das Erforderliche in VIII, 9, c, gesagt. - -Der der Statistik einzuräumende Teil eines solchen Blattes wird sehr -umfangreich sein, am geringsten im Bezirksblatte, am ausgedehntesten -im Reichsblatte. Denn im ganzen Reiche ist Produktion, dann -Verteilung von Gütern und Arbeit viel mannigfaltiger, als in den -einzelnen Bezirken. Es ist wohl nicht notwendig zu sagen, und geht -aus VI, 8, hervor, daß das Bezirksblatt an statistischen Daten die -Ortssummarien als Einzelposten und als Ergebnis das Bezirkssummarium, -das Kreisblatt die Bezirkssummarien als Einzelposten und das -Ergebnis als Kreissummarium bringen wird u. s. f., daß aber die -Gesamtpublikation alle =statistischen= Einzelaufnahmen bringen wird -mit Ausnahme der Einzelposten in den Gemeinden und Quartieren. Allein -die Originalaufnahmen und Detailrechnungen der Gemeinden und Quartiere -werden immerhin in vier oder fünf Exemplaren ausgefertigt, wovon eins -im Gemeindepalast ausgehängt wird, während je ein Exemplar dem Bezirks- -und dem Kreisbeamten zugestellt wird und so scheint eine genügende -Kontrolle auch für Gemeinden und Quartiere gesichert zu sein. - -In besonders erregten Zeiten, wo die Bevölkerung sich über -Zeitungsberichte auf das Schnellste unterrichten will, so bei Wahlen, -verfassungsmäßigen Beschlüssen, in Kriegsfällen, bei wichtigen -Ereignissen im Leben hervorragender Personen, wird sich die Gemeinde im -Bibliothekssaale versammeln und sich die Berichte vorlesen lassen. - - -b) Die Fachpresse. - -Diese umfaßt alle Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik. Es -werden demnach sicherlich sehr zahlreiche Blätter dieser Art, und -wahrscheinlich als Wochen- oder Monatsschriften erscheinen. Die -Herausgabe erfolgt von staatswegen von den betreffenden staatlichen -Anstalten, aber es kann auch Vereinen das Recht der Herausgabe von -Fachblättern eingeräumt und ihnen zu diesem Ende alles Erforderliche -zur Verfügung gestellt werden. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze -bestimmen, wieviel Papier, Satz, Druckarbeit und welche Verteilung -der Blätter an Einzelne und Gemeinden ihnen zugestanden wird. So -zum Beispiel 16 Oktavdruckseiten in wöchentlicher Auflage von 2100 -Exemplaren, wovon 2000 für jeden Bezirk und 100 als Freiexemplare -für bestimmte, vom Vereine zu bezeichnende Personen zu rechnen wären. -Bestehen in irgend einem Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik -verschiedene Richtungen, zum Beispiel Theorien medizinischer Schulen, -Neuerungen in der Malerei usw., so wäre denselben das Wort zu erteilen, -analog den Andeutungen, welche darüber in dem Abschnitte VIII, 4, a, -über die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten gemacht -werden. Man könnte die Aufsätze, welche aufgenommen werden, vor der -Veröffentlichung im Bürstenabzug einem Gegner des Verfassers, einem -oppositionellen Vereine, einem Schriftsteller oder Künstler, gegen -den sich die Kritik ausspricht, zusenden, damit entgegenstehende -Anschauungen oder eine kurze Verteidigung in Fußnoten zur Geltung -gebracht, oder eine Antikritik vorbereitet werden könne. - -Was die Fachpresse auf technischem Gebiete anbelangt, so spalten -sich die Fächer auch in sehr viele Zweige. Nicht nur die Technik -im engeren Sinne, die Landwirtschaft, Forstkultur, Bergbau und -die großen Industrien brauchen diese Presse, sondern nach den -heutigen Erfahrungen wird man eine Fachpresse für jedes Gewerbe, für -Gerberei, Textilindustrie, Keramik- und Brauindustrie ebenso, wie für -Kleidermacher, Schuhmacher, Tischler und Gelbgießer schaffen müssen und -es wird sich überall ebenso um die eigentliche Technik der Herstellung, -wie um schöne Formen handeln, daher die meisten gewerblichen -Fachblätter ihre Illustrationen ebenso haben werden, wie heute, nur -viel reichlicher und eine allgemeinere Verbreitung. - - -c) Die Unterhaltungspresse und schöne Literatur. - -Sie wird nicht wie heute die Zeitungen Romane und Novellen -in Abschnitten bringen, weil diese Schöpfungen Gegenstand der -Veröffentlichung in Buchform bilden und der heutige Gebrauch nicht den -Bedürfnissen der Leser, sondern der Zeitungsunternehmer entspricht. -Allein kleine Aufsätze, Gelegenheitsgedichte, Anekdoten, witzige -und satirische Produkte kleinen Umfangs, Kritiken, Reiseberichte und -dergleichen werden wohl ihr Unterkommen in periodischen, wahrscheinlich -illustrierten Blättern finden, welche entweder allen Gemeinden, oder -allen Bezirken zugemittelt werden. In einem vielsprachigen Lande wird -jede Nationalität ihre schöne Literatur haben. Wie die Annahme von -Beiträgen zur Veröffentlichung erfolgen wird, ist eine Verteilungsfrage -und es ist darum immer neben den staatlichen Blättern auch besonders -in diesem für die allgemeine Volksbildung so wichtigen Zweige der -Literatur, wozu auch populärwissenschaftliche Nachrichten gehören, -größeren und verdienteren Vereinen ein begrenztes Publikationsrecht -nach den oben VIII, 4, b, bei der Fachpresse erörterten Grundsätzen -einzuräumen. Sind doch gespielte Schachpartien und Schachprobleme -gewiß auch in Zukunft Gegenstand der literarischen Verbreitung und -Besprechung. - - -d) Bücher. - -Außer der periodischen Presse wird der Staat auch für jene Literatur zu -sorgen haben, welche in Buchform erscheint. - - -1. Die wissenschaftliche Literatur. - -Sie zu schaffen, wird zunächst die Aufgabe der Gelehrten und Forscher -sein. Für alle Zweige der Wissenschaft wird sich von Zeit zu Zeit das -Bedürfnis herausstellen, Neubearbeitungen der besten der bestehenden -Werke oder ganz neue Darstellungen herauszugeben. Die Neubearbeitungen -sollen Irrtümer berichtigen und alles, was neu entdeckt wurde, bringen, -auch erforderlichenfalls das System oder die Darstellung verbessern. - -Erbieten sich mehrere qualifizierte Fachmänner, die zu den -Unterrichtspersonen gehören, zu einer solchen Arbeit, so können -mehrere Bearbeitungen angenommen, oder etwa nach Einholung des -Gutachtens der Akademie oder irgend einer anerkannten Autorität, -der Universität oder eines Vereins eine Wahl getroffen werden. Zum -Zwecke der Verfassung solcher Werke können den Autoren Urlaub erteilt, -Behelfe herbeigeschafft und Reisekosten bewilligt werden, wenn es der -Gegenstand erfordert. Melden sich keine geeigneten Personen, so kann -man solche aussuchen und sich mit ihnen über die Bedingungen einigen, -unter welchen sie sich der Aufgabe unterziehen und dem Staate das -geistige Eigentum überlassen wollen. Immer, auch wenn man staatlich -angestellte Fachmänner zur Verfügung hat, wird man auch Bearbeitern, -die nicht dem Kreise der offiziellen Organe angehören, Gehör schenken, -und ihnen staatliche Unterstützung gewähren, wenn sie entweder einen -neuen Plan der Bearbeitung, ein neues System, die Bearbeitung eines -Abschnittes vorlegen, wodurch eine hervorragende Befähigung dargetan -wird, oder ein fertiges Manuskript bereits vorliegt, das der Annahme -würdig befunden wird. In allen Fällen, wo der Staat einen Autor zur -Verfassung gewinnt, befindet er sich in derselben Lage, in der er sich -heute befindet, wenn er einen Monumentalbau, ein Denkmal oder sonst -etwas Großes schaffen will und wenn der Staat für die Zustandebringung -einer solchen Arbeit Opfer bringt, wird er das vollendete Werk, wenn -es nicht entspricht, ablehnen und er wird sich auch vorher von dem -Fortgange der Arbeit überzeugen können. Es muß ihm auch das Recht -zuerkannt werden, Änderungen oder Umarbeitungen zu fordern, oder als -Herausgeber in Fußnoten einen gegnerischen Standpunkt zu vertreten. -Jedenfalls wird dem Drucke eine sorgfältige Revision durch zwei -oder drei Fachmänner, besonders solche, die einen wissenschaftlich -entgegengesetzten Standpunkt einnehmen, vorhergehen, deren Gutachten -entweder zur unbedingten Annahme oder Verwerfung oder zur Umarbeitung -führen wird. - -Reicht ein Schriftsteller ein fertiges in den Mußestunden verfaßtes -Manuskript ein, so wird eine gleich sorgfältige Überprüfung -eingeleitet. Die Staatsverwaltung wird, wenn sie das Werk annimmt, -eine angemessene Anzahl von Exemplaren drucken und an die Bibliotheken -verteilen, kann aber auch dem Verfasser eine Anzahl von Exemplaren -zugestehen, welche nach den in VIII, 4, d, 2, _Alinea_: »Der Anlaß«, -entwickelten Grundsätzen an die vom Verfasser namhaft gemachten -Personen verschickt werden. Eine besondere Belohnung nicht in Geld, -sondern nach VIII, 9, wird die Verwaltung entweder innerhalb ihrer -Vollmachten zuerkennen oder einem Volksbeschlusse vorbehalten. - -Um aber die Schaffung der neuen wissenschaftlichen Literatur nicht -von der Staatsverwaltung allein abhängig zu machen, gibt es eine Menge -Wege. Besteht die Monarchie fort, so liegt in der Anweisung der Mittel -für die Hofhaltung auch die Ermöglichung der Herausgabe von Werken -für Rechnung dieser Mittel. Es kann weiters eine Dezentralisation -des Verlagsrechtes in der Weise angeordnet werden, daß ein Teil des -Verlagsrechtes den Provinzial- und Kreisbeamten überlassen wird, was -besonders auf historische und nationale Werke Anwendung haben dürfte. -Es könnte auch das Verlagsrecht, das Recht Bücher drucken zu lassen -und zu diesem Ende die staatlichen Druckereien in Anspruch zu nehmen, -in einem gewissen Umfange der Bevölkerung der Kreise dergestalt -eingeräumt werden, daß die gesamte Bevölkerung eines Kreises über die -Annahme der ihr angebotenen Werke abzustimmen hätte. Wenn dieses Recht -der Bevölkerung je eines Kreises für ein oder mehrere Werke etwa im -Gesamtumfange von 20 Bogen und 1000 Exemplaren alljährlich zustände, so -würden jährlich 100-200 Werke geschaffen werden können, die nicht von -der Staatsverwaltung ausgewählt würden. Endlich kann ein beschränktes -Verlagsrecht auch jedem Vereine eingeräumt werden, wenn er viele -Mitglieder zählt und er einiges Ansehen genießt und wenn er eine für -diesen Zweck geeignete Organisation besitzt. - - -2. Poesie und schöne Literatur. - -Ähnlich, wie mit wissenschaftlichen Werken, wird es auch mit Werken -der Poesie und der schönen Literatur gehalten werden, nur ist hier -eine Monopolisierung des Verlagsrechtes seitens der Staatsverwaltung -noch weniger zweckmäßig, wie bei der Herausgabe der wissenschaftlichen -Werke. - -Der Anlaß zur Verfassung eines Buches kann also von der -Staatsverwaltung oder einem anderen von der Verfassung dazu -berechtigten Subjekte, oder er kann vom Verfasser ausgehen. Das -Verlagsrecht, das Recht ein Werk zu veröffentlichen, kann der -Staatsverwaltung, es kann aber auch der Zivilliste des Hofes, einer -Kreis- oder Provinzialverwaltung, dem Volksbeamtentum, einer Fraktion -der Bevölkerung oder einem Vereine zustehen und wem das Verlagsrecht -zusteht, der kann innerhalb der seinem Verlagsrechte gezogenen -Grenzen auch die Auflage und die Ausstattung sowie die Verwendung -einer gewissen Anzahl von Exemplaren bestimmen. Das Eigentum an -den gedruckten Exemplaren steht zwar dem Staate zu, bezüglich der -Freiexemplare aber begnügt er sich mit dem Obereigentum im Sinne des -Abschnittes VIII, 5, _Alinea_: »Da die Erzeugnisse«[34], während den -Empfängern das freie Verfügungsrecht mit den sonst dafür geltenden -Beschränkungen zusteht.[35] Die Verfassung solcher Werke ist in -der Regel freie Betätigung des Autors, sie kann aber auch zu den -berufsmäßigen Pflichten von Lehrpersonen gehören. Sind Dichter von -jeder geregelten Arbeit losgezählt worden, um ihnen das freie Schaffen -in größerem Maße zu ermöglichen, so kann dies mit der Einschränkung -geschehen, daß die Arbeitsbefreiung wieder entzogen werden kann, -wenn sie zu schaffen aufhören oder sonst die Erwartungen, die man in -sie setzt, nicht rechtfertigen. Ist die Verfassung Berufspflicht des -Autors gewesen, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf besondere -Entlohnung. Wer ein Werk aus freien Stücken verfaßt hat, wird in der -Regel keinen Lohn vorausbedingen, sondern abwarten, welchen Beifall -das Werk findet. Nach Maßgabe des Erfolges kann der Lohn in früherer -Arbeitsbefreiung und Zuerkennung eines Ranges bestehen, mit welchem -höhere Genüsse verbunden sind. Die Zuerkennung steht entweder der -Staatsverwaltung, oder einer Fraktion des Volkes und auch der Dynastie -zu, wenn damit nur über die der Dynastie zugewiesenen Mittel verfügt -wird, sie kann aber auch Volksbeschlüssen vorbehalten werden. - - [34] Freiexemplare können auch Ausländern zugesandt werden, - in welchem Falle, wenn sie noch einem Staate mit - Privateigentum angehören, sie dadurch Privateigentum an - diesen Exemplaren erwerben, wie ja auch sonst in solchen - Ländern Privateigentum an Produkten des Kollektivstaates - erworben werden kann. Es wird nur zweckmäßig sein, solche - Gegenstände, deren Eigentum der Kollektivstaat aufgibt, - mit einer Bestätigung zu versehen. - - [35] Ein Bücherwurm verwarf meine Pläne, weil dem Leser - verwehrt wäre, Randbemerkungen in die Bücher zu schreiben. - Wenngleich da von einer Absonderlichkeit eines Sonderlings - die Rede ist, so sei doch bemerkt, daß das Verbot, Bücher - zu beschädigen und mit Anmerkungen zu besudeln, das - ja auch jede Leihbibliothek in Erinnerung bringt, zwar - allgemein gelten würde, daß aber davon doch mancherlei - Ausnahmen zu machen wären, so insbesondere gegenüber von - Besitzern von Freiexemplaren oder von Gelehrten und durch - Anmerkungen bedeutender Männer könnte ein Exemplar an Wert - sehr gewinnen. - -Es ist recht wohl denkbar, daß der Staatsverwaltung für alle im Lande -erscheinenden Werke ein ästhetisches Zensurrecht eingeräumt wird, wenn -eine Gefahr der Verwilderung, der Verbreitung von Geschmacklosigkeiten -oder Aberglauben oder die Verwirrung des Urteils oder der Sprache -zu besorgen ist. Aber in solchen Fällen bliebe immer das Recht -der Berufung an den Volkswillen offen und das Volk würde gewiß das -Zensurrecht der Staatsverwaltung aufheben, wenn davon ein engherziger, -oder gar ein politischer Gebrauch gemacht würde. Das Zensurrecht -würde aber nicht so geübt werden, daß die Veröffentlichung -- soweit -sie nicht lediglich vom Gutdünken der Staatsverwaltung abhinge -- -unterdrückt würde, sondern die Staatsverwaltung übt =im Einvernehmen -mit dem Autor= eine Redaktion, oder spricht in Anmerkungen einen -motivierten Tadel aus, was hinreichen dürfte, der Gefahr vorzubeugen, -die man befürchtet. - -Es ist ersichtlich, daß trotz Naturalwirtschaft eine jährliche -Budgetierung der Mittel, wie für alles andere, auch für die Presse -denkbar ist. Der Staatsverwaltung wird alljährlich im vorhinein die -Zahl der Setzer und der Drucker, sowie der Arbeiter für Schriftguß -und die Verteilung dieser Arbeitskräfte für die verschiedenen -Satz- und Druckarbeiten vorgeschrieben, ebenso die Verwendung -der Papiererzeugnisse für die verschiedenen Bedürfnisse normiert: -nämlich für Schulzwecke, für Kanzleizwecke, zur Verteilung unter die -Bevölkerung, zu technischen Zwecken, zur Verpackung, endlich zum Druck -und allenfalls zum Verkaufe an das Ausland. Das Druckpapier wird nun -aufgeteilt für die verschiedenen, in diesem Abschnitte besprochenen -Produkte. Ebenso werden Volksbeschlüsse gefaßt über die Verteilung des -Verlagsrechtes, nämlich des Rechtes, zu bestimmen, welche Manuskripte -zum Druck angenommen und in welchem Umfange sie gedruckt werden sollen -und so wird für diesen Zweig der Produktion alles verfassungsmäßig -festgesetzt, genau nach Analogie der verfassungsmäßigen Bewilligung -der Geldmittel für bestimmte öffentliche Zwecke. Nur erfolgt die -Bewilligung nicht in Geldsummen, sondern in Arbeitskräften und -Stoffen[36] und was hier vom Druck gesagt wird, gibt auch Aufschluß -über andere naturalwirtschaftliche Budgetierungen. - - [36] Man rechnet in Österreich den Verbrauch von Druckpapier, - die Hälfte des Gesamtverbrauches an Papierprodukten, auf 2 - Kilo pro Kopf und Jahr, somit bei 45 Millionen Einwohnern - auf 900,000 Meterzentner und da der Druckbogen zirka - 15 Gramm wiegt, ist der Gesamtverbrauch pro Jahr rund - 6000 Millionen Bogen Druckpapier. Weist man davon je 600 - Millionen Bogen dem Reichsblatte, den Provinzblättern, den - Kreisblättern und den Bezirksblättern, zusammen also 2400 - Millionen Bogen zu, wobei z. B. vom Reichsblatte 300,000 - Exemplare à 5 Bogen täglich erscheinen, so blieben noch - 1800 Millionen Bogen für Fachblätter und 1800 Millionen - Bogen für Bücherdruck, wonach man den Jahreszuwachs an - Bänden für die Bibliotheken berechnen kann. Innerhalb - des obigen Rahmens würden sich also die Volksbeschlüsse - bezüglich der Ausdehnung der Produktion, der Einrichtung - der Amtsblätter und des Verlagsrechtes bewegen. Ebenso - müßte der Aufwand von Satz verteilt werden, wahrscheinlich - nach Arbeitstagen der Setzer. - -In einem vielsprachigen Lande wie Österreich wird es sich auch darum -handeln, das Ausmaß des für jedes Idiom bewilligten Verlagsaufwandes -festzusetzen. Erfolgt dieser nach der Kopfzahl, so wird man annehmen -können, daß jede Nationalität für ihre Literatur aus eigenen Mitteln -sorgt, weil auch der Arbeitsertrag nach der Kopfzahl zu berechnen -ist. Welchen Werken einer Nationalität die Ehre der Übersetzung in -andere Sprachen zuzuerkennen ist, wird von jenen Faktoren abhängen, -welchen nach obigen Grundzügen ein Verlagsrecht überhaupt zusteht. Man -kann sich recht wohl denken, daß für einen Teil des Verlags auch nach -Nationen abgestimmt wird, in welchem Falle jedem Eigenberechtigten das -Recht zustände, sich zu einer Nationalität zu bekennen. Doch wird in -diesem Falle das Stimmrecht immer nur in einer Nation ausgeübt werden -können. - -Was die Größe der Auflagen anbelangt, so wird man gewisse Stufen -festsetzen. Werke von der allgemeinsten Bedeutung in der Wissenschaft -wird man in einer solchen Auflage veröffentlichen, daß für jede -Gemeinde des Reiches oder jede Gemeinde einer bestimmten Sprache ein -Exemplar bestimmt wird und ein gewisser Überschuß für besondere Zwecke, -besonders für den internationalen Büchertausch verfügbar bleibt. -Jedes Werk wird mindestens in einer solchen Auflage gedruckt, daß -jede Bezirksbibliothek der betreffenden Nationalität beteilt werden -kann. Was eine solche Verbreitung nicht verdient, mag ungedruckt -bleiben. Der internationale Büchertausch mit Ländern der =alten= -Gesellschaftsordnung wird durch Kauf und Verkauf erfolgen. Mit -Kollektivstaaten wird man einen Büchertausch einleiten, wie ihn heute -Zeitungen und Museen üben, nur in viel größerem Umfange, da man selten -auf weniger als 150 Exemplare eines ausländischen Werkes von Interesse -rechnen wird, um wenigstens alle Kreisbibliotheken zu beteiligen. -Dabei wird man nichts weniger als kleinlich vorgehen und nur nach -der Zahl von Bänden, oder selbst nach Papiergewicht handeln, weil die -Herstellung eines gewissen Überschusses von Exemplaren für das Ausland -tatsächlich nicht viel mehr als eine Papierfrage ist. - -Länder gleicher Sprache und Gesellschaftsordnung können auch -Vereinbarungen nach Fächern treffen, z. B. daß sie sich in die -Bearbeitung und Veröffentlichung gewisser Abschnitte der Geschichte -teilen, in welchem Falle die Auflagen wachsen und der Arbeitsaufwand -verringert würde. - -Es ist ersichtlich, daß in diesem Abschnitte auch die wesentlichen -Grundlagen der Ausführung und Vervielfältigung von Kunstwerken der -bildenden Kunst angedeutet sind, von welchen der Abschnitt VIII, 7, -handelt. - - -e) Bibliotheken. - -Auch hier soll vor allem der Bedürfnisse der kleinsten Gemeinden -gedacht werden, da es sich von selbst versteht, daß in den Städten auch -die Bibliotheken viel großartiger eingerichtet werden, als das heute -der Fall ist. - -Jede kleinste Gemeinde, Urgemeinde und jedes städtische Quartier, -wird ohne Zweifel einen Gemeindepalast haben, dessen oberster -Aufbau einen geräumigen Saal bildet, welcher als Versammlungs- -und Lesesaal dient, in welchem dann auch die Bücherei und solche -Sammlungen aufgestellt werden, die nach VIII, 3, in die kleinsten -Gemeinden aufgeteilt werden. Wenn auch die Wände eines solchen Saales -genügen, um eine Hausbibliothek von 50-60,000 Bänden aufzustellen, -so wird die Bücherei im Beginn doch sehr dürftig sein, erst wenn -die Wissenschaften für die Zwecke des Kollektivismus, der sich die -allgemeinste Verbreitung des Wissens zur Aufgabe macht, neu bearbeitet -sein werden, wird die Bücherei der Gemeinden und Quartiere auf viele -tausende Bände anwachsen. Sie sollen vollständige Bearbeitungen aller -Wissenschaften, die nationalen Klassiker und einen reichen Vorrat von -Unterhaltungslektüre, ferner enzyklopädische Werke, Wörterbücher und -Grammatiken aller europäischen und der wichtigsten alten Sprachen, -andere Nachschlagewerke und besonders einen vollständigen Katalog -des gesamten Bücherschatzes des Reiches mit Angabe der Aufstellung -enthalten und außerdem Atlasse, Kartenwerke und Stiche als Hilfswerke -für sämtliche Wissenschaften. Außerdem wird alljährlich je ein Exemplar -der in den Gemeinden aufliegenden Zeitungen gebunden und in den -Gemeinde-Bibliotheken aufgestellt, wenn man nicht finden sollte, daß -es genügt, ein Exemplar in der Bezirksbibliothek für den ganzen Bezirk -aufzustellen, und es wird der Jahreszuwachs für jede kleinste Gemeinde -und Quartier ohne Zweifel auf mehr als 1000 Bände sich belaufen und -selbst nach Einführung einer jährlichen Ausmusterung der veralteten -Werke, welche aber niemals zur völligen Ausrottung führen darf, werden -auch die kleinsten Büchereien nach 100 und 200 Jahren mit Büchern -überfüllt und selbst in den Dachräumen Bücherdepositorien eingerichtet -sein. - -Monographien, besonders solche, welche auf die Heimat bezug haben, -werden in der Bezirksbibliothek zu finden sein samt gebundenen -Exemplaren jener Fachzeitschriften und Illustrationswerke älterer -Jahrgänge, die in die kleinsten Gemeindebibliotheken nicht aufgenommen -wurden, und so wird man nur Spezialwerke, seltene und veraltete Werke -und insbesondere die Auslandswerke aus den Kreisbibliotheken und -aus den Zentralbibliotheken der Reichshauptstadt zu entlehnen haben, -wobei das allerliberalste Versendungssystem zu gelten hat, freilich -mit Bevorzugung jener Leser, die in Kunst und Wissenschaft eine -hervorragende Stellung einnehmen oder sonst ein berufliches Interesse -haben. - -Jeder Bibliotheksaal ist zugleich Lesesaal, aber an größeren -Bibliotheken wird es sich empfehlen, für Gelehrte und Forscher -Arbeitszellen einzurichten, in welchen sie sich für ihre Zwecke -vorübergehend eine Büchersammlung zusammenstellen können, welche sie -für ihre Arbeit zur Hand haben wollen. - -Die Verfassung eines vollständigen Katalogs aller in den Bibliotheken -des Staates vorhandenen Werke und Manuskripte ist zwar eine -Riesenarbeit, und ein solcher Katalog wäre ein bändereiches Werk. -Allein soll die ganze Bücherei wirklich jedem leicht zugänglich sein, -eine nur billige Forderung, da jeder Reichsgenosse Miteigentümer -aller Bücher ist, so muß ein solcher Katalog in jeder Gemeinde- oder -mindestens in jeder Bezirksbibliothek zur Aufstellung gelangen. - -Für die Katalogisierung und Aufstellung von Büchern in den Bibliotheken -wird sich ohnehin bald ein internationales System herausbilden, -weil dergleichen auf Kongressen von Bibliothekarbeamten schon oft -vorgeschlagen wurde. Man hat auch vorgeschlagen, es solle in Zukunft -bei jedem Werke, das neu verlegt wird, ein Katalogzettel, ähnlich wie -das Titelblatt, mitgedruckt werden. Das wird sich, wenn einmal ein -festes und allgemeines Katalogisierungssystem angenommen sein wird, -auch für heute, mehr noch für Kollektivstaaten empfehlen und es könnte -dieser Katalogzettel auf einem Blatte in drei Exemplaren mitgedruckt -werden, um ihn nach Autornamen, Realschlagworten und anderen Merkmalen -in der Bibliothek alphabetisch einzuordnen. - -Übrigens sind die Gelehrten und Forscher, die Bibliotheksbeamten und -Unterrichtspersonen innerhalb bescheidener Grenzen schuldig, jedem -durch Literaturnachweise behilflich zu sein und wenn sie sich in diese -Arbeit zweckmäßig teilen und zu diesem Ende organisieren, werden sie -ohne allzugroße Belastung der Bevölkerung sehr nützen können. - -In der Gemeindebibliothek wird eine Frau, die zum Stande des -hauswirtschaftlichen Personals gehört, Ordnung zu halten, -erforderlichen Falles Bücher auszufolgen, die Benützung zu überwachen, -Zettelkataloge zu ergänzen, Entlehnungen zu verbuchen, leihweise -eingesendete Werke zu übernehmen und nach gemachtem Gebrauche wieder -zurückzusenden haben und es wird ihre Arbeitszeit auch zu anderen -damit vereinbarten Dienstleistungen auszunützen sein. In den größeren -Bibliotheken werden zahlreiche Bibliotheksbeamte und Diener beiderlei -Geschlechts Verwendung finden. - - -5. Die Verteilung der Konsumtibilien. - -Ich habe im I. Abschnitte im 4. _Alinea_: »Doch zeigt sich« bereits -darauf verwiesen, daß es nicht vernünftig wäre, alle freie Tätigkeit zu -unterbinden, was dann eintreten würde, wenn der Staat alles Eigentum -an Sachen, die zu produktiven Zwecken verbraucht werden, festhalten -wollte. Es wurde darauf verwiesen, daß man dann keine Briefe schreiben, -keine Zeichnung entwerfen könnte und es würde auch niemand, als der vom -Staate dazu Beauftragte, ein Manuskript verfassen können. Daraus müßte -also eine unerträgliche Unfreiheit entstehen und es wäre auch kein -so großer Fortschritt denkbar, wenn man alle freie und schöpferische -Tätigkeit der Menschen dergestalt unterbinden wollte. - -Dem soll nun mit Aufrechterhaltung der Hauptgrundsätze des -Kollektivismus dadurch abgeholfen werden, daß der Staat Stoffe aller -Art zu produktiven Zwecken unter die Bevölkerung verteilt und den -Einzelnen die Verarbeitung in den freien Stunden überläßt, jedoch mit -Vorbehalt des staatlichen Obereigentums an den Stoffen sowohl, als -an den Erzeugnissen. Dieses Obereigentum wäre aber nur aus wichtigen -Gründen geltend zu machen, um einen gefährlichen Mißbrauch zu verhüten -und um ein allgemeines Interesse zu wahren. So, wenn es gälte, -Kunstwerke von dauerndem Werte für den Staat zu retten oder Briefe und -Manuskripte dauernd zu erhalten, die einen offenbaren Wert haben. Es -soll also verhindert werden können, daß etwa ein Chemiker Gifte oder -Explosivstoffe zu einem verbrecherischen Zwecke herstelle, oder daß man -aus einem Stück Eisen Waffen schmiede, um sie gegen die Gesellschaft zu -brauchen und ebenso soll der Staat das Recht haben, nach dem Hingange -eines bedeutenden Mannes Reliquien für den Staat in Anspruch zu nehmen, -seien es Briefe, oder Manuskripte, oder Kunstwerke, denn der Staat -ist der alleinige Erbe aller Güter. Doch soll von diesem Obereigentum -ein bescheidener Gebrauch gemacht werden und es sollen Verwandte in -einem temporären Besitze nicht gestört werden. So würden die Kinder -Göthes im Besitze der Briefe des Verstorbenen geblieben sein, aber dem -Staate gegenüber für die Verwahrung verantwortlich, dem -- ausgenommen -in Fällen, welche Diskretion erheischen -- Abschriften zu überlassen -wären. Erst in der 3. oder 4. Generation würde der Staat solche -Gegenstände in eigene Verwahrung nehmen und die Nachkommen auf jenen -Mitgenuß beschränken, den jeder Volksgenosse hat. - -Ich bin der Meinung, daß man diese für die allgemeine Verteilung -bestimmten Stoffe Konsumtibilien nennen könnte, weil sie nicht nur zum -freien Gebrauche, sondern zum freien Verbrauche dienen sollen. Allein -man müßte dann den Verbrauch in der freien Produktion vom Verbrauche -zum Lebensunterhalte (im weitesten Sinne auch für persönliche -Reinigungszwecke usw.) unterscheiden, denn letztere werden ohne -Vorbehalt des staatlichen Obereigentums zugewiesen. Der Verbrauch, von -dem hier die Rede ist, ist ein produktiver, eine Umgestaltung, wie sie -in der Produktion vorkommt, aber nach freiem Ermessen der Individuen -und nicht staatlich geregelt. Nur in diesem Sinne ist der Ausdruck -»Konsumtibilien« gemeint. - -Gegenstand dieser Verteilung können alle Arten von Stoffen sein. Vor -allem Zeichen- und Schreibrequisiten samt allen Arten von Papieren -und Papiererzeugnissen, dann Farben, Gespinnste, Gewebe, Bänder -und dergleichen, ferner alle Arten von Holz, Metallen, Chemikalien, -Pflanzen und Sämereien. Da alle diese Stoffe Staatseigentum sind, -bestimmt der Staat, wie viel davon zur Verteilung gelangt. Sie werden -ferner an die Einzelnen oder mindestens an die Gemeinden verteilt, -also in geringeren Mengen, vor allem zur Ermöglichung einer freien -Tätigkeit der Einzelnen. Auf diese Art z. B. werden Briefpapier, -Kuverts und Korrespondenzkarten verteilt, die Frauen können so -Stoffe und Gespinnste für Herstellung ihres Tandes erhalten. Da die -Bedürfnisse sehr verschieden sind, werden alljährlich von den Einzelnen -bei der Gemeindeverwaltung Anmeldungen erfolgen und reduziert auf -den Verteilungsquotienten werden den Anmeldungen entsprechend die -Stoffe geliefert, welche beansprucht werden. Im allgemeinen soll -zwar eine Verteilung an die Individuen erfolgen. Mit Vorwissen der -Staatsverwaltung können aber auch größere Quantitäten zur gemeinsamen -Verarbeitung an Vereinigungen von Individuen erfolgen, wenn es -evident ist, daß kein gemeingefährliches Unternehmen beabsichtigt -ist, und größere Mengen werden auch an Vereine geliefert. Wegen -Unterdrückung einer gemeinschädlichen Verwendung wird der Vorbehalt des -Obereigentums des Staates an den verteilten Stoffen und an den daraus -hergestellten Produkten vorgeschlagen. Hier ist nur von der Verteilung -jenes Minimums die Rede, auf das jeder Anspruch hat. Bevorzugten -und Hochverdienten, dann solchen Personen, welchen der Staat die -Ausübung eines freien Berufs einräumt, wie Malern und Bildhauern, -können im allgemeinen oder von Stoffen für ihren Beruf größere Mengen -bis zum 10, 20 oder 100fachen des Verteilungsquotienten, VIII, 9, l, -zugewiesen werden, immer mit der Einschränkung, die der Staatszweck -erfordert. Die Verteilung soll nämlich dem Fortschritte dienen, also -der Erfindungsgabe eine Betätigung ermöglichen, aber nicht etwa zu -einer Winkelproduktion führen, da die ausnahmslose Staatsproduktion -und das ausnahmslose Staatseigentum, hier reduziert auf den Begriff des -Obereigentums, nicht beeinträchtigt werden darf. - -Welche Stoffe und in welchem Gesamtausmaße sie verteilt werden können, -ist Gegenstand der jährlichen Volksbeschlüsse. - -Da die Erzeugnisse dieser freien Tätigkeit noch immer im Obereigentum -des Staates stehen, ist eine eigenmächtige Außerlandesschaffung seitens -der Erzeuger nicht statthaft, allein mit Erlaubnis der Staatsverwaltung -können die Erzeuger dieser Produkte sie als Geschenk an Ausländer -veräußern. Es wäre nur zu wünschen, daß das in einer unzweifelhaften -Form erkennbar gemacht werden könnte. So wird in der Note zu VIII, 4, -d, 2, darauf verwiesen, daß auf Verlangen der Verfasser literarischer -Werke Freiexemplare davon an Ausländer gesandt werden können. Da sollte -nun auf den Freiexemplaren ersichtlich gemacht werden, daß sie mit -Einwilligung der Staatsverwaltung auf Wunsch des Verfassers dem zu -benennenden Empfänger ins Eigentum übertragen werden. - -Von diesen Konsumtibilien wird das Meiste vertrödelt werden, wie -das ja auch heute der Fall ist. Aber so wird auch vieles Originelle -hervorgebracht werden, was dann wieder Gegenstand der regelmäßigen -Produktion wird. Nur um etwas Neues zu produzieren, brauchen wir -Schaffensfreiheit, denn zur =Reproduktion= von Gegenständen, die der -Begabte erfunden hat, ist organisierte Arbeit nicht nur brauchbar, -sondern ökonomischer als die freie Tätigkeit. Die Organisation der -Arbeit darf aber nicht so weit gehen, daß dadurch alle erfinderische -Initiative unterdrückt würde und wie das mit der ausschließlichen -staatlichen Produktion vereinbar ist, ist in diesem Abschnitte -dargestellt worden. - -Innerhalb der engen Grenzen einer Gemeinde oder eines Quartiers ist -eine Kontrolle zur Verhütung von Unfug leicht ausführbar. Sollte aber -jemand sich eines Mißbrauches schuldig machen, so hätte er zu besorgen, -daß er von solchen Verteilungen in Zukunft ausgeschlossen würde. Da im -Kollektivstaate diese Verteilungen so eingerichtet werden sollen, daß -jedermann beteiligt wird, werden die Anteile des Einzelnen ziemlich -klein ausfallen. Das wird dann zur Folge haben, daß man mit diesen -Dingen haushält und sich vor Verwüstungen hütet. Darauf muß übrigens -auch die Erziehung gerichtet sein. - -Um eine gleichmäßige Verteilung zu sichern, obschon jeder Einzelne -andere Dinge in Anspruch nehmen kann, wird es sich empfehlen, für alle -zur Verteilung gelangenden Stoffe einen Vergleichswert zu ermitteln. - - -6. Die Forschung. - -Die Voraussetzung jedes Fortschrittes ist die Forschung und der Staat -hat sie zu begünstigen. Zunächst ist es Aufgabe aller wissenschaftlich -gebildeten Organe, sich der Forschung zu widmen, besonders aller -Unterrichtspersonen. Den Lehrkräften an der Universität ist ebenso -wie den Akademikern alles zu bieten, was sie zur Forschung brauchen. -Die Bereitwilligkeit wird ebenso groß sein, wie heute, die Mittel aber -werden viel reichlicher zu Gebote stehen. Ärzte und Pädagogen werden -die ihnen vorgeschriebenen Beobachtungen zu sammeln haben und so werden -sie sich der Forschung dienstbar machen. Außerdem wird der Staat -durch Gründung wissenschaftlicher Vereine und durch Ermunterung der -ganzen Bevölkerung zur Beteiligung an Forschungsarbeiten die Forschung -fördern. Auch die Verteilung von Stoffen, wovon im vorhergehenden -Abschnitte die Rede war, wird vielen Gelegenheit bieten, Entdeckungen -zu machen und Personen, die Interesse und Geschick an den Tag legen, -werden unterwiesen werden, wie Forschungen angestellt werden und man -wird ihnen soweit als tunlich Apparate und Instrumente zur Verfügung -stellen. - - -7. Die Kunst. - -Aufgabe des Kollektivstaates ist es, jede Art von Kunst zu pflegen und -zu fördern, dazu selbst Anregungen zu geben und gegebene Anregungen -willig aufzunehmen. Es sind zu unterscheiden: a) schöpferische Kunst, -b) Kunstreproduktion und c) Kunstgewerbe. - - -a) Die schöpferische Kunst - -verträgt am wenigsten eine Beeinflussung, wenngleich die höhere -Architektur sich eine solche immer auch hat gefallen lassen. Für -Monumentalbauten und Denkmäler, aber auch für Dramen hat man wiederholt -bestimmte Aufgaben gestellt und zu Preisbewerbungen aufgefordert, und -den Preisbewerbern wurden mehr oder weniger beengende Vorschriften -gemacht, ihnen ein Rahmen vorgezeichnet, an den sie sich zu halten -hatten, und manches angeordnet, was in der Regel nur von der freien -Wahl des Künstlers abhängt. Im allgemeinen aber gehört das Kunstwerk -zu jenen freien Schöpfungen, die den Individualismus zur Voraussetzung -haben. - -Der Staat nun fördert die schöpferische Kunst durch Spezialunterricht, -durch Ausstellungen und Vorführung von Werken der Kunst, wodurch die -Phantasie begabter Menschen befruchtet und angeregt, sie zur Entdeckung -ihrer Gaben hingeleitet werden. Die Kunst wird gefördert durch die den -Unterrichtspersonen gestellte Aufgabe, begabte Leute zu ermuntern und -zur staatlichen Förderung vorzuschlagen. Sie wird ferner gefördert -dadurch, daß den Begabtesten durch vermehrte Zugänglichmachung von -Ausstellungen und Aufführungen, durch Beurlaubungen zum Zwecke höherer -Ausbildung und durch Reisebewilligungen noch besondere Anregungen -geboten werden. Die Beurlaubungen werden zunächst zeitlich begrenzt -sein und nur in dem Maße ausgedehnt werden, als Begabung, Schaffenslust -und schöpferische Anlagen klarer hervortreten. Sie kann aber bis zur -dauernden Befreiung von jeder geregelten Arbeit ausgedehnt werden. - -Eine weitere Förderung erfährt der Dichter und Musiker durch -Drucklegung beziehungsweise Aufführung seiner Werke. Die bildenden -Künstler brauchen zur Ausübung ihrer Kunst vielerlei Stoffe und -Geräte, welche gleichfalls der Staat zu liefern haben wird, soweit die -Verteilungen allgemeiner Art nach VIII, 9, e, nicht hinreichen. - -Endlich ist es der Lohn, der für =ausgezeichnete= Leistungen bewilligt -wird, der die Kunst fördert. Über die Art, wie hervorragende Dienste -belohnt werden, siehe VIII, 9. In all dem aber wird sich der Staat -hüten, das Urteil über künstlerische Leistungen zu monopolisieren, und -es mag hier auf das verwiesen werden, was in VIII, 4, d, 1, _Alinea_: -»Um aber die«, gesagt worden ist. - -Zu den edelsten Künsten müssen wir die Plastik und die Architektur -rechnen, erstere insbesondere deshalb, weil sie die Phantasie mit -allem befruchtet, was zur Veredlung der menschlichen Rasse dienen -kann. Die Architekten werden besonders in den Städten Meisterwerke -schaffen und der Staat dafür einen beträchtlichen Aufwand machen. -Die Bildhauerkunst bedarf gar wenig Stoff; etwas Ton genügt, um ein -Meisterwerk hervorzubringen, aber auch zur Ausführung plastischer Werke -in edleren Stoffen kann ein sehr weitgehender Aufwand gemacht werden. -Vom einfachen Tonprodukt bis zum kostbaren Marmor- und Bronzewerk gibt -es viele Abstufungen materieller Kostbarkeit. Die edelsten Werke der -Plastik nun wird die Staatsverwaltung oder sonst eine hierzu berufene -Körperschaft oder eine Fraktion des Volkes in kostbarster Ausführung -herstellen lassen. - -Gerade bei plastischen Werken ist eine mehrfache Reproduktion in mehr -oder weniger kostbarer Ausführung möglich, und ehe viele Dezennien -des Kollektivismus ins Land gegangen sein werden, wird nicht nur -die Reichshauptstadt mit dem Rom des 4. Jahrhunderts, das ein Volk -in Marmor beherbergte, wetteifern, sondern zahlreiche Nachbildungen -werden in die kleinsten Ortschaften und die Wohnungen der Geringsten -dringen, um jeden an das Schöne zu erinnern und den ästhetischen Sinn -zu wecken, der nach und nach alles umgestalten und auf die =völlige -Verdrängung alles Häßlichen= hinarbeiten soll. Ist doch die heutige -Gesellschaftsordnung das Häßlichste von allem! - -Soll dereinst ein Geschlecht von Halbgöttern die Erde bewohnen, so wird -die Kunst der Bildhauer nicht am wenigsten dazu beitragen. - -Die Reichshauptstadt soll dann ein großer Tempel werden, gemischt aus -prachtvollen Bauten, Statuen, Hainen und Gartenanlagen, in welchen eine -Fülle von Wasser sprudelt und in welchen jede Bodenerhebung benutzt -ist, um den Reichtum der Formen zu vermehren. Nicht jenes sonderbare -Gemisch von Protzentum und Elend wird man finden, das in unseren -Großstädten einen widerlichen Eindruck macht, noch werden sich die -Häuser aneinanderdrängen und von staubigen Straßen begleitet werden. -Geleisanlagen und elektrische Fuhrwerke werden es möglich machen, -auch die größten Verkehrsadern mit Vegetation zu schmücken, in die -nur Kieswege für die Fußgänger eingelegt sind. Und jeder Raum soll zur -Aufnahme von Skulpturen benutzt werden. - -Nicht nur die Statue, sondern auch das Basrelief und die Medaille -werden ihre Pflege finden und in großer Anzahl vervielfältigt werden. -Auch Gemälde und Stiche sollen nicht bloß in großen Sammlungen -zu finden sein, sondern in die kleinsten Orte dringen, und die -herrlichsten Zeichnungen nicht nur die Bücher schmücken, sondern -Briefpapiere, Umschläge und das zu Umhüllungen bestimmte Papier -bedecken. Für das Rohe und Gemeine soll kein Platz übrig bleiben und -alle Materie in Verkörperung des Schönen aufgebraucht werden. - -Besondere Unterstützung wird der Staat der musikalischen Komposition -und der Pflege der Musik zuteil werden lassen, welche zu fördern er -gleichermaßen die größten Mittel hat. - - -b) Kunstreproduktion. - -Abgesehen von der Reproduktion der Werke der bildenden Künste in -Abgüssen und Stichen wird der Staat die Aufführung von Werken der -Musik und Dichtkunst vor großen Versammlungen zu veranstalten haben, -und alle großen Säle werden dazu dienen. Besondere Schulen werden für -die Ausbildung der darstellenden Künstler errichtet werden, und diese -werden sich dann berufsmäßig der Ausübung ihrer Kunst widmen, eine -besondere Gattung der geregelten Arbeit, wenn auch edlerer Art. - - -c) Das Kunstgewerbe. - -Das Gewerbe zu veredeln ist eine der wichtigsten Aufgaben des -Kollektivstaates, und so wird er auch das Kunstgewerbe pflegen durch -Schulen, Ausstellungen, Prämiierungen und Aufträge. Doch wird es -in monarchischen Staaten insbesondere die Dynastie sein, welche -dem Kunstgewerbe Anregungen geben und Aufträge zuwenden wird. Es -handelt sich dabei hauptsächlich um die Ausschmückung von Bauten -höherer Ordnung und insofern es Mobilien betrifft, um die Wohnungen -der Bevorzugten, insofern es Stoffe angeht, um die Huldigung an die -weibliche Schönheit. - - -8. Die technische Erfindung. - -Im 19. Jahrhundert hat sich das Genie der Menschen vorzüglich -der technischen Erfindung zugewendet, welche die Entdeckungen der -Wissenschaft der Wohlfahrt der Menschen dienstbar macht. Es war lange -ein Gerede der Gelehrten, die Wissenschaft sei sich selbst genug, -und es handle sich für sie nur um das Wissen, nicht darum, daß die -Wissenschaft den Menschen irgend einen Nutzen schaffe. Daran ist nur -so viel wahr, daß der Forscher sich nicht von irgend einem bestimmten -Nützlichkeitsziele leiten lassen muß, daß er sich nicht damit zu -rechtfertigen braucht, daß seine Forschung diesen oder jenen Nutzen -schaffen werde. Niemand konnte wissen, was die Elektrizität einmal -leisten werde, als man zuerst bemerkte, daß das geriebene Siegellack -ein Stückchen Papier anzieht. Niemand konnte ahnen, wohin die Chemie -gelangen werde, und wenn man den Forschern jener Zeit verwehrt hätte, -ihre Zeit diesen Wissenschaften zu widmen, so wäre das sehr verkehrt -gewesen. Aber der Wissenstrieb wird doch von der Erwartung geleitet, -daß alles Wissen sich den Menschen auch nützlich machen wird. - -Erst im neunzehnten Jahrhundert hat man sich Mühe gegeben, die -Ergebnisse der Wissenschaften in der Technik zu verwerten, und ohne die -Arbeit der Forscher hätten die Techniker nicht erfinden können. Diese -Erfindungen aber haben wieder unermeßliche Reichtümer geschaffen, wovon -ein Teil wieder der Forschung geopfert wurde. - -Die Erfindung ist im letzten Jahrhundert vorzüglich durch die -Erfinderpatente gefördert worden, welche dem Erfinder oder wenigstens -seinem Förderer, dem Kapitalisten, einen großen Nutzen versprachen. -Viele erfolgreiche Erfinder hätten ihre Zeit dem Nachdenken nicht -gewidmet, wenn ihnen die Patente keinen Vorteil gesichert hätten, gewiß -aber hätte kein Kapitalist die Mittel zu den Versuchen geboten, wenn -es keine Privilegien gegeben hätte. Es wird nun zu untersuchen sein, -wie im Kollektivstaat die technische Erfindung zu ermöglichen und zu -belohnen sei. - -Der Kollektivstaat hätte es zwar nicht nötig, technische Erfindungen -im Lande zu unterstützen, um am technischen Fortschritt teilzunehmen. -Ja er wird schon darum allen Staaten der alten Gesellschaftsordnung im -technischen Fortschritt voraneilen, weil er eben seiner Organisation -wegen die im Auslande gemachten Erfindungen viel rascher einführen -und viel intensiver ausnützen kann, als jene. Ob er nun ausländische -Erfinder belohnt oder nicht, immer wird der Kollektivstaat auch von -ausländischen Erfindungen mehr Nutzen ziehen, als das Ursprungsland. -Auch die Belohnung der ausländischen Erfinder würde ihm kaum große -Opfer auferlegen, weil er dem Erfinder eine Pauschalabfertigung ein- -für allemal bieten würde und solche Abfertigungen immer niedriger -bemessen werden als die Vorteile, die sich der Erfinder erst in -langjährigem Kampfe durch den Absatz erobern muß. Dabei soll gar nicht -in Betracht kommen, daß der auswärtige Erfinder nicht die Macht hätte, -dem Staate die Einführung der Erfindung, soweit es sich nicht um -eine Erfindung handelt, deren Wesenheit geheim gehalten werden kann, -zu verwehren. Der Kollektivstaat soll sich dieses Vorteiles nicht -bedienen. Er macht ja ohnehin den Gewinn, welchen im anderen Falle der -Kapitalist macht, da er im Lande das ganze Kapital besitzt, überdies -immer für einen gesicherten Absatz produziert. - -Allein der Kollektivstaat wird auch die Erfindung im Innern fördern, -weil es der Ehrgeiz des modernen Staates ist, daß das Land sich in -allem hervortue, und weil er den erfinderischen Köpfen im Lande es -schuldig ist, daß er ihnen die Versuche ermöglicht und einen Vorteil -sichert, der im Verhältnisse zu ihrem Einsatz an geistiger Arbeit und -zu dem von ihnen geschaffenen öffentlichen Nutzen steht. - -So wird der Kollektivstaat jedem einheimischen (gewiß auch dem -ausländischen) Erfinder, der eine Idee verfolgt, die auf Erfolg hoffen -läßt, und der erfinderische Begabung an den Tag legt, die Mittel -an die Hand geben, um Versuche zu machen, und hierin wird der Staat -leisten, was heute der Kapitalist leistet. Er wird den Erfinder an -eine Produktionsanstalt weisen, welche über das Erforderliche verfügt, -und wird die Idee prüfen lassen. Handelt es sich um etwas, was bereits -erfolglos versucht wurde, so wird man den Erfinder auf die gemachten -Erfahrungen verweisen, unsinnige Projekte, wie die Herstellung des -Perpetuum mobile, verwerfen und im übrigen erwägen, ob alte Ideen -mit neuen originellen Mitteln angestrebt werden, oder neue fruchtbare -Gedanken gefunden wurden. Gelingt eine Erfindung unter Beihilfe der -Staatsverwaltung, so erwirbt der Staat das geistige Eigentum, weil es -im Kollektivstaat kein Privateigentum gibt, weil ohne die materielle -Unterstützung des Staates die Erfindung nicht hätte durchgeführt -werden können, und weil von der Erfindung im Staate kein Gebrauch -gemacht werben könnte, wenn der Staat sie nicht einführte, da er -allein im Besitze der dazu erforderlichen materiellen Mittel ist. -Dagegen würde der Staat dem Erfinder zu Dank verpflichtet sein, da er -aus der Erfindung großen Nutzen zieht, und darum würde der Staat dem -Erfinder eine Entlohnung zubilligen, die im Verhältnisse zu dessen -Verdienst steht, und in welcher Form das geschehen kann, ohne das -kollektivistische Prinzip zu verletzen, wird im Abschnitte VIII, 9, -dargestellt werden. - -Da nun dem Staate das geistige Eigentum an der Erfindung zufällt, so -erlangt er auch das Recht in den Staaten, welche noch Geldwirtschaft -und Privateigentum haben, ein Patent in Anspruch zu nehmen, -und wenn auswärtige Staaten dem Schwierigkeiten entgegensetzen -würden, weil im Kollektivstaat kein Patentschutz gewährt wird, so -könnte der Kollektivstaat einen Vertrag mit einem solchen Staate -dahin abschließen, daß er auf das Recht verzichtet, Erfindungen, -die im anderen Staate Patentschutz genießen, ohne Erwerbung des -Lizenzrechtes vom Patentinhaber einzuführen, wogegen der andere -Staat sich verpflichtete, dem Kollektivstaate Patente unter denselben -Bedingungen zu gewähren, wie einem Privaten. In dieser Form könnte im -Kollektivstaat etwas den Privilegienpatenten Analoges, angepaßt dem -Wesen des Kollektivismus, geschaffen werden. - -Wenn nun aber ein Staatsbürger bei der Bearbeitung einer Erfindung -entweder gar keine Unterstützung des Staates notwendig hätte, da -er entweder gar keiner materiellen Mittel bedürfte oder die nach -Absatz VIII, 5, zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien ihm für -seine Erfindungszwecke genügten, oder er durch Freunde und Genossen -aus diesen Mitteln in den Stand gesetzt wurde, seine Erfindung zu -vervollkommnen, so wäre doch der Grundsatz zu rechtfertigen, daß der -Staat das geistige Eigentum in Anspruch nähme. Denn er behält sich bei -Verteilung von Konsumtibilien das Obereigentum bevor und das Recht, -den mit solchen Mitteln geschaffenen Nutzen für sich zu begehren. Denn -die Verteilung der Konsumtibilien ist ja eben =deshalb= produktiv, -weil das meiste zwar vertrödelt, in einigen Fällen aber doch nützliche -Dinge geschaffen werden, auf die der Staat Anspruch machen kann. Und -haben die Konsumtibilien dabei überhaupt gar nicht mitgewirkt, ist -wirklich nur der geniale Gedanke hinreichend gewesen, um sofort und -ohne den Umweg kostspieliger Versuche Nutzen zu schaffen, so ist es -doch der Staat, der den Erfinder in der Jugend versorgt, erzogen, -unterrichtet, ihm alle erdenklichen Anregungen vermittelt hat, auf -die Gefahr hin, einen Krüppel durch viele Dezennien versorgen zu -müssen, und hat der Staat jede Gefahr eines Menschenlebens auf sich -genommen, so hat er offenbar Anspruch auf Anteil an dem Gewinne, den -die menschliche Gesellschaft aus den Schöpfungen eines Menschen ziehen -kann. Auch ist der erfinderische Gedanke nur ein letztes Glied in der -Kette von unermeßlicher geistiger Arbeit vergangener Geschlechter. So -wären ja die Maschinen unserer Zeit nicht denkbar, wenn nicht zahllose -Erfindungen in vergangenen Jahrhunderten gemacht worden wären, die die -Gewinnung und Verarbeitung von Eisen und Stahl ermöglichten. Der Erbe -aller dieser geistigen Schätze, welche unsere Kultur ausmachen, ist für -das Staatsgebiet der Kollektivstaat, und darum ist der Anteil an dem -neuen Gute, den der Erfinder hat, doch immer nur ein winziger. - -Würde der Kollektivstaat das geistige Eigentum an den Erfindungen -nicht in Anspruch zu nehmen oder wenigstens durch Anweisung von -Vorteilen zu expropriieren berechtigt sein, so könnten neben -ihm wirtschaftliche Mächte im Staate selbst entstehen, die die -kollektivistische Gesellschaftsordnung in Frage stellen, und wenn diese -Gesellschaftsordnung ein so großes Gut ist, wie ich dafür halte, so muß -der Staat sie gegen jedes Privatinteresse verteidigen können. - -Wollte aber der Erfinder sich diesen Gesetzen nicht fügen und lieber -auswandern, um im Auslande jene pekuniären Vorteile zu erwerben, die -dem Erfinder in so reichem Maße zufallen können, so wäre das zwar -ein Beweis von Undankbarkeit, man könnte aber die Auswanderung nicht -hindern, würde den Erfinder aber dann als Ausländer betrachten, dem man -die Rückkehr in die Heimat verwehren kann. - -Es entsteht noch die Frage, ob dem Erfinder, wenn der Staat -ausländische Patente nicht erwerben kann, oder nicht erwerben -will, gestattet werden könnte, für sich ausländische Patente und so -Privateigentum im Auslande zu erwerben. Dem steht offenbar nichts -im Wege, weil der Kollektivbesitz des Staates dadurch nicht berührt -wird. Das Geld, das der Erfinder im Auslande erwirbt, hat im Inlande -keinen Wert, er kann damit auch nichts von alledem erwerben, was der -Kollektivstaat besitzt. Weshalb aber soll der Kollektivbürger nicht im -Auslande auch Privateigentum haben und dort Güter und Häuser besitzen, -Gelder anlegen und Gewerbe betreiben? Im Inlande müßte er für das, was -er bezieht, Arbeit leisten, oder er müßte, wie jeder im Kollektivstaate -reisende Fremde dafür aus den im Auslande gewonnenen Mitteln Ersatz in -Geld leisten und er wäre dann ganz im Verhältnisse eines Ausländers -nur mit Vorbehalt seines Heimatsrechtes, wenn er desselben nicht -verlustig erklärt wird. Man muß aber erwarten, daß die Vaterlandsliebe -des Kollektivbürgers groß genug sein wird, ihn zu bestimmen, in dem -ursprünglichen Verhältnisse zum Staate zu bleiben und sich mit jener -Form des Lohnes zu begnügen, den der Kollektivstaat bietet und der im -größten Ausmaße ein voller Ersatz für alles Einkommen sein muß, das man -aus dem unermeßlichsten Vermögen zu ziehen vermöchte. - -Anfangs werden viele auswandern, wenn sie große Vermögen erwerben -können. Aber ist damit der Verzicht auf die Staatsbürgerschaft -verbunden, so werden viele solcher Abenteurer im Auslande verkommen und -sie werden anderen ein warnendes Beispiel geben. - -Wie sich zwei Kollektivstaaten mit einander über Erfindungen verstehen, -die im Bereiche des einen gemacht werden und wovon der andere Gebrauch -machen will, wird von Abmachungen zwischen ihnen abhängen. Es ist aber -anzunehmen, daß sie sich wechselseitig freie und kostenlose Einführung -gestatten, weil dabei bald der eine bald der andere Staat im Vorteil -sein wird und es nicht dafür steht, diesen Vorteil festzustellen und -auszugleichen. - -Diese internationalen Beziehungen werden hier erörtert, weil das -Erfinderwesen am ehesten eine Möglichkeit eröffnet, auch im Auslande -große und plötzliche Erfolge zu erringen. Allein jeder sehr bedeutende -Mann wird sich die Fähigkeit zutrauen, auch in einem Staate anderer -Gesellschaftsordnung sein Fortkommen zu finden. Und so mag auch -der Forscher und Künstler oder das Verwaltungstalent sich die Frage -vorlegen, ob er nicht größeren Lohn für seine Leistungen fände, wenn -er in ein Land der alten Gesellschaftsordnung übersiedelte. Er würde -zwar unangenehm berührt werden vom geschäftlichen Leben im Geldlande, -von dem Schacher um alles, von den Gefahren für Eigentum, Leben und -Gesundheit, von dem Elende, das ihn abstößt, von den vielen Beispielen, -daß auch die Tüchtigsten nach kurzem Glücke versinken und in Schande -untergehen. Allein wir können nicht leugnen, daß an die Tüchtigsten die -Versuchung herantreten muß, das beschränkte Leben im Kollektivstaate -aufzugeben und daß gerade die Krüppel und Kranken hübsch zu Hause -bleiben werden. - -Allein daran ist doch nicht zu denken, daß alle Tüchtigen auswandern, -nur etwa einige besonders geniale Menschen können daran denken und die -Mittel, die Verpflichtungen gegen die Versicherten einzuhalten, werden -dadurch nicht beeinträchtigt. Und was die Schöpfungen dieser Großen -anbelangt, so sind sie zumeist von der Art, daß sie allen Ländern -nützen und es sind wesentlich internationale Werte, welche diese -Menschen schaffen. Der Kollektivstaat wird an dem größeren Nutzen, den -solche Menschen schaffen, immer auch einen Anteil erlangen und er wird -so viele hervorragende Talente heranbilden, daß es ganz unmöglich wäre, -ihnen allen im Auslande Stellen zu schaffen. Und selbst solche, die -auf geschäftliche Vorteile im Auslande mit Sicherheit rechnen könnten, -werden doch durch Liebe zum Vaterlande, durch verwandtschaftliche -Verbindungen und durch Gewohnheit im Lande festgehalten werden. -Gewöhnt, überall sich zu Hause zu fühlen, überall Zutritt zu haben, -an allem mitinteressiert zu sein, wird dem Kollektivisten das -Leben im Geldstaate verwunderlich erscheinen. Gebannt in seine vier -Mauern, fremd unter Fremden, von allen beneidet und angefeindet, -von Intriguen verfolgt, wird sich jeder wieder nach Hause sehnen -und die Auswanderungslust wird gewiß nicht sehr um sich greifen. Wer -Nachkommen hat, wird sich auch wohl bedenken, sie all' den Gefahren -auszusetzen, denen sie im Auslande begegnen. Er hat zu besorgen, daß -sie allem Laster verfallen, in schlechte Gesellschaft geraten, geheime -Krankheiten erben und ein Leben ohne Arbeit suchen, ein Leben, das ihm -verächtlich scheinen muß. - -Es ist jetzt an der Zeit zu prüfen, was der Kollektivstaat den -Tüchtigsten seiner Bürger zu bieten hat und daraus wird sich ergeben, -daß sie keinen Grund haben, hinauszustreben. - - -9. Die Anerkennung der Verdienste höheren Grades im Kollektivstaate. - -Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß der Kollektivismus eine -mechanisch gleiche Verteilung der Genüsse zur Folge haben müsse. -Das ist durchaus nicht richtig. Man kann nur eine verhältnismäßige -Gleichheit fordern. Nun behauptet man zwar, diese bestehe ja ohnehin -schon in unserer Gesellschaftsordnung, da der Begabte, Fleißige und -Leistungsfähige immer im Staate vorwärts komme. Diese Anschauung ist -aber grundfalsch. - -Zunächst ist der Erbe eines Vermögens von jener Regel ausgenommen. -Er genießt nicht nur ohne hervorragende Verdienste weit mehr als -ein Minister, sondern sogar ohne jede Arbeit, _fructus consumere -=natus=_. Aber auch unter jenen, die arbeiten und nur Lohn empfangen, -erhält nicht jener einen Vorzug, der größere Verdienste um das Volk -hat, sondern jener, der größere Verdienste um die Erbgesessenen sich -erwirbt. Da aber diese Drohnen sind, welche ohne Arbeit genießen, so -sind Verdienste um solche Leute im =volkswirtschaftlichen= Sinne ganz -wertlos. - -Zwei Ärzte von gleicher Geschicklichkeit werden geholt, zwei -Verunglückten das gebrochene Bein einzurichten. Beide machen sich um -ihren Patienten gleich verdient, brauchen dieselben Kenntnisse, legen -dieselbe Mühe, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit an den Tag. Der eine -wird mit 10 Mark, der andere mit 1000 Mark belohnt. Wäre bei gleicher -Begabung, Fleiß und Leistung der Lohn, den die heutige Gesellschaft -bezahlt, gleich, so müßten beide Ärzte den gleichen Lohn empfangen. -Warum erhält der eine Arzt den hundertfachen Lohn von jenem, den sein -ebenso verdienter Kollege erhält? Weil er Hausarzt eines Börsenjobbers -ist, der andere ein Kassenarzt. Es ist also eine Lüge, wenn man sagt, -unsere Gesellschaftsordnung entlohnt nach Verhältnis des Verdienstes. - -Man fordert in der heutigen Gesellschaftsordnung Parteinahme, -Parteinahme gegen die Armen, für die Kirche, für den Adel, für die -reichen Bürger, für eine einflußreiche Partei; wer nur an das Volk -denkt, wird selbst verfehmt, ob er Talent hat, oder nicht. - -Es ist also unwahr, daß in unserer Gesellschaftsordnung die Güter nach -Verdienst und Begabung verteilt werden. Auf alle Fälle kann es sich -nur um Verdienste um die herrschenden Klassen handeln und auch da wird -der Knecht eines Wucherers, Arbeitsschinders, Hochstaplers immer noch -besser fahren, als selbst derjenige, der einem ächten Aristokraten oder -gewissenhaften Monarchen seine Dienste weiht, wie wir im Falle Humbert -und in vielen anderen Fällen erlebt haben. Selbst redliche Leute -verdienen, wenn auch im guten Glauben, am leichtesten, wenn sie das -Wohlgefallen verbrecherischer Naturen erwerben und wenn sie, obgleich -unbewußt, den abscheulichsten Betrügereien Vorschub leisten. - -Wir wollen nur auf jene Erfahrungen hinweisen, die man in den -letzten Dezennien gemacht hat, auf den Panamaschwindel, auf zahllose -Eisenbahnschwindeleien, auf die Trebertrocknungsaktiengesellschaften, -auf Jauner, Jellineck, Drozd, Alberti, auf Börsenschwindeleien, in -welchen viele Milliarden von unlauteren Menschen eingesackt wurden -und an allen diesen betrügerisch erworbenen Vermögen bereicherten -sich indirekt ganze Scharen von Gelehrten, Anwälten, Verwaltern, -Ärzten, Baumeistern, Malern, Architekten, Bildhauern, Juwelieren und -Kleidermachern um die Wette mit Lustdirnen, mit welchen man erstere -auf ein und dieselbe Stufe stellen müßte, denn sie waren ebenso -käuflich.[37] - - [37] Es sei mir erlaubt, hier auf einen Satz zu verweisen, den - wir in Adolph Pichlers »Aus Tagebüchern 1850-1899« finden. - »Wenn man berechnen könnte, wie viele Menschen wissentlich - oder unwissentlich vom Betruge anderer leben!« - -Aber wir brauchen, um die Ungerechtigkeit und die ökonomische -Verkehrtheit der Verteilungen in unserer Gesellschaftsordnung zu -kennzeichnen, gar nicht auf solche angeblich anormale, in Wirklichkeit -doch für diese Gesellschaftsordnung normale Verhältnisse hinzuweisen. -Denken wir nur an den gemeinen Taglohn, der in Böhmen, Mähren und -Galizien, und insbesondere in Italien 30, 50 bis 70 Heller, in -Steiermark, Kärnten, Krain und Tirol, wo Bauernwirtschaft vorherrscht, -von 1 Krone 50 Heller bis 3 Kronen, in Nordamerika 3 Kronen bis -6 Kronen beträgt, wobei allerdings der arme Pole, bis zum Skelett -abgemagert, etwa um ein Drittel weniger als ein Tiroler Bauernknecht, -dieser aber nicht viel weniger als ein nordamerikanischer Knecht -leistet, worin sich aber wieder nur die soziale und ökonomische -Verderblichkeit unserer heutigen Gesellschaftsordnung erweist, denn der -Pole erhält nicht weniger Lohn, weil er weniger arbeitet, sondern er -kann nicht viel leisten, weil er verelendet ist. - -Die Meinung nun, daß Lohn und Entgelt im Kollektivstaate mechanisch -gleich sein müsse, ist offenbar irrig, aber die große Verdienstlichkeit -der Individuen wird nach keinem anderen Maßstabe bemessen werden, als -nach dem Verhältnisse des Nutzens, den eines Menschen Leistungen für -das gesamte Volk haben. Davon wird auch dort keine Ausnahme zu machen -sein, wo noch die Monarchie und etwa eine Anzahl adeliger Familien -fortbestehen werden, weil Monarch und Adel nur des Volkes wegen, nicht -aber wegen ihrer persönlichen Interessen fortbestehen dürfen. - -Die Vorteile, welche für größere Verdienste und für größere -Nützlichkeit bewilligt werden können, sind verschiedener Art und sollen -hier der Gattung nach zur Erörterung kommen, ihre Verteilung und ihr -Gesamtmaß wird von den Volksbeschlüssen abhängen. - - -a) Das Arbeitsleitungsrecht. - -Es ist natürlich, daß der Tüchtigere damit betraut wird, die Arbeit -der minder Tüchtigen zu leiten und diese Leitung, welche im Interesse -des Volkes zu handhaben ist, ist ein Vorrecht, welches an und für sich -schon als ein Teil des Lohnes für größere Leistung in Betracht kommt. -Bei den gemeinsten Arbeiten des Feldbauers und in der Fabrik wird man -einer Organisation bedürfen, welche Abstufung des Leitungsrechtes -einzelner Personen voraussetzt. Dieses Leitungsrecht wird den -Tüchtigeren und Verdienteren übertragen, sei es, daß dabei Körperkraft -und Ausdauer, oder Aufmerksamkeit, Umsicht und Geschicklichkeit, oder -Selbstverleugnung mehr in Anschlag zu bringen sein wird. Daß nun -eine Person zur Arbeitsleitung in irgend einem Grade berufen wird, -wird immer als Lohn in Betracht kommen. So wird der Tüchtigere als -Vorarbeiter (Oberknecht, Partieführer, Werkführer), Abteilungsleiter, -technischer Verwaltungsbeamter in den verschiedensten Abstufungen -ein von Stufe zu Stufe ausgedehnteres Verwaltungsrecht haben und -schon in diesem Amte als solchem eine Anerkennung seiner größeren -Verdienstlichkeit mit finden. Das Verwaltungsbefugnis bringt das Recht -der Arbeitszuteilung, der Begutachtung der Leistungen und innerhalb -gewisser Grenzen auch das Recht Begünstigungen zuzuerkennen, mit sich. -Das Leitungsrecht erstreckt sich in den untersten Stufen auf wenige -Untergebene und befreit den damit Betrauten nicht von den gemeinen -Arbeiten, wird aber beim Verwaltungsbeamten höherer Ordnung zu einer -Verteilungsarbeit mit immer wachsender Zahl der Untergebenen, welche -auch nach Hunderttausenden und Millionen zählen können. Für die zur -Verwaltung Berufenen ist mit einem solchen Amte das Gefühl größerer -Verantwortung, mit der erfolgreichen Lösung der Aufgabe das Gefühl der -edelsten Befriedigung verbunden. - - -b) Ehrenvorzüge. - -Das Recht innerhalb genau umschriebener Grenzen von Untergebenen -Gehorsam beanspruchen zu können, ist ein Vorzug, den der Tüchtigere an -sich zu schätzen weiß. Darum wird es sich aber doch auch empfehlen, -jedem Vorgesetzten, in verschiedenen Abstufungen zur Verwaltung -Berechtigten (oben a), Ehrenvorzüge einzuräumen, weil es sonst auch an -Gehorsam fehlen wird. Der erste Ehrenvorzug niederster Art wird das -Recht in sich schließen, den Gruß und Vortritt in Anspruch zu nehmen -und ein unterscheidendes Merkmal in der Kleidung zu tragen, welches die -Rangstufe auch dem Fremden anzeigt, wobei man aber nicht an Pfauenfeder -und Roßschweif zu denken hat. Es soll möglichst einfach, aber weithin -erkennbar sein. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb ein solcher -Staat auf Ehrenzeichen anderer Art, analog den Orden unserer Tage ganz -verzichten sollte. Das Lächerliche unserer Orden liegt nicht im Wesen -des Ehrenzeichens, sondern in der Art der Verdienste, welche damit -belohnt werden. - -Ehrenvorzüge höherer Art können in einem gewissen Zeremoniell ihre -Bestimmung finden. Die Päpste haben in den ältesten Zeiten nach -allgemeiner Anerkennung ihres Primates Forderungen zeremonieller Art -gestellt, welche als Ehrenvorzüge zu betrachten sind. Sie erschienen -allerdings verwerflich, weil auch der beste Papst keine Verdienste um -Volk und Menschheit hatte und weil auch Mörder, Betrüger und Diebe, -deren sich viele unter den Päpsten fanden, auf dieselben Ehrenvorzüge -Anspruch erhoben und sie auch heute noch zugestanden erhalten würden, -wenn ein solcher Verbrecher wieder, wie im Mittelalter und in der -ersten Hälfte der neueren Zeit, zur Papstwürde gelangte. Wenn nun auch -von Kniebeugungen und solchen mit der Menschenwürde ganz unvereinbaren -Ehrenbezeigungen und von lächerlichen Titulaturen keine Rede sein -dürfte, so wird es sich doch empfehlen, gewisse Höflichkeitsbezeigungen -der Untergebenen ihren Vorgesetzten gegenüber sowohl individuell, wie -auch korporativ einzuführen. Ich möchte nur erwähnen den Empfang bei -Antritt eines Amtes, bei der Rückkehr nach längerer Abwesenheit, bei -der Jahreswende, nach zehnjähriger oder mehrjähriger Amtsführung und -für ganz besondere Verdienste, wenn auch außerhalb der reinen amtlichen -Tätigkeit, bei Todesfällen Trauerfeierlichkeiten besonderer Art, -Nekrologe und selbst die Stiftung von Anniversarien, wovon aber die -feierlichsten durch Volksbeschluß zuerkannt werden sollen. - -Ehrenvorzüge, die einen Aufwand verursachen, muß das Volk entweder -im einzelnen oder im allgemeinen genehmigen, im allgemeinen durch -Erteilung einer Vollmacht an die Verwaltung. - - -c) Das Vorrecht der Wahl. - -Zu den Vorzügen, welche den Verdienten eingeräumt werden können, gehört -das Vorrecht der Wahl und des Zuvorkommens. Schon in den kleinsten -Verteilungen wird sich Gelegenheit bieten, es geltend zu machen. So -sehr auch die Stuben in den Schlafhäusern sich gleichen mögen, werden -sie doch einen verschiedenen Wert haben, Nachbarschaft, Aussicht, -Schatten- und Sonnenlage werden darauf Einfluß haben, aber auch sonst -wird sich mit der Zeit eine Verschiedenheit herausbilden, die nicht -beabsichtiget war. Zimmerschmuck, Mobiliar und anderes werden dazu -beitragen. So ist es mit Stoffen für die Kleidung und vielem anderen. -Wer nun einen Vorrang hat, wird andern gegenüber wählen können. -Ebenso den Platz bei Tisch zu wählen wird sich als ein schätzenswertes -Vorrecht erweisen. Inwiefern der Besitz, dieses Wort nicht im Sinne von -vermutetem Eigentum gebraucht, stärker ist, als das Wahlrecht, wird die -Verteilungsnorm bestimmen. Bei Versetzungen wird auch dieses Wahlrecht -der Verdienteren entscheiden. Ebenso wird, wenn Verwaltungsinteressen -nicht im Wege stehen, es das Vorrecht des Verdienteren sein, sich die -Zeit zu wählen für den Antritt des jährlichen Urlaubs, die Wahl der -Reiserichtung, der Theaterstücke und dergleichen zu beanspruchen. Auch -das Recht Zeitungen früher zur Hand zu nehmen, neu erschienene Bücher -früher zu lesen usw. gehört hierher und das Vorrecht, seine Ansicht in -öffentlichen Blättern geltend zu machen, wenn nicht alle gehört werden -können. Auch dieses Wahlrecht wird es wünschenswert erscheinen lassen, -auf der Stufenleiter der Verdienten vorwärts zu kommen. Und hier ist -noch immer von keinem =Aufwande= für die Belohnung größerer Dienste die -Rede. - - -d) Vorzüge in Beziehung auf die Wohnung. - -Wenn diese Vorzüge auch nicht beträchtlich sein werden, so wird man -doch den Personen von höherem Beamtenrang eine Wohnung einräumen, -welche mehr Behagen und ästhetischen Genuß bietet, wenngleich -zu bedenken ist, daß an diesen Vorzügen auch die Familienglieder -teilnehmen, welche sich darum nicht verdient gemacht haben. Jedenfalls -wird schon in den untersten Gemeinden dem Verwaltungsbeamten, dem -Arzte, Pädagogen und den Lehrern eine Amtswohnung zuzumessen sein, die -sich vorteilhaft von den Wohnungen der Feld- und Industriearbeiter -unterscheidet, sowohl was den Raum als was die Ausschmückung und -das Mobiliar anbelangt. Der Verwaltungsbeamte soll auch besondere -Empfangsräume haben, wie ihm auch Einladungen zu erlassen die -Gelegenheit geboten werden soll. Dieser Vorzug in der Wohnung steigert -sich sehr erheblich durch alle Stufen der Hierarchie, und nicht nur für -Verwaltungsbeamte, sondern auch für andere Kategorien hervorragender -Männer und Frauen, Ärzte, Gelehrte, Künstler, Erfinder, welchen auch -der Vorzug zufallen wird, in Wohnansiedlungen höherer Art oder in -der Residenz bleibend zu wohnen. Auch da handelt es sich kaum um -einen großen Aufwand, weil am meisten wohl die Zuweisung von bereits -bestehenden Prachtwohnungen und Mobilien in Betracht kommen wird, -welche ihrer Natur nach nicht unter alle verteilt werden =können=. - - -e) Vorzüge in Beziehung auf Kleidung. - -Auch in Beziehung auf Kleidung kann man den Verdienten große Vorzüge -einräumen. Das gilt besonders von Männern, denn bei Frauen und Mädchen -wird man vielleicht Jugend und strahlende Schönheit für Verdienst -müssen gelten lassen, wo die Verteilung von Kleiderstoffen und Zier -in Frage kommt. Ein größerer Aufwand wird gewiß gemacht werden für -Bekleidung derjenigen, die sich hervortun, als der Geringere wird -beanspruchen können. Besondere Pracht der Festgewänder wird man -den Hervorragendsten, den höchsten Staatsbeamten, Akademikern und -Professoren und Jenen, die durch Erfindung in Kunst, Wissenschaft und -Technik ihnen gleich geworden sind, zugestehen, wobei aber wohl mehr -an die Tracht eines Dogen von Venedig als an eine Uniform unserer -Tage wird zu denken sein. Es wird niemand daran Anstoß nehmen, wenn -die Verteilungsgesetze bestimmen, daß die Kleider der männlichen -Bevölkerung aus Loden, die der Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrer -aus feinstem Kammgarn zu machen seien und das wäre eine Ungleichheit, -die mit dem heutigen Unterschiede zwischen arm und reich gar keine -Ähnlichkeit hätte. - - -f) Vorzüge in Beziehung auf Nahrung. - -Die trivialste Gier ist Genäschigkeit und Sucht nach Trüffeln und -Austern und Bordeau. So lange die Menschen aber danach jagen, wird -man auch Gelehrte wie Fettgänse zu stopfen nicht anstehen. Es wird -aber die Zeit wohl kommen, wo man sich dieses Vorzuges schämen wird. -Wünschen muß man, daß der Geschmack sich ändere und daß Jedermann, -auch der berühmte Künstler nur ißt und trinkt, was ihm bekommt und das -kann nichts anderes sein, als was auch dem Feldarbeiter bekommt. Dazu -gehören schwere Weine gewiß nicht und Austern auch nicht. Doch braucht -man im ersten Jahrhundert der neuen Zeit sich daran nicht zu stoßen, -wenn es Leute gibt, die ihren Lohn in Tokaier und Kaviar ausbezahlt -erhalten wollen, wenn sie ihn nur nicht in Barem verlangen. Die Frage, -ob geistige Arbeit mehr Fleischnahrung als körperliche Arbeit und -den Genuß von Spirituosen und anderer Stimulantien bedinge, soll hier -nicht gelöst werden. Man hört auch ganz entgegengesetzte Urteile und -fordert Askese für diejenigen, welche der größten geistigen Anstrengung -gewachsen sein sollen. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze werden -Niemand versagen, was sein Beruf erfordert. - - -g) Das Vorrecht in Beziehung auf einen eigenen Hausstand. - -Wenn die allgemeine Regel gilt, daß in Gemeinde und Quartier Jedermann -für den Staat arbeitet, auch die Ehefrau und die Mädchen in der -Familie, so wird man es zu den größten Vorrechten für hervorragende -Personen, zu welchen auch die Erfinder gehören, rechnen, einen eigenen -Hausstand zu halten, den man sich unter Umständen auch wandernd denken -kann, von Stadt zu Stadt und von Schloß zu Schloß. Dabei allerdings -sollen die in der Familie heranwachsenden Kinder nicht daran gewöhnt -werden, sich für Kinder besserer Leute zu halten. Es wird dafür zu -sorgen sein, daß der Glanz, in dem der Vater lebt, nicht auch die -Kinder bestrahlt, welche sich Verdienste erst erwerben müssen und -eine solche Unterscheidung der Familienglieder wird sich sehr leicht -durchführen lassen. Auf die Begünstigung des besonderen Hausstandes -dürfen aber nur Wenige, einige Tausende, aber nicht Hunderttausende -Anspruch machen und man wird bald bemerken, daß das Verlangen -danach ausstirbt und daß die absolute Freiheit des Kollektivismus -mehr Bestechendes hat, als die Sorge für einen Hausstand und viele -Gäste, die man in monarchischen Staaten recht gerne dem Hofe und dem -berufsmäßig dafür bestimmten Adel wird überlassen wollen. Man wird -lieber ein überall gern gesehener Gast sein, denn als Gastgeber -- -besonders als Gastgeber auf Staatskosten -- geknechtet sein und auch -auf das Vorrecht des eigenen Hausstandes wird man nach und nach weniger -Gewicht legen. - - -h) Vorrechte in Beziehung auf Geselligkeit. - -Dieses Vorrecht hängt mit dem oben besprochenen zusammen, insofern -man unter Geselligkeit das Vorrecht versteht, ein geselliges Haus zu -führen, wozu ja auch der Staat den Größten, sagen wir einem Akademiker -oder Minister, die Mittel bieten kann. Viel wichtiger als dieses -Recht wird das so mannigfaltig abgestufte Recht sein, an geselligen -Vereinigungen als Gast Anteil zu nehmen. Dieses Recht kann in Städten -und in der Residenz in einem viel größeren Umfange genossen werden, -als in den kleinen Orten, wo die überwiegende Masse des Volkes und die -unteren Organe der Staatsverwaltung wohnen. Wenngleich jeder Bergknappe -und Weber das Recht haben muß, überall Zutritt zu finden, um seinem -Könige die Hand zu drücken (das _shake-hands_ im Weißen Hause) und -dem Treiben in den Sälen der Hochadeligen anzuwohnen, so wird ihm das -nicht oft zuteil werden können, da sich zeigen wird, daß er nur 3 oder -4 Mal im Leben nach der Hauptstadt kommen kann und seine 14tägigen -Urlaube ihm noch andere Vergnügungen bieten müssen, als bloß den -Besuch großer Gesellschaften. Anders ist die Lage der bedeutendsten -Männer und Frauen, die in der Residenz und den größten Städten wohnen -und welche dort heimisch werden, wo jene nur selten den Fuß hinsetzen -können. Und man darf wohl sagen, daß Schönheit, Grazie und Geist den -Frauen ebenso Bedeutung verleihen kann, wie Kunst und Wissenschaft den -Männern. Denn wer könnte sich einen in Licht erstrahlenden Saal denken, -in dem das weibliche Element nur durch bleiche Schriftstellerinnen -oder kurzsichtige Mikroskopforscherinnen vertreten und das -weiblich-ästhetische Element nur geduldet wäre? Aber darum wird man -doch nirgends das degradierte Weib, die Pompadour oder Dubarry finden, -denn Schönheit wird keine »Kupplerin« sein. Immerhin ist es offenbar -daß besonders hervorragende Verdienste auf den Wohnsitz bestimmenden -Einfluß haben werden, womit schon an und für sich Vieles gegeben ist, -was als sozialer Vorzug wird gelten müssen. - - -i) Vorrechte in Beziehung auf Konzerte, Theater und andere -Schaustellungen. - -Auch nach dieser Richtung werden die Genüsse nicht gleich -verteilt sein, wie sich wohl von selbst versteht. Wir können uns -ein Bild machen von der Verteilung der Anteilnahme an den -Wettspielen als Zuseher. Vor allem werden Personen, die sich selbst -schon auf dem Gebiete der Wettspiele hervorgetan haben, wenngleich -sie nicht zum Mitbewerb zugelassen werden können, weil Größere -da sind, als Zuschauer geladen werden und demnach Urlaub und -Reisebewilligung erhalten. Dann werden Experten, welche den -Sieg zuzuerkennen berufen sind, eingeladen werden. Endlich wird -man Anmeldungen der Höchstverdienten entgegennehmen und sie -nach Maßgabe der verfügbaren Plätze beteiligen. Noch mehr gilt -die ungleiche Verteilung für - - -k) Reisen im In- und Auslande. - -Im größten Umfange werden diese nur den Verdientesten und außerdem -allerdings auch für Lehrzwecke zugestanden werden. Über Auslandsreisen -ist nun Mehreres in XII, 2, zu finden. - - -l) Das Vorrecht in Beziehung auf die in VIII, 5, geschilderten -Verteilungen - -zum Behufe freien Schaffens. Man könnte nach Maßgabe der Rangstufen -doppelte, zehnfache und hundertfache Portionen nach Menge und Wert -zuerkennen, aber unter der Bedingung der eigenen Verwendung. Nehmen -wir an, daß in der Regel auf jeden Erwachsenen 12 Briefe und 25 -Korrespondenzkarten fallen, so wird man hochgestellten Künstlern und -Gelehrten selbe nach Tausenden und in kostbarer Ausstattung zuteilen. -Dieses Recht, in größerem Umfange mit Konsumtibilien beteilt zu werden, -hat für bildende Künstler, Schauspieler, Sänger, Gelehrte oder Erfinder -einen hohen Wert. - - -m) Das Vorrecht der Arbeitsfreiheit. - -Diese wird zwar jedem nach Erreichung eines gewissen Alters eingeräumt -werden. Man mag die Zurücklegung des 65. Lebensjahres als Grenze des -Arbeitszwanges für alle Volksgenossen zum Mindesten annehmen. Freilich -wollen das Arbeiter, wenn sie befragt werden, nicht gelten lassen und -selbst Bauern wollen eine Arbeitspflicht für den kollektivistischen -Betrieb über 60 Jahre hinaus nicht gutheißen und französische Bergleute -wollen mit 50 Jahren schon in den Genuß einer Pension von 2 Francs -treten. Doch wird die Erkenntnis, wie groß die Zahl dieser Pensionäre -wäre, wohl bestimmend sein, für eine Mäßigung dieser Ansprüche. Schon -die Altersbefreiung im Alter vom vollendeten 65. Jahre wird für jede -Gemeinde von 1000 Köpfen 40-50 Arbeitsbefreite ergeben, die Kinder und -Kranken ungerechnet. Dagegen hindert gar nichts, besonders verdienten -Personen, also Wenigen, gewiß auch jenen, die sich einem sehr -gefährlichen und abschreckenden Berufe widmen, die Arbeitsbefreiung -schon mit 50 Jahren, ja in frühester Jugend, wenn sie eine epochale -Erfindung gemacht haben, zuzugestehen. So mag es auch mit Beamten, -Ärzten und Professoren gehalten werden, welchen man schwerlich mehr als -30-35 Dienstjahre zumuten wird. - - -n) Das Vorrecht der freien Wahl des Domizils. - -Dieses Recht steht zwar in einem eingeschränkten Maße jedem -Arbeitsbefreiten zu. Denn nur mit der geregelten Arbeit ist ein -Domizilszwang verbunden und auch für solche, die noch arbeitspflichtig -sind, kann nach der Natur ihres Berufes, so Dichtern, Malern, -Bildhauern, Wahl des Domizils gestattet werden. In dieser Freiheit -aber können zahllose Abstufungen nach dem Grade der Verdienste -gemacht werden. Während der arbeitsbefreite Fabrikarbeiter oder -Bergknappe vielleicht auf Gemeinden untersten Ranges, mindestens auf -Bezirksvororte beschränkt sein wird und ihm ein Domizilwechsel etwa nur -einmal im Jahre zugestanden werden kann, er in größeren Städten sich -ohne Zweifel nur niederlassen kann, wenn er sich zu mäßigen Diensten, -etwa einmal in der Woche, versteht, so zur Reinigung von Straßen und -Wegen, Briefbotendiensten, Aufsicht in Sammlungen und Ausstellungen, -wird es den Verdientesten freistehen, nicht nur täglich das Domizil -zu verändern, sondern auch überallhin sich von Gehilfen, Möbeln, -Büchern, Instrumenten und anderen Erfordernissen ihres freigewählten -Berufes begleiten zu lassen, wären auch ganze Waggons zur Beförderung -notwendig, und sie mögen so reisen, wie heute nur Monarchen oder -Staatsmänner reisen. Ihnen natürlich steht jede Stadt des Reiches und -jedes Dorf gleichermaßen offen und der mit diesen Domizilsveränderungen -verbundene Aufwand wird nicht ins Gewicht fallen, da es nur Wenige -sind, die darauf Anspruch haben. - - -o) Andere berufsmäßige Vorrechte. - -Es ist selbstverständlich, daß neuerschienene Werke vor allem den -Fachgelehrten und Fachschriftstellern, neue Poesien den Dichtern, -neuentdeckte Stoffe den Forschern und Technikern, Fachschriften den -Fachleuten, künstlerische Vorführungen den Künstlern zu Gebote stehen -müssen und daß Andere, wenn das Verlangen aller nicht befriedigt werden -kann, warten müssen. Auch hieraus ergeben sich Privilegien, welche -heute zumeist erkauft werden müssen, deren Befriedigung also nur durch -Einräumung eines größeren Gehaltes ermöglicht werden kann. Insoferne -aber heute Einrichtungen bestehen, wodurch gewissen Kategorien von -Beamten unentgeltliche Genüsse zugewendet werden, ist ja nur eine -kollektivistische Einrichtung in unserer privatwirtschaftlichen -Welt vorweg eingeführt. So bewilliget man höheren Eisenbahnbeamten -Freikarten für unbeschränkte Reisen in ganz Europa mit Ausnahme von -Rußland. Das ist ein Stück Kollektivismus und Naturalwirtschaft. - - -p) Das Vorrecht, Pferde und Wagen und Automobile zu halten, - -kann mit mehr oder weniger Aufwand als Lohn eingeräumt werden. -Jedenfalls wird in jeder Gemeinde der Beamtenschaft gestattet werden, -drei oder vier Wagen zu halten. - -Das alles beweist, daß die Naturalwirtschaft nicht nur kein Hindernis -bildet, alle Verdienste um Volk und Staat in munifizentester Art zu -belohnen, sondern, daß dem Staat dazu auch unermeßliche Hilfsquellen zu -Gebote stehen. - -Es entsteht die Frage, ob diese Ungleichheit der Verteilung nicht -besondere Verrechnungsschwierigkeiten bilden könnte. Um sich darüber -ein Urteil zu bilden, wäre VI, 8, über Statistik nachzulesen. -Zunächst ist zu berücksichtigen, daß viele oben erwähnte Vorrechte -der Verdienten, so a, b, c, g, h, i, überhaupt nicht Gegenstand -der statistischen Nachweisungen sind, andere wohl einmal nur im -Jahre zur Verrechnung gelangen, so d, e, k, l, m. Diese Verrechnung -wird nachzuweisen haben, wie viele Bruchteile der Gesamtproduktion -zu solchen Begünstigungen verwendet wurden und daß damit die -Verteilungsgrundsätze nicht verletzt wurden. Was aber die Begünstigung -in Beziehung auf Nahrung f anbelangt, so wird wohl auch ein Ausweg -zu finden sein, um die Verrechnung zu erleichtern. Es könnte der -Verwaltung eine gewisse Menge von Gütern verschiedener Art, von -besonderen Nahrungsmitteln und Getränken zugewiesen und auf die -Gemeinden und Quartiere und zwar mit Bevorzugung der Provinzstädte und -der Hauptstadt aufgeteilt werden, worüber sich die Verwaltungsbeamten -nur untereinander und einmal im Jahre mit den Begünstigten zu -verrechnen hätten. Wird die bewilligte Menge nicht überschritten, so -werden die Nichtbegünstigten von der Verteilung nicht berührt. Ebenso -ist es ja auch mit der Verrechnung mit Hof und Adel zu halten. - -Die Frage, ob das souveräne Volk denn in solche Begünstigungen -einwilligen wird, kann wohl bejaht werden. Zunächst ist zu bedenken, -daß eine lange Periode der Umgestaltung der Alleinherrschaft des -Kollektivismus vorausgehen muß, und daß während dieser Periode die -Volkssouveränität noch nicht in Wirksamkeit treten kann. Ist die -Zeit dazu gekommen, die Volkssouveränität mit dem ausgedehntesten -Stimmrechte einzuführen, so werden sich die Verteilungsgrundsätze, -welche eine Begünstigung zulassen, bereits eingelebt haben und da sich -junge Leute meist mit der Hoffnung tragen, im Leben vorwärts zu kommen, -werden sie wenigstens einer solchen Ungleichheit der Verteilung nicht -entgegen sein. Hat man dabei aber die größte Ökonomie walten lassen, -so wird sich jeder berechnen, wie wenig die Lage der Nichtbegünstigten -dadurch gewinnen würde, wenn man alle Begünstigungen aufheben wollte. -Weiter muß diese Begünstigung in der Verteilung lediglich in Absicht -auf das öffentliche Wohl eingerichtet werden und darf den diesem -Zwecke entsprechenden Aufwand nicht überschreiten und darin muß auch -die Gewähr liegen, daß der gesunde Volksinstinkt diese Verteilung -billigen wird. Wirkliche Verdienste imponieren immer den Massen und sie -begreifen sehr wohl, daß die Begabten durch diese Begünstigungen nur -angeeifert werden sollen, dem =Volke= mit größtem Eifer und Redlichkeit -zu dienen. Bei der Entlohnung von Erfindern kann sich das Volk ja auch -leicht berechnen, daß der Nutzen für das Volk immer weit größer ist, -als die Vorteile, welche man den Erfindern einräumt. - -Was das System anbelangt, nach welchem die Vorrechte der Verdienten -zuzumessen sind, so wird zunächst vom Volke, wenn es im Besitze der -souveränen Gewalt sein wird, in den Verteilungsgesetzen bestimmt -werden, welche Art von Vorrechten eingeräumt werden darf und welche -Mittel dazu ausgeworfen werden, das heißt in welchem Ausmaße im -Verhältnis zur Gesamtarbeitsmenge die Arbeitsbefreiung im Ganzen -gerechnet als Lohn eingeräumt werden darf und nach welchem Quotienten -der Gesamtgüter allen Begünstigten zusammen bei der Verteilung mehr, -als den Nichtbegünstigten zugemessen werden darf. Auch wird bestimmt -werden, auf welche Güter und sonstige Genüsse das Recht, Begünstigungen -zu gewähren, Anwendung hat. Das wird in derselben Art geschehen, -wie sich das Volk mit dem Hof und Adel in Beziehung auf die ihnen -zu bewilligenden Mittel auseinandersetzt. Was Wohnräumlichkeiten -anbelangt, so werden die Wohnungen und die Gebäude bezeichnet, -welche für beständig oder regelmäßig diesem Zwecke gewidmet werden -sollen und an großartigen Bauten in den Städten, an Schlössern und -Villen hat die frühere Gesellschaft dem Kollektivstaat ebenso wie an -Kunstwerken Mobilien und Juwelen so unermeßliche Schätze hinterlassen, -daß man sagen kann, die Begünstigung in der Beteiligung mit solchen -Gütern, die ja nur zum Gebrauch dienen, geschieht nicht auf Kosten -der gegenwärtigen Generation, sondern auf die längst dahingegangener -Geschlechter von Ausgebeuteten, welchen man, was sie erlitten haben, -nicht mehr gut machen kann. Was Nahrungsmittel und Getränke, von -welchen man das allerdings nicht sagen kann, anbelangt, so können -bestimmte Weine, das Wild, oder sonst welche Arten von Gütern, z. B. -bestimmte kostbare Obstsorten, wenn deren allgemeine Verteilung ohnehin -keinen Sinn hätte, wie die allgemeine Verteilung des Tokaiers, den -Begünstigten, oder gewisse Kategorien von Begünstigten ausschließlich -vorbehalten werden. Dasselbe könnte von dem Rechte zu jagen, gelten. -Was nun die Plätze bei Schaustellungen, auf den Eisenbahnen, den -Zutritt bei den Festen des Hofes und Adels und in den Schlössern -anbelangt, so werden sie den Begünstigten verhältnismäßig ausgeworfen, -sagen wir, der zehnte Teil werde dieser Bestimmung gewidmet. Bezüglich -der Kleidung kann man ähnlich verfahren und einen Quotienten der dafür -gewidmeten Stoffe und Arbeit von der streng gleichmäßigen Verteilung -ausnehmen. Hieraus ergibt sich dann das, was der Nordamerikaner -_appropriation_, die Widmung nennt, nur erfolgt sie nicht in Geld, -sondern in Naturalien. - -Das Volk wird dann in den Verteilungsgesetzen auch bestimmen, wem -die Zuerkennung der Vorzüge zusteht. Für die regelmäßigen Posten -im Staatsdienste, für Beamte, Ärzte, Lehr- und Erziehungspersonen, -höhere Techniker und Industriedirektoren wird der Grundsatz -unserer Beamtenhierarchie angenommen werden. Man wird Kategorien -schaffen, welche einander übergeordnet sind. Wie bereits in V, -1, _Alinea_: »Ich bemerke noch« erwähnt wurde, wird es am besten -sein, der Staatsverwaltung die Beförderung innerhalb dieser Ämter -zu überlassen, jene ausgenommen, die, wie die Volksbeamtenstellen, -durch Wahl besetzt werden, womit gleichfalls genau definierte -Vorteile verbunden sein werden. Die unterste Stufe der Begünstigten -wird die der Werkführer (Partieführer der Vorarbeiten) die nächste -Stufe die der geringeren Abteilungsleiter, etwa für Hauswirtschaft, -Milchwirtschaft, Kleinviehzucht und dergleichen sein, welchen das -unterste Erziehungspersonal gleichgestellt werden mag. Sohin würden -die untersten Stufen der Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrpersonen -folgen, während die Bezirks-, Kreis- und Provinzialfunktionäre, dann -eine bestimmte Reihe von Organen der Zentralverwaltung, endlich die -Minister, die fünf höheren Stufen bilden werden. Wohin nun höhere -Techniker und Fabrikdirektoren, Gelehrte, Forscher, Künstler und -Erfinder eingereiht werden, wird zu erwägen sein, ebenso, ob obige -Stufen in Unterabteilungen zu gliedern seien. Für alle so gebildeten -Kategorien wird das Ausmaß der mit der Stellung verbundenen Vorteile -festgesetzt werden. Da Künstler und Erfinder, zum Teile auch -Forscher, die nicht dem Lehrkörper angehören, nicht Mitglieder dieser -Organisation sind, so wird es auch der Verwaltung, oder wer sonst zur -Ernennung berufen ist, zugestanden werden, solchen Personen einen Rang -gleicher Art, wie er für diese Organisation bestimmt ist, zu verleihen, -z. B. den 4. 5. Rang oder selbst der Vorrang vor den Ministern. -Alles das möglichst sparsam einzurichten, gerade nur so, daß etwas -Ehrgeiz und viel Amtseifer geweckt wird, ist zum Grundsatz zu machen, -wobei immer dem Volke gewisse Befugnisse vorbehalten werden mögen, -zum Beispiel, Personen der freien Berufe, Erfindern, Künstlern und -Forschern einen höheren Rang zu verleihen.[38] Auch da kann den Kreisen -oder Bezirken das Recht eingeräumt werden in gewissen Perioden eine -oder zwei Stellen außerhalb der Organisation zu verleihen. - - [38] Man hat in Österreich in neuerer Zeit den Gebrauch - eingeführt, den Beamten, die besonders verdient sind - und die man doch in ihren Posten belassen will, einen - höheren Rang und Bezüge zu gewähren, als mit ihren Posten - regelmäßig verbunden ist. Das wird wohl nachzuahmen sein. - -Es ist somit keinem Zweifel unterworfen, daß der Kollektivismus und die -Naturalwirtschaft gar kein Hindernis bilden, alle jene Mannigfaltigkeit -unserer Zustände nachzuahmen, die dem Volke und dem Fortschritte -nützlich sein mag. Dagegen hängt es niemals vom Einzelnen ab, sich -Vorteile zuzueignen, welche ihm nicht gebühren, wozu in unserer -Gesellschaftsordnung der Geldwirtschaft wegen Gewalt, Diebstahl, -Betrug, Veruntreuung und politischer oder wirtschaftlicher Schwindel -Gelegenheit bieten, durch welche man alles leichter erreichen kann, als -durch Verdienste um das Volk und den Staat. Als politischen Schwindel -betrachte ich auch jene Wohldienerei gegen Souveräne und Machthaber, -durch welche man in früheren Zeiten große Güter erlangen konnte, und -welche für Verdienste um den Staat ausgegeben wurden, in Wirklichkeit -Versündigungen am Volke genannt werden sollte. Plato sagt mit Beziehung -auf die herrschende Gesellschaftsordnung, daß man durch Recht mit -Unrecht größere Vorteile erlangen könne, als durch Gerechtigkeit -allein. Der Kollektivismus gewährt nur Vorteile für gerechte Ansprüche. - -Ich will nun gelegentlich hier noch erwähnen, daß die gesetzlich -normierten Vorrechte zwar budgetmäßig im Gesamtausmaße begrenzt sein -müssen, soweit sie nämlich die Verteilung berühren, daß es aber gar -keinem Anstande unterliegt, der Bewegungsfreiheit der Verwaltung -und den Begünstigten allerhand Spielraum einzuräumen. Es können die -Begünstigten untereinander gewisse Tauschgeschäfte machen, welche -die Verwaltung zur Kenntnis nimmt und bei der Vornahme der Verteilung -berücksichtigt. So kann ein eitler Mensch auf Reisen und Theater oder -auf Wohnungsvorteile Verzicht leisten, wenn ihm großer Kleiderluxus -eingeräumt wird und umgekehrt. Wenn die Gesamtziffern nicht verrückt -werden, hat das Volk keinerlei Interesse, sich in solche Abweichungen -von der Verteilung einzumengen. Der in Geld bezahlte Lohn kann auf das -verschiedenste verausgabt, oder auch erspart werden. Letzteres soll -der Kollektivstaat nicht zulassen, das heißt, das nicht in Anspruch -genommene für die Gesamtheit verwerten, aber die Naturalwirtschaft -bietet im Kollektivstaat, wo nur =ein= Produzent, der Staat, Genüsse -bieten kann, kein Hindernis, den Begünstigten die Wahl einzuräumen, -welche Genüsse er in Anspruch nehmen mag. Das wird nur eine -vergleichende Bewertung der Genüsse voraussetzen. Diejenigen, von -welchen in I, _Alinea_: »Was die Personen und« die Rede ist, werden -auch einen prozentuell höheren Aufwand als die Masse der Bevölkerung -verursachen, aber auch zur Auseinandersetzung dieser Personen mit dem -Volke wird ein prozentueller Maßstab insgesamt in Anschlag kommen. Es -werden in diese Kategorie nur wenige Menschen fallen, da die kleinen -Besitzer in ihrem Anteil am Gesamtvermögen reichlichen Ersatz finden. - - -10. Religion, Kultus, Festlichkeiten. - -Zu den wesentlichsten Grundlagen der Gesittung rechnet man die -Religion. Man ging von jeher von der Anschauung aus, daß ein Volk -ohne Religion nicht regiert werden könne, daß das Volk eine Religion -verlange und ein Bedürfnis nach religiösen Vorstellungen und -Feierlichkeiten habe, und die größten Monarchen haben die Religion -beschützt und der Macht der Kirche Vorschub geleistet. So hat Karl -der Große nicht nur die Sachsen mit Feuer und Schwert der katholischen -Kirche unterworfen, sondern dem Fastengebot staatlichen Schutz gewährt -und jeden Fastenbrecher mit schweren Strafen, ja in gewissen Fällen mit -dem Feuertode bedroht. Er ging ohne Zweifel von der Meinung aus, die -königliche Gewalt werde immer stärker sein als die kirchliche Gewalt, -und so sah er ohne Argwohn zu, wie die Kirche durch Lehre, Kultus -und Strafe das Volk unterjochte, denn er sah in der Kirche nur ein -Werkzeug des Kaisers. Damit bereitete Karl die Schmach des Kaisertums -vor, das in immer größere Abhängigkeit vom Papsttum verfiel. Auch die -Hohenstaufen gingen von derselben Anschauung aus. Friedrich Barbarossa -lieferte Arnold von Bresnia dem Feuertode aus und hieß es gut, daß -Lucius III. den Bannstrahl gegen die Ketzer schleuderte, indem er den -Glaubensrichtern den staatlichen Beistand versprach. Friedrich II. -erließ 1224 ein Gesetz, worin er die Ketzer mit dem Feuertode bedrohte -und die Errichtung von Ketzergerichten anordnete. Dadurch wurde die -Macht des Papsttums so erhöht, daß es die Hohenstaufen erniedrigen und -vertilgen konnte. - -Es war immer ein verfehlter Herrscherinstinkt, welcher die Monarchen -bestimmte, der Religion ihre Unterstützung zu leihen, und darum ist -es zweifellos, daß die Religion nur als ein Mittel, die Herrschaft der -Tyrannen zu befestigen, angesehen und aus diesem Grunde verbreitet und -staatlich beschützt wurde. - -In einer vollkommen demokratischen Gesellschaft hängt die Gesittung -keineswegs von der Aufrechterhaltung der Religion ab, und ebensowenig -bedarf man ihrer zum Schutze der Autorität, die man ja dem Volke nicht -aufdrängen will. Doch wird der Kultus so lange aufrecht erhalten werden -müssen, als er dem ästhetischen Sinne des Volkes ein Bedürfnis ist. -Übrigens wird der Staat, sobald er den Wert des Kollektivismus erkannt, -zu den Grundsätzen der nordamerikanischen Staaten übergehen, die jede -konfessionelle Lehre aus den Schulen ausschließen. Aber auch den Eltern -wird man solche konfessionelle Lehren in der Familienerziehung nicht -gestatten, die mit der staatlichen Erziehung und dem Unterrichte im -Widerspruch stünden. - -Die Zeit wird kommen, wo man von den Dienern der Kirche ebenso wie -von jedem Anderen Anteil an der geregelten Arbeit fordern wird, da die -freie Zeit reicht, religiöse Übungen und Kultusfeste zu halten. - -Aber auch vom religiösen Kultus abgesehen, besteht ein Bedürfnis nach -Unterbrechung des Alltagslebens durch Festlichkeiten im engeren und -weiteren Kreise. Die Gesetzgebung stellt die allgemeinen Grundsätze -auf, welche Feierlichkeiten und Festlichkeiten zu veranstalten sind, -welcher Aufwand dabei stattfinden soll, wem die Anteilnahme dabei zu -gestatten ist. Die Ausführung dieser Gesetze steht der Staatsverwaltung -zu. Die Anlässe können individuelle und allgemeine sein. - -=Die Geburt.= Die Geburt eines Kindes, zum mindesten die legitime -Geburt eines Kindes, VII, 2, ist ein natürlicher Anlaß zur -Veranstaltung einer Feierlichkeit. Sie wird stattfinden, sobald -die Mutter daran Anteil nehmen kann, also etwa vier Wochen nach der -Entbindung. Die Festlichkeit wird darin bestehen, daß dem Neugeborenen -ein Name gegeben wird, entweder nach der Wahl der Mutter allein -oder nach der Wahl beider Eltern oder, falls die natürliche Mutter -schon vorher gestorben ist, nach der Wahl der Wahlmutter, VII, 5, -b. Es wird dabei Sorge zu tragen sein, daß die Familiennamen genau -unterschieden werden, innerhalb der Familien aber kein Personenname -gewählt wird, der von einem anderen noch lebenden Mitgliede derselben -Familie getragen wird. Es wird der Natur der Sache entsprechen, daß der -Verwaltungsbeamte oder sein Delegierter zur Feierlichkeit erscheint, -den gewählten Namen, der in die Standesregister eingetragen wird, -proklamiert, eine Ansprache hält und den neuen Bürger in den Schutz des -Staates mit allen jenen Rechten übernimmt, die ihm kraft der Verfassung -zustehen. Namens des Neugebornen mag die Mutter oder Wahlmutter die -Versicherung geben, daß derselbe sich dem Staate dankbar erweisen und -ein nützliches Glied der Gesellschaft zu werden sich bemühen wird. Es -wäre das eine Nachahmung der Aufnahme der Neugebornen durch die Taufe -in die Kirche. Aber der Staat wird sein besseres Recht auf die Jugend -sich nicht nehmen lassen. Daran wird sich eine Festtafel schließen, -an welcher außer dem Verwaltungsbeamten und einigen Verwandten eine -Zahl von geladenen Gästen teilnehmen mögen. Der Aufwand wird nun darin -bestehen, daß den Teilnehmern kostbarere Gerichte und Getränke als -täglich geboten werden. Nachdem die Zahl der Geburten im kommenden -Jahre mit ziemlicher Genauigkeit vorausberechnet werden kann, wird der -Gesamtaufwand leicht vorauszubestimmen sein. Er wird nach dem Prinzip -der Naturalwirtschaft bestimmt werden, ausgedrückt in einer für das -ganze Reich festgesetzten Menge von Wein, Bier und anderen Getränken, -insofern der Alkohol noch nicht aus der Volkswirtschaft verdrängt -ist, und von ausgewählten Gerichten, nämlich Wild, Fischen, Fleisch, -Geflügel usw. - -Die Staatsverwaltung hat dann den genehmigten Aufwand auf die -Provinzen, Kreise und Bezirke aufzuteilen, und die Verwaltungsbeamten -haben die Bestimmungen für die einzelnen Fälle innerhalb der ihnen von -der Verfassung gezogenen Grenzen zu treffen. - -Für die Verteilung kann die Gesetzgebung auch noch weiters gewisse -Vorschriften machen, so daß eine gewisse Abstufung vorgeschrieben wird -für Geburtsfestlichkeiten in den Familien von Lehrern, Ärzten, Beamten -und aufwärts bis zu den höchstgestellten Personen, Unterschiede, die -auf die Zahl der Gäste und die Menge und Kostbarkeit der Speisen und -Getränke und den anderen Aufwand Bezug haben. Die Verteilung nach -diesem Grundsatze für die einzelnen Fälle liegt der Staatsverwaltung -ob. - -=Aufnahme in die Schule.= Ob auch diese mit einer Festlichkeit -verbunden werden soll und welcher Aufwand dafür gestattet wird, hängt -gleichfalls von der Gesetzgebung ab. Doch scheint es, daß die Zahl der -Festlichkeiten zu sehr vermehrt würde, wenn auch dieser Anlaß gefeiert -würde. Da die Gesamtmittel gegeben sind, wird der Aufwand im einzelnen -Falle um so geringer sein müssen, je mehr Festlichkeiten veranstaltet -werden. - -=Aufnahme unter die volljährigen und eigenberechtigten Bürger.= Mit -Eintritt des Bürgers in das 19. Lebensjahr wird ein Lebensabschnitt -bezeichnet, der gleichfalls Anlaß zu einer Festlichkeit bietet. Es -wird eine Ansprache des Verwaltungsbeamten oder seines Delegierten und -eine Antwort des Gefeierten am Platze sein und sich daran gleichfalls -eine Festtafel schließen. Bezüglich des besonderen Aufwandes und -dessen Abstufung gilt dasselbe, wie oben; vielleicht wird die Höhe des -Aufwands schon nicht mehr von den Verdiensten der Eltern, sondern von -dem Charakter und den bisherigen Verdiensten des Gefeierten abhängig -sein. - -=Vermählung.= Auch die Vermählung eines Bürgers ist ein Anlaß zur -Feier einer Festlichkeit, und dafür gelten dieselben Bestimmungen, -wie für die vorhin erwähnten Feste. Das Gesetz bestimmt die zur -Gültigkeit der Ehe erforderlichen Förmlichkeiten. Die Trauung wird -wohl vom Verwaltungsbeamten zu vollziehen sein, der eine entsprechende -Rede halten mag. Auch zu dieser Funktion kann er Vollmacht zu -erteilen berechtigt werden. Der Aufwand wird etwas größer sein für -die Vermählungsfeierlichkeiten, als für andere Privatfeste. Auch -die Abstufung mag sich innerhalb weiter gesteckter Grenzen bewegen. -Es kann sich an die Festtafel ein Tanzfest anschließen, es kann der -Bezirksvorort, der Kreisvorort oder der Provinzvorort zu diesen -Feierlichkeiten als Festort bestimmt und ein gewisser Aufwand an -Reisen, Beurlaubungen, Festkleidern, Aufzügen genehmigt und den -Neuvermählten eine Zeit der Befreiung von jeder Arbeit und dergleichen -bewilligt werden. Diese reicheren Feierlichkeiten und sonstigen -Annehmlichkeiten sollen denjenigen, die die Pflichten und Sorgen der -Ehe auf sich nehmen, ein Äquivalent bieten. - -Insofern nicht allen Gliedern der Gesellschaft die Ehe bewilligt wird, -wird die Versagung der Geburtsfeierlichkeiten für die illegitimen -Geburten einen Teil jener Übel bilden, welche der Staat verhängt, um -illegitime Geburten zu verhindern. - -=Der Geburtstag der Alten=, die das neunzigste oder fünfundneunzigste -Jahr erreicht haben, wäre ein sehr geeigneter Anlaß für Festlichkeiten. -Man hätte allen Grund, die Volksgenossen, welche ein besonders hohes -Alter erreicht haben, zu ehren. - -=Bestattungsfeierlichkeiten.= Daß die Bestattung der Verstorbenen den -Anlaß zu gewissen Feierlichkeiten bietet, ist offenbar. Auch die Trauer -soll einen ästhetischen Ausdruck finden. Ob die Toten begraben oder -verbrannt werden, kann Gegenstand der Gesetzgebung sein oder der freien -Verfügung der Einzelnen oder den Hinterbliebenen überlassen werden. Daß -den Verstorbenen von allen Bewohnern der Gemeinde oder des Quartiers -und außerdem von Verwandten und Freunden das Geleite zur Ruhestätte -gegeben wird, ist vorauszusetzen. Insofern aber auch ortsfremden -Personen dazu Urlaub und Reise bewilligt werden sollen, ist Sache der -Verteilungsbeschlüsse. Zur Bestattung hervorragender Personen, die -das Volk besonders ehrt, werden die Bezirke und Kreise Abordnungen -entsenden, welchen der Staat Urlaub und Reise zu bewilligen hat. Auch -hierin und in Hinsicht auf den Trauerpomp wird eine Abstufung in sehr -weit gesteckten Grenzen gutzuheißen sein. Die Totenmahle sollten außer -Übung kommen, weil sie nicht zur Trauerstimmung passen. Eher würde -sich empfehlen, den nahestehenden Personen, insbesondere der Witwe oder -Mutter Urlaub zu gewähren und ihnen das Fernbleiben von den gemeinsamen -Mahlzeiten, eine Reise oder sonst etwas zu gestatten, was dem Gemüte -Trost gewähren kann. Jeder damit verbundene Aufwand, nämlich Urlaub, -Reisen u. dergl., bedarf der Genehmigung durch die Verteilungsgesetze. - -Der Tod besonders verdienter Menschen kann Anlaß zu besonderen -Feierlichkeiten geben, so daß der Leichnam nach einem größeren Orte -gebracht oder in mehreren Orten Trauerfeierlichkeiten gehalten werden, -daß hervorragende Redner Gedächtnisreden halten, zum Gedächtnisse -selbst eigne Werke herausgegeben und in allen Bibliotheken aufgestellt -werden, daß man Denkmäler setzt oder Gedächtnistage für jedes -Jahr, jedes Dezennium oder Jahrhundert stiftet. Auch hier wird die -Verteilung nach den vom Volke genehmigten Grundsätzen in der Regel -durch die Staatsverwaltung vorgenommen, es können aber auch bei ganz -ungewöhnlichen Verdiensten der Verstorbenen besondere Volksbeschlüsse -eingeholt werden. - -=Besondere Anlässe zur Feier von Individuen.= Solche besondere Anlässe -können sein, der Amtsantritt von Lehrern, Ärzten, Beamten nach ihrem -Range, sowie die Jahresfeier oder der Gedenktag nach 10, 25 Jahren, -hierher gehören auch die Abiturientenfeiern und ihre Gedenktage für die -Studierenden höherer Schulen. - -=Anlässe allgemeiner Natur.= Solche Anlässe sind die Gründung von neuen -Gemeinden, Gebäuden und größerer Anstalten und die Gedenktage daran, -die Erlassung gewisser Gesetze usw. Ebenso eignen sich Frühjahrsanfang, -Sonnenwende und Ernte zur Veranstaltung von Festlichkeiten, so auch -Weihnacht und Ostern. Dabei kann der Aufwand naturgemäß bei ganz -besonderen Anlässen viel weiter gesteigert werden als unter den -heutigen Verhältnissen, nachdem der Reichtum und dessen Konzentrierung -weit über das hinausgeht, was in der heutigen Gesellschaftsordnung zu -erreichen möglich ist. Die Ansammlung von Menschen, Gefährten, Pferden -und anderen Tieren und die Vereinigung von Künstlern und Künstlerinnen -aller Art in Theatern und Arenen kann eine Ausdehnung annehmen, für die -uns heute jeder Maßstab fehlt. Der Staat braucht sich zu diesem Zweck -nichts zusammenzubetteln, da alle Güter im Staate und alle Personen ihm -zur Verfügung stehen. Er ordnet nur an, daß ein bestimmtes Festprogramm -durchgeführt werden soll und wer daran Anteil nehmen kann, nämlich -nach Kategorien und anderen allgemeinen Kennzeichen. Gegen solche -Feierlichkeiten kann das Herrlichste, was selbst Rom unter den Kaisern -gesehen hat, nicht in Betracht kommen. - -Zu mehr oder weniger großartigen Feierlichkeiten können die -Wettbewerbungen in allerlei Geschicklichkeiten und Kunstaufführungen -Anlaß geben, und diese Wettbewerbungen werden bezirksweise, unter -den Preisgekrönten der Bezirke nach Provinzen oder für das Reich -veranstaltet werden. - -So wie aber großartige Festlichkeiten aus allgemeinen Mitteln -veranstaltet werden können, ist es auch denkbar, daß der Aufwand von -einzelnen bestritten wird. Wenn jeder Bewohner des Staates für einen -solchen bestimmten Zweck eine Stunde seiner Muße und einen Teil der -auf ihn entfallenden Konsumtibilien widmet und an der Herstellung -herrlicher, dem Feste gewidmeten Gegenstände, nach einem vorher -angenommenen Plane im organischen Verbande mit anderen mitarbeitet, -so kann etwas Staunenerregendes geschaffen werden. Die Verfassung -und der Druck von Werken, die Schaffung von Kunstwerken aus kostbarem -Material, der Bau von Häusern und deren Ausstattung und Einrichtung -kann solchergestalt zustande kommen. So zur Feier des siebzigsten -Geburtstages eines Virchow oder Röntgen. - -Die allgemeinen Feierlichkeiten zeichnen sich dadurch aus, daß niemand -prinzipiell und gänzlich davon ausgeschlossen ist, wenn auch nur wenige -berechtigt sein mögen, ganz nach Belieben an =allen= Feierlichkeiten -teilzunehmen. Es gibt keine Unglücklichen -- es wäre denn jemand, der -harte Strafe verdient hätte -- der nur mit Neid sehen könnte, wenn -andere genießen, was er selbst ganz und gar entbehren muß. Heute ist -die Freude der einen der Kummer und die Entbehrung, ja der Hungertod -anderer. Das ist dem Kollektivismus fremd, der nur Zufriedene machen -will. Und die Abstufung in den Genüssen soll ihren Grund immer nur im -öffentlichen Interesse haben, so daß auch der an den Festlichkeiten -nicht Beteiligte einen indirekten Anteil an den Freuden anderer hat. -Die Bevorzugung der wenigen soll immer nur der Lohn von Diensten sein, -die allen geleistet wurden. - -Diese Festlichkeiten werden zur Veredlung des Volkes viel beitragen, -und sie werden höchstwahrscheinlich ein vortrefflicher Ersatz für -die in Verfall geratenden religiösen Kulte sein. Denn während der -religiöse Kult eine Gottheit verherrlicht, =werden die Festlichkeiten -des Kollektivstaats das Menschentum verherrlichen=. Sie werden dazu -anregen, dem wahrhaft Großen, den großen Geistern nachzustreben und in -ihnen die Menschheit zu verehren, aus der sie hervorgegangen. - - -11. Die Wettbewerbungen, Glücksspiele. - -Die olympischen Spiele der Griechen haben vielleicht das meiste zur -Entwicklung der griechischen Kultur beigetragen, und es würde zu den -Aufgaben des Kollektivstaates gehören, etwas Ähnliches ins Leben -zu rufen, nur viel großartiger, mannigfaltiger und in rascherer -Aufeinanderfolge. Die heutigen Großstaaten umfassen eine viel -zahlreichere Bevölkerung, sie sind viel reicher und der allgemeine -Fortschritt entwickelt sich viel rascher. Es würden auch die -Wettspiele und andere Wettbewerbungen spezialisiert und nicht, wie die -olympischen Spiele, geistige und körperliche Übungen zusammenfassen. -Auch würden sie nicht auf =einen= Ort beschränkt, sondern Bewerber, -Schiedsrichter und Schaulustige in den verschiedensten Städten des -Reiches versammeln. Die meisten Wettspiele würden allen Nationalitäten -des Reiches gemeinsam eröffnet werden, Poesie und Drama aber wohl -national geschieden. Endlich würden diese Wettbewerbungen abgestuft und -zuerst nach Kreisen, und für die Sieger in den einzelnen Kreisen die -Wettbewerbungen im ganzen Reiche veranstaltet. - -Der Preis, um den man sich bewerben würde, wäre nicht nur der Ruhm -des Sieges, sondern es könnten auch Prämien der verschiedensten Art -zuerkannt werden, zumeist bestehend im lebenslänglichen Gebrauche -gewisser kostbarer Güter. So die edelsten Pferde zu reiten für den -Sieger in der Reitkunst, die besten und berühmtesten Geigen zu spielen -für den Sieger im Violinspiel u. a. Die Sieger würden wieder auf Kosten -des Staates zu auswärtigen Veranstaltungen gleicher Art entsendet -werden, wie man auch die berühmtesten Ausländer einladen würde, an -unseren Wettbewerbungen teilzunehmen. - -Hier wäre noch zu bemerken, inwiefern man das Glücksspiel dulden -könnte, wenn die Spielwut nicht ganz erlöschen würde, obgleich der Sinn -des Kollektivismus ist, dem Zufall keinen Einfluß mehr zu gestatten. -Da der Staat alle Güter verwaltet, kann ohne seine Zustimmung nichts -mehr aufs Spiel gesetzt werden. Doch könnte man der Spielwut immerhin -kleine Zugeständnisse machen. Weshalb sollte man nicht, solange -noch Bier gebraut wird, einen Krug Bier ausspielen, oder gewisse -Reiseberechtigungen dem Sieger im Kartenspiel oder Domino oder Schach -überlassen dürfen? Das Schachspiel könnte sogar in die Reihe jener -Künste aufgenommen werden, die von Staats wegen zu fördern und für -welche Wettbewerbungen im größten Maßstab eröffnet werden sollten. Auch -ist der Sieg im Schachspiel nicht vom Zufall abhängig, daher es auf -staatliche Förderung Anspruch hat. - - -12. Nachweis der Ökonomie der in diesem Werk vorgeschlagenen -Organisation des Verteilungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienstes. - -Um zu beurteilen, ob der Kollektivstaat alles das für die Veredelung -des Volkes, für Sanität, Erziehung und Unterricht leisten könnte, was -in diesem Werke versprochen wird, ist es vor allem notwendig, daß man -prüft, ob es richtig ist, daß die Verteilung im Kollektivstaat mit so -geringem Arbeitsaufwand besorgt werden kann, wie hier behauptet wird. -Ich glaube, daß der Abschnitt VI, 8, über die Statistik, das ziemlich -klar macht. Wenn man nun aus unserer heutigen Statistik ermittelt, wie -viele Menschen heute mit dem Umsatze der Güter zu tun haben, so kann -man die Ersparnis an Arbeitskräften für den Güterumsatz ermitteln und -zeigen, daß dadurch viel mehr Personen für Sanität und Unterricht frei -werden, als der Staat braucht, um die von mir geforderten Leistungen zu -bestreiten. - -Es gibt verschiedene Berufe und soziale Schichten, in welchen die -Einführung des Kollektivismus mit Aufhebung des Handels und der -Geldwirtschaft eine Veränderung herbeiführen muß, indem manche Berufe, -so insbesondere der Handelsberuf und der durch den Handel verursachte -Arbeitsaufwand erlöschen, andere Berufe neu organisiert werden und -neue Funktionen übernehmen, daher die dafür gewidmeten Arbeitskräfte -vermehrt werden müssen. Andererseits werden auch neue Kategorien von -Arbeitsbefreiten geschaffen, die der Staat zu erhalten hat, wogegen -die heutige Gesellschaft die Besitzenden ohne Arbeitsgegenleistung -erhalten muß, welche, wenigstens der Mehrzahl nach, in der künftigen -Gesellschaftsordnung in einen der dann bestehenden Berufe eintreten -müssen. - -Was die Verschiebungen in den Berufen anbelangt, so handelt es sich -vorzüglich um den Handel, den öffentlichen Dienst, den Unterricht und -den Sanitätsdienst; was die Verschiebungen in den arbeitsbefreiten -(unproduktiven) Gesellschaftsschichten anbelangt, so handelt es sich -vorzüglich um eine menschenwürdige Altersversorgung in der künftigen -Gesellschaftsordnung einerseits und um Ausgedingler, Haus- und -Rentenbesitzer, Pensionäre und Almosenempfänger, Pfründner und andere -unproduktive Personen in der heutigen Gesellschaftsordnung. Von der -Altersversorgung wird in XI, 1, c, die Rede sein. - -Die Ermittlung der oben erwähnten Berufe wird nach den Volkszählungen -des Jahres 1900 in Österreich und Ungarn gemacht und es werden die -beiderseitigen Ziffern zusammengezogen, wobei die Ziffern für Ungarn -in manchen Punkten schätzungsweise mit der Hälfte der für Österreich -gültigen Ziffern eingestellt werden, weil die ungarische Statistik -manches, was in Österreich gesondert nachgewiesen wird, zusammenfaßt -und diese Veranschlagung jedenfalls der Wahrheit so nahe kommt, als man -für diese Arbeit braucht. - -Der Handel beschäftigte in beiden Reichsteilen, Österreich und Ungarn, - - zusammen 665 949 Pers. - der öffentliche Dienst XXVI, 1 u. 2 des 98 260 " - Volkszählungsoperates - der Unterricht XXVI, 3 " 141 681 " - der h. Sanitätsdienst XXVI, 4 " 18 812 " - der n. Sanitätsdienst XXVI, 5 " 26 625 " - Advokaten und Notariat XXVI, 8 " 21 439 " - ------------- - in Summa 972 766 Pers. - -Es handelt sich hier um einen Bevölkerungsstand von rund 45 Millionen -oder, nach der von mir angenommenen Verteilung der Bevölkerung um 45,000 -Gemeinden und Quartiere von durchschnittlich 1000 Bewohnern. - -Hierbei sind Post- und Telegraphenbetrieb, obwohl dabei große -Ersparnisse an Arbeit wahrscheinlich sind, dann einige kleine -Nebenberufe des Handels und selbstverständlich der Transport nicht in -Rechnung gestellt. - -Da nun in der künftigen Gesellschaftsordnung die Verteilung im -Großbetriebe von den Verwaltungsbeamten besorgt wird, welche den -Handelsstand entbehrlich machen, so beansprucht der Kollektivstaat für -jede Gemeinde und Quartier einen Verwaltungsbeamten, dem eventuell ein -Volksbeamter beigegeben wird, das macht für - - 45,000 Gemeinden und Quartiere 90 000 Personen - mit einem Zuschlage von 18 000 " - für übergeordnete Beamte und Zentralstellen, es - beansprucht ferner der Unterrichtsdienst je 8 - Volksschullehrer für 45,000 Gemeinden und Quartiere 360 000 " - mit einem Zuschlage von 180 000-A- " - für übergeordnete Organe des Unterrichts, der - Zentralstelle, der Hochschulen, Universität und - Akademie, ferner zwei Ärzte, einen männlichen und - einen weiblichen für je eine Gemeinde oder Quartier 90 000 " - mit einem Zuschlage von 18 000 " - für übergeordnete Organe des Sanitätsdienstes, - die Zentralstelle und Spezialärzte - ----------------- - in Summa 756 000 Personen - -oder rund um 220,000 Personen weniger als oben für das Jahr 1900 in -Österreich-Ungarn ausgewiesen wurde. Das ist wesentlich die Folge -davon, daß durch die Pauschalversorgung der Bevölkerung und den Umsatz -von Gemeinde zu Gemeinde, statt von Individuum zu Individuum, sowie -durch Naturalwirtschaft und durch Vereinheitlichung des Umsatzes in der -Hand des Staates dieselben ökonomischen Vorteile erzielt werden, wie -durch das Clearingsystem. - - -A- Hierbei ist auch die Vermehrung der Hochschulstudierenden - in Anschlag gebracht. - -Freilich wird das niedere Sanitätspersonal, dann das Erziehungspersonal -und der Unterricht in den vier ersten Volksschulklassen zu Lasten -des Haushaltungspersonals gerechnet, allein auch heute beteiligt sich -die Familie an der Krankenpflege, der Erziehung und dem Unterrichte -und es wird das in Zukunft mit weit größerem Erfolge geschehen, -weil die Bildung der weiblichen Bevölkerung im Kollektivstaate eine -weit größere ist. Außerdem wird erwartet, daß die Zentralisation der -hauswirtschaftlichen Arbeiten eine Ersparnis an Arbeitskräften mit sich -bringen wird, wodurch der Mehraufwand an Erziehungs- und Krankenpflege -wettgemacht werden dürfte. - -Eine Vergleichung zeigt also, daß die Verteilung (der Gütertausch), -der Unterricht und das Sanitätswesen zusammengenommen eine geringere -Belastung der Volkswirtschaft beanspruchen wird, als in der heutigen -Gesellschaftsordnung, obgleich der Kollektivismus in allen diesen -Zweigen der Volkswirtschaft mindestens dreimal mehr leistet, als -die heutige Gesellschaft. Das gilt nicht nur vom Unterrichts- und -Sanitätsdienst, sondern auch von der Güter- und Arbeitsverteilung, -welche zugleich -- =ohne Verwaltungskosten= -- die beste Versicherung -für alle ökonomischen Wechselfälle des Lebens bietet. Nicht -nur wird der Sanitätsdienst die Aufgabe haben, den allgemeinen -Gesundheitszustand zu heben, sondern auch auf die Verteilung der -Arbeit, die Berufswahl und die Erteilung der Ehebewilligung und im -weiteren auf die psychische und physische Veredelung des Volkes Einfluß -zu nehmen. - -Die heutige Güterteilung wirkt zugleich indirekt als Zwang zur Arbeit. -Diese Art des Zwanges wird aber im Kollektivismus durch direkten Zwang -ersetzt, wie er beim Militärdienst geübt wird. - -Mit dem Hinwegfalle der Arbeits=kräfte=, welche heute im Handel -verbraucht werden, welche Ersparung allein als Handelsunkosten -veranschlagt wurden, wird in Zukunft auch ein großer sachlicher -Aufwand in Ersparung gebracht, den der Handel verursacht, ein Aufwand -für Geschäftsräume, für Lagerräume, für Annoncen und Reisen, mit -einem Worte alles, was in den Betriebsrechnungen der Kaufleute außer -dem Salär an Spesen verrechnet wird. Ferner gehört zum Aufwande -für die Verteilung durch Kauf und Verkauf auch mancherlei Arbeit -der selbständigen Unternehmer, nämlich der Bauern und Gewerbsleute --- in Österreich mehr als 4 Millionen Personen -- welche in der -Berufsstatistik nicht als Handelsarbeit ausgewiesen wird, so das -Marktfahren, die Gänge zu Behörden und Anwälten, das Handeln und -Schachern beim Verkauf von Kälbern und Schweinen, beim Ankauf von -Saatgut, beim Verkauf von Kartoffeln, Ackerfrüchten und Milchprodukten, -von Eiern, beim Ankauf von Werkzeugen und beim Anwerben von -Dienstleuten. - -Ferner sind noch viele Gewerbe in unserer heutigen Gesellschaftsordnung -mindestens zur Hälfte als Handelsgewerbe zu rechnen und zwar: -Fleischer, Selcher, Bäcker, Zuckerbäcker, Kaffeesieder, Ausschänker, -Gasthöfe und Wirte. Von den in diesen Gewerben Tätigen wurden 1900 in -Österreich-Ungarn 317 731 gezählt und zwar mit Ausschluß der Arbeiter -in den vier ersten Gewerben, daher reichlich die Hälfte, nämlich 159,000 -auf Verteilungsarbeit (in den Gast- und Kaffeehäusern Bedienung) zu -rechnen sind. - -Mit dem Handel entfällt auch die Handelsarbeit der Kundschaft, welche -statistisch nicht ausgewiesen werden kann. Da die Kundschaft zum -Kaufmann geht, der sie erwartet,[39] die Kundschaft auch im Laden die -Abfertigung abwarten muß, kann man wohl annehmen, daß der Zeitverlust -und Arbeitsaufwand der Kundschaft im Handel ein und einhalbmal soviel -beträgt, wie der Arbeitsaufwand der im Handelsberufe tätigen Personen -oder die Jahresarbeit von - - 998 924 Personen - dazu Tätige im Handelsberufe 665 949 " - ------------------ - Gesamthandelsarbeit 1 664 883 Personen - -nahezu 1,7 Millionen Menschen von 45.000,000 Einwohnern. - - [39] Das gilt nur nicht vom Hausierhandel, der aber nur den - 24. Teil der im Handelsberufe beschäftigten Personen in - Anspruch nimmt. - -So wie der Geldhandel eine vielfach vollkommenere Güterumsatzform -ist, als der Tauschhandel, zwischen einzelnen Personen, so ist der -Güterumsatz im Kollektivstaat vielmal vollkommener und ökonomischer -als der Geldhandel. Ebenso ist der Familienhaushalt eine durchaus -rückständige Wirtschaftsform für das Volk. Er ermangelt aller Vorteile -des Großbetriebes, dessen Vorzüge in den vorstehenden Berechnungen zum -Ausdruck kommen. Wenn man die Familie als Einheit für die Wirtschaft -betrachtet, so findet heute der Austausch zwischen 6 bis 8 Millionen -solcher Einheiten in Österreich-Ungarn statt, während diese Einheiten -im Kollektivstaate auf 45,000 vermindert würden. Aber abgesehen von der -Arbeitsverminderung, welche das zur Folge hat, ist ja unser Gütertausch -auch die Quelle so zahlreicher Zufälle, die das menschliche Leben zu -einem tollen Spiel machen. - -In Vorstehendem ist der Nachweis erbracht worden, daß die Ersetzung -des Privateigentums durch Kollektiveigentum, die direkte Verteilung -der Güter an Stelle der Verteilung durch Kauf und Verkauf, somit -die absolute Naturalwirtschaft an Stelle der Geldherrschaft, eine so -außerordentliche Vereinfachung des Güterumsatzes zur Folge hat, daß -die dadurch bedingte Arbeitsersparnis hinreicht, Unermeßliches für -die Vervollkommnung der Rasse und die Erziehung und Unterricht, für -Kunst und Wissenschaft zu tun. Außerdem bewirkt der Kollektivismus -eine Totalversicherung jedes einzelnen Individuums, er macht alle -jene Verbrechen unmöglich, deren Triebfeder der Eigennutz ist und -er begründet eine Ära des inneren Friedens und bereitet damit den -internationalen Frieden vor. - -Unerledigt bleibt die Frage, ob die Volkswirtschaft die Arbeit von -vier Jahrgängen, vom 14. bis zum 18. Lebensjahre entbehren kann, um -den Unterricht bis zum vollendeten 18. Lebensjahre auszudehnen. Es -ist zwar nicht zu bezweifeln, daß zu frühe körperliche Anstrengung -den Arbeitswert der Menschen für das ganze Leben herabsetzt und daß -eine intensivere geistige Ausbildung den künftigen Arbeitswert der -Individuen erhöht, aber einen ziffernmäßigen Nachweis, daß diese -Einrichtung ohne Schaden für die Gesamtproduktion verwirklicht -werden kann, ist nicht zu erbringen. Man wird darum auch nicht von -allem Anfang die ganze Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahre in -der Schule halten und von der physischen Arbeit befreien, sondern -nur die intelligentesten Schüler des 8. Schuljahres in die vier -letzten Jahrgänge aufsteigen lassen, die minderbefähigten aber -zur Arbeit einstellen, wobei man aber dafür sorgen wird, ihnen nur -die leichtesten Arbeiten zuzuweisen, welche der Entwicklung nicht -hinderlich sind. In einer gut organisierten zentralisierten Produktion -können übrigens viele Kräfte zur Arbeit verwendet werden, welche -heute brach liegen müssen, und darum wird es möglich sein, auch schon -zweijährige Kinder zu gewissen Arbeiten zu verwenden, welche Kraft -und Geschicklichkeit nur steigern. So gehe ich von der Meinung aus, -daß Erziehung und Unterricht nicht darunter leiden würden, wenn die -Kinder und jungen Leute schon vom dritten Jahr an 2-3 Stunden des -Tages produktiv beschäftigt würden und auch dadurch würde ein Teil -des Arbeitsverlustes hereingebracht werden, der mit der Ausdehnung des -Volksschulunterrichtes auf zwölf Jahre verbunden wäre. - - - - -IX. - -Die Befriedigung der wichtigsten Bedürfnisse des Volkes im -Kollektivstaate. - - -1. Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses. - -Wie hätte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und für -das Wohnungsbedürfnis des Volkes zu sorgen? - -Ich bespreche hier nur das Bedürfnis des Volkes, der Masse, nicht -derjenigen, die durch höhere Verdienste Ansprüche auf Bevorzugung -haben. Ich spreche von dem Bedürfnisse des geringsten Arbeiters und der -Arbeitsunfähigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden. - -Ich befürworte vor allen die völlige Trennung der Wirtschafts- und -Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht -nur mit den einzelnen Wohnungen, von Küchen und von den Räumen für -die Wäsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine -Werkstätten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der -unmittelbaren Nähe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werkstätten, -noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht -für nötig, dafür Gründe anzuführen. Die Wohnungsansiedlung soll nur -der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach -eingerichtet sein. - -Doch ist vor allem eine Frage zu lösen, soll das Küchenwesen und -die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien -eingerichtet sein? Ich bin für ersteres und zwar aus folgenden Gründen. -Die Großwirtschaft ist auch hier außerordentlich ökonomisch und sie -ist nirgends so ökonomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die -Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wäsche, Beheizung, Reinhaltung -und Lüftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wäsche und -Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und häuslichen Erziehung -beansprucht reichlich ein Fünftel der ganzen nationalen Arbeit. Es -handelt sich also um einen Produktionszweig, der in Österreich-Ungarn -etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Zentralisierung dieser -Arbeiten nach Gemeinden von beiläufig 1000 Köpfen gestattet bei -besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5 -Millionen Arbeitskräften, welche der Erziehung und dem Unterrichte -zu statten käme und unsere Frauen vor Überbürdung schützen würde. -Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte -Ökonomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einküchenhäusern geführt, -welche Küche und Bedienung für 25 Familien liefern, aber nicht für -gemeinsame Speisesäle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien -vermindert zwar den ökonomischen Erfolg, ist aber beim beständigen -Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie -sie in der kollektivistischen Gemeinde unökonomisch, und den sozialen -Zwecken hinderlich wäre. - -Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemütes und die -Voraussetzung, daß nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter -Aufopferung und so besorgen, daß die Familienglieder befriedigt werden. -Nun meine ich zwar, daß die Familie ihre abgeschlossene Wohnung -braucht, wo sie ungestört die wahren Freuden des Familienlebens -genießen kann, daß aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern -mit den Kindern, als die persönliche Bemühung der Hausfrau mit allen -Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglück ausmacht und -daß vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei -Geschäften, welchen allen sie unmöglich gleichmäßig gewachsen sein -kann, die Quelle zahlreicher Mißhelligkeiten ist, und daß gerade -deshalb so wenig wahres Familienglück angetroffen wird. Am ehesten -noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschäfte niemals gut besorgt -werden, noch gut besorgt werden können; bei ihnen nur, weil elende -Menschen nach jedem Strohhalm von Glück haschen und gemeinsames Leid -die Menschen verträglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden -ohnehin fremde Hilfskräfte gedungen, ohne dadurch das Familienglück -immer zu gefährden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die -Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergänzen und auf Erfüllung -der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer -Kinder anzunehmen, für sie besorgt zu sein. - -Ein weiterer Grund, der für Gemeindewirtschaft spricht, ist die -Forderung einer über die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit, -die dort vernünftig gepflegt werden kann, während sie heute gerade -auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, daß zumeist der Hausvater ins -Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmädchen -mit dem Liebhaber läuft und die Kinder, die man nicht mitnehmen -kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren -ausgesetzt sind. - -Diesen Übelständen und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und -der Eltern den Kindern gegenüber kann der kollektivistische Staat ein -Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder -nötigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu -verschaffen, in gewöhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend -sein müssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der -Wohnungen in großen Gebäuden sehr erleichtert, würde aber durch das -Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen -ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Männern, den -Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den -Frieden fördert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhöht. - -Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da -man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das -Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedürfnissen -der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag -geben. - -Nehmen wir an, die Entscheidung wäre für den gemeindeweisen -Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wäre für folgende Bedürfnisse -zu sorgen. Jedem muß es möglich sein, sich abzuschließen, oder sich -anderen im engeren Kreise anzuschließen oder endlich der Geselligkeit -im Großen zu erfreuen. Es muß also jedem, der es wünscht, ein -genügender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es -muß aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafräume zu -einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und außer -diesen Schlafräumen muß es große Säle und kleinere Säle geben, in -welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln -können. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als -möglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich -das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit -nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben -vielleicht manche ärgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter -die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehörigen in -die Verhältnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die -überwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen -aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter -des Staates ermöglicht, störende Elemente, die sich in einer Gemeinde -nicht einzufügen vermögen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird -ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewiß -sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung -der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und -daran, daß man im ältesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame -Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhängen von dem Takt und der -Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten. - -Diesen Grundsätzen würde nun ein Bau entsprechen, der nach VI, 1, a, -wie unten beschrieben eingerichtet wäre. - -Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Baufläche, würde -als Gemeindepalast dienen, im Untergeschoß Küche, Keller, Wäscherei, -geschlossene Bäder, Turnsaal und Spielräume, im Hochparterre einen -den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den -Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer, -Spielsäle und Vorratsräume enthalten. Im Bibliothekssaale könnten -auch Sonntags religiöse Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das -Vorurteil unterdrückt sein wird, daß solche Feierlichkeiten nur in -geweihten Räumen stattfinden dürfen. Dieser Bau würde von einem Garten -umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgeschoß und -drei Stockwerken grenzen würden. Jedes dieser vier Häuser würde 256 -Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben -und größere, gemeinsame Gemächer eingeteilt werden. Diese 1024 -Wohnungseinheiten wären ausreichend für Beherbergung von 1000 ständigen -oder vorübergehenden Bewohnern, für Kranken- und Fremdenzimmer und für -Einräumung größerer Wohnungen für die Verwaltungsbeamten, Ärzte und -Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu -beachten, daß die erstjährigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer -zugewiesen erhielten, daß auch einige Erwachsene, welche einem -Turnus nach mit Schmutzarbeiten befaßt wären, aus dem Gemeindeleben -auszuscheiden hätten und im Wirtschaftsgebäude zu schlafen hätten, -wodurch Räume in den Schlafgebäuden frei würden. - -Eine solche Gemeinde besäße Bäder jeder Art, im Freien, im Souterrain -und in allen Stockwerken, so daß für Reinlichkeit und Gesundheit auf -das beste gesorgt wäre. - -Wollte man familienweise für die Wohnung sorgen, mit den beliebten -»Familienhäusern«, so wäre das nicht nur ungesellig, sondern man müßte -etwa zweihundert solcher Häuschen bauen. Und wollte man drei oder -vier Familien zusammensperren, also bloß 50 Häuser für 1000 Bewohner -bauen, so wären Kosten und Übelstände immer noch groß, und der Vorteil -bestünde nur darin, daß man sich der Zentralisation genähert hätte. -Die Familienhäuser würden ein weit größeres Baukapital und einen vier- -bis fünffach größeren Raum erfordern, eine Menge Straßen und Wege -beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst für Beseitigung der -Fäkalien und Straßenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, daß -durch Annahme dieses Systems der Aufwand für Wohnungsbauten mindestens -um ein Drittel erhöht würde[40], bei gleicher Bequemlichkeit. -Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der überwiegende -Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen -sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die -Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrückung des Vagabundenwesens -und die Evidenthaltung der Bevölkerung und ihrer Verteilung, die -nach VI, 8, eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung -aller Volksgenossen bildet. Es würde von allem, was ich mir vom -Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden können, wenn -man das Villensystem annähme.[42] - - [40] Die Familienhäuser bieten auch den Nachteil, daß sie sich - den wechselnden Bedürfnissen der Familien nicht anpassen - können. Eine Familie kann kinderlos bleiben oder rasch - sich vermehren, dann wieder rasch abnehmen. In einem - kollektivistischen Schlafhause ist es möglich, sich dem - jederzeit anzupassen. - - [41] Wenn ich von Aufsicht rede, die anarchistisch veranlagte - Arbeiter nicht dulden wollen, so bemerke ich nur, daß - Kinder den Eltern und Frauen den Männern viel mehr - preisgegeben sind, wenn sie in abgesonderten Häusern - wohnen, und daß gerade der Kollektivbürger ein Interesse - daran hat, daß sich niemand der Arbeit entzieht und - niemand sich aneignet, was ihm nicht gebührt. Übrigens ist - der Kollektivismus der Gegensatz des Anarchismus. - - [42] Man hat im Interesse der Arbeiter in England der - Wohnungsfrage die Aufmerksamkeit zugewendet und in Port - Sunlight bei Liverpool und in Ansiedlungen bei Birmingham - Musterhäuser nach dem System der Wohnungshäuser erbaut, - die vermietet werden. Man rühmt besonders Port Sunlight - und behauptet, daß dort die Sterblichkeit auf 9/1000 - (!) gesunken sei. Das wird wohl noch andere Gründe als - bloß das verbesserte Wohnungswesen haben. Doch sind das - Privatunternehmungen, sie vermehren nur die Städte und - erschweren die Einrichtung für den kollektivistischen - Betrieb. - -Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, würde man die Gebäude durch -gedeckte Gänge und Veranden verbinden und, wenn möglich, schattige Wege -in den nahen Wald führen. - -Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie führen, das letzte -Viertel aber nach den Gärten sähe, welche zwischen den Wohnhäusern und -dem Gemeindepalaste liegen, so wäre genügend für gute Luft gesorgt. -Ganz besondere Rücksicht wäre auf Vermeidung der Gefährdung der -Bevölkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo Überschwemmungen, -Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu fürchten sind, sind keine -Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen. -Gegen Feuer hat man nicht nur alle Löschgeräte bereit zu halten, -sondern auch alle Hilfsmittel zur Flüchtung der Bewohner aus allen -Teilen der bewohnten Gebäude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu -Zeit Übungen für die Flüchtung der Insassen aus brennenden Gebäuden zu -veranstalten. - -Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche -erfahrungsgemäß sehr gefährdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht -ausführbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne -in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der -andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser -Richtung einem Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser genügen, -als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere -Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus -allein abhelfen kann. Es hätte die Bevölkerung von Martinique gerettet -werden können, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wäre. - -Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde für -Ästhetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein über diese -Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern überlassen bleiben, -größere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jährlich zur Verteilung -gelangenden Konsumtibilien, VIII, 5, und die freie Zeit der Bewohner -können dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen, -die Wohnräume zu schmücken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl., -und nur insofern dadurch Flächen dem Anbau entzogen würden, wird die -Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter -den Gemeindegenossen wirkliche Künstler befinden, kann sich eine kleine -Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der -große Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemälden geschmückt werden, -die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die -Außenwände der Gebäude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das -Hausinventar veredelt werden, und so ist es möglich, daß die Gemeinden -sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen -wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien -erwerben, so daß ihr ein Einspruchsrecht eingeräumt wird gegen Aufnahme -neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu -genießen, unwürdig erscheinen. - -Für die Ausstattung der Wohnräume und des Gemeindepalastes, soweit -sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen -sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Verteilung -des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden -nach VI, 2, _Alinea_: »Da bei einer Bevölkerung«, kann den künftigen -Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingeräumt -werden, vorausgesetzt, daß die zugestandene Menge an Material und -Arbeit nicht überschritten wird. So mögen die einen den Wunsch -haben, daß große Glashäuser angelegt werden, andere wünschen, einen -Wintergarten zu besitzen oder ein großes Atelier für Photographie, -selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im -Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Räume zu erlangen. Was hier -vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar -der Wohnhäuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe -der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem -Kollektivstaate eine viel größere Mannigfaltigkeit als in unseren -Verhältnissen möglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von -Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen -bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten -Ortschaften und bevorzugten Bevölkerungsschichten[43] vorbehalten. - - [43] Wenn von Bevölkerungsschichten die Rede ist, so sind - darunter weder Stände noch Klassen verstanden, weil es - sich weder um erbliche noch um eigenmächtig erkämpfte - Vorteile handelt, sie vielmehr im einzelnen nach dem - Volkswillen einzelnen Personen zugestanden werden und sie - in jedem Augenblick auf dem Volkswillen beruhen, der sie - jederzeit entziehen kann. - -Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem -Charakter des Kollektivismus. Die Lage der großen Mehrzahl des Volkes -ist von der Art, daß die Familien das häusliche Glück nur während -weniger Stunden genießen können, Arbeit und Beruf halten die Eltern den -größten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese -wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen -müssen oder wenigstens nur für wenige Stunden dahin zurückkehren. -Selbst wo die Mutter den Tag über zu Hause bleiben kann, wird sie von -vielerlei Geschäften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern -eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des -Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit -sie dessen Verlust durch den Sozialismus für ein großes Unglück -halten sollen, besteht nicht. Sie müssen ihre Kinder in die Krippen, -Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen -trennen. Aber diese Anstalten gewähren nur einen ungenügenden Ersatz -der häuslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den -Kindern gewidmeten Stunden beschränkt sind. Auch spielen in allen -solchen Dingen die Entfernungen eine große Rolle. In großen Städten -sind selbst Familien des höheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn -zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden müssen. -In einer zentralisierten Gemeinde können die Kinder auf dem kurzen Wege -zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus überwacht oder -von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden. - -Da unser Erziehungswesen viele Mängel hat, die von Plato aufgestellte -Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist, -wie es verwerflich wäre, verwahrloste, verwaiste oder mißhandelte -Kinder nicht zu schützen, so sind in VII, 2, und 5, a und b jene -Grundsätze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung -mit der staatlichen Erziehung ermöglichen und im Kollektivstaat leicht -durchzuführen sind. Diesem Bedürfnisse, den Eltern für die Zeit ihrer -berufsmäßigen Arbeit die Sorge für die Kinder abzunehmen und einen -Erziehungseinfluß von Staats wegen auszuüben, entspricht der hier -dargestellte Charakter der Ansiedlungen. - -Derselbe ermöglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung -der hauswirtschaftlichen Geschäfte, die Zentralisierung der -Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausnützung aller Räumlichkeiten. -Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene Überwachung der -Bevölkerung, welche alle Vagabundage unmöglich macht. In dieser -Ansiedlung können gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht -vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmöglich zu machen, wird -doch der staatliche Einfluß dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im -weitesten Sinne zu fördern, welche das erreichen soll, was Plato für -die höchste Aufgabe der Staatskunst erklärt, alle Teile des Volkes wie -in ein »königliches Geflecht« zu vereinigen. - -Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden -zugänglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen -Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geöffneten Räume lassen jede -einzelne Ansiedlung als eine der großen Toynbeehalls erscheinen, welche -wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den -Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturförderlich -erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes -anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch -veranstalteten Vorträge populär wissenschaftlicher Art die Zwecke -der _university-extension_ im umfassendsten Maßstabe anstreben und in -weit vollkommener Art das leisten, was die Bemühungen der Gebildeten -in den Landgemeinden Dänemarks bereits heute leisten. Aber auch der -Besuch dieser Vorträge würde viel schwächer sein, wenn jede Familie ihr -abgesondertes Wohnhaus hätte. - -=Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung.= Auch für viele -hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die -Zentralisierung der Wohnbauten sehr förderlich. Das gilt nicht nur -für die Speisenbereitung, sondern auch für die Reinigung der Wäsche, -der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der -jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das gründlichste -besorgt, kann nicht für kleine Familien angeschafft werden, wohl aber -für eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die -Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Möbel -und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten -danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter, -entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekühlter Luft durch in der -Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachräumen untergebrachte -Kühlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, daß die -Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und -schon die ursprüngliche Bauanlage dafür eingerichtet ist. - -Was die größeren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken. - -Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaßen von der -der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein größerer -Stab von Beamten, Lehrern und Ärzten unterzubringen sein, sondern auch -irgend eine Schule höherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher -Betrieb, eine größere Zentralbibliothek für den ganzen Bezirk, eine -größere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und -es soll sich die Möglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil -der stimmberechtigten Bevölkerung des ganzen Bezirkes von beiläufig -12,000 Personen in einem großen Saale zu versammeln. Auch eine Bühne -einfacherer Art für kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen -wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der -größte Teil der arbeitsbefreiten Bevölkerung aus den Arbeiterschichten -in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten -Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr -Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen -zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevölkerungsstand -eines Bezirksvorortes nicht über 1500 Köpfe anwachsen zu lassen und -in sinngemäßer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster -Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhäuser und zwei Paläste -anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten für solche -Heilmethoden verlegt werden, die größere bauliche Anlagen voraussetzen, -sowie auch Isolierspitäler, wenn sie in so großer Zahl nötig sein -sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur -des Güterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in -ausgedehnterem Maße die Kreisstädte dienen. - -In den Kreisstädten werden die Kreisbehörden ihren Sitz haben, -Fremdenhäuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte -Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbäder, dann Speziallehranstalten -eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine größere -Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Städte nicht über 4000 -oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil -die Bevölkerung nur so weit in einzelnen Orten angehäuft werden soll, -als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten -erscheint. Für einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie Österreich, -werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstädte -genügen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Städte höherer -Ordnung sind dann die Provinzstädte und die Reichshauptstadt. - -Die Provinzstädte würden in Österreich besonders national unterschieden -werden und je eine das geistige Leben einer Nationalität ausschließlich -zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bücherschätze in größter -Vollständigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und -das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch -Theater in den Provinzstädten errichtet werden, an welchen in -einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine -Provinzstadt nicht für mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden -mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewählte -Bevölkerung, zumeist von höherer Bildung und ein wechselndes -Reisepublikum dort beherbergt werden. - -Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde -mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner -zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren -Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große -Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden, -welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große -Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird -auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige -Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird -übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den -Hauptstock der Bewohner beherbergen. - -Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der -Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl -sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters -her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese -Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden. - -Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch -wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen, -weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist -und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen -Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern. - - -2. Die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses. - -Die Verwendung der nach den Verteilungsgrundsätzen auf die Gemeinden -entfallenden Nahrungsmittel zur Speisebereitung wird Sache der -Vorsteherin der Küche sein. Es dürfte sich empfehlen, die Wahl dieser -Vorsteherin den Gemeindemitgliedern zu überlassen. Ohne Zweifel wird -man Kochschulen errichten, um eine größere Anzahl von Kochkünstlerinnen -heranzubilden. Der Arzt wird sein Augenmerk darauf richten, daß nur -vollkommen unverdorbene Materialien in der Küche in Verwendung genommen -werden. Auch sonst hat er auf Beobachtung aller Rücksichten auf die -Hygiene zu dringen und alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß die -Kost genügend, aber nicht übermäßig sei. Die Ernährungswissenschaft ist -noch sehr unentwickelt und wird im Kollektivstaat große Fortschritte -machen. - -Mancherlei wird der Beschlußfassung der Gemeinde vorbehalten werden. -So die Speisestunden und die Verteilung der Nahrung auf die einzelnen -Mahlzeiten. Ebenso die Abwechslung der Gerichte und die Reihenfolge, -sowie inwieferne an Sonntagen oder an gewissen Festtagen reichlichere -Mahlzeiten geboten werden sollen. Ist die Menge der verbrauchten -Nahrungsmittel im Durchschnitt den Verteilungsgrundsätzen entsprechend, -so wird der Staat kein Interesse haben, den Gemeinden in diesen Dingen -Vorschriften zu machen. Nur wird die Einteilung der Stunden für die -Mahlzeiten dem Fortgange der Arbeit nicht hinderlich sein dürfen. Die -Einzelnen werden ziemlich freie Hand haben in der Wahl der Gerichte und -es wird darin mehr Freiheit herrschen, als heute in der Familie. - -Wenn die Ernährungswissenschaft sehr ausgebildet sein wird, wird man -in der Nahrung auf Alter, Geschlecht, Beruf und auf den jeweiligen -Kräfteverbrauch Rücksicht nehmen und die Nahrungsvorschriften zu -individualisieren suchen. - -Bei der hier angenommenen Organisation der Gesellschaft wird die -Staatsverwaltung Einfluß genug gewinnen, um auf Vermeidung des Alkohol- -und Tabakgenusses hinzuwirken und wenigstens die heranwachsende Jugend -davor zu bewahren. Auch der Verwaltungsbeamte wird dafür zu sorgen -haben, daß in der Küche die größte Reinlichkeit beobachtet und keine -verdorbenen Nahrungsmittel verkocht werden. - -Die französische Kriegsverwaltung hat für die Mannschaft ein Kochbuch -verfassen lassen und dadurch Hygiene, Reinlichkeit, ökonomische -Verwertung der Materialien und tunlichste Rücksicht auf den -Wohlgeschmack zu fördern gesucht. - - -3. Die Bekleidung. - -Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern -und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter -sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen -Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in -VIII, 9, e, erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke -oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet -werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben -und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen -sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen -hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der -individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden. - -Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu, -welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten -Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt. -Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen -geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des -Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt -sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die -mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten, -daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet -und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit -Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er -sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen, -würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden. - -Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die -Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere -Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen. -In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen -dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten. -Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste -Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die -Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer -Woche gegen neue Kleider vertauschen. - -Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider -nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der -Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste -und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu -tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von -Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem -Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft -ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an -Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu -lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben -wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so -mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu -schieben, Genüge geschehen. - -Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer -Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere. -Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald -jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer -Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen, -nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute, -sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher -Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten -gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden -von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen -Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren. - - -4. Die sonstigen Bedürfnisse, außer Wohnung, Nahrung und Kleidung. - -Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen. -Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und ärztlicher Hilfe -war in V, 2, und 3, c und VII, 5, die Rede; um jedermann Reisen zu -ermöglichen, sollen nach XI, 1, b _Alinea_: »Nimmt man nur« jährliche -Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation würde die Anweisung -auf die gewählten und bewilligten Beförderungsstrecken enthalten. Man -könnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in -der Form anweisen: Innsbruck -- Salzburg -- Salzburg -- Innsbruck -- -Innsbruck -- Bludenz -- Bludenz -- Innsbruck. Die Reisebewilligung -würde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und -Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu -limitierenden Reisegebietes, in den Städten und der Reichshauptstadt -nur, wenn sie ausdrücklich namhaft gemacht sind. Analog wäre die -Verteilung der Benützung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und -die Benützung unbesetzter Velocipedes wäre jedermann frei. Der Besuch -von Theatern und Konzerten usw. würde das Recht voraussetzen, sich in -der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen würden nur -die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedürfnis -wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der -höhere Rang Anspruch auf frühere Zuweisung begründen würde. Auch -die Gestattung des Domizilwechsels würde einem Bedürfnisse der -Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes -in Städten einzuschränken wäre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind -die Arbeitsbefreiten der höheren Berufe zu bevorzugen. Man könnte -den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in -Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der -höchsten Berufe ohne Beschränkung der Zahl und der Orte einräumen. - -Die Einräumung von Auslandsreisen, XII, 2, wäre wohl nur für -Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit ähnlich -organisierten Nachbarstaaten würde ein Austausch von Reisebewilligungen -vertragsmäßig geregelt. - - - - -X. - -Die Sachproduktion im Kollektivstaat. - - -Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft -besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch -vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion -gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist -nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern -auch die örtliche Verteilung der Bevölkerung. - -Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, daß man, auf den internationalen -Gütertausch rechnend, sich nicht den Kopf darüber zerbricht, ob die -heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als -zur Erhaltung der heimischen Bevölkerung notwendig ist. Ein Land, das -der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Rußland und Amerika bedarf, um -seine Bewohner zu ernähren, kann einmal bittere Erfahrungen machen. -Die russische Bevölkerung vermehrt sich in solchem Maße, daß sie bald -auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten müssen und auch -Nordamerika, dessen Bevölkerung sich in 100 Jahren verfünfzehnfacht -hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln -einschränken müssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches -Produkt, daß die Länder, welche im Überflusse produzieren, sich bald -dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen. - -Bekannt ist, daß die bäuerlichen Arbeiter immer mehr nach den -Städten gravitieren, daß die gewerbliche Bevölkerung sich immer mehr -vermehrt und die bäuerliche abnimmt. Daß das auf die Ausdehnung -der Lebensmittelproduktion von Einfluß sein muß, ist auf der Hand -liegend. Der Kollektivstaat kann diesem Übel abhelfen und meine -organisatorischen Vorschläge sind darauf berechnet. - -In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung -der Bevölkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgeführt -werden kann, nach zwei Richtungen nützlich. Da nämlich, sobald die -Verteilung der Bevölkerung über das Land nach den Bedürfnissen des -öffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel größerer -Prozentsatz der Bevölkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden -angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flächen beinahe alles -wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird. -Die der Landwirtschaft wieder zugeführten menschlichen Fäkalien werden -um die Hälfte mehr betragen als heute, wo ein großer Teil durch die -Schwemmkanäle der großen Städte in die Flüsse abgeleitet wird. - -Aus der für den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevölkerung -wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil für die -Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevölkerung, die -heute zum überwiegenden Teile in den Städten wohnt, im Kollektivstaate -beinahe ausnahmslos in den Dörfern angesiedelt wird, sind zur Zeit -der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft plötzlich -vieler Hände bedarf, viel mehr Arbeitskräfte zur Verfügung, als heute. -Die Industriebevölkerung kann in dringenden Fällen aufgeboten werden, -der landwirtschaftlichen Bevölkerung ihre Unterstützung zu gewähren -und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der -Industriebevölkerung zu Hilfe kommen können. - -In der Landwirtschaft ist es von der größten Wichtigkeit, daß jede -Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu früh -noch zu spät säen, pflanzen und ernten und oft hängt die Rettung der -Feldfrüchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag früher oder später -vorgenommen wird. In katholischen Ländern machen die vielen Feiertage -und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon -die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche -Konzession macht. - -Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine größere Anpassung -der Arbeit nach Zeit und Umständen. Wenn in den benachbarten Gemeinden -A, B und C die Höhenlage so verschieden ist, daß die Zeit der Reife -von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht -zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskräfte je zweier -Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein -der günstige Zeitpunkt für die Ernte gekommen ist. Dabei wird man -aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als ökonomischen -Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie größere Wegestrecken -zur Arbeitsstelle zurücklegen müssen. - -Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein -wird, eine intensive, gleichmäßige und rationelle Bearbeitung des -Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfällt, -das umsomehr, nachdem der Großgrundbesitz mit der Ausnützung der -Arbeitskräfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere -Grundbesitzer aber, die nicht der bäuerlichen Bevölkerung angehören, in -der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermögen, ihre Arbeiter wenig -leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus -ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein -Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und -selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden -verschläft, und in allem von einem Knechte abhängig ist, der umso -besser fährt, je mehr der Eigentümer Schaden leidet, wird natürlich -schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskräfte nicht so ausnützen -können, wie sie im Kollektivstaat ausgenützt werden können und sollen. -Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das -Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der -Regel unverhältnismäßig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch -sind. Solche Güter wechseln auch den Eigentümer sehr oft und auf einen -unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der -Verwaltung versteht. - -Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die -Erfahrungen früherer Jahre vor, man weiß, was man den Arbeitern zumuten -kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe müssen schon vom frühen -Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht -fehlen, daß eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in -Anschlag zu bringen ist, daß zur unrechtmäßigen Zueignung der Früchte -in der zukünftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung -vorliegt. - - -1. Die Kultur der Zerealien. - -Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion -bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten -landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der -Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den -Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des -Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse -vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag -sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen, -daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen -kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder -die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach -allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht -ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen -nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und -Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage -zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer -Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer -totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze -Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens. -Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in -Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen -Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen -internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur -Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel -unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der -verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist -tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode, -Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine -zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle -maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit -weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste -Bedarf danach ist. - -Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf -folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den -Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf -die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen -Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt -und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und -welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen -Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er -entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin -abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis -versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den -statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen -Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese -Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer -Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm -vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge -für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der -Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei -der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive -Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen -Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen. - -Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die -Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können, -während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den -sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut -werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen -Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die -Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die -Gemeinden auf. - -Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den -Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz -der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen -wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten -landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen -Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im -Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern -dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert -ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur -Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist. - -Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse -der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum -die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist -noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen -landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen -ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien -verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen -kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten -des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche -Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der -im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der -Letztere. - - -2. Der Futterbau. - -Dem Futterbau ist die größte Sorgfalt zuzuwenden, weil die Vermehrung -des Viehstandes davon abhängt und diese für die Volksernährung von -hervorragender Bedeutung ist. Auch für diesen Zweig des Landbaus wird -aus den Reihen der landwirtschaftlichen Arbeiter in jeder Gemeinde ein -Leiter bestellt werden. Es liegen aus Nordamerika Nachrichten vor über -die Erfindung der Züchtung von Mikroben, welche die Fruchtbarkeit des -Klees und verwandter Pflanzen außerordentlich erhöhen sollen. Diese -Erfindung müßte man so schnell als möglich einführen. - - -3. Die Viehzucht. - -Dieser Zweig der Landwirtschaft ist besonders wichtig und wird die -Bestellung mehrerer Produktionsleiter in jeder Gemeinde bedingen. Für -die Wartung der Tiere wird im Vergleiche zum bäuerlichen Betriebe -einesteils zwar eine Ersparnis an Arbeit durch die Anlage von -Zentralstallungen erzielt werden, andererseits aber durch allgemeine -Einführung des Achtstundentags und durch Bestellung einer Stallwache -für die Nachtzeit ein erhöhter Aufwand an Arbeitskräften stattfinden, -da in unserem bäuerlichen Betriebe die mit der Wartung des Rindviehes -betrauten Personen das ganze Jahr hindurch einen acht Stunden weit -übersteigenden Dienst haben. Andererseits scheint eine völlige -Zentralisation der Stallungen in den Gemeinden auch eine größere -Gefahr für Seuchen zu bedingen, daher man schon bei der Anlage von -Stallungen zu erwägen hat, was vorteilhafter ist, die Anlage mehrerer -Stallungen, oder deren Vereinigung in einem Bau. Vielleicht genügt -es, die Stallungen durch mehrere Scheidewände in isolierte Abteilungen -zu zerlegen oder eine gut abgemauerte Abteilung zu errichten, welche -vorkommendenfalls als Kontumazstall zu dienen hat, eine Vorsicht, die -der Bauer nicht beobachten kann. Im Falle von Viehseuchen wird auch -das Wartepersonal der kranken Tiere vollkommen zu isolieren sein, -was auch nur im Kollektivstaat ausführbar ist. Sind nun die in der -Viehzucht verwendeten Arbeitskräfte gründlich in der Erkennung der -Krankheitssymptome der ansteckenden Viehkrankheiten unterrichtet, -und ist eine nächtliche Stallwache eingeführt, so scheint der -Kollektivismus ganz besondere Vorteile für die Unterdrückung der -Viehseuchen zu bieten. Dabei kommt ja auch in Betracht, daß alle jene -Gefahren für die Verschleppung von Viehseuchen hinwegfallen, welche -durch den Marktauftrieb herbeigeführt werden. Endlich kann man sich -im Kollektivstaat bei Ausbruch von Viehseuchen viel leichter zur -Keulung auch bloß verdächtiger Tiere entschließen, als in unseren -Verhältnissen, wo den Schaden der Einzelne zu tragen hat, oder die -Entschädigung im öffentlichen Interesse zwar zugesagt, voller Ersatz -aber immerhin zweifelhaft ist und dessen Erlangung Zeitverlust -verursacht. - -Für die Reinhaltung und rationelle Wartung der Tiere, besonders der -Rinder, kann im Großbetriebe viel mehr geschehen, als im bäuerlichen -Betriebe. Auch die Aufzucht der Tiere wird im Großbetriebe viel -erfolgreicher sein. - -Die Pferdezucht wird vielleicht eingeschränkt werden. Der maschinelle -Transport und der Maschinenbetrieb in der Landwirtschaft wird, -wenn er sich als ökonomisch erweist, vermehrt werden, und auch die -Ausnützung der Pferde im Transport gewinnt durch die Zentralisation -sehr erheblich. Gerade jener Transport, welcher heute vorzugsweise mit -Pferden betrieben wird, der Transport von Landwirtschaftsprodukten -aus den Dörfern nach den Städten, wird im Kollektivstaat, wenn -die Bevölkerung nur im geringen Maß in Städten angesiedelt wird, -bedeutend eingeschränkt werden, und es ist wahrscheinlich, daß in -einem Bezirke von 20,000 Einwohnern der ganze regelmäßige Transport -zwischen den Gemeinden und dem Bezirksort und zurück durch zehn Paar -Pferde und eine Reserve von etwa ebensoviel Pferden sehr leicht wird -bestritten werden können, und Ausnahmen werden vorübergehend nur -dort vorkommen, wo größere Bauten durchzuführen sind. Was durch das -Sammeln von Transporten an Ökonomie gewonnen werden kann, zeigen die -Frachtbegünstigungen, welche die Eisenbahnen für Massentransporte -bewilligen. Das System der Sammeltransporte ist aber für den Bauer -nicht durchführbar, und darum braucht eine Dorfschaft für den -Frachtentransport heute viel mehr Zugtiere, als nach Verhältnis der -zu bewältigenden Lasten notwendig wäre. Auch Frächter braucht der -Transport im Kollektivbetriebe viel weniger, wobei man für heute -auch annehmen kann, daß mancher Bauer wenig danach frägt, ob er seine -Fahrten nach der Stadt einschränken könnte, wenn er sich das Vergnügen -einer Stadtfahrt machen will. - -Eine beträchtliche Ersparung bringt im Kollektivstaat das Wegfallen -der Märkte, insbesondere der Viehmärkte, mit sich. Da kein Kauf und -Verkauf von Nutztieren im Inlandsverkehr stattfindet, erspart man alle -damit verbundene Arbeit. Nur ein Teil der Umsatzarbeit im Viehhandel -kommt als Handelsberufsarbeit in der Statistik in Rechnung, insofern -nämlich Kaufleute und Agenten sich bloß mit dem Kaufe und Verkaufe von -Tieren befassen. Wo aber der Bauer an Bauern verkauft oder von ihnen -kauft, ist nicht von Handel als Beruf die Rede. Die Viehmärkte kommen -auch nicht bloß als Zeitverlust in Betracht, welchen der Auftrieb der -Tiere, das Schachern und der Heimweg verursachen, sondern es entsteht -durch die Viehmärkte auch ein Verlust an Milch und Fleischgewicht, -der im Umfange eines großen Reiches sehr viel beträgt. Es ist nicht -uninteressant, sich mit den Kniffen vertraut zu machen, deren sich die -Bauern bedienen, um sich wechselseitig zu hintergehen. So werden die -Kühe am Tage vor dem Markte, auf welchen sie aufgetrieben werden, nicht -ausgemolken, damit sie mit strotzendem Euter zum Verkauf kommen sollen. - -Selbstverständlich muß auch im Kollektivstaat ein Austausch von -Tieren zwischen den Ortschaften stattfinden, sie wechseln aber nur den -Standort, nicht den Eigentümer, daher es nur einer Verwaltungsverfügung -bedarf. Dabei entsteht allerdings auch ein Teil der mit den Märkten -verbundenen Arbeit und Verlust am Werte der Tiere. Da es sich aber -nur um die wirklich notwendige Veränderung und um die kürzesten Wege -handelt, wird doch ein sehr großer Teil des Aufwandes, den unsere -Märkte verursachen, erspart. Viele Bauern bringen die Tiere, die sie -viele Stunden weit auf den Markt getrieben haben, wieder zurück, um -sie dann an einen Nachbar in der Heimatsgemeinde oder sonst in der -Nähe zu verkaufen. Für den Austausch der Tiere im Kollektivstaat ist -auch nur der Abtrieb nach dem Bestimmungsort erforderlich, während -auf dem Markte das Feilschen und Besichtigen von Tieren den ganzen -Tag kostet. Kann man im Kollektivstaat die in andere Stallungen zu -versetzenden Tiere an die täglich im Bezirk kursierenden Frachtwagen -binden, so erspart man auch die Begleitung, und ist ein Austausch -zwischen sehr entfernten Orten erforderlich, so hat die Verwaltung je -nach der Zweckmäßigkeit die Wahl, die Tiere den ganzen Weg zurücklegen -zu lassen, oder bloß eine Verschiebung von Gemeinde zu Gemeinde -einzuleiten. - -Ein Beispiel mag den Aufwand, den die Viehmärkte verursachen, deutlich -machen. - -In Ungarn und Kroatien wurden im Jahre 1900 in 72 Ortschaften 313 -Viehmärkte abgehalten und - - aufgetrieben verkauft % - Hornvieh 1.147,361 452,761 40 - Pferde 402,193 131,557 32 - Schafe 428,589 208,606 48 - Schweine 263,923 115,029 44 - ------------------------------------ - in Summa: 2.242,066 907,953 40 - -Es wurden also 1.335,000 Stück Vieh auf den Markt aufgetrieben und -unverkauft zurückgebracht. Da im Kollektivstaat nur die wirklich in -andere Ställe zu versetzenden Tiere abgetrieben werden, =so wären alle -diese Tiere in ihren Ställen geblieben, und die= 907,000 =verkauften -Stücke wären nur von Stall zu Stall, nicht aber auf dem Umwege über den -Markt getrieben worden=. Für ganz Österreich-Ungarn kann man die Zahl -der zwecklos auf den Markt gebrachten und unverkauft gebliebenen Tiere -im Jahr mit 3,5 Millionen veranschlagen, wovon die Hälfte Hornvieh ist. - -Alle diese Betrachtungen sollen nur dartun, welche ökonomischen -Vorteile der Kollektivismus bietet, man wird aber gut tun, auch in -Betracht zu ziehen, daß ein Staat wie Österreich nicht bloß zwei -Millionen Arbeitstage oder 7000 Arbeitsjahre im Marktfahren verliert, -sondern daß auch die Märkte eine Schule der Unlauterkeit und der -Trunksucht sind. - -Nachstehende Betrachtung zeigt auch einen andern Vorteil des -Kollektivismus gerade in Beziehung auf die Milchversorgung der Städte, -also in Beziehung auf den Produktionszweig der Viehzucht. Man könnte -den ganzen Milchbedarf einer Kreisstadt mit einem Bevölkerungsstande -von 4000-5000 Seelen, die Reisenden inbegriffen, durch eine einzige -nächstgelegene Dorfgemeinde decken, wenn man folgendermaßen verführe. -Der durchschnittliche Milchertrag einer Dorfgemeinde ist bei einem -Viehstande von 360 Stück Rindvieh, und darunter 180 Kühen, etwa 1400 -Liter. Stellt man nun in einer der Kreisstadt zunächst gelegenen -Gemeinde nur Kühe, also etwa 350 Kühe, und zwar in der Periode der -größten Milchergiebigkeit, also nach dem Absetzen des Kalbes ein, wo -man auf 15 Liter Milch rechnen kann, so ergibt das eine Tagesproduktion -von mindestens 5000 Liter Milch, welche reichlich genügt, um das Dorf -und die Kreisstadt mit Milch zu versorgen. Vier bis fünf Gemeinden -dieser Art könnten eine Provinzstadt mit Milch versorgen, und nur -eine Großstadt würde den Milchbedarf aus größeren Entfernungen -decken müssen. Zum Teil wird allerdings auch heute so verfahren. -In den Vorstädten der großen Städte werden überall Kühe gehalten, -welchen das Futter zugeführt werden muß, und die Natur der Sache -bringt es mit sich, daß die Eigentümer die trocken stehenden oder -schon wenig Milch gebenden Kühe verkaufen und dafür solche, welche -im höchsten Milchertrage stehen, einhandeln. Aber in dem Maße, wie -im Kollektivstaate, kann das nicht durchgeführt werden, weil immer -Kauf und Verkauf notwendig ist und die Spekulation dadurch erschwert -wird, auch wird in Wien z. B. wohl schwerlich der fünfte Teil des -Milchbedarfs in dieser Weise gedeckt. - -Der Güterumsatz, welcher in Milch und Milchprodukten und in Fleisch -in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern unter den Verhältnissen -der heutigen Gesellschaftsordnung das Jahr hindurch zu bewältigen -ist, ist von sehr beträchtlichem Umfange, und er hängt von dem -Prozentualverhältnisse der städtischen zur ländlichen Bevölkerung -ab. In den Dörfern erfolgt die Versorgung der Bewohner mit Milch auch -heute beinahe ausschließlich naturalwirtschaftlich und ohne Vermittlung -des Handels, was aber die Versorgung der Städte anbelangt, so bedarf -der Umsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch der Vermittlung des -Handels, der einen beträchtlichen Teil des Erlöses in Anspruch nimmt, -beziehungsweise eine erhebliche Belastung der Konsumenten mit sich -bringt. Man kann den täglichen Handelsumsatz an Milch, Milchprodukten -und Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern mit 30 -Prozent städtischer Bevölkerung auf mindestens 4 Millionen Kronen, in -Deutschland aber auf mindestens 5 Millionen Mark im Tage berechnen, -wenn man nämlich den Verbrauch mit nur 30 Heller für den Kopf und Tag -veranschlagt. Der Jahresumsatz beträgt demnach in Österreich über -1400 Millionen Kronen und in Deutschland über 1700 Millionen Mark -im Jahre. Außer den eigentlichen Handelskosten, die man gerade bei -Milch auf reichlich 20 Prozent des Gesamterlöses veranschlagen kann, -ist bei starker Besiedlung der Städte, welche Zufuhren aus ziemlich -fernen Bezirken notwendig macht, auch der Aufwand an Transportkosten -in Rechnung zu ziehen. Es ist ersichtlich, welche enorme Ersparnisse -in diesen Artikeln gemacht würden, wenn die Bevölkerung so, wie hier -vorgeschlagen wird, über das Land verteilt würde. - - -4. Kleinvieh und Geflügelzucht. - -Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das -vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung -aller Abfälle für die Fütterung von Tieren und die Verwertung aller -Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die künstliche -Fischzucht ökonomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt -werden können, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob -die Erhaltung eines mäßigen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil -ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschließen. -Es ist zu vermuten, daß das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel -mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des -Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd -als Vergnügen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu -einem richtigen Urteile nicht gelangen. - -Auch bei der Produktion von Geflügel und Eiern wird, wie schon mehrfach -hervorgehoben wurde, das Staatseigentum vielleicht mit Vorteil durch -Gemeindeeigentum ersetzt werden. Man erntet dann für die Gemeinde -und legt der Staatsverwaltung keine Rechenschaft über Erzeugung -und Verbrauch ab. Bei der Geflügelzucht, dann beim Obstbau und der -Bienenzucht wird die freie Tätigkeit von Liebhabern sich sehr nützlich -erweisen, daher selbe von Staats wegen zu ermuntern ist. - - -5. Wasserwirtschaft. - -Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere -Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht -anschaulich zeigen. Es scheint, daß hier, bei der Erörterung des -kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist, -über diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar für die -verschiedensten Bedürfnisse in Betracht kommt, die Bewässerung aber die -wichtigste Verwendung des Wassers ist. - -In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der -Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit -der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft -der Inkas in Peru zurück. Das beweist, daß man dem Kollektivismus -in allen Zeiten schon wiederholt näher gestanden ist als heute. Es -scheint, daß man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten -nicht anerkannte und daß sich der Landesherr auch als Eigentümer von -Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und -Ägypten die großen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande -gebracht werden könnten. - -Das Wasser kommt in Betracht als Förderer der Landwirtschaft, als -Förderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der -Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der -Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstörer. - -In Gebirgsländern wie Österreich ist das Wasser wegen seines Gefälles -wichtiger als anderswo, sowohl nützlicher als gefährlicher. Es drängt -sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung -in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt würde, wenn die -ganze Wirtschaft verstaatlicht wäre. Der Staat hätte nicht nur -allen Wasserschäden vorzubeugen, sondern auch alle natürlichen -und regelmäßigen Wasserläufe und alle erforderlichen künstlichen -Ansammlungen und Abläufe für die nützlichste Verwertung einzurichten -und die gesamten Gewässer dem größten Nutzeffekte dienstbar zu machen. -In unserer Zeit kann man oft bemerken, daß der Vorteil des einen -zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, daß die Abfuhr der -Industriewässer oft zu großen Beschädigungen der Fischzucht und selbst -der Hygiene führt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhüten, und -außerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle. - -Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf -ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den -Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Großbetriebe entsteht, und -der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung -von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch -ist hier zu bemerken, daß dem Erfindungsgeiste für Maschinen und -Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe -Betätigung, ja vielleicht eine größere eröffnet wird, als in unserer -industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn -wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben, -seine Vorschläge zu veröffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein -Gehör schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein -Vorschlag sich bewährt, auch reichlichen Lohn ernten. - - - - -XI. - -Die Verteilung im Kollektivstaat. - - -Nachdem der Kollektivstaat allein besitzt, steht es ihm zu, die Güter -zu verteilen. Der Besitzende sucht von den Früchten seines Besitzes -so viel als möglich für sich zu erhalten und für die Bewirtschaftung -seines Besitzes so wenig als möglich Opfer zu bringen. So wird der -Staat auch nur sein egoistisches Interesse im Auge behalten und das -öffentliche Wohl über jedes Einzelinteresse stellen. Da aber der -Staat unpersönlich ist, wird der Erfolg seiner Wirtschaft immer der -Gesamtheit zu statten kommen. - -Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlüssen, welche in der Regel -nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist -es, die Gesetze auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Die Verteilung hat -zum Gegenstande die Arbeit und die Güter. - - -1. Die Verteilung der Arbeit. - -Jeder Arbeitsfähige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit -befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet. - -Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskräfte auf die einzelnen -Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlüssen betreffend die -Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen -Gebieten. Es ist klar, daß z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der -Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso -gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion -von Büchern und Zeitschriften. Würde die Unterdrückung einer gewissen -Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfügt, so entfiele die darauf -bisher aufgewendete Arbeit. Übersteigt die geforderte Produktion die -Menge der verfügbaren Arbeitskräfte, so wird die Staatsverwaltung eine -verhältnismäßige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen -verfügen, für welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingeräumt ist. - -Die Staatsverwaltung ist hinreichend über die Fähigkeiten aller -Individuen informiert, daß sie dafür verantwortlich gemacht werden -kann, zu jedem Geschäfte den Brauchbarsten zu bestellen. - - -a) Der Arbeitstag. - -Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag für durchschnittliche -Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstündigen -Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, während ich früher zweifelte, -daß damit in Europa, nämlich bei unserer großen Bevölkerungsdichte, -eine genügende Produktion bestritten werden könnte, weil man bei den -Bauern im Sommer eine 14-15 stündige Arbeitszeit antrifft. Allein -ich habe mich überzeugt, daß das nur etwa 5 Monate dauert und daß bei -den Bauern in der übrigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im -Durchschnitte herabsinkt. - -Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden, -wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre -aufstellen, daß, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verließen, wir -nicht nur im Reichtum schwimmen würden, sondern auch die Arbeitszeit -auf ein Minimum zusammenschrumpfen könnte. Man spricht nach Belieben -von einer 4 oder 5 stündigen Arbeitszeit und Bebel, der übrigens durch -einen gelehrten Herrn irre geführt wurde, verficht in seinem Buche: -»Der Sozialismus und die Frau« die Lehre, daß im Sozialstaate -- oder, -wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft --- die Arbeit auf 2-1/2 Stunden im Tage für die Altersstufen -zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden könnte, wenngleich -die Gesellschaftsmitglieder Anspruch hätten auf ein reiches Leben. -Er ist irre geführt durch Hertzka, den er für einen Volkswirt hält, -der aber ein Schwärmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen -macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch -die sorgfältigsten Erhebungen festgestellt haben, daß in Österreich -diesseits der Leitha der Bedarf für 22 Millionen Menschen durch 650,000 -Arbeitskräfte -- wahrscheinlich wurden sie mit 10 stündiger Arbeitszeit -in Anschlag gebracht -- hergestellt werden könnte und daß die Erzeugung -ihrer Luxusbedürfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern -erheischen würde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von -Familienhäusern, welche nur für die Dauer von 50 Jahren hergestellt -werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit -Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie -oberflächlich diese Ermittelungen waren. - -Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon -das Äußerste erreicht hat, können uns noch vieles erleichtern, -aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedürfnisse bei -achtstündiger Arbeitszeit gewähren und uns noch manche Anstrengungen -und Widerwärtigkeiten abnehmen. - -Von solchen Irrtümern müssen wir uns frei machen und wir dürfen den -Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfüllen lassen. -Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewöhnt sind, werden ihnen 8 Stunden -Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung -der Arbeitszeit eine Verminderung der Genüsse mit Notwendigkeit zur -Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als -die wichtigste ökonomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden. -Eine achtstündige Arbeit erschöpft gewiß nicht so, daß die dadurch -gewonnenen Güter nicht hinreichten, dem Körper alles wiederzugeben, was -er in der Arbeit zugesetzt hat. Würde die Arbeitszeit noch beträchtlich -herabgesetzt, so bedürfte man noch vermehrter Luxusgüter, um die freie -Zeit auszufüllen und gerade, wo die Produktion der Güter zurückgeht, -würde der Bedarf nach Gütern steigen. - -Wenn Bebel auch noch möglichste Abwechslung in der Arbeit verlangt, so -ist dagegen wohl auch zu bemerken, daß bei allen Arbeiten, die einige -Geschicklichkeit fordern, Abwechslung nur auf Kosten der Produktivität -zugestanden werden kann. Der Arbeiter würde also bei diesem Wechsel, -wenn er häufig stattfände und nicht bloß zu dem Ende, um eine dem -Individuum besser passende Beschäftigung zu finden, viel weniger -leisten, und da im Kollektivismus jeder Schade die Gesamtheit trifft, -würde das ganze Volk weniger genießen können, wenn der Grundsatz zur -Anwendung käme, daß man mit der Arbeit beliebig wechseln kann. Zum -Teile aber würde der Wechsel auch ökonomisch gerechtfertigt sein. Denn -bei den bäuerlichen Arbeiten ist eine besondere Qualifikation nicht -erforderlich und dort ist eine Abwechslung ohnehin gegeben und da -auch die gewerblichen Arbeiter in den Sommermonaten zu den bäuerlichen -Arbeiten herangezogen werden müssen, so ist einige Abwechslung ohnehin -dort geboten, wo sie nicht ökonomisch verwerflich ist. Auch in den -hauswirtschaftlichen Arbeiten dürfte ein Wechsel wohl statthaft sein, -wenngleich die Leitung des Küchenwesens nur besonders begabten Frauen -überlassen werden kann. - -Ebenso unmöglich wäre es, jeden sich seine Arbeit vollkommen frei -wählen zu lassen. Es darf sich niemand eine Arbeit wählen, zu der ihm -die Geschicklichkeit oder die intellektuelle Fähigkeit mangelt, es -können ferner zu keinem Berufe[44] und zu keiner Arbeit mehr Arbeiter -zugelassen werden, als die festgesetzte Produktion erheischt und die -wissenschaftlichen und künstlerischen Berufe müssen von materieller -Arbeit befreien. Eben darum aber kann es niemand freistehen, sich einen -wissenschaftlichen oder künstlerischen Beruf frei zu wählen, dazu -können nur die als vorzüglich befähigt Erkannten zugelassen werden, -weil das das Interesse des Volkes gebieterisch fordert. - - [44] Unter Beruf verstehe ich jene Arbeit, die der Staat als - Entgelt für die Versorgung annimmt. - -Die achtstündige Arbeit gilt für die Durchschnittsarbeit; für Arbeiten, -welche große Anstrengung erfordern oder sonst eine höhere Belastung -der Arbeiter herbeiführen, werden andere Normen angenommen werden. -Nach Maßgabe der Volksbeschlüsse wird der Normalarbeitstag entweder -unveränderlich festgehalten, oder nur für den Jahresdurchschnitt -angenommen, so daß eine Mehrleistung in der einen Jahreszeit durch -eine Herabsetzung in den anderen Monaten wettgemacht wird. Außer dem -Normalarbeitstage wird auch eine Normalzahl der Arbeitstage für das -Jahr festgesetzt werden, wahrscheinlich 300 Arbeitstage im Jahre. -Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden eine genaue Feststellung der -geleisteten Arbeitsstunden erschweren. - - -b) Sonntage, Feiertage, Ferien. - -Es ist höchst wahrscheinlich, daß man die Sonntagsruhe aufrechterhalten -wird. Nur aus überwiegenden wirtschaftlichen Gründen wird man manche -Industrien kontinuierlich betreiben und demnach die Sonntagsruhe -versagen. Dann sind zwei Auswege möglich, man kann nach Einstellung -einer Überzahl von einem Sechstel der erforderlichen Arbeiter je -ein Siebentel der Arbeiterschaft ruhen lassen, und zwar an jedem -Tage in der Woche, oder man kann irgend eine Entschädigung für die -Mehrarbeit bewilligen. Eine solche Entschädigung wäre die Herabsetzung -des Normalarbeitstages von acht Stunden auf 6 Stunden 50 Minuten, -oder längere Ferien, das wären 65 Ferialtage nach beendeten 300 -Arbeitstagen, oder sonst irgend ein Benefizium. Es wird dabei immer -in irgend einer Form darauf hinausgehen, Ersatzarbeiter einzustellen. -Allein man wird nicht bloß die Ausgleichung der mehr verwendeten -Arbeitszeit zu bewilligen haben, eine Verlegung der Ruhe auf einen -anderen Tag, als den Sonntag, den echtesten Freudentag, den jeder -mit den andern feiern möchte, oder längere Ferien nach längerer -Arbeit, werden niemals als ein Äquivalent gelten können. Man könnte -noch einen Ausweg finden und in solchen Industrien eine frühere -dauernde Arbeitsbefreiung gegen dem gewähren, daß der Befreite sich -verpflichtet, sich zur Sonntagsarbeit einstellen zu lassen. - -Daß außer den Sonntagen auch gewisse Feiertage gehalten werden, -ist sehr wahrscheinlich, aber es wäre doch zweckmäßiger, diese -Feiertage auf einen Sonntag zu verlegen, da die Aufeinanderfolge von -sechs Arbeitstagen und einem Ruhetage sehr zweckmäßig scheint und -eine neuerliche Unterbrechung der Arbeit durch einen Feiertag eher -langweilig ist. - -Nimmt man nun 300 Arbeitstage im Jahre, so ergibt das nach Abrechnung -von 52 Sonntagen noch 13 oder 14 freie Tage und es erscheint -zweckmäßig, dieselben mit 2 oder 3 sich daran schließenden Sonntagen zu -einer Ferialzeit zusammenzulegen, welche dem Arbeiter Gelegenheit gibt, -den Arbeitsort zu verlassen und sich in der Welt umzusehen. Für diese -Zeit wird dann eine Reisebewilligung erteilt und der Urlaub fällt nicht -auf eine bestimmte Zeit, sondern er wird das ganze Jahr über auf die -Arbeitspflichtigen aufgeteilt, wobei den Tüchtigeren und Älteren die -Wahl der Zeit einzuräumen ist. - -Für manche Berufe wird man von diesen Grundsätzen abweichen. Der -Verwaltungsbeamte, der ohnehin ein Recht auf frühere Arbeitsbefreiung -hat und dessen Dienst sonst verhältnismäßig leicht ist, wird weder auf -Sonntagsruhe noch auf Urlaub Anspruch haben, weil er keinen Ersatzmann -stellen kann und eine ununterbrochene Amtsführung zweckmäßig scheint. -Fraglich wäre nur, ob er die Führung der Geschäfte auf ganz kurze Zeit -dem vom Volke bestellten Kontrollbeamten oder dem Arzte oder einem -Lehrer überlassen könnte. Dagegen wieder werden die Lehrer vielleicht -auf längere Ferien als solche von 15 Tagen Anspruch machen, wogegen man -von ihnen unter dem Jahre anstrengenderen Dienst fordern wird. - - -c) Arbeitsbefreiung. - -Die Befreiung von geregelter, erzwungener Arbeit kann, wie in I, -_Alinea_: »Von der staatlichen« erwähnt wurde, bestimmten Familien -verfassungsgemäß eingeräumt werden. - -Außerdem wird sie von einem gewissen Alter an jedem, ohne Rücksicht auf -eine Altersgrenze aber solchen eingeräumt, welche ein großes Verdienst -für den Staat erworben haben oder welchen man nach Maßgabe ihrer -erwiesenen Begabung und Schaffenslust, Gelegenheit zum schöpferischen -Arbeiten geben will. Letztere Arbeitsbefreiung wird widerruflich sein. -Das Normalalter für die Arbeitsbefreiung wird das zurückgelegte 65. -Lebensjahr sein, es kann aber nach dem Berufe erheblich herabgesetzt -werden, so für Verwaltungsbeamte und Lehrer auf 55 Jahre, für Ärzte, -wenn sich die Annahme bewähren sollte, daß der Arzt kein hohes Alter -erreicht, auf 45 Jahre usw. - -Es mag die Frage aufgeworfen werden, ob es ohne Schaden für die -Produktion möglich sein wird, das 65. Lebensjahr als Maximalgrenze für -die geregelte Arbeit festzusetzen, denn der Statistik zufolge gäbe das -45 Arbeitsbefreite für eine Gemeinde von 1000 Köpfen, während heute an -Ausgedingleuten, Rentnern und Hausbesitzern, Pensionisten, Pfründnern -und Almosenempfängern nur 23,5 Köpfe auf tausend gezählt werden. Allein -es ist offenbar, daß in einer Küchenwirtschaft für 1000 Personen es -gar nicht empfindlich ist, ob 23,5 oder 45 Mitesser mithalten und die -anderen Bedürfnisse fallen nicht sehr in die Waagschale, wenn Wohnungen -genug vorhanden sind. - -Daß der Arbeitstag für manche Berufe, wie insbesondere für die -Bergarbeit, unter 8 Stunden herabgesetzt werden kann, ist evident, -aber es ist davon hier nicht weiter die Rede, weil die Verminderung -der Arbeitszeit zu jenen Benefizien gehört, von welchen in VIII, 9, m, -gesprochen wird. - -Wenn auch Kinder und junge Leute unter 18 Jahren von der geregelten -Arbeit befreit sein sollen, so wird man ihnen doch, wie in VII, 5, -bemerkt wurde, aus erziehlichen Gründen eine mäßige Arbeit auferlegen. - - -d) Arbeitszuweisung. - -Bei der Arbeitszuweisung wird man in jedem Berufe auf Geschlecht und -Alter Rücksicht nehmen. Eine ganze Reihe von Arbeiten leichterer -Art, wie Hauswirtschaft, Erziehung, Krankenpflege, Gartenarbeit, -Milchwirtschaft und gewisse landwirtschaftliche Arbeiten wird man -den Frauen vorbehalten. Zum größten Teil ist das auch heute schon -durchgeführt. Man wird nicht leicht ein Bauernmädchen die Sense -schwingen sehen, wohl aber gehen die Mädchen neben den Mähern her und -breiten das geschnittene Gras aus. Im Lehrberufe und als Ärztin kann -sich die begabte Frau ebenso nützlich machen, wie der gleichbegabte -Mann. Auch in der Industrie sind viele Arbeiten durchaus passend für -die Frauen, so die Kleiderverfertigung und die Bedienung der Spinn- und -Webemaschinen. - -Man soll ferner bei den ungelernten Arbeitern auf das Alter Rücksicht -nehmen und den älteren Männern und Frauen das Lästige und Beschwerliche -ersparen und es den Jüngeren aufladen. - -Bei der Zuweisung der verschiedenen Arbeiten wird man zwei Gattungen -von Arbeiten unterscheiden. Die meisten Arbeiten sind von der Art, daß -sie niemand ablehnen, der Staat sie niemand verwehren kann. Das sind -die landwirtschaftlichen, die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die -einfacheren gewerblichen Arbeiten. Dagegen gibt es Arbeiten, welche -eine größere Belastung der Arbeiter mit sich bringen und solche, welche -größere Vorstudien oder besondere Talente voraussetzen. Zu ersteren, -so zur Bergarbeit, darf niemand gezwungen werden, zu letzteren wird -niemand zugelassen, der nicht die Bedingungen erfüllt, welche der -Staat daran knüpft und unter Personen, die qualifiziert sind, wird -jener bestellt, welcher als tüchtiger erkannt wird. Bei der Berufswahl -wird auch das Gutachten der Ärzte eingeholt. Es gibt junge Leute, die -sich nicht für den Tischlerberuf eignen, weil sie zur Tuberkulose -hinneigen. Solche werden diesem Berufe nicht zugewiesen und, wenn -ihnen das Gutachten mitgeteilt wird, werden sie sicher einverstanden -sein, einen Beruf zu meiden, der ihnen größere Gefahr bringt. Es ist -bekannt, daß die Arbeiten in Zündhölzchenfabriken ungefährlich sind, -wenn gewisse Phosphorarten verwendet werden. Wegen der erbärmlichen -sozialen Zustände in Österreich war es bisher nicht möglich, das Verbot -durchzusetzen, anderen Phosphor zu verwenden. - -Im allgemeinen wird jeder für den landwirtschaftlichen oder -hauswirtschaftlichen =und= irgend einen gewerblichen Beruf ausgebildet, -weil die Landwirtschaft im Sommer viele Arbeitskräfte, im Winter aber -wenig Arbeitskräfte erheischt. So wird dann jeder landwirtschaftliche -Arbeiter im Winter in irgend einer Industrie beschäftigt werden. Es -gibt keine Gewerbe, in welchem nicht ein Drittel der Arbeiten von -ungelernten Personen verrichtet werden kann. Bei den schwierigeren -Arbeiten sind die Abstufungen sehr groß. Vom Mechaniker geringster Art -bis zum Monteur oder zum Verfertiger optischer Apparate ist ein weiter -Weg. Darum wird im Gewerbe auch ein Vorwärtskommen eröffnet werden für -jene, die sich zu den feinsten Arbeiten qualifizieren. - -Für die höheren Berufe werden die Begabtesten in der Schule ermittelt -werden. Der Pädagoge und die Lehrer werden alle Talentierten schon in -der Schule ermuntern, sich durch hervorragende Leistungen auszuzeichnen -und eine solche Betätigung wird der einzige Weg zum Verwaltungs-, -Lehr- oder Sanitätsdienst sein. Doch soll die höhere Schulbildung -nicht der einzige Weg sein, um zu hohen Ehren und glänzender Stellung -zu gelangen. Auch aus den Arbeiterkreisen werden Forscher, Künstler -und Erfinder hervorgehen, welche niemals eine höhere Schule absolviert -haben. Dagegen soll Geburt niemals einen Anspruch auf höhere Stellen -gewähren und die Glieder der monarchischen und adeligen Familien sollen -von allen Stellen im Staatsdienst ausgeschlossen sein, wenn sie nicht -auf ihre erbliche Stellung für sich und ihre Nachkommen verzichten. -Auch soll jedem Hochbegabten gestattet werden, die Hochschule -nachzuholen, wenn seine Begabung erst nach seiner Einstellung in den -landwirtschaftlichen oder gewerblichen Beruf erkannt wird. - -=Der oberste Verteilungsgrundsatz soll sein, daß jedem in seinem Berufe -die Möglichkeit geboten werden soll, das höchste Alter zu erreichen, -das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist.= Darum -muß bei der Arbeitsverteilung dahin gewirkt werden, daß kein Beruf -überlastet wird und wenn in einem Berufe eine größere Sterblichkeit -konstant beobachtet wird, sollen solche Erleichterungen im Dienste -und solche Vermehrung der Genüsse gestattet werden, daß ein Ausgleich -erzielt wird. - -Selbstverständlich hat die Verwaltung die größten Anstrengungen zu -machen, alle Schädlichkeiten der Berufe zu bekämpfen. - -Es wurde oben bemerkt, daß es Berufe gibt, zu welchen niemand gezwungen -werden kann, wie zum Bergbau. Findet sich nun niemand zu einem solche -Berufe, so wird es in der Regel Sache der Staatsverwaltung sein, einem -solchen Berufe solche Begünstigungen zuzuwenden, daß sich Bewerber -melden. In der Regel werden diese Begünstigungen in einer Verkürzung -der Arbeitszeit bestehen. Hat nun jemand sich zu einem solche Berufe -bereit erklärt, so entsteht ein Vertragsverhältnis, welches nicht -willkürlich gestört werden kann. - -Doch wäre das nicht der einzige Weg, um die Erzeugung der Güter -sicherzustellen, welche in solchen Berufen erzeugt werden. Man könnte -Ausländer dingen, welchen man das Staatsbürgerrecht nicht erteilt und -welche nur auf Naturalverpflegung und kleinen Lohn Anspruch haben und -man könnte solche Güter auch vom Auslande im Handel erwerben, oder die -Bergwerke gegen einen in Produkten zu entrichtenden Pachtschilling an -Ausländer verpachten, was aber schwer ausführbar wäre. Endlich verweise -ich auf VII, 2, _Alinea_: »Noch wichtiger wäre«. - -Ob einem Arbeiter die Zeit der Krankheit in die Arbeitszeit -eingerechnet wird, hängt davon ab, ob ihm ein Verschulden an seiner -Krankheit nachgewiesen werden kann oder nicht. - -Im Falle der Einstellung einer Produktion, sei der Anlaß welcher -immer, hat der Staat für andere Arbeit zu sorgen. Insofern ein Ersatz -nicht sofort möglich ist, wird man die unbeschäftigten Arbeiter -beurlauben und ihnen diesen Urlaub später anrechnen. Sie werden dann in -verwandten Berufen beschäftigt, z. B. Metallarbeiter in einem anderen -Produktionszweige der Metallindustrie, und bei den sich so ergebenden -Verschiebungen können Arbeitskräfte der geringsten Art aus der -gewerblichen Produktion in die landwirtschaftliche Produktion versetzt -werden. So trägt der Staat die Gefahr der Arbeitslosigkeit allein. -Strike, nämlich völlige Arbeitsverweigerung, werden nicht geduldet, die -Arbeit ist Pflicht, und wer nicht aus dem Kollektivverbande ausscheiden -will, I, _Alinea_: »Die Rechtsgrundsätze für die kommende Zeit«, wird -zur Arbeit gezwungen. Remonstrationen über unverhältnismäßige Belastung -in einem Produktionszweige müssen auf das gewissenhafteste geprüft -und gerechten Beschwerden abgeholfen werden. Inwiefern die Arbeit in -einem bestimmten Berufe verweigert werden kann, bestimmen die Gesetze. -Wer sich zu beschwerlichen Berufen bedingungsweise verstanden hat, -wird wenigstens auf eine bestimmte Zeit gebunden sein und nicht ganz -willkürlich ausstehen dürfen. - - -2. Die Verteilung der Güter. - -Hier ist nicht nur von Sachgütern die Rede, sondern auch vom Genusse -der persönlichen Dienstleistungen. Ich verstehe hier unter persönlichen -Dienstleistungen jede Arbeit, welche nicht auf Erzeugung oder -Wiederherstellung von Sachen gerichtet ist. - -Auch für die Verteilung der Güter ist der allgemeine Grundsatz -maßgebend, daß jedem in seinem Berufe die Möglichkeit geboten werde, -das höchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu -erreichen möglich ist. Wenn nun hierzu irgend ein Aufwand von Sachen -erforderlich ist, muß er gemacht werden. Insbesondere muß die Nahrung -darauf berechnet sein, dem Körper einen vollkommenen Ersatz für die in -der Arbeit eingesetzten Kräfte zu bieten. Nach diesem Grundsatze könnte -etwa der Bauer mehr Fett, der geistige Arbeiter mehr Fleischnahrung -oder Stimulantien beanspruchen. - -Es ist bereits wiederholt bemerkt worden, daß es volkswirtschaftlich -begründet ist, einen Teil des jährlichen Volkseinkommens zur Entlohnung -größerer und höherer Verdienste, besonders in wissenschaftlichen und -künstlerischen Berufen auszuscheiden. Es wird sich da einerseits um -bestimmte Arten von Gütern, andererseits um einen prozentuell höheren -Anteil an den für die allgemeine Verteilung bestimmten Gütern handeln. -Alle übrigen Güter sollen gleichmäßig, nach Köpfen, verteilt werden, -aber mit Rücksicht auf Alter, Geschlecht und im Berufe gelegene -Bedürfnisse und auf Klima. - -Gewisse Gebrauchsgegenstände, wie wissenschaftliche Apparate und -musikalische Instrumente, werden zunächst zur Ausrüstung der Personen, -die davon berufsmäßig Gebrauch machen müssen, also im staatlichen -Organismus angestellter Forscher, Künstler und Musiker, dann nach -Verhältnis des Interesses der Bevölkerung für Kunst und Wissenschaft -in den einzelnen Bezirken verteilt. Die Bedeutung der berufsmäßigen -Forscher und Künstler wird darüber entscheiden, wem die kostbarsten -Instrumente, z. B. alte berühmte Geigen, zum Gebrauche überlassen -werden, und ebenso wird die Verwaltung[45] seltene Apparate und -Instrumente nur jenen zum Gebrauche überlassen, welchen eine nützliche -Verwendung zugetraut werden kann. Dabei wird man auf die Gutachten der -staatlich anerkannten Vereine und der Fachunterrichtspersonen Rücksicht -nehmen, und wenn man sich getäuscht hat, die Instrumente anderen -überlassen. - - [45] Da es seltene Instrumente gibt, die nicht in so großen - Mengen erzeugt werden, daß sie in jeder Gemeinde zur - Verteilung gelangen können, wird deren Zuweisung den - Bezirks- oder Kreisbeamten zu überlassen sein. - -Auf die Minimalversorgung hat auch der Arbeitsunfähige Anspruch. - - - - -XII. - -Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande. - - -Diese Beziehungen werden hier nur insofern näher untersucht, als -es sich um Auslandsstaaten handelt, welche noch die Geldwirtschaft -aufrecht erhalten; denn der erste Staat, der sich kollektivistisch -organisiert, hat es nur mit solchen Staaten zu tun. Bilden sich nach -und nach auch andre Kollektivstaaten, so werden sie internationale -Vereinbarungen treffen, welche den Reiseverkehr, den Austausch von -Gütern und die Auswanderung, vielleicht auch Versicherung gegen -Mißwachs betreffen. - -Dieser Abschnitt behandelt den Gütertausch mit Auslandsstaaten -der heutigen Gesellschaftsordnung, den Reiseverkehr, die Aus- und -Einwanderung und die territoriale Integrität. - - -1. Der Güteraustausch mit ausländischen Staaten. - -Da der Kollektivstaat Alleineigentümer aller Güter im Staate ist, kann -er den Nachbarstaaten gegenüber wie eine ausländische Privatperson -angesehen werden. Nur er kann österreichische Güter an das Ausland -verkaufen und, von einigen Ausnahmen, die unten erwähnt werden, -abgesehen, nur für ihn können im Auslande Güter erworben werden. -Obwohl er selbst im Inlande keine Geldwirtschaft kennt, kann er -aus geldwirtschaftlichen Staaten nur gegen Zahlung Güter erwerben, -und darum kann er nach solchen Staaten auch nur gegen Zahlung Güter -überlassen. Er kann sich hierbei irgend einer ausländischen Währung -bedienen, und er wird keine heimatliche Währung einführen. Würde er -von jedem Staate nur so viel Güter erwerben, als er dem Werte nach -dahin verkauft, so würden die Forderungen, die er in dieser Währung -erwirbt, zur Berichtigung seiner Schuld an die Bürger dieses Staates -gerade hinreichen. Allein es ist nicht möglich, den Güterverkehr mit -ausländischen Staaten so einzurichten, daß sich Schuld und Forderung -in jedem Lande ausgleichen. Die Handelsbilanz wird in der Regel einem -Staate gegenüber aktiv, einem anderen Staate gegenüber passiv sein. -Das bedingt dann auch, daß seine Forderungen und Schulden aus dem -Güterverkehr in den verschiedensten Währungen kontrahiert werden. -Allein das macht es nur notwendig, daß die erworbenen Valuten, soweit -es zum Ausgleich notwendig ist, verwertet werden. Dabei wird der Staat -ein Jahr etwas gewinnen, das andere vielleicht etwas verlieren, was -aber von keinem Belange ist. Die Verwaltung wird hierbei wahrscheinlich -im Vorteil sein, weil bei dem Überblicke über so ungeheure Mengen von -Transaktionen ein Urteil gewonnen wird, das ein kleiner Händler nie -erwirbt. - -Die Frage, welche Art von Gütern verkauft und erworben werden dürfen, -ist Gegenstand der Volksbeschlüsse. Dabei wird man nicht so engherzig -vorgehen, daß man mit ganz offenen Karten spielte und das Ausland genau -wüßte, was der Kollektivstaat kaufen und verkaufen muß. Man wird aber -den ausländischen Geschäftsleuten gegenüber im Vorteil sein, weil der -Kollektivstaat die »stärkste Hand« ist. - -Der Kollektivstaat wird niemals ein Zollgesetz erlassen, weil er damit -nur sich selbst besteuern würde und die Einfuhrserschwernis der Zölle -dadurch aufgewogen wird, daß nur er als Käufer für sein Staatsgebiet -auftreten kann, also keine Einfuhr denkbar ist, welche ihm nicht bequem -wäre. Ob der Kollektivstaat den internationalen Kauf und Verkauf durch -Agenten oder Staatsbeamte besorgen läßt, ist eine Frage, die wohl hier -nicht zur Entscheidung zu bringen ist. - -Wenn Kunstgegenstände des freien, nicht berufsmäßigen Schaffens, -VIII, 5, oder den Schriftstellern zugestandene Freiexemplare auf -Verlangen der Schöpfer und Schriftsteller und mit Einwilligung -der Staatsverwaltung geschenkweise ins Ausland gehen, so soll die -Einwilligung der Staatsverwaltung auf diesen Gegenständen ersichtlich -gemacht werden. - - -2. Der Reiseverkehr mit dem Auslande. - -Mit dem Reiseverkehr wird es ebenso gehalten, wie mit dem Gütertausch. -Der Ausländer, der in Österreich reist, muß dafür in der Währung seiner -Heimat zahlen, und so erwirbt der Staat die Mittel, um die Reisen -seiner Bürger im Auslande zu bestreiten. - -Für die Fremden gelten folgende Rücksichten. Der Staat hat sich -dagegen sicherzustellen, daß die im Inlande reisenden Ausländer -keine ansteckenden Krankheiten einschleppen und sonst keinen Schaden -anrichten. Praktisch wäre es durchaus tunlich, alle Fremden an der -Grenze einer genauen ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen. Allein -Fremden von einigem Ansehen gegenüber wird man davon absehen, um den -Reiseverkehr nicht zu erschweren. Arbeiter und andere Personen, welche -minder anspruchsvoll sind, mögen wohl einer ärztlichen Untersuchung -unterzogen werden. Fremde, die keine volle Sicherheit in dieser -Hinsicht gewähren, werden in den Orten ihres Aufenthaltes so behandelt -werden, daß die Gefahr der Übertragung einer Krankheit abgewendet -wird. Es könnte auch ein Gesetz erlassen und in allen Auslandsstaaten -verlautbart werden, daß Reisende, die sich einer ansteckenden Krankheit -bewußt sind und eine Ansteckung im Inlande verschulden, einer strengen -Bestrafung unterzogen werden. - -Es wird genau vorgeschrieben werden, auf welche Art die Ausländer, -welche im Kollektivstaate reisen, sich zu legitimieren haben, und -man wird wahrscheinlich Legitimationskarten fordern, welche die -Photographie des Reisenden enthalten, und dasselbe wird von seiner -Begleitung gelten. - -Man würde vielleicht gut tun, Fremde, welche im Inlande reisen, -an der Grenze zu verhalten, ihre Barschaft und Kostbarkeiten zu -deponieren. Doch scheint es, daß die Furcht vor dem ausländischen -Gelde nicht begründet wäre und daß die Kontrolle über die Güter des -Kollektivbesitzes jede unredliche Veräußerung unmöglich machte. Auch -eine Bestechung wird man aus diesem Grunde nicht zu fürchten haben, und -es ist zu bedenken, daß die Ausnahmslosigkeit des Staatseigentumes das -Recht geben würde, das Geld, das man im Besitze eines Inländers findet, -zu konfiszieren. - -Für den Reiseverkehr im Inlande könnte man Kategorien einführen. Die -geringste Kategorie wäre für Fußgänger, welche nur in Urgemeinden oder -Bezirksvororten Unterkunft nehmen, und die Kreisstädte, Provinzstädte -und die Reichshauptstadt nicht betreten würden. Sie hätten auf alles -Anspruch, was die Masse der inländischen Bevölkerung zu genießen befugt -ist. Da diese aber durch Arbeit dafür bezahlt hat, muß der Ausländer -für Unterkunft und Verpflegung in Geld bezahlen. Die Schuld würde, -da es sich um Kategorien handelt, durch eine nach Tagen berechnete -Summe berichtigt werden. Eine nächste Kategorie würde die Benützung -der Eisenbahn und Dampfschiffe und den Aufenthalt in Kreisstädten -mit dem Anspruche auf den Besuch von Theatern und Konzerten gewähren -und gleichfalls nach Tagen berechnet werden. Natürlich schlösse das -Recht der höheren Kategorie auch alles in sich, was mit der niederen -Kategorie verbunden ist. So ließen sich noch etwa zwei oder drei -höhere Kategorien schaffen. Indessen scheint es, daß man für besonders -anspruchsvolle Fremde, die auf großem Fuße zu reisen gewöhnt sind, -einen anderen Weg als den der Pauschalierung der Reisekosten wählen -könnte, und daß man ihnen die Möglichkeit eröffnen sollte, à la -carte zu speisen, Kunstgegenstände zu kaufen und nach allem nach -Belieben zu verlangen, in welchem Falle die Preise bestimmt werden -müßten. Ob nun die Rechnung in Barem an bestimmte Personen, z. B. den -Verwaltungsbeamten, oder durch Anweisungen auf das Depot, wovon oben -die Rede war, berichtigt werden soll, wäre zu prüfen. - -Selbstverständlich würden Fremde unter Umständen auch als Gäste zu -empfangen sein. Wenn ein wissenschaftlicher Kongreß im Kollektivstaat -abgehalten wird, werden die Teilnehmer von der Grenze an als Gäste des -Staatsoberhauptes, also des Staates reisen. - -Die durch die Reisen der Ausländer im Inlande erworbenen Mittel werden -in der Regel wieder dazu verwendet, um Österreicher im Auslande reisen -zu lassen. Cook hat uns bereits darüber belehrt, daß es auch eine -Unternehmung für Reisen gibt. Der Staat würde die meisten Reisen der -Inländer im Auslande als Unternehmer in Regie nehmen. Es können solche -Reisen in den verschiedensten Formen als Belohnung, zur Belehrung -und zu Unterrichtszwecken ermöglicht werden, und dabei wird der Staat -als Unternehmer auftreten. Personen von höchstem Range, Akademikern, -Ministern, Hochschulprofessoren, wird, wenn sie im Auslande reisen, -eine Summe Geldes angewiesen, nur mit der Einschränkung, daß das nicht -Verwendete wieder zurückerstattet wird, und daß die Verwendung nur für -Reisezwecke erfolgen dürfe. - -Man wird für inländische Studierende in mehreren großen Städten des -Auslandes Konvikte einrichten, wo sie volle Verpflegung erhalten. So -in Rom für Maler und Bildhauer, in Berlin, Paris, London für Ärzte -und Naturforscher usw., und ebenso kann man im Inlande für auswärtige -Studierende Pensionen einrichten. Es wäre wohl möglich, daß man eine -Erziehungs- und Unterrichtsindustrie für Ausländer betriebe. - -Was nun die jeweiligen Kassenvorräte anbelangt, so würden -vielleicht Kassen im Inlande eingerichtet werden, und zwar an den -Einbruchstationen. Die Zahl dieser Kassen würde eine kleine sein. -Außerdem würde man sich der ausländischen Banken bedienen, die das -Inkasso halten und Anweisungen honorieren würden. Man könnte auch für -diese Geldgebung eine öffentliche Rechnungslegung in nachstehender -Form einführen. Die Einnahmen der Einbruchstationen würden für jeden -Tag in einer Liste im Reichsblatt veröffentlicht und dann gleichfalls -getrennt nach den Kassaorten die Rückzahlungen und die Abführung an die -Staatszentralkasse tabellarisch verzeichnet. - - -3. Die Aus- und Einwanderung. - -Der Kollektivstaat würde eine überseeische Kolonie zu erwerben -trachten, welche er speziell für seine Zwecke einrichten, worin aber -Individualwirtschaft betrieben würde. Diese Kolonie würde besonders -dazu dienen, Inländer strafweise zu verbannen, so, wenn sie die -Propagationsgesetze, VII, 1, _Alinea_: »Zu den gesetzlichen Folgen«, -nicht beobachten. Auch soll solchen, die sich dem Kollektivzwang nicht -unterwerfen wollen, aber das Leben in der Kolonie der Auswanderung -vorziehen würden, die Möglichkeit eröffnet werden, in die Kolonie zu -übersiedeln. Wollen sie sich Altersversicherung vorbehalten, so müßten -sie eine Prämie bezahlen, weil sie in der Kolonie nur für eigene -Rechnung arbeiten. - -Inländern soll die Auswanderung freigestellt werden, nur vielleicht mit -der Beschränkung der vorherigen Erreichung eines bestimmten Alters, -wenn man annähme, daß mit dem dreißigsten oder fünfunddreißigsten -Jahre die Erziehungsschuld abgetragen ist. In sehr vorgeschrittenem -Alter könnte auch eine Auswanderungsprämie bezahlt werden, weil -die Auswanderung eine Verzichtleistung auf Altersversicherung in -sich schließt. Für die Einwanderung von Ausländern sind gesetzliche -Bestimmungen aufzustellen. Es werden gewisse körperliche und psychische -Eigenschaften zur Bedingung gemacht. Ob ein Einkauf stattfinden -müsse, wird auch zu bestimmen sein. Ob man gestatten soll, daß jemand -zugleich Kollektivbürger im Inlande und Besitzer eines Vermögens in -einem auswärtigen Staate sei, ein Fall, der bei Erfindern und großen -Künstlern und Schriftstellern sehr wohl vorkommen könnte, denn wenn -jemand ein epochemachendes Werk im Auslande auflegt, können ihm -wohl recht große Summen im Auslande zufallen, ist zwar zu erwägen, -allein eine engherzige Entscheidung wäre zu verwerfen. Nur wenn zu -befürchten wäre, daß ein Inländer eine solche im Auslande erworbene -wirtschaftliche Macht dazu mißbrauchen könnte, die Kollektivordnung zu -untergraben, müßte man sich dagegen schützen. Es wäre ein schlechtes -Zeugnis für den Kollektivismus, wenn so etwas möglich wäre. - -Wollte man die Grundsätze über das Staatseigentum und das staatliche -Obereigentum an den zu freiem Schaffen überlassenen Konsumtibilien auf -das strengste anwenden, so könnte man allerdings verlangen, daß alles, -was mit solchen Stoffen produziert wurde, dem Staate verbliebe, ja, man -könnte ein Manuskript, das auf Papier des Kollektivstaates geschrieben -ist, wenn ein Kollektivbürger es im Auslande verwerten wollte, als -veruntreut vindizieren, aber das wäre eine engherzige Tiftelei und -würde einer Sklaverei sehr ähnlich sehen. Der Sklave erwirbt immer für -seinen Herrn. - -Doch könnte man den Grundsatz einprägen, daß der Bürger alles, was -er schafft, seinem Vaterlande überlassen und daß, wer damit nicht -einverstanden ist, vorher auswandern solle, ehe er für seine Person -erwirbt. - -Denken wir, ein Inländer sendet Aufsätze an auswärtige Zeitschriften, -für welche ihm ein Honorar zugesendet wird, ein Inländer beteiligt -sich an einer ausländischen Konkurrenz für Monumentalbauten, für -Eisenbahnprojekte, für die Einrichtung einer Fabrik und er würde -mit einem Preise bedacht oder ein Inländer nähme, was während der -arbeitspflichtigen Zeit die Beurlaubung voraussetzen würde, eine -auswärtige Professur oder ein Engagement für eine Konzerttournee an, -er schaffe im Auslande Meisterwerke der Malerei oder Skulptur; sollte -er den Lohn nicht für sich behalten? Allerdings kann man sagen, das -Vaterland hat dich ausgebildet, dir die Mittel gegeben, Künstler zu -werden, du bist ein Teil des Ganzen. Aber das dürfte doch nur als -sittliche Erwägung, als Dankbarkeit und als Patriotismus in Betracht -kommen. Vielleicht könnte man fordern, daß der Erwerbssüchtige zwar -den Lohn, der in barem erworben wird, dem Kollektivstaate überlasse, -aber sich ein Äquivalent in Genüssen bedinge. Doch man wird immer zu -fürchten haben, daß ein Inländer von diesen Grundsätzen abweicht und -sich insgeheim direkt mit dem Auslande abfindet, wenngleich er nichts, -weder Kunstwerke noch Manuskripte, anders, als durch Vermittlung der -staatlichen Verkehrsanstalten, ins Ausland senden kann. Jedenfalls -ist der Besitz von Geld, wenn damit kein Mißbrauch gemacht wird, -und die Verwertung der in freiem Schaffen hervorgebrachten Werte für -egoistische Zwecke vielleicht als Schmutzerei zu betrachten, aber doch -nicht als Rechtsverletzung. Etwas anderes wäre, wenn man mit dem Gelde -Mißbrauch machte, jemand zur diebischen Veräußerung von Staatsgut -verleitete oder das Geld sonst zu einer Bestechung verwendete. Dann -würde allerdings ein Verbrechen begangen, das Strafe und Konfiskation -rechtfertigen würde, wie auch wenn sich jemand des Zeitdiebstahls -schuldig machte, um fürs Ausland zu arbeiten. - -Daß aber die Summe der dadurch veranlaßten Beschädigungen des Staates -auch nur im Entferntesten jene Vorteile aufwiegen könnte, die der -Kollektivismus im Gefolge hätte, ist doch undenkbar. Und darum kann -man niemals behaupten, solche Schwierigkeiten bewiesen, daß ein Staat -nicht allein zum Kollektivismus übergehen könne, oder er müsse sich vom -Auslande abschließen. Will man vernünftig maßhalten, so wird man vor -Manchem ein Auge zumachen. Würde man aber solche Egoisten ins Ausland -verbannen, so würde das wahrscheinlich als schwere Strafe empfunden, -denn das würde Trennung von vielen Freunden und Verwandten und von so -viel Schönem und Herrlichem bedeuten und einem solchen Ausgeschlossenen -würde man auch das Reisen im Inlande verwehren, wenn er auch dafür -bezahlen wollte. - -Es ist übrigens zu erwarten, daß, wenn der Kollektivismus einmal -in einem Staate durchgeführt wäre, diese Wirtschaftsform bald auch -auf die Nachbarländer übergreifen würde und so werden die kleinen -Schwierigkeiten, welche das Nebeneinanderbestehen von Ländern -verschiedener Gesellschaftsordnungen verursachen kann, nicht lange -währen. - -Abgesehen von der Einwanderung und vom Reiseverkehr der Ausländer -im Inlande ist noch eine dritte Beziehung zu Ausländern ins Auge zu -fassen. Es können auch Ausländer in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis -zum Kollektivstaat treten. Man kann sowohl Arbeiten der geringsten -Art Ausländern überlassen, als auch Arbeitsleistungen der höchsten Art -Ausländern übertragen. Handelt es sich um Arbeiten, die den Aufenthalt -im Kollektivstaat nicht bedingen, wie die Veredlung von Waren, z. B. -das Bedrucken österreichischer Webwaren, oder die Ausarbeitung von -Projekten, die Herstellung von Kunstwerken, oder schriftstellerische -Arbeiten, so wäre das der Kauf einer Arbeit im Auslande, wofür -vereinbarte Zahlungen zu leisten sein werden. Hierbei kann es -vorkommen, daß der Kollektivstaat der ausländischen Jurisdiktion -unterworfen wird. Dieser hat er sich zu fügen, wenn auch keine -Exekutionsobjekte sich im Jurisdiktionslande befinden. Das wäre eine -Frage des Kredits, den der Kollektivstaat aufrechterhalten muß. - -Ist aber die Arbeit im Inlande zu leisten, zum Beispiele, wenn -Ausländer eine Erd- oder Maurerarbeit im Kollektivstaat übernehmen, -oder sich als Bergleute verdingen, oder wenn ausländische Ärzte im -Kollektivstaate an ein Krankenbett gerufen werden, wenn ausländische -Gelehrte im Kollektivstaate eine Kanzel annehmen, wenn ein Ausländer -die Leitung einer österreichischen Fabrik übernähme usw., so wird man -Verträge schließen, welche Art von Verpflegung man den Ausländern zu -gewähren hat und welche Restzahlung sie zu beanspruchen haben. Für die -daraus entstehenden wechselseitigen privatrechtlichen Ansprüche könnte -ein Schiedsgericht bestellt werden, wenn die ausländischen Gerichte, -die über solche privatrechtliche Beziehungen zu urteilen hätten, als -befangen angesehen würden. - -Es ist sehr wohl möglich, daß diese Art der Verwendung von Ausländern -sich als sehr nützlich erwiese, besonders für Arbeiten, welche sehr -gesundheitsschädlich sind und welche sich Inländer zu übernehmen -scheuen. Auch kann dadurch die ausländische Intelligenz für -Inlandszwecke verwertet werden. Doch verwickelt das die Verhältnisse, -da ausländische Erdarbeiter vielleicht eine polizeiliche Überwachung -nötig machen würden. Freilich erleichterte der staatliche Organismus -diese Überwachung außerordentlich. - - -4. Politische Beziehungen zum Auslande und Landesverteidigung. - -Der Kollektivstaat würde sich vor allem neutral erklären und die -Anerkennung dieser Neutralität im Auslande anstreben. Er würde nur -Verträge wirtschaftlicher Natur mit Auslandsstaaten abschließen und -es wird auf eine Bemerkung über das Patentwesen in VIII, 8, _Alinea_: -»Da nun dem Staate« verwiesen, welche ein solches wirtschaftliches -Interesse berührt, das Gegenstand eines internationalen Vertrages -werden könnte. - -Allianzverträge könnten mit Auslandsstaaten nur zum Schutze der -Reichsintegrität geschlossen werden und es würde kaum möglich sein, -dafür auch bewaffneten Schutz des Kontrahenten zu versprechen. Man kann -kaum annehmen, daß irgend ein Allianzvertrag, der dem Kontrahenten das -Recht bewaffneten Einschreitens auf inländischem Gebiete gewährte, im -Interesse eines Kollektivstaates gelegen sein könnte. Noch viel weniger -könnte ein solcher Staat an eine Offensivallianz denken. Ein Interesse -könnte der Kollektivstaat haben, seine Waren, die er zu exportieren -wünscht, gegen hohe Einfuhrzölle zu schützen, aber da er selbst keine -Zölle hat, auf die er im Kompensationswege verzichten könnte, fehlt -es ihm an einem Gegenwerte, welcher geboten werden könnte. Es wird -also die Herabsetzung von Zöllen nur von dem Interesse der Bürger des -Auslandsstaates abhängen und von dem Gedanken eingegeben werden können, -den Absatz von Waren an den Kollektivstaat zu erleichtern. Aber auch -diesen Absatz kann der Kollektivstaat nicht vertragsmäßig zugestehen, -daher Zollverträge kaum zustande kommen werden. Selbstverständlich wird -ein solcher Staat, der nur an die Volkswohlfahrt denkt, sich beeilen, -Schiedsgerichtsverträge mit auswärtigen Staaten abzuschließen und -auch solche Fälle nicht vorbehalten, wo die Nationalehre in Betracht -kommt. Und so werden die Gefahren eines auswärtigen Krieges tunlichst -beschworen. - -Bezüglich des Schutzes seines Eigentums und seiner Vertragsrechte im -Auslande wird der Kollektivstaat einem Privaten gleichzuhalten sein. So -wenn ein Dieb oder ein ungetreuer Beamter Staatseigentum ins Ausland -verschleppte. Ist die Vindikation nach der Natur der entwendeten -Sachen möglich, so wird der Eigentumsanspruch geltend gemacht. Bei -vertretbaren Sachen wird der Kollektivstaat auf den Schadenersatz -angewiesen sein. - -Es muß noch die Landesverteidigung besprochen werden für den Fall, -als trotz der Neutralitätserklärung, und trotz der Verzichtleistung -auf politische Ansprüche im Auslande ein Angriff auf das Reichsgebiet -von Seiten eines Auslandsstaates stattfände. Es ist zwar anzunehmen, -daß der Kollektivstaat die Habsucht und den Neid der herrschenden -Klassen in den Nachbarstaaten weniger herausfordert, als ein -Staatswesen, welches nicht kollektivistisch organisiert ist, weil sie, -um im eroberten Gebiete nach ihrem Sinne zu wirtschaften, gewaltige -Umgestaltungen vornehmen müßten und diese Wiederherstellung veralteter -Zustände gewaltige Schwierigkeiten böte. Auch ist, wie sich zeigen -wird, nicht nur der Sieg über einen kollektivistisch organisierten -und auf den Krieg vorbereiteten Staat viel unwahrscheinlicher, als der -Sieg über einen Staat der alten Gesellschaftsordnung, sondern auch die -Gefahr gerade für die kriegslustigen Bewohner des angreifenden Staates -für den Fall des Unterliegens viel größer. Denn wenn der Kollektivstaat -angegriffen wird und den Angreifer überwindet, so liegt es in der -Natur der Sache, daß der Sieger im unterliegenden Staatswesen den -Kollektivismus zwangsweise durchführt und die herrschenden Klassen -ihrer Vorrechte beraubt. Auch kann er die am Ausbruche des Krieges -schuldtragenden Personen wie Räuber und Diebe bestrafen. - -Trotzdem wird bei einem Nebeneinanderleben zweier Völker, von welchen -nur eines kollektivistisch organisiert ist, für dieses erst recht der -Grundsatz gelten: _Si vis pacem para bellum_. Der Kollektivstaat wird -also alles vorzubereiten haben, was im Kriegsfalle nicht binnen wenigen -Tagen hergestellt werden kann. - -Es ist zweifelhaft, ob stabile Befestigungen hierher zu rechnen -sind, da deren Wert nicht groß zu sein scheint und im Zukunftskriege -passagere Befestigungen vielleicht eine größere Rolle spielen -werden, haben sie aber noch einen Wert, so wird man es daran nicht -fehlen lassen. Aber unzweifelhaft müssen Waffen bester Art und -Munition reichlich vorhanden und die waffenfähigen Bewohner des -Staates mit deren Gebrauch auf das Beste vertraut gemacht werden. -Das Menschenmaterial ist tüchtiger und widerstandsfähiger, die -Kriegstüchtigen zahlreicher. Sie haben mehr Vaterlandsliebe und ihre -Interessen sind mit dem Bestande des Staates enger verknüpft. Auch -die hohe Intelligenz eines solchen Volkes erhöht seine Wehrfähigkeit. -Es wird nicht notwendig sein, ein Heer im Frieden auf den Beinen -zu halten, wenn man auch jährliche Waffenübungen abhalten wird. Das -Milizsystem wird sich für solche Staaten jedenfalls besser empfehlen, -als ein stehendes Heer. - -Kriegsschulen zu halten, wird sich wohl empfehlen, obschon die -Erfahrung im Burenkriege zu beweisen scheint, daß für die Führung im -Kriege angeborene Begabung wichtiger ist, als die Ausbildung in den -Kriegsschulen. Auch der amerikanisch-spanische Krieg, mehr noch der -nationale Krieg in Frankreich unter Napoleon I., der zwar selbst ein -wissenschaftlich Gebildeter war, aber eine Reihe ganz ungebildeter -Leute ihrer angeborenen Begabung wegen zu Marschällen gemacht hat, -spricht nicht für einen hohen Wert der Kriegswissenschaft. Da sich aber -kriegerische Talente erst im Kriege bemerkbar machen können, braucht -man wenigstens für die Einleitung des Kriegs kriegswissenschaftlich -ausgebildete Führer, die erst nach und nach durch geniale Neophyten -ersetzt werden können. - -Vor allem hat der Kollektivstaat vor anderen Staaten für den Krieg -voraus, daß er Alleineigentümer aller Güter ist, also keine Zeit -damit zu verlieren braucht, Lieferungsverträge abzuschließen und sich -nicht in die Hand von Lieferanten zu geben braucht, die nicht nur den -Staat bewuchern, sondern auch durch Verzögerungen und Unpünktlichkeit -großes Unheil anrichten können. Die Zentralverwaltung kennt genau die -Lagerorte aller Kriegserfordernisse und kann innerhalb weniger Stunden -telegraphische Anweisung geben, wohin sie zu schaffen sind. - -Der ganze Verwaltungsapparat ist auch im Frieden ein großer -Intendanzdienst und ehe drei Stunden ablaufen, ist jeder Mann im -Lande von der Kriegserklärung verständigt und auf dem Wege zu den -Sammelplätzen, wo zugleich mit den Marschbefehlen die Transportmittel -eintreffen. Es ist nicht einzusehen, was in einem solchen Lande hindern -sollte, am zweiten Tage der Mobilisierung einen Teil der Armee über die -Grenze gehen und den Rest in den nächsten Tagen staffelweise nachrücken -zu lassen. Es ist ganz unmöglich, daß ein Staat, der nach der alten -Gesellschaftsordnung verwaltet wird, in der Mobilisierung mit einem -Kollektivstaate Schritt halten könnte, es wird also immer der letztere -sein, der in das Feindesland eindringt. Dort kann er zwar nicht mit -Hartgeld bezahlen, aber nichts kann ihn hindern, dort Zwangspapiergeld -auf die im Feindeslande kursierende Währung lautend in Umlauf zu setzen -und auch das dort in Umlauf befindliche Geld gegen sein Papiergeld -zwangsweise einzutauschen. Er braucht demnach kein Anlehen aufzunehmen, -um die Requisitionen bar zu bezahlen, denn mit dem durch den Einmarsch -erworbenen Verwaltungsrechte ist auch die Geldhoheit verbunden, welche -das Recht gibt, das Zahlungsmittel, welches gesetzlichen Umlauf -hat, zu bestimmen. Im Falle des Sieges wird dem Überwundenen die -Einlösung dieses Papiergeldes oder dessen Anerkennung als gesetzliches -Zahlungsmittel auferlegt. Freilich hat in einem solchen Kriege auch der -Feind den Vorteil, daß er im Kollektivstaat alles, was er findet, als -gute Beute nehmen kann, weil alles Staatseigentum ist, wobei aber das -Nachfolgende zu berücksichtigen ist. - -Ein anderer Vorteil, nämlich auf Seite des Kollektivstaates, ist die -Möglichkeit, die gefährdeten Grenzdistrikte vollständig zu räumen und -auch von allen im Kriege erforderlichen Gütern so zu entblößen, daß -der Feind, wenn er den Verteidiger doch zu werfen und in sein Land -einzudringen vermöchte, gezwungen wäre, sich bloß aus den eigenen -Nachschüben zu verproviantieren, was ihm enorme Schwierigkeiten -verursacht und rasches Vordringen unmöglich macht. Da nämlich alle -Güter Staatseigentum sind und alle Produktionszweige vom Staate -betrieben werden, so kann die Verwaltung alle Frauen und Kinder, sowie -die nicht streitbaren Männer, aber auch alle Vorräte und das Vieh -in das Innere des Reiches zurückziehen, wo jeder sofort Unterkunft, -Nahrung und Arbeit findet. Wer diese Reise zu Fuß machen kann, -marschiert nach dem Innern und wer auf Transportmittel angewiesen ist, -wird um so leichter nach dem Innern befördert werden können, als die -Transportmittel, welche Truppen und Kriegsmaterial nach der Grenze -bringen, sonst leer zurückgehen müßten. Auf dieselbe Art wird man alles -nach dem Inneren bringen, was nicht zum Unterhalte der eigenen Armee -nötig ist und der Feind im Falle seines Einmarsches für seine Zwecke -brauchen könnte. - -Kann das Grenzgebiet von der nicht streitbaren Bevölkerung ganz geräumt -werden, so wird der einbrechende Feind keinen Führer finden und den -Kundschafterdienst nicht organisieren können, wofür übrigens der Bürger -eines Kollektivstaates auch nicht zu gewinnen wäre. - -So hat es den Anschein, als ob im Kriegsfalle zwischen Kollektivstaaten -und anders organisierten Staaten alle Vorteile auf Seiten der ersteren -wäre, abgesehen davon, daß der Kollektivstaat die Sympathien der -Bevölkerung des angreifenden Nachbarstaates auf seiner Seite hätte, -die im Siege des Kollektivismus ihre Erlösung sehen muß. Siegt der -Kollektivismus, so wird er das bezwungene Land so lange verwalten, -bis auch dort das Kollektivprinzip durchgeführt ist und er wird sich -aus den Vorräten des Gegners alles ersetzen, was er für den Krieg hat -aufwenden müssen. Die Kriegsentschädigung wird auch für allen jenen -Schaden zu leisten sein, der aus der Verminderung der arbeitsfähigen -männlichen Bevölkerung durch Tod oder Verwundung entstanden ist. -Freilich rechtfertigt diese Betrachtung von dem Machtzuwachs, den -der Staat durch den Übergang zum Kollektivismus erlangen würde, die -Befürchtung, daß die Nachbarstaaten diese Umwandlung zum Anlasse eines -Krieges machen könnten. Allein dagegen wäre wieder eine Hoffnung darauf -zu setzen, daß diese Macht, weil sie nur für die Verteidigung ins Spiel -gebracht würde, nichts Herausforderndes hat und daß kein Nachbar einen -Angriff von Seiten des Kollektivstaates zu fürchten hätte. Auch läge es -für auswärtige Staaten näher, das, was dem Nachbar einen Machtzuwachs -bringen muß, nachzuahmen, als ihn zu bekriegen. - - - - -XIII. - -Vorteile und Nachteile des Kollektivismus. - - -Nach dem, was in diesem Werke dargelegt wurde, scheint es gewiß zu -sein, daß der Kollektivismus, so gehandhabt, wie hier vorgeschlagen -wurde, nur Vorteile für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen hätte. -Freilich kann der Kollektivismus, wenn der kollektivistische Staat -anders eingerichtet wird, ebenso verderblich sein, wie ja auch das -Privatvermögen in den Händen eines Weisen sich sehr nützlich machen -kann, in den Händen eines Wüstlings oder Fanatikers aber verderblich -wirken wird. Wird der Kollektivismus ins Leben gerufen durch Toren -oder Betrüger, welche dem Arbeiter das Ideal einer zweistündigen -Arbeitsdauer vorschwindeln, so wird allerdings das allgemeine Elend -die Folge sein und bemächtigen sich die Jesuiten, Paraguays gedenkend, -des kollektivistischen Ideals, so kann geistloser Pietismus an die -Stelle unserer Kultur treten. Ich suche durch den Kollektivismus den -modernen Staat auszugestalten, der mir von allen Einrichtungen, von -welchen uns die Geschichte berichtet, das Herrlichste scheint, derzeit -nur eingeschnürt in die Fesseln einer veralteten Gesellschaftsordnung -und darum an der Erfüllung seiner Mission gehindert. Alles, was ich -anstrebe, strebt der moderne Staat an, aber in Anbetracht seiner -beschränkten Mittel unvollkommen und schwächlich. - -Der Kollektivstaat würde Kunst und Wissenschaft viel großartiger -pflegen, als der heutige Staat vermag, er würde das Elend beseitigen, -das Volk veredeln, die sanitären Verhältnisse vervollkommnen, -Verbrechen, Vagabundage, erbliche und ansteckende Krankheiten -unterdrücken und es ist kein Zweifel, daß von der Einführung des -Kollektivismus ein neuer, großartiger Aufschwung der Kultur datieren -müßte. - -Wir haben gesehen, daß von den Anklagen, die gegen die Veränderung -der Gesellschaftsordnung erhoben werden, keine sich als stichhaltig -erweisen wird. Der Kollektivismus widerspricht nicht nur dem -Christentum nicht, er ist vielmehr dessen Erfüllung, er ist das Wesen -dessen, was Christus das Gottesreich nannte. Wer seinen Nächsten liebt, -wie sich selbst, muß den Kollektivismus herbeiwünschen und wünschen, -daß davon in der Hauptsache jener Gebrauch gemacht werde, der in diesem -Buche vorgeschlagen wurde. - -Wie sehr das richtig ist, geht schon aus den Zitaten hervor, die Bebel -in seinem Buche: »Die Frau und der Sozialismus« in der Anmerkung auf -Seite 294 aus den Kirchenvätern bringt. Danach sagte Papst Klemens I., -[+] 102: »Der Gebrauch aller Dinge auf dieser Welt soll allen gemeinsam -sein. Es ist eine =Ungerechtigkeit= zu sagen, das gehört mein eigen, -das gehört mir, das dem anderen. Daher ist die Zwietracht unter die -Leute gekommen.« _Sanct Clem. act. concil._ Ambrosius, [+] 397, sagt: -»Die Natur (also Gott) gibt alle Güter allen Menschen gemeinsam, denn -Gott hat alle Dinge geschaffen, damit der Genuß für alle gemeinsam -sei und damit die Erde zum gemeinsamen Besitztum werde. Die Natur hat -also das Recht der Gemeinschaft erzeugt und es ist nur die ungerechte -Anmaßung, welche das Eigentum erzeugt.« _Ambrosius Sermo 64, Expositio -in Lucam caput XVI._ Chrysostomus, [+] 407, erklärte in seinen gegen -die Sittenlosigkeit und Verderbnis der Bevölkerung in Konstantinopel -gerichteten Homilien: =Nenne niemand etwas sein eigen=, von Gott -haben wir Jegliches zum gemeinsamen Genuß empfangen und »Mein und -Dein« =sind Werke der Lüge=. _Chrysostomus Homilia 11^{ma} concio -de Lazaro. Homilia 57^{ma} in Matthäum._ Augustin, [+] 430, sprach -sich folgendermaßen aus: »Weil das individuelle Eigentum existiert, -existieren auch die Prozesse, die Feindschaften, =die Kriege=, die -Aufstände, die Sünden, die Ungerechtigkeit, die Mordtaten. Woher kommen -alle diese Geiseln? =Einzig vom Eigentum.= Enthalten wir uns also, -meine Brüder, =es zu lieben=.« _Augustinus: De civitate Dei._ Papst -Gregor der Große, [+] 600, endlich sagt: »Sie sollen es wissen, =daß -die Erde, wovon sie ja herstammen und gemacht sind, allen Menschen -gemeinschaftlich ist= und daß daher die Früchte, welche die Erde -erzeugt, =allen ohne Unterschied gehören sollen=.« _Gregorius, Regula -pastoralis, admonito 22._ Alle diese Kirchenväter verdammen unsere -Gesellschaftsordnung, =die aber der Einzelne nicht aus der Angel heben -kann=, das kann nur das Werk der Staatskunst sein. - -Aber so vernünftig ein Kollektivismus ist, der den gemeinsamen Gebrauch -aller Güter nach gerechten Grundsätzen verwaltet, so absurd ist -Tolstojs christlicher Anarchismus. - -Auch beinahe alle griechischen Philosophen, wie Plato und -Aristoteles, leiteten alle Ungerechtigkeit und alles Unheil von der -Gesellschaftsordnung ab. Sie nannten unsere wirtschaftlichen Zustände -=den Krieg aller gegen alle=, und daß das Verwüstung von Gütern -bedeuten muß, ist doch klar. Weil wir aber diesen Krieg im Innern -täglich vor Augen haben, scheint uns auch der Krieg mit Nachbarn nicht -verwerflich. Hätten wir Frieden in der Wirtschaft, so müßte auch der -Krieg mit Nachbarn ein Ende nehmen. - -Es ist auch offenbar, daß der kategorische Imperativ Kants =nur im -Kollektivstaat= zur Herrschaft gelangen kann, und darum sind seine -Anschauungen von der Notwendigkeit des Privateigentums und der -Berechtigung der gewaltsamen Aneignung schon an und für sich absurd, -aber völlig im Widerspruche mit seinem ethischen Grundgesetze. - -Plato bezeichnet als das oberste Ziel aller Politik Frieden und -wechselseitiges Wohlwollen, was den Staat zusammenhält, müsse -gepflegt, der Staat müsse ein =in sich Befreundetes= werden, er -sei zu gestalten nach den Interessen und Bedürfnissen aller, die -Interessen der Einzelnen müssen den Interessen der Gesamtheit weichen. -Es bedürfe eines königlichen Ineinanderwebens der Gemüter, einer -Lebensgemeinschaft, es sei jenes allerköstlichste Geflecht zustande -zu bringen, welches alle Glieder des Staates miteinander verbindet. -Die Selbstsucht, der unersättliche Egoismus hebe alle Gemeinschaft -auf und lasse Recht und Ordnung gar nicht mehr zu. Der Egoismus -mache die Gesellschaft naturwidrig, =man müsse nach verhältnismäßiger -Gleichheit streben=. Jeder solle so handeln, daß seine Tätigkeit auch -der Gesamtheit zugute komme, der Staat sei ein Mensch im Großen, nicht -aber bloß eine Summe von Individuen. Der Einzelne solle lieber Unrecht -leiden als tun. Er tadelt die bestehende Gesellschaftsordnung, wo statt -sozialer Motive zersetzender Egoismus und Jagd nach Geld die Triebfeder -ist. Selbst die Aristokraten werden geldsüchtig und genußsüchtig. Sie -werden erfinderisch in neuen Formen des Aufwandes. Damit wird nach und -nach alles angesteckt, der Wettkampf dreht sich nur um Erwerbgier, -höhere Güter verlieren an Wert. Alles wird nach Geldsummen taxiert, -=der Staat zerfällt in Arme und Reiche=, die sich bekämpfen, so werden -die Staaten nach außen schwach. Das größte Übel ist die Geldwirtschaft -und absolute Freiheit des Erwerbes und der Veräußerung, wodurch -übermäßiger Reichtum und völlige Armut entstehen. - -Plato findet, =daß das positive Recht von Unwissenheit und Selbstsucht -diktiert sei und daß das Privateigentum ein Auseinanderreißen der -bürgerlichen Gesellschaft herbeiführe, durch Gütergemeinschaft werde -Schmerz und Freude gemeinsam=, sie bringe Befreiung von Streit und -Kampf. Plato sucht neue Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft, -gelangt aber zu keinem brauchbaren Ergebnisse. Daß man aber damals -keine Abhilfe wußte, ist nicht verwunderlich, denn es fehlte alles, -was in unserer Zeit die Verwaltung großer Besitztümer erleichtert, -insbesondere Druck, Telegraphen und Eisenbahnen. - -Auch Aristoteles fordert von jedermann eine solche Mäßigung im Erwerbe -und im Genießen, daß niemand in der Aufrichtung des Kollektivstaats -etwas Beengendes sehen könnte. - -Napoleon sagt: _Les lois ont pour but le bonheur de touts._ Nur durch -den Kollektivstaat können sie es aber erreichen. - -Die Freiheit wird durch den Kollektivismus nicht vermindert, sondern -vermehrt, und das größte Maß von Freiheit wird nicht den durch Geburt, -sondern den durch Verdienst dazu berufenen Personen zuteil. Ebenso -falsch ist, daß der Kollektivismus nur die materiellen Interessen -fördere. Der moderne Staat, wenn er die Mittel zur Verfügung hätte, -die ihm der Kollektivismus bieten würde, würde den idealen Interessen -viel mehr Vorschub leisten, als heute möglich wäre. Der Kollektivismus -ist die Ordnung selbst und somit der Antipode des Anarchismus. Aber -er ist nur die Ordnung in den Dingen, »die sich im Raume stoßen«, den -Ideen kann er weit größeren Spielraum gewähren, als der heutige Staat. -Hier verweise ich auf einen als Motto zitierten Ausspruch Bismarcks. -Sidney Whitman erzählt in seinem Buche: »Fürst Bismarck. Persönliche -Erinnerungen aus seinen letzten Lebensjahren«, daß Bismarck einmal -sagte: »Wenn ich die Gestalt wählen könnte, in der ich noch einmal -leben möchte, so weiß ich nicht, ob ich nicht ganz gern eine Ameise -sein würde. Sehen Sie, dieses kleine Insekt lebt in einem vollständig -organisierten Staate. Jede Ameise muß arbeiten, ein nützliches Leben -führen, jede Ameise ist fleißig. Da gibt es vollkommene Subordination, -Disziplin und Ordnung. Sie sind glücklich, denn sie arbeiten.« Dieses -Ideal verwirklicht für Menschen der Kollektivstaat, und die Zeit ist -nicht mehr fern, wo es eine Schande sein wird, etwas zu genießen, was -man nicht durch Arbeit verdient hat. Ich kann nur sehen, daß meine -Freiheit im Kollektivstaat größer wäre, als sie heute tatsächlich ist, -obwohl ich den herrschenden Klassen angehöre. Meinen Enkeln kann ich -nur wünschen, daß sie den Sieg des Kollektivismus erleben. - -Die Gleichheit wird in den Genüssen wie im Ansehen nicht so exzessiv -durchgeführt werden, daß sie zu absurden Konsequenzen führen müßte. -Die Menschenwürde wird jedem Geringsten gewährt, die Vorzüge, welche -aus den natürlichen Unterschieden der Menschen fließen, bleiben nicht -unbeachtet. Nur die =künstlichen= Unterschiede werden unterdrückt, und -gerade das ist die Voraussetzung der gerechten Würdigung =wirklicher= -Verdienste. - -Alle Anklagen gegen den Kollektivismus sind Eingebungen des -Parteigeistes. Freilich gibt es Berufe, welche sich durch den -Kollektivismus bedroht sehen, so insbesondere die der Juristen, -Kaufleute, Unternehmer, Priester. Allein es wird gezeigt, daß die -Umwandlung viele Dezennien dauern wird und mittlerweile werden diese -Berufe nach und nach aussterben, keiner aber, der ihnen angehört, -wird Schaden leiden. Dafür aber eröffnen sich neue Erwerbszweige, -und es wird der künftige Verwaltungs-, Sanitäts-, Unterrichts- und -Erziehungsdienst vorbereitet. - -Der Kollektivismus ist aber vorzüglich volkswirtschaftlich vollkommener -als die heutige, auf dem Privateigentum aufgebaute Wirtschaftsform, und -seine volkswirtschaftlichen Vorzüge sind es, welche die Mittel bieten, -die Kultur zu erhöhen. - -Es haben schon früher alle Vertreter des Kollektivismus darauf -verwiesen, daß derselbe den Handel und somit die Handelsarbeit -entbehrlich mache, allein man ist doch immer die Erklärung schuldig -geblieben, wie dann der Güterumsatz vollzogen werden solle. Es blieb -bei abstrakten Sätzen und es ließ sich nie ein Bild gewinnen, wie -denn die kollektivistische Wirtschaft aussehen würde. Ich befürworte -die absolute Naturalwirtschaft und die Befriedigung aller Bedürfnisse -der Kollektivisten durch Gewährung einer Pauschalversorgung, welche -bei Festhaltung eines sehr hohen Minimums doch eine sehr hoch -ansteigende Abstufung gestattet. Die Vereinfachung des Güterumsatzes -aber wäre nicht möglich, wenn man das Existenzminimum nicht auch den -arbeitsunfähig Geborenen gewähren würde, und dafür läßt sich auch -ein Rechtsgrund aufstellen. Denn die Zeugung der Kinder setzt im -Kollektivstaat gewissermaßen ein Einvernehmen voraus zwischen der -Frau, die empfangen und gebären will, und dem Staate, der dies von ihr -wünscht, weil er den Fortbestand des Volkes sichern will. Es ist nun -ganz klar, daß diese Frau ein Interesse daran hat, ihr künftiges Kind -auch für den Fall versichert zu wissen, daß es arbeitsunfähig zur Welt -kommt. Dagegen ist es klar, daß der Staat von dieser Verpflichtung dann -enthoben sein muß, wenn er Grund hat, einen arbeitsunfähigen Nachwuchs -zu besorgen, und wenn er deshalb die Ehe versagt. Einer solchen Mutter -hat er nichts versprochen. - -Wie brutal müssen uns unsere Zustände scheinen, wenn wir eindringen -in die Verhältnisse, die der Kollektivstaat schaffen könnte, und -wie verrucht muß uns der Egoismus jener erscheinen, die, um ein -arbeitsloses Leben führen zu können, den Kollektivismus verwerfen und -unmöglich machen. Das sind jene Menschen, von welchen Christus sagt, -daß sie selbst ins Gottesreich nicht hineingehen, und jene, welche -hineingehen wollen, nicht lassen. Sie lassen das Gottesreich -- den -Kollektivstaat -- nicht zustande kommen. - -Es ist übrigens gewiß, daß im Kollektivismus, trotz der vollständigen -Ausrottung des Elendes, doch für jeden Begabten Anreiz genug bleibt, -seine Gaben in den Dienst des Ganzen zu stellen und sich hervorzutun, -weil dadurch ganz Außerordentliches erreicht werden kann und weil es -der einzige Weg ist, der mechanischen Arbeit zu entgehen. - -Es gibt aber auch heute keine Familie, welche nicht daran -interessiert wäre, daß der Kollektivismus ins Leben trete. Denn unsere -Gesellschaftsordnung bedroht auch die Reichsten und Mächtigsten. Die -Kaiserin Elisabeth ist ein schreckliches Beispiel, und wir haben allen -Grund, zu besorgen, daß, wenn wir die heutigen Zustände fortbestehen -lassen, die soziale Revolution hereinbricht, welche diesmal zu -Schrecknissen führen wird, die noch niemals erlebt wurden. Auch der -gewöhnliche internationale Krieg kann die Reichen wie die Armen ins -Elend stürzen. Und auch in ruhigen Zeiten bietet der Reichtum wenig -Schutz. Wir können durch Verbrechen und Zufall verarmen, unsere Kinder -von gewissenlosen Kindermädchen ins Verderben gestürzt werden, unsere -Söhne in schlechte Gesellschaft geraten und dem Spiele verfallen, und -wie oft erleben wir, daß unsere Töchter in einer unglücklichen Ehe -zugrunde gehen. Wir haben also allen Grund, zu verlangen, daß alle, -auch des Nachbars Kinder, erzogen werden, daß der Staat für erprobte -Personen sorgt, denen die Wartung der Kinder anvertraut werden kann, -daß verbrecherische Naturen keinen Nutzen aus schädlichen Handlungen -ziehen können, daß die Frauen und Kinder wirtschaftlich unabhängig von -den Familienhäuptern werden.[46] - - [46] Ein Wiener Polizeipräsident ist am Flecktyphus gestorben, - nachdem er, durch sein Amt dazu genötigt, mit angesteckten - Armen in Berührung getreten war. Einige Richter brachten - Ungeziefer aller Art heim, weil sich im Gerichtssaale - Tausende von Armen und Elenden umtrieben. Nichts ist - alberner, als die Meinung, jeder brauche nur für sich - zu sorgen. Man sorgt am besten für sich, wenn man - dahin wirkt, daß für alle gesorgt werde. Wenn auch der - Zusammenhang der wirtschaftlichen Dinge im Einzelnen - nicht verfolgt werden kann, so ist es doch gewiß, daß die - Herrschenden von allem Elende ihren Teil erhalten, das die - Beherrschten zu tragen haben. - -Sagen wir doch so oft den Armen, daß Reichtum nicht glücklich macht. -So handeln wir danach und machen wir dem Kriege Aller gegen Alle ein -Ende, dem Kriege, den Plato und Christus verurteilten, dem Elisabeth -und Sergius, Carnot und Rudolph, so viele Millionen geopfert wurden -ohne Sinn und Verstand. Wir sagen nicht, daß die Gesellschaftsordnung -dazu nötigt, aber sie ermöglicht, was eine weise Ordnung unmöglich -gemacht hätte. Wenn Augustin recht hat, da er sagt, woher kommen alle -diese Geißeln, die Prozesse, der Krieg, die Aufstände, die Laster, -Verbrechen, der Mord? Einzig und allein vom individuellen Eigentum! -dann sind Solferino, wo Franz Josef zuerst eine Provinz, Queretaro, -wo er den Bruder, Meyerling, wo er den Sohn, Genf, wo er die Gemahlin -verloren hat, eine furchtbare Mahnung an die Monarchen, der Quelle -aller Verbrechen und zugleich allen Elends ein Ende zu machen. =Es -bedroht die Gesellschaftsordnung ebenso den Kaiser, wie den geringsten -Arbeiter.= - -Sehen wir um uns, was in wenigen Wochen in einem engen Gebiete die -Besitzenden, nicht allein die Armen, unter der Gesellschaftsordnung -leiden, nicht in Jahren, sondern in Monaten, und nicht in Provinzen, -sondern in der nächsten Umgebung von Innsbruck. Im Juni brennt das -Dorf Zirl ab und in vier Stunden sind 1300 Menschen, Arme und Reiche, -obdachlos und für lange dem Hunger verfallen, im April wird das Dorf -Götzens, im Juli Tulfes, Volders und ein Teil vom Zillertal von -angeschwollenen Bächen vernichtet, viele Felder verwüstet, Häuser -unter Wasser gesetzt, 16 Menschen gehen in den Wellen unter, eine -alte Frau wird um wenige Kostbarkeiten von Räubern ermordet, andere -werden angefallen und nur durch Zufall gerettet. Was davon durch den -Kollektivismus nicht verhindert worden wäre, wäre vom ganzen Staate -getragen worden. Daß die Verwaltungsfrage lösbar ist, meine ich -erwiesen zu haben. - -Die Schattenseiten des Kollektivismus sind 1. die Notwendigkeit des -Umbaues aller Ortschaften, 2. das Nebeneinanderleben der ersten Staaten -der neuen Ordnung mit anderen, die noch die alte Ordnung beibehalten -haben, 3. die Unmöglichkeit, das Prinzip des Kollektivismus in kurzer -Frist zur Durchführung zu bringen. - -Aber die Wohnungsfrage ist selbst in den Städten eine brennende -geworden, in neun Zehntel aller Dorfschaften ist sie auch von jenen -zugestanden, die der heutigen Gesellschaftsordnung huldigen. Muß schon -so viel gebaut werden, um sanitäre Zustände zu schaffen, um die Armen -menschenwürdig unterzubringen und um den nachwachsenden Volkszuwachs -mit Wohnung zu versorgen, weshalb sollte man nicht auch unter einem -dem Kollektivismus dienen? Wird endlich der Kollektivismus in irgend -einem Staate zum Durchbruche kommen, so wird das Ideal bald in allen -Staaten Europas sich einen Boden bereiten und der natürliche Hemmschuh -der Unmöglichkeit, die Umwandlung in kurzem durchzuführen, wird den -Widerstand abschwächen, den die Interessen der einen den Interessen der -anderen naturgemäß entgegensetzen. - -Die gebildeten Klassen sind heute eine Macht, und sie haben allen -Grund, die Umwandlung in die Hände zu nehmen, weil es dann gewiß ist, -daß der Kollektivismus den Kulturinteressen zum Segen gereichen wird. -=Bringen andere Mächte, Tyrannen, Pietisten oder Anarchisten den -Kollektivismus, wie sie ihn sich denken, so gehen wir einer schlimmen -Zukunft entgegen.= - -Es sind noch einige vermeintliche Übelstände des Kollektivismus zu -besprechen. - -Der Mangel des Privateigentums wird von Vielen als ein großer Übelstand -betrachtet, aber ohne Grund. Die gänzliche Überführung des Eigentums an -Gebrauchsgegenständen in Staatseigentum ist keine notwendige Konsequenz -des Kollektivismus. Ich stehe vielleicht allein mit dem Vorschlage -dieser Einführung, aber es sind damit unermeßliche Vorteile verbunden. - -In unseren Verhältnissen hat das Eigentum, das Privateigentum, eine -hervorragende Bedeutung als Vermögen. Da aber nur Wenige ein Vermögen -haben, die Mehrzahl aber davon ausgeschlossen ist, so kann es kein -allgemeines Bedürfnis sein, Vermögen zu besitzen. Die Vermögenslosen -aber haben ein Interesse, daß das Vermögen nicht im Besitze von -Privatpersonen stehe, sondern Staatseigentum werde. Das Vermögen -bezweckt die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen über die Vielen, -und diese ist freiheitsfeindlich. Denn die wirtschaftliche Herrschaft -der Wenigen ist zugleich absolutistisch und unverantwortlich, während -der Staat, wenn er an die Stelle der Privatbesitzer träte, über -Verwaltung und Verteilung Rechnung legen müßte. Es ist also eine -offenbare Freiheitsfrage, um die es sich handelt, und wie seit 120 -Jahren die Bourgeois gegen die Herrschaft des Adels kämpften, so -wird jetzt das Volk gegen die Herrschaft der Bourgeois kämpfen. Die -Beseitigung des Privateigentums durch Verstaatlichung des Besitzes ist -im Interesse der großen Mehrheit. Übrigens wäre die Inventarisierung -des gesamten Mobiliarbesitzes für den Kollektivstaat der Schlußpunkt -der gesamten Umwandlung, und davon trennen uns mehr als 50 Jahre. -Trotzdem wird es sich empfehlen, deren Vorteile zu diskutieren. -Verderblich wäre nur die anarchische Herrenlosigkeit der Güter, und -diese wird durch den Kollektivismus gerade unterdrückt. Die Besitzenden -von heute sind, jeder so weit sein Besitz reicht, Anarchisten. Sie -haben schrankenlose Freiheit, damit zu schalten und zu walten. =Und -auch diesen Anarchismus aus der Welt zu schaffen, ist der Zweck -der Einführung des Kollektivismus.= Er ist das gerade Gegenteil des -Anarchismus, der an die Stelle des Anarchismus der Besitzenden den -Anarchismus aller setzen will, während umgekehrt der Kollektivismus -alle, auch die Besitzenden von heute, der wirtschaftlichen Ordnung -unterwirft. - -Der Anarchismus als Wirtschaftsform ist ein Unding, weil er zum -Stillstand einer jeden Arbeit führen muß. Die menschliche Arbeit ist -durch die Arbeitsteilung so sehr wechselweise bedingt, eine Arbeit -von der anderen abhängig, daß die Volkswirtschaft unbedingt eine -Ordnung voraussetzt, durch welche verbürgt wird, daß =alle= Arbeiten, -und zwar in ihrer verhältnismäßigen Ausdehnung, besorgt werden. Der -Drucker braucht Setzer, der Setzer Schriftgießer, alle zusammen -brauchen Schriftsteller, und diese wieder eine Autorität, welche -die von den Schriftstellern gelieferten Manuskripte sichtet und die -zum Drucke zu befördernden auswählt. So ist es in allen Zweigen der -menschlichen Arbeit. Es ist eine verhältnismäßige Produktion auf -allen Gebieten menschlichen Schaffens ein Bedürfnis, und zwar in -dem Maße, daß, sobald diese Verhältnismäßigkeit gestört wird, ein -wirtschaftlicher Krach eintreten muß. Darum ist der wirtschaftliche -Anarchismus eine Unmöglichkeit. Das Privateigentum kann demnach nur -durch Kollektiveigentum verdrängt werden, welches Produktion und -Verteilung von Staats wegen zur Folge haben muß. In der heutigen -Wirtschaftsordnung ist es die Preissteigerung der zu wenig produzierten -Güter, welche alle vernachlässigten Produktionen wieder belebt, im -Kollektivstaate ist es der seinen Organen, aber auch jedem Einzelnen, -der sich darum bemüht, gewährte Überblick über Produktion und -Verbrauch, der eine verhältnismäßige Produktion aller Güter sichert. - -Ich bin aber auch für die Ersetzung des Privateigentums an -Gebrauchsgütern, an Kleidung, Mobiliar &c. durch Staatseigentum, und -es wird das gewiß sehr heftig, und auch von Sozialisten, bestritten -werden. Aber mit Unrecht. Wir wohnen in Häusern, die nicht uns gehören, -und es gilt als etwas Alltägliches, daß auch Leute, die ein Wohnhaus -besitzen, es nicht selbst bewohnen, sondern sich in einem fremden -Hause einmieten. Sie betrachten ihr eigenes Haus als Vermögensanlage, -aber nicht als ein Gebrauchsgut, welches ihnen zur Befriedigung ihres -Wohnbedürfnisses dient. Dieses Bedürfnis kann man auch durch Sachen -befriedigen, die fremdes Eigentum sind, also auch durch solche, die -Staatseigentum sind. Kleider und Wäsche trägt man heute nur eine Reihe -von Jahren, und wenn sie abgenützt sind, verschenkt oder veräußert -man sie. Es kann uns nun gar nichts daran liegen, wenn der Staat uns -Kleider und Wäsche nur zum dauernden und ausschließlichen Gebrauch -überläßt und sich das Eigentum vorbehält, was zur Folge hat, daß er -für den Zufall haftet und das nicht mehr Gebrauchsfähige zu neuerlicher -Verarbeitung zurücknimmt. Dasselbe gilt vom Mobiliar unserer Wohn- und -Schlafgemächer, welches der Kollektivist zum dauernden Gebrauch, oft -auf Lebensdauer, angewiesen erhält, er aber nicht zu versichern nötig -hat, weil er nicht Eigentümer, sondern nur gebrauchsberechtigt ist, es -darum auch, Ausnahmsfälle abgerechnet, nicht mit sich herumschleppt, -wenn er sein Domizil verändert. Benützen wir doch solche Dinge so -oft, ohne ein Eigentumsrecht darauf zu haben, in Theatern, Kirchen, -Gasthäusern, auf Bibliotheken und Eisenbahnen, und so haben wir -längst die Erfahrung gemacht, daß ein Eigentum an Gebrauchsgütern kein -Bedürfnis ist, ein Luxusbedürfnis für Viele allerdings, aber solche -Launen zu befriedigen, ist nicht die Aufgabe einer Wirtschaftsordnung. - -Wo es ein Bedürfnis ist, daß uns ein freies Schaffen gestattet und zu -diesem Ende ein Eigentum an Stoffen zugestanden werde, die wir zum -Zwecke solchen Schaffens umgestalten dürfen, habe ich ohnehin die -Verteilung solcher Stoffe als Konsumtibilien in Vorschlag gebracht. - -Was aber das Privateigentum an Produktionsmitteln anbelangt, so gibt -es natürlich »Volkswirte« genug, welche behaupten, es bestehe ein -volkswirtschaftliches Interesse, daß die Produktionsmittel immer -Privateigentum bleiben, damit sie immer ein Vermögen der Tüchtigsten -bilden, wodurch die Produktion nur gewinnen könne, daher die heutige -Wirtschaftsordnung viel heilsamer, auch für die Armen, sei, als die -Produktion von Staats wegen. Über diesen Gegenstand wird bei Erörterung -der Bedenken gegen die staatliche Produktion zu sprechen sein. - -Hier möchte ich aber noch bemerken, daß der Kollektivismus, streng -genommen, nicht jedes Privateigentum aufhebt, sondern ein Eigentum des -Einzelnen fortbestehen läßt, welches unserm Eigentum an Aktienbesitz -ganz analog ist. Das Recht des Einzelnen auf die staatlichen -Verteilungen ist ein solches Eigentum, denn auch der Aktionär hat -nur einen Anspruch auf die Ausschüttungen, während ihm keinerlei -Eigentum an den Sachen zusteht, die das Vermögen der Aktiengesellschaft -ausmachen. Freilich ist dieses Eigentum des Kollektivisten nach -mehreren Richtungen beschränkt. Er kann es nicht verschenken, verkaufen -noch vererben, er kann nur durch Auswanderung darauf verzichten, aber -ähnliche Beschränkungen kommen bei Fideikommissen, Heimstätten und bei -manchen Aktiengesellschaften, deren Statuten die Veräußerung der Aktien -verbieten, vor, ohne den Charakter des Privateigentums auszulöschen. - -Es ist also gar nicht einmal richtig, daß der Kollektivismus -das Privateigentum, oder gar das Eigentum, gänzlich aufhebt, er -bedeutet nur die Vereinigung alles Eigentums an Sachen zum Zwecke -der Befriedigung aller Bedürfnisse des gesamten Volkes. Nur der -Anarchismus hebt den Begriff des Eigentums ganz auf und fordert das -Recht des freien Zugriffs; durch den Kollektivismus wird der Begriff -des Eigentums befestigt und geheiligt, denn der Eigentümer -- der Staat -allein ist Eigentümer -- ist nie zweifelhaft, und da das Eigentum zur -Befriedigung der Bedürfnisse aller dient, ist jeder Mitbürger Garant -und Wächter. Dieses Eigentum ist ebenso heilig, als es heute Gegenstand -der Verachtung ist, wenn wir den rechtmäßigen Erwerb bezweifeln, und -Gegenstand des Hasses, wenn sich erwucherter Reichtum breit macht. - -Ich komme nun zur Besprechung eines weiteren Irrtumes, nämlich, daß die -staatliche Produktion nicht so ergiebig sei wie die Privatproduktion. -Man folgert das daraus, daß in einigen Fällen, wo ein oder die -andere Fabrik von Staats wegen betrieben wurde, ein Aufschwung -ihres Betriebes erst dann eintrat, als die Fabrik in Privatbesitz -überging. Die Erfahrung, die man mit der Post, der Telegraphie und -dem Eisenbahnbetrieb machte, worin sich der Staatsbetrieb bewährte, -fertigt man damit ab, diese Erfahrungen seien nicht beweismachend für -andere Produktionen, weil es sich da nur um Verkehrsanstalten handle. -Niemand hat aber je versucht, aus der Natur des Staates abzuleiten, -weshalb er zum Betriebe der Produktionsanstalten unbrauchbar sein soll. -Man spielt gerade den Egoismus des Privatunternehmers als so unendlich -förderlich aus und bedenkt nicht, daß im Kollektivstaat der Egoismus -des ganzen Volkes sich in derselben Richtung geltend machen würde, da -jede Verbesserung im Produktionsbetriebe dem ganzen Volke zum Vorteile -gereicht, sei es, daß in einem Produktionszweige Arbeit oder Material -erspart, oder ein besseres Produkt erzeugt, oder die Fruchtbarkeit -des Bodens erhöht wird. Der Erfindungsgeist wird im Kollektivstaat -außerordentlich gefördert, und so kann es nicht fehlen, daß das Sinnen -und Trachten Aller darauf gelenkt wird, die Produktion zu fördern. -Man wird die Erfolge der einzelnen inländischen Produktionsanstalten -untereinander und mit ausländischen Anstalten gleicher Art vergleichen, -und so auf beständigen Fortschritt bedacht sein. Dabei kann es -nur von Vorteil sein, daß die allgemeine Volksbildung so weit über -die gegenwärtige entwickelt wird und daß die heutigen Schäden der -Produktion ganz in Wegfall kommen. Diese Schäden sind zwiefacher -Art. Erstens die Versuchung, aus einem gemeinschädlichen Betriebe -der Produktion Vorteil zu ziehen, Nahrungsmittelfälschung, Förderung -der Unsittlichkeit, Betrug usw., und zweitens die Gefahr, daß ganz -unberufene Leute ein Unternehmen gründen, das zugrunde gehen muß, ja, -daß blühende Unternehmungen nach dem Tode des Gründers in die Hände -eines unfähigen oder leichtsinnigen Erben kommen und dann wieder -verfallen. Bilanziert man diese Gebrechen der Privatunternehmung mit -ihren vermeintlichen Vorzügen, so wird sich der kollektivistische -Staatsbetrieb, vielleicht nach einer kurzen Übergangszeit, immer als -der bessere erweisen. - -Der Kollektivismus verteilt aber auch ökonomischer und besser. -Ökonomischer, weil er die Handelsarbeit erspart und besser, weil -er alle Volksbedürfnisse verhältnismäßig befriedigt, worauf die -Privatunternehmer ihr Augenmerk nicht richten. In letzterer Beziehung -ist der Kollektivismus auch wieder schon durch seine Verteilung -produktiv. Denn, da er alle geistigen und physischen Kräfte des Volkes -entwickelt, fördert er das wichtigste Betriebsmittel der Produktion, -die Menschenkraft. - -Die Lobredner der Privatunternehmungen sind vor allem die -Privatunternehmer und dann ihre Soldschreiber. Aber auch jene, die die -reine Wahrheit suchen, argumentieren doch nur aus einzelnen Fällen, die -keine allgemeinen Schlüsse gestatten und würden sie die notleidenden -Privatunternehmungen mit in Rechnung ziehen, so würden sie zu ganz -anderen Ergebnissen gelangen. - -Daß der Staatsbetrieb der ökonomisch beste wäre, folgt aus den Erfolgen -der Trusts, welche einzig und allein des unermeßlichen Umfanges -der Kapitalien und Betriebe wegen ökonomischer produzieren, als die -Kleinbetriebe und da dem Umfange nach der riesigste Trust sich zum -Staatskollektivismus verhält, wie das Kleingewerbe zum Trust, so -sind die ökonomischen Vorteile unermeßlich. Nicht das Talent der -Trustteilnehmer ist volkswirtschaftlich entscheidend, sondern das -Talent des Trust=beamten=. - -Und dann ist ja der ganze Apparat eines judizierenden Staates ein ganz -anderer, als es der eines produzierenden Staates wäre. Die Organe des -heutigen Staates sind Juristen, die Organe des Kollektivstaates werden -wirtschaftliche Talente sein und wenn man auch in der Gegenwart für -einzelne Staatsfabriken technische Leiter bestellt hat, so waren sie -doch immer abhängig von Hofräten und Ministern, die von technischen -Fragen nichts verstehen und das hat die Tätigkeit der Techniker und der -merkantilen Leiter immer lahmgelegt. - -Es ist also ein ganz unbegründetes Bedenken, das so oft gegen den -Staatsbetrieb ausgesprochen wird, daß er volkswirtschaftlich schlechter -erzeugen würde und in keinem Falle kann es sich um einen solchen Vorzug -der Privatunternehmung handeln, dessen wirtschaftlicher Effekt gegen -die großen, auch ökonomischen Vorzüge des Kollektivismus in Betracht -käme, die ich an vielen Stellen dieses Werkes dargetan habe. Wir hören -nur allgemeine Phrasen, abstrakte Sätze, nirgends einen Versuch, das -angebliche Unvermögen des Staates, mit Ökonomie zu produzieren, aus dem -Wesen des Staates zu erklären, wo das Gebrechen aber in den Personen -oder in der Organisation liegt, handelt es sich nur um einen Wechsel -der Personen oder der Organisation. Die lautesten Schreier gegen den -Staatsbetrieb sind die Unternehmer selbst und dann die politischen -Agitatoren, welche im Solde der herrschenden Klassen stehen. Einen -wissenschaftlichen Wert haben diese Redensarten nicht. - -Die geringere Ertragsfähigkeit eines staatlichen Betriebes -bei Geldwirtschaft ist nicht beweismachend für den geringeren -volkswirtschaftlichen Betriebswert. Denn der Staat verwendet das -geringere Einkommen für allgemeine Zwecke, der Privatunternehmer die -größeren Einnahmen für die Befriedigung seiner Launen. Auch kann der -scheinbar erfolgreichere Privatunternehmer die Arbeiter mehr bedrückt, -oder den Abnehmern ein schlechteres Produkt geliefert, oder seine -Kontrahenten hintergangen oder wie Rockefeller[47] durch unerlaubte -Kunstgriffe vermehrt haben. Würde man also bestimmte Privat- und -Staatsunternehmungen in einer für unseren Zweck brauchbaren Weise -vergleichen, so müßte über jedes Vergleichsobjekt ein ganzes Werk -geschrieben werden. - - [47] Man sagt übrigens, daß Rockefeller nur durch den - wirtschaftlichen Effekt des Massenbetriebes Erstaunliches - geleistet habe. - -Dann ist die Staatsproduktion seit einem halben Jahrhundert kaum mehr -betrieben worden, in früherer Zeit aber war der Staat viel schlechter -organisiert als heute, Unterschleife waren leichter und man war -gewöhnt, den unbrauchbaren Verwalter, der Staatsbeamter war, im Amte -zu behalten wie den unabsetzbaren Richter und den Brauchbaren bei den -größten finanziellen Erfolgen abzulohnen, wie den Dutzendbeamten, -während der Privatunternehmer ihm den zehnfachen Lohn bot. Hat -doch Krupp einem Finanzgenie einen so hohen Gehalt geboten, daß -er den Privatdienst der Stellung eines sächsischen Finanzministers -vorzog, welche viel geringer dotiert war. Ich werde mich durch das -Parteigeschrei gegen den Staatsbetrieb nicht irre machen lassen. - - - - -XIV. - -Die Umwandlung der Staaten unserer Gesellschaftsordnung in -Kollektivstaaten. - - -Der erste Schritt zur Einleitung der Umwandlung ist die Fortführung -der hier versuchten Untersuchung und die Vervollkommnung der -von mir gemachten Vorschläge. Diese Vorschläge betreffen nicht -nur das Wesen des Kollektivismus, sondern auch die Organisation -des Kollektivstaates und den Gebrauch, den der Staat von der ihm -zustehenden wirtschaftlichen Macht machen soll. Es könnte sich -daraus eine volkswirtschaftliche Schule entwickeln, welche für -dieses größte aller Ideale Propaganda machen wird und wenn es in der -Entwicklung der menschlichen Dinge liegt, daß wir zum Kollektivismus -gelangen, so wird sich ein Umschlag in den Anschauungen vollziehen, -der der Umwandlung vorhergehen muß. Wie der Liberalismus durch die -Universitäten verbreitet wurde, so wird der Kollektivismus bald das -Ideal der Universitäten werden. Es gibt allerdings Schichten unter -den Gebildeten, welche sich, wie schon im vorhergehenden Abschnitte -erwähnt wurde, durch das kollektivistische Ideal bedroht fühlen, so -Juristen und Theologen. Allein wenn sie zur Überzeugung gelangen, daß -die Umwandlung sich nur langsam vollziehen kann, so werden sie sich -beruhigen und wir werden unsere Söhne eben nicht mehr Jurisprudenz -oder Theologie, sondern Medizin oder Naturwissenschaften oder Technik -studieren lassen. Statt der Juristen werden in Zukunft der Arzt und der -Naturforscher im Staate herrschen und wenn das Ideal Feinde hat, so hat -es naturgemäß auch Anhänger, welche den Kampf dafür aufnehmen und =die -heute so schimpfliche Lage der Ärzte wird sie zu Aposteln der neuen -Lehre machen=. Die Gegner sind einer Bewegung, die sich so Gewaltiges -zum Ziele setzt, erwünscht, denn nur was sich im Kampfe durchringen -muß, wird etwas Rechtes. Habe ich nicht mehr erreicht, als daß der -Kollektivismus nicht mehr totgeschwiegen werden kann, so habe ich genug -erreicht. - -Und ist es noch niemand aufgefallen, daß die menschliche Gesellschaft -alle Richtung verloren hat, daß sie seit dreißig Jahren vergeblich nach -einem Ziele sucht: Wir wissen nicht, wo aus. Der Liberalismus hat sich -überlebt, das _laissez faire, laissez aller_ hat ausgespielt, es muß -einer schöpferischen Staatskunst Platz machen. Wir haben nur die Wahl, -eine neue Gesellschaftsordnung zu suchen oder zu veralteten Zuständen -zurückzukehren. Der Adel drängt sich wieder vor und die religiösen -Fanatiker drängen nach der Wiederherstellung jener Kirchenmacht, die -sich bis vor 200 Jahren so außerordentlich verderblich erwiesen hat. -Ihre Verdrängung durch den Aufklärungsstaat war eine Erlösung, ein Sieg -für alle Menschen. Dulden wir keine religiöse und keine ständische -Reaktion, sie führen wieder zu allen Übeln, die die mit vielen -Verbrechen befleckte, aber doch so glorreiche französische Revolution -überwunden hat. Eine kollektivistische Schule, eine kollektivistische -Partei, die sich aus den Gebildeten rekrutiert und sich die -Universitäten, Hochschulen und Mittelschulen erobert, wird vorausgehen. -Die Wirksamkeit der sozialdemokratischen Partei wird ihr in die Hände -arbeiten, wenngleich ich meine, die kollektivistische Partei müsse, -zunächst wenigstens, nicht in ihr aufgehen, sondern parallel mit ihr -arbeiten. =Daß das Proletariat allein berufen sei, den Klassenstaat zu -stürzen und den Kollektivismus ins Leben zu rufen, ist für mich kein -Evangelium, aber mich zu bekämpfen, hat die Sozialdemokratie keinen -Grund.= - -Die praktischen Maßregeln zur Verbreitung des Kollektivismus -sind leicht zu erkennen. Es handelt sich um die Fortsetzung der -Verstaatlichung, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verstaatlichung -des Geldwesens, Verstaatlichung des Kreditwesens, Verstaatlichung -der Volksschule, Inanspruchnahme einer Mitwirkung an der Erziehung -für den Staat, Verstaatlichung des Großgrundbesitzes und aller jener -Industrien, auf welchen heute die großen Konsumsteuern lasten, das sind -die ersten Etappen der Umwandlung. - -Weiter handelt es sich darum, den Staat in ein Erwerbsinstitut -umzuwandeln. Er muß zu einem entsprechenden Vermögenseinkommen gelangen -und dazu ist der erste Schritt die Schaffung eines Nationalvermögens, -welches im Zusammenhange mit der Staatskreditreform und den -verstaatlichten Kommunikationen zu einem wirtschaftlichen Übergewichte -des Staates führen muß. - -Auch die Rechtsanschauungen müssen sich ändern und darum muß man -die Rechtsanschauung der in XIII erwähnten 5 Kirchenväter in die -Gesellschaft einführen. Die Anschauung, daß reiche Leute einen Besitz -innehaben, wofür sie dem Volke verantwortlich sind, gibt dem Staate -das Recht, ihnen Lasten für diese Interessen aufzubürden. Man wird -das Beispiel Englands nachahmen und in alle Ortschaften und Gebiete, -wo die Sterblichkeit 25, 20, 15 per Tausend übersteigt, Kommissionen -entsenden, die die Ursache, weshalb diese Sterblichkeit vorwaltet, -ermitteln und Mittel zur Abhilfe vorschlagen. Man wird des ferneren -von Großgrundbesitzern und Großindustriellen fordern, daß sie für einen -ihrem Besitz entsprechenden Teil der Bevölkerung Wohnungen in richtig -angelegten Niederlassungen herstellen, welche dem kollektivistischen -Bedürfnisse entsprechen. - -Späterhin wird das Erbrecht auf direkte Nachkommen einzuschränken -und das Testaterbrecht, ausgenommen das Recht zugunsten des Staates -zu testieren, aufzuheben sein und endlich werden die Geldstrafen und -die Strafe der Vermögenskonfiskation zur Bekämpfung der besitzenden -Klassen dienen. Die Geldstrafen für die Verbaldelikte, aber Geldstrafen -bis zu einem vielfachen des Jahreseinkommens, würden bald zu einer -Unterwerfung der Besitzenden führen, welche heute die Herren im Staate -sind. - -Auch Verfassungsänderungen, wonach das Abgeordnetenhaus die produktiven -Klassen allein zu vertreten und die herrschenden Klassen ihre -Vertretung im Herrenhause hätten, werden sich empfehlen. Endlich müßte -man recht bald das stehende Heer durch ein Milizsystem zu ersetzen -suchen, um die ungeheuren Geldmittel, welche dem stehenden Heere -gewidmet werden, für Erziehung und Unterricht und für Altersversorgung -frei zu machen. - -Wenn das kollektivistische Ideal verständige Apologeten findet, werden -es gerade die Monarchen sein, welche sich zuerst dazu bekennen. Das -Gefühl der Verantwortung für all das Elend unserer Gesellschaftsordnung -wird ihnen bald zu drückend werden, wenn es klar wird, daß es nur -Privatinteressen sind, welche den wichtigsten Interessen des Volkes und -der Kultur im Wege stehen. - -Endlich kann es nicht fehlen, daß auch religiöse Anschauungen uns -bald zuhilfe kommen werden. Doch wäre es nicht erwünscht, daß die -religiös-kollektivistische Bewegung zu früh in Gang käme. - -Die größten Schwierigkeiten werden sich darbieten, sobald man -die Umbauten in Angriff nimmt, welche mit der Umgestaltung der -Gesellschaftsordnung Hand in Hand gehen müssen und wenn der Staat -selbst kollektivistische Gemeinden ins Leben ruft, obgleich noch -eine völlige Verdrängung der alten Gesellschaftsordnung nicht -stattgefunden hat. Eine Form zu finden, wie kollektivistisch -organisierte Volksschichten mit nicht kollektivistisch organisierten -neben einander leben können, ist sicherlich schwierig. Und doch -haben wir für die Lösung dieses Problems Anhaltspunkte in den -Mönchsorden, welche kollektivistisch organisiert sind und inmitten -von Völkern leben, welche nichts vom Kollektivismus wissen. Denken -wir uns die =wirtschaftliche= Organisation der Mönchsorden auf eine -Bevölkerung, die keine religiösen Zwecke verfolgt, die Askese verwirft -und die Zeugung pflegt, welche also Männer und Weiber, Erwachsene -und Kinder umfaßt und welche die Produktion betreibt, also die -Beschaulichkeit durch Arbeit ersetzt, so haben wir die Grundlagen -einer kollektivistisch organisierten Bevölkerung, die mitten unter -einer Bevölkerung lebt, die noch der heutigen Gesellschaftsordnung -angehört. Doch sollen diese kollektivistischen Organisationen -schon von allem Anfange an sich als Ortsgemeinden organisieren -und nicht als bloße Gesellschaften innerhalb von Ortsgemeinden mit -Privateigentum. Man würde demnächst mit Urgemeinden kollektivistischer -Wirtschaftsreform beginnen. Der Staat hätte ein Kapital von vielen -Millionen zu widmen, eine oder mehrere, etwa zwanzig neben einander -gelegene Urgemeinden aufzubauen und sie zu besiedeln. Diese Besiedelung -könnte zum größten Teil mit proletarischen Arbeitern, aber von -hervorragend körperlicher Tüchtigkeit und Gesundheit, geschehen, -aber sie könnte auch nicht produktive Volksschichten umfassen, -Waisenkinder, Altersversorgungsberechtigte, welche für Rechnung der -versorgungspflichtigen Gemeinden aufgenommen würden oder mit welchen -ein Versorgungsvertrag geschlossen würde. So könnte auch die Aufnahme -pensionierter Staatsbediensteter erfolgen, sagen wir von arbeitsunfähig -gewordenen Arbeitern des Tabakmonopols, in die Altersversorgung -aufgenommenen Staatseisenbahnbediensteten, Militärinvaliden, welche für -Rechnung der versorgungspflichtigen Institute verpflegt würden, oder -auch mit Geldpensionen versorgte Leute, welche sich mit ihrer Pension -in die kollektivistische Versorgung einkaufen. - -Mit den in die Besiedelung aufgenommenen proletarischen Arbeitskräften -müßte zunächst ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach sie -naturalwirtschaftliche Versorgung als Lohn zu empfangen hätten -mit dem Anspruch auf einen kollektivistischen Vermögensanteil nach -Ablauf einer Reihe von Jahren, während welcher jeder Teil den Vertrag -lösen könnte. Nach Ablauf jener Probezeit würde der Arbeiter wie -ein kollektivistischer Bürger das Recht auf jede Art von Versorgung -für sich und seine aus einer von der Verwaltung gebilligten Ehe -entspringenden Nachkommen haben, freilich in der ersten Zeit nicht in -jenem Ausmaße, wie der Anteil eines Kollektivbürgers nach vollendeter -Umwandlung sich gestalten würde. So wie der Kollektivstaat späterhin -inmitten von Staaten der alten Gesellschaftsordnung wird leben müssen, -werden auch die so entstandenen kollektivistischen Volksschichten -inmitten einer Bevölkerung leben müssen, welche noch der alten -Gesellschaftsordnung angehört. - -Diese Kollektivgemeinden werden bald die Kirchengüter und den -Großgrundbesitz, deren Erwerb der Staat sich zuerst wird angelegen -sein lassen, umgestalten und zugleich als Erziehungs- und -Versorgungsanstalten und als große Hotels Erwerbsinstitute darstellen. -Es werden kollektivistische Versuchsanstalten sein, welche aber -nur einen Teil der Vorteile bieten können, die der siegreiche -Kollektivismus nach Niederringung der alten Gesellschaftsordnung bieten -wird. Man darf von solchen Versuchsgemeinden nicht fordern, was wir -vom Kollektivismus eines großen Reiches erhoffen, aber einen großen -Fortschritt wird man sicher erkennen. - - * * * * * - -Es ist hier die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß die Verdrängung -des Privatkredits durch den Staatskredit und der Geldwirtschaft durch -die Naturalwirtschaft sich nur langsam vollziehen kann, und daß demnach -die Verstaatlichung des Großbesitzes sich anfangs in derselben Form -vollziehen muß, wie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Da sich aber -die Rechtsanschauungen nach und nach auch verändern müssen, besonders -sobald die Forderung nach erhöhtem Aufwande für die arbeitende Klasse -auf Grund der von den Kirchenvätern verkündeten Rechtsgrundsätze -zu einer religiösen Forderung des Christentums gemacht wird, müssen -die Verstaatlichungsprinzipien immer ungünstiger für die Besitzenden -werden. So ist es offenbar, daß der Großgrundbesitz in österreichisch -Polen mit der Verpflichtung belastet werden wird, das Wohnungswesen -der bäuerlichen Bevölkerung auf Kosten der Besitzenden umzugestalten. -So werden auch der Großindustrie Verpflichtungen im Interesse der -Arbeiterschaft auferlegt werden, welche die Verstaatlichung sehr -erleichtern müssen. - -Der Sozialreform wird auch der, wie es scheint, uns bevorstehende -Weltkrieg sehr zustatten kommen, denn er wird einen allgemeinem -Bankrott, nicht nur der Staaten, sondern auch der Großbesitzer im -Gefolge haben, daher ich in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« auf -Seite 59 prophezeit habe, daß der Weltkrieg zur Staatsomnipotenz führen -muß. Besser freilich wäre es, die Umgestaltung würde früher in Angriff -genommen und dadurch die Phantasie der Völker von jenen Interessen -abgelenkt, die zum allgemeinen Kriege drängen. - - - - - -End of the Project Gutenberg EBook of Der Kollektivismus und die soziale -Monarchie, by Joseph von Neupauer - -*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DER KOLLEKTIVISMUS *** - -***** This file should be named 52117-8.txt or 52117-8.zip ***** -This and all associated files of various formats will be found in: - http://www.gutenberg.org/5/2/1/1/52117/ - -Produced by Jana Srna, Franz L Kuhlmann, Norbert H. 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